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Themen
Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Minijob - Rechnungen - Versicherungen
Referent René Hissler
Vereinsberater
Organisation
DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e. V.
Versicherungsrisiken
Besucher Fahrzeuge Helfer Jugendarbeit Anlagen Aktivitäten
Gesetze ....
informieren & handeln
Der Verein ist einem „ Unternehmen “ gleichgestellt. Die Rechte und Pflichten sind sehr vielfältig. Unwissenheit schützt die Verantworlichen, den Verein und sein Vermögen nicht –
Versicherungen gegen alle Gefahren gibt es nicht !
§ 69 Abgabenordnung (AO): Haftung der Vertreter (1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen
2
Satzungsinhalt / Zweck
Nur Tätigkeiten , die in der Satzung genannt sind , darf der Verein durchführen
Das
Finanzamt
ideelle Tätigkeit unterscheidet vier Tätigkeitsbereiche:
steuerfrei
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der kein Zweckbetrieb ist -
steuerpflichtig
steuerbegünstigter Zweckbetrieb -
steuerfrei
Vermögensverwaltung -
steuerfrei
An die
Versicherungen
gemeldet werden müssen alle Tätigkeiten u. Risiken unabhängig der steuerlichen Einstufung 3 .
ideeller Bereich - steuerfrei
Mitgliedsbeiträge Aufnahmegebühren und satzungsgemäße Umlagen Spenden / Schenkungen Zuschüsse von Bund, Land, Gemeinden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts 4
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - steuerpflichtig
Verkauf von Speisen und Getränken Eintrittsgelder bei Veranstaltungen Vermietung von Geräten an Anlagen an Nichtmitglieder Werbung auf Trikots, Helmen, Fahrzeugen von Sponsoren Veranstaltung von Straßenfesten, Flohmärkten 5
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb -
steuerfrei
§ 65 Abgabenordnung Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen ..
(Ausgabe von Speisen
) § 66 - § 68 Abgabenordnung Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser, VHS, Werkstätten f. Behinderte 6
Berufsgenossenschaft für Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten MitarbeiterInnen – ehrenamtliche Helfer/Innen
sind gesetzlich unfallversichert, der Beitrag richtet sich nach dem Bruttolohn und wird vom Verein alleine getragen
Ehrenamtliche, auch 1 Euro-Job, sind kostenfrei versichert
Unabhängig einer Mitgliedschaft ist jede „ beauftragte “ Person versichert Vorstand – gesondert prüfen,
bei der BGW, kostenfrei, bei der VBG kostenpflichtig !
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Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für: Vorstand und Mitglieder für Vereinsaktivitäten alle Mitarbeiter/innen Ehrenamtliche HelferInnen mit oder ohne Aufwandsentschädigung Ein Euro-Jobber Satzungsgem. Tätigkeiten: z.B. Anmieten von Räumen, Ausgabe von Speisen Be- und Entladen von Fahrzeugen 7
Haftung des Vereins
Haftung des Verein
Haftung des Trägers
Verletzung der eigenen Aufsichtspflicht Dritter wird geschädigt
§ 832 BGB
wegen Verletzung der eigenen Aufsichtspflicht
§ 823 BGB
unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
§ 847 BGB
in beiden Fällen Schmerzensgeld Aufsichtsbedürftiger wird geschädigt
§ 823 BGB
incl.
Schmerzensgeld aus Vertrag ohne Schmerzensgeld Verletzung der Aufsichtspflicht durch Betreuer Dritter wird geschädigt
§§ 832, 823
durch Betreuer dann wird eigenes Verschulden des Trägers nach
§ 831 BGB
vermutet incl. Schmerzensgeld Aufsichtsbedürftiger wird geschädigt aus Vertrag Verschulden des Betreuers wird nach
§ 278 BGB
zugerechnet (ohne § 847 BGB)
§§ 823, 831
incl.
Schmerzensgeld
Aufsichtspflichten
Haftung des Betreuers
§ 832 BGB
bei vertraglicher Übernahme der Aufsichtspflicht Drittschädigung Eigenschäden des Betreuten/Minderjährigen
§ 823 BGB
unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht
§ 823 BGB
- bei vertraglicher Übernahme von dem Täger oder direkt von den Eltern (Garantenstellung) Ausnahmsweise wegen
Vertragsverletzung,
wenn Aufsichtspflicht unmittelbar von Eltern übernommen wurde ggf. unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht
Vereinshaftpflichtversicherung
Sachschäden Personenschäden Mietsachschäden Bearbeitungsschäden Restaurationsbetrieb Garderobe Vermögensschäden kurzfristige Veranstaltungen .
.
was benötigt Ihr Verein?
Vereinsmitglieder
Berufsgenossenschaft sind gesetzlich unfallversichert , wenn ein Arbeitsauftrag vorliegt. Normale, satzungsgemäße Vereinsarbeit als Mitglied ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Über die private Unfallversicherung oder pauschale Unfallversicherung der Länder besteht Versicherungsschutz.
Haftpflichtversicherung alle Mitglieder sind in der Haftpflichtversicherung bei Aktivitäten für den Verein versichert Vermögensschäden sind spezielle abzusichern 7
Regreßansprüche
Personenschäden
Arzt, Krankenhaus, Schmerzensgeld, Verdienstausfall Sozialversicherung Krankenkasse, Berufsgenossenschaft - § 116 SGB X i.V.m. §§ 60 ff SGB I
Sachschäden
Kleidung, Werkzeug, Geräte, Fahrzeug, Gebäude
Vermögensschäden
Spendengelder falsch eingesetzt, Zahlungstermine verpaßt, Auto zu geparkt, Handeln ohne Auftrag, 8
Leistungen der Haftpflichtversicherung
Prüfen, ob Ersatzpflicht besteht Bezahlen berechtigter Ansprüche
Arztkosten, Schmerzensgeld
Kleidung, Werkzeug
Verdienstausfall
Regressforderungen d. Sozialversicherung
Ablehnen der unberechtigten Forderungen Rechtsschutzfunktion.
TIP jährlich den Vertrag prüfen 8
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden sind reine Schäden aus geldwerten Verlusten Anträge zu spät gestellt Steuern, Gebühren Spenden falsch abgerechnet Gemeinnützigkeit Ausschank Bestimmungen missachtet Konventionalstrafe TIPP Geld für Fehler 8
Zusammenfassung Absicherungen
Berufsgenossenschaft Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen Inhalts-/ Warenversicherungen Kraftfahrtversicherungen Rechtsschutzversicherungen Dienstreise-Rahmenvertrag Personal - Anmeldungen: www.minijob-zentrale.de
9
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Versicherungsbedarf
Haftpflichtversicherung
ankreuzen welche Vers. benötigt wird
PAX Köln
512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
-
2 Mio € Personen 1 Mio € Sach- 50.000 € Vermögens schäden
X
Abhandenkommen fremder Gebäudeschlüssel Aktionswochen Aufbau-, Betrieb , Abbau von Verkaufsständen Aufsichten Ausgabe von Speisen Ausstellungen Austausch der Schließanlage Bearbeitungsschäden Beleuchtung Bereitstellung von sanitären Anlagen (WC Wagen) Beschädigung fremder Landfahrzeugen
X X X X X X X X X X X X X
Versicherungsbedarf
Haftpflichtversicherung
12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Besichtigungen und Informationsfahrten Bestuhlung Bürobetrieb fachliche Druckerzeugnisse Gasflaschen und Gastanks gesellige Veranstaltungen geliehene und gepachtete bewegliche Sachen Helfereinsatz Hinweisschilder, Wegweiser, Werbetafeln Kinderbelustigungen
ankreuzen welche Vers. benötigt wird
PAX Köln
512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach-, 50.000 € Vermögens schäden
X X x ?
X 1.534 € X X X X X X X X X 3.000 € X X X
11
Versicherungsbedarf
Haftpflichtversicherung
22 23 24 25 26 27 28 29 30 Mietsachschäden (Gebäude, Einrichtung) Naturpflege Ortsvereine Parkplatz Sanitäre Anlagen Schäden am Ladegut Schäden an Erdleitungen Schulungsmaßnahmen Unterweisungen von Schulklassen
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PAX Köln
512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach-, 50.000 € Vermögens schäden
5.113 € X X X X X X X X X X X X X X X
12
Versicherungsbedarf
Haftpflichtversicherung
35 36 37 38 39 31 32 33 34 Veranstaltungsgebäude Veranstaltungsplatz vereinsfremde Personen Vereinsgaststätte Vereinsheime Verkehrssicherung Verleih von Geräten Vermarktung eigener Produkte Vermietung Garten/Geräte
ankreuzen welche Vers. benötigt wird
PAX Köln
512.000 € pauschal für Personen und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach 50.000 € Vermögens schäden
X X X X X X X X X X X X X
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Versicherungsbedarf
Haftpflichtversicherung
Bitte ankreuzen welche Vers. benötigt wird
PAX Köln
512.000 € pauschal für Personen und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach 50.000 € Vermögens schäden
X X X
40 41 42 43 44 45 46 47 48 Verpachtung Gründstücke Vertrieb Zeitungen, Bücher Verwendung von Spiel- und Vergnügungsgeräten Vorträge Wanderhütten Wanderungen Wirtschaftsbetrieb Wirtschaftszelte bis zu je 100 qm Zeitungsverleger
X X X ?
X X X X X X X
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Versicherungsbedarf
49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
Unfallversicherung
Todesfall Invalidität Vollinvalidität - Progressionsstaffel bis 350% Übergangsleistungen (6Monate krank d.Unfall) Heilkosten / Kosmetische Operationen Bergungskosten Zahnbeihilfe Brille Reparatur, Reinigung, Wiederbeschaffung von Kleidungsstücken Nachhilfestunden bei Schülern
PAX Köln 7.670 € 38.347 € 1.023 € 1.023 € 256 € 78 € 10.000 € 100.000 € 350.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 128 € 128 € -
Voraussetzung für einen Unfall: plötzlich, von Außen, unfreiwillig, Gesundheitsschädigung
Versicherungsbedarf
Dienstreise-Rahmenversicherung
59 60 Rabattverlust-Haftpflicht Fahrzeug-Vollversicherung
PAX Köln
je Vereinsmitglied
max. 256 € SB 153 €
Nach km
SB 300 € Rechtsschutzversicherung
65 66 67 68 69 70 61 62 63 64 Arbeits-Rechtschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten Schadenersatz-Rechtschutz in Verkehrssachen Sozialgerichts-Rechtsschutz Steuer-Rechtschutz Straf- oder Ordnungswidrigkeiten (Verkehr) Straf-/Standes-Rechtschutz Vertrags und Sachenrecht für Fahrzeuge Wohnungs und Grundstücks-Rechtsschutz
je Schaden 52.000 € X X je Schaden 250.000 € X X X X X X X X X
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X
Versicherungsbedarf
Kraftfahrtversicherung
Kraftfahr-Haftpflichtversicherung wie erfolgt die Ersteinstufung SF 1 oder SF 2 Fahrzeug Teilkasko
SB
150, 300, 500,1.000 €?
Fahrzeug Vollkasko Mehrwert durch Sonderausstattung (Kühlung) Nutzungsart – Abstellplatz - Fahrerkreis Öffentlicher Dienst-Nachlass – Verein Insassenunfallversicherung Fahrer-Rechtsschutz Werkverkehrversicherung für Waren/Ladung
Eigenanteil
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Personalkosten
Eine zeitliche Befristung der wöchentlichen
Arbeitszeit besteht nicht !
Arbeitsentgelt bis 400 € im Monat generelle Steuerpflicht - 2 % pauschal * Krankenversicherung - 13 % - pauschal * Rentenversicherung - 15 % Aufstockung durch Arbeitnehmer möglich pauschal *
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - 0,1 % Umlage U1 - immer!!
* nicht bei kurzfristigen Einsätzen – bis 50 Tage im Kalenderjahr
Es dürfen keine €uros an Personalkosten ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale gezahlt werden ! (§8 SGB IV).
Muster: An- und Abmeldung für kurzfristigen Personaleinsatz:
immer Personalfragebogen mit Sozialversicherungsnummer ausfüllen lassen!
Personengruppe
110
, Grund
40
, Beitragsgruppe
0000 18
Sozialversicherung Übungsleiter
Übungsleiterfreibetrag
2.100 €
175 € im Monat
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
§ 3 Nr. 26 EStG für ehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen (künstlerischer) Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer juristischen Person oder gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Körperschaft.
Höhere Abrechnung über 400 Euro - Job – Minijob - möglich oder Honorarrechnung als Selbständiger -
keine Sozialversicherung
Rechtsgrundlage: Werkvertrag
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Steuer- und Sozialversicherung
Personalfragebogen mit der persönlichen Sozialversicherungsnummer und Steuernummer ausfüllen und aufbewahren (10 Jahre)
Schriftliche Erklärung der Person über weitere Beschäftigungen
Schriftliche Erklärung über weitere Übungsleitertätigkeiten
Schriftliche Verträge mit der Unterscheidung: -ehrenamtlicher Einsatz
-
-Arbeitnehmer
-
-Werkvertrag - Honorarvereinbarung
Ohne Vertrag: sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
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1 2
Rechnung
Mindestanforderungen
§ 33 UStDV
Absender Empfänger
vollständige Anschrift des Leistenden Ausstellungsdatum fortlaufende/ einmalige Rechnungsnummer
Datum 3 4
# 123/4567 Bezeichnung der Dienstleistung
5 Für die Vorbereitung und Durchführung der
Zeitpunkt
xx Lieferungen / Einsätze xx Fahrkosten im Monat XX 9 Netto € berechne ich xx € 6
Brutto € Summen in Netto und Brutto
*Mehrwertsteuer nicht ausweisen,bei Kleinunternehmer bis 17.500€ Umsatz Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben
.
7 8
Steuer Nr. und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnr
18
Unfallversicherung
Nur für die Vereinstätigkeiten
Krankenhaustagegeld /Genesungsgeld Tagegeld Übergangsleistungen Invaliditätsleistungen Rente oder Kapital Todesfallsumme Heilkosten / Bergungskosten / kosmetische Operationen.
Über das Land besteht für Ehrenamtler Unfallversicherungsschutz
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bis zu 175.000 Euro Invaliditätsentschädigung
Berufsgenossenschaft
Versicherter Personenkreis - SGB VII § 2 Versichert sind Kraft Gesetz Personen, die für „Andere“ aktiv sind, unabhängig einer Entlohnung § 2 Abs 1 (1.-17.)
Leistungen SGB VII § 26
u.a.: Arzt-, Behandlungs-, Rehabilitationskosten Verletztengeld Invalidenrente Wohnumfeldanpassung
Arbeitsplatzmaßnahmen
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Berufsgenossenschaft
Tritt nicht ein bei Unfällen in der normalen Vereinsarbeit Grundlage für den Versicherungsschutz:
Arbeitsauftrag
Der Vorstand ist am Vereinssitz gesetzlich versichert!
Kraft Satzung bei der BGW für alle Aktivitäten , Kraft Gesetz für Beauftragte
Freiwilligen Antrag, z.B. Honorarkräfte
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Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege alle hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigkeiten sind Kraft Satzung versichert dieses gilt für auch Vorstände und Vereins Mitglieder ohne Beitragszahlung
VerwaltungsBG
alle im „Auftrag“ tätigen sind gesetzlich versichert
Der Vorstand ist nur am Vereinssitz gesetzlich versichert!
Freiwillige erweiterte Versicherung möglich
2,73 € im Jahr/Person – 19
Mitglieder keine
Berufs genossenschaft
(BG)
Unfall versicherung Verein/Land
Vereins Haftpflicht
Zuständigkeiten
Vorstand Helfer Berufs genossen schaft BG gesetzlich
beitragsfrei
Unfall versicherung Verein/Land * evtl. Anrechnung
Vereins Haftpflicht Private Unfallversi cherung
Vereins Haftpflicht
Mitarbeiter Besucher BG nach Anmeldung 1 % vom Lohn keine BG Private Unfallversicher ung Private Unfall versicherung Vereins Haftpflicht
Haftpflicht Verein / Private
Vereinsversicherungen
Rechtsschutzversicherung
Dienstreise - Versicherungen
Sachversicherungen
Versicherung
sbeiträge sind kalkulierbar !
Schäden
in ihrer Höhe
nicht
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Rechtsschutz – Kostenersatz bei Rechtsstreitigkeiten
Schadensersatz-RS Vertragsrechts- u. Sachen RS Verkehrsrecht Spezial-Straf- RS Verwaltungs-RS Arbeits-RS Sozialgerichts-RS Ordnungswidrigkeiten-RS .
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Sachversicherungen
Versicherte Gefahren
Feuer Einbruchdiebstahl Vandalismus Leitungswasser Sturm Hagel
Allgefahrendeckung
Ausstellungsrisiko Transportrisiko .
Versicherte Sachen
Maschinen / Werkzeuge Geräte PC, Telex, Telefax sonstige Ausstattungen Gebrauchsgegenstände Eigene Waren / Einrichtungen Vereinshaus / Kühleinrichtung Musikinstrumente nur auf besonderen Antrag „fremdes Eigentum“ .
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Dienstreise Rahmenversicherungen
Private Fahrzeuge des Vorstandes und der Vereinsmitglieder Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung Teilkasko Vollkasko Rabattretter Reisegepäck .
Abrechnung
nach gefahrenen Kilometer Angabe der Kennzeichen Wert des Gepäck / der Ausrüstung .
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Satzung und Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.) !
Juristische Person - eigene Haftung Keine persönliche Haftung der Mitglieder Aufgaben und Zweck - wichtigste Aussage Satzungstexte mit Haftungsbegrenzungen Schiedsordnung Aufwandsentschädigungen verbindlich festlegen (Haufe-Index 350326) BGB §§ 21 - 79 Vereinsordnung Beitragsordnung Wahlordnung Geschäftsordnung 19
Ansprechpartner
Berufsgenossenschaft: http://www.bgw-online.de : 0 40 20 20 7 0, : 0 40 20 20 7 24 95 – [email protected]
Bundesnetzwerk B ü rgerschaftliches Engagement (BBE) www.b-b-e.de
:
030 6 29 80 - 110 www.wir-tun-was.de/ Rheinland-Pfalz
: 0 61 31 16 57 20 ·
: 0 61 31 16 40 80 , [email protected]
Bürgertelefon des BMG: 0180 5 99 66 05 ECCLESIA Versicherungsdienst: 0 52 31 6 03 61 12
Bundesverband deutscher vereine & verbände – www.bdvv.de
www.vereinsinformationen.de
Arbeitsunterlagen
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Lebensmittelhygiene
Ungeschützter Kuchenbereich
Alle Gesetze im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html
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informieren & handeln
Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne - kostenfrei - zur Verfügung!
René Hissler – Vereinsberater Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt bundesarbeitsgemeinschaft deutscher vereine & verbände Zur Ziegelhütte 16, 66679 Losheim am See Tel: 0 68 72 9 00 80 [email protected]
www.vereinsinformationen.de
Ihrer ehrenamtlichen Arbeit wünsche ich ein sicheres und gutes Gelingen
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