Kinder? - Staatliche Schulberatung in Bayern

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Transcript Kinder? - Staatliche Schulberatung in Bayern

Einschulung in die Grundschule
Voraussetzungen
rechtliche Bestimmungen
Unterstützungsmöglichkeiten
Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, März 2013
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Typische Fragen und Problemstellungen

Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig?

Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

Spezialfall: Vorzeitige Einschulung für nach dem 1.1. Geborene

Spezialfall: Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache

Spezialfall: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Einschreibeverfahren, schulärztliche Untersuchung und Tests

Was leisten staatliche Grundschulen?

Welche Möglichkeiten bieten private Grundschulen?

Welche Formen der Ganztagsbetreuung gibt es an Schulen?

Kann und soll ich mein Kind vor der Einschulung fördern?

Einschulung lieber früher oder später?

Unsere Schule stellt sich vor
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Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig?
1 + 1 =2
5-2=3
Schule
Anforderungen
Lehrer
Mitschüler
Umwelt
Familie
Freunde
Kindergarten
Individuelle Voraussetzungen
Körperlicher
Entwicklungsstand
Differenzierte,
feinmotorische
Fertigkeiten
Kognitive
Lernvoraussetzungen
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Entwicklung
differenzierter
Sprachwahrnehmungsleistungen
Emotionale
Stabilität
Motivationale
Lernvoraussetzungen
Soziale
Kompetenzen
F9
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Körperlicher Entwicklungsstand
Körperlicher Entwicklungsstand unter dem Aspekt des „harmonischen
Gesamtbildes“ (Untersuchung durch den Kinderarzt (U9) bzw. Schularzt
(Schuleingangsuntersuchung, verpflichtend, wenn die U9 fehlt);
schulpflichtige Kinder werden benachrichtigt, bei nicht schulpflichtigen
Kindern erfolgt die Untersuchung nach der Einschreibung.
Allgemeine Anhaltspunkte:

Größe ca. 1,20 +/-10 cm; Gewicht ca. 21 kg +/- 4kg; einsetzender
Zahnwechsel, Gestaltwandel (Streckung);

Grobmotorik: z.B. auf einem Bein stehen, balancieren, rückwärts gehen,
großen Ball fangen, mit einem Bein schießen, Hampelmann nachahmen;
alleine an- und ausziehen, einschließlich Schuhwerk, Sportkleidung

Feinmotorik: z.B. mit der Schere umgehen, Stift richtig halten,
Flächenbegrenzungen beim Ausmalen einhalten, einfache Formen
3
nachmalen
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Kognitive Lernvoraussetzungen und
differenzierte Sprachwahrnehmungsleistungen
Grundlegende intellektuelle Fähigkeiten, kein bestimmtes, schulisches Wissen, z.B.:

Altersgemäßer aktiver und passiver Wortschatz

Merkfähigkeit (einfache Sachverhalte, zweiteilige Arbeitsaufträge)

Zahlenverständnis im Zahlenraum bis 5 (zählen, Menge benennen)

Farben und einfache Formen erkennen und benennen

kindgemäßes Erfahrungswissen / Sachwissen

Schlussfolgerndes Denken (Wenn-dann-Beziehung verstehen)

Raum-Lage-Beziehungen kennen und benennen (oben, unten …)

soziale Handlungsabläufe kennen und verstehen
Sprachwahrnehmungsleistungen sind eine wichtige Voraussetzung für den LeseSchreiblernprozess, dazu gehören z.B.:

Erkennen von Geräuschen und Lauten

Richtiges Nachahmen von Geräuschen, Rhythmen, Reimen und Lauten, auch in
einer bestimmten Reihenfolge

Altersgemäße Entwicklung der Sprechmotorik (deutliche Aussprache)

Altersgemäße Entwicklung der grammatikalischen Kompetenz (z.B. richtige
3
Verwendung der Artikel und Verbformen; Bilden von kleinen Sätzen)
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Emotionale Stabilität
Eine ausgewogene Emotionalität wirkt sich nachhaltig auf die
Lernbereitschaft und Lernleistung aus, dazu gehören z.B.:
 Problemloses Ablösen von vertrauten Personen (Mutter, Vater
…)
 Allgemeines Selbstvertrauen (Ich schaff das …)
 Ich-Stärke (Ich bin ich und muss nicht so sein wie andere)
 Frustrationstoleranz (Enttäuschungen ertragen)
 Bedürfnisaufschub (mit dem Essen warten, Aktivitäten
aufschieben …)
 Altersgemäße Zuversicht und wenig Ängstlichkeit
 Fähigkeit, Gefühle zu zeigen (Zuneigung, Ablehnung, Mitleid …)
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Motivationale Lernvoraussetzungen






Schulanfänger sollten ein grundsätzliches Interesse, Neugier und
Freude am Lernen haben
Altersgemäße Ausdauer, um ein Ziel zu erreichen (15 – 20 Minuten)
Altersgemäße Anstrengungsbereitschaft (körperlich und mental, in
Abhängigkeit von der Tageszeit und Gesamtbelastung)
Altersgemäße Konzentrationsfähigkeit (in Abhängigkeit vom
Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung und der möglichen
Störfaktoren)
Abhängigkeit von extrinsischen Verstärkern sollte übergehen in
intrinsische Motivation (Freude am Wissenszuwachs, am Erfolg …)
Insgesamt große Hoffnung auf Erfolg und geringe Angst vor
Misserfolg
3
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Soziale Kompetenzen




Schule ist auch ein Ort des sozialen Lernens. Lernen findet stets im
sozialen Kontext statt. Kinder lernen „für“ jemanden und „mit“
jemandem.
Strategien für den angemessenen Umgang mit Klassenkameraden
(Zusammenarbeit, miteinander spielen, helfen, einem Streit aus dem
Weg gehen, angemessen streiten, Freundschaften anbahnen …)
Strategien für den angemessenen Umgang mit Erwachsenen
(grüßen, eine Bitte vortragen, seine Meinung äußern, fragen, danken,
Hilfe holen, Hilfe anbieten, offen aber nicht distanzlos)
Weitergehende soziale Kompetenzen (für andere eintreten, Ämter
übernehmen, Führung in Gruppen annehmen, andere als
Gruppenführung akzeptieren
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Welche Einschulungsbestimmungen
gelten in Bayern?
1. Regulär schulpflichtig
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum
30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der
Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
 Die Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft. (Aussagen des
Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeiten beim Aufnahmegespräch
oder Screening).
 Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig
Art.37 BayEUG Abs. 2
 Neuregelung bei Kindern mit zu geringen Deutschkenntnissen.
Art.37a BayEUG (Folie 14)
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Welche Einschulungsbestimmungen
gelten in Bayern?
2. Auf Antrag schulpflichtig
Die Kinder erreichen das 6. Lebensjahr vom 1.10. des laufenden Jahres bis zum
31.12. des laufenden Jahres.
(BayEUG Art. 37 Abs. 1)
Antrag auf Einschulung spätestens bei der Schulanmeldung im April!
 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind schulpflichtig, wenn zu
erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
 Die Schulfähigkeit kann auf Wunsch der Schule überprüft werden.
 Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.
 Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach
dem 31. Juli nicht mehr abmelden.
 Auch ein vorzeitig eingeschultes Kind kann zurückgestellt werden. Für die
vorzeitig eingeschulten Kinder gilt deshalb auch, dass die Zurückstellung bis zum 30.
November des Jahres möglich ist.
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Welche Einschulungsbestimmungen
gelten in Bayern?
3. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder
Die Kinder erreichen das 7. Lebensjahr vom 30.9. des Vorjahres bis zum
30.9. des laufenden Jahres.
(BayEUG Art.37 Abs.2)
 Hier ist keine weitere Zurückstellung möglich. Bei weiterer,
mangelnder Schulfähigkeit wird der erhöhte oder sonderpädagogische
Förderbedarf geprüft.
 Ein schulpflichtiges Kind muss in jedem Fall an der zuständigen
Schule angemeldet werden. Die Entscheidung über die
Zurückstellung trifft die Schulleitung der Grundschule!
 Vom Unterrichtsbesuch zurückgestellte Kinder sollten bis zur
erneuten Einschulung gezielt gefördert werden.
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Welche Einschulungsbestimmungen
gelten in Bayern?
Auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten
Die Kinder erreichen das 6. Lebensjahr ab dem 1.1. des kommenden
Jahres (BayEUG Art. 37 Abs.1)
Antrag auf vorzeitige Einschulung spätestens bei der Schulanmeldung!
 Die Schulfähigkeit wird grundsätzlich überprüft.
Es ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich!
 Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben
sind.
 Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes
Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden.
 Das schulpsychologische Gutachten basiert in der Regel auf den
Ergebnissen des Einschulungsverfahrens an der Schule und den
Ergebnissen aus der Einzeltestung des Schulpsychologen.
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Hinweise zur vorzeitigen Einschulung
(für Kinder, die nach dem 1.1. geboren sind)
Eltern, Kindergarten, Kinderarzt oder andere
Betreuungspersonen beobachten eine stark
beschleunigte Entwicklung beim Kind.
Die Schulleitung der GS nimmt das
Kind auf oder lehnt die Aufnahme ab.
Dagegen kann Widerspruch eingelegt
werden.
Das Kind wird dem Schulpsychologen
vorgestellt. Der ergänzt die Unterlagen
durch eine Einzeluntersuchung und
schreibt eine Empfehlung.
Die Eltern führen Gespräche mit
dem Kindergarten als abgebende
Institution über eine mögliche
vorzeitige Einschulung.
Schulaufnahme mit
Zurückstellungsmöglichkeit bis 30. Nov.
Bei Nichtaufnahme
handelt es sich nicht um
eine Zurückstellung
Die Schule führt das
Die Eltern melden das
Anmeldeverfahren mit Screening
Kind bei der regulären
und Gruppentestung durch. Die
Schulanmeldung an. Sie
Eltern werden vor dem
legen, falls vorhanden,
Hintergrund der schulischen
die Stellungnahme der
Möglichkeiten
beraten.
Schulärztin vor.
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Die Eltern befragen den
Kinderarzt bzw. weitere
Betreuungspersonen
(Musikschule, Ballett, …).
Die Eltern und der Kindergarten
beobachten das Kind im Hinblick
auf die Schulfähigkeitskriterien,
z.B. Anstrengungsbereitschaft …
Das Kind wird gefragt, ob es
evtl. schon in die Schule möchte.
Es wird erklärt, dass es sich um
eine große Ausnahme handelt
und die Schule die Entscheidung
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trifft.
Einschulung von Kindern mit nichtdeutscher
Muttersprache




Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, bei denen nicht mindestens
eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter
deutschsprachiger Herkunft ist nehmen an einer
Sprachstandserhebung im Kindergarten teil.
Kinder, die nach dem Ergebnis der Sprachstandserhebung nicht über
hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollen einen Vorkurs zur
Förderung der deutschen Sprache besuchen.
Der Vorkurs wird von der zuständigen Grundschule in Kooperation
mit dem Kindergarten angeboten.
Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder einen
Kindergarten noch einen Vorkurs besucht hat und bei dem im
Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die
notwendigen Deutschkenntnisse verfügt, von der Aufnahme
zurückstellen und das Kind verpflichten, im nächsten Schuljahr einen
Kindergarten mit integriertem Vorkurs zu besuchen.
Bay EUG, Art. 37a
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Früheinschulungen
nach Geschlecht und Regierungsbezirken
Schuljahr 2010/2011
Zu Früheingeschulten zählen alle Kinder, die am Stichtag – aktuell im Schuljahr 2010/11 am 30.
September – fünf Jahre oder jünger sind und bereits eingeschult werden.
Quelle: Bildungsbericht Bayern 2009
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Späteinschulungen
nach Geschlecht und Regierungsbezirken
Schuljahr 2010/2011
Quelle: Bildungsbericht Bayern 2009
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Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder
vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf
(Art. 41 BayEUG)

Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch
den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und
tatsächlich zur Verfügung stehenden Lernort ihr Kind unterrichtet werden soll.

Die Erziehungsberechtigten … sollen sich rechtzeitig über die möglichen schulischen
Lernorte an einer schulischen Beratungsstelle informieren.

Die Kinder werden … an der Sprengelschule, an einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“
oder an der Förderschule angemeldet.

Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen
Gutachtens voraus. … Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an der Erstellung des
sonderpädagogischen Gutachtens … mitzuwirken. (Art 56 BayEUG)

Über eine Zurückstellung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheidet die
Grundschule oder die Förderschule, sofern das Kind dort angemeldet wurde.

Eine zweite Zurückstellung kann nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen.

Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule … nach
Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der
Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ nicht hinreichend
gedeckt werden und
1. ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder
2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich,
besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule.
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Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder
vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf
- schulische Angebote
Vorrangiges Ziel der Schulentwicklung aller Schulen ist die inklusive Schule.
Angebote der inklusiven Schulen im Verbund mit kooperativen Lernformen (BayEUG
Art.30a)
1. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler
2. Kooperationsklassen
3. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“
4. Offene Klassen der Förderschule
5. Partnerklassen (ehemals Außenklassen)
Daneben bleiben die Förderzentren mit ihren differenzierten Angeboten bestehen.
Im Rahmen der Einschulung ist die Diagnose- und Förderklasse (DFK) von
besonderem Interesse
6. Diagnose- und Förderklasse am Förderzentrum
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Inklusion einzelner SchülerInnen
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Kooperationsklasse
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Übersicht
Schulen mit dem Profil „Inklusion“
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Offene Klasse des Förderzentrums
Übersicht
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Partnerklasse (ehemals Außenklasse)
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Übersicht
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Diagnose- und Förderklasse (DFK) am
Förderzentrum







In der Diagnose-und Förderklasse (DFK) eines Förderzentrums wird der
Unterricht der ersten beiden Grundschuljahre auf drei Jahre (1a, 1b, 2)
ausgedehnt und in kleineren Klassen kann intensiv auf die Bedürfnisse der
Kinder eingegangen werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 1A der DFK besuchen,
endet die Vollzeitschulpflicht nach 10 Jahren. Das dritte, integrierte Schuljahr
in der DFK stellt keine Schullaufbahnverzögerung dar.
Die Diagnose- und Förderklassen sind ein Angebot für Schulanfänger mit
Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und soziale Entwicklung.
Unterricht nach dem Grundschullehrplan
Verteilen des Grundschullehrplans der Klassen 1 und 2 auf drei Schuljahre.
Unterricht in kleinen Klassen (ca. 14 Kinder) durch FörderschullehrerInnen.
Ziel ist der mögliche Wechsel in die Sprengelschule nach der 2. Klasse (3
Schulbesuchsjahre aus 1a/1b und 2).
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Der Einschreibetag







Alle Kinder, die schulpflichtig sind, müssen an der Grundschule
angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben.
Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, muss die
Sprengelschule informiert werden.
Die Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit dem Kind zu
Schulanmeldung kommen, ggf. werden Terminvereinbarungen getroffen.
Bei der Schulanmeldung ist die Geburturkunde vorzulegen.
Eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und
Scheidungsurkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden.
Spätestens zu Beginn des Schuljahres im September muss die
Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung vorgelegt
werden. (Ausnahme: Vorzeitige Kinder)
An vielen Schulen findet am Einschreibetag ein Rahmenprogramm
statt. Die Kinder nehmen an einem Screening teil.
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Die Schulärztliche Untersuchung






Die schulärztliche Untersuchung erfolgt auch bei Kindern, für die ein
Antrag auf Zurückstellung oder ein Antrag auf vorzeitige Einschulung
gestellt wird.
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt erst im Jahr vor
der regulären Schulpflicht; vorzeitige Kinder erhalten eine
entsprechende Information bei der Einschreibung.
Die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 ist
nachzuweisen. (Attest, beglaubigte Kopie)
Schulrelevante Befunde werden an die Schulleitung übermittelt, z.B.
hochgradige Beeinträchtigung der Seh- und Hörfähigkeit.
Chronische Erkrankungen und andere wichtige Befunde sollen die
Eltern der Schule mitteilen, bzw. können sie ihr Einverständnis für eine
Mitteilung durch den Schularzt geben.
Bei Zweifel an der Schulfähigkeit des Kindes, wird den Eltern
empfohlen, sich über die Aufnahme besonders beraten zu lassen.
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Das Screening
Das Screening ermöglich einen Eindruck in Bezug auf die Schulfähigkeit
des Kindes. Beobachtet werden z.B.:
Sprache, Motorik, Konzentration, Mathematische Kompetenzen,
Emotionalität …
Beispiel zur Sprachentwicklung – hier „Reimwörter finden“
(aus: MEV neu, GS an der Manzostraße, München)
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Das Schulspiel - Einschulungstest
Das Schulspiel oder der Einschulungstest wird mit allen Kindern
durchgeführt, bei denen die Schulfähigkeit getestet werden soll. Es
gibt unterschiedliche Testverfahren, i.d.R. handelt es sich um
Gruppentests. Das Schulspiel findet in der Einschreibewoche statt
und dauert ca. 1 Stunde.
Beobachtet und getestet werden: Sprachentwicklung, Mathematisches
Verständnis, Grob- und Feinmotorik, räumliche Wahrnehmung,
Sozialverhalten, Emotionalität, Konzentration, Belastbarkeit und
Ausdauer …
Beispiel: Welche Lok ist gleich? Finde die richtige Form!
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Was leisten staatliche Grundschulen?

Grund- und Hauptschulen gehören zum staatl. Pflichtschulsystem und sind
kostenlos.

Ausbildung, Zuweisung, fachliche Betreuung und Kontrolle unterliegen der
staatlichen Aufsicht (Staatliches Schulamt).

Grundlage für Unterricht und Organisation bilden das BayEUG, die VSO und die
Lehrpläne für die Grund- bzw. Hauptschule. Es werden nur zugelassene
Lehrmittel eingesetzt.

„Hausherr“ der Gebäude und zuständig für die Schulsprengel ist die jeweilige
Kommune, z.B. die Stadt München oder die Gemeinden im Landkreis.

Die Stadt München bearbeitet im Schulreferat Gastschulanträge, die z.B. bei
dringendem Betreuungsbedarf gestellt werden können.

Zeugnisse, Übergangsempfehlungen und Abschlüsse staatlicher Schulen sind
weltweit anerkannt.

Lehrkräfte werden regelmäßig fortgebildet. Die Unterrichtsgestaltung hat sich
in den letzten Jahren stark verändert.
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Stundentafel der Grundschule
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Welche Möglichkeiten bieten private GS?



Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind ersatzweise an einer
privaten Schule anzumelden.
Die private Schule informiert die Sprengelschule, dass die
Schulpflicht erfüllt wird.
Private Schulen haben unterschiedliche Träger und können den
Status „anerkannt“ oder „genehmigt“ haben.
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Staatlich anerkannte Privatschulen
Staatlich anerkannte Schulen

Sie erfüllen die Anforderungen des bayerischen Lehrplans.

Die Lehrkräfte verfügen über eine anerkannte, staatliche Ausbildung.

Die Beurteilung und Benotung entspricht den staatlichen Richtlinien.

Zeugnisse von staatlich anerkannten Schulen ermöglichen uneingeschränkte
Übergänge und Anschlussmöglichkeiten.


Lukas Schule, evangelische Grundschule, http://www.lukas-schule.de/
Pater-Rupert-Mayer-VS, katholische Grundschule,
http://www.prmrs.de/prmv/schule/index_v.html
Reinhard-Wallbrecher-Schule des St.-Anna-Schulverbundes, katholisch orientiert,
http://www.reinhard-wallbrecher-schule.de/
Theresia-Gerhardinger GS der armen Schulschwestern, nur Mädchen, katholische
Grundschule, http://www.gs-am-anger.de/
Sinai Schule, jüdische Grundschule, http://www.ikg-m.de/
Europäische Schule München, nur für Mitarbeiter des europäischen Patentamts,
http://www.esmunich.de/




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Staatlich genehmigte Privatschulen
Staatlich genehmigte Schulen

Die Schule erfüllt insgesamt die Anforderungen des bayerischen
Lehrplans erfüllt und hält sich an die Bestimmungen des Bayerischen
Unterrichts- und Erziehungsgesetzes.

Schulen verfolgen ein besonderes pädagogisches Konzept, z.B. die
Montessori-Schulen oder Walldorf-Schulen.

Unterrichtsinhalte und Zusammenstellung der Fächer können leicht bis
wesentlich von den staatlichen Lehrplänen abweichen

An staatlich genehmigten Schulen können keine gültigen Zeugnisse
ausgestellt werden.

Für staatliche, städtische oder staatlich anerkannte Realschulen bzw.
Gymnasien muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Anerkannte Abschlussprüfungen (Quali, Mittlerer Schulabschluss, Abitur)
werden als externe Schüler abgelegt.
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Staatlich genehmigte Privatschulen im
Raum München
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




Isar-Volksschule, http://www.schulverbund.de/Isar-Volksschule.html
Aton-Schule, http://www.aton-ev.de/
Immanuel-Schule, adventistische Schule, http://www.immanuel-schule.de/Immanuel_Schule/home.html
Deutsch-Französische-Schule Jean Renoir, http://www.lycee-jean-renoir.de/
Bavarian International School, http://www.bis-school.com/
Munich International School, http://www.mis-munich.de/
Japanische Internationale Schule, http://www.jism.de/
Billinguale Phorms-GS, http://www.muenchen.phorms.de/
Private VS der Republik Griechenland, http://www.vs-sokrates.de/lostpw.php
Arche Nova, Montessori-Schule, http://www.arche-nova-schule.de/
Emile, Montessori-Schule, http://www.emile-ev.de/index.html
Internationale MontessoriSchule, Lerchenstraße,
Maria-Montessori-Schule, Willi-Gebhardt-Ufer, http://www.montessori-schule-muenchen.de/
Montessori-Schule der Aktion Sonnenschein am Kinderzentrum, http://www.aktionsonnenschein.de/
Montessori-Schule Hohenbrunn, http://www.montessorischule-hohenbrunn.de/Willkommen/index.html
Montessori-Schule Clara Grunwald, Unterschleißheim, http://www.montessori-unterschleissheim.de/
Rudolf-Steiner-Schule Daglfing, http://www.waldorfschule-daglfing.de/
Rudolf-Steiner-Schule Schwabing, http://www.waldorfschule-schwabing.de/
Rudolf-Steiner-Schule Gröbenzell, http://www.waldorfschule-groebenzell.de
Rudolf-Steiner-Schule Ismaning, http://www.waldorfschule-ismaning.de
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Betreuungsangebote für Grundschulkinder
Tagesheimschulen

Schulbetrieb und das Tagesheim unter einem Dach; in der Regel Tagesheimklassen; teilweise
übernehmen Lehrkräfte am Nachmittag die Hausaufgabenbetreuung.
Ganztagsschulen

gebundene Ganztagsschule: durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4
Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden verpflichtend; Pflichtunterricht ist auf Vormittag
und Nachmittag verteilt; Wechsel von Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten sowie
Freizeitaktivitäten.

offenen Ganztagsschulen: Unterricht überwiegend am Vormittag im Klassenverband;
Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, unterrichtliche Fördermaßnahmen, sportliche,
musische und gestalterische Aktivitäten.
Mittagsbetreuung: wird an jeder GS angeboten

warmes Essen, bis ca. 15 Uhr Beaufsichtigung.
Schulhort: über die Stadt verteilt, unterschiedliche Träger

ergänzendes Angebot zur Schule; Schulen arbeiten fallweise mit dem Hort zusammen.
Die Versorgung innerhalb der Ganztagsbetreuung wird stark ausgebaut. Verantwortlich ist das
Schulreferat als Sachaufwandsträger. Zurzeit erhalten nicht alle Eltern einen Platz für ihr Kind. Bei
der Zuteilung wird nach Dringlichkeit vorgegangen.
Internet: http://www.ganztagsschulen.bayern.de/
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Kann und soll ich mein Kind vor der Einschulung fördern?
Körperlicher
Entwicklungsstand
Gesunde Ernährung, Möglichkeiten zur
Bewegung geben; ggf. Ergotherapie
Differenzierte,
feinmotorische
Fertigkeiten
Basteln, malen, ausschneiden, mit Plastilin
arbeiten, Papier reißen, Spielsachen „reparieren“,
Perlen fädeln, div. Spiele aus dem Handel
Kognitive Lernvoraussetzungen
Zum Fragen und Entdecken anregen, Dinge des
Alltags erforschen, selbst nach Lösungen suchen
lassen, Vorbild beim Problemlösen sein
Entwicklung differenzierter Sprachwahrnehmungsleistungen
Vorbild sein mit der eigenen Sprache, gemeinsam
Bilderbücher anschauen und darüber sprechen,
deutlich sprechen, ggf. Logopäde
Emotionale Stabilität
Gefühle zulassen, konsequente und verlässliche
Reaktionen, über Gefühle sprechen, loben
Motivationale
Lernvoraussetzungen
Arbeiten zu Ende bringen lassen, kleine Schritte
und Endleistung aufrichtig würdigen, Fortschritte
loben, Stolz auf die eigene Leistung vermitteln
Soziale Kompetenzen
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Kontakt mit anderen Kinder fördern,
Konfliktlösungen vorleben, Regeln vermitteln36
Einschulung lieber früher oder später?
Pro „vorzeitige“ Einschulung






Die Schule kann die intellektuellen
Bedürfnisse besser bedienen
Früher Schulstart bedeutet in der
Regel einen früheren Abschluss
Die frühe Einschulung verhindert
möglicherweise Langeweile
Kindliche Entwicklung ist auch vom
Anforderungsniveau abhängig und
passt sich an
Altersgleichheit garantiert nicht
automatisch stabile soziale
Beziehungen
Mögliche Gründe für die Ablehnung
der VE bleiben auch später, z.B.
beim Überspringen maßgeblich
Kontra „vorzeitige“ Einschulung




Nicht die intellektuelle Entwicklung allein,
sondern die Schulfähigkeit insgesamt
trägt zum gelungenen Schulstart bei
Langeweile kann langfristig nur durch die
Entwicklung von Interessen und
Leistungsmotivation verhindert werden
Das Risiko, Enttäuschungen im sozialen
Kontext zu erleben steigt (Vorpubertät,
Pubertät …)
Die physische und psychische
Belastbarkeit, z.B. in Tageseinrichtungen,
steigt mit zunehmendem Alter.
Jede vorzeitige Einschulung ist eine Einzelfallentscheidung!
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Unsere Schule stellt sich vor
Unsere Schulgemeinschaft

Kollegium

Klassen und Schüler

Elternbeirat
Unsere schulischen Angebote

Besondere Lernangebote an unserer Schule

Schulhaus und Pausenhof

Aktivitäten im Jahreslauf
Zusammenarbeit mit den Eltern

Das bieten wir an

Das wünschen wir uns
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