III. M & A Deal international

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Transcript III. M & A Deal international

Vorlesung Steuerberatung
Steuerliche Gestaltung bei M&A-Transaktionen
17. Juni 2010
von
Dr. Stephan Schauhoff
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerliche Gestaltung bei M&A-Transaktionen
Vorlesungsbegleitende Literatur
Birk, § 6 D 3a;
§ 7 B III. 3b;
Tipke/Lang, S. 739 ff.
S. 753 ff.
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I. Grundzüge der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen
1. Besteuerung bei Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im
Privatvermögen
a) § 17 EStG
● mindestens 1 v.H.
● innerhalb der letzten fünf Jahre
● unmittelbar oder mittelbar
● Anteile im PV (was bei BV?)
Veräußerungsgewinn = Erlös abzüglich Kosten und AK
Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG)
b) § 20 Abs. 2 EStG:
Abgeltungssteuer, 25 v.H. + SolZ, Voraussetzung Privatvermögen,
Konkurrenz zu § 17 EStG (§ 20 Abs. 8 EStG)
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I. Grundzüge der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen
2. Besteuerung bei Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen
durch Körperschaften
a) § 8 b KStG → 95 v. H. steuerfrei, 5 v.H.
29 v.H. Steuersatz (KöSt + GewSt)
b) § 22 UmwStG beachten ( 7 Jahresfrist)
Steuerlast:
1,45 v.H. von Gewinn + SolZ
3. Besteuerung bei Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen
durch GmbH & Co. KG
a) gewerblich geprägt oder tätig?
→ § 15 EStG; anteilig, Teileinkünfteverfahren( § 3 Nr. 40a
EStG)
GewSt → § 7 S. 4 GewStG: Teileinkünfte bei natürlicher Person,
Achtung Anrechnungsüberhänge: § 35 EStG
b) EStG
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I. Grundzüge der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen
c) Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist GmbH:
insoweit KSt + GewSt, aber § 8 b KStG
Steuerlast: idealtypisch: 60 v. H. x 45 v.H. Est + SolZ + KiSt, wenn
GewSt voll anrechenbar
4. Besteuerung der Veräußerung von KG-Anteilen
a) durch Privatperson
§§ 16, 15 EStG:
Veräußerung Mitunternehmeranteil
EStG: Differenz Erlös zu steuerlichem Buchkapital. Normale
Besteuerung, aber § 34 EStG
GewSt: § 7 S. 2 GewStG
Steuerlast: 45 v.H. + SolZ + KiSt
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I. Grundzüge der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen
b) durch Körperschaft:
§ 8 b KStG
lfd. Gewinn, Differenz Erlös/Buchkapital/Veräußerungskosten
Steuerlast:
15 v.H. KSt + GewSt [Hebesatz 400 v. H. x 3,5 v.H.
[14 v.H.]
→ 29 v. H. ] + SolZ [nur auf ESt und KSt]
5. Asset Deal
laufender Gewinn, KöSt + GewSt, Thesaurierungssteuersatz
6. Abfindung aus Gesellschaftsvermögen
Gewinnentnahme bzw. Ausschüttung, ggf. bei Sachwertabfindung zuvor
Gewinnrealisierung auf Ebene Gesellschaft
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II. Unternehmenserwerb aus Sicht des Erwerbers
1. Asset-Deal:
Kauf von Einzelwirtschaftsgütern und Übernahme von Verbindlichkeiten/Rückstellungen/Risiken gegen Kaufpreiszahlung
a) Aktivierung der WiG
Höchstgrenze: Teilwert Einzel-WiG (materielle und immaterielle
WiG)
Was, wenn Kaufpreis Summe Teilwerte übersteigt (Aufstockung)?
Kaufpreis = Bargeld/geldwerte Vorteile/Übernahme Verbindlichkeiten
b) Abschreibung der AK WiG
Abschreibungsfristen
Geschäftswert (§ 5 II EStG): beruht auf Betrieb (Lage, Mitarbeiter,
Organisation) und nicht auf Person des Unternehmers: BFH v.
26.11.2009, III R 40/07, DStR 2010, 371
Geschäftswert – AfA im BilMoG → Regelnutzungsdauer 5 Jahre,
ansonsten Berichtspflicht im Anhang, aber § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG
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II. Unternehmenserwerb aus Sicht des Erwerbers
c) Übernahme Drohverlustrückstellung
Steuerlich nicht passivierungsfähig (§ 5 Abs. 4a EStG), dennoch sind
Wegschaffungskosten für Veräußerer Aufwand, gleichsam letztmalig
bei ihm gegen Kaufpreis durch Übernahme dieser bedingten
Verbindlichkeit zu neutralisieren (Aufwand an Kasse, BFH v.
17.10.2007 I R 61/06, BStBl. II 2008, 555).
Für Erwerber führt „Anschaffung der Drohverlustrückstellung“ nicht
dazu, dass von ihm gemachter Aufwand nicht abzugsfähig wäre,
vielmehr ist Rückstellung steuerwirksam einzubuchen, damit
Steuerneutralität des Anschaffungsvorganges gewahrt bleibt.
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II. Unternehmenserwerb aus Sicht des Erwerbers
2. Share-Deal:
Kauf von KG-Anteilen/GmbH-Anteilen
a) KG-Anteile
steuerlich wie Kauf von Einzelwirtschaftsgütern
b) GmbH-Anteile
keine AfA auf erworbene GmbH-Anteile
was ist bei Fehlmaßnahme?:
● Erwerber Körperschaft: § 8b III 2 KStG
● Erwerber GmbH & Co. KG: Teilwert-AfA mit Verlustrealisation
beschränkt auf Teileinkünfte
Achtung: § 5 Abs. 1 EStG-neu (nach BilMoG): Keine Pflicht mehr zur
übereinstimmenden Wahrechtausübung in Handels- und Steuerbilanz,
streitig ob dies auch für Teilwert-AfA gilt (so BMF-Schreiben v.
12.3.2010, IV C 6 – S 2133/09/10001).
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II. Unternehmenserwerb aus Sicht des Erwerbers
3. Finanzierung des Unternehmenskaufes
A will 100 v.H. Anteile x-GmbH erwerben. Kaufpreis Euro 1 Mio.
Bank finanziert vollständig zu 5 v.H. Zins, Tilgung jedes Jahr T€ 100.
Finanzströme
a) A kauft Anteile, nimmt Darlehen auf
x-GmbH: jährlicher steuerlicher Gewinn T€ 150, abzüglich 30 v.H.
Steuern = T€ 105 nach Steuern
Ausschüttung T€ 105 an A: § 20 EStG Einkünfte, Steuersatz 25 v.H.
A schuldet jährlich →
5 v. H. Zins =
T€ 50
Tilgung
=
T€ 100
T€ 150
Bei Vollausschüttung Unterdeckung
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II. Unternehmenserwerb aus Sicht des Erwerbers
b) Debt push down
x-GmbH übernimmt Schuld von A.
Problem: vGA von x-GmbH? § 42 AO?
Wenn gelingt:
Gewinn X – GmbH nach Steuern:
150 T€
./. 50 T€ Zinsaufwand
100 T€ x 30 v.H.
30 T€
70 T€
100 T€ Tilgung
./. 30 T€ Unterdeckung
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II. Unternehmenserwerb aus Sicht des Erwerbers
c) Gestaltungsziel T€ 100 abziehbar machen, wie?
aa)
früher: postacquisitorischer Formwechsel
GmbH in GmbH & Co. KG formwechseln,
Rechtsfolge:
AK auf WiG um Euro 1 Mio. (Kaufpreis für GmbH-Anteile)
erhöht, bei durchschnittlicher AfA-Dauer von 10 Jahren →
T€ 100 Mehr-AfA jedes Jahr, kein stpfl. Gewinn mehr auf
Tilgungszahlungen
geht nicht mehr wegen § 4 VI UmwStG (Übernahmeverlust
bleibt außer Ansatz)
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II. Unternehmenserwerb aus Sicht des Erwerbers
bb)
jetzt: interner Asset-Deal
A gründet zweite y-GmbH. Diese übernimmt Kauffinanzierung
und kauft x-GmbH sämtliche WiG für € 1 Mio. ab.
Problem: bei x-GmbH entsteht stpfl. Gewinn in Höhe Differenz Buchwerte zu Kaufpreis, es sei denn, steuerliche Verlustvorträge vorhanden
Wenn steuerliche Verlustvorträge vorhanden sind, gehen
diese bei Eigentümerwechsel nach § 8c KStG
(Ausnahme: stille Reserven entsprechen Verlustvortrag)
verloren, es sei denn es gelingt, vor Kauf Verlustvorträge
nutzbar zu machen
Jetzt in BürgerentlastungsG: Sanierungsklausel in § 8c KStG:
Kein Verlust der Verlustvorträge, wenn 400 % Ausgangslohnsumme in 5 Jahren erhalten bleibt und wenigstens 15 %
neues Kapital des letzten Aktivvermögens zugeführt wird
(Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG)
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1. Unterschiede Finanzinvestoren / Strategische Investoren
Private Equity (Finanzinvestoren)
● mittelfristig orientiert
● vornehmlich an Kapitalgewinn interessiert
● Anteilsrechte sollen nach einigen Jahren mit Gewinn veräußert
werden
● Investment wird in der Regel separat gehalten
● hoher Grad an Fremdfinanzierung (leverage-Effekt)
● Eingeschränkte Branchenkenntnisse
● Unterschiedlicher Grad der Einflussnahme auf die Geschäftspolitik
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Corporate Investor (strategische Investoren)
● langfristig orientiert
● Integration der Investments in das bestehende Unternehmen
(Synergieeffekte)
● wesentlicher Anteil an Eigenfinanzierung
● in der Regel vorhandenes Branchen know-how
● größere Einflussnahme auf Geschäftspolitik
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2. Interessenlagen/steuerliche Zielsetzung bei einer PE Transaktion
Interessen der Investoren (steuerlich)
●
●
●
●
●
Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten
Amortisation des Kaufpreises für Ertragsteuerzwecke
Erhaltung und Nutzung steuerlicher Verlustvorträge
Minimierung der weltweiten Steuerbelastung (laufende
Ertragsteuern, Abzugsteuern, Einmalsteuern)
Flexibles und steuerlich optimales Exitszenario
Interessen des Verkäufers
●
●
●
Vermeidung einer Veräußerungsgewinnbesteuerung
Ggf. Realisierung eines steuerlich nutzbaren Veräußerungsverlustes
Beherrschung der steuerlichen Altrisiken
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Interessen der finanzierenden Banken
●
Möglichst direkter Zugriff auf den cash flow
●
Möglichst direkte Besicherung durch Verpfändung der Anteile an
den Zielgesellschaften und / oder Bestellung dinglicher Sicherheiten
auf Ebene der Zielgesellschaften
●
Minimierung der weltweiten Steuerbelastung zur Maximierung des
cash flow
Stärkung der Kapitaldienstfähigkeit
Ziel: Optimale Erwerbsstruktur
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3. Finanzierungsformen
Eigenfinanzierung
Eigenkapital
Shareholder Ioan
● Verzinsung idR 6-7 %
Fremdfinanzierung
Mezzanine
● Zwischenform
● geringe Besicherung
● strukturelle oder
vertragliche
Nachrangigkeit
Senior Iona
● Erstrangige
Besicherung
● Tilgung
● Zinsen 5-7 %
● Verzinsung idR
10-14 %
Verkäuferdarlehen
(seller´s note)
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III. M & A Deal international
4. Praxisfall
Erwerb eines international tätigen Technologieunternehmens (Joint
Venture)
Umsatz: ca. EUR 500 Mio.
Gesellschaften in 25 Ländern
Mitarbeiter: ca. 3.000
Kaufpreis: etwa EUR 1 Mrd. (cash and debt free)
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4. Praxisfall
Individuals
Funds
1….n
Corporates
Pensions
Funds
Funds
1….n
X%
X%
US
Private Equity
Fund
● Fondszeichner in verschiedenen
Ländern
● Steuerpflichtige/Steuerbefreite
Investoren
Funds
1….n
X%
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Vereinfachte Struktur
Seller 1
Seller 2
● Organschaft zwischen Target KG und
Holding GmbH
● Verlustvorträge in Traget GmbH
● Grundstücke in Target KG
Target
GmbH
Weitere Informationen
Target KG
●
●
●
●
●
●
Holding
GmbH
NIEDERLANDE
AUSTRALIA
UK
Steuerliche Besonderheiten
USA
Kaufpreis EUR 1 Mrd.
Eigenkapital von Fonds EUR 300 Mio.
Senior Loan EUR 500 Mio.
Nachrangige Bankdarlehen EUR 230 Mio.
Transaktionskoten EUR 30 Mio.
Prognostiziertes EBIT Deutschland EUR 20 Mio.
ETIT weltweit EUR 70 Mio.
FRANKREICH
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SONSTIGE
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Aufbau der Akquisitionsstruktur
● Cayman Ltd. dient der Haftungsbegrenzung
Equity
PE
Funds
● Finanzierung von LuxCo
 Dividenden
 Exit szenario / Veräußerungsgewinne
Cayman
Ltd.
Equity/
Shareholder
loan
LuxCo
Equity/
Shareholder
loan
German
NewCo
● Einschaltung von German NewCo
● Finanzierung von German NewCo
 § 8a KStG
Bankfinanzierung
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Aufbau der Akquisitionsstruktur
Equity
● Exit-Szenarion und Repatriierung des
Veräußerungserlöses
PE
Funds
 Verkauf Target durch German NewCo
 Verkauf German NewCo durch LuxCo
Cayman
Ltd.
Equity
Convertible
bonds/
Shareholder
loan
LuxCo
Equity/
Shareholder
loan
German
NewCo
 Nationales Recht Luxemburg
 Abkommensrecht
 Substanzfragen
● Luxemburg
 Dividendenzahlung /Quellensteuer
 Liquidation LuxCo
 Rücklauf Convertible Bonds
● Capital Duty Luxemburg
Zinsschranke!
Target
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Vorüberlegungen
Finanzierung
German
NewCo
Target GmbH
Finanzierung
 Konsoliodierung des Finanzierungsaufwands von German NewCo mit
operativem Ergebnis
 Push-down von Finanzierungsaufwand ins
Ausland
Target KG
Holding
GmbH
Auslandstöchter
 Besonderheiten im Ausland
 Abstimmung Finanzierungsaufwand
mit nationalem EBIT
 Sicherstellung der Nutzung von
Verlustvorträgen
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Equity
Equity/
Shareholder
loan
PE
Funds
 Shareholder / Bankenfinanzierung
Bank
debt
Bank
debt
German
NewCo 1
German
NewCo 2
Equity/
Shareholder
loan
French
NewCo
France
UK
NewCo
UK
 Lokale thin-cap Regelungen
Cayman
Ltd.
LuxCo
Equity/
Shareholder
loan
 Debt-push-down durch interne
Anteilsübertragung
Bank
debt
US
NewCo
Italy
NewCo
UK
Italy
Bank
debt
Italy
US
US
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