Grundunterweisung - Institut für Informatik

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Grundunterweisung
Für das Verhalten im Brand- und Notfall
Unterweisung nach
Arbeitsschutzgesetz § 12
• Unterweisung mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich
bei:
o
o
o
o
Neueinstellungen
veränderten Aufgabenbereichen
Einführung neuer Arbeitsmittel oder –verfahren
besonderen Vorkommnissen (z. B. Arbeitsunfall)
• Zu unterweisender Personenkreis:
o alle Mitarbeiter
o alle Teilnehmer am Praktikum
o HiWis und Diplomanden/Praktikanten mit einem Arbeitsplatz im Hause
• verantwortlich: der Vorgesetzte innerhalb seines
Weisungsbereiches
• Unterstützung: durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (Herr
Bovensiepen, D3) und Sicherheitsbeauftragte
Vorbeugender
Brandschutz
• Grundsätzliches Rauchverbot, Rauchen nur an
dafür zugelassenen Orten gestattet
• Feuerlöscher und Brandmeldeeinrichtungen nicht
verstellen
• Flucht- und Rettungswege müssen grundsätzlich frei
sein
• Flucht- und Rettungswege dürfen nicht zum
Abstellen und zur Lagerung genutzt werden
• In feuergefährdeten Bereichen: Kein Umgang mit
offenem Feuer!
Vorbeugender
Brandschutz (2)
• Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch ihr Verhalten
zur Verhütung von Bränden beizutragen.
• Schäden an Brandschutzeinrichtungen,
Rauchmeldern und selbstschließenden
Fluchtwegtüren sind unverzüglich zu melden.
• Der Transport von gehbehinderten Personen muss
organisiert werden.
• Alle Mitarbeiter müssen über die Form der
Alarmierung in den jeweiligen Gebäuden informiert
sein.
Elektrogeräte
• Elektroinstallationsarbeiten dürfen nur von
autorisiertem Fachpersonal (D3) durchgeführt
werden.
• Nur geprüfte und entsprechend gekennzeichnete
Geräte sind zu betreiben.
• Defekte Geräte sind unverzüglich auszusondern.
• Beim Verlassen von Räumen sind alle Geräte
abzuschalten (außer Geräten, die
bestimmungsgemäß im Dauerbetrieb sind).
Verhalten im Brandfall
• Grundsätzlich sind alle Vorfälle dem Vorgesetzten zu
melden.
• 1. Ruhe bewahren !
• 2. Ruhe bewahren !
• 3. Alarmierung
• Automatisch
• Per Druckknopfmelder
• Anuf Feuerwehr – „0-112“
• 4. Anruf bei der Dispatcherzentrale - „1111“
Telefonische Meldung
•
•
•
•
•
1. Wer meldet ?
2. Was ist passiert ?
3. Wo ist etwas passiert ?
4. Wieviele Personen sind davon betroffen ?
5. Warten auf Rückfragen !
• Rettungsdienst einweisen !!!
Verhalten im Brandfall
• Helfen Sie hilflosen Personen!
• Bringen Sie sich in Sicherheit und nutzen Sie dazu die
ausgeschilderten Fluchtwege!
• Türen und Fenster sind zu schließen!
• Elektrische Geräte sind abzuschalten!
• In verqualmten Bereichen gebückt oder kriechend
bewegen!
• Begeben Sie sich unverzüglich zum festgelegten
Sammelplatz, wo dann die Vollzähligkeit überprüft
werden kann!
Verhalten im Brandfall (2)
• Löschversuche nur ohne eigene Gefährdung
durchführen!
• Angriffswege der Feuerwehr müssen freigehalten
werden!
• Nach dem Brand darf das Gebäude erst wieder
betreten werden, wenn die Feuerwehr es
freigegeben hat!
• Siehe PDF
Bedienung von
Feuerlöschern
• Wo befinden sich diese?
• Welche Arten von Feuerlöschern sind im Gebäude
vorhanden?
• Wie aktiviere ich den Feuerlöscher?
• Wie lösche ich einen Brand?
Feuerlöscher
Beispiel eines Pulverlöschers
Verhalten bei Unfällen
• Alarmierung: Notruf: 0-112
o
o
o
o
o
•
•
•
•
Wer meldet?
Was ist passiert?
Wieviele Personen sind betroffen/verletzt ?
Wo ist es passiert?
Warten auf Rückfragen!
Informierung des Ersthelfers im Bereich
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einweisung des Rettungsdienstes organisieren
Interne Dokumentation des Vorfalls !!!
Verhalten bei Unfällen (2)
• Der Verunfallte sollte bei der Einlieferung beim
Notdienst nach Möglichkeit darauf hinweisen, dass
es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt
und er einem Durchgangsarzt vorgestellt werden
muss !
• Die aktuelle Liste der Durchgangsärzte ist im Intranet
der Universität unter dem Punkt Arbeitssicherheit
einzusehen.
• Versicherungsträger: Unfallkasse MecklenburgVorpommern (UKMV)
Ersthelfer / Sanitätskasten
• Jede Struktureinheit des Instituts hat einen Ersthelfer
zu benennen, den jeder Mitarbeiter der
Struktureinheit kennen sollte.
• Der Ersthelfer wird regelmäßig durch D3 geschult.
• Jedes Sekretariat und Labor ist mit einem
Sanitätskasten auszurüsten.
• Der Sanitäskasten muss jährlich auf Vollständigkeit
und Ablauf vom Ersthelfer überprüft werden.
Entnahmen sind in einem Verbandbuch zu
dokumentieren.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.