Disability Mainstreaming - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Transcript Disability Mainstreaming - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Disability Mainstreaming –
Behinderung geht alle an
Dr. Katrin Grüber
Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft
Vortrag am 18.01. 2011, Berlin
• Das IMEW wurde 2001
als gemeinnützige
GmbH gegründet
• Ermöglicht durch die
Finanzierung der
Stiftung Deutsche
Behindertenhilfe –
Aktion Mensch 2001
2010
• www.imew.de
Die Gesellschafter
9 Gesellschafter aus dem Kreis der Behindertenhilfe und –selbsthilfe
Ziel der Studie
• Untersucht, inwiefern das Konzept
des Disability Mainstreaming Eingang
in das Handeln der Berliner
Verwaltungsinstitutionen findet und
umgesetzt wird,
• um die Perspektive von Menschen
mit Behinderungen auf struktureller
Ebene nachhaltig zu stärken.
• Untersuchung der seit 2002 in den
einzelnen Senatsverwaltungen
eingerichteten Arbeitsgruppen für die
Belange von Menschen mit Behinderung
(Protokolle und Beobachtungen)
• Interviews mit ExpertInnen
• Bestandsaufnahme der gegenwärtigen
Praxis des Disability Mainstreamings in der
Berliner Verwaltung.
Auftrag
• Senatsverwaltung Berlin
– SenIAS:
– für die SenStadt:
– für die SenBWF
• vertreten durch den
Landesbeauftragten für Menschen
mit Behinderung,
Der Begriff
Disability Mainstreaming
Anlehnung an Gender Mainstreaming
– Gender und Disability als Konstruktion
– Erfahrungen aus der Anwendung der Methode
und des
Konzeptes Gender Mainstreaming
Carol Miller und Bill Albert,
Mainstreaming disability in development: Lessons from
gender mainstreaming, Disability Knowledge and
Research, 2005
Disability Mainstreaming
Jedwedes politisches und
gesellschaftliches Handeln soll
danach befragt werden, in welcher
Weise es zur Gleichstellung und
Teilhabe behinderter Menschen
beiträgt bzw. sie verhindert.“
Karl-Hermann Haack, 2004
http://www.behindertenbeauftragte.de/index.php5?nid=214&Actio
n=home
Humboldt-Uni
Bibliothek mit Barrieren
• Ausgespart. Kritisiert werden Mängel beim
Leitsystem für Blinde.
• Das Grimm-Zentrum der Humboldt-Uni ist
für Menschen mit Behinderung schwer
zugänglich.
• Das Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum sollte
die Vorzeigebibliothek der Humboldt-Universität
werden. Doch auch fünf Monate nach Öffnung der
neuen Zentralbibliothek weist das Gebäude
erhebliche Mängel auf:
•
http://www.tagesspiegel.de/wissen/bibliothek-mitbarrieren/v_default,1719398.html
• Menschen mit Behinderung stoßen im
Gebäude auf zahlreiche Barrieren. Obwohl
es längst Konzepte und Normen für
barrierefreies Bauen gibt, wurden im
Grimm-Zentrum die Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderung an vielen
Stellen missachtet. So gibt es zum Beispiel
kein durchgehendes Blindenleitsystem,
nur schlecht zugängliche Fahrstühle und
zu wenig barrierefreie Arbeitsplätze.
• http://www.tagesspiegel.de/wissen/bibliothek-mitbarrieren/v_default,1719398.html
Gleichzeitig (mindestens
zwei Perspektiven)
• Programme sowohl für die
Bedürfnisse von Menschen mit als
auch für die Bedürfnisse von
Menschen ohne Behinderungen
entwickeln.
• Nur für Menschen mit komplexeren Bedürfnissen
zusätzliche auf sie zugeschnittene Angebote
www.fco.gov.uk/Files/kfile/Mainstreaming%20Disability%20in%20Policy.pdf
Design for all
• „Ganz im Kontext zur UN-Konvention der
Rechte der Menschen mit Behinderungen
steht das Handbuch unter dem Titel "
Design for all - öffentlicher Freiraum in
Berlin". Damit soll auch für den
öffentlichen Freiraum sichergestellt
werden, dass dieser frei von
Nutzungsbarrieren für alle zugänglich und
gleichberechtigt nutzbar gestaltet wird“.
• http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies
_bauen/de/aktuelles.shtml
Der Prozess
• Organisationsentwicklung
– Schulungen
• Planung von Anfang an
• Ziele formulieren und Ergebnisse
überprüfen
Erklärung von Barcelona
„Die Stadt und die Behinderten“
• XV. Die Kommunen sorgen für
ständige Fortbildungs- und
Qualifizierungsmöglichkeiten ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um
ein bestmögliches Verständnis und
Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
• Berlin hat die Erklärung, die von 1995 ist, 2003
unterzeichnet
Bedingungen
• Sichtbarkeit von Menschen mit
Behinderung
• Wahrnehmen und Anerkennen
unterschiedlicher Bedürfnisse
Und
• Aktive Behindertenorganisationen
sowie Bürgerinnen und Bürger
Verkehrspolitik
Städteplanung
Kulturpolitik
Sichtbarkeit des Themas Behinderung in
der öffentlichen Kommunikation
• Treffer für den Suchbegriff Menschen
mit Behinderung
• 2710 insgesamt
• 2440 bei der SenIAS
• 270 andere (insbesondere SenStadt)
Close your eyes and see
Auf der EXPO 2010 in Schanghai, … kann der Expo Besucher die deutsche
Hauptstadt Berlin erfühlen. Die Hauptstadt präsentiert sich mit einer Berlin-Woche
und der Ausstellung "Close your eyes and see" im deutschen Pavillon.
https://www.tu9.de/projekte/3567.php
Zweigleisigkeit
Bedingungen für erfolgreiches Disability
Mainstreaming in Organisationen
– die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen ist Aufgabe von allen
– Es wird die Stelle des/der
Behindertenbeauftragten eingerichtet, bzw.
sie wird erhalten, deren alleinige Aufgabe die
Erreichung dieses Zieles ist.
Arbeitsgruppen
• „In allen Senatsverwaltungen werden unter
Beteiligung des Landesbeauftragten für
Behinderte und der Behindertenverbände
Arbeitsgruppen eingerichtet, deren
Aufgaben und Kompetenzen sich an der
Vernetzungsarbeitsgruppe zu
Verkehrsfragen orientieren.“
•
Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband
Berlin und der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) Landesverband Berlin für die
Legislaturperiode 2001 – 2006 (Stand 7. Januar 2002, 18.00 Uhr), S. 68
Ziele der AGs
• „Ziel der Arbeit ist ein rechtzeitiges Erkennen von
Handlungsnotwendigkeiten sowie ein besserer
Informationsfluss zwischen den Verwaltungen und dem
Büro des LfB sowie eine schnellere und bessere
Konsensfindung unter direkter Einbeziehung aller
beteiligten Gruppen, als es bisher der Fall ist. Bei einem
guten Funktionieren der Arbeitsgruppen besteht die
Möglichkeit, vermutete oder festgestellte Verstöße gegen
die Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen im
direkten Gespräch mit den betroffenen Verwaltungen zu
klären oder auszuräumen, so dass sie im Verstößebericht
erst gar nicht mehr aufgeführt werden müssen.“
• (exemplarisch: Tätigkeitsbericht des LfB 2005/2006: 15).
Arbeitsweise
• Sitzungsrhythmus
• Themensetzung
• Nachhaltigkeit
• Koordination zwischen den
Arbeitsgruppen
Wirkungen
• Frühzeitige Feststellung von
Handlungsbedarf
• Verbesserter Informationsfluss
• Diskussionsforum
Die UN-Konvention
und Berlin
• „In der Verbindung von Artikel 11 der
Verfassung von Berlin und Artikel 3 des
Grundgesetzes und der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit
Behinderung, sehe ich meine wichtigste
Arbeitsgrundlage für den notwendigen
Paradigmenwechsel von der Integration
zur Inklusion von Menschen mit
Behinderung während meiner 5-jährigen
Amtszeit
• Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung:
http://www.berlin.de/lb/behi/
Zweck (Art 1) der
UN-Konvention
für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
Voller und gleichberechtigter
Genuss
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten
durch alle Menschen mit Behinderungen zu
fördern,
zu schützen und zu gewährleisten
und die Achtung der ihnen innewohnenden
Würde zu fördern
Leitprinzipien
Die volle gesellschaftliche
Teilhabe (inclusion) – im
deutschen: Integration
•verbunden mit der Achtung
der Autonomie
•und der sozialen
Wertschätzung behinderter
Menschen.
•http://www.berlininklusion.de/inklusion/inklusion01.html
Empowerment
„Menschenrechtskonventionen dienen dem
„Empowerment“ der Menschen durch die
•Formulierung
•rechtsverbindliche Verankerung
•und Verknüpfung mit wirksamen Durchsetzungsinstrumenten
von
•Selbstbestimmung,
•Diskriminierungsfreiheit und
•gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
Heiner Bielefeldt, http://www.institut-fuermenschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Essay/essay_zum_innovationspotenzial_der_un_behindertenrech
tskonvention_auflage3.pdf
Dynamisches Verständnis von
Behinderung
e)in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung
sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der
Wechselwirkung zwischen Menschen mit
Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten
Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und
gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern
Präambel
Definition von Behinderung
Art 1 UN-Konvention
„Zu den Menschen mit
Behinderungen zählen Menschen,
die langfristige körperliche,
seelische, geistige oder SinnesBeeinträchtigungen haben, welche
sie im Wechselwirkung mit
verschiedenen Barrieren an der
vollen, wirksamen und
gleichberechtigten Teilhabe an der
Gesellschaft hindern können.“
Einstellungsbedingte
Barrieren
Menschen mit
langfristigen
Beeinträchtigungen
umweltbedingte
Barrieren
Definition von Behinderung SGB IX
§ 2 Behinderung
1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische
Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger
als sechs Monate von dem für das Lebensalter
typischen Zustand abweichen und daher ihre
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt ist. ....
Abweichung Beeinträchtigung der Teilhabe
Behinderung –
verschieden gesehen
UN-Konvention
Barrieren
SGB IX
Abweichung
Menschen mit langfristigen
Beeinträchtigungen
Barrieren
http://www.people1.de/was_halt.html
http://www.people1.de/was_halt.html
•
Beeinträchtigung der Teilhabe
Beeinträchtigung der Teilhabe
•
•
Wechselwirkungen stehen im Fokus
Eröffnet eher die Möglichkeit, den
Blick auf den Abbau der Barrieren
zu lenken
Dynamisch, komplex
Setzt beim Individuum an
• Behinderung als nicht veränderbare
Größe
• Einfacher zu handhaben, aber
Problemlösung möglicherweise auf
der falschen Ebene
•
Erarbeitungsprozess
der UN-Behindertenrechtskonvention
„Beispiellose
Beteiligung der
Zivilgesellschaft“
Text der UN-Konvention zeigt,
wie sich Perspektiven durch
die Teilnahme von Menschen
mit Behinderung an
Prozessen verändern