Powerpoint Erstunterweisung

Download Report

Transcript Powerpoint Erstunterweisung

ERSTUNTERWEISUNG
Bitte lesen!
Diese Präsentation wird Ihnen von Industrieservice Bromberger kostenlos zur
Verfügung gestellt. Sie muss zu Zwecken der Unterweisung auf Ihren Betrieb
angepasst werden. Wenn Sie eine Anpassung durch uns wünschen, nutzen Sie
das Kontaktformular auf der nächsten Seite oder auf unserer Homepage. Sie
können uns auch gern eine E-Mail schreiben oder anrufen. Gern führen wir
Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch. Unsere Kontaktdaten erhalten
Sie durch Doppelklick auf die vCard.
INDUSTRIESERVICE BROMBERGER
Viel Spaß beim Durchstöbern
Steffen Bromberger
Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
Gartenstraße 3
06242 Braunsbedra
Tel. 034633-90662
[email protected]
www.is-bromberger.de
Inhalt
 Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb
 Wer ist Sicherheitsfachkraft, wer sind die Sicherheitsbeauftragten, wer ist
der Betriebsarzt?
 Was ist zu tun bei festgestellten Defiziten im Arbeitsschutz?
 Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.
 Verhalten bei einem Unfall
 Wer ist Ersthelfer, wo ist das Erste-Hilfe-Material? Wer ist unser
Durchgangsarzt?
 Brandschutz: Wo ist der nächste Feuerlöscher und wie wird er benutzt?
 Wie verhalte ich mich im Alarmfall?
 Welche persönliche Schutzausrüstung ist obligatorisch?
 Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz!
Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb
 Arbeitsschutz ist Aufgabe von Geschäftsführung, Vorgesetzten und
Mitarbeitern!
 Alle arbeiten gleichermaßen verantwortungs-
bewusst bei der täglichen Umsetzung von
Arbeitsschutzmaßnahmen mit.
 Jeder hat die Pflicht, auf erkannte
Gefahren hinzuweisen sowie das
Recht auf Beseitigung von Gefahrenpotentialen.
Pflichten der Vorgesetzten
Der Vorgesetzte ist verantwortlich für:
 die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter
 das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter
 den sicheren Zustand der Arbeitsmittel
 den bestimmungsgemäßen Umgang mit
Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
 die Auswahl und den Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
 den Schutz der Umwelt.
Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für
 die eigene Sicherheit und Gesundheit
 das sicherheitsgerechte Durchführen der
übertragenen Aufgaben
 das konsequente Tragen der persönlichen
Schutzausrüstung
 das Melden von Mängeln und unsicheren
Ereignissen.
Jeder Mitarbeiter hat das Recht,
 dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen
Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.
 in betrieblichen Angelegenheiten von der zuständigen Person angehört zu
werden.
Informationen und Schulung
Die Beauftragten
Betriebsarzt
Herr Dr. Michael Benninger
Sicherheitsingenieur
030 / 94382779
034633 / 90662
Herr Steffen Bromberger
Sicherheitsbeauftragte
 Herr Arno Nym
Produktion
 Frau Monika Mustermann
Verwaltung
 Herr Sven Sicher
Werkstatt
 Herr Bernd Beauftragt
Verwaltung
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
 Halten Sie Ihren Arbeitsplatz
sauber und ordentlich
 Verstellen Sie keine
Not- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen
 Essen und Trinken
Sie nicht am Arbeitsplatz
Verhalten bei einem Notfall
Unfall
Vergiftung
Erkrankung
Sofortige Hilfeleistung
Sittliche Pflicht
zur Hilfeleistung
Rechtliche Pflicht
zur Hilfeleistung
Unsere Ersthelfer
Bereich 1
 Herr Markus Mustermann
02345 / 6789
Bereich 2
 Herr Arno Nym
01234 / 5678
Bereich 3
 Herr Hans Haumich
01234 / 5678
 Frau Monika Mustermann
01234 / 5678
Was ist versichert
Arbeitsunfall
Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall sind:
 Unfall bei versicherter Tätigkeit
 "konkrete Verrichtung" im Rahmen der
versicherten Tätigkeit
 innerer Zusammenhang zwischen der
versicherten Tätigkeit und dem Unfall
muss bestehen.
 eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind
nicht versichert
Was ist ein Wegeunfall
Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls
 Beinaheunfall in den Vordruck eintragen
 Arbeitsunfall ohne Arztbesuch in Verbandbuch eintragen
Das Verbandbuch finden Sie im Verbandkasten
 Arbeitsunfall mit mehr als drei Ausfalltagen an Berufsgenossenschaft
melden
 Unser Betrieb ist Mitglied in der
Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik
Gustav-Heinemann-Ufer 130
D-50968 Köln
Telefon: 0221 3778-0
Telefax: 0221 3778-1199
E-Mail: [email protected]
Verbandbuch
 Dient der Nachweispflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft
Was wird eingetragen?
 Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang
des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens,
 Art und Umfang der Verletzung bzw.
Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise
der Erste-Hilfe-Maßnahme,
 sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen,
die Erste Hilfe geleistet haben,
Erste-Hilfe-Material
Unser Erste-Hilfe-Material finden Sie an folgenden Standorten
 Büro
 Werkstatt
 Lager
Der Aushang zur Ersten Hilfe befindet sich an
folgenden Standorten:
 Büro
 Werkstatt
 Lager
Durchgangsärzte
Gehen Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu einem
Durchgangsarzt ,wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft
 die Unfallverletzung führt über den Unfalltag hinaus zur
Arbeitsunfähigkeit
 die ärztliche Behandlung dauert voraussichtlich über eine Woche an
 Heil- und Hilfsmittel sind zu verordnen
 es handelt sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen
Unsere Durchgangsärzte finden Sie auf dem Notfallplan!
Voraussetzung für Verbrennungsvorgänge
Sauerstoff
 Brennstoff

Sauerstoff

Zündquelle
Ist eine der drei
Komponenten
nicht vorhanden,
kann es nicht
brennen.
Zündquelle
Brennstoff
Feuerlöscher
Wasserlöscher
CO2-Löscher
Schaumlöscher
Pulverlöscher
Feuerlöscher richtig einsetzen
 Feuer in Windrichtung angreifen
 Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen
 Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
 Genügend Löscher auf einmal einsetzen
 Vorsicht vor Wiederentzündung
 Eingesetzte Feuerlöscher neu füllen lassen
Brandschutzeinrichtungen
Handfeuermelder
…in der Nähe des Feuers betätigen
Telefon
…112 wählen
…wer meldet…was ist passiert…wo ist es passiert…wie viele Verletzte…
welche Art von Verletzungen…warten auf Rückfragen
Wenn der Brand nicht zu löschen ist
 Selbstschutz geht vor!
 Rettungswege und Notausgänge müssen stets frei und unverstellt sein
und dürfen nie abgeschlossen sein,
 Fenstern und Türen schließen
 Sammelplatz aufsuchen,
 Anweisungen abwarten,
 Keine Aufzüge verwenden
 Zufahrt für Rettungseinsatzkräfte frei halten
Richtiges Heben und Tragen am Arbeitsplatz
 Nutzen Sie Hilfsmittel
 So heben und tragen Sie richtig:
1.
Mit leicht gespreizten Beinen in die
Knie gehen, die Wirbelsäule gerade
halten und so die Last aufnehmen.
2.
Die Last körpernah heben und
tragen, nie ruckartig anheben
3.
Das Verdrehen der Wirbelsäule beim
Heben und Abstellen von Lasten
vermeiden.
Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Anstoßen
Stellen Sie sich einmal folgende Fragen:
 Sind Verkehrswege und Arbeitsbereiche in Ihrem gesamten Betrieb überall
eben und ohne Stolperstellen?
 Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass gelagertes Material nicht in
Verkehrswege hineinragt?
 Werden Kabel und Schläuche (z. B. von Schweißgeräten) so verlegt, dass
keine Stolperstellen entstehen?
 Werden Fußböden sauber gehalten und insbesondere Rutschgefahren sofort
beseitigt?
 Ist Ihnen bekannt, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen die häufigsten
Unfallursachen darstellen
 Tragen Sie geeignetes Schuhwerk?
 Benutzen Sie beim Treppensteigen den Handlauf?
 Stehen Schubladen offen?
 Wird darauf geachtet, dass vor allem auf Treppen keine
Gegenstände getragen werden, welche die Sicht einschränken?
Umgang mit elektrischen Geräten
 Informieren Sie sich vor der Benutzung von Elektrogeräten über die
besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dies können Betriebsanleitungen
und Betriebsanweisungen sein.
 Benutzen Sie nur geprüfte Elektrogeräte.
 Verwenden Sie keine beschädigten Leitungen und Steckvorrichtungen
und keine Betriebsmittel mit defekter Abdeckung
 Melden Sie Schäden oder ungewöhnliche Erscheinungen an elektrische
Geräten oder Anlagen sofort Ihrem Vorgesetzten.
 Verwenden Sie Geräte bis zu ihrer Instandsetzung
nicht weiter und entziehen Sie sie der
Benutzung durch andere Personen
Weitere Gefahren am Arbeitsplatz
 Für alle weiteren Gefährdungen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe haben wir
Betriebsanweisungen erlassen.
1. Anwendungsbereich
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
4. Verhalten bei Störungen
5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
6. Sachgerechte Entsorgung /
Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
7. Folgen der Nichtbeachtung
Persönliche Schutzausrüstung
Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz!
Unfallverhütungsvorschrift
,,Grundsätze der Prävention” BGV A1, § 15 (2)
Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol,
Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen
Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere
gefährden können.
Der Genuss von Alkohol wird dem privaten Bereich zugeordnet.
Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische
Beeinflussung für den Eintritt des Unfalles derart bedeutsam war, dass
demgegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und
bedeutungslos werden. Das bedeutet, dass von der Berufsgenossenschaft
keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes
Alkohol- und Drogenverbot während der Arbeitszeit und der Arbeitspausen!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit