Vortrag Allianz

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Herzlich Willkommen
Informationsveranstaltung
des Landesanglerverbandes
Thüringen e.V.
Tagesordnungspunkte
Bestehender Versicherungsschutz
- Unfallversicherung für die Mitglieder
- Haftpflichtversicherung für die Vereine
- Rechtsschutzversicherung
Weitere Vorsorgemöglichkeiten für die Vereine
- Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereinsvorstand und Vertreter
- Sachversicherungen für die Vereine
- Bootsversicherung
- Dienstreisekaskoversicherung für die Funktionärstätigkeit von Fischereiaufsehern
Unfallversicherung für Mitglieder im Landesanglerverband
Thüringen e.V.
Versicherter Personenkreis
- alle aktiven und passiven Mitglieder der Vereine und Organisationen im Landesverband
- alle Funktionäre
- alle Übungsleiter und Trainer, sowie Kampfrichter und Fischereiaufseher
- alle Angestellten und Arbeiter
- alle beauftragten Helfer
- alle Mitglieder, Helfer und Gäste bei Veranstaltungen zur Pflege und Erhaltung von
Vereinseinrichtungen und -gewässern
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Versicherungsumfang in der Unfallversicherung
- Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung
und Ausrichtung aller Unternehmungen des Landesverbandes oder seines Vereines
- Veranstaltungen und Unternehmungen von Sportgemeinschaften
- Pflege und Erhaltung von Vereinseinrichtungen und - gewässern
- Sämtliche anglerische und Casting-Sportaktivitäten auf Sportanlagen, während des
üblichen Sportbetriebes des Vereins, sowie der individuellen Ausübung des Angelns
- Einzelunternehmungen von Mitgliedern, sofern diese ausdrücklich angeordnet sind
- Teilnahme an allen Veranstaltungen des Landesverbandes oder eines deutschen
Spitzenverbandes
- Unfälle, die Mitgliedern als Zuschauer bei Veranstaltungen zustoßen
- Wegerisiko zu einem der versicherten Tätigkeiten und Veranstaltungen
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Versicherungssummen
für den Todesfall
für den Invaliditätsfall
kosm. Operationen und
Bergungskosten
6.000 Euro
40.000 Euro
5.000 Euro
=> Bei Invalidität wird geleistet, wenn die verletzte Person eine festgestellte Invalidität von 20 % oder
mehr erleidet ( ähnlich Berufsgenossenschaft )
Schadenbeispiele:
- auf der Fahrt zu einem Wettkampf mit dem Bus verunglückt dieser schwer. Mehrere Mitglieder werden
durch den Unfall schwer verletzt.
- aus ungeklärter Ursache kentert das Ruderboot. Am nächsten Tag werden die Insassen tot geborgen.
- an einem Vereinsabend wird gegrillt. Durch eine Stichflamme erleidet ein Mitglied schwere
Verbrennungen.
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Versicherungsumfang in der Haftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Landesverbandes und seiner
Unterorganisationen und Mitgliedsvereine
- als Angelverein, mit dem sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen, z.B. Vorstands-,
Ausschuß-, Mitgliederversammlungen, Sportveranstaltungen, Lehrgänge, Festlichkeiten
- Veranstaltung von Sportwettbewerben, Landes-, Vereinsmeisterschaften, verschiedene Disziplinen des
Sportfischens
- Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben ( einschl.Vorbereitungen und Training )
Mitversichert sind
- die Mitglieder des Vorstandes in ihrer Eigenschaft
- alle übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des Vereins
- aller übrigen Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen
Verrichtung verursachen
Deckungssummen:
für Personenschäden
für Sachschäden
5 Mio ( 3 fach maximiert )
1 Mio ( 3 fach maximiert )
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Mitversicherter Umfang
- Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten
und Gewässern, die dem gewöhnlichen satzungsgemäßen Verband- bzw. Vereinszweck dienen
- Halten und Führen von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit nicht mehr
als 6 km/h, die ausschließlich zu Pflege von Vereinsanlagen dienen ( z.B. Aufsitzrasenmäher ) und
Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ( z.B. Bagger )
- Betrieb von Verkaufsständen bei versicherten Veranstaltungen ( ausg. geliehene Zelte u.ä. )
- Mietsachschäden durch Brand und Explosion und sonstige Ursachen, ausgenommen Abnutzung,
Verschleiß und übermäßige Beanspruchung ( inkl. Inventar )
- Schlüsselverlust zu fremden Schlössern, die sich rechtmäßig in ihrem Gewahrsam befinden
( z. B. zu Turnhallen )
- Sachschäden durch Abwässer
- Ansprüche mitversicherter Personen untereinander, ausgenommen Mitglieder des Vereinsvorstandes
- Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln ( Werkzeuge )
=> hier sind die Leistungen teilweise begrenzt, bzw. mit einem Eigenanteil versehen
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Schadenbeispiele
- Bei Arbeiten am Bootssteg mit einer Flex wird durch Funkenflug ein dort verankertes Boot beschädigt.
Lack und Plane haben Brandflecken
- Der Vorstand verliert den Schlüssel zum für die Vereinsversammlung gemieteten Festsaal
- Bei einer Vereinsveranstaltung stolpert ein Gast über ein ungesichertes Kabel und stürzt
- Bei Hegearbeiten am Gewässer stupst ein Vereinsmitglied versehentlich ein anderes an. Dieser fällt ins
Wasser, dabei geht gleichzeitig sein Handy „baden“.
- Das Vereinsmitglied wird zum Mähen der Wiese beauftragt. Auf der Wiese liegende Scherben waren
unbemerkt. Das Mitglied zerstört seine Gummistiefel.
- Für den Ausbau des Vereinsheims werden Baumaschinen geliehen. Der Schlagbohrhammer funktioniert
bei Rückgabe nicht mehr.
- Mit dem Aufsitzrasenmäher werden Steine hochgeschleudert. Ein am Wiesenrand geparktes Fahrzeug
wird dadurch beschädigt.
Rechtsschutzversicherung
Versichert ist der Versicherungsnehmer sowie dessen Vereine als versicherte Personen. Voraussetzung ist
hierbei eine Tätigkeit, die gemäß der jeweiligen Satzung dem Vereinszweck dient.
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Rechtsschutzfälle, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fischerei - einschließlich einer damit verbundenen Fischzucht und Teichwirtschaft
Geltungsbereich ist Deutschland
Allgemeine Leistungsmerkmale:
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
sind mehr als 3 Vereine betroffen,
je Rechtsschutzfall
außergerichtliche Interessenwahrnehmung je Fall
( Anwaltskosten und Sachverständigenkosten )
Kaution als Darlehn max.
50.000 Euro
3- fach
1.000 Euro
30.000 Euro
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Besondere Leistungsmerkmale
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Grundstücks-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Entschädigungs- und Schätzungsverfahren, sowie Planfeststellungsverfahren
Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
Ausschlußregelung
es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer,
Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer, Fahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu
Wasser oder in der Luft, sowie Anhänger.
Schadenbeispiele
- Im Bereich eines Planfeststellungsverfahren wird die Anrainerfläche des Vereinsgewässers zum
Neubaugebiet erklärt, Teile des Gewässers werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
- Die Gemeindeverwaltung plant einen Wanderweg am Vereinsgelände. Die Instandhaltung obliegt
dem Verein.
- Ein Fischereiverein begehrt die Verlängerung des Pachtvertrages aufgrund einer mündlich
getätigten Zusage.
- Verteidigung des Vereinsvorsitzenden gegen einen Bußgeldbescheid, wegen Verletzung von
Naturschutzbestimmungen, weil er ein Gewässer vom Hornkraut beräumen ließ.
- Fischsterben durch Einleiten von unzureichend geklärten Abwässern einer Kläranlage.
- Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Vereinsvorsitzenden,
der angeblich nicht verhindert hat, dass ein Vereinsmitglied mit langer Rute unter einer Starkstromleitung geangelt hat, hierbei mit der Stromleitung in Berührung kam und dabei den Tod fand.
- Ein Verein möchte die Erfolgsaussichten auf ein Verfahren gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied
prüfen lassen und läßt sich von einem Anwalt beraten.
Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereinsvorstand und Vertreter
Versichert ist die Tätigkeit des Vorstands als das ordentliche Organ des Vereins. Im Falle der
Beschränkung seiner Vertretungsmacht oder Geschäftsführung kann der Vertreter gem. § 30 BGB
Versicherungsschutz übernehmen.
Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen
eines bei der Ausübung des Amtes
- von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat
- begangenen Verstoßes von einem anderen
auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich
gemacht wird.
Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind.
Der Versicherungsschutz umfaßt sowohl die Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung
begründeter Schadenersatzansprüche
Deckungssummen nach Vereinbarung ( Richtwerte sind die Haushaltssummen, die zur Verfügung
stehen ).
Schadenbeispiele
- Fahrlässige Nichterfüllung von steuerlichen Pflichten des vom Vorstand vertretenden Verein
- Fahrlässig verspätete Stellung eines Insolvenzantrages
- Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern
- Haftpflichtansprüche eines Spenders bei rückwirkender Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- Unterlassene Beantragung staatlicher Zuschüsse
- Zahlung überhöhter Rechnungen
- Verjährenlassen von Mitgliedsbeiträgen
- Fehlerhafte Durchführung der Gehaltsabrechnung
- Nichteinhalten von Fristen
Sachversicherungen für den Verein
Gebäudeversicherung
versichert werden kann das Gebäude zum Zeit -oder Neuwert gegen die Gefahren
Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel, Elementarschäden.
Jede Gefahr kann auch einzeln versichert werden.
Inhaltsversicherung
versichert werden alle Einrichtungsgegenstände, sowie technische Betriebseinrichtung ( z. B. Computer,
Kommunikationsanlagen ) zum Wiederbeschaffungswert gegen die Gefahren
Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch/ -diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser,
Sturm und Hagel, Elementarschäden. Jede Gefahr kann auch einzeln versichert werden.
Ggfls. werden bei Einrichtungen außerhalb bewohnter Gebiete besondere Sicherungen gefordert. ( z. B.
die Vergitterung von Fenstern o.ä. )
Bootsversicherung
Versichert werden können Wasserfahrzeuge mit allen fest eingebauten Teilen, ggfls. einschließlich
Maschinenanlage, technischer und nautischer Ausrüstung und Zubehör. Mitversichert ist das Bergen/
Beseitigung des Wracks.
Geltungsbereich nach Vereinbarung ( Deutsche Binnengewässer, oder Europa )
Versicherte Gefahren:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl des ganzen Wasserfahrzeuges, Teildiebstahl, Sturm ( ab
Windstärke 8 ), Transportmittelunfall, Unfall des Wasserfahrzeuges, höhere Gewalt, mut- oder böswillige
Beschädigung durch Dritte
Versicherungswert
Zeitwert
Dienstreisekaskoversicherung
Versichert werden können alle nicht vereinseigenen Personenkraftwagen, soweit mit ihnen notwendige
Fahrten zu Sitzungen, Lehrgängen, Wettkampfvorbereitungen und Reisen durchgeführt werden, diese
Fahrten müssen durch den Veranstaltungskalender des Vereins oder durch besondere Einladungen bestätigt
werden.
Versicherbar sind alle Personen in der Ausübung ihres Ehrenamtes, und diese sind Eigentümer oder Halter
des genutzten Kraftfahrzeuges.
Es wird für die Fahrzeuge für diese Dienstfahrten eine Fahrzeugvollversicherung abgeschlossen.
Teilkaskoschäden sind nicht versichert.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen und endet mit dem Erreichen des Wohnsitzes.
Fahrten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stehen ( private
Erweiterungen ) sind nicht versicherbar.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!