Steuertipps für Senioren

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Transcript Steuertipps für Senioren

STEUERTIPPS
für Senioren
„Auch wir haben nix zum
verschenken“
STEUERTIPPS für Senioren
„Arbeitnehmerveranlagung“ – L 1
 5 Jahre rückwirkend
(bis 2008)
Voraussetzung:
 es wurden Steuern bezahlt (keine „Negativsteuer“)
 freiwillig/Pflicht
STEUERTIPPS für Senioren
Pflichtveranlagung
 mehrere Pensionen, gleichzeitig
 Pension nicht das gesamte Kalenderjahr
 Pension + weitere Bezüge (z.B. Vermietung,
Nebentätigkeit, ….) – Freibetrag Euro 730,--/Jahr, E 1
 Aufforderung Finanzamt
Frist:
(Antrag verlängerbar)
 bis 30. April des Folgejahres (Papierform)
 bis 30. Juni des Folgejahres (online)
STEUERTIPPS für Senioren
Was ist ansetzbar?
 Werbungskosten
 Sonderausgaben
 außergewöhnliche Belastungen
 reduzieren Steuerbemessungsgrundlage
 Absetzbeträge:
 reduziert Steuer
STEUERTIPPS für Senioren
Sonderausgaben
 grds. wer zur Zahlung verpflichtet war
außer Versicherungen, Wohnraumschaffung/-sanierung
und Kirchenbeitrag auch für Ehepartner/Kinder
 Abflussprinzip
im Jahr der Zahlung, z.B. Kirchenbeitrag 2012, 2013 bezahlt: Ansatz 2013
 Topfsonderausgaben (Höchstbetrag/Einschleifung)
 Sonderausgaben (Höchstbetrag oder unbeschränkt)
STEUERTIPPS für Senioren
„Topfsonderausgaben“
 Freiwillige Personenversicherungen
z.B. Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung,
Pflegeversicherung, Lebensversicherung
 Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung
 Renten, dauernde Lasten
(wenn nicht Betrieblich oder Werbungskosten)
STEUERTIPPS für Senioren
Wohnraumschaffung
 rückbezahlte Darlehen (Zinsen und Tilgung)
 bezahlte Beträge aus Eigenmittel
8-jährig gebundene Beträge an Bauträger
für Errichtung von Eigenheimen/Eigentumswohnungen
zwei Drittel muss eigenen Wohnzwecken dienen
nur Schaffung (Herstellung), nicht für Kauf
(außer wenn Darlehen vom Verkäufer übernommen werden)
STEUERTIPPS für Senioren
Wohnraumsanierung
 Instandsetzung (energiesparende Maßnahmen)
 Herstellungsaufwendungen
 von befugten Unternehmern
Instandsetzung:
Nutzwert wird wesentlich erhöht
Nutzungsdauer wesentlich verlängert
z.B.: Austausch Fenster, neue Eingangstüre
Herstellung:
z.B. erstmaliger Einbau Zentralheizung, Versetzen Wände, Türen …
Nicht begünstigt:
laufende Reparaturen, Ausmalen, Neuanstrich Fassade ….
STEUERTIPPS für Senioren
Topfsonderausgaben
zusammengezählt
ansetzbar:
max. Euro 2.920,--, davon ¼-tel (Euro 730,--)
(Alleinverdiener/Alleinerzieher – Euro 5.840,--, mind. 3 Kinder: Euro 1.460,--)
bis Einkommen von Euro 60.000,-zw. Euro 36.400,-- und Euro 60.000,-- „Einschleifung“
Pauschale – Euro 60,-Nachversteuerung: Personenversicherung,
Wohnraumschaffung
STEUERTIPPS für Senioren
Sonderausgaben
 Kirchenbeitrag
ab 2012 – Euro 400,--, ab 2009: Euro 200,- Steuerberatungskosten (unbegrenzt)
 Spenden
Forschungsspenden
humanitäre Spenden (Liste)
ab 2012: Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Tierheime, freiwillige Feuerwehren
max. 10 % der Einkünfte (ab 2012 Eink. lfd. Jahr)
STEUERTIPPS für Senioren
Außergewöhnlichen Belastung
 außergewöhnlich
höher als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen
 zwangsläufig
tatsächlich, rechtlich, sittlich (nicht freiwillige Kostentragung)
 wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
Selbstbehalte
STEUERTIPPS für Senioren
Unterhaltsleistungen
 grds. keine außergewöhnlichen Belastungen
an Kindern:
Kinderabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag
an Ehegatten:
nur iZm Krankheit oder Behinderung
nur wenn Ehepartner dafür das steuerliche
Existenzminimum verwenden müsste
STEUERTIPPS für Senioren
außergewöhnliche Belastungen
mit Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
 Begräbniskosten
 Katastrophenschäden
 Krankheitskosten
 Behinderung
Selbstbehalte:


€ 7.300,-€ 7.300,-- bis € 14.600,-€ 14.600,-- bis € 36.400,-mehr als € 36.400,--
6%
8%
10%
12 %
ausw. Berufsausbildung Kinder
Kinderbetreuungskosten
STEUERTIPPS für Senioren
Begräbniskosten
 nicht im Nachlass gedeckt
 Begräbnis max. € 4.000,-- + Grabstein - € 4.000,-(Blumen, Kränze, Totenmahl, Beleidsdanksagungen ….)
höher: Nachweis Zwangsläufigkeit
(z.B. Überführungskosten)
nicht: Trauerkleidung
STEUERTIPPS für Senioren
Krankheitskosten (ohne Behinderung)
 Arzt und Krankenhaushonorare (minus Ersatz
Krankenkasse)
 Fahrtkosten Arzt/Krankenhaus
 Zuzahlung Kuraufenthalt
 Rezeptgebühren, Medikamente, Brillen,
Heilbehandlungen, Zahnersatz, ….
STEUERTIPPS für Senioren
Behinderung
 Steuerfreibetrag (ab 25 % Behinderung)
es darf kein Pflegegeld, Blindenzulage bezogen werden
 Diät-Pauschale / Monat (neben Freibetrag)
€ 70,-- Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids
€ 51,-- bei Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit
€ 42,-- bei Magenkrankheit oder andere innere Krankheit
 Gehbehinderung
Bescheinigung/Behindertenpass
Pauschale € 190,--(ab 2012), vorher € 153,-Gehbehinderung ab 50 % - Taxikosten ersetzt bis Pauschale
STEUERTIPPS für Senioren
Behinderung (ab 25 %)
neben Pauschalen (ohne Selbstbehalt) ansetzbar:
 Arzt-/Kur-/Therapiekosten, Medikamente,
Rezeptgebühren …
STEUERTIPPS für Senioren
Alters- und Pflegeheimkosten
für Pflege- und Betreuungsaufwand iZm Krankheit
Nachweis: Gutachten, Pflegegeldbezug
Abzug: Haushaltsersparnis - € 5,23/Tag
kürzen: öffentliche Zuschüsse
Bei Behinderung: statt Freibetrag (nicht zusätzlich)
STEUERTIPPS für Senioren
Pflege daheim
 Kosten wie bei Pflegeheim
z.B. Honorar für Pflegerin, Vermittlungsgebühr
Agentur, Sachbezug für Kost/Quartier Pflegerin …
STEUERTIPPS für Senioren
Pflege daheim
 Anstellung durch die zu betreuende Person bzw.
die Angehörigen (NT.: Abrechnung, Lohnzettel,
Anmeldungen, Lohnnebenkosten)
 Abschluss eines Vertrages mit einem gewerblich
tätigen Betreuer (Selbständigen-Modell)
(Vorsicht: Umqualifizierung freier Dienstvertrag durch SV)
 Betreuung über eine Trägerorganisation
z.B. Caritas, Volkshilfe etc. (Träger-Modell)
z.B. Pernitz – Pflegeagentur PAX
Johanna Sacha – Tel.-Nr. 0676-724 2717
STEUERTIPPS für Senioren
„OMA/OPA-Dienst“
Kinderbetreuungskosten bis Euro 2.300,--/Jahr für
Kinder bis 10. Lebensjahr absetzbar
Betreuung:
 Staatliche Einreichung
 Pädagogisch qualifizierte Person
Ausbildung min. 8 Stunden
lebt nicht im gemeinsamen Haushalt
Vorsicht: Einkommen zu versteuern (über Grenze),
Frühpension (Geringfügigkeitsgrenze),
Ausgleichszulage
STEUERTIPPS für Senioren
„Sparbuchsteuer zurückholen“ – Formular E3
 Alle Einkünfte (Pension, sonstige Einkünfte u.
Zinseinkünfte) unter Steuerfreigrenze - € 12.000,- 25 % KEST zurückholen
Vorsicht:
Einkommensteuergrenzen Beihilfen,
Gebührenbefreiung, Ausgleichszulage ….
Kein Problem: Geringfügigkeitsgrenze vorzeitige
Alterspension (da kein Erwerbseinkommen)
STEUERTIPPS für Senioren
Pensionistenabsetzbetrag
€ 400,-- Einschleifung
erhöht: € 764 € pro Jahr, Pension bis € 13.100,- 6 Monate im Kalenderjahr Ehe / eingetragene
Partnerschaft
 Partner Einkünfte von höchsten 2.200 € jährlich
 und kein Anspruch auf AVAB
Grundsätzlich: berücksichtigt
wenn AN-Veranlagung im Formular L 1 beantragen
 sonst Nachversteuerung
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Aufrollung (Steuerneuberechnung) durch die PVA
 für Kirchenbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag, Beiträge
an Interessensverbänden
 Unterlagen bis 30.11. vorlegen
 eine Pension ganzjährig bezogen
 keine Veranlagung durch das Finanzamt
 kein Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt wurde
(Ausnahme: Pauschalbeträge Behind./Diätverpflegung)
 kein Unterhaltsabsetzbetrag
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Monatliche Berücksichtigung durch die PVA
 für Freibeträge (Pauschalbeträge)
wegen Behinderung und Diätverpflegung
notwendig:
amtliche Bescheinigung des Bundessozialamtes bzw.
des Unfallversicherungsträgers vorzulegen
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1)
 FinanzOnline (1 x Anmeldung, jährliche Eingabe)
www.bmf.gv.at
 Formular per Post
(Vorsicht: ab 2012 nicht mehr ausdruckbar,
bestellen, beim Finanzamt abholen)
Belege 7 Jahre aufbewahren (nicht mitsenden!)