Gymnasium - Staatliche Schulberatung in Bayern

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Transcript Gymnasium - Staatliche Schulberatung in Bayern

Informationsabend zum Übertritt
Übertritt an das Gymnasium
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis
November 2013
Ulbricht/Ketzler-Momboisse/Storch
Das bayerische Gymnasium
In Bayern ist das achtjährige Gymnasium (G8) die Regelschule. Es umfasst die
Jahrgangsstufen 5 bis 12. Das bayerische Gymnasium vermittelt seinen Schülern
eine vertiefte Allgemeinbildung, bereitet sie bestmöglich auf ein
Hochschulstudium vor und befähigt sie, "eine berufliche Ausbildung außerhalb
der Hochschule" erfolgreich zu absolvieren. Es legt die Grundlage für die
Bereitschaft, lebenslang zu lernen und sich fortzubilden.
Die Gymnasiasten können und sollen in vielen Fächern Kenntnisse und Fähigkeiten
erwerben:

Deutsch, Fremdsprachen

Mathematik, Physik, Chemie, Biologie

Geschichte, Sozialkunde, Geographie, Wirtschaft und Recht

Musik, Kunst

Religionslehre bzw. Ethik

Sport
Umfang und Zusammensetzung der Stundentafel sowie die Zahl der
Unterrichtsstunden folgen den Richtlinien der Kultusministerkonferenz, die eine
weitgehende Einheitlichkeit des Abiturs in Deutschland gewährleisten sollen.
Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden:
1.
Flyer „Das bayerische Gymnasium“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
2.
Bayerisches Gymnasialnetz, Homepage http://www.gymnasium.bayern.de/
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Individuelle Schwerpunkte und
Fremdsprachenvielfalt
Der Fächerkanon ist für alle verbindlich. Aber man kann mit der Wahl der
Ausbildungsrichtung in der Mittelstufe (Jgst. 8-10) Schwerpunkte setzen:

Naturwissenschaftlich - technologisches Gymnasium (NTG)

Sprachliches Gymnasium (SG), mit der Sonderform des

Humanistischen Gymnasiums (HG)

Musisches Gymnasium (MuG)

Wirtschafts - (WSG-W) und Sozialwissenschaftliches Gymnasium (WSG-S)
Fremdsprachenvielfalt
Eine Besonderheit des Gymnasiums ist die Vielfalt der Fremdsprachen.
Wahlmöglichkeiten bei den Pflichtfremdsprachen
 Englisch (E), Latein (L), Französisch (F)
1. und 2. Fremdsprache (Jgst. 5 / 6)
 3. Fremdsprache am Sprachlichen Gymnasium (SG) ab Jgst. 8
Französisch, Griechisch (Gr), Russisch (Ru), Spanisch (Sp), Italienisch (It)
Zusätzliches Fremdsprachenangebot
Jgst. 10: Ersatz der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine andere.
Wahlunterricht: Fast alle Gymnasien bieten weitere Fremdsprachen als Wahlunterricht an.
Man findet u.a. Chinesisch, Arabisch, Schwedisch, Polnisch, Tschechisch, Neugriechisch.
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Sprachliches Gymnasium (SG) mit
Sonderform Humanistisches Gymnasium
Am Sprachlichen Gymnasium erlernen die Schüler drei oder mehr Fremdsprachen,
darunter mindestens zwei moderne. Am Humanistischen Gymnasium, der
klassischen Form des Sprachlichen Gymnasiums, stehen hingehen die alten
Sprachen Latein und Griechisch (neben Englisch) im Mittelpunkt.
Sprachenfolgen

Latein ab Jahrgangsstufe 5

Englisch ab Jahrgangsstufe 6

Französisch / Italienisch / Russisch / Spanisch ab Jahrgangsstufe 8



oder
Englisch ab Jahrgangsstufe 5
Latein ab Jahrgangsstufe 6
Französisch / Italienisch / Russisch / Spanisch ab Jahrgangsstufe 8
oder (Humanistisches Gymnasium)

Latein / Englisch ab Jahrgangsstufe 5

Englisch / Latein ab Jahrgangsstufe 6

Griechisch ab Jahrgangsstufe 8
An zahlreichen Gymnasien werden auch drei moderne Fremdsprachen angeboten:
F-E-It/Sp oder E-F-It/Sp.
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Naturwissenschaftlich-technologisches
Gymnasium
Am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium erhalten die
Schüler eine vertiefte Einführung in Physik und Chemie; Informatik ist
Unterrichtsfach
Sprachenfolge

Englisch/Latein ab Jahrgangsstufe 5

Latein/Französisch/Englisch ab Jahrgangsstufe 6 (Englisch muss 1. oder 2.
Fremdsprache sein)
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Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliches Gymnasium
Am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (WSG-W oder
WSG-S) werden je nach Profil die Fächer Wirtschaft und Recht sowie
Wirtschaftsinformatik einerseits und Sozialkunde sowie die
Sozialpraktische Grundbildung andererseits als Schwerpunkte gesetzt.
Sprachenfolge

Englisch/Latein ab Jahrgangsstufe 5

Latein/Französisch/Englisch ab Jahrgangsstufe 6 (Englisch muss 1. oder
2. Fremdsprache sein)
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Musisches Gymnasium
Am musischen Gymnasium stehen neben Deutsch die Fächer Musik und
Kunst im Vordergrund. Musik ist in allen Jahrgangsstufen
Vorrückungsfach.
Sprachenfolge

Latein ab Jahrgangsstufe 5

Englisch ab Jahrgangsstufe 6


oder
Englisch ab Jahrgangsstufe 5
Latein ab Jahrgangsstufe 6
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Übersicht über die Schwerpunkte
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Der Unterricht am Gymnasium
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg dieses langen
Bildungsweges schafft der Unterricht. Systematisch baut er Wissen auf und
verhilft zum Erwerb wichtiger Kompetenzen:

Fachlich-inhaltliche Kompetenzen (Fähigkeit, Wissen zu erwerben,
anzuwenden, zu verknüpfen) inhaltliche Kompetenzen

Methodisch-praktische Kompetenzen (Beherrschung von Lernstrategien,
Arbeits- und Präsentationstechniken)

personale Kompetenzen (Zivilcourage, Leistungs- und
Verantwortungsbereitschaft, Urteilsfähigkeit)

soziale Kompetenzen (Fähigkeit zur Teamarbeit, zur Konfliktlösung und zu
solidarischem Handeln)
Der Lehrplan bildet den Rahmen. Dabei lässt er so viel Spielraum, dass die
Schulen ihr eigenes pädagogisches Konzept verwirklichen und im
Unterricht besondere Schwerpunkte setzen können.
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Abschlüsse am Gymnasium
Das Ziel des Gymnasiums ist die allgemeine Hochschulreife.
Auf dem Weg dorthin werden folgende Abschlüsse erreicht:
 Jahrgangsstufe 9 – Erfolgreicher Mittelschulabschluss
 Jahrgangsstufe 10 – Mittlerer Schulabschluss
 Jahrgangsstufe 9 – Hauptschulabschluss
 Der erfolgreiche Mittelschulabschluss
Alle Schüler, die die 9. Klasse mit Erfolg besucht haben, erhalten das Zeugnis über den
erfolgreichen Mittelschulabschluss.
 Der mittlere Schulabschluss über das Gymnasium
 Wer am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich abschließt, darf in die 11.
Jahrgangsstufe vorrücken und erhält den Nachweis eines Mittleren
Schulabschlusses.
 Wer z.B. mit zweimal der Note mangelhaft das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11
knapp verfehlt, kann dennoch mit der "Besonderen Prüfung" in Deutsch,
Mathematik und seiner ersten Fremdsprache den mittleren Schulabschluss erwerben.
 Die allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird nach Beendigung der 12. Klasse und
erfolgreicher Ablegung der Abiturprüfung erlangt.
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Der Übertritt an ein Gymnasium
Übertritt an ein Gymnasium
Nur bei
bestandenem
Probeunterricht
Probeunterricht
am Gymnasium
bis Ø 2,33
(D,M,HSU)
Geeignet für den Besuch
eines Gymnasiums
ab Ø 2,66
(D,M,HSU)
Grundschule 4. Jahrgangsstufe
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 5. Jgst. der Mittelschule
in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule
Gymnasium
Realschule
5. Jgst.
5. Jgst.
Ø bis 2,0
Ø 2,5
(aus Deutsch, Mathematik
im Jahreszeugnis)
(aus Deutsch, Mathematik
im Jahreszeugnis)
Mittelschule
6. Jgst.
Versetzung in die 6. Jgst.
der Haupt- oder Mittelschule
nach den Richtlinien § 49 MSO
Mittelschule 5. Klasse
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 5. Jgst. der Mittelschule in die 6. Jgst.
des Gymnasiums und der Realschule
Gymnasium
6. Jgst.
Nur mit
Aufnahmeprüfung!
Realschule
6. Jgst.
Ø bis 2,0
aus Deutsch, Mathematik,
Englisch im Jahreszeugnis
oder Aufnahmeprüfung
Mittelschule
6. Jgst.
Versetzung in die 6. Jgst.
der Mittelschule
nach den Richtlinien § 49 MSO
Mittelschule 5. Klasse
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 6. Jgst. der Mittelschule
an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder den
M-Zweig der Mittelschule
Gymnasium
Realschule
Wirtschaftsschule
7. Jgst.
7. Jgst.
7. Jgst.
Mittelschule
M 7-Klasse
Aufnahme nach bestandenem
Probeunterricht an der WS
(Der Probeunterricht ist bestanden bei
D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können
die Eltern entscheiden.)
Aufnahme nach bestandener
Aufnahmeprüfung an der MS für den
M-Zweig
Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im
Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS
Aufnahmeprüfung
und Probezeit
Ø 2,0 aus D, M,
Englisch im
Jahreszeugnis
oder Aufnahmepr.
Ø 2,66
> Ø 2,66
aus D, M, Englisch
im Zwischenzeugnis
oder Jahreszeugnis
aus D, M,
Englisch im
Zwischenzeugnis
Mittelschule
7. Jgst.
Aufnahmeprüfung an
der aufnehmenden
Schule
Ø 2,66
> Ø 2,66
aus D, M, Englisch
aus D, M, E im
im Zwischenzeugnis Zwischenzeugnis o.
oder Jahreszeugnis
Jahreszeugnis
Mittelschule 6. Klasse
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Übertrittsbestimmungen
nach der 4. und 5. Jgst.
Übertritt von - nach
Realschule
Gymnasium
von 4. Jgst. GS
In 5. Jgst.
Übertrittszeugnis im Mai
bis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet
schlechter als Ø 2,66 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnis im Mai
bis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet
schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht
von 5. Jgst MS
in 5. Jgst.
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,50 (D,M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
(Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit)
Probeunterricht nur noch für staatlich
genehmigte Schulen (im Mai)!
Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis,
wenn der entsprechende Notendurchschnitt
bereits erreicht wurde zum allgemeinen
Anmeldetermin im Mai.
Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen
der Sommerferien.
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,0 (D/M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
(Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit))
Probeunterricht nur noch für staatlich
genehmigte Schulen (im Mai)
Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis,
wenn der entsprechende Notendurchschnitt
bereits erreicht wurde zum allgemeinen
Anmeldetermin im Mai.
Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen
der Sommerferien.
von 5. Jgst MS
in 6. Jgst.
Jahreszeugnis im Juli
bis Ø 2,00 (D,M,E)
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung möglich
Nur mit Aufnahmeprüfung!
von 5. Jgst RS
in 5. Jgst.
---
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,5 (D,M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
Anmeldemodus wie 5. Jgst. MS -> 5. Jgst. Gy
von 5. Jgst RS
in 6. Jgst.
---
Jahreszeugnis im Juli
bis Ø 2,00 (D,M,E)
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Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in
die 5. Jgst. des Gymnasiums
Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums (vgl. § 26 GSO)
setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet ist (Übertrittsnoten oder
bestandener Probeunterricht) und

das 12. Lebensjahr
am 30. September vor Beginn des Schuljahres noch nicht erreicht hat

Die Aufnahme in ein musisches Gymnasium setzt zusätzlich eine
einschlägige Begabung voraus, die durch die Note im Fach
Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen
ist.

Die Aufnahme an einem Gymnasium mit Enrichmentklassen für
hochbegabte Kinder setzt eine entsprechende Begutachtung und die
erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren der jeweiligen Schule
voraus.
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Die 5. Jahrgangsstufe
als Gelenkklasse an allen Schularten
Die 5. Jahrgangsstufe hat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklasse mit
folgenden Aufgaben:
 Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl
 Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen
 Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen
 Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Mittelschule, Realschule, Gymnasium)
Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte:
 Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen)
 Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen)
 Angebot am Gymnasium: Intensivierungsstunden
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Dokumente für die Anmeldung
Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen:

das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. die
Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im
Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt,

das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde,

ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (v.a. bei
geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen)
und

ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen
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Übertritt von einer Privatschule
an das Gymnasium
Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom
rechtlichen Status der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte
unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden.
Staatlich anerkannte Grund/Mittelschulen
Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus, in
der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das
Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule)
Staatlich genehmigte Grund/Mittelschule
Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt
müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Auch
für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein Probeunterricht
angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen)
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Probezeit und Elternwille
Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch?
Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich unter bestimmten
Bedingungen (Probeunterricht jeweils die Note 4 in Deutsch und
Mathematik) auch über eine Empfehlung des Gymnasiums hinwegsetzen und
selbst entscheiden können, ob Ihr Kind das Gymnasium besuchen soll oder
nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach § 26 der
Gymnasialen Schulordnung (GSO) die Aufnahme in das Gymnasium
beantragen.
Gibt es eine Probezeit für ein Kind?
Eine generelle Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an ein öffentliches
Gymnasium beginnt und für alle Gymnasiasten gilt, gibt es nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Gymnasialen Schulordnung
§ 29 und § 31 (GSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine
Probezeit, in der über die endgültige Aufnahme in eine höhere
Jahrgangsstufe entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die
erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der
Schüler.
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Wie sieht der Probeunterricht aus?
Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage.
Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am
Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und
mündliche Leistungen herangezogen.
Rechtschreibung
Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:
Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die
Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgaben (Wortdiktat mit Bildern; und zu
verbessernder Fehlertext) geprüft.
Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens
die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden der Übertritt an das Gymnasium ist jedoch nach § 26 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) auf
Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung.
Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht
bestanden und es ist momentan kein Übertritt an das Gymnasium möglich.
Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts
informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder
aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.
Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.
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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Probeunterricht 2011
an den Gymnasien in
Bayern
Mathematik –
Jahrgangsstufe 4
Alle Probeunterrichtsunterlagen unter:
http://www.isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht-gymnasium/
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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Probeunterricht Gymnasium – Deutsch, Rechtschreibung, 2011, Jgst. 4
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Aufnahmeprüfung und Probezeit
Aufnahmeprüfungen werden in den letzten Tagen der Sommerferien
durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer
der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums.

§ 30 GSO: Die Aufnahmeprüfung wird schriftlich und ggf. mündlich
bzw. praktisch durchgeführt. Schriftliche Arbeiten sind in den Kernfächern
zu fertigen. Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich in der Regel auf alle
Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe des
Gymnasiums.

In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den
Anforderungen des Gymnasiums gewachsen ist. … Über das Bestehen der
Probezeit entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der
Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.

Die Probezeit dauert in der Regel bis zum Ende des Schulhalbjahres. Sie
kann aus besonderen Gründen längstens bis zum Endes des Schuljahres
verlängert werden.
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Unser Gymnasium stellt sich vor
Individueller Text des Nachbargymnasiums
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Noch Fragen?
Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013
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