Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 1

Gliederung

• • • • • • • Einführung Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Sonstige Überblick über das Besteuerungsverfahren Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 2

Literatur

Grundlage des Kurses:

Campenhausen, O. v./Grawert, A.: Steuerrecht im Überblick. Stuttgart, Schäffer-Poeschel, 2011 – 19,95 €

Lehrbücher

Grefe, C.: Unternehmenssteuern, 13. Auflage. Ludwigshafen, Kiehl Verlag, 2010 Kudert, S.: Steuerrecht leicht gemacht, 4. Auflage, Berlin, E. v. Kleist Verlag, 2011

Gesetzestexte(z.B.)

Wichtige Steuergesetze: mit Durchführungsverordnungen. NWB 2011 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 3

Bedeutung der Steuern

Berufe, die spezielle Steuerkenntnisse voraussetzen:

• • • Steuerberater Wirtschaftsprüfer Tätigkeit in einem Unternehmen • Personalabteilung • • Steuerabteilung Rechnungslegungsabteilungen • • Finanzabteilung Banken: Entwicklung von Wertpapieren/Fonds Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 4

Bedeutung der Steuern

• Grundverständnis von Steuern erforderlich:

Alle betriebswirtschaftlichen Berufe !

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 5

Bedeutung der Steuern

• Marketing, Vertrieb  Preise mit Umsatzsteuer • Investitionsrechnung  Nur mit Steuern möglich!

• Finanzierung  Nur mit Steuern möglich!

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Bedeutung der Steuern

• Personalbereich  Lohnsteuer/bAV/Zeitwertkonten/Nebenleistungen • Projektverantwortlicher  Steuerliche Dokumentationspflichten • Geschäftsführer - Vorstand  Steuererklärung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 7

Bedeutung der Steuern

• Grundverständnis von Steuern gehört zur Allgemeinbildung!

• Hauptfinanzierungsquelle des Gemeinwesens • Steuerpolitik = Wirtschaftspolitik • Steuerpolitik = Sozialpolitik Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 8

Definition: Steuern

Steuer

Definition der Abgabenordnung § 3 Abs. 1 AO • • • • • Geldleistungen ohne Gegenleistung zwingend auferlegt auf Grund eines Gesetzes zur Erzielung von staatlichen Einnahmen Definition der Volkswirtschaftslehre Staatliche Zwangsabgabe ohne Gegenleistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 9

Definition: Abgaben

öffentlich-rechtliche Abgaben

Steuern/ Zölle/ Abschöpfungen Gebühren Beiträge Sonderab gaben Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 10

Steuerarten - Gliederung

• • Direkte Steuern – Subjektsteuern (Personensteuern) Einkommensteuer (B,L,G) Körperschaftsteuer (B, L) Erbschaftsteuer (L) – Objektsteuern (Sachsteuern) Gewerbesteuer (G) Grundsteuer (G) indirekte Steuern – Verkehrssteuern Umsatzsteuer (B,L) Grunderwerbssteuer (L,G) Versicherungssteuer (B) – Verbrauchssteuern Mineralölsteuer (B) Tabaksteuer (B) Biersteuer (L) – Einfuhrabgaben Zölle (B) Einfuhrumsatzsteuer (B,L) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 11

Steueraufkommen

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Steueraufkommen

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 13

Steuergesetze

Steuergesetze Allgemeine Steuergesetze Besondere Steuergesetze

Steuerschuld und -verfah rensrecht Steuerliches Bewertungs recht Abgaben ordnung Bewertungs gesetz Einzel Steuer gesetze Einkommen steuergesetz Finanz gerichtsordnung Gesetze zu speziellen Bereichen Investitions zulagengesetz Gewerbesteuer gesetz Umwandlungs gesetz Umsatzsteuer gesetz Außen steuergesetz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Rechtsver ordnungen Verwaltungs vorschriften

Richtlinien der Bundesregierung Schreiben des Bundes finanzministeriums Erlasse der Landes finanzministerien Verfügungen der Oberfinanzdirektionen 14

Rechtsquellen

Rechtsnormen

Völkerrechtliche Normen

Gemeinschaftsrecht der EU Doppelbesteuerungs abkommen

Innerstaatliche Normen

Grundgesetz Steuergesetze Rechtsverordnungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Rechsprechung

Europäischer Gerichtshof Innerstaatliche Gerichte

Bundesverfassungs gericht Finanzgerichte Verwaltungs vorschriften Richtlinien der Bundesregierung Schreiben des Bundes finanzministeriums Erlasse der Landes finanzministerien Verfügungen der Oberfinanzdirektionen 15

Rechtsquellen

Die wichtigsten BFH-Urteile werden laufend im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind vollständig zu zitieren: BFH-Urteil vom 30.3.2222, VII R 08/15, BStBl. II 2222, S. 222-225 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 16

Rechtsbehelfsverfahren

Steuerbescheid: Verwaltungsakt §118 AO Einspruch: außergerichtlicher Rechtsbehelf nach §§ 347 ff. AO Einspruchsfrist: einen Monat nach Bekanntgabe (§ 122 i.V. m. 108 AO) Einspruchsform: schriftlich gemäß § 357 AO Antrag auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung : § 361 Abs. 2 AO Gerichtlicher Rechtsbehelfsweg : zwei Instanzen (1. FG, 2. BFH bei Revision) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 17

Allgemeiner Steuertatbestand

• • Steuersubjekt: Steuerpflichtiger: • Steuerschuldner: • Steuerträger: • Steuerobjekt: • Bemessungs grundlage: • Steuersatz (Tarif): Derjenige, der die Steuer zahlen muss Jeder, der eine durch das Steuergesetz auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat Steuerpflichtige, der eine Steuer schuldet Derjenige, den die Steuer wirtschaftlich belastet Was wird besteuert (Tatbestand)?

Wert oder mengenmäßige Quantifizierung des Steuerobjektes Höhe des Steueranspruches Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 18

Steuertarif

• Durchschnittsteuersatz: Steuer/Bemessungsgrundlage • Differenzsteuersatz: Veränderung Steuer/Veränderung BMG • Grenzsteuersatz: Δ Steuer/ Δ BMG • proportionaler Tarif: Steuer/BMG = konstant • progressiver Tarif: Steuer (X)/BMG (x) < Steuer (x+1)/BMG (x+1) • Stufentarif: Steuer/BMG innerhalb bestimmter Stufen = konstant Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 19

Steuertarif

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Steuertarif

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Einkommensteuerpflicht

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Einkommensteuerpflicht

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Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

: „Grenzpendler“ können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG).

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

: für von der BRD entsandte deutsche Staatsangehörige (§ 1 Abs. 2 EStG) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 24

Beschränkte Einkommensteuerpflicht

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Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Normale beschränkte Steuerpflicht

: Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht unter § 1 Abs. 3 EStG fallen, sind beschränkt steuerpflichtig mit den in § 49 EStG erschöpfend aufgezählten inländischen Einkünfte .

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

: Gemäß §§ 2, 5 AStG sind bestimmte natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nicht nur mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG, sondern mit ihren gesamten Inlandseinkünften steuerpflichtig. Ziel dieser Regelung ist die Verhinderung einer „Steuerflucht“ durch Wohnsitzverlegung ins Ausland.

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Einkommensteuerpflicht

• Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf.

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Einkommensteuerpflicht

• Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf.

Der Arbeitnehmer hat keinen Wohnsitz, jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, da er sich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhält. Die Sechs Monats-Frist beginnt am 2.8.01 und endet am 1.2.02. Die kurzfristige Unterbrechung durch den Urlaub ist für die Fristberechnung ohne Bedeutung. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht damit vom 1.8.01 bis zum 15.03.02 – also während der gesamten Zeit des gewöhnlichen Aufenthalts. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 28

Einkommensteuerpflicht

• Aufgabe: Herr Dr. Bruch ist als Chirurg in Trier niedergelassen. Die Praxis betreibt er im Erdgeschoss seines Hauses. Das Obergeschoss nutzt er zu eigenen Wohnzwecken.

Auf einer Urlaubsreise lernt er im September 01 die in Ungarn praktizierende Zahnärztin Dr. Pulpa kennen. Nach der Heirat am 23.12.01 zieht Frau Dr. Pulpa am 18.1.02 in die Wohnung von Dr. Bruch in Trier ein. Bestimmen Sie die Art der persönlichen Steuerpflicht von Herrn Dr. Bruch und Frau Dr. Pulpa im Jahr 01 und 02.

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Persönliche Einkommensteuerpflicht

• Beginn: Geburt • Ende Tod Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 30

Ermittlung des zv. Einkommens

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Ermittlung des zv. Einkommens

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Einnahmen

• Grundsatz:

Steuerpflicht

• Ausnahme: nicht steuerbare Einnahmen (fehlt do-ut-des-Prinzip, Marktteilnahme, Gewinnerzielungsabsicht) Lotto-, Toto- und Renngewinne, Schenkungen/Erbschaften, Einnahmen aus Liebhaberei, etc.

– Steuerbare, aber steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) Leistungen der KV, PV, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Trinkgelder Elterngeld, etc.

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Nettoprinzip

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Ausgaben

Erwerbsausgaben (Werbungskosten und Betriebsausgaben) Grundsatz abziehbar Ausnahme: nicht abziehbar Privatausgaben Grundsatz Nicht abziehbar Ausnahme: abziehbar Abzug von der Bemessungsgrundlage (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen progressionsabhängig Abzug von der Steuer Progressionsunabhängig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 35

Ausgaben

Behandlung gemischter Aufwendungen

Ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich/ betrieblich veranlasste Aufwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig.

Andere gemischte Aufwendungen werden aufgeteilt, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine leichte und einwandfreie Trennung ermöglichen. Alle übrigen gemischten Aufwendungen sind nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig.

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Ermittlung der Einkommensteuer

Tarifliche Einkommensteuer ( § 2 Abs. 6 EStG) ./. Anrechenbare ausländische Steuer (§ 34c EStG) ./. ½ Parteispenden (§ 34g EStG) ./. Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften (§ 35 EStG) ./. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) + Kindergeld, wenn Kinderfreibetrag günstiger ist (§ 31 EStG) + Altersversorgungszulage, wenn der Abzug von Sonderausgaben günstiger ist (§ 79 EStG) =

festzusetzende Einkommensteuer

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Ermittlung der Einkommensteuer

Schema zur Ermittlung der Abschlusszahlung

festzusetzende Einkommensteuer - ESt-Vorauszahlungen, § 36 II Nr. 1 abgeführte Lohnsteuer, § 36 II Nr. 2 - einbehaltene Kapitalertragsteuer, § 36 II Nr. 2 bei § 32 d Abs. 6 EStG ________________________________________________

= Abschlusszahlung/Erstattung

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Zeitraum

• Veranlagungszeitraum ( § 25 Abs. 1 EStG) Erlass eines Steuerbescheides Kalenderjahr • Bemessungszeitraum (Ermittlungszeitraum) ( § 2 Abs. 7 EStG) Ermittlung des zvE Kalenderjahr • Einkünfteermittlungszeitraum ( §§ 2 Abs. 7, 4a EStG) Ermittlung der Einkünfte Grundsatz: Kalenderjahr Ausnahmen: abweichendes Wirtschaftsjahr - Land- und Forstwirte - Gewerbetreibende (eingetragen ins Handelsregister, Zustimmung des FA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 39

Steuererhebung

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Veranlagungsformen

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Steuertarif

Zone 1. Nullzone 2. untere Pro gressionszone zu versteuerndes Einkommen bis zu 8.004 EURO (Grundfreibetrag) von 8.005 Euro – 13.469 Euro 3. obere Pro gressionszone 4. untere Pro portionalzone 13.470 Euro 52.882 Euro – 52.881 Euro – 250.730 Euro tarifliche ESt 2010 0 EURO linear ansteigender Grenz steuersatz von 14 % (Eingangssatz) auf ca. 25 % linear ansteigender Steuersatz von ca. 25% auf 42 % konstanter Steuersatz von 42 % 5. obere Pro portionalzone ab 250.731 Euro konstanter Steuersatz von 45 % Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 42

Steuertarif

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Steuertarif

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Ehegattensplitting

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Ehegattensplitting

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Einkunftsarten

7 Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG Gewerbebetrieb, § 15 EStG Selbständige Arbeit, § 18 EStG Nichtselbständige Arbeit, § 19 EStG Vermietung und Verpachtung § 21 EStG sonstige Einkünfte, § 22 EStG Kapitalvermögen, § 20 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Gewinnein kunftsarten Überschuss einkunftsarten Kapitalertrag steuer mit Abgeltungs wirkung 47

Einkunftsarten

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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

• Vier Merkmale ( § 13 Abs. 7 EStG - wie bei Gewerbebetrieb) 1.

Selbstständigkeit 2. Nachhaltigkeit 3. Gewinnerzielungsabsicht 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr • Tätigkeiten (§ 13 Abs. 1 EStG): – Landwirtschaft, landwirtschaftliche Tierzucht – Forstwirtschaft – Weinbau, Gartenbau und Pflanzenzucht – Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht, – Imkerei – Wanderschäferei – Saatzucht Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 49

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

• Vier positive Merkmale 1.

Selbstständigkeit 2. Nachhaltigkeit 3. Gewinnerzielungsabsicht 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr • Drei negative Merkmale 1. Keine Land- und Forstwirtschaft ( § 13 EStG) 2.

Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) 3.

Keine private Vermögensverwaltung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 50

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Keine Gewerbesteuer Keine Bilanzen, sondern Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) Veräußerungserfolge im Betriebsvermögen immer steuerpflichtig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 51

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

• • • Echte Werbungskosten

:

Aufwendungen für Aus- und Fortbildung Beiträge zu Berufsverbänden Aufwendungen für Arbeitsmittel • • Unechte Werbungskosten Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 56

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Beispiel:

Ein allein stehender

Arbeitnehmer aus Berlin (Krankenversicherungssatz 15,5%) erhält für Januar 2011 einen Lohn in Höhe von 3.000 €. Wie hoch ist der ausgezahlte Nettolohn? Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?

Lösung:

Bruttolohn

Lohnsteuer Steuerklasse 1 Solidaritätszuschlag zur LSt Kirchensteuer 9 %

Summe Steuern 3.000,00 €

475,92 € 26,18 € 42,83 €

544,93 €

Krankenversicherung 15,5 %

Rentenversicherung 19,9 % Pflegeversicherung kinderlos 1,95 % +0,25 % Arbeitslosenversicherung 3,0 %

Summe Sozialversicherung

Arbeitnehmeranteil 246,00 € (8,2%)

298,50 € 36,75 € 45,00 €

626,25 €

Arbeitgeberanteil 219,00 € (7,3%)

298,50 € 29,25 € 45,00 €

591,75 € ausgezahlter Nettolohn 1.828,82 € = 61% des Bruttolohnes

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist beim Arbeitnehmer steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG.

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Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Einkünfte aus Kapitalvermögen

Ausnahmen von der Abgeltungssteuer

Kapitalerträge im Betriebsvermögen: §§ 13, 15, 18 EStG

zwingende Veranlagung Anrechnung der KapESt, § 43 Abs. 5 S. 2 EStG Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40, 3 c Abs. 2 EStG Betriebsausgaben können abgezogen werden

Verpflichtende Veranlagung zum individuellen Steuersatz, § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG

z.B. a. Darlehen unter nahestehenden Personen b. Gesellschafterfremdfinanzierung

Optionale Veranlagung zum Teileinkünfteverfahren bei unternehmerischer Beteiligung, § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Beteiligung von mindestens 25 % Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft

Verpflichtende Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 3 EStG

Privatdarlehen Erträge aus ausländischen Depots

Optionale Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 4 EStG

KapESt wurde zu hoch abgeführt, insbesondere Sparerpauschbetrag wurde bei KapESt nicht angesetzt

Optionale Veranlagung zum individuellen Steuersatz (Günstigerprüfung), 32 d Abs. 6 EStG Gewinne aus Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen, wenn Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre mind. zu 1% an Gesellschaft beteiligt war, unterliegen dem Teileinkünfteverfahren ( § 17 EStG)

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Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 62

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 63

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 64

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Beispiel zur Grundstücksvermietung:

zahlt: Anton kauft ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Er Kaufpreis Makler Notar Gerichtsgebühren Grunderwerbsteuer Grundsteuer Betriebskosten 3.000 € 500.000 € (Bodenanteil 50 %) 35.700 € incl. 19 % USt 17.850 € incl. 19 % USt 8.000 € 17.500 € = 500.000 x 3,5 % (vgl. § 8, 11 GrEStG) 2.000 € Lastenwechsel ist der 01.02.2007. Baujahr des Hauses ist 1995. Anton finanziert das Haus teilweise mit einem Kredit. In 2007 zahlt er Kreditzinsen in Höhe von 10.000 €. Anton kann das Haus ab dem 01.03.2007 für monatlich 3.000 € vermieten. Einkünfte 2007?

Lösung:

Einkünfte aus § 2 Abs. 1 Nr. 6, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG Einkunftsart: § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG Überschusseinkunftsart Einnahmen: § 8 Abs. 1 EStG 10 x 3.000 = Werbungskosten: Betriebskosten, § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Schuldzinsen, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG Grundsteuer, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG Absetzung für Abnutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG Berechnung der AfA-Bemessungsgrundslage: Kaufpreis 500.000 € Makler Notar 35.700 € 17.850 € Grunderwerbssteuer Gericht 17.500 € 8.000 € Summe der Anschaffungskosten 579.050 € auf das Haus entfallend: 50 % 289.525 € 30.000 € ./. 3.000 € ./. 10.000 € ./. 2.000 € AfA-Satz nach AfA Februar § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG: 2 % AfA für 1 Jahr: 2 % x 280.775 = 5.791 € – Dezember: 5. 791 € x 11/12 = ./. 5.308 € Einkünfte 9. 692 € Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 65

Subsidiarität

B. Soffen ist Gewerbetreibender. Seinem Geschäftskonto werden Zinsen gutgeschrieben. Außerdem vermietet er eine Kammer des Bürogebäudes als Lagerraum an einen Kunden. Welche Einkunftsarten liegen vor?

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Sonstige Einkünfte

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Ein Jahr Ausnahme: Wertpapiere (ab 2009) 67

Veräußerung von Privatvermögen

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Veräußerung von Privatvermögen

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als

600 €

betragen hat (§ 23 Abs. 2 Satz 5 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 69

Veräußerung von Privatvermögen

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Liebhaberei

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Mitunternehmerschaften

Besteuerung von Personengesellschaften Transparenzprinzip Gesellschafter zahlen die Steuern ESt KSt Kein Transparenzprinzip Gesellschaft zahlt die Steuern GewSt USt • • • Mitunternehmer Gesellschafter einer Personengesellschaft, der Mitunternehmerinitiative hat und Mitunternehmerrisiko trägt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 72

Mitunternehmerschaften

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Mitunternehmerschaften

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Mitunternehmerschaften

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Mitunternehmerschaften

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Mitunternehmerschaften

Aufgabe

: An der stark expandierenden Ramsch OHG sind Bausch und Bogen als stille Gesellschafter beteiligt.

Auf der Grundlage der Regelungen der §§ 230 ff. HGB ist mit Bausch eine angemessene gewinnabhängig Verzinsung vereinbart worden. Eine Verlustbeteiligung wurde ausgeschlossen. Bogen ist als Prokurist für die Ramsch OHG tätig. Hierfür erhält er eine ergebnisabhängige Vergütung. Mit seiner Einlage als stiller Gesellschafter nimmt Bogen am Gewinn und Verlust teil; eine Beteiligung an den stillen Reserven wurde zusätzlich vereinbart.

Welcher der stillen Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen?

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus konkret?

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Mitunternehmerschaften

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Sonderbilanz

Beispiel: Steuerpflichtiger Steil ist Gesellschafter der gewerblich tätigen Gerüst OHG. Zum 1.3.02 erwirbt Steil aus privaten Mitteln ein Grundstück mit Anschaffungskosten von 185.000 € Dieses vermietet er ab demselben Zeitpunkt an die OHG, die darauf ein Betriebsgebäude erreichtet. Die monatlichen Mietzahlungen von 750 € an Steil sind im Abschluss 02 der OHG als Aufwand erfasst.

Zur Finanzierung des Grundstückes hat Steil ein Darlehen über 110.000 € aufgenommen. Hierfür werden in 02 Zinsen von 4.300 € entrichtet. Zum 31.12.02 erfolgt die erste vertragsmäßige Tilgung in Höhe von 8.000 €. Die von Steil getragenen sonstigen Aufwendungen belaufen sich im Jahr 02 auf 2.170 €. Alle Zahlungen werden aus privaten Mitteln beglichen und über Privatkonten abgewickelt.

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Gewerblich geprägte und infizierte Personengesellschaften

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Ermittlung der Einkünfte

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Ermittlung der Einkünfte

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Buchführungspflicht

 Handelsrecht: § 238 HGB o o o § 1 HGB: Istkaufmannn: Kaufmann kraft Gewerbebetriebs § 2 HGB: Kannkaufmann: Kaufmann kraft Eintragung § 6 HGB: Handelsgesellschaften: OHG, KG, GmbH, AG  Steuerrecht: § 141 AO o Einkünfte aus § 15 EStG und Umsatz > 500.000 € oder Gewinn > 50.000 € und das FA hat zur Buchführung aufgefordert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 83

Buchführungspflicht

• •

Nicht buchführungspflichtig sind:

Kleingewerbetreibende o o kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich, § 1 Abs. 2 HGB Umsatz bis 500.000 € 50.000 €

und

Gewinn bis Selbständige i.S.d. § 18 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 84

Buchführungspflicht

• • •

Inhalt:

Doppelte Buchführung (§ 238 HGB) Jährliches Inventar (§ 240 HGB) Jährlicher Jahresabschluss (Bilanz und GuV), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 85

Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG

Betriebsvermögensvergleich

./.

Eigenkapital am Schluss des Wirtschaftsjahres Eigenkapital zu Beginn des Wirtschaftsjahres ______________________________________________ = Veränderung des Eigenkapitals + ./.

Entnahmen Einlagen ______________________________________________ Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ./.

+ steuerfreie Einnahmen nicht abzugsfähige Ausgaben ______________________________________________ Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 86

Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG

Gewinn- und Verlustrechnung

./.

Erträge Aufwendungen ______________________________________________ = ./.

+ Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG steuerfreie Einnahmen nicht abzugsfähige Ausgaben ______________________________________________ Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 87

Maßgeblichkeit

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Maßgeblichkeit

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Abweichungen der StB von der HB

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Abweichungen der StB von der HB

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Abweichungen der StB von der HB

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Abweichungen der StB von der HB

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Zinsschranke nach § 4 h EStG

• • •

Tatbestandsvoraussetzungen:

Negativer Zinssaldo > 3 Mio und Konzernzugehörigkeit und Betriebliche Eigenkapitalquote > 98 % Konzern-Eigenkapitalquote Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen sind Zinsen, die über den Zinsertrag hinausgehen, nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA

*

+ eines eventuellen EBITDA-Vortrags abzugsfähig. Der verbleibende Zinsbetrag geht in den Zinsvortrag ein. Ein nicht ausgenutztes EBITDA geht in einen EBITDA-Vortrag ein und erhöht in den Folgejahren die Abzugsmöglichkeiten für Zinsaufwendungen Nach fünf Jahren verfällt der nicht verbrauchte Vortrag.

+ + =

Ermittlung des steuerlichen EBITDA*

Steuerliches Ergebnis (vor Anwendung des § 4h EStG) negativer Zinssaldo Abschreibung nach § 6 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 2a Satz 2 und § 7 EStG steuerliches EBITDA ======================= Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung des steuerlichen EBITDA*-Vortrags

./. = * Steuerliches EBITDA x 30% Zinssaldo_______________ steuerlicher EBITDA -Vortrag (falls positiv) ======================= Earnings before Interest, Taxes Depreciation and Amortisation 94

Zinsschranke nach § 4 h EStG

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Zinsschranke nach § 4 h EStG

Beispiel: Die XYZ-AG ist Teil eines weltweit agierenden Konzern und hat im Jahr 2010 Zinseinnahmen von jeweils 1 Mio und Zinsaufwendungen von 5 Mio €; in 2011 beträgt der Zinsertrag 0 € und der Zinsaufwand 7 Mio €; in 2012 beiträgt der Zinsertrag 4 Mio € und der Zinsaufwand 8 Mio €. Das EBITDA beträgt in 2010 und 2011 jeweils 20 Mio €, in 2012 10 Mio €. Wie hoch ist der verrechenbare Zinsaufwand in den Jahren 2010 bis 2012? Was muss noch geprüft werden, um die Anwendbarkeit der Zinsschranke festzustellen?

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Zinsschranke nach § 4 h EStG

Beispiel: Die XY-OHG ist Teil des weltweit agierenden XYZ-Konzerns. In den Jahren 2009 bis 2012 hat die XY-OHG jährlich Zinsaufwendungen i.H.v. 3.000.000 € zu tragen. Das EBITDA beträgt bis 2011 jährlich 9.000.000 € und 2012 12.000.000 € . Wie hoch ist der Teil der Zinsaufwendungen, der nicht verrechnet werden kann, am 31.12.2012? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 97

Wirtschaftsgut

• • •

Wirtschaftsgüter

sind: Sachen, Rechte oder sonstige Vorteile für den Betrieb, die einzeln bewertbar sind (Greifbarkeit) und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.

( BFH, Urteil vom 19.06.1997, IV R 16/95) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 98

Wirtschaftsgut

• • • • •

immaterielle (nicht körperliche) Wirtschaftsgüter

z.B.: sind Patente, Lizenzen, Forderungen Belieferungsrechte, Computerprogramme Gutachten und Firmenwert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 99

Wirtschaftsgut

materielle Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Wirtschaftsgüter

immaterielle entgeltlich erworben

Aktivierungs pflicht

Umlauf vermögen Nicht entgeltlich erworben Anlage vermögen

Aktivierungsverbot

Ausnahme: Eingelegte Wirt schaftsgüter sind zu aktivieren 100

Wirtschaftsgut

Betriebsvermögen Privatvermögen Notwendiges Betriebsvermögen Wahlrecht: gewillkürtes Betriebs oder Privatvermögen Notwendiges Privatvermögen

Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden Bet. Nutzung > 50% Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar betrieblich genutzt werden, die aber dem Betrieb förderlich sind Betriebliche Nutzung 10% -50% Grundlagen der Unternehmensbesteuerung bei gemischt genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern Wirtschaftsgüter, die ausschließlich privat genutzt werden Bet. Nutzung < 10% 101

Anschaffungs- und Herstellungskosten

AK/HK regeln die Gewinnentstehung • Anschaffung und Herstellung sind frei von Ermessensspielräumen • Anschaffung und Herstellung sind immer gewinnneutral.

• Wertsteigerungen vor dem Verkauf wirken sich nicht aus.

• Der Gewinn entsteht erst mit der Realisation, also mit Veräußerung/Lieferung.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 102

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

+ + ./.

Anschaffungspreis • • Anschaffungsnebenkosten Für den Erwerb (z.B. Grunderwerbssteuer, Makler) Für die Verbringung in das Unternehmen (Frachten, • Versicherungen) Für die Inbetriebnahme (z.B. Monagekosten) nachträgliche Anschaffungskosten Anschaffungspreisminderungen (z.B. Skonti, Rabatte) Anschaffungskosten Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 103

Herstellungskosten

• • • Herstellungskosten (HK): Aufwendungen für die Herstellung eines Gegenstandes, seine Erweiterung oder seine wesentliche Verbesserung Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes durchgeführte Reparatur und Modernisierungsaufwendungen gelten als Herstellungskosten, • • wenn sie in den ersten drei Jahren nach Anschaffung entstehen und 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

Dies muss erst ab einem Betrag von mehr als 4.000 € geprüft werden.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 104

Absetzung für Abnutzung (AfA)

planmäßig Nur abnutzbares Anlagevermögen lineare AfA (§ 7 EStG) Aufwands-Abschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter § 6 Abs. 2, 2a EStG außerplanmäßig Alle Wirtschaftsgüter Teilwertabschreibung § 6 Abs. 1 Nr. 1,2 EStG Absetzung für außer gewöhnliche wirtschaft liche und technische Abnutzung (AfaA) § 7 Abs. 1 S. 7 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 105

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Pauschalabschreibungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 106

Teilwert

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 107

Teilwert

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 108

Bewertung

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 109

Rechnungsabgrenzungsposten

• • •

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen.

Beispiel: Miete für Januar wird im Dezember gezahlt.

• • •

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Ertrag darstellen.

Beispiel: Zinseinnahmen für Januar werden im Dezember an den Darlehensgeber gezahlt.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 110

Rückstellungen

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 111

Rückstellungen

• • • • •

Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG:

Oft größter Einzelposten in der Bilanz; häufig > 10% der Bilanzsumme Für Zusagen einer betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber Ansammlung des notwendigen Kapitals zur bAV während der Aktivzeit überwiegend steuerneutral kein lohnsteuerlicher Zufluss beim Arbeitnehmer Auflösung der Rückstellungen bei Zahlung der Versorgungsleistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 112

Rücklage für Ersatzbeschaffung

Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR):

• • Tatbestandsvoraussetzungen: Ausscheiden aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs Durch die Entschädigungszahlung für das ausgeschiedene Wirtschaftsgut entsteht ein Gewinn • • •

Rechtsfolgen:

Sofortige Versteuerung der stillen Reserven, Übertragung der stillen Reserven auf ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut oder Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht, ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein im folgenden Wirtschaftsjahr (bei Immobilien im übernächsten Wirtschaftsjahr) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 113

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG)

:

• • Tatbestandsvoraussetzungen: • • • • • Veräußerung von Grundstücken Gebäuden Binnenschiffen (bis 2010) landwirtschaftlicher Aufwuchs oder Anteilen an Kapitalgesellschaften durch natürliche Personen Sechsjährige Mindestzugehörigkeit zum Betriebsvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 114

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG)

:

• • • •

Rechtsfolgen:

Sofortige Versteuerung der stillen Reserven oder Übertragung der stillen Reserven im Jahr der Aufdeckung oder Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht, ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein in den folgenden vier Jahren (bei der Herstellung von Gebäuden in sechs Wirtschaftsjahren) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Gewinnerhöhende Zwangsauflösung der 6b-Rücklage + 6 % Zinsen pro Jahr, falls keine Ersatzinvestition innerhalb von vier bzw. sechs Jahren .

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 115

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG)

:

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 116

Einnahmeüberschussrechnung

§ 4 Abs. 3 EStG Einnahmeüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG Anlagevermögen Umlaufvermögen Wie bei Bilanzierung Wie Cashflow Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 117

Einnahmeüberschussrechnung

§ 4 Abs. 3 EStG Schema der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschuss-Rechnung ./.

= + ./. ./.

Betriebsausgaben des Kalenderjahrs Betriebseinnahmen des Kalenderjahrs

Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss

Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahrs zugegangene Anlagegüter Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter Buchwert veräußerter oder entnommener Anlagegüter

= korrigierter Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss

./.

+ = Einlagen Entnahmen

Gewinn/Verlust

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 118

Einnahmeüberschussrechnung

§ 4 Abs. 3 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 119

Einnahmeüberschussrechnung

§ 4 Abs. 3 EStG

Wer darf seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln?

Selbständige (insbesondere Freiberufler) gem. § 18 (größenunabhängig) und Gewerbetreibende (§ 15 EStG) sowie Land- und Forstwirte (§ 13 EStG) o sofern die Größen des § 141 AO nicht überschritten  Umsatz nicht über 500.000 € und  Gewinn nicht über 50.000 € o oder noch nicht vom FA zur Buchführung aufgefordert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 120

Privatausgaben

Grundsatz Nicht abziehbar Privatausgaben Ausnahme: abziehbar Sonderausgaben §§ 10 – 10i EStG Außergewöhnliche Belastungen §§ 33 – 33b EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 121

Privatausgaben

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 122

Verlustausgleich

Verluste § 2 Abs. 2 EStG Verlustausgleich § 10d EStG Verlustabzug Horizontal innerhalb einer Einkunftsart Verluste aus

sonsti gen Leistungen

und aus

privaten Ver äußerungsgeschäften

dürfen nicht mit ande ren Einkünften aus § 22 EStG verrechnet werden.

Vertikal zwischen den Einkunftsarten Ausnahmen: Verlust - aus Liebhaberei - mit Auslandsbezug § 2a EStG - aus gewerbl. Tierzucht § 15 Abs. 4 EStG - aus Termingeschäften § 15 Abs. 4 EStG - bei beschränkter Haftung § 15a EStG - Steuerstundungsmodelle § 15b EStG - aus sonstigen Leistungen § 22 Nr. 3 EStG - aus privaten Veräußerungs geschäften § 23 Abs. 3 EStG - aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 6 EStG Verlustrücktrag Maximal 511.500 €, bei Zusammen veranlagung 1.023.000 € Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Verlustvortrag Bis 1 Mio €, darüber bis zu 60% des verbleibenden Gesamt betrags der Einkünfte abzugsfähig 123

Sonderausgaben:

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 124

Außergewöhnliche Belastungen

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 125

Körperschaftsteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 126

Körperschaftsteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 127

Körperschaftsteuer

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:

Das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt.

§ 8 Abs. 2 KStG qualifiziert alle Einkünfte von Kapitalgesellschaften ( i.S.d. § 1 Abs. 1 3 KStG) als gewerbliche Einkünfte (Ausnahme: ausschließlich Vermögen verwaltende Kapitalgesellschaft) .

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 128

Körperschaftsteuer

Ermittlung der Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 129

Körperschaftsteuer

Ermittlung der Einkünfte Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaftsteuer müssen sowohl die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie auch die Gewerbesteuer dem Jahresüberschuss außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Weitere nicht abziehbare Ausgaben müssen ebenfalls außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Jahresabschluss hinzugerechnet werden; nicht steuerpflichtige Einnehmen müssen außerhalb der Bilanz vom steuerlichen Jahresabschluss abgezogen werden.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 130

Körperschaftsteuer

Steuersatz der Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) 15 % Auch Körperschaften zahlen Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 131

Körperschaftsteuer

Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften Jahresüberschuss: Gewinn des laufenden Jahres Jahresfehlbetrag: Verlust des laufenden Jahres Gewinnvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre Verlustvortrag: nicht verrechnete Verluste der Vorjahre Bilanzgewinn: Jahresüberschuss ./. Vorabgewinnausschüttung + Gewinnvortrag ./. Verlustvortrag Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 132

Körperschaftsteuer

Bis 2000 Bis 2008 Ab 2009

Doppelbesteuerung?

Anrechnungsverfahren Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer + Teileinkünfteverfahren Die Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften bleiben (bis auf 5% ) steuerfrei.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 133

Körperschaftsteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 134

Körperschaftsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 135

Körperschaftsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 136

Körperschaftsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 137

Körperschaftsteuer

Verdeckte Einlage(vE)

Tatbestand:

eine verdeckte Einlage ist eine • Vermögensmehrung oder verhinderte Vermögensminderung, die sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt,  die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils,  Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 138

Körperschaftsteuer

Organschaft • • • • Tatbestandsvoraussetzungen: Organgesellschaft = Inländische Kapitalgesellschaft, Organträger muss gewerbliches Unternehmen im Inland führen, Organträger muss die Mehrheit der Stimmen an der Organgesellschaft haben, Gewinnabführungsvertrag und Verlustausgleich.

Organträger wird so besteuert, als ob er das Einkommen der Organgesellschaft selbst erzielt hätte. Organgesellschaft zahlt keine Körperschaftsteuer.

Verluste von Organgesellschaft und Organträger sind verrechenbar .

Keine 5%ige Versteuerung von Gewinnausschüttungen nach § 8 b Abs. 5 KStG.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 139

Körperschaftsteuer

Organschaft Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 140

Körperschaftsteuer

Schädlicher Beteiligungserwerb Schädlicher Beteiligungserwerb Verlustabzug Übertragung zwischen 25% und 50% Übertragung von mehr als 50% quotaler Untergang des Verlustes § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG Vollständiger Untergang des Verlustes § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 141

Körperschaftsteuer

Aufgabe: Um die Körperschaftsteuer zu sparen und lediglich Abgeltungssteuer auf die Einnahmen zu zahlen, stattet der Alleingesellschafter D.D. seine GmbH lediglich mit 25.000 € und einem Eigenkapital ersetzenden Darlehen in Höhe von 50.000.000 € aus, für das D.D. Zinsen in Höhe von 3.000.000 € erhält. Weitere Zinseinnahmen oder –ausgaben hat die GmbH nicht. Die GmbH macht dabei einen Gewinn von 1.000.000 €.

Funktioniert der Steuertrick?

Beachten Sie § 8a KStG sowie § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 142

Körperschaftsteuer

Betriebsaufspaltung Besitzgesellschaft Wesentliche Betriebsgrundlage Miete/Pacht Gesellschafter Betriebsgesellschaft Konsequenz: Auch die Gesellschafter der Besitzgesellschaft erzielen gewerbliche Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 143

Gewerbesteuer

Gewerbebetrieb

• Vier positive Merkmale – Selbstständigkeit – Nachhaltigkeit – Gewinnerzielungsabsicht – Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr • Drei negative Merkmale – Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) – Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) – Keine private Vermögensverwaltung Kapitalgesellschaften sind immer Gewerbebetriebe Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 144

Gewerbesteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 145

Ermittlung der Gewerbesteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 146

Ermittlung der Gewerbesteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 147

Ermittlung der Gewerbesteuer

Hinzurechnungen

: Finanzierungsaufwand ( §8 Nr. 1 GewStG): + + + + + = ./.

= Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile stiller Gesellschafter 1/5 der Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter ½ der Miete für Immobilien ¼ der Lizenzzahlungen Summe Freibetrag (100.000 €) übersteigender Betrag

Übersteigender Betrag x ¼ = Hinzurechnung

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 148

Ermittlung der Gewerbesteuer

Kürzungen:

./.

./.

= ./.

= ./.

./. ./. 1,2 % des um 40% erhöhten Einheitswertes des betr. Grundbesitzes Anteile am Gewinn/Verlust (-) einer Personengesellschaft Gewinnanteile aus gewerbest. Schachtelprivileg, falls Anteil nicht < 15% (Bei Kap.-Gesell. ./. 95% d. GA) Gewinnanteile ausländischer Betriebsstätten Spenden Summe Gewerbeertrag vor Verlustvortrag Verlustvortrag § 10a GewStG vorläufiger

Gewerbeertrag (abrunden auf volle 100 €)

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 149

Ermittlung der Gewerbesteuer

Steuermessbetrag:

• Vorläufiger Gewerbeertrag (abgerundet auf 100 €) ./. Freibetrag (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) = gekürzter Gewerbeertrag x 3,5 % Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG)

Gewerbesteuermessbetrag

Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinden =

Gewerbesteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 150

Ermittlung der Gewerbesteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 151

§ 35 EStG

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können pauschal das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Die Steuerermäßigung ist jedoch auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt Ermäßigungs höchstbetrag = Summe der positiven gewerblichen Einkünfte Summe aller positiven Einkünfte X tarifliche Steuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 152

§ 35 EStG

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 153

Ermittlung der Gewerbesteuer

und 2010

2010

440 % 420 % 420 % Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 154

Umsatzsteuer

Kriterien der Umsatzsteuer

• Konsumsteuer • Indirekte Steuer • Allphasensteuer • Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug • Bemessungsgrundlage: Nettoentgelt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 155

Umsatzsteuer

Leistungen

(§ 1 Abs. 1 UStG) Lieferungen und sonstige Leistungen sind steuerbar, die • ein Unternehmer • im Inland • gegen Entgelt • im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 156

Umsatzsteuer

Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Unternehmer nach § 2 UStG • • • selbständig nachhaltig Ziel: Erzielung von Einnahmen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 157

Umsatzsteuer

Steuerbare Umsätze Reale Leistung Leistungen Fiktive Leistung (unentgeltliche Wertabgabe) § 3 Abs. 1b UStG Sachentnahme Einfuhr Innergemeinschaft licher Erwerb § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG Nutzungsentnahme § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG Leistungsentnahme Lieferung Sonstige Leistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 158

Umsatzsteuer

Lieferung: Gemäß § 3 Abs. 1 UStG werden Lieferungen erbracht, indem dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird Sonstige Leistung: Leistungen, die keine Lieferungen sind (§ 3 Abs. 9 UStG). Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen . Sie können auch im Unterlassen oder Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.

Beispiele : Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung (Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs), die Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Patenten, Urheber -, Markenzeichen- und ähnlichen Rechten, wie auch die Duldung von Rechtsverletzungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 159

Umsatzsteuer

Aufgabe: B. Scheuert ist Eigentümer eines Hammergrundstückes in Berlin. Damit er seinen Geländewagen immer genau vor seinem Schlafzimmer parken kann, muss er täglich über das Grundstück seines Nachbarn P. Dant fahren. Dieser erhält dafür monatlich eine Flasche Korn und 10 Tüten Chips. Liegt für Herrn Dant ein steuerbarer Umsatz vor?

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 160

Umsatzsteuer

Steuerbefreiungen Mit Vorsteuerabzug z.B.

Exportfälle In ein Drittland § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1a UStG Nachweis: Ausfuhrbescheinigung des Zolls In ein EU-Land § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1b UStG Nachweis: USt-ID-Nummer des Abnehmers und zusammenfassende Meldung § 18a UStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Ohne Vorsteuerabzug Option zur Steuer pflicht und Vorsteuerabzug Möglich: z.B. Vermietung Nicht möglich: z.B. ärztliche Leistung 161

Umsatzsteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 162

Umsatzsteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 163

Umsatzsteuer

Ort der Lieferungen Bewegte Lieferung § 3 Abs. 6 UStG Ruhende Lieferung § 3 Abs. 7 UStG Ort, an dem die Lieferung beginnt Ort, an dem sich die Ware befindet z.B. Grundstücke Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 164

Umsatzsteuer

ORT der sonstigen Leistungen Grundsatz Ausnahmen Empfänger ist kein Unternehmer § 3 a Abs. 1 UStG Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt § 3 a Abs. 1 UStG Empfänger ist Unternehmer § 3a Abs. 2 UStG Ort des Empfängers Im Zusammenhang mit Grundstücken § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG Kulturelle wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche u.ä. Leistungen § 3a Abs.3 Nr. 3a UStG Katalogfälle § 3a Abs. 2 i.V.m.

Abs. 4 UStG Belegenheit des Grundstücks Ort der Tätigkeit In Drittstaaten: Sitzort des Leistungsempfängers EU: Empfänger: Unternehmer: Sitzort des Leistungsempfängers EU: Empfänger: Nicht-Unternehmer: Sitzort des leisten den Unternehmers Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 165

Umsatzsteuer

19%

Regelsteuersatz Umsatzsteuersatz

7 %

Ermäßigter Steuersatz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 166

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug § 15 UStG Tatbestandsvoraussetzungen: • • • • • An einen Unternehmer wird von einem anderen Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen ausgeführt und der Unternehmer erhält eine Rechnung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 167

Umsatzsteuer

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung • • • • • • • • Rechnung Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Name des Leistungsempfängers Steuernummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Rechnungsnummer genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung Nettoentgelt aufgeteilt nach Steuersätzen Steuersatz und Steuerbetrag 168

Umsatzsteuer

Kleinbetragsrechnung (bis 150 EUR Bruttoentgelt) • • • • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung Steuersatz und Bruttoentgelt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 169

Umsatzsteuer

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) • • Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres übersteigt nicht 17.500 € und Gesamtumsatz des laufenden Jahres übersteigt voraussichtlich nicht 50.000 € • • • • •

Rechtsfolgen:

Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer zahlen, hat keine VSt-Erstattungsanspruch, muss eine vereinfachte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, muss Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen.

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 170

Umsatzsteuer

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Marie Huana betreibt das Berliner Spezialitätenrestaurant „Curry Imbiss“. Ihre Umsätze betrugen im vergangenen Jahr 14.300 € (ohne USt). Im laufenden Jahr rechnet sie mit einer Steigerung auf 47.000 €. Muss Frau Huana auf ihre Umsätze USt erheben?

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 171

Umsatzsteuer

Umsatzsteuererklärungen Jahreserklärung zum 1.5.

für das abgelaufene Jahr Voranmeldungen USt im Vorjahr > 7.500€ monatlich fällig am 10.

des Folgemonats USt im Vorjahr > 1.000 € < 7.500€ vierteljährlich fällig am 10.4., 10.07., 10.10., 10.01.

USt im Vorjahr < 1.000 € Befreiung von der Voranmeldung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 172

Umsatzsteuer

nach vereinbarten Entgelten

= Normalfall Besteuerung • •

nach vereinnahmten Entgelten

Voraussetzung: Gesamtjahresumsatz des Vorjahres < 250.000 € Freie Berufe, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 173