Transcript Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 1
Gliederung
• • • • • • • Einführung Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Sonstige Überblick über das Besteuerungsverfahren Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 2
Literatur
Grundlage des Kurses:
Campenhausen, O. v./Grawert, A.: Steuerrecht im Überblick. Stuttgart, Schäffer-Poeschel, 2011 – 19,95 €
Lehrbücher
Grefe, C.: Unternehmenssteuern, 13. Auflage. Ludwigshafen, Kiehl Verlag, 2010 Kudert, S.: Steuerrecht leicht gemacht, 4. Auflage, Berlin, E. v. Kleist Verlag, 2011
Gesetzestexte(z.B.)
Wichtige Steuergesetze: mit Durchführungsverordnungen. NWB 2011 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 3
Bedeutung der Steuern
Berufe, die spezielle Steuerkenntnisse voraussetzen:
• • • Steuerberater Wirtschaftsprüfer Tätigkeit in einem Unternehmen • Personalabteilung • • Steuerabteilung Rechnungslegungsabteilungen • • Finanzabteilung Banken: Entwicklung von Wertpapieren/Fonds Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 4
Bedeutung der Steuern
• Grundverständnis von Steuern erforderlich:
Alle betriebswirtschaftlichen Berufe !
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Bedeutung der Steuern
• Marketing, Vertrieb Preise mit Umsatzsteuer • Investitionsrechnung Nur mit Steuern möglich!
• Finanzierung Nur mit Steuern möglich!
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Bedeutung der Steuern
• Personalbereich Lohnsteuer/bAV/Zeitwertkonten/Nebenleistungen • Projektverantwortlicher Steuerliche Dokumentationspflichten • Geschäftsführer - Vorstand Steuererklärung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 7
Bedeutung der Steuern
• Grundverständnis von Steuern gehört zur Allgemeinbildung!
• Hauptfinanzierungsquelle des Gemeinwesens • Steuerpolitik = Wirtschaftspolitik • Steuerpolitik = Sozialpolitik Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 8
Definition: Steuern
Steuer
Definition der Abgabenordnung § 3 Abs. 1 AO • • • • • Geldleistungen ohne Gegenleistung zwingend auferlegt auf Grund eines Gesetzes zur Erzielung von staatlichen Einnahmen Definition der Volkswirtschaftslehre Staatliche Zwangsabgabe ohne Gegenleistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 9
Definition: Abgaben
öffentlich-rechtliche Abgaben
Steuern/ Zölle/ Abschöpfungen Gebühren Beiträge Sonderab gaben Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 10
Steuerarten - Gliederung
• • Direkte Steuern – Subjektsteuern (Personensteuern) Einkommensteuer (B,L,G) Körperschaftsteuer (B, L) Erbschaftsteuer (L) – Objektsteuern (Sachsteuern) Gewerbesteuer (G) Grundsteuer (G) indirekte Steuern – Verkehrssteuern Umsatzsteuer (B,L) Grunderwerbssteuer (L,G) Versicherungssteuer (B) – Verbrauchssteuern Mineralölsteuer (B) Tabaksteuer (B) Biersteuer (L) – Einfuhrabgaben Zölle (B) Einfuhrumsatzsteuer (B,L) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 11
Steueraufkommen
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Steueraufkommen
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Steuergesetze
Steuergesetze Allgemeine Steuergesetze Besondere Steuergesetze
Steuerschuld und -verfah rensrecht Steuerliches Bewertungs recht Abgaben ordnung Bewertungs gesetz Einzel Steuer gesetze Einkommen steuergesetz Finanz gerichtsordnung Gesetze zu speziellen Bereichen Investitions zulagengesetz Gewerbesteuer gesetz Umwandlungs gesetz Umsatzsteuer gesetz Außen steuergesetz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
Rechtsver ordnungen Verwaltungs vorschriften
Richtlinien der Bundesregierung Schreiben des Bundes finanzministeriums Erlasse der Landes finanzministerien Verfügungen der Oberfinanzdirektionen 14
Rechtsquellen
Rechtsnormen
Völkerrechtliche Normen
Gemeinschaftsrecht der EU Doppelbesteuerungs abkommen
Innerstaatliche Normen
Grundgesetz Steuergesetze Rechtsverordnungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Rechsprechung
Europäischer Gerichtshof Innerstaatliche Gerichte
Bundesverfassungs gericht Finanzgerichte Verwaltungs vorschriften Richtlinien der Bundesregierung Schreiben des Bundes finanzministeriums Erlasse der Landes finanzministerien Verfügungen der Oberfinanzdirektionen 15
Rechtsquellen
Die wichtigsten BFH-Urteile werden laufend im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind vollständig zu zitieren: BFH-Urteil vom 30.3.2222, VII R 08/15, BStBl. II 2222, S. 222-225 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 16
Rechtsbehelfsverfahren
Steuerbescheid: Verwaltungsakt §118 AO Einspruch: außergerichtlicher Rechtsbehelf nach §§ 347 ff. AO Einspruchsfrist: einen Monat nach Bekanntgabe (§ 122 i.V. m. 108 AO) Einspruchsform: schriftlich gemäß § 357 AO Antrag auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung : § 361 Abs. 2 AO Gerichtlicher Rechtsbehelfsweg : zwei Instanzen (1. FG, 2. BFH bei Revision) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 17
Allgemeiner Steuertatbestand
• • Steuersubjekt: Steuerpflichtiger: • Steuerschuldner: • Steuerträger: • Steuerobjekt: • Bemessungs grundlage: • Steuersatz (Tarif): Derjenige, der die Steuer zahlen muss Jeder, der eine durch das Steuergesetz auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat Steuerpflichtige, der eine Steuer schuldet Derjenige, den die Steuer wirtschaftlich belastet Was wird besteuert (Tatbestand)?
Wert oder mengenmäßige Quantifizierung des Steuerobjektes Höhe des Steueranspruches Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 18
Steuertarif
• Durchschnittsteuersatz: Steuer/Bemessungsgrundlage • Differenzsteuersatz: Veränderung Steuer/Veränderung BMG • Grenzsteuersatz: Δ Steuer/ Δ BMG • proportionaler Tarif: Steuer/BMG = konstant • progressiver Tarif: Steuer (X)/BMG (x) < Steuer (x+1)/BMG (x+1) • Stufentarif: Steuer/BMG innerhalb bestimmter Stufen = konstant Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 19
Steuertarif
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Steuertarif
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Einkommensteuerpflicht
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Einkommensteuerpflicht
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Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
: „Grenzpendler“ können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG).
Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
: für von der BRD entsandte deutsche Staatsangehörige (§ 1 Abs. 2 EStG) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 24
Beschränkte Einkommensteuerpflicht
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Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Normale beschränkte Steuerpflicht
: Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht unter § 1 Abs. 3 EStG fallen, sind beschränkt steuerpflichtig mit den in § 49 EStG erschöpfend aufgezählten inländischen Einkünfte .
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
: Gemäß §§ 2, 5 AStG sind bestimmte natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nicht nur mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG, sondern mit ihren gesamten Inlandseinkünften steuerpflichtig. Ziel dieser Regelung ist die Verhinderung einer „Steuerflucht“ durch Wohnsitzverlegung ins Ausland.
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Einkommensteuerpflicht
• Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf.
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Einkommensteuerpflicht
• Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf.
Der Arbeitnehmer hat keinen Wohnsitz, jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, da er sich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhält. Die Sechs Monats-Frist beginnt am 2.8.01 und endet am 1.2.02. Die kurzfristige Unterbrechung durch den Urlaub ist für die Fristberechnung ohne Bedeutung. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht damit vom 1.8.01 bis zum 15.03.02 – also während der gesamten Zeit des gewöhnlichen Aufenthalts. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 28
Einkommensteuerpflicht
• Aufgabe: Herr Dr. Bruch ist als Chirurg in Trier niedergelassen. Die Praxis betreibt er im Erdgeschoss seines Hauses. Das Obergeschoss nutzt er zu eigenen Wohnzwecken.
Auf einer Urlaubsreise lernt er im September 01 die in Ungarn praktizierende Zahnärztin Dr. Pulpa kennen. Nach der Heirat am 23.12.01 zieht Frau Dr. Pulpa am 18.1.02 in die Wohnung von Dr. Bruch in Trier ein. Bestimmen Sie die Art der persönlichen Steuerpflicht von Herrn Dr. Bruch und Frau Dr. Pulpa im Jahr 01 und 02.
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Persönliche Einkommensteuerpflicht
• Beginn: Geburt • Ende Tod Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 30
Ermittlung des zv. Einkommens
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Ermittlung des zv. Einkommens
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Einnahmen
• Grundsatz:
Steuerpflicht
• Ausnahme: nicht steuerbare Einnahmen (fehlt do-ut-des-Prinzip, Marktteilnahme, Gewinnerzielungsabsicht) Lotto-, Toto- und Renngewinne, Schenkungen/Erbschaften, Einnahmen aus Liebhaberei, etc.
– Steuerbare, aber steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) Leistungen der KV, PV, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Trinkgelder Elterngeld, etc.
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Nettoprinzip
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Ausgaben
Erwerbsausgaben (Werbungskosten und Betriebsausgaben) Grundsatz abziehbar Ausnahme: nicht abziehbar Privatausgaben Grundsatz Nicht abziehbar Ausnahme: abziehbar Abzug von der Bemessungsgrundlage (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen progressionsabhängig Abzug von der Steuer Progressionsunabhängig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 35
Ausgaben
Behandlung gemischter Aufwendungen
Ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich/ betrieblich veranlasste Aufwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig.
Andere gemischte Aufwendungen werden aufgeteilt, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine leichte und einwandfreie Trennung ermöglichen. Alle übrigen gemischten Aufwendungen sind nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig.
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Ermittlung der Einkommensteuer
Tarifliche Einkommensteuer ( § 2 Abs. 6 EStG) ./. Anrechenbare ausländische Steuer (§ 34c EStG) ./. ½ Parteispenden (§ 34g EStG) ./. Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften (§ 35 EStG) ./. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) + Kindergeld, wenn Kinderfreibetrag günstiger ist (§ 31 EStG) + Altersversorgungszulage, wenn der Abzug von Sonderausgaben günstiger ist (§ 79 EStG) =
festzusetzende Einkommensteuer
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Ermittlung der Einkommensteuer
Schema zur Ermittlung der Abschlusszahlung
festzusetzende Einkommensteuer - ESt-Vorauszahlungen, § 36 II Nr. 1 abgeführte Lohnsteuer, § 36 II Nr. 2 - einbehaltene Kapitalertragsteuer, § 36 II Nr. 2 bei § 32 d Abs. 6 EStG ________________________________________________
= Abschlusszahlung/Erstattung
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Zeitraum
• Veranlagungszeitraum ( § 25 Abs. 1 EStG) Erlass eines Steuerbescheides Kalenderjahr • Bemessungszeitraum (Ermittlungszeitraum) ( § 2 Abs. 7 EStG) Ermittlung des zvE Kalenderjahr • Einkünfteermittlungszeitraum ( §§ 2 Abs. 7, 4a EStG) Ermittlung der Einkünfte Grundsatz: Kalenderjahr Ausnahmen: abweichendes Wirtschaftsjahr - Land- und Forstwirte - Gewerbetreibende (eingetragen ins Handelsregister, Zustimmung des FA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 39
Steuererhebung
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Veranlagungsformen
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Steuertarif
Zone 1. Nullzone 2. untere Pro gressionszone zu versteuerndes Einkommen bis zu 8.004 EURO (Grundfreibetrag) von 8.005 Euro – 13.469 Euro 3. obere Pro gressionszone 4. untere Pro portionalzone 13.470 Euro 52.882 Euro – 52.881 Euro – 250.730 Euro tarifliche ESt 2010 0 EURO linear ansteigender Grenz steuersatz von 14 % (Eingangssatz) auf ca. 25 % linear ansteigender Steuersatz von ca. 25% auf 42 % konstanter Steuersatz von 42 % 5. obere Pro portionalzone ab 250.731 Euro konstanter Steuersatz von 45 % Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 42
Steuertarif
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Steuertarif
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Ehegattensplitting
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Ehegattensplitting
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Einkunftsarten
7 Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG Gewerbebetrieb, § 15 EStG Selbständige Arbeit, § 18 EStG Nichtselbständige Arbeit, § 19 EStG Vermietung und Verpachtung § 21 EStG sonstige Einkünfte, § 22 EStG Kapitalvermögen, § 20 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Gewinnein kunftsarten Überschuss einkunftsarten Kapitalertrag steuer mit Abgeltungs wirkung 47
Einkunftsarten
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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Vier Merkmale ( § 13 Abs. 7 EStG - wie bei Gewerbebetrieb) 1.
Selbstständigkeit 2. Nachhaltigkeit 3. Gewinnerzielungsabsicht 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr • Tätigkeiten (§ 13 Abs. 1 EStG): – Landwirtschaft, landwirtschaftliche Tierzucht – Forstwirtschaft – Weinbau, Gartenbau und Pflanzenzucht – Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht, – Imkerei – Wanderschäferei – Saatzucht Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 49
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Vier positive Merkmale 1.
Selbstständigkeit 2. Nachhaltigkeit 3. Gewinnerzielungsabsicht 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr • Drei negative Merkmale 1. Keine Land- und Forstwirtschaft ( § 13 EStG) 2.
Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) 3.
Keine private Vermögensverwaltung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 50
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Keine Gewerbesteuer Keine Bilanzen, sondern Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) Veräußerungserfolge im Betriebsvermögen immer steuerpflichtig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 51
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
• • • Echte Werbungskosten
:
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung Beiträge zu Berufsverbänden Aufwendungen für Arbeitsmittel • • Unechte Werbungskosten Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 56
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Beispiel:
Ein allein stehender
Arbeitnehmer aus Berlin (Krankenversicherungssatz 15,5%) erhält für Januar 2011 einen Lohn in Höhe von 3.000 €. Wie hoch ist der ausgezahlte Nettolohn? Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?
Lösung:
Bruttolohn
Lohnsteuer Steuerklasse 1 Solidaritätszuschlag zur LSt Kirchensteuer 9 %
Summe Steuern 3.000,00 €
475,92 € 26,18 € 42,83 €
544,93 €
Krankenversicherung 15,5 %
Rentenversicherung 19,9 % Pflegeversicherung kinderlos 1,95 % +0,25 % Arbeitslosenversicherung 3,0 %
Summe Sozialversicherung
Arbeitnehmeranteil 246,00 € (8,2%)
298,50 € 36,75 € 45,00 €
626,25 €
Arbeitgeberanteil 219,00 € (7,3%)
298,50 € 29,25 € 45,00 €
591,75 € ausgezahlter Nettolohn 1.828,82 € = 61% des Bruttolohnes
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist beim Arbeitnehmer steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG.
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Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Einkünfte aus Kapitalvermögen
Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
Kapitalerträge im Betriebsvermögen: §§ 13, 15, 18 EStG
zwingende Veranlagung Anrechnung der KapESt, § 43 Abs. 5 S. 2 EStG Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40, 3 c Abs. 2 EStG Betriebsausgaben können abgezogen werden
Verpflichtende Veranlagung zum individuellen Steuersatz, § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG
z.B. a. Darlehen unter nahestehenden Personen b. Gesellschafterfremdfinanzierung
Optionale Veranlagung zum Teileinkünfteverfahren bei unternehmerischer Beteiligung, § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG
Beteiligung von mindestens 25 % Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft
Verpflichtende Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 3 EStG
Privatdarlehen Erträge aus ausländischen Depots
Optionale Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 4 EStG
KapESt wurde zu hoch abgeführt, insbesondere Sparerpauschbetrag wurde bei KapESt nicht angesetzt
Optionale Veranlagung zum individuellen Steuersatz (Günstigerprüfung), 32 d Abs. 6 EStG Gewinne aus Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen, wenn Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre mind. zu 1% an Gesellschaft beteiligt war, unterliegen dem Teileinkünfteverfahren ( § 17 EStG)
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Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 62
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 63
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 64
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Beispiel zur Grundstücksvermietung:
zahlt: Anton kauft ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Er Kaufpreis Makler Notar Gerichtsgebühren Grunderwerbsteuer Grundsteuer Betriebskosten 3.000 € 500.000 € (Bodenanteil 50 %) 35.700 € incl. 19 % USt 17.850 € incl. 19 % USt 8.000 € 17.500 € = 500.000 x 3,5 % (vgl. § 8, 11 GrEStG) 2.000 € Lastenwechsel ist der 01.02.2007. Baujahr des Hauses ist 1995. Anton finanziert das Haus teilweise mit einem Kredit. In 2007 zahlt er Kreditzinsen in Höhe von 10.000 €. Anton kann das Haus ab dem 01.03.2007 für monatlich 3.000 € vermieten. Einkünfte 2007?
Lösung:
Einkünfte aus § 2 Abs. 1 Nr. 6, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG Einkunftsart: § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG Überschusseinkunftsart Einnahmen: § 8 Abs. 1 EStG 10 x 3.000 = Werbungskosten: Betriebskosten, § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Schuldzinsen, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG Grundsteuer, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG Absetzung für Abnutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG Berechnung der AfA-Bemessungsgrundslage: Kaufpreis 500.000 € Makler Notar 35.700 € 17.850 € Grunderwerbssteuer Gericht 17.500 € 8.000 € Summe der Anschaffungskosten 579.050 € auf das Haus entfallend: 50 % 289.525 € 30.000 € ./. 3.000 € ./. 10.000 € ./. 2.000 € AfA-Satz nach AfA Februar § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG: 2 % AfA für 1 Jahr: 2 % x 280.775 = 5.791 € – Dezember: 5. 791 € x 11/12 = ./. 5.308 € Einkünfte 9. 692 € Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 65
Subsidiarität
B. Soffen ist Gewerbetreibender. Seinem Geschäftskonto werden Zinsen gutgeschrieben. Außerdem vermietet er eine Kammer des Bürogebäudes als Lagerraum an einen Kunden. Welche Einkunftsarten liegen vor?
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Sonstige Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Ein Jahr Ausnahme: Wertpapiere (ab 2009) 67
Veräußerung von Privatvermögen
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Veräußerung von Privatvermögen
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als
600 €
betragen hat (§ 23 Abs. 2 Satz 5 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 69
Veräußerung von Privatvermögen
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Liebhaberei
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Mitunternehmerschaften
Besteuerung von Personengesellschaften Transparenzprinzip Gesellschafter zahlen die Steuern ESt KSt Kein Transparenzprinzip Gesellschaft zahlt die Steuern GewSt USt • • • Mitunternehmer Gesellschafter einer Personengesellschaft, der Mitunternehmerinitiative hat und Mitunternehmerrisiko trägt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 72
Mitunternehmerschaften
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Mitunternehmerschaften
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Mitunternehmerschaften
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Mitunternehmerschaften
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Mitunternehmerschaften
Aufgabe
: An der stark expandierenden Ramsch OHG sind Bausch und Bogen als stille Gesellschafter beteiligt.
Auf der Grundlage der Regelungen der §§ 230 ff. HGB ist mit Bausch eine angemessene gewinnabhängig Verzinsung vereinbart worden. Eine Verlustbeteiligung wurde ausgeschlossen. Bogen ist als Prokurist für die Ramsch OHG tätig. Hierfür erhält er eine ergebnisabhängige Vergütung. Mit seiner Einlage als stiller Gesellschafter nimmt Bogen am Gewinn und Verlust teil; eine Beteiligung an den stillen Reserven wurde zusätzlich vereinbart.
Welcher der stillen Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus konkret?
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Mitunternehmerschaften
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Sonderbilanz
Beispiel: Steuerpflichtiger Steil ist Gesellschafter der gewerblich tätigen Gerüst OHG. Zum 1.3.02 erwirbt Steil aus privaten Mitteln ein Grundstück mit Anschaffungskosten von 185.000 € Dieses vermietet er ab demselben Zeitpunkt an die OHG, die darauf ein Betriebsgebäude erreichtet. Die monatlichen Mietzahlungen von 750 € an Steil sind im Abschluss 02 der OHG als Aufwand erfasst.
Zur Finanzierung des Grundstückes hat Steil ein Darlehen über 110.000 € aufgenommen. Hierfür werden in 02 Zinsen von 4.300 € entrichtet. Zum 31.12.02 erfolgt die erste vertragsmäßige Tilgung in Höhe von 8.000 €. Die von Steil getragenen sonstigen Aufwendungen belaufen sich im Jahr 02 auf 2.170 €. Alle Zahlungen werden aus privaten Mitteln beglichen und über Privatkonten abgewickelt.
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Gewerblich geprägte und infizierte Personengesellschaften
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Ermittlung der Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 81
Ermittlung der Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 82
Buchführungspflicht
Handelsrecht: § 238 HGB o o o § 1 HGB: Istkaufmannn: Kaufmann kraft Gewerbebetriebs § 2 HGB: Kannkaufmann: Kaufmann kraft Eintragung § 6 HGB: Handelsgesellschaften: OHG, KG, GmbH, AG Steuerrecht: § 141 AO o Einkünfte aus § 15 EStG und Umsatz > 500.000 € oder Gewinn > 50.000 € und das FA hat zur Buchführung aufgefordert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 83
Buchführungspflicht
• •
Nicht buchführungspflichtig sind:
Kleingewerbetreibende o o kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich, § 1 Abs. 2 HGB Umsatz bis 500.000 € 50.000 €
und
Gewinn bis Selbständige i.S.d. § 18 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 84
Buchführungspflicht
• • •
Inhalt:
Doppelte Buchführung (§ 238 HGB) Jährliches Inventar (§ 240 HGB) Jährlicher Jahresabschluss (Bilanz und GuV), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 85
Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG
Betriebsvermögensvergleich
./.
Eigenkapital am Schluss des Wirtschaftsjahres Eigenkapital zu Beginn des Wirtschaftsjahres ______________________________________________ = Veränderung des Eigenkapitals + ./.
Entnahmen Einlagen ______________________________________________ Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ./.
+ steuerfreie Einnahmen nicht abzugsfähige Ausgaben ______________________________________________ Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 86
Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG
Gewinn- und Verlustrechnung
./.
Erträge Aufwendungen ______________________________________________ = ./.
+ Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG steuerfreie Einnahmen nicht abzugsfähige Ausgaben ______________________________________________ Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 87
Maßgeblichkeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 88
Maßgeblichkeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 89
Abweichungen der StB von der HB
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Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 91
Abweichungen der StB von der HB
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Abweichungen der StB von der HB
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Zinsschranke nach § 4 h EStG
• • •
Tatbestandsvoraussetzungen:
Negativer Zinssaldo > 3 Mio und Konzernzugehörigkeit und Betriebliche Eigenkapitalquote > 98 % Konzern-Eigenkapitalquote Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen sind Zinsen, die über den Zinsertrag hinausgehen, nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA
*
+ eines eventuellen EBITDA-Vortrags abzugsfähig. Der verbleibende Zinsbetrag geht in den Zinsvortrag ein. Ein nicht ausgenutztes EBITDA geht in einen EBITDA-Vortrag ein und erhöht in den Folgejahren die Abzugsmöglichkeiten für Zinsaufwendungen Nach fünf Jahren verfällt der nicht verbrauchte Vortrag.
+ + =
Ermittlung des steuerlichen EBITDA*
Steuerliches Ergebnis (vor Anwendung des § 4h EStG) negativer Zinssaldo Abschreibung nach § 6 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 2a Satz 2 und § 7 EStG steuerliches EBITDA ======================= Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
Ermittlung des steuerlichen EBITDA*-Vortrags
./. = * Steuerliches EBITDA x 30% Zinssaldo_______________ steuerlicher EBITDA -Vortrag (falls positiv) ======================= Earnings before Interest, Taxes Depreciation and Amortisation 94
Zinsschranke nach § 4 h EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 95
Zinsschranke nach § 4 h EStG
Beispiel: Die XYZ-AG ist Teil eines weltweit agierenden Konzern und hat im Jahr 2010 Zinseinnahmen von jeweils 1 Mio und Zinsaufwendungen von 5 Mio €; in 2011 beträgt der Zinsertrag 0 € und der Zinsaufwand 7 Mio €; in 2012 beiträgt der Zinsertrag 4 Mio € und der Zinsaufwand 8 Mio €. Das EBITDA beträgt in 2010 und 2011 jeweils 20 Mio €, in 2012 10 Mio €. Wie hoch ist der verrechenbare Zinsaufwand in den Jahren 2010 bis 2012? Was muss noch geprüft werden, um die Anwendbarkeit der Zinsschranke festzustellen?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 96
Zinsschranke nach § 4 h EStG
Beispiel: Die XY-OHG ist Teil des weltweit agierenden XYZ-Konzerns. In den Jahren 2009 bis 2012 hat die XY-OHG jährlich Zinsaufwendungen i.H.v. 3.000.000 € zu tragen. Das EBITDA beträgt bis 2011 jährlich 9.000.000 € und 2012 12.000.000 € . Wie hoch ist der Teil der Zinsaufwendungen, der nicht verrechnet werden kann, am 31.12.2012? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 97
Wirtschaftsgut
• • •
Wirtschaftsgüter
sind: Sachen, Rechte oder sonstige Vorteile für den Betrieb, die einzeln bewertbar sind (Greifbarkeit) und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.
( BFH, Urteil vom 19.06.1997, IV R 16/95) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 98
Wirtschaftsgut
• • • • •
immaterielle (nicht körperliche) Wirtschaftsgüter
z.B.: sind Patente, Lizenzen, Forderungen Belieferungsrechte, Computerprogramme Gutachten und Firmenwert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 99
Wirtschaftsgut
materielle Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
Wirtschaftsgüter
immaterielle entgeltlich erworben
Aktivierungs pflicht
Umlauf vermögen Nicht entgeltlich erworben Anlage vermögen
Aktivierungsverbot
Ausnahme: Eingelegte Wirt schaftsgüter sind zu aktivieren 100
Wirtschaftsgut
Betriebsvermögen Privatvermögen Notwendiges Betriebsvermögen Wahlrecht: gewillkürtes Betriebs oder Privatvermögen Notwendiges Privatvermögen
Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden Bet. Nutzung > 50% Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar betrieblich genutzt werden, die aber dem Betrieb förderlich sind Betriebliche Nutzung 10% -50% Grundlagen der Unternehmensbesteuerung bei gemischt genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern Wirtschaftsgüter, die ausschließlich privat genutzt werden Bet. Nutzung < 10% 101
Anschaffungs- und Herstellungskosten
AK/HK regeln die Gewinnentstehung • Anschaffung und Herstellung sind frei von Ermessensspielräumen • Anschaffung und Herstellung sind immer gewinnneutral.
• Wertsteigerungen vor dem Verkauf wirken sich nicht aus.
• Der Gewinn entsteht erst mit der Realisation, also mit Veräußerung/Lieferung.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 102
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
+ + ./.
Anschaffungspreis • • Anschaffungsnebenkosten Für den Erwerb (z.B. Grunderwerbssteuer, Makler) Für die Verbringung in das Unternehmen (Frachten, • Versicherungen) Für die Inbetriebnahme (z.B. Monagekosten) nachträgliche Anschaffungskosten Anschaffungspreisminderungen (z.B. Skonti, Rabatte) Anschaffungskosten Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 103
Herstellungskosten
• • • Herstellungskosten (HK): Aufwendungen für die Herstellung eines Gegenstandes, seine Erweiterung oder seine wesentliche Verbesserung Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes durchgeführte Reparatur und Modernisierungsaufwendungen gelten als Herstellungskosten, • • wenn sie in den ersten drei Jahren nach Anschaffung entstehen und 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
Dies muss erst ab einem Betrag von mehr als 4.000 € geprüft werden.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 104
Absetzung für Abnutzung (AfA)
planmäßig Nur abnutzbares Anlagevermögen lineare AfA (§ 7 EStG) Aufwands-Abschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter § 6 Abs. 2, 2a EStG außerplanmäßig Alle Wirtschaftsgüter Teilwertabschreibung § 6 Abs. 1 Nr. 1,2 EStG Absetzung für außer gewöhnliche wirtschaft liche und technische Abnutzung (AfaA) § 7 Abs. 1 S. 7 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 105
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Pauschalabschreibungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 106
Teilwert
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 107
Teilwert
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 108
Bewertung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 109
Rechnungsabgrenzungsposten
• • •
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen.
Beispiel: Miete für Januar wird im Dezember gezahlt.
• • •
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Ertrag darstellen.
Beispiel: Zinseinnahmen für Januar werden im Dezember an den Darlehensgeber gezahlt.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 110
Rückstellungen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 111
Rückstellungen
• • • • •
Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG:
Oft größter Einzelposten in der Bilanz; häufig > 10% der Bilanzsumme Für Zusagen einer betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber Ansammlung des notwendigen Kapitals zur bAV während der Aktivzeit überwiegend steuerneutral kein lohnsteuerlicher Zufluss beim Arbeitnehmer Auflösung der Rückstellungen bei Zahlung der Versorgungsleistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 112
Rücklage für Ersatzbeschaffung
Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR):
• • Tatbestandsvoraussetzungen: Ausscheiden aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs Durch die Entschädigungszahlung für das ausgeschiedene Wirtschaftsgut entsteht ein Gewinn • • •
Rechtsfolgen:
Sofortige Versteuerung der stillen Reserven, Übertragung der stillen Reserven auf ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut oder Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht, ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein im folgenden Wirtschaftsjahr (bei Immobilien im übernächsten Wirtschaftsjahr) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 113
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG)
:
• • Tatbestandsvoraussetzungen: • • • • • Veräußerung von Grundstücken Gebäuden Binnenschiffen (bis 2010) landwirtschaftlicher Aufwuchs oder Anteilen an Kapitalgesellschaften durch natürliche Personen Sechsjährige Mindestzugehörigkeit zum Betriebsvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 114
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG)
:
• • • •
Rechtsfolgen:
Sofortige Versteuerung der stillen Reserven oder Übertragung der stillen Reserven im Jahr der Aufdeckung oder Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht, ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein in den folgenden vier Jahren (bei der Herstellung von Gebäuden in sechs Wirtschaftsjahren) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Gewinnerhöhende Zwangsauflösung der 6b-Rücklage + 6 % Zinsen pro Jahr, falls keine Ersatzinvestition innerhalb von vier bzw. sechs Jahren .
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 115
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG)
:
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 116
Einnahmeüberschussrechnung
§ 4 Abs. 3 EStG Einnahmeüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG Anlagevermögen Umlaufvermögen Wie bei Bilanzierung Wie Cashflow Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 117
Einnahmeüberschussrechnung
§ 4 Abs. 3 EStG Schema der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschuss-Rechnung ./.
= + ./. ./.
Betriebsausgaben des Kalenderjahrs Betriebseinnahmen des Kalenderjahrs
Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss
Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahrs zugegangene Anlagegüter Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter Buchwert veräußerter oder entnommener Anlagegüter
= korrigierter Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss
./.
+ = Einlagen Entnahmen
Gewinn/Verlust
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 118
Einnahmeüberschussrechnung
§ 4 Abs. 3 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 119
Einnahmeüberschussrechnung
§ 4 Abs. 3 EStG
Wer darf seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln?
Selbständige (insbesondere Freiberufler) gem. § 18 (größenunabhängig) und Gewerbetreibende (§ 15 EStG) sowie Land- und Forstwirte (§ 13 EStG) o sofern die Größen des § 141 AO nicht überschritten Umsatz nicht über 500.000 € und Gewinn nicht über 50.000 € o oder noch nicht vom FA zur Buchführung aufgefordert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 120
Privatausgaben
Grundsatz Nicht abziehbar Privatausgaben Ausnahme: abziehbar Sonderausgaben §§ 10 – 10i EStG Außergewöhnliche Belastungen §§ 33 – 33b EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 121
Privatausgaben
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 122
Verlustausgleich
Verluste § 2 Abs. 2 EStG Verlustausgleich § 10d EStG Verlustabzug Horizontal innerhalb einer Einkunftsart Verluste aus
sonsti gen Leistungen
und aus
privaten Ver äußerungsgeschäften
dürfen nicht mit ande ren Einkünften aus § 22 EStG verrechnet werden.
Vertikal zwischen den Einkunftsarten Ausnahmen: Verlust - aus Liebhaberei - mit Auslandsbezug § 2a EStG - aus gewerbl. Tierzucht § 15 Abs. 4 EStG - aus Termingeschäften § 15 Abs. 4 EStG - bei beschränkter Haftung § 15a EStG - Steuerstundungsmodelle § 15b EStG - aus sonstigen Leistungen § 22 Nr. 3 EStG - aus privaten Veräußerungs geschäften § 23 Abs. 3 EStG - aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 6 EStG Verlustrücktrag Maximal 511.500 €, bei Zusammen veranlagung 1.023.000 € Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Verlustvortrag Bis 1 Mio €, darüber bis zu 60% des verbleibenden Gesamt betrags der Einkünfte abzugsfähig 123
Sonderausgaben:
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 124
Außergewöhnliche Belastungen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 125
Körperschaftsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 126
Körperschaftsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 127
Körperschaftsteuer
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:
Das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt.
§ 8 Abs. 2 KStG qualifiziert alle Einkünfte von Kapitalgesellschaften ( i.S.d. § 1 Abs. 1 3 KStG) als gewerbliche Einkünfte (Ausnahme: ausschließlich Vermögen verwaltende Kapitalgesellschaft) .
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 128
Körperschaftsteuer
Ermittlung der Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 129
Körperschaftsteuer
Ermittlung der Einkünfte Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaftsteuer müssen sowohl die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie auch die Gewerbesteuer dem Jahresüberschuss außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Weitere nicht abziehbare Ausgaben müssen ebenfalls außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Jahresabschluss hinzugerechnet werden; nicht steuerpflichtige Einnehmen müssen außerhalb der Bilanz vom steuerlichen Jahresabschluss abgezogen werden.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 130
Körperschaftsteuer
Steuersatz der Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) 15 % Auch Körperschaften zahlen Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 131
Körperschaftsteuer
Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften Jahresüberschuss: Gewinn des laufenden Jahres Jahresfehlbetrag: Verlust des laufenden Jahres Gewinnvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre Verlustvortrag: nicht verrechnete Verluste der Vorjahre Bilanzgewinn: Jahresüberschuss ./. Vorabgewinnausschüttung + Gewinnvortrag ./. Verlustvortrag Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 132
Körperschaftsteuer
Bis 2000 Bis 2008 Ab 2009
Doppelbesteuerung?
Anrechnungsverfahren Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer + Teileinkünfteverfahren Die Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften bleiben (bis auf 5% ) steuerfrei.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 133
Körperschaftsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 134
Körperschaftsteuer
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 135
Körperschaftsteuer
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 136
Körperschaftsteuer
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 137
Körperschaftsteuer
Verdeckte Einlage(vE)
Tatbestand:
eine verdeckte Einlage ist eine • Vermögensmehrung oder verhinderte Vermögensminderung, die sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt, die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils, Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 138
Körperschaftsteuer
Organschaft • • • • Tatbestandsvoraussetzungen: Organgesellschaft = Inländische Kapitalgesellschaft, Organträger muss gewerbliches Unternehmen im Inland führen, Organträger muss die Mehrheit der Stimmen an der Organgesellschaft haben, Gewinnabführungsvertrag und Verlustausgleich.
Organträger wird so besteuert, als ob er das Einkommen der Organgesellschaft selbst erzielt hätte. Organgesellschaft zahlt keine Körperschaftsteuer.
Verluste von Organgesellschaft und Organträger sind verrechenbar .
Keine 5%ige Versteuerung von Gewinnausschüttungen nach § 8 b Abs. 5 KStG.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 139
Körperschaftsteuer
Organschaft Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 140
Körperschaftsteuer
Schädlicher Beteiligungserwerb Schädlicher Beteiligungserwerb Verlustabzug Übertragung zwischen 25% und 50% Übertragung von mehr als 50% quotaler Untergang des Verlustes § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG Vollständiger Untergang des Verlustes § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 141
Körperschaftsteuer
Aufgabe: Um die Körperschaftsteuer zu sparen und lediglich Abgeltungssteuer auf die Einnahmen zu zahlen, stattet der Alleingesellschafter D.D. seine GmbH lediglich mit 25.000 € und einem Eigenkapital ersetzenden Darlehen in Höhe von 50.000.000 € aus, für das D.D. Zinsen in Höhe von 3.000.000 € erhält. Weitere Zinseinnahmen oder –ausgaben hat die GmbH nicht. Die GmbH macht dabei einen Gewinn von 1.000.000 €.
Funktioniert der Steuertrick?
Beachten Sie § 8a KStG sowie § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 142
Körperschaftsteuer
Betriebsaufspaltung Besitzgesellschaft Wesentliche Betriebsgrundlage Miete/Pacht Gesellschafter Betriebsgesellschaft Konsequenz: Auch die Gesellschafter der Besitzgesellschaft erzielen gewerbliche Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 143
Gewerbesteuer
Gewerbebetrieb
• Vier positive Merkmale – Selbstständigkeit – Nachhaltigkeit – Gewinnerzielungsabsicht – Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr • Drei negative Merkmale – Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) – Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) – Keine private Vermögensverwaltung Kapitalgesellschaften sind immer Gewerbebetriebe Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 144
Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 145
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 146
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 147
Ermittlung der Gewerbesteuer
Hinzurechnungen
: Finanzierungsaufwand ( §8 Nr. 1 GewStG): + + + + + = ./.
= Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile stiller Gesellschafter 1/5 der Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter ½ der Miete für Immobilien ¼ der Lizenzzahlungen Summe Freibetrag (100.000 €) übersteigender Betrag
Übersteigender Betrag x ¼ = Hinzurechnung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 148
Ermittlung der Gewerbesteuer
Kürzungen:
./.
./.
= ./.
= ./.
./. ./. 1,2 % des um 40% erhöhten Einheitswertes des betr. Grundbesitzes Anteile am Gewinn/Verlust (-) einer Personengesellschaft Gewinnanteile aus gewerbest. Schachtelprivileg, falls Anteil nicht < 15% (Bei Kap.-Gesell. ./. 95% d. GA) Gewinnanteile ausländischer Betriebsstätten Spenden Summe Gewerbeertrag vor Verlustvortrag Verlustvortrag § 10a GewStG vorläufiger
Gewerbeertrag (abrunden auf volle 100 €)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 149
Ermittlung der Gewerbesteuer
Steuermessbetrag:
• Vorläufiger Gewerbeertrag (abgerundet auf 100 €) ./. Freibetrag (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) = gekürzter Gewerbeertrag x 3,5 % Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG)
Gewerbesteuermessbetrag
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinden =
Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 150
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 151
§ 35 EStG
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können pauschal das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Die Steuerermäßigung ist jedoch auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt Ermäßigungs höchstbetrag = Summe der positiven gewerblichen Einkünfte Summe aller positiven Einkünfte X tarifliche Steuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 152
§ 35 EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 153
Ermittlung der Gewerbesteuer
und 2010
2010
440 % 420 % 420 % Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 154
Umsatzsteuer
Kriterien der Umsatzsteuer
• Konsumsteuer • Indirekte Steuer • Allphasensteuer • Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug • Bemessungsgrundlage: Nettoentgelt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 155
Umsatzsteuer
Leistungen
(§ 1 Abs. 1 UStG) Lieferungen und sonstige Leistungen sind steuerbar, die • ein Unternehmer • im Inland • gegen Entgelt • im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 156
Umsatzsteuer
Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Unternehmer nach § 2 UStG • • • selbständig nachhaltig Ziel: Erzielung von Einnahmen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 157
Umsatzsteuer
Steuerbare Umsätze Reale Leistung Leistungen Fiktive Leistung (unentgeltliche Wertabgabe) § 3 Abs. 1b UStG Sachentnahme Einfuhr Innergemeinschaft licher Erwerb § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG Nutzungsentnahme § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG Leistungsentnahme Lieferung Sonstige Leistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 158
Umsatzsteuer
Lieferung: Gemäß § 3 Abs. 1 UStG werden Lieferungen erbracht, indem dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird Sonstige Leistung: Leistungen, die keine Lieferungen sind (§ 3 Abs. 9 UStG). Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen . Sie können auch im Unterlassen oder Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.
Beispiele : Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung (Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs), die Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Patenten, Urheber -, Markenzeichen- und ähnlichen Rechten, wie auch die Duldung von Rechtsverletzungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 159
Umsatzsteuer
Aufgabe: B. Scheuert ist Eigentümer eines Hammergrundstückes in Berlin. Damit er seinen Geländewagen immer genau vor seinem Schlafzimmer parken kann, muss er täglich über das Grundstück seines Nachbarn P. Dant fahren. Dieser erhält dafür monatlich eine Flasche Korn und 10 Tüten Chips. Liegt für Herrn Dant ein steuerbarer Umsatz vor?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 160
Umsatzsteuer
Steuerbefreiungen Mit Vorsteuerabzug z.B.
Exportfälle In ein Drittland § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1a UStG Nachweis: Ausfuhrbescheinigung des Zolls In ein EU-Land § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1b UStG Nachweis: USt-ID-Nummer des Abnehmers und zusammenfassende Meldung § 18a UStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Ohne Vorsteuerabzug Option zur Steuer pflicht und Vorsteuerabzug Möglich: z.B. Vermietung Nicht möglich: z.B. ärztliche Leistung 161
Umsatzsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 162
Umsatzsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 163
Umsatzsteuer
Ort der Lieferungen Bewegte Lieferung § 3 Abs. 6 UStG Ruhende Lieferung § 3 Abs. 7 UStG Ort, an dem die Lieferung beginnt Ort, an dem sich die Ware befindet z.B. Grundstücke Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 164
Umsatzsteuer
ORT der sonstigen Leistungen Grundsatz Ausnahmen Empfänger ist kein Unternehmer § 3 a Abs. 1 UStG Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt § 3 a Abs. 1 UStG Empfänger ist Unternehmer § 3a Abs. 2 UStG Ort des Empfängers Im Zusammenhang mit Grundstücken § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG Kulturelle wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche u.ä. Leistungen § 3a Abs.3 Nr. 3a UStG Katalogfälle § 3a Abs. 2 i.V.m.
Abs. 4 UStG Belegenheit des Grundstücks Ort der Tätigkeit In Drittstaaten: Sitzort des Leistungsempfängers EU: Empfänger: Unternehmer: Sitzort des Leistungsempfängers EU: Empfänger: Nicht-Unternehmer: Sitzort des leisten den Unternehmers Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 165
Umsatzsteuer
19%
Regelsteuersatz Umsatzsteuersatz
7 %
Ermäßigter Steuersatz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 166
Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug § 15 UStG Tatbestandsvoraussetzungen: • • • • • An einen Unternehmer wird von einem anderen Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen ausgeführt und der Unternehmer erhält eine Rechnung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 167
Umsatzsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung • • • • • • • • Rechnung Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Name des Leistungsempfängers Steuernummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Rechnungsnummer genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung Nettoentgelt aufgeteilt nach Steuersätzen Steuersatz und Steuerbetrag 168
Umsatzsteuer
Kleinbetragsrechnung (bis 150 EUR Bruttoentgelt) • • • • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung Steuersatz und Bruttoentgelt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 169
Umsatzsteuer
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) • • Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres übersteigt nicht 17.500 € und Gesamtumsatz des laufenden Jahres übersteigt voraussichtlich nicht 50.000 € • • • • •
Rechtsfolgen:
Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer zahlen, hat keine VSt-Erstattungsanspruch, muss eine vereinfachte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, muss Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 170
Umsatzsteuer
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Marie Huana betreibt das Berliner Spezialitätenrestaurant „Curry Imbiss“. Ihre Umsätze betrugen im vergangenen Jahr 14.300 € (ohne USt). Im laufenden Jahr rechnet sie mit einer Steigerung auf 47.000 €. Muss Frau Huana auf ihre Umsätze USt erheben?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 171
Umsatzsteuer
Umsatzsteuererklärungen Jahreserklärung zum 1.5.
für das abgelaufene Jahr Voranmeldungen USt im Vorjahr > 7.500€ monatlich fällig am 10.
des Folgemonats USt im Vorjahr > 1.000 € < 7.500€ vierteljährlich fällig am 10.4., 10.07., 10.10., 10.01.
USt im Vorjahr < 1.000 € Befreiung von der Voranmeldung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 172
Umsatzsteuer
nach vereinbarten Entgelten
= Normalfall Besteuerung • •
nach vereinnahmten Entgelten
Voraussetzung: Gesamtjahresumsatz des Vorjahres < 250.000 € Freie Berufe, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 173