Transcript a) Konkretes Ordnungsdenken
IV. Rechtslehre und Rechtstheorie im 3. Reich
1. Weltanschaulich ausgerichtete Rechtsanwendung: a) Neue Rechtsidee:
Neben das positive Recht tritt eine die gesamte Rechtsordnung beherrschende, höherrangige,
überpositive Rechtsidee
.
"Die Vorschriften des BGB bestehen noch, aber sie erhalten durch die 'zentrale Rechtsidee' der siegreichen Bewegung eine neue Zielsetzung" (
Stoll
, DJZ 1933, 1231)
Elemente der neuen Rechtsidee:
• Geist des Nationalsozialismus • Errichtung einer auf mit dem Ziel der Reinerhaltung, Förderung und "Schutz" des deutschen Volkes.
Artgleichheit
gegründeten
völkischen Ordnung
Neue Rechtsquellenlehre:
-
Weltanschauung wird zur Rechtsquelle
; der Gesetzespositivismus wird als "Normativismus" und "Formalismus" diskreditiert.
Über dem Gesetz
stehen insbesondere folgende Prinzipien und
Maximen
(Rüthers, Entartetes Recht 27 f.): Führertum artbestimmte Volksgemeinschaft Parteiprogramm der NSDAP Geist des Nationalsozialismus gesundes Volkesempfinden
2. Rechtstheoretische Ansätze zur völkischen Rechtserneuerung:
Konkretes Ordnungsdenken (Carl Schmitt) Konkret-allgemeiner Begriff (Karl Larenz)
a) Konkretes Ordnungsdenken (Carl Schmitt)
aa) Begriff bewusst unscharf; Inhalt soll sich erst in der konkreten Anwendung erschließen; Begriff hat dabei die Funktion einer "
Zauberformel
"
Beispiele:
"
konkrete Lebensordnung
" soll Vorrang haben vor den geschriebenen
Rechtsnormen
(Anti-Positivismus) 1
b)
Konsequenzen:
Konkretes Ordnungsdenken ist
maßgebliche Rechtsquelle
, die im Range über dem positiven Recht steht (Weltanschauung des Nationalsozialismus, Führerwille)
anders ausgedrückt:
Neben die normative Kraft des Faktischen tritt die normative Kraft des Ideologischen (Rüthers, Entartetes Recht 76) 2
c) Höhepunkt der Rechtsperversion:
"Der Führer schützt das Recht" (s. Folie T1 - 20) Rechtfertigung der Ermordung vom Röhm und seinen Anhängern durch Führerbefehl: Führerbefehl als Rechtsquelle, Gesetz und Richterspruch in einem!
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Zu b) Der konkret-allgemeine Begriff bei Larenz
aa) Völkisches Rechtsdenken verlange statt inhaltsleerer abstrakter Begriffe den inhaltsfüllenden
"konkreten" Begriff
Konkretisierung durch Orientierung an der "völkischen Lebensordnung"; ähnlich wie bei Carl Schmitt (dort konkrete Ordnung; hier konkreter Begriff)
bb) Hauptanwendungsfeld:
Umdeutung der
Rechtsfähigkeit
Ausgangspunkt des
BGB um 1900
war das Selbstverständnis, dass jeder Mensch rechtsfähig ist
§ 1 BGB: „ Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
“ 6
Für nationalsozialistische Lehre war diese Sicht zu individualistisch, da sie die angestrebte
Unterscheidung von Volksgenossen und Nicht-Ariern
ermöglichte.
nicht
Larenz
konnte das mit dem
konkret-allgemeinen Begriff
begründen: Entscheidend für die
Rechtsstellung des Einzelnen
sei
nicht mehr
der abstrakte Personenbegriff des BGB (!), sondern die
konkrete Stellung des Einzelnen als Mitglied der Gemeinschaft.
Daraus folge: die
rassische und völkische Mitgliedschaft
Voraussetzung der vollen
Rechtsfähigkeit
.
war 8
Zitate Larenz:
"Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist ... Wer außerhalb der Volksgemeinschaft steht, steht auch nicht im Recht, ist nicht Rechtsgenosse. Allerdings kann und wird der Fremde in vielen Beziehungen als Gast den Rechtsgenossen gleichgestellt werden..." (in: Rechtsperson und subjektives Recht 1935, 21). Paulus, JuS 1994, 368: von den Einschränkungen des § 1 führte ein gerader Weg nach Ausschwitz!
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Parteiprogramm der NSDAP
4. "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.
5. Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland leben können und muss unter fremden Gesetzgebungen stehen." (Zitat
Rüthers
, 92 f)
Konsequenz:
Rassefremden ist die Ehefähigkeit versagt, sie können nicht Beamte oder Richter sein; aber laut Lebensschutz sowie Vermögensrechte“ genießen. Das sollte sich bald ändern ...
Larenz
sollten sie immerhin „Leib- und 10
V.
1.
Justiz:
Tragende Säule:
Volksgerichtshof
in Leipzig, aber nicht nur!
„Bilanz“: zwischen 32.000 und 80.000 Todesurteile während der NS-Zeit (2/3 vollstreckt)
2. Wie funktioniert die Gleichschaltung der Justiz?
aa) Auslegung
im nationalsozialistischen Sinne bb) Schaltstellen:
unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln
(z.B. Treu und Glauben; gute Sitten) cc) Wo Anpassung nicht möglich ist, muss gegen das Gesetz
(contra legem)
entschieden werden.
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3. Beispiel LG Köln, DJ 1933, 818
(Müller, 101) Bereits ab 1933 zunehmende Weigerung der Standesbeamten,
Eheschließungen zwischen jüdischen und „arischen“ Partnern
vorzunehmen
Nürnberger Gesetze
zum Schutz des deutschen Blutes erst 15.9.1935 (Lit.: Hansmann NJW 2005, 2648) Vor allem NSDAP-Mitglieder wollten sich von jüdischen Ehegattinnen trennen, so auch im Fall des LG Köln
a) Scheidung?
- setzte (damals) Verschulden des Partners voraus
b) Anfechtung:
Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften 12
(1) LG Köln:
Rassenzugehörigkeit = persönliche Eigenschaft
(2) Irrtum? M wusste
, dass F Jüdin ist; LG Köln: M kannte aber die
Bedeutung
der „Rasse“ nicht
(3) Fristablauf (§ 1339 BGB a.F.: 6 Monate): M
hatte seit
Eintritt in NSDAP
Kenntnis von der Bedeutung der „Rasse“ seiner Ehefrau LG Köln verneint: "
instinktmäßiger Rassismus
" bedeute noch nicht „Kenntnis“
Ergebnis
: Anfechtung wirksam, obwohl es an einem Irrtum fehlt und die Anfechtungsfrist längst verstrichen ist 1938 wurde Eherecht im
BGB
aufgehoben; nach dem dann geltenden
EheG konnte die Ehe als „
Rassenmischehe" angefochten werden.
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4. Charell-Fall RG JW 1936, 2529
UfA (Universum Film AG mit Sitz in Potsdam) hatte Vertrag mit jüdischem Regisseur
Eric Charell
abgeschlossen. Kündigungsrecht bei
Tod
oder
Krankheit
des Regisseurs.
RG: "völlige Rechtlosigkeit"
Tod„ gleich!
der Juden komme dem "leiblichen
Analogie haarsträubend
; gemäß
§ 1 BGB
Rechtsfähigkeit (Müller, S. 123 f) hat jede Person gleiche Auslegung des BGB i.S.d. "völkischen Ungleichheit„ ist nicht Auslegung, sondern "Einlegung" (Rüthers) 14