Die Realschule in Bayern, powerpoint für den Elternabend

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Transcript Die Realschule in Bayern, powerpoint für den Elternabend

Informationsabend zum Übertritt
Übertritt an die Realschule
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis
November 2014
Dagmar Neubig-Reichensperger
Die Bayerische Realschule
In Bayern ist die sechsstufige Realschule (R6) die Regelschule. Sie
umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot der
Realschule richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen
interessiert sind und gleichzeitig praktische Fähigkeiten und Neigungen
haben. Die bayerische Realschule vermittelt eine allgemeine und
berufsvorbereitende Bildung.
Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schülern befähigt, durch
Schwerpunktbildung in verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen, ihren
Leistungen und Interessen entsprechend nach Erwerb des Realschulabschlusses in berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge
einzutreten.
Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden:
1.
Flyer „Die bayerische Realschule“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
2.
Bayerisches Realschulnetz, Homepage http://www.realschule.bayern.de/
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Wahlpflichtfächergruppen der Realschule
Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben
vorzubereiten und sie in ihren Neigungen zu fördern, können die
Schülerinnen und Schüler zwischen vier Wahlpflichtfächergruppen
wählen. Im Wesentlichen unterscheiden sich diese nur durch ihre
Profilfächer voneinander. Ca. 80% des Unterrichts ist für alle
Schülerinnen und Schüler gleich. Zu beachten ist, dass der
Realschulabschluss für alle Wahlpflichtfächer-gruppen gleichwertig
ist.
Wahlpflichtfächergruppe I
Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
Wahlpflichtfächergruppe II
Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich
Wahlpflichtfächergruppe IIIa
Schwerpunkt: sprachlicher Bereich (2. Fremdsprache)
Wahlpflichtfächergruppe IIIb
Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer
Bereich
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Wahlpflichtfächergruppe I
Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
Die Fächer Mathematik, Physik und Chemie werden in verstärktem Umfang
unterrichtet. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie. Es beinhaltet
Grundlagen von Technisches Zeichnen (CAD), Textverarbeitung und Informatik. In
dieser Wahlpflichtfächergruppe werden vermehrt naturwissenschaftliche Experimente
durchgeführt und ausgewertet, Gesetzmäßigkeiten bewiesen und die Natur in ihrer
Vielfalt beobachtet und beschrieben.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die
in einem technischen Beruf tätig werden wollen. Dazu zählen technische Assistenzberufe, elektrotechnische Berufe und informationstechnische Berufe. Die Wahlpflichtfächergruppe I ist die beste Vorbereitung für den Übertritt in den technischen Zweig
der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS). Eine andere spätere berufliche Orientierung
ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik I und Physik
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Wahlpflichtfächergruppe II
Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich
Es werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und
Recht sowie Informationstechnologie mit einem Schwerpunkt in der Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen unterrichtet. In dieser Wahlpflichtfächergruppe
gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliches Handeln in
Familien und Unternehmen und in wirtschaftliche Fragestellungen. Sie lernen mit
rechtlichen Regelungen umzugehen und betriebswirtschaftliche Vorgänge zu
erfassen.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die
Berufe im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der
Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Sie ist zugleich eine gute
Vorbereitung für den Besuch der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS), insbesondere
für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Eine andere spätere berufliche
Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und BwR
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Wahlpflichtfächergruppe IIIa
Schwerpunkt: sprachlicher Bereich mit zweiter Fremdsprache (Französisch)
Die Schülerinnen und Schüler lernen alltägliche Gesprächssituationen in der
Fremdsprache zu bewältigen. Sie erfahren etwas über die geographischen,
kulturellen und touristischen Besonderheiten Frankreichs und erschließen
sich französische Texte. Das Fach BWL wird in Jgst. 7.- 9. unterrichtet.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und
Schüler, die Berufe im Touristikbereich oder im Dienstleistungsbereich in
Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIa ist auch eine
gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS) und insbesondere erleichtert sie den Übergang in das Gymnasium (Einführungsklasse).
Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und Französisch oder Spanisch
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Wahlpflichtfächergruppe IIIb
Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer
Bereich
Je nach Angebot und Möglichkeit der einzelnen Realschule liegt der
Schwer-punkt in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb im musisch-gestaltenden,
im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich. Das Profilfach legt den
Schwerpunkt fest. Auch das Fach Informationstechnologie berücksichtigt
die jeweilige Schwerpunktsetzung.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und
Schüler, die Berufe im sozialen bzw. handwerklich gestalterischen Bereich
ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für die
Bereiche Soziales bzw. Gestaltung.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und das jeweilige Profilfach
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Übersicht über die
Wahlpflichtfächergruppen
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Realschulen für Behinderte
Für wen sind die Schulen bestimmt?
BayEUG, Art. 19 (1): Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten,
beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen
Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule
nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.
Welche Realschulen nehmen Behinderte auf?
Alle Realschulen für Behinderte sind im Großraum München untergebracht. Deshalb
haben fast alle auch ein Heim zur Unterbringung während der Schulwoche. Im
einzelnen sind dies:



Edith-Stein-Schule, Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Sehen, Raiffeisenstr. 25, 85716 Unterschleißheim, Tel.: +4989 3100011422, Heimschule, Tagesheim
Samuel-Heinicke-Realschule (Realschule zur sonderpädagogischen Förderung,
Förderschwerpunkt Hören des Schulzentrums Augustinum GmbH München), In den
Kirschen 1, 80992 München, Tel.: +4989 179050, Heimschule und Tagesheim
Ernst-Barlach-Realschule der Stiftung Pfennigparade für Knaben und Mädchen,
Realschule für Körperbehinderte, Barlachstr. 36, 80804 München, Tel.: +4989 83936014, Schülerheim
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Der Unterricht in der Realschule
Der Unterricht an der Realschule ist abwechslungsreich und handlungsorientiert. Die
Schüler werden durch unterschiedlichste methodische Zugänge an Inhalte
herangeführt. Neben dem fragend-entwickelnden Unterricht bestehen vielfältige offene
und Schüler aktivierende Unterrichtsformen.
Projektunterricht nimmt an der Realschule einen immer größeren Raum ein. Hierbei soll
ein Unterricht verstanden werden, der in erster Linie durch Selbstbestimmung und
Selbsttätigkeit der Schüler geprägt ist. In einem möglichst hohen Maße plant die
Gruppe durch plausibles, selbstständiges Handeln den Weg und löst die gestellte
Aufgabe durch fächerübergreifendes Handeln in ihrer „natürlichen Umgebung“.
Die Projektpräsentationen werden seit dem Schuljahr 2006/07 in den 9. Jahrgangsstufen der Realschule erfolgreich durchgeführt. Sie stellen die gemeinsame
Erarbeitung von Themen und deren mediengerechte Präsentation in den Mittelpunkt.
Diese neue Methode, die als Ersatz für eine Schulaufgabe angeboten wird, versteht
sich als Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der Realschüler. Sie lernen und üben,
wie man eine komplexe Aufgabe gemeinsam bewältigt, und zwar von der Planung
über die Arbeitsverteilung und Durchführung bis zur Präsentation der Ergebnisse.
Dabei stärken die Realschüler Kompetenzen, die insbesondere im späteren
Berufsleben von großer Bedeutung sind.
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Der Unterricht in der Realschule
Neben einer breiten Allgemeinbildung, die weitere schulische
Bildungsgänge bis hin zur Hochschulreife und anschließendem Studium
ermöglicht, bietet die Realschule auch eine Vielzahl an berufsorientierten
Fächern. In diesen werden die Schüler in Theorie und Praxis auf hohem
Niveau auf die verschiedensten Ausbildungsberufe vorbereitet.
In etwa zwei Drittel der Realschulabsolventen streben auf den Ausbildungsmarkt.
Einen breiten Raum nimmt die Thematik der „Berufswahlvorbereitung“ ein,
die fächerübergreifend bearbeitet wird. In Zusammenarbeit mit der Agentur
für Arbeit und Unternehmen der Wirtschaft fördert die Realschule die
Auseinandersetzung der Schüler mit der Arbeitswelt und verschafft ihnen
Einblick in deren Strukturen und Entwicklungstendenzen.
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Berufsvorbereitung der Realschüler
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Schulische Anschlussmöglichkeiten
Der Realschulabschluss
bietet vielfältige Anschlussmöglichkeiten.
Neben dem Beginn einer
Berufsausbildung
können unter bestimmten Voraussetzungen
verschiedene Wege über
weiterführende Schulen
bis zur Aufnahme eines
Studiums eingeschlagen werden.
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Der Übertritt an die Realschule
Übertritt an eine Realschule
Nur bei
bestandenem
Probeunterricht
Probeunterricht
an Realschule
bis Ø 2,66
(D,M,HSU)
Geeignet für den Besuch
einer Realschule
ab Ø 3,00
(D,M,HSU)
Grundschule 4. Jahrgangsstufe
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 5. Jgst. der Mittelschule
in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule
Gymnasium
Realschule
5. Jgst.
5. Jgst.
Ø bis 2,0
Ø 2,5
(aus Deutsch, Mathematik
im Jahreszeugnis)
(aus Deutsch, Mathematik
im Jahreszeugnis)
Mittelschule
6. Jgst.
Versetzung in die 6. Jgst.
der Mittelschule
nach den Richtlinien § 49 MSO
Mittelschule 5. Klasse
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 5. Jgst. der Mittelschule in die 6. Jgst.
des Gymnasiums und der Realschule
Gymnasium
6. Jgst.
Nur mit
Aufnahmeprüfung!
Realschule
6. Jgst.
Ø bis 2,0
aus Deutsch, Mathematik,
Englisch im Jahreszeugnis
oder Aufnahmeprüfung
Mittelschule
6. Jgst.
Versetzung in die 6. Jgst.
der Mittelschule
nach den Richtlinien § 49 MSO
Mittelschule 5. Klasse
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Übertrittsregelung für den Übertritt
aus der 6. Jgst. der Mittelschule
an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule
oder den M-Zweig der Mittelschule
Gymnasium
Realschule
Wirtschaftsschule
7. Jgst.
7. Jgst.
7. Jgst.
Mittelschule
M 7-Klasse
Aufnahme nach bestandenem
Probeunterricht an der WS
(Der Probeunterricht ist bestanden bei
D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können
die Eltern entscheiden.)
Aufnahme nach bestandener
Aufnahmeprüfung an der MS für den
M-Zweig
Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im
Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS
Aufnahmeprüfung
und Probezeit
Ø 2,0 aus D, M,
Englisch im
Jahreszeugnis
oder Aufnahmepr.
Ø 2,66
> Ø 2,66
aus D, M, Englisch
im Zwischenzeugnis
oder Jahreszeugnis
aus D, M,
Englisch im
Zwischenzeugnis
Mittelschule
7. Jgst.
Aufnahmeprüfung an
der aufnehmenden
Schule
Ø 2,66
> Ø 2,66
aus D, M, Englisch
aus D, M, E im
im Zwischenzeugnis Zwischenzeugnis o.
oder Jahreszeugnis
Jahreszeugnis
Mittelschule 6. Klasse
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Übertrittsbestimmungen
nach der 4. und 5. Jgst.
Übertritt von - nach
Realschule
Gymnasium
von 4. Jgst. GS
In 5. Jgst.
Übertrittszeugnis im Mai
bis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet
schlechter als Ø 2,66 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnis im Mai
bis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet
schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht
von 5. Jgst MS
in 5. Jgst.
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,50 (D,M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
(Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit)
Probeunterricht nur noch für staatlich
genehmigte Schulen (im Mai)!
Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis,
wenn der entsprechende Notendurchschnitt
bereits erreicht wurde zum allgemeinen
Anmeldetermin im Mai.
Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen
der Sommerferien.
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,0 (D/M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
(Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit))
Probeunterricht nur noch für staatlich
genehmigte Schulen (im Mai)
Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis,
wenn der entsprechende Notendurchschnitt
bereits erreicht wurde zum allgemeinen
Anmeldetermin im Mai.
Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen
der Sommerferien.
von 5. Jgst MS
in 6. Jgst.
Jahreszeugnis im Juli
bis Ø 2,00 (D,M,E)
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung möglich
Nur mit Aufnahmeprüfung!
von 5. Jgst RS
in 5. Jgst.
---
Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,5 (D,M)
ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
Anmeldemodus wie 5. Jgst. HS -> 5. Jgst. Gy
von 5. Jgst RS
in 6. Jgst.
---
Jahreszeugnis im Juli
bis Ø 2,00 (D,M,E)
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Weitere Voraussetzungen für die
Aufnahme in die 5. Jgst. der RS
Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule (vgl. § 26 RSO)
setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler


für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist (Übertrittsnoten oder
bestandener Probeunterricht) und
das 12. Lebensjahr
am 30. September noch nicht vollendet hat
(steht so noch nicht in der RSO, wird aber analog zur GSO festgelegt)
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Die 5. Jahrgangsstufe
als Gelenkklasse an allen Schularten
Die 5. Jahrgangsstufe hat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklasse mit
folgenden Aufgaben:
 Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl
 Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen
 Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen
 Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Mittelschule, Realschule, Gymnasium)
Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte:
 Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen)
 Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen)
Angebote der Realschulen: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch,
Mathematik und Englisch; Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für
den Wechsel ans Gymnasium
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Dokumente für die Anmeldung
Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen:

das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. die
Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im
Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt,

das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde,

ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (v.a. bei
geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen)

ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen

ein Passbild bei Fahrschülern.
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Übertritt von einer Privatschule
an die Realschule
Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom rechtlichen Status der besuchten Privatschule. Informieren Sie
sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden.
Staatlich anerkannte Grund/Mittelschulen
Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus,
in der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule)
Staatlich genehmigte Grund/Mittelschule
Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim
Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht
teilnehmen. Auch für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein
Probeunterricht angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen)
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Probezeit und Elternwille
Was bedeutet Elternwille im Beratungsgespräch?
Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich unter bestimmten Bedingungen
(Probeunterricht jeweils die Note 4 in Deutsch und Mathematik) auch über
eine Empfehlung der Realschule hinwegsetzen und selbst entscheiden können,
ob Ihr Kind die Realschule besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die
Erziehungsberechtigten nach § 26 der Realschulordnung (RSO) die Aufnahme
in die Realschule beantragen.
Gibt es eine Probezeit für ein Kind?
Eine Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche Realschule
beginnt und für alle Realschüler gilt, gibt es bei Aufnahmeprüfung nicht nach
PU.
Dies ist in der Realschulordnung § 29 und § 31 (RSO) geregelt. In dieser Zeit
wird über die endgültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
entschieden. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler.
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Wie sieht der Probeunterricht aus?
Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage.
Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am
Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und
mündliche Leistungen herangezogen.
Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:
Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgaben (Wortdiktat mit Bildern; und zu verbessernder Fehlertext) geprüft. (Prüfungen aus den Vorjahren können eingesehen werden.)
Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag
der Eltern möglich.
Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht
nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.
Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.
Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Alle Probeunterrichtsunterlagen unter:
http://www.isb.bayern.de/realschule/leistungserhebungen/probeunterricht-realschule/
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Probeunterricht Deutsch-Rechtschreiben 2012
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Was ist eine Aufnahmeprüfung?





Aufnahmeprüfungen in eine höhere Jahrgangsstufe werden in den
letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Sie erstrecken sich in der
Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der
Realschule.
Eine Aufnahmeprüfung entfällt in Fächern, in denen der Schüler an der
bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte,
im Jahreszeugnis des Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der
Mittlere-Reife-Klassen der Mittelschule mindestens die Note 4,
im Jahreszeugnis der Hauptschule (außerhalb der Mittlere-Reife-Klassen)
mindestens die Note 2 nachgewiesen wird.
In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der
bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden,
wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese
Lücken in absehbarer Zeit schließen kann.
Die Prüfung wird in den Fächern D, E und M schriftlich, in den übrigen
Fächern meist mündlich durchgeführt.
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Unsere Realschule stellt sich vor
Individueller Text der Realschule
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Noch Fragen?
Originalfassung: Staatliche Schulberatungsstelle München; November 2014. Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.
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