Steuertipps für Senioren
Download
Report
Transcript Steuertipps für Senioren
STEUERTIPPS
für Senioren
„Auch wir haben nix zum
verschenken“
STEUERTIPPS für Senioren
„Arbeitnehmerveranlagung“ – L 1
5 Jahre rückwirkend
(bis 2008)
Voraussetzung:
es wurden Steuern bezahlt (keine „Negativsteuer“)
freiwillig/Pflicht
STEUERTIPPS für Senioren
Pflichtveranlagung
mehrere Pensionen, gleichzeitig
Pension nicht das gesamte Kalenderjahr
Pension + weitere Bezüge (z.B. Vermietung,
Nebentätigkeit, ….) – Freibetrag Euro 730,--/Jahr, E 1
Aufforderung Finanzamt
Frist:
(Antrag verlängerbar)
bis 30. April des Folgejahres (Papierform)
bis 30. Juni des Folgejahres (online)
STEUERTIPPS für Senioren
Was ist ansetzbar?
Werbungskosten
Sonderausgaben
außergewöhnliche Belastungen
reduzieren Steuerbemessungsgrundlage
Absetzbeträge:
reduziert Steuer
STEUERTIPPS für Senioren
Sonderausgaben
grds. wer zur Zahlung verpflichtet war
außer Versicherungen, Wohnraumschaffung/-sanierung
und Kirchenbeitrag auch für Ehepartner/Kinder
Abflussprinzip
im Jahr der Zahlung, z.B. Kirchenbeitrag 2012, 2013 bezahlt: Ansatz 2013
Topfsonderausgaben (Höchstbetrag/Einschleifung)
Sonderausgaben (Höchstbetrag oder unbeschränkt)
STEUERTIPPS für Senioren
„Topfsonderausgaben“
Freiwillige Personenversicherungen
z.B. Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung,
Pflegeversicherung, Lebensversicherung
Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung
Renten, dauernde Lasten
(wenn nicht Betrieblich oder Werbungskosten)
STEUERTIPPS für Senioren
Wohnraumschaffung
rückbezahlte Darlehen (Zinsen und Tilgung)
bezahlte Beträge aus Eigenmittel
8-jährig gebundene Beträge an Bauträger
für Errichtung von Eigenheimen/Eigentumswohnungen
zwei Drittel muss eigenen Wohnzwecken dienen
nur Schaffung (Herstellung), nicht für Kauf
(außer wenn Darlehen vom Verkäufer übernommen werden)
STEUERTIPPS für Senioren
Wohnraumsanierung
Instandsetzung (energiesparende Maßnahmen)
Herstellungsaufwendungen
von befugten Unternehmern
Instandsetzung:
Nutzwert wird wesentlich erhöht
Nutzungsdauer wesentlich verlängert
z.B.: Austausch Fenster, neue Eingangstüre
Herstellung:
z.B. erstmaliger Einbau Zentralheizung, Versetzen Wände, Türen …
Nicht begünstigt:
laufende Reparaturen, Ausmalen, Neuanstrich Fassade ….
STEUERTIPPS für Senioren
Topfsonderausgaben
zusammengezählt
ansetzbar:
max. Euro 2.920,--, davon ¼-tel (Euro 730,--)
(Alleinverdiener/Alleinerzieher – Euro 5.840,--, mind. 3 Kinder: Euro 1.460,--)
bis Einkommen von Euro 60.000,-zw. Euro 36.400,-- und Euro 60.000,-- „Einschleifung“
Pauschale – Euro 60,-Nachversteuerung: Personenversicherung,
Wohnraumschaffung
STEUERTIPPS für Senioren
Sonderausgaben
Kirchenbeitrag
ab 2012 – Euro 400,--, ab 2009: Euro 200,- Steuerberatungskosten (unbegrenzt)
Spenden
Forschungsspenden
humanitäre Spenden (Liste)
ab 2012: Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Tierheime, freiwillige Feuerwehren
max. 10 % der Einkünfte (ab 2012 Eink. lfd. Jahr)
STEUERTIPPS für Senioren
Außergewöhnlichen Belastung
außergewöhnlich
höher als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen
zwangsläufig
tatsächlich, rechtlich, sittlich (nicht freiwillige Kostentragung)
wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
Selbstbehalte
STEUERTIPPS für Senioren
Unterhaltsleistungen
grds. keine außergewöhnlichen Belastungen
an Kindern:
Kinderabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag
an Ehegatten:
nur iZm Krankheit oder Behinderung
nur wenn Ehepartner dafür das steuerliche
Existenzminimum verwenden müsste
STEUERTIPPS für Senioren
außergewöhnliche Belastungen
mit Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
Begräbniskosten
Katastrophenschäden
Krankheitskosten
Behinderung
Selbstbehalte:
€ 7.300,-€ 7.300,-- bis € 14.600,-€ 14.600,-- bis € 36.400,-mehr als € 36.400,--
6%
8%
10%
12 %
ausw. Berufsausbildung Kinder
Kinderbetreuungskosten
STEUERTIPPS für Senioren
Begräbniskosten
nicht im Nachlass gedeckt
Begräbnis max. € 4.000,-- + Grabstein - € 4.000,-(Blumen, Kränze, Totenmahl, Beleidsdanksagungen ….)
höher: Nachweis Zwangsläufigkeit
(z.B. Überführungskosten)
nicht: Trauerkleidung
STEUERTIPPS für Senioren
Krankheitskosten (ohne Behinderung)
Arzt und Krankenhaushonorare (minus Ersatz
Krankenkasse)
Fahrtkosten Arzt/Krankenhaus
Zuzahlung Kuraufenthalt
Rezeptgebühren, Medikamente, Brillen,
Heilbehandlungen, Zahnersatz, ….
STEUERTIPPS für Senioren
Behinderung
Steuerfreibetrag (ab 25 % Behinderung)
es darf kein Pflegegeld, Blindenzulage bezogen werden
Diät-Pauschale / Monat (neben Freibetrag)
€ 70,-- Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids
€ 51,-- bei Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit
€ 42,-- bei Magenkrankheit oder andere innere Krankheit
Gehbehinderung
Bescheinigung/Behindertenpass
Pauschale € 190,--(ab 2012), vorher € 153,-Gehbehinderung ab 50 % - Taxikosten ersetzt bis Pauschale
STEUERTIPPS für Senioren
Behinderung (ab 25 %)
neben Pauschalen (ohne Selbstbehalt) ansetzbar:
Arzt-/Kur-/Therapiekosten, Medikamente,
Rezeptgebühren …
STEUERTIPPS für Senioren
Alters- und Pflegeheimkosten
für Pflege- und Betreuungsaufwand iZm Krankheit
Nachweis: Gutachten, Pflegegeldbezug
Abzug: Haushaltsersparnis - € 5,23/Tag
kürzen: öffentliche Zuschüsse
Bei Behinderung: statt Freibetrag (nicht zusätzlich)
STEUERTIPPS für Senioren
Pflege daheim
Kosten wie bei Pflegeheim
z.B. Honorar für Pflegerin, Vermittlungsgebühr
Agentur, Sachbezug für Kost/Quartier Pflegerin …
STEUERTIPPS für Senioren
Pflege daheim
Anstellung durch die zu betreuende Person bzw.
die Angehörigen (NT.: Abrechnung, Lohnzettel,
Anmeldungen, Lohnnebenkosten)
Abschluss eines Vertrages mit einem gewerblich
tätigen Betreuer (Selbständigen-Modell)
(Vorsicht: Umqualifizierung freier Dienstvertrag durch SV)
Betreuung über eine Trägerorganisation
z.B. Caritas, Volkshilfe etc. (Träger-Modell)
z.B. Pernitz – Pflegeagentur PAX
Johanna Sacha – Tel.-Nr. 0676-724 2717
STEUERTIPPS für Senioren
„OMA/OPA-Dienst“
Kinderbetreuungskosten bis Euro 2.300,--/Jahr für
Kinder bis 10. Lebensjahr absetzbar
Betreuung:
Staatliche Einreichung
Pädagogisch qualifizierte Person
Ausbildung min. 8 Stunden
lebt nicht im gemeinsamen Haushalt
Vorsicht: Einkommen zu versteuern (über Grenze),
Frühpension (Geringfügigkeitsgrenze),
Ausgleichszulage
STEUERTIPPS für Senioren
„Sparbuchsteuer zurückholen“ – Formular E3
Alle Einkünfte (Pension, sonstige Einkünfte u.
Zinseinkünfte) unter Steuerfreigrenze - € 12.000,- 25 % KEST zurückholen
Vorsicht:
Einkommensteuergrenzen Beihilfen,
Gebührenbefreiung, Ausgleichszulage ….
Kein Problem: Geringfügigkeitsgrenze vorzeitige
Alterspension (da kein Erwerbseinkommen)
STEUERTIPPS für Senioren
Pensionistenabsetzbetrag
€ 400,-- Einschleifung
erhöht: € 764 € pro Jahr, Pension bis € 13.100,- 6 Monate im Kalenderjahr Ehe / eingetragene
Partnerschaft
Partner Einkünfte von höchsten 2.200 € jährlich
und kein Anspruch auf AVAB
Grundsätzlich: berücksichtigt
wenn AN-Veranlagung im Formular L 1 beantragen
sonst Nachversteuerung
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Aufrollung (Steuerneuberechnung) durch die PVA
für Kirchenbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag, Beiträge
an Interessensverbänden
Unterlagen bis 30.11. vorlegen
eine Pension ganzjährig bezogen
keine Veranlagung durch das Finanzamt
kein Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt wurde
(Ausnahme: Pauschalbeträge Behind./Diätverpflegung)
kein Unterhaltsabsetzbetrag
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Monatliche Berücksichtigung durch die PVA
für Freibeträge (Pauschalbeträge)
wegen Behinderung und Diätverpflegung
notwendig:
amtliche Bescheinigung des Bundessozialamtes bzw.
des Unfallversicherungsträgers vorzulegen
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1)
FinanzOnline (1 x Anmeldung, jährliche Eingabe)
www.bmf.gv.at
Formular per Post
(Vorsicht: ab 2012 nicht mehr ausdruckbar,
bestellen, beim Finanzamt abholen)
Belege 7 Jahre aufbewahren (nicht mitsenden!)