GND‑Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften

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GND-Übergangsregeln
Personen, Gebietskörperschaften
Beispiele im PICA3-Format
Bettina Kunz
Zentralredaktion Sacherschließung des GBV
SWD-Umsteigerschulung, Göttingen, März 2012
GND-Übergangsregeln
Personen
Als bevorzugter Name für Personen wird der selbst
gewählte Name bzw. der gebräuchlichste Name bestimmt.
Dies gilt auch für Vornamen, die in der selbst gebrauchten
Anzahl, Reihenfolge und Form gewählt werden.
Patronymika (Vaternamen) werden nicht mehr generell
abgekürzt, sondern wie Vornamen behandelt
Beispiele:
100 Kennedy, John F.
100 Clinton, Bill
100 Gorbačēv, Michail Sergeevič
100 Hoffmann, E. T. A.
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GND-Übergangsregeln
Personen: Vornamen
• Der erste Vorname ist im Allgemeinen zukünftig nicht
mehr aufzulösen, wenn die Person selbst ihn
überwiegend abkürzt oder abgekürzt hat
• Die AWB zu Vornamen regelt u.a.: Die vollständige
Form, die als abweichende Namensform erfasst wird,
erhält den Code navo in Unterfeld $4
Beispiel:
100 Hoffmann, E. T. A.
400 Hoffmann, Ernst Theodor Amadeus$4navo
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GND-Übergangsregeln
Personen: Individualisierung
• Nach Möglichkeit Individualisierung der Personennamen
durch identifizierende Merkmale
• Diese Merkmale werden als Beziehungen in eigenen
Feldern erfasst
• Sie gehören weder zum bevorzugten Namen noch zur
abweichenden Namensform, aber können für das
Anzeigeformat in Katalogen herangezogen werden
• Die AWB Zusätze bei Personen regelt:
Homonymenzusätze entfallen in Tp-Sätzen. Unterfeld $g für
unterscheidende Zusätze wird nicht besetzt.
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GND-Übergangsregeln
Personen: Individualisierung
• Die AWB zur Individualisierung regelt die Anforderung an
Tp-Sätze eines bestimmten Katalogisierungslevels. TpSätze der Sacherschließung mit Level 3 müssen
- die Pflichtfelder Entitäten- und Ländercode, Systematiknummer
enthalten. Der Sprachencode wird gemäß RSWK § 18,3 vergeben
- Dazu aus den Merkmalen der Gruppe 1 mindestens entweder
Lebensjahre oder eine GND-Bezeichnung für einen Beruf,
Tätigkeitsbereich, eine Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, der
bzw. die für die Person charakteristisch ist
oder
zwei individualisierende Merkmale aus der Gruppe 2 wie Geburts-,
Sterbeort, Studienfach, Beziehung zu einer anderen Person o.a.
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GND-Übergangsregeln
Personen: Beinamen u.a.
Zählungen, Beinamen und Gattungsnamen sowie
Territorien und Titulaturen sind Bestandteil des Namens.
Sie werden in je eigenen Unterfeldern angegeben. Die
Zählung erfolgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen
Namensbestandteilen, römische Zahlen werden in der
korrekten Schreibweise (z.B. IX. statt VIIII.) und mit Punkt
abgeschlossen angegeben
Beispiele:
100 $PKarl$nVIII.$ISchweden, König
100 $PReginbert$Ivon Brixen
100 Baker, Ronald J.$nII.
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GND-Übergangsregeln
Personen: Biblische Personen
Für Biblische Personen wird der persönliche Name, gefolgt
vom Gattungsnamen (z.B. Apostel, Evangelist, Prophet,
Biblische Person) in der im Deutschen gebräuchlichsten Form
als bevorzugter Name gewählt
Beispiele:
100 $PMose$IBiblische Person
100 $PJesaja$IProphet
100 $PMarkus$IEvangelist
100 $PPaulus$IApostel
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GND-Übergangsregeln
Personen des Mittelalters
Bevorzugter Name für eine Person des Mittelalters ist im
Allgemeinen ihr persönlicher Name einschließlich ihres
Beinamens und zwar in der Sprache, in der sie überwiegend
geschrieben hat bzw. in der Sprache des Landes, in dem sie
gewirkt hat
Beispiele:
100 $PHildegardis$IBingensis
100 $PWalther$Ivon der Vogelweide
100 Boccaccio, Giovanni
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GND-Übergangsregeln
Personen: Fürsten
Für Regierende Fürsten und Mitglieder regierender
Fürstenhäuser wird der persönliche Name in der im
Deutschen gebräuchlichsten Form als bevorzugter Name
gewählt, gefolgt von einer Zählung in römischen Ziffern und
Territorium und Titel in der im Deutschen gebräuchlichsten
Form
Beispiele:
100 $PFriedrich$nII.$IPreußen, König
100 $PCharles$IWales, Prinz
100 $PAlbrecht$nII.$IMainz, Erzbischof
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GND-Übergangsregeln
Personen: Päpste, Patriarchen
Für Päpste und Patriarchen wird der Papst- bzw.
Patriarchennamen in der im Deutschen gebräuchlichsten
Form als bevorzugter Name gewählt, gefolgt von einer
Zählung in römischen Ziffern und der Amtsbezeichnung Papst
bzw. dem Patriarchat in deutscher Sprache und der
Bezeichnung Patriarch
Beispiele:
100 $PInnozenz$nIX.$IPapst
100 $PBartholomaios$nI.$IKonstantinopel, Patriarch
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GND-Übergangsregeln
Personen: Familien
Als bevorzugter Name für Familien wird der Familienname
mit der Gattungsbezeichnung Familie gewählt, die als
Bestandteil des Namens gilt, bei Herrscher- und Adelsfamilien
die Pluralform ohne Gattungsbezeichnung Familie. Zur
Individualisierung wird ein charakteristisches Geografikum
als Beziehung erfasst
Beispiele:
100 $PRothschild$IFamilie
100 $PHabsburger
100 $PHahn$IFamilie
551 !...!Wiesbaden$4ortc
100 $PHahn$IFamilie
551 !...!Sylt$4ortc
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GND-Übergangsregeln
Personen: Heilige, Selige
Der bevorzuge Name für Heilige und Selige wird analog zu
sonstigen Personen ihrer Zeit gebildet. Ist bei persönlichen
Namen kein Beiname bekannt, wird dem Namen die
deutschsprachige Gattungsbezeichnung Heiliger, Heilige
oder Seliger, Selige hinzugefügt. Wird der Gattungsname
nicht als bevorzugter Name gewählt, wird er als
abweichende Namensform erfasst
Beispiele:
100 $PSebastian$IHeiliger
100 Soubirous, Bernadette
400 Soubirous, Bernadette$IHeilige
400 Soubirous, Bernadette$ISaint
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GND-Übergangsregeln
Personen: Götter, Literarische Gestalten
Der bevorzugte Name für Götter und literarische Gestalten
wird in der Struktur der Namen natürlicher Personen gebildet
in der im Deutschen gebräuchlichste Form. Die
deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Gott, Göttin,
Literarische Gestalt oder Sagengestalt werden als
Bestandteil des Namens immer hinzugefügt
Beispiele:
100 $PArtemis$IGöttin
100 Holmes, Sherlock$ILiterarische Gestalt
100 $PLech$ISagengestalt
100 $PDiomedes$IThrakien, König, Sagengestalt
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GND-Übergangsregeln
Personen: Ehefrauen
Als bevorzugter Name für Ehefrauen, die sich mit dem
Namen des Ehemanns nennen, wird der eigene Name
gewählt, wenn er bekannt ist. Ist der eigene Name weder
bekannt noch zu ermitteln, wird der Name des Ehemanns
als bevorzugter Name gewählt, die weibliche Anredeform
wird als Gattungsbezeichnung und Bestandteil des
Namens dem Namen nachgestellt
Beispiele:
100 Pompidou, Claude
100 Christner, John W.$IMrs.
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GND-Übergangsregeln
Personen: Unterscheidende Bezeichnungen
Der bevorzugte Name für gleichnamige Personen, die mit
Bezeichnungen wie der Ältere und der Jüngere oder mit
Zählungen zitiert werden, wird ohne diese Bezeichnungen,
Zählungen gebildet. Die Namensform mit unterscheidender
Bezeichung, Zählung wird als abweichender Name erfasst
Beispiel:
100 Dumas, Alexandre
400 Dumas, Alexandre$Ider Ältere
400 Dumas, Alexandre$IVater
400 Dumas, Alexandre$Ipère
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GND-Übergangsregeln
Personen: Adelstitel
Ehemalige Adelsprädikate und Adelstitel deutscher
Staatsbürger nach 1919 werden wie bisher behandelt. Das
Adelsprädikat wird in einem eigenen Unterfeld direkt hinter
dem Namen erfasst. Der Adelstitel wird für den bevorzugten
Namen nicht berücksichtigt. Der Name mit dem ehemaligen
Adelstitel wird als abweichender Name erfasst, die
Namensform mit vorangestelltem Adelsprädikat nicht
Beispiele:
100 Dönhoff, Marion
400 Gräfin Dönhoff, Marion
100 Thurn und Taxis, Gloria$cvon
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GND-Übergangsregeln
Personen: Pseudonyme
Es gibt keine Übergangsregel für Pseudonyme, aber AWB
für Pseudonyme und Sammelpseudonyme, die die
Erfassung in der GND regeln. Als Codes werden in $4 zur
Kennzeichnung der abweichenden Namensform bzw. der
der Art Beziehung pseu für Pseudonym und nawi für den
wirklichen Namen verwendet
Beispiele:
100 Dickens, Charles
400 Sparks, Timothy$4pseu
100 Carroll, Lewis
400 Dodgson, Charles L.$4nawi
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GND-Übergangsregeln
Personen
Wichtige Änderungen
• Unterscheidende Zusätze (Homonymenzusätze nach
RSWK) und Ordnungshilfen nach RAK entfallen
• Identifizierende Merkmale werden als Beziehungen in
eigenen Feldern erfasst. Sie gehören nicht zum
bevorzugten Namen
• Ein abgekürzter erster Vorname wird nicht mehr
obligatorisch aufgelöst
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GND-Übergangsregeln
Personen
Wichtige Änderungen
• Bevorzugter Name von regierenden Fürsten,
Mitgliedern regierender Fürstenhäuser, Päpsten und
Patriarchen in der im Deutschen gebräuchlichsten
Form
• Zählungen werden unmittelbar hinter dem Namen in
einem getrennten Unterfeld angegeben
• Bevorzugter Name für Personen des Mittelalters in der
Sprache, in der sie überwiegend geschrieben hat bzw.
in der Sprache des Landes, in dem sie gewirkt hat
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
• Als bevorzugter Name für Gebietskörperschaften wird der
gebräuchlichste Name gemäß der Nachschlagewerke,
bevorzugt deutschsprachig, gewählt. Andere
Namensformen sowie originalsprachige bzw. -schriftliche
Namen werden als abweichende Namen erfasst
Beispiele:
151 Florenz
451 Firenze
451 Florentia
451 Comune di Firenze
451 Città di Firenze
151 Kairo
451 AlQāhira
451 al- @Qāhira
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Sankt u.Ä.
• Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt,
Grafschaft u.Ä. bzw. fremdsprachige Äquivalente sind
Bestandteil des bevorzugten Namens, wenn im
maßgeblichen Nachschlagewerk so angeführt. Es wird
nicht auf eine ausgeschriebene Form normiert
Beispiele:
151 Sankt Gilgen
151 Markt Schwaben
151 Saint-Tropez
151 St. Moritz
151 Kreis Herzogtum Lauenburg
151 Samtgemeinde Grafschaft Hoya
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Bad u.Ä.
• Bad, Seebad, Luftkurort u.Ä. und fremdsprachige
Äquivalente werden entsprechend ihrer
Gebräuchlichkeit [Nachschlagewerke] als
Namensbestandteil behandelt oder entfallen
Beispiele:
151 Bad Segeberg
151 Seebad Ahlbeck
151 Aix-les-Bains
151 Evian-les-Bains
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Erläuternde Bestandteile
• Erläuternde Bestandteile werden als
Namensbestandteil in der nachgewiesenen
Form übernommen, wobei die gebräuchlichste
Namensform [Nachschlagewerke] bevorzugt
wird
Beispiele:
151 Brandenburg an der Havel
151 Frankfurt am Main
151 St. Johann in Tirol
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Erläuternde Bestandteile
• Bundesstaaten der USA werden in normierter
Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen
angefügt
Beispiele:
151 New York, NY
151 Las Vegas, Nev.
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Ortsteile
• Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum ohne
Schweiz gilt die Bindestrichform (Hauptort-Ortsteil) als
gebräuchliche Form und wird als bevorzugter Name
gewählt. Für Ortsteile in der Schweiz und außerhalb
des deutschsprachigen Raums wird die im Deutschen
gebräuchlichste Namensform, i.d.R. eine
selbstständige Form gewählt.
Beispiele:
151 Hofheim-Lorsbach
151 Riedbach$gBern
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Verwaltungseinheiten
• Verwaltungseinheiten erhalten als bevorzugten
Namen den selbst geführten gebräuchlichen Namen
ohne Weglassungen oder Umstellungen.
Gattungsbezeichnungen, die zum gebräuchlichen
Namen gehören, entfallen nicht.
Beispiele:
151 Landkreis Starnberg
451 Starnberg$gLandkreis
550 !...!Landkreis$4obin
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften:
Religionsgemeinschaften, regionale Einheiten
• Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften
werden analog zu Verwaltungseinheiten behandelt.
Gattungsbezeichnungen, die zum gebräuchlichen
Namen gehören, werden nicht weggelassen.
Beispiele:
151 Diözese Mainz
550 !...! Diözese$4obin
151 Erzdiözese Gnesen
151 Kirchenkreis Lauenburg
151 Dekanat Cochem an der Mosel
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Namensänderung
• Ändert sich der bevorzugte Name einer
Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität
angenommen und ein neuer Datensatz gebildet. Die
verschiedenen Entitäten werden zueinander in
Beziehung gesetzt [Vorgänger – Nachfolger].
Beispiel:
151 Tschechoslowakei
551 !...!Tschechische Republik$4nach
551 !...!Slowakei$4nach
151 Tschechische Republik
551 !...!Tschechoslowakei$4vorg
151 Slowakei
551 !...!Tschechoslowakei$4vorg
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Namensänderung
Beispiele:
151 Demokratische Republik Kongo
551 !...!Zaïre$4nazw
551 !...!Belgisch-Kongo$4vorg
551 !...!Kongo-Freistaat$4nazw
151 Chemnitz
551 !...!Karl-Marx-Stadt$4nazw
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Split Verwendungsregel
Verwendungsregel in der Sacherschließung (ÜR R10):
Gibt es chronologische Splits, wird der Datensatz für den
chronologisch jüngsten Namen einer Gebietskörperschaft
verwendet. Die früheren Namensformen werden im jeweils
neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet.
Beispiel:
151 Sankt Petersburg
451 Sankt-Peterburg
451 Leningrad$4naaf
451 Petrograd$4naaf
551 !...!Leningrad$4nazw
551 !...!Petrograd$4nazw
151 Leningrad
551 !...!Petrograd$4vorg
551 !...!Sankt Petersburg$4nach
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften: Split Verwendungsregel
Ausnahme: Split Ort – Ortsteil (ÜR R10)
Führt die Statusänderung aufgrund der Namensänderung zu
einem Split von früher selbständigem Ort und Ortsteil, wird in
der Sacherschließung der jeweils zutreffende Datensatz
verwendet.
Beispiel:
151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920]
151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum 1920-2001]
151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersorf [benutzt für die Zeit ab 2001]
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung
des Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität.
Das gilt auch für Hinzufügung oder Wegfall von
Bezeichnungen wie Bad oder Umbenennungen von Kreis
in Landkreis o.Ä.
Beispiele:
151 Bayern
451 Freistaat Bayern
451 Herzogtum Bayern
451 Königreich Bayern
151 Enzklösterle
451 Luftkurort Enzklösterle
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften Wichtige Änderungen
• Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeit
deutschsprachig gebildet
• Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die
bevorzugte Namensform, weniger Normierungen
• Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer
Datensatz gebildet
• Planungsgemeinschaften werden Körperschaften
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