Transcript Realschule - Staatliche Schulberatung in Bayern
Informationsabend zum Übertritt
Übertritt an die Realschule
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis November 2013
Die Bayerische Realschule
In Bayern ist die
sechsstufige Realschule
(R6) die Regelschule. Sie umfasst die
Jahrgangsstufen 5 bis 10
. Das Bildungsangebot der Realschule richtet sich an junge Menschen, die an
theoretischen Fragen
sind und
gleichzeitig praktische Fähigkeiten
interessiert und Neigungen haben. Die bayerische Realschule vermittelt eine
allgemeine und berufsvorbereitende Bildung
. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schülern befähigt, durch
Schwerpunktbildung
in
verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen
, ihren Leistungen und Interessen entsprechend nach Erwerb des Realschulabschlusses in
berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge
einzutreten. Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden: 1.
Flyer „Die bayerische Realschule“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2.
Bayerisches Realschulnetz, Homepage http://www.realschule.bayern.de/
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Wahlpflichtfächergruppen der Realschule
Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben vorzubereiten und sie in ihren Neigungen zu fördern, können die Schülerinnen und Schüler zwischen
drei Wahlpflichtfächergruppen
wählen. Im Wesentlichen
unterscheiden
sich diese nur
durch ihre Profilfächer 80% des Unterrichts
beachten ist, dass der voneinander. Ca. ist für alle Schülerinnen und Schüler
gleich
. Zu
Realschulabschluss für alle Wahlpflichtfächer gruppen gleichwertig
ist.
Wahlpflichtfächergruppe I Schwerpunkt:
mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
Wahlpflichtfächergruppe II Schwerpunkt:
wirtschaftlicher Bereich
Wahlpflichtfächergruppe IIIa Schwerpunkt:
zweite Fremdsprache Französisch
Wahlpflichtfächergruppe IIIb Schwerpunkt:
Bereich musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer
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Wahlpflichtfächergruppe I
Schwerpunkt:
mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich Die Fächer Mathematik, Physik und Chemie werden in verstärktem Umfang unterrichtet. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie. Es beinhaltet Grundlagen von Technisches Zeichnen (CAD), Textverarbeitung und Informatik. In dieser Wahlpflichtfächergruppe werden vermehrt naturwissenschaftliche Experimente durchgeführt und ausgewertet, Gesetzmäßigkeiten bewiesen und die Natur in ihrer Vielfalt beobachtet und beschrieben.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die in einem technischen Beruf tätig werden wollen. Dazu zählen technische Assistenzberufe, elektrotechnische Berufe und informationstechnische Berufe. Die Wahlpflichtfächergruppe I ist die beste Vorbereitung für den Übertritt in den technischen Zweig der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS). Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik I und Physik
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Wahlpflichtfächergruppe II
Schwerpunkt:
wirtschaftlicher Bereich Es werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht sowie Informationstechnologie mit einem Schwerpunkt in der Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen unterrichtet. In dieser Wahlpflichtfächergruppe gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliches Handeln in Familien und Unternehmen und in wirtschaftliche Fragestellungen. Sie lernen mit rechtlichen Regelungen umzugehen und betriebswirtschaftliche Vorgänge zu erfassen.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Sie ist zugleich eine gute Vorbereitung für den Besuch der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und BwR
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Wahlpflichtfächergruppe IIIa
Schwerpunkt:
zweite Fremdsprache Französisch
Zielgruppe:
Die Schülerinnen und Schüler lernen alltägliche Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen. Sie erfahren etwas über die geographischen, kulturellen und touristischen Besonderheiten Frankreichs und erschließen sich französische Texte. Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Touristikbereich oder im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIa ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS) und insbesondere erleichtert sie den Übergang in das Gymnasium. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und Französisch oder Spanisch oder Tschechisch (nach Angebot der Schule)
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Wahlpflichtfächergruppe IIIb
Schwerpunkt:
musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer Bereich Je nach Angebot und Möglichkeit der einzelnen Realschule liegt der Schwerpunkt in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb im musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich. Das Profilfach legt den Schwerpunkt fest. Auch das Fach Informationstechnologie berücksichtigt die jeweilige Schwerpunktsetzung.
Zielgruppe:
Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im sozialen bzw. handwerklich gestalterischen Bereich ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für die Bereiche Soziales bzw. Gestaltung.
Abschlussprüfungsfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik II und das jeweilige Profilfach
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Übersicht über die Wahlpflichtfächergruppen
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Realschulen für Behinderte
Für wen sind die Schulen bestimmt?
BayEUG, Art. 19 (1): Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.
Welche Realschulen nehmen Behinderte auf?
Alle Realschulen für Behinderte sind im Großraum München untergebracht. Deshalb haben fast alle auch ein Heim zur Unterbringung während der Schulwoche. Im einzelnen sind dies:
Edith-Stein-Schule
, Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Sehen, Raiffeisenstr. 25, 85716 Unterschleißheim, Tel.: +4989 310001-1422, Heimschule, Tagesheim
Samuel-Heinicke-Realschule
(Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Hören der SchulCentrum Augustinum gGmbH München), In den Kirschen 1, 80992 München, Tel.: +4989 179050, Heimschule und Tagesheim
Ernst-Barlach-Realschule
Realschule für Körperbehinderte, Barlachstr. 36, 80804 München, Tel.: +4989 8393 6014, Schülerheim der Stiftung Pfennigparade für Knaben und Mädchen,
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Der Unterricht in der Realschule
Der Unterricht
an der Realschule ist abwechslungsreich. Die Schüler werden durch
unterschiedlichste methodische Zugänge
an Inhalte herangeführt. Neben dem fragend entwickelnden Unterricht bestehen vielfältige offene und Schüler aktivierende Unterrichtsformen.
Projektunterricht
nimmt an der Realschule einen immer größeren Raum ein. Hierbei soll ein Unterricht verstanden werden, der in erster Linie durch Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit der Schüler geprägt ist. In einem möglichst hohen Maße plant die Gruppe durch plausibles, selbstständiges Handeln den Weg und löst die gestellte Aufgabe durch fächerübergreifendes Handeln in ihrer „natürlichen Umgebung“. So genannte
Projektpräsentationen Jahrgangsstufen der Realschule
werden seit dem Schuljahr 2006/07
in den 9.
erfolgreich durchgeführt. Sie stellen die gemeinsame Erarbeitung von Themen und deren mediengerechte Präsentation in den Mittelpunkt. Diese neue Methode, die als Ersatz für eine Schulaufgabe angeboten werden kann, versteht sich als Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der Realschüler. Sie lernen und üben, wie man eine komplexe Aufgabe gemeinsam bewältigt, und zwar von der Planung über die Arbeitsverteilung und Durchführung bis zur Präsentation der Ergebnisse. Dabei stärken die Realschüler
Kompetenzen, die insbesondere im späteren Berufsleben von großer Bedeutung
sind. 10
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Der Unterricht in der Realschule
Neben einer breiten Allgemeinbildung , die weitere schulische
Bildungsgänge bis hin zur Hochschulreife
und anschließendem Studium ermöglicht, bietet die Realschule auch eine
Vielzahl an berufsorientierten Fächern
. In diesen werden die Schüler in Theorie und Praxis auf hohem Niveau auf die verschiedensten Ausbildungsberufe vorbereitet.
In etwa zwei Drittel der Realschulabsolventen streben auf den Ausbildungsmarkt
. Einen breiten Raum nimmt die Thematik der „
Berufswahlvorbereitung
Arbeit und Unternehmen der Wirtschaft fördert die Realschule die “ ein, die fächerübergreifend bearbeitet wird. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Auseinandersetzung der Schüler mit der Arbeitswelt und verschafft ihnen Einblick in deren Strukturen und Entwicklungstendenzen.
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Berufsvorbereitung der Realschüler
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Schulische Anschlussmöglichkeiten
Der Realschulabschluss bietet
vielfältige Anschlussmöglichkeiten
. Neben dem Beginn einer Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Wege über weiterführende Schulen bis zur Aufnahme eines Studiums eingeschlagen werden.
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Der Übertritt an die Realschule
bis
Ø
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.
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Gymnasium
5. Jgst.
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule
in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule
Realschule
5. Jgst.
Mittelschule 6. Jgst.
Ø bis 2,0
(aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis)
Ø 2,5
(aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis)
Mittelschule 5. Klasse Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien § 49 MSO
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Gymnasium
6. Jgst.
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule in die 6. Jgst.
des Gymnasiums und der Realschule
Realschule
6. Jgst.
Mittelschule 6. Jgst.
Nur mit Aufnahmeprüfung!
Ø bis 2,0 aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmeprüfung
Mittelschule 5. Klasse
Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien § 49 MSO
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Gymnasium
7. Jgst.
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Mittelschule an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder den M-Zweig der Mittelschule Realschule
7. Jgst.
Wirtschaftsschule
7. Jgst.
Mittelschule M 7-Klasse Mittelschule 7. Jgst.
Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht an der WS
(Der Probeunterricht ist bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können die Eltern entscheiden.)
Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der MS für den M-Zweig
Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS
Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Aufnahmeprü fung und Probezeit Ø 2,0 aus D, M, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmepr.
Ø 2,66
aus D, M, Englisch im
Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis > Ø 2,66
aus D, M, Englisch im
Zwischenzeugnis Ø 2,66
aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis oder
Jahreszeugnis > Ø 2,66
aus D, M, E im Zwischenzeugnis o.
Jahreszeugnis Mittelschule 6. Klasse
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Übertrittsbestimmungen nach der 4. und 5. Jgst.
Übertritt von - nach von 4. Jgst. GS In 5. Jgst.
von 5. Jgst MS in 5. Jgst. von 5. Jgst MS in 6. Jgst. von 5. Jgst RS in 5. Jgst. von 5. Jgst RS in 6. Jgst.
Realschule Übertrittszeugnis
im Mai bis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,66 -> Probeunterricht
Jahreszeugnis
im Juli bis
Ø 2,50
(D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit)
Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai)! Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai.
Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien.
Jahreszeugnis
im Juli bis
Ø 2,00
(D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung möglich ---
Gymnasium Übertrittszeugnis
im Mai bis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht
Jahreszeugnis
im Juli bis
Ø 2,0
(D/M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit))
Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai) Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai.
Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien.
Nur mit Aufnahmeprüfung!
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---
Jahreszeugnis
im Juli bis
Ø 2,5
(D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
Anmeldemodus wie 5. Jgst. HS -> 5. Jgst. Gy Jahreszeugnis
bis
Ø 2,00
im Juli (D,M,E) 18
Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jgst. der RS
Die
Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe
einer Realschule (vgl. § 26 RSO) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist (Übertrittsnoten oder bestandener Probeunterricht) und das
12. Lebensjahr
am 30. September noch
nicht vollendet
hat (steht noch nicht in der RSO, wird aber analog zur GSO festgelegt)
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Die 5. Jahrgangsstufe als Gelenkklasse an allen Schularten
Die
5. Jahrgangsstufe
folgenden Aufgaben: hat in allen Schularten die Funktion einer
Gelenkklasse
mit Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Mittelschule, Realschule, Gymnasium)
Begleit und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte
: Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen) Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen)
Angebote der Realschulen
: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch, Mathematik und Englisch; Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für den Wechsel ans Gymnasium
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Dokumente für die Anmeldung
Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen: das
Original des Übertrittszeugnisses
der Grundschule bzw. die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt, das
Original des Geburtsscheines
oder der Geburtsurkunde,
ggf.
der
Nachweis über die Erziehungsberechtigung
(v.a. bei geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen) und
ggf.
die
Bescheinigung über Teilleistungsstörungen
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Übertritt von einer Privatschule an die Realschule
Die
Übertrittsbedingungen
für Schüler
aus Privatschulen
sind
abhängig vom rechtlichen Status
der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden.
Staatlich anerkannte Grund/Mittelschulen
Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus, in der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule)
Staatlich genehmigte Grund/Mittelschule
Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Auch für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein Probeunterricht angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen) 22
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Probezeit und Elternwille
Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch?
Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich
unter bestimmten Bedingungen Mathematik
) (
Probeunterricht
jeweils die
Note 4 in Deutsch und
auch über eine Empfehlung der Realschule hinwegsetzen und selbst entscheiden können, ob Ihr Kind die Realschule besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach § 26 der Realschulordnung (RSO) die
Aufnahme in die Realschule beantragen
.
Gibt es eine Probezeit für ein Kind?
Eine
generelle Probezeit
, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche Realschule beginnt und für alle Realschüler gilt,
gibt es nicht
.
Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Realschulordnung § 29 und § 31 (RSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine
Probezeit
, in der über die endgültige Aufnahme
in eine höhere Jahrgangsstufe
entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler. 23
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Wie sieht der Probeunterricht aus?
Der
Probeunterricht
dauert grundsätzlich
drei Tage
.
Er wird in den Fächern
Deutsch
und
Mathematik
Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe.
mündliche Leistungen
herangezogen. abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Zur Bildung der Prüfungsnote werden
schriftliche und Rechtschreibung
Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:
Ein Diktat
wie bisher gehört
nicht mehr
zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die
Rechtschreibkenntnisse werden
verbessernder Fehlertext)
geprüft.
jedoch
in anderen Aufgaben
(Wortdiktat mit Bildern; und zu Das Kind hat am Probeunterricht
erfolgreich
teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die
Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4
erreicht hat. Wird
in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht
, gilt der Probeunterricht zwar als
nicht bestanden
der
Übertritt
an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO)
auf Antrag der Eltern möglich
. Die Eltern treffen die Entscheidung. Erreicht das Kind in einem der
Prüfungsfächer bestanden
lediglich die
Note 5 oder 6
, so ist der Probeunterricht
nicht
und es ist momentan
kein Übertritt
an die Realschule möglich.
Die Eltern
werden von der Schule
schriftlich informiert
über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.
Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies
auf dem Übertrittszeugnis vermerkt
.
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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Alle Probeunterrichtsunterlagen unter: http://www.isb.bayern.de/realschule/leistungserhebungen/probeunterricht-realschule/
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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Probeunterricht Deutsch-Rechtschreiben 2012
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Was ist eine Aufnahmeprüfung?
Aufnahmeprüfungen
werden in den
letzten Tagen der Sommerferien
durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf
alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule
. Eine Aufnahmeprüfung
entfällt
in Fächern, in denen der Schüler an der bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte,
im Jahreszeugnis des Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der Mittlere-Reife-Klassen
der Mittelschule
mindestens die Note 4
,
im Jahreszeugnis der Hauptschule
mindestens die
Note 2
(außerhalb der Mittlere-Reife-Klassen) nachgewiesen wird. In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden, wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese Lücken in absehbarer Zeit schließen kann.
Die Prüfung wird in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich, in den übrigen Fächern mündlich
durchgeführt.
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Unsere Realschule stellt sich vor
Individueller Text der Nachbarrealschule
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen?
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