Einschulung in die Grundschule Voraussetzungen rechtliche Bestimmungen Unterstützungsmöglichkeiten Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

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Transcript Einschulung in die Grundschule Voraussetzungen rechtliche Bestimmungen Unterstützungsmöglichkeiten Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Einschulung in die Grundschule

Voraussetzungen rechtliche Bestimmungen Unterstützungsmöglichkeiten

Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

1

Typische Fragen und Problemstellungen

           

Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig?

Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

Spezialfall: Vorzeitige Einschulung für nach dem 1.1. Geborene Spezialfall: Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache Spezialfall: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Einschreibeverfahren, schulärztliche Untersuchung und Tests Was leisten staatliche Grundschulen?

Welche Möglichkeiten bieten private Grundschulen?

Welche Formen der Ganztagsbetreuung gibt es an Schulen?

Kann und soll ich mein Kind vor der Einschulung fördern?

Einschulung lieber früher oder später?

Unsere Schule stellt sich vor

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2

Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig?

1 + 1 =2 5 - 2 = 3

Umwelt Familie Freunde Kindergarten Schule Anforderungen Lehrer Mitschüler Individuelle Voraussetzungen Körper licher Entwick lungs stand Differen zierte, feinmo torische Fertig keiten Kogni tive Lern voraus setzun gen

Entwick lung differen zierter Sprach wahrneh mungs leistungen

Emo tionale Stabi lität

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Motiva tionale Lern voraus setzun gen Soziale Kompe tenzen

F9

3

Körperlicher Entwicklungsstand

Körperlicher Entwicklungsstand

unter dem Aspekt des „harmonischen Gesamtbildes“ (Untersuchung durch den Kinderarzt (U9) bzw. Schularzt (Schuleingangsuntersuchung, verpflichtend, wenn die U9 fehlt); schulpflichtige Kinder werden benachrichtigt, bei nicht schulpflichtigen Kindern erfolgt die Untersuchung nach der Einschreibung.

Allgemeine Anhaltspunkte

: 

Größe

ca. 1,20 +/-10 cm;

Gewicht

ca. 21 kg +/- 4kg; einsetzender Zahnwechsel, Gestaltwandel (Streckung); 

Grobmotorik

: z.B. auf einem Bein stehen, balancieren, rückwärts gehen, großen Ball fangen, mit einem Bein schießen, Hampelmann nachahmen; alleine an und ausziehen, einschließlich Schuhwerk, Sportkleidung 

Feinmotorik

: z.B. mit der Schere umgehen, Stift richtig halten, Flächenbegrenzungen beim Ausmalen einhalten, einfache Formen nachmalen

3

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Kognitive Lernvoraussetzungen und differenzierte Sprachwahrnehmungsleistungen

Grundlegende intellektuelle Fähigkeiten

, kein bestimmtes, schulisches Wissen, z.B.:  Altersgemäßer aktiver und passiver Wortschatz   Merkfähigkeit (einfache Sachverhalte, zweiteilige Arbeitsaufträge) Zahlenverständnis im Zahlenraum bis 5 (zählen, Menge benennen)      Farben und einfache Formen erkennen und benennen kindgemäßes Erfahrungswissen / Sachwissen Schlussfolgerndes Denken (Wenn-dann-Beziehung verstehen) Raum-Lage Beziehungen kennen und benennen (oben, unten …) soziale Handlungsabläufe kennen und verstehen

Sprachwahrnehmungsleistungen

sind eine wichtige Voraussetzung für den Lese Schreiblernprozess, dazu gehören z.B.:   Erkennen von Geräuschen und Lauten Richtiges Nachahmen von Geräuschen, Rhythmen, Reimen und Lauten, auch in einer bestimmten Reihenfolge   Altersgemäße Entwicklung der Sprechmotorik (deutliche Aussprache) Altersgemäße Entwicklung der grammatikalischen Kompetenz (z.B. richtige Verwendung der Artikel und Verbformen; Bilden von kleinen Sätzen)

3

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5

Emotionale Stabilität

Eine

ausgewogene Emotionalität

wirkt sich nachhaltig auf die Lernbereitschaft und Lernleistung aus, dazu gehören z.B.:        Problemloses Ablösen von vertrauten Personen (Mutter, Vater …) Allgemeines Selbstvertrauen (Ich schaff das …) Ich Stärke (Ich bin ich und muss nicht so sein wie andere) Frustrationstoleranz (Enttäuschungen ertragen) Bedürfnisaufschub (mit dem Essen warten, Aktivitäten aufschieben …) Altersgemäße Zuversicht und wenig Ängstlichkeit Fähigkeit, Gefühle zu zeigen (Zuneigung, Ablehnung, Mitleid …)

3

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     

Motivationale Lernvoraussetzungen

Schulanfänger sollten ein

grundsätzliches Interesse, Neugier und Freude

am Lernen haben Altersgemäße

Ausdauer

, um ein Ziel zu erreichen (15 – 20 Minuten) Altersgemäße

Anstrengungsbereitschaft

(körperlich und mental, in Abhängigkeit von der Tageszeit und Gesamtbelastung) Altersgemäße Störfaktoren)

Konzentrationsfähigkeit

(in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung und der möglichen Abhängigkeit von extrinsischen Verstärkern sollte übergehen in

intrinsische Motivation

(Freude am Wissenszuwachs, am Erfolg …) Insgesamt

große Hoffnung auf Erfolg

Misserfolg und geringe Angst vor

3

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   

Soziale Kompetenzen

Schule ist auch ein Ort des sozialen Lernens. Lernen sozialen Kontext

findet stets

im

statt. Kinder lernen „für“ jemanden und „mit“ jemandem.

Strategien für den angemessenen Umgang mit Klassenkameraden

(Zusammenarbeit, miteinander spielen, helfen, einem Streit aus dem Weg gehen, angemessen streiten, Freundschaften anbahnen …)

Strategien für den angemessenen Umgang mit Erwachsenen

(grüßen, eine Bitte vortragen, seine Meinung äußern, fragen, danken, Hilfe holen, Hilfe anbieten, offen aber nicht distanzlos)

Weitergehende soziale Kompetenzen

übernehmen, Führung in Gruppen annehmen, andere als Gruppenführung akzeptieren (für andere eintreten, Ämter

3

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Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

1. Regulär schulpflichtig

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die

bis zum 30. September sechs Jahre alt

werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

   Die

Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft

. (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeiten beim Aufnahmegespräch oder Screening). Eine

Zurückstellung ist nur einmal zulässig

Art.37 BayEUG Abs. 2

Neuregelung bei Kindern mit zu geringen Deutschkenntnissen.

Art.37a BayEUG (

Folie 14 )

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Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

2. Auf Antrag schulpflichtig

Die Kinder erreichen das

6. Lebensjahr vom 1.10. des laufenden Jahres

bis zum

31.12. des laufenden Jahres

. (BayEUG Art. 37 Abs. 1, GrSO § 21)

Antrag auf Einschulung spätestens bei der Schulanmeldung im April!

 Auf

Antrag der Erziehungsberechtigten

wird ein Kind schulpflichtig, wenn zu    erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Die Schulfähigkeit

kann

auf Wunsch der Schule überprüft

werden.

Ablehnung möglich

, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.

Die

Erziehungsberechtigten

können ein auf Antrag aufgenommenes Kind

nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden

.

 Auch ein

vorzeitig eingeschultes Kind kann zurückgestellt

werden. Für die vorzeitig eingeschulten Kinder gilt deshalb auch, dass die Zurückstellung

bis zum 30. November des Jahres

möglich ist.

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Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

3. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder

Die Kinder erreichen das

7.

Lebensjahr

vom 30.9. des Vorjahres 30.9. des laufenden Jahres

. (BayEUG Art.37 Abs.2) bis zum  Hier ist

keine weitere Zurückstellung möglich

Schulfähigkeit wird der erhöhte oder sonderpädagogische Förderbedarf geprüft. Eine

zweite Zurückstellung

. Bei weiterer, mangelnder kann nur auf der Grundlage des

sonderpädagogischen Förderbedarfs

erfolgen (BayEUG Art.41 Abs. 7)  Ein schulpflichtiges Kind muss

angemeldet

werden. Die

in jedem Fall Entscheidung

an der zuständigen Schule über die Zurückstellung

trifft die Schulleitung

der Grundschule!

 Vom Unterrichtsbesuch zurückgestellte Kinder sollten bis zur erneuten Einschulung

gezielt gefördert

werden.

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Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

Auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten

Die Kinder erreichen das

6. Lebensjahr ab dem 1.1. des kommenden Jahres

(BayEUG Art. 37 Abs.1)

Antrag auf vorzeitige Einschulung spätestens bei der Schulanmeldung!

 Die

Schulfähigkeit

wird

grundsätzlich überprüft

. 

Es ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich !

Ablehnung möglich

, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben   sind.

Die

Erziehungsberechtigten

können ein auf Antrag aufgenommenes Kind

nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden

.

Das schulpsychologische Gutachten basiert in der Regel auf den Ergebnissen des

Einschulungsverfahrens an der Schule

und den Ergebnissen aus der

Einzeltestung des Schulpsychologen

.

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Hinweise zur vorzeitigen Einschulung (für Kinder, die nach dem 1.1. geboren sind)

Eltern, Kindergarten, Kinderarzt oder andere Betreuungspersonen

beobachten beschleunigte Entwicklung

eine

stark

beim Kind.

Die Eltern führen

Gespräche

mit dem Kindergarten als abgebende Institution über eine mögliche vorzeitige Einschulung.

Die

Schulleitung der GS

nimmt das Kind auf oder lehnt die Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.

Das Kind wird dem schreibt eine

Aufnahme

ab.

Schulpsychologen

vorgestellt. Der ergänzt die Unterlagen durch eine

Einzeluntersuchung Empfehlung

.

und

Schulaufnahme mit Zurückstellungsmög lichkeit

bis 30. Nov.

Bei

Nichtaufnahme

handelt es sich

nicht

um eine Zurückstellung Die Eltern

befragen

den Kinderarzt bzw. weitere Betreuungspersonen (Musikschule, Ballett, …).

Die Eltern und der Kindergarten

beobachten

das Kind im Hinblick auf die Schulfähigkeitskriterien, z.B. Anstrengungsbereitschaft … Die und

Schule

führt das Anmeldeverfahren mit

Gruppentestung Screening

durch. Die Die Eltern melden das Kind bei der regulären

Schulanmeldung

an. Sie Eltern werden vor dem legen, falls vorhanden, Hintergrund der schulischen Möglichkeiten beraten.

die Stellungnahme der

Schulärztin

inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

vor.

Das trifft.

Kind wird gefragt

, ob es evtl. schon in die Schule möchte. Es wird erklärt, dass es sich um eine große Ausnahme handelt

Einschulung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache

    Kinder mit

nichtdeutscher Muttersprache

deutschsprachiger Herkunft ist

Sprachstandserhebung im Kindergarten

, bei denen nicht mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter

nehmen an einer

teil.

Kinder, die nach dem Ergebnis der Sprachstandserhebung

nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen

, sollen einen

Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprache

besuchen.

Der

Vorkurs

wird

von der zuständigen Grundschule

mit dem Kindergarten angeboten.

in Kooperation Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das

weder Kindergarten

mit integriertem

Vorkurs zu besuchen.

einen

Kindergarten noch einen Vorkurs

besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es

nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse zurückstellen

verfügt, von der Aufnahme und das Kind

verpflichten

, im nächsten Schuljahr einen Bay EUG, Art. 37a

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Früheinschulungen nach Geschlecht und Regierungsbezirken

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Zurückstellungen nach Geschlecht und Regierungsbezirken

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Flexible Grundschule - Kernelemente

Die wichtigsten Elemente: Jahrgangs gemischte Klassen 1.

Jahrgangsgemischte Klassen Zusammenfassung der Jahrgangsstufen 1 und 2 zur flexiblen Eingangsstufe auf der vorschulische Basis jahrgangsgemischter Klassen.

Erziehung Verweil dauer 2. Flexible Verweildauer Möglichkeit der ein-, zwei- oder dreijährigen Verweildauer entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Keine Anrechnung eines dritten Schulbesuchsjahres auf die Pflichtschulzeit!

3. Individualisierte Lernangebote der Lernaus gangslage und gemeinsamer Lernaufgaben.

Lernrück meldung erhebung Begleitung des Lernentwicklungsprozesses auf individuellem Niveau.

Die Flexible Grundschule als Schulversuch ist abgeschlossen. In München bieten Individuali sierende Lernangebote und verschiedene Grundschulen das Modell an. Aktuelle Informationen unter partnerschaft mit Eltern http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/regionalinfo/grundschule/

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Bilinguale Grundschule - Schulversuch

In Zusammenarbeit mit der Stiftung Bildungspakt Bayern startet im Schuljahr 2015/16 der Schulversuch Bilinguale Grundschule.

Eckpunkte

• Durchführung des Unterrichts in englischer Sprache: Einbeziehung der Fächer Kunst, Musik und Sport, daneben auch geeignete Themen aus anderen Bereichen im Grundlegenden Unterricht.

• Kindgerechter, kompetenter Unterricht durch besonders qualifizierte Klassenlehrkräfte.

• Entwicklung eines Schulprofils „Bilinguale Grundschule Englisch“ als freiwilliges Angebot an 21 Modellschulen in Bayern in den Jgst. 1 – 4.

• Gewinnung von Erfahrungen für den weiteren Ausbau der bilingualen Angebote in Bayern.

• Erprobung eines Profils für Grundschulen im Bereich Zweisprachigkeit (Englisch).

• Erreichen der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen am Ende von Jgst. 4.

Aktuelle Informationen zum Münchner Angebot unter http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/regionalinfo/grundschule/

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Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf

(Art. 41 BayEUG)

 Schulpflichtige Kinder

mit sonderpädagogischem Förderbedarf

erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der

allgemeinen Schule oder der Förderschule

.

 Die

Erziehungsberechtigten entscheiden

rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden unterrichtet werden soll.

, an welchem der im Einzelfall

Lernort

ihr Kind    Die

Erziehungsberechtigten informieren

.

… sollen sich

rechtzeitig

über die möglichen schulischen Lernorte an einer schulischen Beratungsstelle Die Kinder werden … an der

Sprengelschule

, an einer Schule mit dem

Schulprofil „Inklusion“

oder an der

Förderschule

angemeldet.

Die

Aufnahme an der Förderschule sonderpädagogischen Gutachtens

setzt die Erstellung eines voraus. … Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens … mitzuwirken. (Art 56 BayEUG)

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  

Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf

Über eine

Zurückstellung

von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

entscheidet

die

Grundschule oder die Förderschule

, sofern das Kind dort angemeldet wurde.

Eine

zweite Zurückstellung

erfolgen.

kann nur in besonderen

Ausnahmefällen

Kann der individuelle sonderpädagogische

Förderbedarf

allgemeinen Schule … nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ an der

nicht hinreichend gedeckt

werden und 1. ist die Schülerin oder der Schüler dadurch

in der Entwicklung gefährdet

oder 2.

beeinträchtigt

sie oder er

die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft

erheblich,

besucht

das Kind die

geeignete Förderschule

.

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Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf - schulische Angebote

Vorrangiges

Ziel

der Schulentwicklung aller Schulen ist die

inklusive Schule

. Angebote der inklusiven Schulen im Verbund mit kooperativen Lernformen (BayEUG Art.30a)

1. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler

2. Kooperationsklassen

3. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“

4. Offene Klassen der Förderschule

5. Partnerklassen (ehemals Außenklassen)

Daneben

bleiben

die

Förderzentren

mit ihren differenzierten Angeboten

bestehen

. Im Rahmen der Einschulung ist die

Diagnose und Förderklasse

(DFK) von besonderem Interesse

6. Diagnose und Förderklasse am Förderzentrum

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21

Inklusion einzelner SchülerInnen

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Kooperationsklasse

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Schulen mit dem Profil „Inklusion“

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Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil Inklusion in Oberbayern Schuljahr 2014/2015

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25

Offene Klasse des Förderzentrums

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Übersicht

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Partnerklasse (ehemals Außenklasse)

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Diagnose und Förderklasse (DFK) am Förderzentrum

       In der

Diagnose und Förderklasse (DFK)

eines Förderzentrums wird der

Unterricht der ersten beiden Grundschuljahre

auf

drei Jahre

(1a, 1b, 2) ausgedehnt und in kleineren Klassen kann intensiv auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden.

Für Schülerinnen und Schüler, die die

Jahrgangsstufe 1A der DFK

besuchen, endet die

Vollzeitschulpflicht nach 10 Jahren

. Das dritte, integrierte Schuljahr in der DFK stellt

keine Schullaufbahnverzögerung

dar.

Die Diagnose und Förderklassen sind ein

Angebot für Schulanfänger

mit Förderbedarf in den Bereichen

Lernen, Sprache und soziale Entwicklung

.

Unterricht nach dem Grundschullehrplan

Verteilen des Grundschullehrplans der

Klassen 1 und 2 auf drei Schuljahre.

Unterricht in

kleinen Klassen

(ca. 14 Kinder) durch

FörderschullehrerInnen.

Ziel ist der

mögliche Wechsel

in die Sprengelschule

nach der 2. Klasse (3 Schulbesuchsjahre aus 1a/1b und 2)

.

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      

Der Einschreibetag

Alle Kinder, die

schulpflichtig

sind, müssen an der Grundschule angemeldet werden, in deren

Schulsprengel

Aufenthalt haben. (GrSO, § 21) sie ihren gewöhnlichen Wird das Kind an einer

privaten Grundschule Sprengelschule informiert

werden.

angemeldet, muss die Die Erziehungsberechtigten müssen

persönlich mit dem Kind

zu Schulanmeldung kommen, ggf. werden Terminvereinbarungen getroffen.

Bei der Schulanmeldung ist die

Geburturkunde

vorzulegen.

Eventuell vorhandene

Sorgerechtsbeschlüsse und Scheidungsurkunden

müssen ebenfalls vorgelegt werden.

Spätestens zu Beginn des Schuljahres im September muss die

Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung

vorgelegt werden. (Ausnahme: Vorzeitige Kinder) An vielen Schulen findet

am Einschreibetag ein Rahmenprogramm

statt. Die Kinder nehmen an einem

Screening

teil.

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     

Die Schulärztliche Untersuchung

Die

schulärztliche Untersuchung

Antrag auf

Zurückstellung

erfolgt

auch

oder ein Antrag auf bei Kindern, für die ein

vorzeitige Einschulung

gestellt wird.

Die

Einladung

zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt erst

im Jahr vor der regulären Schulpflicht

; vorzeitige Kinder erhalten eine entsprechende Information bei der Einschreibung.

Die Teilnahme an der

Früherkennungsuntersuchung U9

nachzuweisen. (Attest, beglaubigte Kopie) ist

Schulrelevante Befunde

werden an die

Schulleitung übermittelt

, z.B. hochgradige Beeinträchtigung der Seh- und Hörfähigkeit.

Chronische Erkrankungen

und andere wichtige Befunde sollen die

Eltern der Schule mitteilen

, bzw. können sie ihr Einverständnis für eine Mitteilung durch den Schularzt geben.

Bei

Zweifel an der Schulfähigkeit

des Kindes, wird den

Eltern

empfohlen, sich über die Aufnahme besonders

beraten

zu lassen.

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Das Screening

Das

Screening

ermöglich einen

Eindruck

in Bezug auf die

Schulfähigkeit

des Kindes. Beobachtet werden z.B.:

Sprache, Motorik, Konzentration, Mathematische Kompetenzen, Emotionalität …

Beispiel zur Sprachentwicklung – hier „Reimwörter finden“

(aus: MEV neu, GS an der Manzostraße, München) Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

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Das Schulspiel - Einschulungstest

Das

Schulspiel oder der Einschulungstest

wird mit allen Kindern durchgeführt, bei denen die

Schulfähigkeit getestet

werden soll. Es gibt unterschiedliche Testverfahren, i.d.R. handelt es sich um

Gruppentests

. Das Schulspiel findet in der

Einschreibewoche

statt und dauert ca.

1 Stunde

.

Beobachtet und getestet werden:

Ausdauer … Sprachentwicklung, Mathematisches Verständnis, Grob- und Feinmotorik, räumliche Wahrnehmung, Sozialverhalten, Emotionalität, Konzentration, Belastbarkeit und

Beispiel: Welche Lok ist gleich? Finde die richtige Form!

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32

Was leisten staatliche Grundschulen?

       Grund und Hauptschulen gehören zum

staatl. Pflichtschulsystem kostenlos

.

und sind Ausbildung, Zuweisung, fachliche Betreuung und Kontrolle unterliegen der

staatlichen Aufsicht

(Staatliches Schulamt). Grundlage für Unterricht und Organisation bilden das

BayEUG, die GrSO

Lehrpläne für die Grund- bzw. Hauptschule. Es werden nur

zugelassene Lehrmittel

eingesetzt.

und die

„Hausherr“

der Gebäude und zuständig für die Schulsprengel ist die jeweilige

Kommune

, z.B. die Stadt München oder die Gemeinden im Landkreis.

Die

Stadt München

bearbeitet im Schulreferat

Gastschulanträge

, die z.B. bei

dringendem Betreuungsbedarf

gestellt werden können.

Zeugnisse, Übergangsempfehlungen weltweit anerkannt

.

und

Abschlüsse

staatlicher Schulen sind

Lehrkräfte

werden

regelmäßig fortgebildet

. Die

Unterrichtsgestaltung hat sich

in den letzten Jahren

stark verändert

.

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Stundentafel der Grundschule

Fächer

Religionslehre / Ethik Grundlegender Unterricht: Deutsch Mathematik Heimat- und Sachunterricht Musik Kunst Englisch Werken und Gestalten Sport Flexible Förderung Gesamtstundenzahl

Jgst. 1

2 16 1 2 2

23 Jgst. 2

2 16 2 3 1

24 Jgst. 3

2 6 5 3 2 1 2 2 3 1

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Jgst. 4

2 6 5 4 2 1 2 2 3 1

29

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Welche Möglichkeiten bieten private GS?

   Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind ersatzweise an einer privaten Schule anzumelden. Die private Schule informiert die Sprengelschule, dass die Schulpflicht erfüllt wird.

Private Schulen haben unterschiedliche Träger und können den Status „

anerkannt

“ oder „

genehmigt

“ haben.

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Staatlich anerkannte Privatschulen

  Staatlich

anerkannte

Schulen mit privaten Schulträgern  Sie erfüllen die Anforderungen des bayerischen Lehrplans.

Die Lehrkräfte verfügen über eine anerkannte, staatliche Ausbildung.

 Die Beurteilung und Benotung entspricht den staatlichen Richtlinien.

Zeugnisse

von

staatlich anerkannten

Schulen ermöglichen

uneingeschränkte Übergänge

und Anschlussmöglichkeiten. Beispiele aus dem Raum München   Lukas Schule, evangelische Grundschule, http://www.lukas-schule.de/ Pater-Rupert-Mayer-VS, katholische Grundschule, http://www.prmrs.de/prmv/schule/index_v.html

 Reinhard-Wallbrecher-Schule des St.-Anna-Schulverbundes, katholisch orientiert, http://www.reinhard-wallbrecher-schule.de/    Theresia-Gerhardinger GS der armen Schulschwestern, nur Mädchen, katholische Grundschule, http://www.gs-am-anger.de/ Sinai Schule, jüdische Grundschule, http://www.ikg-m.de/ Europäische Schule München, nur für Mitarbeiter des europäischen Patentamts, http://www.esmunich.de/

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Staatlich genehmigte Privatschulen

Staatlich

genehmigte

 Die Schule erfüllt

Lehrplans

Schulen mit privaten Schulträgern

insgesamt die Anforderungen des bayerischen

erfüllt und hält sich an die Bestimmungen des Bayerischen Unterrichts- und Erziehungsgesetzes.  Schulen verfolgen

ein besonderes pädagogisches Konzept

, z.B. die Montessori-Schulen oder Walldorf-Schulen.  

Unterrichtsinhalte

wesentlich

von den staatlichen Lehrplänen abweichen

An und Zusammenstellung der Fächer können leicht bis

staatlich genehmigten

ausgestellt werden. Schulen können

keine gültigen Zeugnisse

  Für staatliche, städtische oder staatlich anerkannte Realschulen bzw. Gymnasien muss eine

Aufnahmeprüfung

absolviert werden.

Anerkannte Abschlussprüfungen (Quali, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) werden

als externe Schüler

abgelegt.

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Staatlich genehmigte Privatschulen im Raum München

                   Aton-Schule, http://www.aton-ev.de/ Immanuel-Schule, adventistische Schule, http://www.immanuel-schule.de/Immanuel_Schule/home.html

Deutsch Französische-Schule Jean Renoir, http://www.lycee-jean-renoir.de/ Bavarian International School, http://www.bis-school.com/ Munich International School, http://www.mis-munich.de/ Japanische Internationale Schule, http://www.jism.de/ Billinguale Phorms-GS, http://www.muenchen.phorms.de/ Private VS der Republik Griechenland, http://www.vs-sokrates.de/lostpw.php

Arche Nova, Montessori-Schule, http://www.arche-nova-schule.de/ Emile, Montessori-Schule, http://www.emile-ev.de/index.html

Internationale MontessoriSchule , Lerchenstraße, Maria-Montessori-Schule, Willi-Gebhardt-Ufer, http://www.montessori-schule-muenchen.de/ Montessori-Schule der Aktion Sonnenschein am Kinderzentrum, http://www.aktionsonnenschein.de/ Montessori-Schule Hohenbrunn, http://www.montessorischule-hohenbrunn.de/Willkommen/index.html

Montessori Schule Clara Grunwald, Unterschleißheim, http://www.montessori-unterschleissheim.de/ Rudolf-Steiner-Schule Daglfing, http://www.waldorfschule-daglfing.de/ Rudolf-Steiner-Schule Schwabing, http://www.waldorfschule-schwabing.de/ Rudolf-Steiner Schule Gröbenzell, http://www.waldorfschule-groebenzell.de

Rudolf-Steiner-Schule Ismaning, http://www.waldorfschule-ismaning.de

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Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Tagesheimschulen

 Schulbetrieb und das Tagesheim unter einem Dach; in der Regel Tagesheimklassen; teilweise übernehmen Lehrkräfte am Nachmittag die Hausaufgabenbetreuung.

Ganztagsschulen

 

gebundene Ganztagsschule:

Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden verpflichtend; Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt; Wechsel von Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten sowie Freizeitaktivitäten.

durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4

offenen Ganztagsschulen:

Unterricht überwiegend am Vormittag im Klassenverband; Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, unterrichtliche Fördermaßnahmen, sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten.

Mittagsbetreuung

: wird an jeder GS angeboten  warmes Essen, bis ca. 15 Uhr Beaufsichtigung.

Schulhort

: über die Stadt verteilt, unterschiedliche Träger  ergänzendes Angebot zur Schule; Schulen arbeiten fallweise mit dem Hort zusammen.

Die

Versorgung

innerhalb der Ganztagsbetreuung wird

stark ausgebaut

. Verantwortlich ist das Schulreferat als Sachaufwandsträger.

Zurzeit

erhalten

nicht alle Eltern

einen Platz für ihr Kind. Bei der

Zuteilung

wird

nach Dringlichkeit

vorgegangen. Internet:

http://www.ganztagsschulen.bayern.de/

Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

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Kann und soll ich mein Kind vor der Einschulung fördern?

Körperlicher Entwicklungsstand

Gesunde Ernährung, Möglichkeiten zur Bewegung geben; ggf. Ergotherapie

Differenzierte, feinmotorische Fertigkeiten Kognitive Lern voraussetzungen

Basteln, malen, ausschneiden, mit Plastilin arbeiten, Papier reißen, Spielsachen „reparieren“, Perlen fädeln, div. Spiele aus dem Handel Zum Fragen und Entdecken anregen, Dinge des Alltags erforschen, selbst nach Lösungen suchen lassen, Vorbild beim Problemlösen sein Entwicklung differen zierter Sprachwahr nehmungsleistungen

Emotionale Stabilität

Vorbild sein mit der eigenen Sprache, gemeinsam Bilderbücher anschauen und darüber sprechen, deutlich sprechen, ggf. Logopäde Gefühle zulassen, konsequente und verlässliche Reaktionen, über Gefühle sprechen, loben

Motivationale Lernvoraussetzungen

Arbeiten zu Ende bringen lassen, kleine Schritte und Endleistung aufrichtig würdigen, Fortschritte loben, Stolz auf die eigene Leistung vermitteln

Soziale Kompeten zen

inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Kontakt mit anderen Kinder fördern, Konfliktlösungen vorleben, Regeln vermitteln

Einschulung lieber früher oder später?

Pro „vorzeitige“ Einschulung  Die Schule kann die intellektuellen Bedürfnisse besser bedienen  Früher Schulstart bedeutet in der Regel einen früheren Abschluss  Die frühe Einschulung verhindert möglicherweise Langeweile  Kindliche Entwicklung ist auch vom Anforderungsniveau abhängig und passt sich an   Altersgleichheit garantiert nicht automatisch stabile soziale Beziehungen Mögliche Gründe für die Ablehnung der VE bleiben auch später, z.B. beim Überspringen maßgeblich Kontra „vorzeitige“ Einschulung  Nicht die intellektuelle Entwicklung allein, sondern die Schulfähigkeit insgesamt trägt zum gelungenen Schulstart bei   Langeweile kann langfristig nur durch die Entwicklung von Interessen und Leistungsmotivation verhindert werden Das Risiko, Enttäuschungen im sozialen Kontext zu erleben steigt (Vorpubertät, Pubertät …)  Die physische und psychische Belastbarkeit, z.B. in Tageseinrichtungen, steigt mit zunehmendem Alter.

Jede vorzeitige Einschulung ist eine Einzelfallentscheidung!

Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

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Unsere Schule stellt sich vor

  Unsere Schulgemeinschaft  Kollegium Klassen und Schüler Elternbeirat   Unsere schulischen Angebote  Besondere Lernangebote an unserer Schule Schulhaus und Pausenhof Aktivitäten im Jahreslauf Zusammenarbeit mit den Eltern  Das bieten wir an  Das wünschen wir uns

Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

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