Transcript Kongresse

GND-Übergangsregeln
Kongresse
Überblick
 Übergangsregeln Kongresse (C1 – C11)
 Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
1
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C1
C1 Kongresse als Entität
Kongresse werden weiterhin als eigene
Entität behandelt.
2
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Kongresse
C2
-1-
C2 Definition
 Kongresse -> Zusammenkünfte von
Einzelpersonen oder Vertretern von
Körperschaften mit spezifischem Namen,
Behandlung von Themen von
gemeinsamem Interesse
 Name spezifisch
wenn eher Charakter einer Benennung als
einer Beschreibung
3
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C2
-2-
Neu spezifisch: Gattungsbegriff + Name
der veranstaltenden Körperschaft
Aber Verwendungsregel:
Sacherschließung und Formalerschließung
führen ihre bisherige (unterschiedliche)
Praxis fort
 Eigenname -> selbst gebrauchter Name,
anderer gebräuchlicher Name, in
Nachschlagewerken gebräuchlichster
Name
4
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-1-
C3 Wahl des Namens, Informationsquellen
 Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter
Name
in den originalsprachigen
Eigenveröffentlichungen
auf der Website der Körperschaft
in einer Normdatei
5
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-2-
 Alle drei Informationsquellen sind
gleichberechtigt (das Auffinden in einer ist
ausreichend)
 Unterschiedliche Namensformen ->
gebräuchlichste
 Selbst gebrauchte Kurzformen bevorzugt
 Kein gebräuchlicher Name ermittelbar ->
Vorlageform
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-3-
 Vorliegende abweichende Namensformen
werden berücksichtigt
Beispiel
111 $e Wiener Kongress $d 1814-1815 $c
Wien
548 $a 1814-1815 $4 datv
551 $g Wien $4 ortv $9 (DE-588)…
7
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-4-
In AWB „Name von Kongressen“ wird erläutert
 Was als originalsprachige
Eigenveröffentlichung gilt
 Welche Stellen der Website in welcher
Priorität herangezogen werden
 Wann Kurzformen herangezogen werden
 Wie Kombinationen aus Kurz- u. Langform
behandelt werden
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-5-
In AWB „Kongresse: Weglassungen“ wird
erläutert, welche Angaben beim bevorzugten
Namen weggelassen werden
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C4
-1-
C4 Sprachliche Form
 Bevorzugter Name in Sprache des
Kongresses
 Verschiedene Sprachen ->
Sprachreihenfolge
Internationale Kongresse -> im Deutschen
fest eingebürgerte Form (falls vh.)
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C4
-2-
 In AWB „Name von Kongressen“ näher
erläutert, wie bei internationalen
Kongressen zu verfahren ist
 Vorliegende abweichende Namensformen
werden berücksichtigt
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C4
-3-
Deutscher Name = im Deutschen fest
eingebürgerte Form
Beispiel
111 $e Vatikanisches Konzil $n 2 $d 19621965
411 $e Concilium Vaticanum $n 2 $d 19621965
548 $a 1962-1965 $4 datv
12
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C4
-4-
Kurzform als bevorzugte Namensform
Beispiel
111 $e COP $n 11 $d 2005 $c Montréal
411 $e Vertragsstaatenkonferenz der
Klimarahmenkonvention $n 11 $d
2005 $c Montréal
548 $a 2005 $4 datv
551 $g Montréal $4 ortv $9 (DE-588)…
13
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Kongresse
C4
-5-
Mehrere selbstgebrauchte Namen -> Deutsch gemäß
Sprachreihenfolge
Beispiel
111 $e Internationaler Kongress für Weltevangelisation $n 3 $d 2010 $c Kapstadt
411 $e Lausanne Congress on World
Evangelization $n 3 $d 2010 $c Kapstadt
548 $a 2010 $4 datv
551 $g Kapstadt $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C5
-1-
C5 Schriftform
 Nicht lateinische Schriftzeichen werden
umgeschrieben
 Originalschriftlicher Name wird nach
Möglichkeit berücksichtigt und gesondert
gekennzeichnet
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C5
-2-
Beispiel
111 $e Konferencija za Međunarodno
Privatno Pravo $n 7 $d 2009 $c Novi
Sad
711 $e Kонференциja за Mеђународно
Пиватно Право$Ucyrl $n 7 $d 2009
$c Нови Сад $L rus $v orig
548 $a 2009 $4 datv
551 $g Novi Sad $4 ortv $9 (DE-588)…
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C6
C6 Kongressname aus Veranstalter und
Kongressbegriff
ÜR wird noch nicht angewendet
Bisherige Regelungen in FE u. SE bleiben
bestehen
Für FE: keine Ansetzung als Kongress
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C7
-1-
C7 Hinzuzufügende identifizierende
Merkmale und Beziehungen
 Unabhängig vom Namen des Kongresses
und ohne diesen zu verändern werden
folgende Merkmale im Datensatz
angegeben in der festgelegten Reihenfolge
 Zählung in normierter Form (wenn
vorhanden)
 Jahr(e) in normierter Form
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Kongresse
C7
-2-
 Veranstaltungsort(e) (auch Ortsteile,
Einzelgebäude und kleinere geografische
Einheiten)
 Beziehungen zum Veranstaltungsort
werden angegeben
 In AWB „Einzelkongress, mehrere
Veranstaltungsorte“ wird erläutert, wie mit
mehreren Veranstaltungsorten verfahren
wird
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Kongresse
C7
-3-
Beispiel
111 $e Frankfurter Buchmesse $n 61 $d
2009 $c Frankfurt am Main
548 $a 2009 $4 datv
551 $g Frankfurt am Main $4 ortv $9 (DE588)…
20
Gleichnamigkeit bei Kongressen
-1-
C7
 Bei gleichnamigen Kongressen wird als
identifizierender Zusatz i.d.R. die
veranstaltende Körperschaft angegeben
(direkt hinter dem Namen, vor Zählung, Jahr,
Ort)
 Die Beziehung zur veranstaltenden
Körperschaft wird berücksichtigt
21
Gleichnamigkeit bei Kongressen
-2-
Beispiel
111 $e WM $h Gesellschaft für Informatik
$n 6 $d 2011 $c Innsbruck
510 $k Gesellschaft für Informatik $4 vera
$X 1 $9 (DE-588)…
548 $a 2011 $4 datv
551 $g Innsbruck $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C8
C8 Kongressfolgen
 ÜR wird noch nicht angewendet. Bisherige
Regelungen in FE u. SE bleiben bestehen
 Für SE: Kongressfolgen werden weiterhin
erfasst und bei den Einzelkongressen als
partitiver Oberbegriff ($4 obpa)
aufgeführt
 Für FE: Kongressfolgen weiterhin nur in
bisherigem Umfang erfassen (- 1989)
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C9
-1-
C9 Unterschiedliche Namen für
Kongressfolgen und deren
Einzelkongresse
 Hat ein Einzelkongress im Rahmen einer
Kongressfolge einen spezifischen Namen,
wird dieser zum bevorzugten Namen
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C9
-2-
Beispiele
111 $e Workshop EMV-Gerechte Entwicklung
und Applikation von Geräten $d
2004 $c Mittweida
411 $e Mittweidaer EMV-Tag $n 4 $d 2004
$c Mittweida
548 $a 2004 $4 datv
551 $g Mittweida $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C9
-3-
111 $e Saarbrücker Arbeitstagung
Plankosten- und Deckungsbeitragsrechnung in der Praxis $d 1980 $c
Saarbrücken
411 $e Saarbrücker Arbeitstagung $n 1 $d
1980 $c Saarbrücken
548 $a 1980 $4 datv
551 $g Saarbrücken $4 ortv $9 (DE-588)…
26
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C10
-1-
C10 Namensänderungen bei
Einzelkongressen einer Kongressfolge
 Innerhalb einer Kongressfolge wird jeder
einzelne Kongress in einem eigenen
Datensatz erfasst
 Weichen die Namen der einzelnen Kongresse
voneinander ab, wird in Formalerschließung
und Sacherschließung getrennt nach den
jeweiligen Verwendungsregeln verfahren
27
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C10
-2-
Verwendungsregel SE bei Namensänderungen:
 Split
 Keine chronologische Beziehung zwischen
Vorgänger und Nachfolger
 Stattdessen: bei den Einzelkongressen
wird die Kongressfolge als partitiver
Oberbegriff erfasst (vgl. C8)
28
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C10
-3-
Beispiel
111 $e Deutsches Kinder-Film-&-FernsehFestival Goldener Spatz $n 2 $d 1995
$c Gera
511 $e Deutsches Kinder-Film-&-FernsehFestival Goldener Spatz $c Gera $4
obpa $9 (DE-588)…
548 $a 1995 $4 datv
551 $g Gera $4 ortv $9 (DE-588)…
29
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C11
-1-
C11 Namensänderungen bei Kongressfolgen als Ganzes
 Namensänderung gemäß RAK-WB führt zu
neuer Entität -> neuer Datensatz
 Chronologische Beziehung zwischen
Vorgänger und Nachfolger herstellen
30
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C11
-2-
Beispiele
111 $e International Congress of
Dermatology
411 $e Weltkongress für Dermatologie
511 $e CMD $4 nach $9 (DE-588)…
Anm.: Der englische Name ist der selbst gebrauchte
Name des Kongresses und die im Deutschen
gebräuchliche Form.
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C11
-3-
111 $e CMD
411 $e Weltkongress für Dermatologie
511 $e International Congress of
Dermatology $4 vorg $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-1 Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter
oder gebräuchlichster Name, selbst
gebrauchte Kurzform bevorzugt
 In drei gleichberechtigten
Informationsquellen (originalsprachige
Eigenveröffentlichungen, Homepage,
Normdatei) ermitteln
 Mehrere gebräuchliche Sprachen ->
Deutsch bevorzugt
33
GND-Übergangsregeln
Kongresse
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-2 Bei Gleichnamigkeit identifizierende Zusätze
 Weiterhin getrennte Verwendungsregeln in
FE/SE bei „Kongressname aus Veranstalter
und Gattungsbegriff“, „Kongressfolgen“ und
„Namensänderungen bei Einzelkongressen“
 Feld X11 mit $e
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Anhänge - Übersicht





Tipps zur Vorgehensweise
AWB „Codes bei Geografika“
AWB „Codes bei Körperschaften“
AWB „Codes bei Kongressen“
AWB „Ländercodevergabe“
35
Tipps zur Vorgehensweise (1)
 Es wurden nicht die gesamten RAK-WB
ersetzt, sondern nur solche Regelungen,
die in RAK-WB u. RSWK unterschiedlich
waren
Immer zuerst in die GND-ÜR schauen.
Wenn es keine ÜR gibt, gelten RAK-WB
bzw. RSWK weiter
 In einigen Bereichen bleiben getrennte
Verfahren bei FE u. SE bestehen
 Umgang mit Altdaten: Regelung in Arbeit
36
Tipps zur Vorgehensweise (2)
 Bei Suche nach vergleichbaren Fällen nur
an Beispielen aus GND-ÜR, AWBs oder
Erfassungsleitfaden orientieren, nicht an
vorhandenen Aufnahmen in GND, da
Bestand zu inkonsistent, besonders auch
durch die maschinelle Altdatenumsetzung
37
Anhang
AWB „Codes bei Geografika“ (1)
 Abweichende Namensformen (Feld 451)
$4naaf Name, alte Ansetzungsform
$4nauv Name, unverändert
 Codes für in Beziehung stehende Geografika
(Feld 551)
$4obpa Partitiver Oberbegriff
$4adue Administrative Überordnung (selten)
38
Anhang
AWB „Codes bei Geografika“ (2)
 Chronologische Beziehungen (Feld 551):
$4vorg Vorgänger
$4nach Nachfolger
$4nazw Zeitweiser Name
$4nasp Späterer Name
 Code für Zeitangaben (Feld 548)
$4datb Zeit des Bestehens
 Code für in Beziehung stehender Sachbegriff (Feld
550):
$4obin Typ des Geografikums (instantieller Oberbegriff)
39
Anhang
AWB „Codes bei Geografika“ (3)
 Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im
Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben:
Codes für in Beziehung stehende Geografika (Feld
551)
$4orta Ort, Sitz allgemein (bei Bauwerken)
$4punk Streckenpunkt (Beginn/Ende,
geografisch)
$4geow Geografischer Wirkungsraum
$4geoa Geografikum allgemein
40
Anhang
AWB „Codes bei Geografika“ (4)
 Codes für in Beziehung stehende Datensätze
ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Feld
$4vbal Verwandter Datensatz (gem. RSWK)
$4obal Oberbegriff allgemein
 Codes für in Beziehung stehende Personen
oder Körperschaften (z.B. bei Bauwerken)
(Feld 500/510)
$4arch Archtitekt
$4bilh Bildhauer
41
Anhang
AWB „Codes bei Körperschaften“ (1)
 Codes für in Beziehung stehende Datensätze
bei Körperschaften
Allgemeine Codes
$4orta Sitz der Körperschaft (ggf. mit $Z für die
zeitliche Gültigkeit) (Feld 551)
$4adue Administrative Überordnung (Feld 510)
$4datb Zeitangaben (Zeit des Bestehens) (Feld
548)
42
Anhang
AWB „Codes bei Körperschaften“ (2)
 Abweichende Namensformen (Feld 410)
$4abku Name als Abkürzung
$4spio Name des Spitzenorgans (nur für FE)
$4nauv Name in unveränderter Form
 Chronologische Beziehungen (Feld 510):
$4vorg Vorgänger
$4nach Nachfolger
$4nazw Zeitweiser Name
43
Anhang
AWB „Codes bei Körperschaften“ (3)
 Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im
Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben:
$4obin Typ der Körperschaft (instantieller OB)
$4geow Geografischer Wirkungsraum
$4them Thema einer Körperschaft
$4vbal Verwandter Datensatz (gemäß RSWK)
44
Anhang
AWB „Codes bei Kongressen“ (1)
 Codes für in Beziehung stehende Datensätze
bei Kongressen
Allgemeine Codes
$4ortv Kongressort (ggf. mit $Z für die zeitliche
Gültigkeit) (Feld 551)
$4datv Veranstaltungszeitraum (für Einzelkongresse, vie) (Feld 548)
$4datb Zeit des Bestehens (für Kongressfolgen,
vif) (Feld 548)
$4vera Veranstaltende Körperschaft (Feld 510)
45
Anhang
AWB „Codes bei Kongressen“ (2)
 Abweichende Namensformen (Feld 411)
$4abku Name als Abkürzung
$4nauv Name in unveränderter Form
 Chronologische Beziehungen (Feld 511) :
$4vorg Vorgänger
$4nach Nachfolger
$4nazw Zeitweiser Name
46
Anhang
AWB „Ländercodevergabe“ (1)
 Ländercodevergabe für Körperschaften,
Geografika und Kongresse verpflichtend
 Kein Ländercode ermittelbar oder bei
Unsicherheiten  Code „ZZ“
 Max. 4 verschiedene Ländercodes
 Hierarchische Angabe (z.B. XA-GB)
 Ländercodes für Deutschland, Österreich,
Schweiz, Tibet und Südtirol mit Angabe
der Bundesländer (gemäß ISO 3166-2) (z.B.
XA-DE-BY) (für SE also wie bisher)
47
Anhang
AWB „Ländercodevergabe“ (2)
 Übrige Ländercodes 4-stellig (gemäß ISO
3166-1)
 Bei bestehenden Körperschaften,
Kongressfolgen und Gebietskörperschaften
nur den zum Zeitpunkt der Erfassung
gültigen Code angeben
Beispiel:
043 $a XA-DE-NW
110 $k Dünnwalder Turnverein 1905
48
Anhang
AWB „Ländercodevergabe“ (3)
 Neu: Bei nicht mehr existierenden
Körperschaften, Gebietskörperschaften
und Kongressen den zeitlich zutreffenden
Code (gemäß ISO 3122-3) und den aktuellen
Code angeben
Beispiel:
043 $a XA-DE
$a XA-DDDE
110 $k Pharmazeutische Gesellschaft der
Deutschen Demokratischen Republik
548 $a 1955-1990 $4 datb
49