Transcript Kongresse
GND-Übergangsregeln Kongresse Überblick Übergangsregeln Kongresse (C1 – C11) Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte 1 GND-Übergangsregeln Kongresse C1 C1 Kongresse als Entität Kongresse werden weiterhin als eigene Entität behandelt. 2 GND-Übergangsregeln Kongresse C2 -1- C2 Definition Kongresse -> Zusammenkünfte von Einzelpersonen oder Vertretern von Körperschaften mit spezifischem Namen, Behandlung von Themen von gemeinsamem Interesse Name spezifisch wenn eher Charakter einer Benennung als einer Beschreibung 3 GND-Übergangsregeln Kongresse C2 -2- Neu spezifisch: Gattungsbegriff + Name der veranstaltenden Körperschaft Aber Verwendungsregel: Sacherschließung und Formalerschließung führen ihre bisherige (unterschiedliche) Praxis fort Eigenname -> selbst gebrauchter Name, anderer gebräuchlicher Name, in Nachschlagewerken gebräuchlichster Name 4 GND-Übergangsregeln Kongresse C3 -1- C3 Wahl des Namens, Informationsquellen Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter Name in den originalsprachigen Eigenveröffentlichungen auf der Website der Körperschaft in einer Normdatei 5 GND-Übergangsregeln Kongresse C3 -2- Alle drei Informationsquellen sind gleichberechtigt (das Auffinden in einer ist ausreichend) Unterschiedliche Namensformen -> gebräuchlichste Selbst gebrauchte Kurzformen bevorzugt Kein gebräuchlicher Name ermittelbar -> Vorlageform 6 GND-Übergangsregeln Kongresse C3 -3- Vorliegende abweichende Namensformen werden berücksichtigt Beispiel 111 $e Wiener Kongress $d 1814-1815 $c Wien 548 $a 1814-1815 $4 datv 551 $g Wien $4 ortv $9 (DE-588)… 7 GND-Übergangsregeln Kongresse C3 -4- In AWB „Name von Kongressen“ wird erläutert Was als originalsprachige Eigenveröffentlichung gilt Welche Stellen der Website in welcher Priorität herangezogen werden Wann Kurzformen herangezogen werden Wie Kombinationen aus Kurz- u. Langform behandelt werden 8 GND-Übergangsregeln Kongresse C3 -5- In AWB „Kongresse: Weglassungen“ wird erläutert, welche Angaben beim bevorzugten Namen weggelassen werden 9 GND-Übergangsregeln Kongresse C4 -1- C4 Sprachliche Form Bevorzugter Name in Sprache des Kongresses Verschiedene Sprachen -> Sprachreihenfolge Internationale Kongresse -> im Deutschen fest eingebürgerte Form (falls vh.) 10 GND-Übergangsregeln Kongresse C4 -2- In AWB „Name von Kongressen“ näher erläutert, wie bei internationalen Kongressen zu verfahren ist Vorliegende abweichende Namensformen werden berücksichtigt 11 GND-Übergangsregeln Kongresse C4 -3- Deutscher Name = im Deutschen fest eingebürgerte Form Beispiel 111 $e Vatikanisches Konzil $n 2 $d 19621965 411 $e Concilium Vaticanum $n 2 $d 19621965 548 $a 1962-1965 $4 datv 12 GND-Übergangsregeln Kongresse C4 -4- Kurzform als bevorzugte Namensform Beispiel 111 $e COP $n 11 $d 2005 $c Montréal 411 $e Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention $n 11 $d 2005 $c Montréal 548 $a 2005 $4 datv 551 $g Montréal $4 ortv $9 (DE-588)… 13 GND-Übergangsregeln Kongresse C4 -5- Mehrere selbstgebrauchte Namen -> Deutsch gemäß Sprachreihenfolge Beispiel 111 $e Internationaler Kongress für Weltevangelisation $n 3 $d 2010 $c Kapstadt 411 $e Lausanne Congress on World Evangelization $n 3 $d 2010 $c Kapstadt 548 $a 2010 $4 datv 551 $g Kapstadt $4 ortv $9 (DE-588)… 14 GND-Übergangsregeln Kongresse C5 -1- C5 Schriftform Nicht lateinische Schriftzeichen werden umgeschrieben Originalschriftlicher Name wird nach Möglichkeit berücksichtigt und gesondert gekennzeichnet 15 GND-Übergangsregeln Kongresse C5 -2- Beispiel 111 $e Konferencija za Međunarodno Privatno Pravo $n 7 $d 2009 $c Novi Sad 711 $e Kонференциja за Mеђународно Пиватно Право$Ucyrl $n 7 $d 2009 $c Нови Сад $L rus $v orig 548 $a 2009 $4 datv 551 $g Novi Sad $4 ortv $9 (DE-588)… 16 GND-Übergangsregeln Kongresse C6 C6 Kongressname aus Veranstalter und Kongressbegriff ÜR wird noch nicht angewendet Bisherige Regelungen in FE u. SE bleiben bestehen Für FE: keine Ansetzung als Kongress 17 GND-Übergangsregeln Kongresse C7 -1- C7 Hinzuzufügende identifizierende Merkmale und Beziehungen Unabhängig vom Namen des Kongresses und ohne diesen zu verändern werden folgende Merkmale im Datensatz angegeben in der festgelegten Reihenfolge Zählung in normierter Form (wenn vorhanden) Jahr(e) in normierter Form 18 GND-Übergangsregeln Kongresse C7 -2- Veranstaltungsort(e) (auch Ortsteile, Einzelgebäude und kleinere geografische Einheiten) Beziehungen zum Veranstaltungsort werden angegeben In AWB „Einzelkongress, mehrere Veranstaltungsorte“ wird erläutert, wie mit mehreren Veranstaltungsorten verfahren wird 19 GND-Übergangsregeln Kongresse C7 -3- Beispiel 111 $e Frankfurter Buchmesse $n 61 $d 2009 $c Frankfurt am Main 548 $a 2009 $4 datv 551 $g Frankfurt am Main $4 ortv $9 (DE588)… 20 Gleichnamigkeit bei Kongressen -1- C7 Bei gleichnamigen Kongressen wird als identifizierender Zusatz i.d.R. die veranstaltende Körperschaft angegeben (direkt hinter dem Namen, vor Zählung, Jahr, Ort) Die Beziehung zur veranstaltenden Körperschaft wird berücksichtigt 21 Gleichnamigkeit bei Kongressen -2- Beispiel 111 $e WM $h Gesellschaft für Informatik $n 6 $d 2011 $c Innsbruck 510 $k Gesellschaft für Informatik $4 vera $X 1 $9 (DE-588)… 548 $a 2011 $4 datv 551 $g Innsbruck $4 ortv $9 (DE-588)… 22 GND-Übergangsregeln Kongresse C8 C8 Kongressfolgen ÜR wird noch nicht angewendet. Bisherige Regelungen in FE u. SE bleiben bestehen Für SE: Kongressfolgen werden weiterhin erfasst und bei den Einzelkongressen als partitiver Oberbegriff ($4 obpa) aufgeführt Für FE: Kongressfolgen weiterhin nur in bisherigem Umfang erfassen (- 1989) 23 GND-Übergangsregeln Kongresse C9 -1- C9 Unterschiedliche Namen für Kongressfolgen und deren Einzelkongresse Hat ein Einzelkongress im Rahmen einer Kongressfolge einen spezifischen Namen, wird dieser zum bevorzugten Namen 24 GND-Übergangsregeln Kongresse C9 -2- Beispiele 111 $e Workshop EMV-Gerechte Entwicklung und Applikation von Geräten $d 2004 $c Mittweida 411 $e Mittweidaer EMV-Tag $n 4 $d 2004 $c Mittweida 548 $a 2004 $4 datv 551 $g Mittweida $4 ortv $9 (DE-588)… 25 GND-Übergangsregeln Kongresse C9 -3- 111 $e Saarbrücker Arbeitstagung Plankosten- und Deckungsbeitragsrechnung in der Praxis $d 1980 $c Saarbrücken 411 $e Saarbrücker Arbeitstagung $n 1 $d 1980 $c Saarbrücken 548 $a 1980 $4 datv 551 $g Saarbrücken $4 ortv $9 (DE-588)… 26 GND-Übergangsregeln Kongresse C10 -1- C10 Namensänderungen bei Einzelkongressen einer Kongressfolge Innerhalb einer Kongressfolge wird jeder einzelne Kongress in einem eigenen Datensatz erfasst Weichen die Namen der einzelnen Kongresse voneinander ab, wird in Formalerschließung und Sacherschließung getrennt nach den jeweiligen Verwendungsregeln verfahren 27 GND-Übergangsregeln Kongresse C10 -2- Verwendungsregel SE bei Namensänderungen: Split Keine chronologische Beziehung zwischen Vorgänger und Nachfolger Stattdessen: bei den Einzelkongressen wird die Kongressfolge als partitiver Oberbegriff erfasst (vgl. C8) 28 GND-Übergangsregeln Kongresse C10 -3- Beispiel 111 $e Deutsches Kinder-Film-&-FernsehFestival Goldener Spatz $n 2 $d 1995 $c Gera 511 $e Deutsches Kinder-Film-&-FernsehFestival Goldener Spatz $c Gera $4 obpa $9 (DE-588)… 548 $a 1995 $4 datv 551 $g Gera $4 ortv $9 (DE-588)… 29 GND-Übergangsregeln Kongresse C11 -1- C11 Namensänderungen bei Kongressfolgen als Ganzes Namensänderung gemäß RAK-WB führt zu neuer Entität -> neuer Datensatz Chronologische Beziehung zwischen Vorgänger und Nachfolger herstellen 30 GND-Übergangsregeln Kongresse C11 -2- Beispiele 111 $e International Congress of Dermatology 411 $e Weltkongress für Dermatologie 511 $e CMD $4 nach $9 (DE-588)… Anm.: Der englische Name ist der selbst gebrauchte Name des Kongresses und die im Deutschen gebräuchliche Form. 31 GND-Übergangsregeln Kongresse C11 -3- 111 $e CMD 411 $e Weltkongress für Dermatologie 511 $e International Congress of Dermatology $4 vorg $9 (DE-588)… 32 GND-Übergangsregeln Kongresse Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte -1 Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter oder gebräuchlichster Name, selbst gebrauchte Kurzform bevorzugt In drei gleichberechtigten Informationsquellen (originalsprachige Eigenveröffentlichungen, Homepage, Normdatei) ermitteln Mehrere gebräuchliche Sprachen -> Deutsch bevorzugt 33 GND-Übergangsregeln Kongresse Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte -2 Bei Gleichnamigkeit identifizierende Zusätze Weiterhin getrennte Verwendungsregeln in FE/SE bei „Kongressname aus Veranstalter und Gattungsbegriff“, „Kongressfolgen“ und „Namensänderungen bei Einzelkongressen“ Feld X11 mit $e 34 Anhänge - Übersicht Tipps zur Vorgehensweise AWB „Codes bei Geografika“ AWB „Codes bei Körperschaften“ AWB „Codes bei Kongressen“ AWB „Ländercodevergabe“ 35 Tipps zur Vorgehensweise (1) Es wurden nicht die gesamten RAK-WB ersetzt, sondern nur solche Regelungen, die in RAK-WB u. RSWK unterschiedlich waren Immer zuerst in die GND-ÜR schauen. Wenn es keine ÜR gibt, gelten RAK-WB bzw. RSWK weiter In einigen Bereichen bleiben getrennte Verfahren bei FE u. SE bestehen Umgang mit Altdaten: Regelung in Arbeit 36 Tipps zur Vorgehensweise (2) Bei Suche nach vergleichbaren Fällen nur an Beispielen aus GND-ÜR, AWBs oder Erfassungsleitfaden orientieren, nicht an vorhandenen Aufnahmen in GND, da Bestand zu inkonsistent, besonders auch durch die maschinelle Altdatenumsetzung 37 Anhang AWB „Codes bei Geografika“ (1) Abweichende Namensformen (Feld 451) $4naaf Name, alte Ansetzungsform $4nauv Name, unverändert Codes für in Beziehung stehende Geografika (Feld 551) $4obpa Partitiver Oberbegriff $4adue Administrative Überordnung (selten) 38 Anhang AWB „Codes bei Geografika“ (2) Chronologische Beziehungen (Feld 551): $4vorg Vorgänger $4nach Nachfolger $4nazw Zeitweiser Name $4nasp Späterer Name Code für Zeitangaben (Feld 548) $4datb Zeit des Bestehens Code für in Beziehung stehender Sachbegriff (Feld 550): $4obin Typ des Geografikums (instantieller Oberbegriff) 39 Anhang AWB „Codes bei Geografika“ (3) Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben: Codes für in Beziehung stehende Geografika (Feld 551) $4orta Ort, Sitz allgemein (bei Bauwerken) $4punk Streckenpunkt (Beginn/Ende, geografisch) $4geow Geografischer Wirkungsraum $4geoa Geografikum allgemein 40 Anhang AWB „Codes bei Geografika“ (4) Codes für in Beziehung stehende Datensätze ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Feld $4vbal Verwandter Datensatz (gem. RSWK) $4obal Oberbegriff allgemein Codes für in Beziehung stehende Personen oder Körperschaften (z.B. bei Bauwerken) (Feld 500/510) $4arch Archtitekt $4bilh Bildhauer 41 Anhang AWB „Codes bei Körperschaften“ (1) Codes für in Beziehung stehende Datensätze bei Körperschaften Allgemeine Codes $4orta Sitz der Körperschaft (ggf. mit $Z für die zeitliche Gültigkeit) (Feld 551) $4adue Administrative Überordnung (Feld 510) $4datb Zeitangaben (Zeit des Bestehens) (Feld 548) 42 Anhang AWB „Codes bei Körperschaften“ (2) Abweichende Namensformen (Feld 410) $4abku Name als Abkürzung $4spio Name des Spitzenorgans (nur für FE) $4nauv Name in unveränderter Form Chronologische Beziehungen (Feld 510): $4vorg Vorgänger $4nach Nachfolger $4nazw Zeitweiser Name 43 Anhang AWB „Codes bei Körperschaften“ (3) Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben: $4obin Typ der Körperschaft (instantieller OB) $4geow Geografischer Wirkungsraum $4them Thema einer Körperschaft $4vbal Verwandter Datensatz (gemäß RSWK) 44 Anhang AWB „Codes bei Kongressen“ (1) Codes für in Beziehung stehende Datensätze bei Kongressen Allgemeine Codes $4ortv Kongressort (ggf. mit $Z für die zeitliche Gültigkeit) (Feld 551) $4datv Veranstaltungszeitraum (für Einzelkongresse, vie) (Feld 548) $4datb Zeit des Bestehens (für Kongressfolgen, vif) (Feld 548) $4vera Veranstaltende Körperschaft (Feld 510) 45 Anhang AWB „Codes bei Kongressen“ (2) Abweichende Namensformen (Feld 411) $4abku Name als Abkürzung $4nauv Name in unveränderter Form Chronologische Beziehungen (Feld 511) : $4vorg Vorgänger $4nach Nachfolger $4nazw Zeitweiser Name 46 Anhang AWB „Ländercodevergabe“ (1) Ländercodevergabe für Körperschaften, Geografika und Kongresse verpflichtend Kein Ländercode ermittelbar oder bei Unsicherheiten Code „ZZ“ Max. 4 verschiedene Ländercodes Hierarchische Angabe (z.B. XA-GB) Ländercodes für Deutschland, Österreich, Schweiz, Tibet und Südtirol mit Angabe der Bundesländer (gemäß ISO 3166-2) (z.B. XA-DE-BY) (für SE also wie bisher) 47 Anhang AWB „Ländercodevergabe“ (2) Übrige Ländercodes 4-stellig (gemäß ISO 3166-1) Bei bestehenden Körperschaften, Kongressfolgen und Gebietskörperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code angeben Beispiel: 043 $a XA-DE-NW 110 $k Dünnwalder Turnverein 1905 48 Anhang AWB „Ländercodevergabe“ (3) Neu: Bei nicht mehr existierenden Körperschaften, Gebietskörperschaften und Kongressen den zeitlich zutreffenden Code (gemäß ISO 3122-3) und den aktuellen Code angeben Beispiel: 043 $a XA-DE $a XA-DDDE 110 $k Pharmazeutische Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik 548 $a 1955-1990 $4 datb 49