Ihr Logo hier einfügen Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Minijob - Rechnungen - Versicherungen Referent René Hissler Vereinsberater Organisation DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.

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Themen

Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Minijob - Rechnungen - Versicherungen

Referent René Hissler

Vereinsberater

Organisation

DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e. V.

Versicherungsrisiken

Besucher Fahrzeuge Helfer Jugendarbeit Anlagen Aktivitäten

Gesetze ....

informieren & handeln

 Der Verein ist einem „ Unternehmen “ gleichgestellt. Die Rechte und Pflichten sind sehr vielfältig. Unwissenheit schützt die Verantworlichen, den Verein und sein Vermögen nicht –

Versicherungen gegen alle Gefahren gibt es nicht !

§ 69 Abgabenordnung (AO): Haftung der Vertreter (1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen

2

Satzungsinhalt / Zweck

Nur Tätigkeiten , die in der Satzung genannt sind , darf der Verein durchführen

  Das

Finanzamt

ideelle Tätigkeit unterscheidet vier Tätigkeitsbereiche:

steuerfrei

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der kein Zweckbetrieb ist -

steuerpflichtig

 steuerbegünstigter Zweckbetrieb -

steuerfrei

 Vermögensverwaltung -

steuerfrei

An die

Versicherungen

gemeldet werden müssen alle Tätigkeiten u. Risiken unabhängig der steuerlichen Einstufung 3 .

ideeller Bereich - steuerfrei

 Mitgliedsbeiträge  Aufnahmegebühren und satzungsgemäße Umlagen  Spenden / Schenkungen  Zuschüsse von Bund, Land, Gemeinden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts 4

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - steuerpflichtig

     Verkauf von Speisen und Getränken Eintrittsgelder bei Veranstaltungen Vermietung von Geräten an Anlagen an Nichtmitglieder Werbung auf Trikots, Helmen, Fahrzeugen von Sponsoren Veranstaltung von Straßenfesten, Flohmärkten 5

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb -

steuerfrei

 § 65 Abgabenordnung Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen ..

(Ausgabe von Speisen

)  § 66 - § 68 Abgabenordnung Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser, VHS, Werkstätten f. Behinderte 6

Berufsgenossenschaft für Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten MitarbeiterInnen – ehrenamtliche Helfer/Innen

sind gesetzlich unfallversichert, der Beitrag richtet sich nach dem Bruttolohn und wird vom Verein alleine getragen

Ehrenamtliche, auch 1 Euro-Job, sind kostenfrei versichert

Unabhängig einer Mitgliedschaft ist jede „ beauftragte “ Person versichert Vorstand – gesondert prüfen,

bei der BGW, kostenfrei, bei der VBG kostenpflichtig !

7

Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz besteht für:  Vorstand und Mitglieder für Vereinsaktivitäten  alle Mitarbeiter/innen  Ehrenamtliche HelferInnen mit oder ohne Aufwandsentschädigung  Ein Euro-Jobber Satzungsgem. Tätigkeiten: z.B.  Anmieten von Räumen,  Ausgabe von Speisen  Be- und Entladen von Fahrzeugen 7

Haftung des Vereins

Haftung des Verein

Haftung des Trägers

Verletzung der eigenen Aufsichtspflicht Dritter wird geschädigt

§ 832 BGB

wegen Verletzung der eigenen Aufsichtspflicht

§ 823 BGB

unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

§ 847 BGB

in beiden Fällen Schmerzensgeld Aufsichtsbedürftiger wird geschädigt

§ 823 BGB

incl.

Schmerzensgeld aus Vertrag ohne Schmerzensgeld Verletzung der Aufsichtspflicht durch Betreuer Dritter wird geschädigt

§§ 832, 823

durch Betreuer dann wird eigenes Verschulden des Trägers nach

§ 831 BGB

vermutet incl. Schmerzensgeld Aufsichtsbedürftiger wird geschädigt aus Vertrag Verschulden des Betreuers wird nach

§ 278 BGB

zugerechnet (ohne § 847 BGB)

§§ 823, 831

incl.

Schmerzensgeld

Aufsichtspflichten

Haftung des Betreuers

§ 832 BGB

bei vertraglicher Übernahme der Aufsichtspflicht Drittschädigung Eigenschäden des Betreuten/Minderjährigen

§ 823 BGB

unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht

§ 823 BGB

- bei vertraglicher Übernahme von dem Täger oder direkt von den Eltern (Garantenstellung) Ausnahmsweise wegen

Vertragsverletzung,

wenn Aufsichtspflicht unmittelbar von Eltern übernommen wurde ggf. unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht

Vereinshaftpflichtversicherung

Sachschäden  Personenschäden  Mietsachschäden   Bearbeitungsschäden  Restaurationsbetrieb   Garderobe  Vermögensschäden  kurzfristige Veranstaltungen  .

.

was benötigt Ihr Verein?

Vereinsmitglieder

Berufsgenossenschaft sind gesetzlich unfallversichert , wenn ein Arbeitsauftrag vorliegt. Normale, satzungsgemäße Vereinsarbeit als Mitglied ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Über die private Unfallversicherung oder pauschale Unfallversicherung der Länder besteht Versicherungsschutz.

Haftpflichtversicherung alle Mitglieder sind in der Haftpflichtversicherung bei Aktivitäten für den Verein versichert Vermögensschäden sind spezielle abzusichern 7

Regreßansprüche

Personenschäden

Arzt, Krankenhaus, Schmerzensgeld, Verdienstausfall Sozialversicherung Krankenkasse, Berufsgenossenschaft - § 116 SGB X i.V.m. §§ 60 ff SGB I

Sachschäden

Kleidung, Werkzeug, Geräte, Fahrzeug, Gebäude

Vermögensschäden

Spendengelder falsch eingesetzt, Zahlungstermine verpaßt, Auto zu geparkt, Handeln ohne Auftrag, 8

Leistungen der Haftpflichtversicherung

  Prüfen, ob Ersatzpflicht besteht Bezahlen berechtigter Ansprüche 

Arztkosten, Schmerzensgeld

Kleidung, Werkzeug

Verdienstausfall

 

Regressforderungen d. Sozialversicherung

Ablehnen der unberechtigten Forderungen Rechtsschutzfunktion.

TIP jährlich den Vertrag prüfen 8

Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Vermögensschäden sind reine Schäden aus geldwerten Verlusten  Anträge zu spät gestellt Steuern, Gebühren  Spenden falsch abgerechnet Gemeinnützigkeit  Ausschank Bestimmungen missachtet Konventionalstrafe TIPP Geld für Fehler 8

Zusammenfassung Absicherungen

Berufsgenossenschaft Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen Inhalts-/ Warenversicherungen Kraftfahrtversicherungen Rechtsschutzversicherungen Dienstreise-Rahmenvertrag Personal - Anmeldungen: www.minijob-zentrale.de

9

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Versicherungsbedarf

Haftpflichtversicherung

ankreuzen welche Vers. benötigt wird

PAX Köln

512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden

-

2 Mio € Personen 1 Mio € Sach- 50.000 € Vermögens schäden

X

Abhandenkommen fremder Gebäudeschlüssel Aktionswochen Aufbau-, Betrieb , Abbau von Verkaufsständen Aufsichten Ausgabe von Speisen Ausstellungen Austausch der Schließanlage Bearbeitungsschäden Beleuchtung Bereitstellung von sanitären Anlagen (WC Wagen) Beschädigung fremder Landfahrzeugen

X X X X X X X X X X X X X

Versicherungsbedarf

Haftpflichtversicherung

12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Besichtigungen und Informationsfahrten Bestuhlung Bürobetrieb fachliche Druckerzeugnisse Gasflaschen und Gastanks gesellige Veranstaltungen geliehene und gepachtete bewegliche Sachen Helfereinsatz Hinweisschilder, Wegweiser, Werbetafeln Kinderbelustigungen

ankreuzen welche Vers. benötigt wird

PAX Köln

512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach-, 50.000 € Vermögens schäden

X X x ?

X 1.534 € X X X X X X X X X 3.000 € X X X

11

Versicherungsbedarf

Haftpflichtversicherung

22 23 24 25 26 27 28 29 30 Mietsachschäden (Gebäude, Einrichtung) Naturpflege Ortsvereine Parkplatz Sanitäre Anlagen Schäden am Ladegut Schäden an Erdleitungen Schulungsmaßnahmen Unterweisungen von Schulklassen

ankreuzen welche Vers. benötigt wird

PAX Köln

512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach-, 50.000 € Vermögens schäden

5.113 € X X X X X X X X X X X X X X X

12

Versicherungsbedarf

Haftpflichtversicherung

35 36 37 38 39 31 32 33 34 Veranstaltungsgebäude Veranstaltungsplatz vereinsfremde Personen Vereinsgaststätte Vereinsheime Verkehrssicherung Verleih von Geräten Vermarktung eigener Produkte Vermietung Garten/Geräte

ankreuzen welche Vers. benötigt wird

PAX Köln

512.000 € pauschal für Personen und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach 50.000 € Vermögens schäden

X X X X X X X X X X X X X

13

Versicherungsbedarf

Haftpflichtversicherung

Bitte ankreuzen welche Vers. benötigt wird

PAX Köln

512.000 € pauschal für Personen und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach 50.000 € Vermögens schäden

X X X

40 41 42 43 44 45 46 47 48 Verpachtung Gründstücke Vertrieb Zeitungen, Bücher Verwendung von Spiel- und Vergnügungsgeräten Vorträge Wanderhütten Wanderungen Wirtschaftsbetrieb Wirtschaftszelte bis zu je 100 qm Zeitungsverleger

X X X ?

X X X X X X X

14

Versicherungsbedarf

49 50 51 52 53 54 55 56 57 58

Unfallversicherung

Todesfall Invalidität Vollinvalidität - Progressionsstaffel bis 350% Übergangsleistungen (6Monate krank d.Unfall) Heilkosten / Kosmetische Operationen Bergungskosten Zahnbeihilfe Brille Reparatur, Reinigung, Wiederbeschaffung von Kleidungsstücken Nachhilfestunden bei Schülern

PAX Köln 7.670 € 38.347 € 1.023 € 1.023 € 256 € 78 € 10.000 € 100.000 € 350.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 128 € 128 € -

Voraussetzung für einen Unfall: plötzlich, von Außen, unfreiwillig, Gesundheitsschädigung

Versicherungsbedarf

Dienstreise-Rahmenversicherung

59 60 Rabattverlust-Haftpflicht Fahrzeug-Vollversicherung

PAX Köln

je Vereinsmitglied

max. 256 € SB 153 €

Nach km

SB 300 € Rechtsschutzversicherung

65 66 67 68 69 70 61 62 63 64 Arbeits-Rechtschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten Schadenersatz-Rechtschutz in Verkehrssachen Sozialgerichts-Rechtsschutz Steuer-Rechtschutz Straf- oder Ordnungswidrigkeiten (Verkehr) Straf-/Standes-Rechtschutz Vertrags und Sachenrecht für Fahrzeuge Wohnungs und Grundstücks-Rechtsschutz

je Schaden 52.000 € X X je Schaden 250.000 € X X X X X X X X X

16

X

Versicherungsbedarf

Kraftfahrtversicherung

Kraftfahr-Haftpflichtversicherung wie erfolgt die Ersteinstufung SF 1 oder SF 2 Fahrzeug Teilkasko

SB

150, 300, 500,1.000 €?

Fahrzeug Vollkasko Mehrwert durch Sonderausstattung (Kühlung) Nutzungsart – Abstellplatz - Fahrerkreis Öffentlicher Dienst-Nachlass – Verein Insassenunfallversicherung Fahrer-Rechtsschutz Werkverkehrversicherung für Waren/Ladung

Eigenanteil

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Personalkosten

Eine zeitliche Befristung der wöchentlichen

Arbeitszeit besteht nicht !

Arbeitsentgelt bis 400 € im Monat     generelle Steuerpflicht - 2 % pauschal * Krankenversicherung - 13 % - pauschal * Rentenversicherung - 15 % Aufstockung durch Arbeitnehmer möglich pauschal *

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - 0,1 % Umlage U1 - immer!!

* nicht bei kurzfristigen Einsätzen – bis 50 Tage im Kalenderjahr

Es dürfen keine €uros an Personalkosten ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale gezahlt werden ! (§8 SGB IV).

Muster: An- und Abmeldung für kurzfristigen Personaleinsatz:

immer Personalfragebogen mit Sozialversicherungsnummer ausfüllen lassen!

Personengruppe

110

, Grund

40

, Beitragsgruppe

0000 18

Sozialversicherung Übungsleiter

Übungsleiterfreibetrag

2.100 €

175 € im Monat

Steuer- und Sozialversicherungsfrei

§ 3 Nr. 26 EStG für ehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen (künstlerischer) Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer juristischen Person oder gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Körperschaft.

Höhere Abrechnung über 400 Euro - Job – Minijob - möglich oder Honorarrechnung als Selbständiger -

keine Sozialversicherung

Rechtsgrundlage: Werkvertrag

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Steuer- und Sozialversicherung

Personalfragebogen mit der persönlichen Sozialversicherungsnummer und Steuernummer ausfüllen und aufbewahren (10 Jahre)

Schriftliche Erklärung der Person über weitere Beschäftigungen

Schriftliche Erklärung über weitere Übungsleitertätigkeiten

Schriftliche Verträge mit der Unterscheidung: -ehrenamtlicher Einsatz

-

-Arbeitnehmer

-

-Werkvertrag - Honorarvereinbarung

Ohne Vertrag: sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer

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1 2

Rechnung

Mindestanforderungen

§ 33 UStDV

Absender Empfänger

vollständige Anschrift des Leistenden Ausstellungsdatum fortlaufende/ einmalige Rechnungsnummer

Datum 3 4

# 123/4567 Bezeichnung der Dienstleistung

5 Für die Vorbereitung und Durchführung der

Zeitpunkt

xx Lieferungen / Einsätze xx Fahrkosten im Monat XX 9 Netto € berechne ich xx € 6

Brutto € Summen in Netto und Brutto

*Mehrwertsteuer nicht ausweisen,bei Kleinunternehmer bis 17.500€ Umsatz Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben

.

7 8

Steuer Nr. und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnr

18

Unfallversicherung

Nur für die Vereinstätigkeiten

  Krankenhaustagegeld /Genesungsgeld  Tagegeld   Übergangsleistungen Invaliditätsleistungen Rente oder Kapital  Todesfallsumme Heilkosten / Bergungskosten / kosmetische Operationen.

Über das Land besteht für Ehrenamtler Unfallversicherungsschutz

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bis zu 175.000 Euro Invaliditätsentschädigung

Berufsgenossenschaft

Versicherter Personenkreis - SGB VII § 2 Versichert sind Kraft Gesetz Personen, die für „Andere“ aktiv sind, unabhängig einer Entlohnung § 2 Abs 1 (1.-17.)

Leistungen SGB VII § 26

u.a.:      Arzt-, Behandlungs-, Rehabilitationskosten Verletztengeld Invalidenrente Wohnumfeldanpassung

Arbeitsplatzmaßnahmen

19

Berufsgenossenschaft

 Tritt nicht ein bei Unfällen in der normalen Vereinsarbeit  Grundlage für den Versicherungsschutz:

Arbeitsauftrag

Der Vorstand ist am Vereinssitz gesetzlich versichert!

Kraft Satzung bei der BGW für alle Aktivitäten , Kraft Gesetz für Beauftragte

Freiwilligen Antrag, z.B. Honorarkräfte

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Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege alle hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigkeiten sind Kraft Satzung versichert dieses gilt für auch Vorstände und Vereins Mitglieder ohne Beitragszahlung

VerwaltungsBG

alle im „Auftrag“ tätigen sind gesetzlich versichert

Der Vorstand ist nur am Vereinssitz gesetzlich versichert!

Freiwillige erweiterte Versicherung möglich

2,73 € im Jahr/Person – 19

Mitglieder keine

Berufs genossenschaft

(BG)

Unfall versicherung Verein/Land

Vereins Haftpflicht

Zuständigkeiten

Vorstand Helfer Berufs genossen schaft BG gesetzlich

beitragsfrei

Unfall versicherung Verein/Land * evtl. Anrechnung

Vereins Haftpflicht Private Unfallversi cherung

Vereins Haftpflicht

Mitarbeiter Besucher BG nach Anmeldung 1 % vom Lohn keine BG Private Unfallversicher ung Private Unfall versicherung Vereins Haftpflicht

Haftpflicht Verein / Private

Vereinsversicherungen

Rechtsschutzversicherung

Dienstreise - Versicherungen

Sachversicherungen

Versicherung

sbeiträge sind kalkulierbar !

Schäden

in ihrer Höhe

nicht

19

Rechtsschutz – Kostenersatz bei Rechtsstreitigkeiten

 Schadensersatz-RS  Vertragsrechts- u. Sachen RS  Verkehrsrecht  Spezial-Straf- RS  Verwaltungs-RS   Arbeits-RS Sozialgerichts-RS  Ordnungswidrigkeiten-RS .

19

Sachversicherungen

Versicherte Gefahren

      Feuer Einbruchdiebstahl Vandalismus Leitungswasser Sturm Hagel 

Allgefahrendeckung

 Ausstellungsrisiko  Transportrisiko .

Versicherte Sachen

 Maschinen / Werkzeuge   Geräte   PC, Telex,  Telefax  sonstige Ausstattungen  Gebrauchsgegenstände  Eigene Waren / Einrichtungen  Vereinshaus / Kühleinrichtung  Musikinstrumente  nur auf besonderen Antrag „fremdes Eigentum“ .

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Dienstreise Rahmenversicherungen

Private Fahrzeuge des Vorstandes und der Vereinsmitglieder Versicherungsschutz

   Haftpflichtversicherung Teilkasko Vollkasko   Rabattretter Reisegepäck .

Abrechnung

nach gefahrenen Kilometer Angabe der Kennzeichen Wert des Gepäck / der Ausrüstung .

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Satzung und Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.) !

      Juristische Person - eigene Haftung Keine persönliche Haftung der Mitglieder Aufgaben und Zweck - wichtigste Aussage Satzungstexte mit Haftungsbegrenzungen Schiedsordnung Aufwandsentschädigungen verbindlich festlegen (Haufe-Index 350326) BGB §§ 21 - 79 Vereinsordnung Beitragsordnung Wahlordnung Geschäftsordnung 19

Ansprechpartner

Berufsgenossenschaft: http://www.bgw-online.de  : 0 40 20 20 7 0,  : 0 40 20 20 7 24 95[email protected]

Bundesnetzwerk B ü rgerschaftliches Engagement (BBE) www.b-b-e.de

 :

030 6 29 80 - 110 www.wir-tun-was.de/ Rheinland-Pfalz

: 0 61 31 16 57 20 ·

: 0 61 31 16 40 80 , [email protected]

Bürgertelefon des BMG: 0180 5 99 66 05 ECCLESIA Versicherungsdienst: 0 52 31 6 03 61 12

Bundesverband deutscher vereine & verbände – www.bdvv.de

www.vereinsinformationen.de

Arbeitsunterlagen

19

Lebensmittelhygiene

Ungeschützter Kuchenbereich

Alle Gesetze im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html

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...

informieren & handeln

Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne - kostenfrei - zur Verfügung!

René Hissler – Vereinsberater Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt bundesarbeitsgemeinschaft deutscher vereine & verbände Zur Ziegelhütte 16, 66679 Losheim am See Tel: 0 68 72 9 00 80 [email protected]

www.vereinsinformationen.de

Ihrer ehrenamtlichen Arbeit wünsche ich ein sicheres und gutes Gelingen

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