GND-UeR-Schul-1_20120216_02

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GND-Schulungsunterlagen
GND-Übergangsregeln
Teil 1
Einführung, Allgemeine Sachverhalte, Personen, Gebietskörperschaften
Beispiele im PICA3-Format
Barbara Wolf-Dahm
Universitätsbibliothek Augsburg
Ausgangssituation
verschiedene Regelwerke, Normdateien, Formate,
Regelwerke
RAK-WB
Resource
RAK-ÖB
Description
RAK Musik
and
Access
RSWK
Normdateien
PND
Titeldaten
GKD
EST Musik
Normdaten
SWD
Formate
MAB PND
MAB GKD
MAB SWD
MARC 21
Authority
PICA3, PICA+
MAB als
Internformat
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Ziel
Vereinheitlichung
Regelwerk
Resource
Description
RDA
and
Access
Normdatei
Titeldaten
GND
Normdaten
Format
MARC 21
MARC 21 Authority
Authority
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Warum Übergangsregeln?
• GND als gemeinsame Normdatei für Formal- und
Sacherschließung
• GND vereinigt Normdateien, die auf unterschiedlichen
Regelwerken basieren
• Zusammenführung von RAK und RSWK bzw. Festlegungen
für Sachverhalte, die in beiden Regelwerken unterschiedlich
behandelt werden
• Angleichung an internationale Katalogisierungsregeln
RDA / FRBR
• Neues Regelwerk liegt noch nicht vor
• Format MARC 21 Authority bedingt Regeländerungen
• GND-Datenmodell erfordert Regeländerungen
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RDA
Entwurf
RAK-WB
RAK-Musik
Ansetzungsregeln
GND
Übergangsregeln
RSWK
Ansetzungsregeln
Perso-Projekt
GKR-Projekt
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GND-Übergangsregeln
 Verabschiedet vom Standardisierungsausschuss
am 05.10.2011
 Veröffentlicht auf der Homepage der DNB unter
http://www.dnb.de/standardisierung/normdateien/gnd.htm
 Angewandt mit Start der GND im Produktivsystem
voraussichtlich im April 2012
 Integriert in das künftige gemeinsame Regelwerk
für alle GND-Anwender (Formal- und Sacherschließung)
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GND-Übergangsregeln
Gliederung









Allgemeine Sachverhalte
Personen
Gebietskörperschaften
Körperschaften
Kongresse
RSWK-spezifische Sachverhalte
Werke
Werke der Musik
Schriftdenkmäler
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GND-Übergangsregeln
Terminologie
Die Terminologie wird dem internationalen Sprachgebrauch angepasst
und weicht deshalb von der bisher in RAK-WB und RSWK verwendeten
Terminologie ab
Ansetzung bzw.
Ansetzungsform
Bevorzugter Name [für Individualnamen]
Bevorzugte Benennung [für Sachbegriffe]
Homonymenzusatz
Identifizierender Zusatz
Siehe-Verweisung
Abweichende/r Name / Benennung
Siehe-auch-Verweisung
Relation
Beziehung
In Beziehung stehend
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GND-Übergangsregeln
Allgemeine Sachverhalte
• GND enthält die Satzarten






Tp/Tn für Personen
Tg für Geografika
Tb für Körperschaften
Tf für Kongresse/Veranstaltungen
Ts für Sachbegriffe
Tu für Werke
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GND-Übergangsregeln
Allgemeine Sachverhalte
• Entitätencode ersetzt Indikator in der SWD
Jeder Datensatz (außer Tn) erhält eine normierte, aus drei
Buchstaben bestehende Entitätenzuordnung
Innerhalb der Satzarten werden verschiedene Entitätengruppen
unterschieden, z.B.
Ts
saz
sie
sis
sih
Humanismus
Deutsche
Griechisch
Westfälischer Friede
statt Indikator s
statt Indikator g
statt Indikator g
statt Indikator t
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GND-Übergangsregeln
Allgemeine Sachverhalte
• Entity-Relationship-Model
Beziehungen in einem Datensatz werden durch echte Relationen
wiedergegeben
Ziel: Maschinenlesbare Daten als Identifier im Semantic Web
(Linked Data)
• Umfassende Beziehungsstruktur in den Datensätzen
[Katalogisierungsformat]
Relationierung erfolgt über Identifikationsnummern (!...!)
Nähere Bestimmung der Beziehungen durch Codes
Für die Anzeigeform werden ggf. einzelne Elemente herangezogen
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GND-Übergangsregeln
Allgemeine Sachverhalte
Beispiele:
110 Bayerische Staatsbibliothek
550 !...!Bibliothek$4obin
551 !...!Bayern$4adue
551 !...!München$4orta
130 Der @Biberpelz
500 !...!Hauptmann,Gerhart$4aut1
151 Freiheitsstatue$gNew York, NY
500 !...!Bartholdi, Frédéric Auguste$4bilh
550 !...!Wahrzeichen$4obin
551 !...!New York, NY$4orta$X1
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GND-Übergangsregeln
Allgemeine Sachverhalte
•
Zeitangaben werden normiert in einem eigenen Feld erfasst
Beispiele:
111 Brecht-Festival$d2011$cAugsburg
548 $c2011$4datv
551 !...!Augsburg$4ortv
130 Der @Biberpelz
500 !...!Hauptmann,Gerhart$4aut1
548 $c1893$4datj
150 Schlacht um Stalingrad$g1942-1943
548 1942$b1943$4datb
550 !...!Schlacht$4obin
550 !...!Russlandfeldzug$g1941-1945$4obpa
551 !...!Stalingrad$4orta
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GND-Übergangsregeln
Personen
• Als bevorzugter Name für Personen wird der selbst gewählte
Name bzw. der gebräuchlichste Name bestimmt;
das gilt auch für abgekürzte Vornamen etc.
• Patronymika (Vaternamen) werden nicht mehr generell
abgekürzt, sondern wie Vornamen behandelt
Beispiele:
100 Kennedy, John F.
100 Clinton, Bill
100 Gorbačēv, Michail Sergeevič
100 Hoffmann, E. T. A.
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GND-Übergangsregeln
Personen
• Nach Möglichkeit Individualisierung der Personennamen;
die identifizierenden Merkmale werden als Beziehungen in eigenen
Feldern erfasst; sie gehören weder zum bevorzugten Namen noch zur
abweichenden Namensform und können für das Anzeigeformat
herangezogen werden
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GND-Übergangsregeln
Personen
•
Zählungen, Beinamen und Gattungsnamen sowie Territorien und
Titulaturen sind Bestandteil des Namens; sie werden im
Katalogisierungsformat in je eigenen Unterfeldern angegeben und im
Anzeigeformat dem persönlichen Namen/Nachnamen, Vornamen – jeweils
durch Komma getrennt – nachgestellt; die Zählung erfolgt unmittelbar nach
dem Namen vor anderen Namensbestandteilen; römische Zahlen werden in der
korrekten Schreibweise und mit „.“ abgeschlossen angegeben
Beispiel:
100 $PKarl$nVIII.$ISchweden, König [Katalogisierungsformat]
100 Karl, VIII., Schweden, König [Anzeigeformat]
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GND-Übergangsregeln
Personen
•
Für Biblische Personen wird der persönliche Name,
gefolgt vom Gattungsnamen (z.B. Apostel, Evangelist, Prophet,
Biblische Person) in der im Deutschen gebräuchlichen Form als
bevorzugter Name gewählt
Beispiele:
100 $PMose$IBiblische Person
100 $PJesaja$IProphet
100 $PMarkus$IEvangelist
100 $PPaulus$IApostel
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GND-Übergangsregeln
Personen
•
Bevorzugter Name für Personen des Mittelalters ist ihr
persönlicher Name einschließlich ihres Beinamens in der
Sprache, in der sie überwiegend geschrieben haben bzw. in der
Sprache des Landes, in dem sie gewirkt haben
Beispiele:
100 $PHildegardis$IBingensis
100 $PWalther$Ivon der Vogelweide
100 Boccaccio, Giovanni
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GND-Übergangsregeln
Personen
• Für Regierende Fürsten und Mitglieder regierender
Fürstenhäuser wird der persönliche Name in der im Deutschen
gebräuchlichsten Form, gefolgt von Zählung (in römischen
Ziffern), Territorium und Titel (in der im Deutschen gebräuchlichsten
Form) als bevorzugter Name gewählt
Beispiele:
100 $PFriedrich$nII.$IPreußen, König
100 $PAlbrecht$nII.$IMainz, Erzbischof
100 $PCharles$IWales, Prinz
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GND-Übergangsregeln
Personen
• Päpste und Patriarchen erhalten als bevorzugten Namen ihren
Papst- bzw. Patriarchennamen in der im Deutschen
gebräuchlichsten Form mit Zählung in römischen Ziffern und der
Amtsbezeichnung Papst bzw. Patriarch; bei den Patriarchen
wird vor der Amtsbezeichnung noch das Patriarchat (ebenfalls
deutschsprachig) ergänzt
Beispiele:
100 $PInnozenz$nIX.$IPapst
100 $PBartholomaios$nI.$IKonstantinopel, Patriarch
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GND-Übergangsregeln
Personen
• Der bevorzugte Name für Familien wird wie bisher gebildet;
die Gattungsbezeichnung Familie ist Bestandteil des Namens;
bei gleichnamigen Familien wird der charakteristische Ort als
Beziehung erfasst;
bei Herrscher- und Adelsfamilien wird im bevorzugten Namen die
Gattungsbezeichnung Familie weggelassen und der Name im Plural
gebildet
Beispiele:
100 $PRothschild$IFamilie
100 $PHabsburger
100 $PHahn$IFamilie
551 !...!Wiesbaden$4ortc
100 $PHahn$IFamilie
551 !...!Sylt$4ortc
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GND-Übergangsregeln
Personen
•
Der bevorzuge Name für Heilige und Selige wird analog zu sonstigen
Personen ihrer Zeit gebildet;
die deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Heiliger, Heilige,
Seliger und Selige werden, wenn kein Beiname bekannt ist,
dem Namen hinzugefügt; wird der Gattungsname nicht als bevorzugter
Name gewählt, wird er als abweichende Namensform erfasst
Beispiele:
100 $PSebastian$IHeiliger
100 Soubirous, Bernadette
400 Soubirous, Bernadette$IHeilige
400 Soubirous, Bernadette$ISainte
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GND-Übergangsregeln
Personen
•
Der bevorzuge Name für Götter und literarische Gestalten wird wie
bisher gebildet;
die deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Gott, Göttin,
Literarische Gestalt oder Sagengestalt werden als Bestandteil
des Namens immer hinzugefügt
Beispiele:
100 $PArtemis$IGöttin
100 Holmes, Sherlock$ILiterarische Gestalt
100 $PLech$ISagengestalt
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GND-Übergangsregeln
Personen
•
Als bevorzugter Name für Ehefrauen, die sich mit dem Namen
des Ehemanns nennen, wird der eigene Name gewählt, wenn
er bekannt ist; ist der eigene Name weder bekannt noch zu
ermitteln, wird der Name des Ehemanns als bevorzugter Name
gewählt; die weibliche Anredeform wird als Gattungsbezeichnung
und Bestandteil des Namens dem Namen nachgestellt
Beispiele:
100 Pompidou, Claude
100 Christner, John W.$IMrs.
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GND-Übergangsregeln
Personen
• Der bevorzugte Name für gleichnamige Personen, die mit
Bezeichnungen wie der Ältere und der Jüngere o.ä.
unterschieden werden, wird ohne diese Zusätze gebildet;
die Namensform mit Zusatz wird als abweichender Name
erfasst; der Zusatz steht in einem eigenen Unterfeld
Beispiel:
100 Dumas, Alexandre
400 Dumas, Alexandre$Ider Ältere
400 Dumas, Alexandre$IVater
400 Dumas, Alexandre$Ipère
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GND-Übergangsregeln
Personen
• Ehemalige Adelsprädikate und Adelstitel deutscher Staatsbürger nach
1919 werden wie bisher behandelt; die Angabe des Adelsprädikats erfolgt
im Katalogisierungsformat in einem eigenen Unterfeld direkt hinter dem
Namen; für den bevorzugten Namen wird der Adelstitel nicht berücksichtigt;
der Name mit dem ehemaligen Adelstitel wird als abweichender Name
erfasst; die Namensform mit vorangestelltem Adelsprädikat wird nicht
erfasst
Beispiele:
100 Dönhoff, Marion
400 Gräfin Dönhoff, Marion
100 Thurn und Taxis, Gloria$cvon
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GND-Übergangsregeln
Personen
Wichtige Änderungen
• Unterscheidende Zusätze (Homonymenzusätze nach RSWK)
entfallen
• Identifizierenden Merkmale werden als Beziehungen in
eigenen Feldern erfasst; sie gehören nicht zum
bevorzugten Namen
• Der erste Vorname wird nicht mehr obligatorisch aufgelöst
• Bevorzugter Name von regierenden Fürsten, Mitgliedern
regierender Fürstenhäuser, Päpsten und Patriarchen
deutschsprachig
• Zählungen werden unmittelbar hinter dem Namen in einem
getrennten Unterfeld angegeben
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Als bevorzugter Name für Gebietskörperschaften wird der
gebräuchlichste Name gemäß der Nachschlagewerke, bevorzugt
deutschsprachig, gewählt; andere Namensformen sowie
originalsprachige bzw. -schriftliche Namen werden als abweichende
Namen erfasst
Beispiele:
151 Florenz
451 Firenze
451 Florentia
451 Comune di Firenze
451 Città di Firenze
151 Kairo
451 AlQāhira
451 al- @Qāhira
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt bzw. fremdsprachige
Äquivalente sind Bestandteil des bevorzugten Namens, wenn im
maßgeblichen Nachschlagewerk so angeführt; es wird nicht auf eine
ausgeschriebene Form normiert
Beispiele:
151 Sankt Gilgen
151 Markt Schwaben
151 Saint-Tropez
151 St. Moritz
151 Kreis Herzogtum Lauenburg
151 Samtgemeinde Grafschaft Hoya
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Bad, Seebad, Luftkurort etc. und fremdsprachige Äquivalente
werden entsprechend ihrer Gebräuchlichkeit [Nachschlagewerke] als
Namensbestandteil behandelt oder entfallen
Beispiele:
151 Bad Segeberg
151 Seebad Ahlbeck
151 Aix-les-Bains
151 Evian-les-Bains
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Erläuternde Bestandteile werden als Namensbestandteil in der
nachgewiesenen Form übernommen, wobei die gebräuchlichste
Namensform [Nachschlagewerke] bevorzugt wird
Beispiele:
151 Brandenburg an der Havel
151 Frankfurt am Main
151 St. Johann in Tirol
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung
mit Komma an den Ortsnamen angefügt
Beispiele:
151 New York, NY
151 Las Vegas, Nev.
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Der bevorzugte Name für Ortsteile wird i.d.R. mit Bindestrich
(Hauptort-Ortsteil) gebildet; für Ortsteile in der Schweiz und im
außerdeutschsprachigen Raum wird die im Deutschen
gebräuchlichste Namensform (i.d.R. eine selbstständige Form)
gewählt
Beispiele:
151 Hofheim-Lorsbach
151 Riedbach$gBern
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Verwaltungseinheiten erhalten als bevorzugten Namen den
selbst geführten gebräuchlichen Namen ohne Weglassungen oder
Umstellungen
Beispiele:
151 Landkreis Starnberg
550 !...!Landkreis$4obin
151 Landkreis Hof
451 Hof (Saale)$gKreis
550 !...!Landkreis$4obin
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften
werden analog behandelt
Beispiele:
151 Diözese Mainz
151 Diözese Chioggia
151 Erzdiözese Gnesen
151 Kirchenkreis Lauenburg
151 Dekanat Cochem an der Mosel
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Ändert sich der bevorzugte (d.h. offizielle) Name einer
Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität angenommen
und ein neuer Datensatz gebildet; die verschiedenen Entitäten werden
zueinander in Beziehung gesetzt [Vorgänger – Nachfolger – Beziehung]
Beispiel:
151 Tschechoslowakei
551 !...!Tschechische Republik$4nach
551 !...!Slowakei$4nach
151 Tschechische Republik
551 !...!Tschechoslowakei$4vorg
151 Slowakei
551 !...!Tschechoslowakei$4vorg
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
Beispiele:
151 Demokratische Republik Kongo
551 !...!Zaïre$4nazw
551 !...!Belgisch-Kongo$4vorg
551 !...!Kongo-Freistaat$4nazw
151 Chemnitz
551 !...!Karl-Marx-Stadt$4nazw
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung
gelten Sonderregeln; i.d.R. wird die neueste Namensform
bzw. der jüngste Status verwendet; die früheren Namensformen
werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet
Beispiel:
151 Sankt Petersburg
451 Sankt-Peterburg
451 Leningrad$4naaf
451 Petrograd$4naaf
551 !...!Leningrad$4nazw
551 !...!Petrograd$4nazw
151 Leningrad
551 !...!Petrograd$4vorg
551 !...!Sankt Petersburg$4nach
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Ausnahme: Datensätze für früher selbstständige Orte, die heute Ortsteile
bilden, werden bei Bedarf verwendet
Beispiel:
151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920]
151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum 1920-2001]
151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersorf [benutzt für die Zeit ab 2001]
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
•
Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des Namens
führen nicht zur Bildung einer neuen Entität;
das gilt auch für Hinzufügung oder Wegfall von Bezeichnungen wie
Bad oder Umbenennungen von Kreis auf Landkreis o.ä.
Beispiele:
151 Bayern
451 Freistaat Bayern
451 Herzogtum Bayern
451 Königreich Bayern
151 Enzklösterle
451 Luftkurort Enzklösterle
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GND-Übergangsregeln
Gebietskörperschaften
Wichtige Änderungen
• Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeit
deutschsprachig gebildet
• Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens
für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen
• Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer
Datensatz gebildet
• Planungsgemeinschaften werden Körperschaften
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