Transcript Beilage

KStR 2013: Wesentliche Änderungen zu § 12 KStG im Überblick
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Inhalt
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Abzugsverbot für Aufwendungen iZm Einkünften aus Kapitalvermögen bzw Aufwendungen
iZm privaten Grundstücksveräußerungen, soweit der jeweilige besondere Steuersatz von
25% zur Anwendung gelangt.  Gilt nicht für § 7 Abs 3 Körperschaften!
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Zuschreibung nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 1 KStG
ist steuerpflichtig.
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Im Zweifel ist bei Beteiligungen unter 5% für Zwecke der Anwendung von § 12 Abs 3 Z 2
KStG von Umlaufvermögen auszugehen. Bei hohem funktionalem Zusammenhang kann
aber auch Anlagevermögen vorliegen.
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Klarstellungen/Ergänzungen zum Teilwertabschreibungsverbot bei mittelbaren Einlagen iSd
§ 12 Abs 3 Z 3 KStG
• Weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals
• Keine Erwähnung eines 5jährigen Beobachtungszeitraums mehr
• Widerlegbare gesetzliche Vermutung eines Zusammenhangs zwischen Einlage und
TWA  Beweislast trägt Zwischenkörperschaft!
• Fallbeispiele zur Einlageleistung durch ausländische Körperschaften und natürliche
Personen
• Anwendung auch bei Veräußerung oder sonstigem Ausscheiden der Beteiligung
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