Transcript Kongresse
GND-Übergangsregeln
Kongresse
Überblick
Übergangsregeln Kongresse (C1 – C11)
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
1
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C1
C1 Kongresse als Entität
Kongresse werden weiterhin als eigene
Entität behandelt.
2
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C2
-1-
C2 Definition
Kongresse -> Zusammenkünfte von
Einzelpersonen oder Vertretern von
Körperschaften mit spezifischem Namen,
Behandlung von Themen von
gemeinsamem Interesse
Name spezifisch
wenn eher Charakter einer Benennung als
einer Beschreibung
3
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C2
-2-
Neu spezifisch: Gattungsbegriff + Name
der veranstaltenden Körperschaft
Aber Verwendungsregel:
Sacherschließung und Formalerschließung
führen ihre bisherige (unterschiedliche)
Praxis fort
Eigenname -> selbst gebrauchter Name,
anderer gebräuchlicher Name, in
Nachschlagewerken gebräuchlichster
Name
4
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-1-
C3 Wahl des Namens, Informationsquellen
Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter
Name
in den originalsprachigen
Eigenveröffentlichungen
auf der Website der Körperschaft
in einer Normdatei
5
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-2-
Alle drei Informationsquellen sind
gleichberechtigt (das Auffinden in einer ist
ausreichend)
Unterschiedliche Namensformen ->
gebräuchlichste
Selbst gebrauchte Kurzformen bevorzugt
Kein gebräuchlicher Name ermittelbar ->
Vorlageform
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-3-
Vorliegende abweichende Namensformen
werden berücksichtigt
Beispiel
111 $e Wiener Kongress $d 1814-1815 $c
Wien
548 $a 1814-1815 $4 datv
551 $g Wien $4 ortv $9 (DE-588)…
7
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-4-
In AWB „Name von Kongressen“ wird erläutert
Was als originalsprachige
Eigenveröffentlichung gilt
Welche Stellen der Website in welcher
Priorität herangezogen werden
Wann Kurzformen herangezogen werden
Wie Kombinationen aus Kurz- u. Langform
behandelt werden
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C3
-5-
In AWB „Kongresse: Weglassungen“ wird
erläutert, welche Angaben beim bevorzugten
Namen weggelassen werden
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C4
-1-
C4 Sprachliche Form
Bevorzugter Name in Sprache des
Kongresses
Verschiedene Sprachen ->
Sprachreihenfolge
Internationale Kongresse -> im Deutschen
fest eingebürgerte Form (falls vh.)
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C4
-2-
In AWB „Name von Kongressen“ näher
erläutert, wie bei internationalen
Kongressen zu verfahren ist
Vorliegende abweichende Namensformen
werden berücksichtigt
11
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Kongresse
C4
-3-
Deutscher Name = im Deutschen fest
eingebürgerte Form
Beispiel
111 $e Vatikanisches Konzil $n 2 $d 19621965
411 $e Concilium Vaticanum $n 2 $d 19621965
548 $a 1962-1965 $4 datv
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C4
-4-
Kurzform als bevorzugte Namensform
Beispiel
111 $e COP $n 11 $d 2005 $c Montréal
411 $e Vertragsstaatenkonferenz der
Klimarahmenkonvention $n 11 $d
2005 $c Montréal
548 $a 2005 $4 datv
551 $g Montréal $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C4
-5-
Mehrere selbstgebrauchte Namen -> Deutsch gemäß
Sprachreihenfolge
Beispiel
111 $e Internationaler Kongress für Weltevangelisation $n 3 $d 2010 $c Kapstadt
411 $e Lausanne Congress on World
Evangelization $n 3 $d 2010 $c Kapstadt
548 $a 2010 $4 datv
551 $g Kapstadt $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C5
-1-
C5 Schriftform
Nicht lateinische Schriftzeichen werden
umgeschrieben
Originalschriftlicher Name wird nach
Möglichkeit berücksichtigt und gesondert
gekennzeichnet
15
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C5
-2-
Beispiel
111 $e Konferencija za Međunarodno
Privatno Pravo $n 7 $d 2009 $c Novi
Sad
711 $e Kонференциja за Mеђународно
Пиватно Право$Ucyrl $n 7 $d 2009
$c Нови Сад $L rus $v orig
548 $a 2009 $4 datv
551 $g Novi Sad $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C6
C6 Kongressname aus Veranstalter und
Kongressbegriff
ÜR wird noch nicht angewendet
Bisherige Regelungen in FE u. SE bleiben
bestehen
Für FE: keine Ansetzung als Kongress
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C7
-1-
C7 Hinzuzufügende identifizierende
Merkmale und Beziehungen
Unabhängig vom Namen des Kongresses
und ohne diesen zu verändern werden
folgende Merkmale im Datensatz
angegeben in der festgelegten Reihenfolge
Zählung in normierter Form (wenn
vorhanden)
Jahr(e) in normierter Form
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C7
-2-
Veranstaltungsort(e) (auch Ortsteile,
Einzelgebäude und kleinere geografische
Einheiten)
Beziehungen zum Veranstaltungsort
werden angegeben
In AWB „Einzelkongress, mehrere
Veranstaltungsorte“ wird erläutert, wie mit
mehreren Veranstaltungsorten verfahren
wird
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C7
-3-
Beispiel
111 $e Frankfurter Buchmesse $n 61 $d
2009 $c Frankfurt am Main
548 $a 2009 $4 datv
551 $g Frankfurt am Main $4 ortv $9 (DE588)…
20
Gleichnamigkeit bei Kongressen
-1-
C7
Bei gleichnamigen Kongressen wird als
identifizierender Zusatz i.d.R. die
veranstaltende Körperschaft angegeben
(direkt hinter dem Namen, vor Zählung, Jahr,
Ort)
Die Beziehung zur veranstaltenden
Körperschaft wird berücksichtigt
21
Gleichnamigkeit bei Kongressen
-2-
Beispiel
111 $e WM $h Gesellschaft für Informatik
$n 6 $d 2011 $c Innsbruck
510 $k Gesellschaft für Informatik $4 vera
$X 1 $9 (DE-588)…
548 $a 2011 $4 datv
551 $g Innsbruck $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C8
C8 Kongressfolgen
ÜR wird noch nicht angewendet. Bisherige
Regelungen in FE u. SE bleiben bestehen
Für SE: Kongressfolgen werden weiterhin
erfasst und bei den Einzelkongressen als
partitiver Oberbegriff ($4 obpa)
aufgeführt
Für FE: Kongressfolgen weiterhin nur in
bisherigem Umfang erfassen (- 1989)
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C9
-1-
C9 Unterschiedliche Namen für
Kongressfolgen und deren
Einzelkongresse
Hat ein Einzelkongress im Rahmen einer
Kongressfolge einen spezifischen Namen,
wird dieser zum bevorzugten Namen
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C9
-2-
Beispiele
111 $e Workshop EMV-Gerechte Entwicklung
und Applikation von Geräten $d
2004 $c Mittweida
411 $e Mittweidaer EMV-Tag $n 4 $d 2004
$c Mittweida
548 $a 2004 $4 datv
551 $g Mittweida $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C9
-3-
111 $e Saarbrücker Arbeitstagung
Plankosten- und Deckungsbeitragsrechnung in der Praxis $d 1980 $c
Saarbrücken
411 $e Saarbrücker Arbeitstagung $n 1 $d
1980 $c Saarbrücken
548 $a 1980 $4 datv
551 $g Saarbrücken $4 ortv $9 (DE-588)…
26
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C10
-1-
C10 Namensänderungen bei
Einzelkongressen einer Kongressfolge
Innerhalb einer Kongressfolge wird jeder
einzelne Kongress in einem eigenen
Datensatz erfasst
Weichen die Namen der einzelnen Kongresse
voneinander ab, wird in Formalerschließung
und Sacherschließung getrennt nach den
jeweiligen Verwendungsregeln verfahren
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
C10
-2-
Verwendungsregel SE bei Namensänderungen:
Split
Keine chronologische Beziehung zwischen
Vorgänger und Nachfolger
Stattdessen: bei den Einzelkongressen
wird die Kongressfolge als partitiver
Oberbegriff erfasst (vgl. C8)
28
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C10
-3-
Beispiel
111 $e Deutsches Kinder-Film-&-FernsehFestival Goldener Spatz $n 2 $d 1995
$c Gera
511 $e Deutsches Kinder-Film-&-FernsehFestival Goldener Spatz $c Gera $4
obpa $9 (DE-588)…
548 $a 1995 $4 datv
551 $g Gera $4 ortv $9 (DE-588)…
29
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C11
-1-
C11 Namensänderungen bei Kongressfolgen als Ganzes
Namensänderung gemäß RAK-WB führt zu
neuer Entität -> neuer Datensatz
Chronologische Beziehung zwischen
Vorgänger und Nachfolger herstellen
30
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C11
-2-
Beispiele
111 $e International Congress of
Dermatology
411 $e Weltkongress für Dermatologie
511 $e CMD $4 nach $9 (DE-588)…
Anm.: Der englische Name ist der selbst gebrauchte
Name des Kongresses und die im Deutschen
gebräuchliche Form.
31
GND-Übergangsregeln
Kongresse
C11
-3-
111 $e CMD
411 $e Weltkongress für Dermatologie
511 $e International Congress of
Dermatology $4 vorg $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-1 Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter
oder gebräuchlichster Name, selbst
gebrauchte Kurzform bevorzugt
In drei gleichberechtigten
Informationsquellen (originalsprachige
Eigenveröffentlichungen, Homepage,
Normdatei) ermitteln
Mehrere gebräuchliche Sprachen ->
Deutsch bevorzugt
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GND-Übergangsregeln
Kongresse
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
-2 Bei Gleichnamigkeit identifizierende Zusätze
Weiterhin getrennte Verwendungsregeln in
FE/SE bei „Kongressname aus Veranstalter
und Gattungsbegriff“, „Kongressfolgen“ und
„Namensänderungen bei Einzelkongressen“
Feld X11 mit $e
34
Anhänge - Übersicht
Tipps zur Vorgehensweise
AWB „Codes bei Geografika“
AWB „Codes bei Körperschaften“
AWB „Codes bei Kongressen“
AWB „Ländercodevergabe“
35
Tipps zur Vorgehensweise (1)
Es wurden nicht die gesamten RAK-WB
ersetzt, sondern nur solche Regelungen,
die in RAK-WB u. RSWK unterschiedlich
waren
Immer zuerst in die GND-ÜR schauen.
Wenn es keine ÜR gibt, gelten RAK-WB
bzw. RSWK weiter
In einigen Bereichen bleiben getrennte
Verfahren bei FE u. SE bestehen
Umgang mit Altdaten: Regelung in Arbeit
36
Tipps zur Vorgehensweise (2)
Bei Suche nach vergleichbaren Fällen nur
an Beispielen aus GND-ÜR, AWBs oder
Erfassungsleitfaden orientieren, nicht an
vorhandenen Aufnahmen in GND, da
Bestand zu inkonsistent, besonders auch
durch die maschinelle Altdatenumsetzung
37
Anhang
AWB „Codes bei Geografika“ (1)
Abweichende Namensformen (Feld 451)
$4naaf Name, alte Ansetzungsform
$4nauv Name, unverändert
Codes für in Beziehung stehende Geografika
(Feld 551)
$4obpa Partitiver Oberbegriff
$4adue Administrative Überordnung (selten)
38
Anhang
AWB „Codes bei Geografika“ (2)
Chronologische Beziehungen (Feld 551):
$4vorg Vorgänger
$4nach Nachfolger
$4nazw Zeitweiser Name
$4nasp Späterer Name
Code für Zeitangaben (Feld 548)
$4datb Zeit des Bestehens
Code für in Beziehung stehender Sachbegriff (Feld
550):
$4obin Typ des Geografikums (instantieller Oberbegriff)
39
Anhang
AWB „Codes bei Geografika“ (3)
Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im
Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben:
Codes für in Beziehung stehende Geografika (Feld
551)
$4orta Ort, Sitz allgemein (bei Bauwerken)
$4punk Streckenpunkt (Beginn/Ende,
geografisch)
$4geow Geografischer Wirkungsraum
$4geoa Geografikum allgemein
40
Anhang
AWB „Codes bei Geografika“ (4)
Codes für in Beziehung stehende Datensätze
ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Feld
$4vbal Verwandter Datensatz (gem. RSWK)
$4obal Oberbegriff allgemein
Codes für in Beziehung stehende Personen
oder Körperschaften (z.B. bei Bauwerken)
(Feld 500/510)
$4arch Archtitekt
$4bilh Bildhauer
41
Anhang
AWB „Codes bei Körperschaften“ (1)
Codes für in Beziehung stehende Datensätze
bei Körperschaften
Allgemeine Codes
$4orta Sitz der Körperschaft (ggf. mit $Z für die
zeitliche Gültigkeit) (Feld 551)
$4adue Administrative Überordnung (Feld 510)
$4datb Zeitangaben (Zeit des Bestehens) (Feld
548)
42
Anhang
AWB „Codes bei Körperschaften“ (2)
Abweichende Namensformen (Feld 410)
$4abku Name als Abkürzung
$4spio Name des Spitzenorgans (nur für FE)
$4nauv Name in unveränderter Form
Chronologische Beziehungen (Feld 510):
$4vorg Vorgänger
$4nach Nachfolger
$4nazw Zeitweiser Name
43
Anhang
AWB „Codes bei Körperschaften“ (3)
Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im
Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben:
$4obin Typ der Körperschaft (instantieller OB)
$4geow Geografischer Wirkungsraum
$4them Thema einer Körperschaft
$4vbal Verwandter Datensatz (gemäß RSWK)
44
Anhang
AWB „Codes bei Kongressen“ (1)
Codes für in Beziehung stehende Datensätze
bei Kongressen
Allgemeine Codes
$4ortv Kongressort (ggf. mit $Z für die zeitliche
Gültigkeit) (Feld 551)
$4datv Veranstaltungszeitraum (für Einzelkongresse, vie) (Feld 548)
$4datb Zeit des Bestehens (für Kongressfolgen,
vif) (Feld 548)
$4vera Veranstaltende Körperschaft (Feld 510)
45
Anhang
AWB „Codes bei Kongressen“ (2)
Abweichende Namensformen (Feld 411)
$4abku Name als Abkürzung
$4nauv Name in unveränderter Form
Chronologische Beziehungen (Feld 511) :
$4vorg Vorgänger
$4nach Nachfolger
$4nazw Zeitweiser Name
46
Anhang
AWB „Ländercodevergabe“ (1)
Ländercodevergabe für Körperschaften,
Geografika und Kongresse verpflichtend
Kein Ländercode ermittelbar oder bei
Unsicherheiten Code „ZZ“
Max. 4 verschiedene Ländercodes
Hierarchische Angabe (z.B. XA-GB)
Ländercodes für Deutschland, Österreich,
Schweiz, Tibet und Südtirol mit Angabe
der Bundesländer (gemäß ISO 3166-2) (z.B.
XA-DE-BY) (für SE also wie bisher)
47
Anhang
AWB „Ländercodevergabe“ (2)
Übrige Ländercodes 4-stellig (gemäß ISO
3166-1)
Bei bestehenden Körperschaften,
Kongressfolgen und Gebietskörperschaften
nur den zum Zeitpunkt der Erfassung
gültigen Code angeben
Beispiel:
043 $a XA-DE-NW
110 $k Dünnwalder Turnverein 1905
48
Anhang
AWB „Ländercodevergabe“ (3)
Neu: Bei nicht mehr existierenden
Körperschaften, Gebietskörperschaften
und Kongressen den zeitlich zutreffenden
Code (gemäß ISO 3122-3) und den aktuellen
Code angeben
Beispiel:
043 $a XA-DE
$a XA-DDDE
110 $k Pharmazeutische Gesellschaft der
Deutschen Demokratischen Republik
548 $a 1955-1990 $4 datb
49