GND-Übergangsregeln Geografika
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Transcript GND-Übergangsregeln Geografika
GND-Übergangsregeln
Geografika, Körperschaften, Kongresse
GND-Schulung für die Sacherschließer im
hbz-Verbund am 20. und 21. März 2012
Dorothea Büning
(basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von
Barbara Wolf-Dahm, UB Augsburg)
GND-Übergangsregeln
Geografika/Körperschaften/Kongresse
Überblick -1 –
Was ist neu für alle drei Entitäten?
Übergangsregeln Geografika
Übergangsregeln Körperschaften
Übergangsregeln Kongresse
2
GND-Übergangsregeln
Geografika/Körperschaften/Kongresse
Überblick - 2 Anhang
Tipps zur Vorgehensweise
AWB „Codes bei Geografika“
AWB „Codes bei Körperschaften“
AWB „Codes bei Kongressen“
AWB „Ländercodevergabe“
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GND-Übergangsregeln
Geografika/Körperschaften/Kongresse
Was ist neu für alle drei Entitäten? (1)
Entitätencode im Unterfeld angebracht
(zusätzlich zum Code für die
Entitätenuntergliederung in Feld 093):
g = Geografika; k = Körperschaften;
e = Kongresse
Neue Codes für Entitätenuntergliederungen
Ländercode für alle drei Entitäten
verbindlich
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GND-Übergangsregeln
Körperschaften/Geografika/Kongresse
Was ist neu für alle drei Entitäten? (2)
Bevorzugter Name (= Ansetzungsform)
gebräuchlichster Name
in unveränderter Form
keine normierten Ansetzungen mehr (bis
auf wenige Ausnahmen)
Keine Homonymenzusätze mehr in
Winkelklammern, stattdessen Unterfelder
und/oder Beziehungsfelder
Weitere Änderungen s. bei den einzelnen
Entitäten
5
Regeln gekürzt präsentiert
Im folgenden werden aus den Regeln nur die
wichtigsten Fälle präsentiert
6
GND-Übergangsregeln
Geografika
Überblick
Übergangsregeln Geografika (G1 – G9)
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G1
-1-
G1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften
Bevorzugter Name = geografischer Name,
im Deutschen gebräuchlichster Name
Kein im Deutschen gebräuchlichster Name
nachweisbar -> gebräuchlichster Name
der offiziellen Landessprache
Mehrere offizielle Landessprachen –> nach
Sprachreihenfolge
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G1
-2-
Feststellung des gebräuchlichsten Namens
gemäß „Liste der Nachschlagewerke“
Kein gebräuchlicher Name ermittelbar –>
Vorlageform
Nicht-lateinische Alphabete -> Umschrift
Nicht gewählte Namensformen werden als
abweichende Namensformen erfasst
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G1
-3-
Beispiel
151 $g Mailand
451 $g Milano $v GKD
451 $g Città di Milano
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G2
-1-
G2 Umgang mit einleitenden
Bezeichnungen wie „Sankt“, …,
„Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im Namen
von Gebietskörperschaften
Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“,
„Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. (und
fremdsprachige Entsprechungen) gelten als
Namensbestandteile und werden mit
angesetzt, wenn im maßgeblichen
Nachschlagewerk so aufgeführt
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G2
-2-
Keine Normierung (z.B. bei abgekürzter
oder ausgeschriebener Schreibweise) –
gebräuchliche Form ist ausschlaggebend
Nicht gewählte Formen werden als
abweichende Namensformen erfasst
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G2
-3-
Beispiele
151 $g Sankt Gilden
151 $g Saint-Tropez
151 $g St. Moritz
151 $g Kreis Herzogtum Lauenburg
451 $g Kreis Lauenburg, Elbe
451 $g Kreis Herzogthum Lauenburg
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G3
-1-
G3 Selbstständige Bezeichnungen wie
„Bad“ u.ä. im Namen von
Gebietskörperschaften
„Bad“, „Seebad“, „Luftkurort“ u.ä. (und
fremdsprachige Entsprechungen) gelten wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk
so aufgeführt - als Namensbestandteile
und werden mit angesetzt
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G3
-2-
Nicht gewählte Formen werden als
abweichende Namensformen erfasst
Beispiele
151 $g Bad Segeberg
451 $g Segeberg
151 $g Aix-les-Bains
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G4
-1-
G4 Erläuternde Bestandteile bei
Ortsnamen (Beinamen)
Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im
maßgeblichen Nachschlagewerk so
aufgeführt - als Namensbestandteile und
werden in der nachgewiesenen Form mit
angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptionsoder Trennzeichen)
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G4
-2-
Nicht gewählte Formen werden als
abweichende Namensformen erfasst
Bundesstaaten der USA werden in
normierter Abkürzung an den Ortsnamen
angefügt
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G4
-3-
Beispiele
151 $g Frankfurt am Main
451 $g Frankfurt, Main
151 $g New York, NY
451 $g Neuyork, NY
151 $g Las Vegas, Nev.
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Gleichnamigkeit von Geografika
-1-
In AWB „ Identifizierende Zusätze bei
Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige
geografische Namen durch identifizierende
Zusätze unterschieden werden
Identifizierender Zusatz nur bei
unbekannterem gleichen Namen
Beispiel
151 $g London
151 $g London $h Ontario
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Gleichnamigkeit von Geografika
-2-
Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg,
Ort oder übergeordnete Verwaltungseinheit verwenden
Weitere Regelungen zu
Ort namensgleich mit Staat oder
Gliedstaat; zu einer naturräumlichen
Einheit/Ethnografikum
Aufführung mehrerer identifizierender
Zusätze
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G5
-1-
G5 Namen von Ortsteilen
Bevorzugter Name -> Im Deutschen
gebräuchlichster bzw. originalsprachig
gebräuchlicher Name in der jeweils
landesüblichen Rechtschreibung
Ortsteile im deutschsprachigen Raum
(außer Schweiz)-> Bindestrich-Namensform:
Hauptort-Ortsteil [neu für SE!]
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G5
-2-
Beispiel
151 $g Hofheim-Lorsbach
Ortsteile in der Schweiz und im
außerdeutschsprachigen Raum -> die im
Deutschen gebräuchlichste Namensform
(i.d.R. selbstständige Namensform)
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G5
-3-
Beispiel
151 $g Riedbach $h Bern
451 $g Bern-Riedbach
551 $g Bern $4 adue $X 1 $9 (DE-588)…
Abweichende Namensformen werden
berücksichtigt
Hauptort wird als Beziehung dargestellt
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G5
-4-
In AWB „Ortsteile“ zusätzlich geregelt
Codierungen für
Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser Name
Vorgehen bei Statuswechsel
Ortsteile mit Zählung und/oder sachlicher
Benennung
Ortsteile mit mehrgliedrigen Hauptorten
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G6
-1-
G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei
Verwaltungseinheiten
Bevorzugter Name -> gebräuchlicher
Name ohne Weglassungen oder
Umstellungen
Gebräuchlichen Namen gemäß „Liste der
Nachschlagewerke“ ermitteln -> i.d.R.
Homepage
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G6
-2-
Oberhalb kommunaler Ebene –>
Gattungsbezeichnung für den Typ der
Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen
(von SE)
Beispiel
151 $g Landkreis Kassel
451 $g Kassel $h Kreis
451 $g Kassel $h Landkreis
550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…
26
GND-Übergangsregeln
Geografika
G7
-1-
G7 Umgang mit erläuternden
Bestandteilen von Ortsnamen
(Beinamen) in nach Ortsnamen
benannten Verwaltungseinheiten
Bevorzugter Name -> gebräuchlicher
Name ohne Weglassungen oder
Umstellungen – ohne Berücksichtigung des
ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen
bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G7
-2-
Beispiel
151 $g Landkreis Hof
451 $g Hof, Saale $h Kreis
550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…
28
AWB „Verwaltungseinheiten“
-1-
Unterschiedliche Verfahren bei
deutschsprachigen und fremdsprachigen
Verwaltungseinheiten
Deutschsprachige Verwaltungseinheiten
Gebräuchlicher Name gemäß „Liste der
Nachschlagewerke“ ermitteln –> i.d.R.
Homepage
29
AWB „Verwaltungseinheiten“
-2-
Fremdsprachige Verwaltungseinheiten
Ermittlung des zugrundeliegenden
Geografikums
Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in
der im Deutschen gebräuchlichen Form
dem Geografikum vor- oder nachstellen
gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch
30
AWB „Verwaltungseinheiten“
-3-
Beispiel
151 $g Provinz Mailand
451 $g Provincia di Milano $4 nauv
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-1-
G8 Namensänderungen bei
Gebietskörperschaften
Namensänderung -> neue Entität ->
neuer Datensatz
die verschiedenen Entitäten werden
zueinander in Beziehung gesetzt
[Vorgänger-Nachfolger-Beziehung]
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Beispiel
G8
-2-
151 $g Tschechoslowakei
551 $g Tschechische Republik $4 nach $9
(DE-588)…
551 $g Slowakei $4nach $9 (DE-588)…
151 $g Tschechische Republik
551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE588)…
151 $g Slowakei
551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-588
)…
33
GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-3-
Hinzufügen oder Wegfall von
Benennungen wie "Bad" , "Seebad",
"Kurbad" u.ä. -> kein Split
Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“
u. umgekehrt -> kein Split
Aktuell bevorzugten Namen in
Nachschlagewerken ermitteln und
bevorzugten Namen in bestehendem
Datensatz ggf. aktualisieren
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-4-
Bisherigen bevorzugten Namen als
abweichende Namensform erfassen
Beispiel
151 $g Enzklösterle
451 $g Luftkurort Enzklösterle $4 nafr
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-5-
Verfassungs- und Statusänderungen ohne
Änderung des geografischen Namens ->
kein Split
Beispiel
151 $g Bayern
451 $g Freistaat Bayern
451 $g Herzogtum Bayern $4 nafr
451 $g Königreich Bayern $4 nafr
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-6-
Statusänderungen von unselbstständig zu
selbstständig und umgekehrt (z.B.
Kolonien, Provinzen) (egal, ob geografischer
Name sich ändert oder nicht) -> neue Entität
-> neuer Datensatz
Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden
durch identifizierende Zusätze unterschieden
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G8
-7-
Beispiel
151 $g Angola
451 $g Republica Popular de Angola
551 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika
$4 vorg $9 (DE-588)…
151 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika
451 $g Angola $h Provinz
551 $g Angola $4 nach $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G9
-1-
G9 Regionale Einheiten von
Religionsgemeinschaften
Regionale Einheiten von
Religionsgemeinschaften -> Geografika
Bevorzugter Name -> im Deutschen
gebräuchlichster Name
Anwendung der Regeln für
Verwaltungseinheiten (G6 u. G7)
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GND-Übergangsregeln
Geografika
G9
-2-
Beziehung zur übergeordneten
Religionsgemeinschaft durch ein
Beziehungsfeld angeben
Beispiel
151 $g Diözese Mainz
451 $g Mainz $h Diözese
510 $k Katholische Kirche $4 adue $9 (DE588)…
40
Planungsgemeinschaften
Planungsgemeinschaften ->
Körperschaften s. K18
41
GND-Übergangsregeln
Geografika
Verwendung in der Sacherschließung
Für die Verwendung der Entitäten in der
Sacherschließung gelten Sonderregeln
i.d.R. wird die neueste Namensform bzw. der
jüngste Status verwendet
die früheren Namensformen werden im jeweils
neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet
42
GND-Übergangsregeln
Geografika
Beispiel
151 $g Sankt Petersburg
451 $g Sankt-Peterburg
451 $g Leningrad $4 naaf
451 $g Petrograd $4 naaf
551 $g Leningrad $4 nazw
551 $g Petrograd $4 nazw
151 Leningrad
551 $g Petrograd $4 vorg
551 $g Sankt Petersburg $4
nach
680 Für die Sacherschließung
wird nur dieser Datensatz
(d.h. neueste/jüngste
Namensform) verwendet
43
GND-Übergangsregeln
Geografika
Ausnahme: Datensätze für früher
selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden,
werden bei Bedarf verwendet
Beispiel
151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920]
151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum
1920-2001]
151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf [benutzt
für die Zeit ab 2001]
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Hinweise - 1 Hinweis zu Extraterrestrika
Extraterrestrika werden in der GND als
geografische Datensätze erfasst
Siehe hierzu:
R5: Extraterrestrika
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Hinweise - 2 Hinweis zu Ethnografika
Ethnografika werden in der GND als
Sachschlagwörter erfasst
Siehe hierzu:
R6: Ethnografika und Sprachen
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-1 Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter,
gebräuchlichster Name in unveränderter
Form, möglichst deutschsprachig
In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln
Bei Ortsteilen im deutschsprachigen Raum
(außer Schweiz) gilt i.d.R. die BindestrichNamensform Hauptort-Ortsteil als
gebräuchlichster Name
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-2 Nur noch wenige Normierungen (z.B.
fremdsprachige Verwaltungseinheiten)
Identifizierende Zusätze nur noch bei
Gleichnamigkeit
Bei Namensänderung wird eine neue
Entität / ein neuer Datensatz gebildet
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GND-Übergangsregeln
Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-3 Organe von Gebietskörperschaften ->
Körperschaften
Regionale Einheiten von
Religionsgemeinschaften -> Geografika
Planungsgemeinschaften ->
Körperschaften
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