GND-Übergangsregeln Geografika

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Transcript GND-Übergangsregeln Geografika

GND-Übergangsregeln
Geografika, Körperschaften, Kongresse
GND-Schulung für die Sacherschließer im
hbz-Verbund am 20. und 21. März 2012
Dorothea Büning
(basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von
Barbara Wolf-Dahm, UB Augsburg)
GND-Übergangsregeln
Geografika/Körperschaften/Kongresse
Überblick -1 –




Was ist neu für alle drei Entitäten?
Übergangsregeln Geografika
Übergangsregeln Körperschaften
Übergangsregeln Kongresse
2
GND-Übergangsregeln
Geografika/Körperschaften/Kongresse
Überblick - 2 Anhang
 Tipps zur Vorgehensweise
 AWB „Codes bei Geografika“
 AWB „Codes bei Körperschaften“
 AWB „Codes bei Kongressen“
 AWB „Ländercodevergabe“
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GND-Übergangsregeln
Geografika/Körperschaften/Kongresse
Was ist neu für alle drei Entitäten? (1)
 Entitätencode im Unterfeld angebracht
(zusätzlich zum Code für die
Entitätenuntergliederung in Feld 093):
g = Geografika; k = Körperschaften;
e = Kongresse
 Neue Codes für Entitätenuntergliederungen
 Ländercode für alle drei Entitäten
verbindlich
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GND-Übergangsregeln
Körperschaften/Geografika/Kongresse
Was ist neu für alle drei Entitäten? (2)
 Bevorzugter Name (= Ansetzungsform)
gebräuchlichster Name
in unveränderter Form
keine normierten Ansetzungen mehr (bis
auf wenige Ausnahmen)
 Keine Homonymenzusätze mehr in
Winkelklammern, stattdessen Unterfelder
und/oder Beziehungsfelder
Weitere Änderungen s. bei den einzelnen
Entitäten
5
Regeln gekürzt präsentiert
Im folgenden werden aus den Regeln nur die
wichtigsten Fälle präsentiert
6
GND-Übergangsregeln
Geografika
Überblick
 Übergangsregeln Geografika (G1 – G9)
 Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G1
-1-
G1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften
 Bevorzugter Name = geografischer Name,
im Deutschen gebräuchlichster Name
 Kein im Deutschen gebräuchlichster Name
nachweisbar -> gebräuchlichster Name
der offiziellen Landessprache
Mehrere offizielle Landessprachen –> nach
Sprachreihenfolge
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G1
-2-
 Feststellung des gebräuchlichsten Namens
gemäß „Liste der Nachschlagewerke“
 Kein gebräuchlicher Name ermittelbar –>
Vorlageform
 Nicht-lateinische Alphabete -> Umschrift
 Nicht gewählte Namensformen werden als
abweichende Namensformen erfasst
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G1
-3-
Beispiel
151 $g Mailand
451 $g Milano $v GKD
451 $g Città di Milano
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G2
-1-
G2 Umgang mit einleitenden
Bezeichnungen wie „Sankt“, …,
„Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im Namen
von Gebietskörperschaften
 Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“,
„Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. (und
fremdsprachige Entsprechungen) gelten als
Namensbestandteile und werden mit
angesetzt, wenn im maßgeblichen
Nachschlagewerk so aufgeführt
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G2
-2-
 Keine Normierung (z.B. bei abgekürzter
oder ausgeschriebener Schreibweise) –
gebräuchliche Form ist ausschlaggebend
 Nicht gewählte Formen werden als
abweichende Namensformen erfasst
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G2
-3-
Beispiele
151 $g Sankt Gilden
151 $g Saint-Tropez
151 $g St. Moritz
151 $g Kreis Herzogtum Lauenburg
451 $g Kreis Lauenburg, Elbe
451 $g Kreis Herzogthum Lauenburg
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G3
-1-
G3 Selbstständige Bezeichnungen wie
„Bad“ u.ä. im Namen von
Gebietskörperschaften
 „Bad“, „Seebad“, „Luftkurort“ u.ä. (und
fremdsprachige Entsprechungen) gelten wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk
so aufgeführt - als Namensbestandteile
und werden mit angesetzt
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G3
-2-
 Nicht gewählte Formen werden als
abweichende Namensformen erfasst
Beispiele
151 $g Bad Segeberg
451 $g Segeberg
151 $g Aix-les-Bains
15
GND-Übergangsregeln
Geografika
G4
-1-
G4 Erläuternde Bestandteile bei
Ortsnamen (Beinamen)
 Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im
maßgeblichen Nachschlagewerk so
aufgeführt - als Namensbestandteile und
werden in der nachgewiesenen Form mit
angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptionsoder Trennzeichen)
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G4
-2-
 Nicht gewählte Formen werden als
abweichende Namensformen erfasst
 Bundesstaaten der USA werden in
normierter Abkürzung an den Ortsnamen
angefügt
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G4
-3-
Beispiele
151 $g Frankfurt am Main
451 $g Frankfurt, Main
151 $g New York, NY
451 $g Neuyork, NY
151 $g Las Vegas, Nev.
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Gleichnamigkeit von Geografika
-1-
In AWB „ Identifizierende Zusätze bei
Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige
geografische Namen durch identifizierende
Zusätze unterschieden werden
 Identifizierender Zusatz nur bei
unbekannterem gleichen Namen
Beispiel
151 $g London
151 $g London $h Ontario
19
Gleichnamigkeit von Geografika
-2-
 Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg,
Ort oder übergeordnete Verwaltungseinheit verwenden
 Weitere Regelungen zu
Ort namensgleich mit Staat oder
Gliedstaat; zu einer naturräumlichen
Einheit/Ethnografikum
Aufführung mehrerer identifizierender
Zusätze
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G5
-1-
G5 Namen von Ortsteilen
 Bevorzugter Name -> Im Deutschen
gebräuchlichster bzw. originalsprachig
gebräuchlicher Name in der jeweils
landesüblichen Rechtschreibung
 Ortsteile im deutschsprachigen Raum
(außer Schweiz)-> Bindestrich-Namensform:
Hauptort-Ortsteil [neu für SE!]
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G5
-2-
Beispiel
151 $g Hofheim-Lorsbach
 Ortsteile in der Schweiz und im
außerdeutschsprachigen Raum -> die im
Deutschen gebräuchlichste Namensform
(i.d.R. selbstständige Namensform)
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G5
-3-
Beispiel
151 $g Riedbach $h Bern
451 $g Bern-Riedbach
551 $g Bern $4 adue $X 1 $9 (DE-588)…
 Abweichende Namensformen werden
berücksichtigt
 Hauptort wird als Beziehung dargestellt
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G5
-4-
In AWB „Ortsteile“ zusätzlich geregelt
Codierungen für
Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser Name
Vorgehen bei Statuswechsel
Ortsteile mit Zählung und/oder sachlicher
Benennung
Ortsteile mit mehrgliedrigen Hauptorten
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G6
-1-
G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei
Verwaltungseinheiten
 Bevorzugter Name -> gebräuchlicher
Name ohne Weglassungen oder
Umstellungen
Gebräuchlichen Namen gemäß „Liste der
Nachschlagewerke“ ermitteln -> i.d.R.
Homepage
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G6
-2-
 Oberhalb kommunaler Ebene –>
Gattungsbezeichnung für den Typ der
Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen
(von SE)
Beispiel
151 $g Landkreis Kassel
451 $g Kassel $h Kreis
451 $g Kassel $h Landkreis
550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G7
-1-
G7 Umgang mit erläuternden
Bestandteilen von Ortsnamen
(Beinamen) in nach Ortsnamen
benannten Verwaltungseinheiten
 Bevorzugter Name -> gebräuchlicher
Name ohne Weglassungen oder
Umstellungen – ohne Berücksichtigung des
ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen
bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G7
-2-
Beispiel
151 $g Landkreis Hof
451 $g Hof, Saale $h Kreis
550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…
28
AWB „Verwaltungseinheiten“
-1-
 Unterschiedliche Verfahren bei
deutschsprachigen und fremdsprachigen
Verwaltungseinheiten
Deutschsprachige Verwaltungseinheiten
Gebräuchlicher Name gemäß „Liste der
Nachschlagewerke“ ermitteln –> i.d.R.
Homepage
29
AWB „Verwaltungseinheiten“
-2-
Fremdsprachige Verwaltungseinheiten
Ermittlung des zugrundeliegenden
Geografikums
Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in
der im Deutschen gebräuchlichen Form
dem Geografikum vor- oder nachstellen
gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch
30
AWB „Verwaltungseinheiten“
-3-
Beispiel
151 $g Provinz Mailand
451 $g Provincia di Milano $4 nauv
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-1-
G8 Namensänderungen bei
Gebietskörperschaften
 Namensänderung -> neue Entität ->
neuer Datensatz
 die verschiedenen Entitäten werden
zueinander in Beziehung gesetzt
[Vorgänger-Nachfolger-Beziehung]
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Beispiel
G8
-2-
151 $g Tschechoslowakei
551 $g Tschechische Republik $4 nach $9
(DE-588)…
551 $g Slowakei $4nach $9 (DE-588)…
151 $g Tschechische Republik
551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE588)…
151 $g Slowakei
551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-588
)…
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-3-
 Hinzufügen oder Wegfall von
Benennungen wie "Bad" , "Seebad",
"Kurbad" u.ä. -> kein Split
 Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“
u. umgekehrt -> kein Split
 Aktuell bevorzugten Namen in
Nachschlagewerken ermitteln und
bevorzugten Namen in bestehendem
Datensatz ggf. aktualisieren
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-4-
 Bisherigen bevorzugten Namen als
abweichende Namensform erfassen
Beispiel
151 $g Enzklösterle
451 $g Luftkurort Enzklösterle $4 nafr
35
GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-5-
 Verfassungs- und Statusänderungen ohne
Änderung des geografischen Namens ->
kein Split
Beispiel
151 $g Bayern
451 $g Freistaat Bayern
451 $g Herzogtum Bayern $4 nafr
451 $g Königreich Bayern $4 nafr
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-6-
 Statusänderungen von unselbstständig zu
selbstständig und umgekehrt (z.B.
Kolonien, Provinzen) (egal, ob geografischer
Name sich ändert oder nicht) -> neue Entität
-> neuer Datensatz
 Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden
durch identifizierende Zusätze unterschieden
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-7-
Beispiel
151 $g Angola
451 $g Republica Popular de Angola
551 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika
$4 vorg $9 (DE-588)…
151 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika
451 $g Angola $h Provinz
551 $g Angola $4 nach $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G9
-1-
G9 Regionale Einheiten von
Religionsgemeinschaften
 Regionale Einheiten von
Religionsgemeinschaften -> Geografika
 Bevorzugter Name -> im Deutschen
gebräuchlichster Name
 Anwendung der Regeln für
Verwaltungseinheiten (G6 u. G7)
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G9
-2-
 Beziehung zur übergeordneten
Religionsgemeinschaft durch ein
Beziehungsfeld angeben
Beispiel
151 $g Diözese Mainz
451 $g Mainz $h Diözese
510 $k Katholische Kirche $4 adue $9 (DE588)…
40
Planungsgemeinschaften
 Planungsgemeinschaften ->
Körperschaften s. K18
41
GND-Übergangsregeln
Geografika
Verwendung in der Sacherschließung
 Für die Verwendung der Entitäten in der
Sacherschließung gelten Sonderregeln
 i.d.R. wird die neueste Namensform bzw. der
jüngste Status verwendet
 die früheren Namensformen werden im jeweils
neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet
42
GND-Übergangsregeln
Geografika
Beispiel
151 $g Sankt Petersburg
451 $g Sankt-Peterburg
451 $g Leningrad $4 naaf
451 $g Petrograd $4 naaf
551 $g Leningrad $4 nazw
551 $g Petrograd $4 nazw
151 Leningrad
551 $g Petrograd $4 vorg
551 $g Sankt Petersburg $4
nach
680 Für die Sacherschließung
wird nur dieser Datensatz
(d.h. neueste/jüngste
Namensform) verwendet
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GND-Übergangsregeln
Geografika
 Ausnahme: Datensätze für früher
selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden,
werden bei Bedarf verwendet
Beispiel
151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920]
151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum
1920-2001]
151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf [benutzt
für die Zeit ab 2001]
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Hinweise - 1 Hinweis zu Extraterrestrika
 Extraterrestrika werden in der GND als
geografische Datensätze erfasst
Siehe hierzu:
R5: Extraterrestrika
45
GND-Übergangsregeln
Geografika
Hinweise - 2 Hinweis zu Ethnografika
 Ethnografika werden in der GND als
Sachschlagwörter erfasst
Siehe hierzu:
R6: Ethnografika und Sprachen
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-1 Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter,
gebräuchlichster Name in unveränderter
Form, möglichst deutschsprachig
In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln
 Bei Ortsteilen im deutschsprachigen Raum
(außer Schweiz) gilt i.d.R. die BindestrichNamensform Hauptort-Ortsteil als
gebräuchlichster Name
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-2 Nur noch wenige Normierungen (z.B.
fremdsprachige Verwaltungseinheiten)
 Identifizierende Zusätze nur noch bei
Gleichnamigkeit
 Bei Namensänderung wird eine neue
Entität / ein neuer Datensatz gebildet
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-3 Organe von Gebietskörperschaften ->
Körperschaften
 Regionale Einheiten von
Religionsgemeinschaften -> Geografika
 Planungsgemeinschaften ->
Körperschaften
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