Realschule - Staatliche Schulberatung in Bayern

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Transcript Realschule - Staatliche Schulberatung in Bayern

Informationsabend zum Übertritt
Übertritt an die Realschule
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis
März 2012
Ulbricht
Die Bayerische Realschule
In Bayern ist die sechsstufige Realschule (R6) die Regelschule. Sie umfasst
die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot der Realschule
richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert
sind und gleichzeitig praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Die
bayerische Realschule vermittelt eine allgemeine und
berufsvorbereitende Bildung.
Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schülern befähigt, durch
Schwerpunktbildung in verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen,
ihren Leistungen und Interessen entsprechend nach Erwerb des
Realschulabschlusses in berufs- und studienqualifizierende
Bildungsgänge einzutreten.
Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden:
1.
Flyer „Die bayerische Realschule“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
2.
Bayerisches Realschulnetz, Homepage http://www.realschule.bayern.de/
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Wahlpflichtfächergruppen der Realschule
Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben vorzubereiten
und sie in ihren Neigungen zu fördern, können die Schülerinnen und Schüler
zwischen drei Wahlpflichtfächergruppen wählen. Im Wesentlichen
unterscheiden sich diese nur durch ihre Profilfächer voneinander. Ca.
80% des Unterrichts ist für alle Schülerinnen und Schüler gleich. Zu
beachten ist, dass der Realschulabschluss für alle Wahlpflichtfächergruppen gleichwertig ist.
Wahlpflichtfächergruppe I
Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
Wahlpflichtfächergruppe II
Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich
Wahlpflichtfächergruppe IIIa
Schwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch
Wahlpflichtfächergruppe IIIb
Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer
Bereich
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Wahlpflichtfächergruppe I
Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
Die Fächer Mathematik, Physik und Chemie werden in verstärktem Umfang
unterrichtet. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie. Es beinhaltet
Grundlagen von Technisches Zeichnen (CAD), Textverarbeitung und Informatik. In
dieser Wahlpflichtfächergruppe werden vermehrt naturwissenschaftliche Experimente
durchgeführt und ausgewertet, Gesetzmäßigkeiten bewiesen und die Natur in ihrer
Vielfalt beobachtet und beschrieben.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die
in einem technischen Beruf tätig werden wollen. Dazu zählen technische
Assistenzberufe, elektrotechnische Berufe und informationstechnische Berufe. Die
Wahlpflichtfächergruppe I ist die beste Vorbereitung für den Übertritt in den
technischen Zweig der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS). Eine andere spätere
berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik I und Physik
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Wahlpflichtfächergruppe II
Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich
Es werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht
sowie Informationstechnologie mit einem Schwerpunkt in der Betriebswirtschaftslehre
und Rechnungswesen unterrichtet. In dieser Wahlpflichtfächergruppe gewinnen die
Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliches Handeln in Familien und
Unternehmen und in wirtschaftliche Fragestellungen. Sie lernen mit rechtlichen
Regelungen umzugehen und betriebswirtschaftliche Vorgänge zu erfassen.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die
Berufe im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der
Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Sie ist zugleich eine gute
Vorbereitung für den Besuch der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS), insbesondere
für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Eine andere spätere berufliche
Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und BwR
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Wahlpflichtfächergruppe IIIa
Schwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch
Zielgruppe:
Die Schülerinnen und Schüler lernen alltägliche Gesprächssituationen in der
Fremdsprache zu bewältigen. Sie erfahren etwas über die geographischen,
kulturellen und touristischen Besonderheiten Frankreichs und erschließen
sich französische Texte. Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem
an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Touristikbereich oder im
Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der
Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Die
Wahlpflichtfächergruppe IIIa ist auch eine gute Vorbereitung für die
Berufliche Oberschule (FOS/BOS) und insbesondere erleichtert sie den
Übergang in das Gymnasium. Eine andere spätere berufliche Orientierung
ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und Französisch oder Spanisch oder
Tschechisch (nach Angebot der Schule)
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Wahlpflichtfächergruppe IIIb
Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer
Bereich
Je nach Angebot und Möglichkeit der einzelnen Realschule liegt der
Schwerpunkt in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb im musisch-gestaltenden,
im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich. Das Profilfach legt den
Schwerpunkt fest. Auch das Fach Informationstechnologie berücksichtigt die
jeweilige Schwerpunktsetzung.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und
Schüler, die Berufe im sozialen bzw. handwerklich gestalterischen Bereich
ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb ist auch eine gute
Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für die
Bereiche Soziales bzw. Gestaltung.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und das jeweilige Profilfach
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Übersicht über die
Wahlpflichtfächergruppen
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Realschulen für Behinderte
Für wen sind die Schulen bestimmt?
BayEUG, Art. 19 (1): Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten,
beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen
Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen
Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.
Welche Realschulen nehmen Behinderte auf?
Alle Realschulen für Behinderte sind im Großraum München untergebracht. Deshalb haben
fast alle auch ein Heim zur Unterbringung während der Schulwoche. Im einzelnen sind
dies:
Edith-Stein-Schule, Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt
Sehen, Raiffeisenstr. 25, 85716 Unterschleißheim, Tel.: +4989 310001-1422,
Heimschule, Tagesheim
Samuel-Heinicke-Realschule (Realschule zur sonderpädagogischen Förderung,
Förderschwerpunkt Hören der SchulCentrum Augustinum gGmbH München), In den
Kirschen 1, 80992 München, Tel.: +4989 179050, Heimschule und Tagesheim
Ernst-Barlach-Realschule der Stiftung Pfennigparade für Knaben und Mädchen,
Realschule für Körperbehinderte, Barlachstr. 36, 80804 München, Tel.: +4989 83936014, Schülerheim
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Der Unterricht in der Realschule
Der Unterricht an der Realschule ist abwechslungsreich. Die Schüler werden durch
unterschiedlichste methodische Zugänge an Inhalte herangeführt. Neben dem
fragend-entwickelnden Unterricht bestehen vielfältige offene und Schüler aktivierende
Unterrichtsformen.
Projektunterricht nimmt an der Realschule einen immer größeren Raum ein. Hierbei soll
ein Unterricht verstanden werden, der in erster Linie durch Selbstbestimmung und
Selbsttätigkeit der Schüler geprägt ist. In einem möglichst hohen Maße plant die
Gruppe durch plausibles, selbstständiges Handeln den Weg und löst die gestellte
Aufgabe durch fächerübergreifendes Handeln in ihrer „natürlichen Umgebung“.
So genannte Projektpräsentationen werden seit dem Schuljahr 2006/07 in den 9.
Jahrgangsstufen der Realschule erfolgreich durchgeführt. Sie stellen die
gemeinsame Erarbeitung von Themen und deren mediengerechte Präsentation in den
Mittelpunkt. Diese neue Methode, die als Ersatz für eine Schulaufgabe angeboten
werden kann, versteht sich als Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der
Realschüler. Sie lernen und üben, wie man eine komplexe Aufgabe gemeinsam
bewältigt, und zwar von der Planung über die Arbeitsverteilung und Durchführung bis
zur Präsentation der Ergebnisse. Dabei stärken die Realschüler Kompetenzen, die
insbesondere im späteren Berufsleben von großer Bedeutung sind.
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Der Unterricht in der Realschule
Neben einer breiten Allgemeinbildung, die weitere schulische Bildungsgänge
bis hin zur Hochschulreife und anschließendem Studium ermöglicht, bietet
die Realschule auch eine Vielzahl an berufsorientierten Fächern. In
diesen werden die Schüler in Theorie und Praxis auf hohem Niveau auf die
verschiedensten Ausbildungsberufe vorbereitet.
In etwa zwei Drittel der Realschulabsolventen streben auf den
Ausbildungsmarkt.
Einen breiten Raum nimmt die Thematik der „Berufswahlvorbereitung“ ein, die
fächerübergreifend bearbeitet wird. In Zusammenarbeit mit der Agentur für
Arbeit und Unternehmen der Wirtschaft fördert die Realschule die
Auseinandersetzung der Schüler mit der Arbeitswelt und verschafft ihnen
Einblick in deren Strukturen und Entwicklungstendenzen.
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Berufsvorbereitung der Realschüler
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Schulische Anschlussmöglichkeiten
Der Realschulabschluss
bietet vielfältige
Anschlussmöglichkeiten.
Neben dem Beginn einer
Berufsausbildung können
unter bestimmten
Voraussetzungen
verschiedene Wege über
weiterführende Schulen bis
zur Aufnahme eines
Studiums eingeschlagen
werden.
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Der Übertritt an die Realschule
Übertritt an eine Realschule
Nur bei
bestandenem
Probeunterricht
Probeunterricht
an Realschule
bis Ø 2,66
(D,M,HSU)
Geeignet für den Besuch
einer Realschule
ab Ø 3,00
(D,M,HSU)
Grundschule 4. Jahrgangsstufe
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 5. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule
in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule
Gymnasium
Realschule
5. Jgst.
5. Jgst.
Ø bis 2,0
Ø 2,5
(aus Deutsch, Mathematik
im Jahreszeugnis)
(aus Deutsch, Mathematik
im Jahreszeugnis)
Haupt- oder Mittelschule
6. Jgst.
Versetzung in die 6. Jgst.
der Haupt- oder Mittelschule
nach den Richtlinien § 46 VSO
Haupt- oder Mittelschule 5. Klasse
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 5. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule in die 6. Jgst.
des Gymnasiums und der Realschule
Gymnasium
6. Jgst.
Nur mit
Aufnahmeprüfung!
Realschule
Haupt- /Mittelschule
6. Jgst.
6. Jgst.
Ø bis 2,0
aus Deutsch, Mathematik,
Englisch im Jahreszeugnis
oder Aufnahmeprüfung
Versetzung in die 6. Jgst.
der Haupt- oder Mittelschule
nach den Richtlinien § 46 VSO
Haupt-/ Mittelschule 5. Klasse
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 6. Jgst. der Hauptschule
an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder den
M-Zweig der Haupt- oder Mittelschule
Gymnasium
Realschule
Wirtschaftsschule
7. Jgst.
7. Jgst.
7. Jgst.
Haupt- oder
Mittelschule
M 7-Klasse
Aufnahme nach bestandenem
Probeunterricht an der WS
(Der Probeunterricht ist bestanden bei
D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können
die Eltern entscheiden.)
Aufnahme nach bestandener
Aufnahmeprüfung an der HS/MS für
den M-Zweig
Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im
Anschluss an das Zwischenzeugnis der
HS/MS
Aufnahmeprüfung
und Probezeit
Ø 2,0 aus D, M,
Englisch im
Jahreszeugnis
oder Aufnahmepr.
Ø 2,66
> Ø 2,66
aus D, M, Englisch
im Zwischenzeugnis
oder Jahreszeugnis
aus D, M,
Englisch im
Zwischenzeugnis
Haupt- oder
Mittelschule
7. Jgst.
Aufnahmeprüfung an
der aufnehmenden
Schule
Ø 2,66
> Ø 2,66
aus D, M, Englisch
aus D, M, E im
im Zwischenzeugnis Zwischenzeugnis o.
oder Jahreszeugnis
Jahreszeugnis
Haupt- oder Mittelschule 6. Klasse
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Übertrittsbestimmungen
nach der 4. und 5. Jgst.
Übertritt von - nach
Realschule
Gymnasium
von 4. Jgst. GS
In 5. Jgst.
Übertrittszeugnis im Mai
bis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet
schlechter als Ø 2,66 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnis im Mai
bis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet
schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht
von 5. Jgst HS
in 5. Jgst.
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,50 (D,M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
(Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit)
Probeunterricht nur noch für staatlich
genehmigte Schulen (im Mai)!
Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis,
wenn der entsprechende Notendurchschnitt
bereits erreicht wurde zum allgemeinen
Anmeldetermin im Mai.
Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen
der Sommerferien.
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,0 (D/M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
(Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit))
Probeunterricht nur noch für staatlich
genehmigte Schulen (im Mai)
Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis,
wenn der entsprechende Notendurchschnitt
bereits erreicht wurde zum allgemeinen
Anmeldetermin im Mai.
Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen
der Sommerferien.
von 5. Jgst HS
in 6. Jgst.
Jahreszeugnis im Juli
bis Ø 2,00 (D,M,E)
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung möglich
Nur mit Aufnahmeprüfung!
von 5. Jgst RS
in 5. Jgst.
---
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,5 (D,M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
Anmeldemodus wie 5. Jgst. HS -> 5. Jgst. Gy
von 5. Jgst RS
in 6. Jgst.
---
Jahreszeugnis im Juli
bis Ø 2,00 (D,M,E)
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Weitere Voraussetzungen für die
Aufnahme in die 5. Jgst. der RS
Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule (vgl. § 26 RSO)
setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist (Übertrittsnoten oder
bestandener Probeunterricht) und

das 12. Lebensjahr
im Schuljahr 2012/13 am 31. August,
im Schuljahr 2013/14 am 30. September,
im Schuljahr 2014/15 am 31. Oktober,
im Schuljahr 2015/16 am 30. November,
im Schuljahr 2016/17 am 31. Dezember
noch nicht vollendet hat
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Die 5. Jahrgangsstufe
als Gelenkklasse an allen Schularten
Die 5. Jahrgangsstufe hat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklasse mit
folgenden Aufgaben:
 Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl
 Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen
 Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen
 Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Haupt- oder Mittelschule, Realschule,
Gymnasium)
Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte:
 Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen)
 Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen)
Angebote der Realschulen: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch,
Mathematik und Englisch; Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für
den Wechsel ans Gymnasium
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Dokumente für die Anmeldung
Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen:

das Original des Übertrittszeugnisses der Volksschule bzw. die
Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im
Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt,

das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde,

ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (v.a. bei
geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen)
und

ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen
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Übertritt von einer Privatschule
an die Realschule
Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom
rechtlichen Status der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte
unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden.
Staatlich anerkannte Grund/Haupt/Mittelschulen
Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus, in
der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das
Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule)
Staatlich genehmigte Grund/Haupt/Mittelschule
Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt
müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Auch
für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein Probeunterricht
angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen)
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Probezeit und Elternwille
Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch?
Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich unter bestimmten
Bedingungen (Probeunterricht jeweils die Note 4 in Deutsch und
Mathematik) auch über eine Empfehlung der Realschule hinwegsetzen und
selbst entscheiden können, ob Ihr Kind die Realschule besuchen soll oder
nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach § 26 der
Realschulordnung (RSO) die Aufnahme in die Realschule beantragen.
Gibt es eine Probezeit für ein Kind?
Eine generelle Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche
Realschule beginnt und für alle Realschüler gilt, gibt es nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Realschulordnung § 29 und
§ 31 (RSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine Probezeit,
in der über die endgültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten
Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler.
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Wie sieht der Probeunterricht aus?
Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage.
Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am
Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und
mündliche Leistungen herangezogen.
Rechtschreibung
Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:
Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die
Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgaben (Wortdiktat mit Bildern; und zu
verbessernder Fehlertext) geprüft.
Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens
die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der
Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung.
Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht
bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.
Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts
informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder
aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.
Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.
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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Alle Probeunterrichtsunterlagen unter: http://www.isb.bayern.de/isb/
Vergleichsarbeiten/Prüfungen
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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
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Was ist eine Aufnahmeprüfung?
Aufnahmeprüfungen werden in den letzten Tagen der Sommerferien
durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer
der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule.

Eine Aufnahmeprüfung entfällt in Fächern, in denen der Schüler an der
bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte,

im Jahreszeugnis des Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der
Mittlere-Reife-Klassen der Hauptschule mindestens die Note 4,

im Jahreszeugnis der Hauptschule (außerhalb der Mittlere-Reife-Klassen)
mindestens die Note 2 nachgewiesen wird.

In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der
bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden,
wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese
Lücken in absehbarer Zeit schließen kann.

Die Prüfung wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
schriftlich, in den übrigen Fächern mündlich durchgeführt.
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Unsere Realschule stellt sich vor
Individueller Text der Nachbarrealschule
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Noch Fragen?
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