Realschule - Staatliche Schulberatung in Bayern

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Informationsabend zum Übertritt

Übertritt an die Realschule

Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis November 2013

Die Bayerische Realschule

In Bayern ist die

sechsstufige Realschule

(R6) die Regelschule. Sie umfasst die

Jahrgangsstufen 5 bis 10

. Das Bildungsangebot der Realschule richtet sich an junge Menschen, die an

theoretischen Fragen

sind und

gleichzeitig praktische Fähigkeiten

interessiert und Neigungen haben. Die bayerische Realschule vermittelt eine

allgemeine und berufsvorbereitende Bildung

. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schülern befähigt, durch

Schwerpunktbildung

in

verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen

, ihren Leistungen und Interessen entsprechend nach Erwerb des Realschulabschlusses in

berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge

einzutreten. Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden: 1.

Flyer „Die bayerische Realschule“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2.

Bayerisches Realschulnetz, Homepage http://www.realschule.bayern.de/

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Wahlpflichtfächergruppen der Realschule

Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben vorzubereiten und sie in ihren Neigungen zu fördern, können die Schülerinnen und Schüler zwischen

drei Wahlpflichtfächergruppen

wählen. Im Wesentlichen

unterscheiden

sich diese nur

durch ihre Profilfächer 80% des Unterrichts

beachten ist, dass der voneinander. Ca. ist für alle Schülerinnen und Schüler

gleich

. Zu

Realschulabschluss für alle Wahlpflichtfächer gruppen gleichwertig

ist.

Wahlpflichtfächergruppe I Schwerpunkt:

mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

Wahlpflichtfächergruppe II Schwerpunkt:

wirtschaftlicher Bereich

Wahlpflichtfächergruppe IIIa Schwerpunkt:

zweite Fremdsprache Französisch

Wahlpflichtfächergruppe IIIb Schwerpunkt:

Bereich musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer

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Wahlpflichtfächergruppe I

Schwerpunkt:

mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich Die Fächer Mathematik, Physik und Chemie werden in verstärktem Umfang unterrichtet. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie. Es beinhaltet Grundlagen von Technisches Zeichnen (CAD), Textverarbeitung und Informatik. In dieser Wahlpflichtfächergruppe werden vermehrt naturwissenschaftliche Experimente durchgeführt und ausgewertet, Gesetzmäßigkeiten bewiesen und die Natur in ihrer Vielfalt beobachtet und beschrieben.

Zielgruppe:

Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die in einem technischen Beruf tätig werden wollen. Dazu zählen technische Assistenzberufe, elektrotechnische Berufe und informationstechnische Berufe. Die Wahlpflichtfächergruppe I ist die beste Vorbereitung für den Übertritt in den technischen Zweig der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS). Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.

Abschlussprüfungsfächer:

Deutsch, Englisch, Mathematik I und Physik

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Wahlpflichtfächergruppe II

Schwerpunkt:

wirtschaftlicher Bereich Es werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht sowie Informationstechnologie mit einem Schwerpunkt in der Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen unterrichtet. In dieser Wahlpflichtfächergruppe gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliches Handeln in Familien und Unternehmen und in wirtschaftliche Fragestellungen. Sie lernen mit rechtlichen Regelungen umzugehen und betriebswirtschaftliche Vorgänge zu erfassen.

Zielgruppe:

Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Sie ist zugleich eine gute Vorbereitung für den Besuch der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.

Abschlussprüfungsfächer:

Deutsch, Englisch, Mathematik II und BwR

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Wahlpflichtfächergruppe IIIa

Schwerpunkt:

zweite Fremdsprache Französisch

Zielgruppe:

Die Schülerinnen und Schüler lernen alltägliche Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen. Sie erfahren etwas über die geographischen, kulturellen und touristischen Besonderheiten Frankreichs und erschließen sich französische Texte. Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Touristikbereich oder im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIa ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS) und insbesondere erleichtert sie den Übergang in das Gymnasium. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.

Abschlussprüfungsfächer:

Deutsch, Englisch, Mathematik II und Französisch oder Spanisch oder Tschechisch (nach Angebot der Schule)

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Wahlpflichtfächergruppe IIIb

Schwerpunkt:

musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer Bereich Je nach Angebot und Möglichkeit der einzelnen Realschule liegt der Schwerpunkt in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb im musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich. Das Profilfach legt den Schwerpunkt fest. Auch das Fach Informationstechnologie berücksichtigt die jeweilige Schwerpunktsetzung.

Zielgruppe:

Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im sozialen bzw. handwerklich gestalterischen Bereich ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für die Bereiche Soziales bzw. Gestaltung.

Abschlussprüfungsfächer:

Deutsch, Englisch, Mathematik II und das jeweilige Profilfach

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Übersicht über die Wahlpflichtfächergruppen

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Realschulen für Behinderte

Für wen sind die Schulen bestimmt?

BayEUG, Art. 19 (1): Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.

Welche Realschulen nehmen Behinderte auf?

Alle Realschulen für Behinderte sind im Großraum München untergebracht. Deshalb haben fast alle auch ein Heim zur Unterbringung während der Schulwoche. Im einzelnen sind dies:

Edith-Stein-Schule

, Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Sehen, Raiffeisenstr. 25, 85716 Unterschleißheim, Tel.: +4989 310001-1422, Heimschule, Tagesheim

Samuel-Heinicke-Realschule

(Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Hören der SchulCentrum Augustinum gGmbH München), In den Kirschen 1, 80992 München, Tel.: +4989 179050, Heimschule und Tagesheim

Ernst-Barlach-Realschule

Realschule für Körperbehinderte, Barlachstr. 36, 80804 München, Tel.: +4989 8393 6014, Schülerheim der Stiftung Pfennigparade für Knaben und Mädchen,

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Der Unterricht in der Realschule

Der Unterricht

an der Realschule ist abwechslungsreich. Die Schüler werden durch

unterschiedlichste methodische Zugänge

an Inhalte herangeführt. Neben dem fragend entwickelnden Unterricht bestehen vielfältige offene und Schüler aktivierende Unterrichtsformen.

Projektunterricht

nimmt an der Realschule einen immer größeren Raum ein. Hierbei soll ein Unterricht verstanden werden, der in erster Linie durch Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit der Schüler geprägt ist. In einem möglichst hohen Maße plant die Gruppe durch plausibles, selbstständiges Handeln den Weg und löst die gestellte Aufgabe durch fächerübergreifendes Handeln in ihrer „natürlichen Umgebung“. So genannte

Projektpräsentationen Jahrgangsstufen der Realschule

werden seit dem Schuljahr 2006/07

in den 9.

erfolgreich durchgeführt. Sie stellen die gemeinsame Erarbeitung von Themen und deren mediengerechte Präsentation in den Mittelpunkt. Diese neue Methode, die als Ersatz für eine Schulaufgabe angeboten werden kann, versteht sich als Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der Realschüler. Sie lernen und üben, wie man eine komplexe Aufgabe gemeinsam bewältigt, und zwar von der Planung über die Arbeitsverteilung und Durchführung bis zur Präsentation der Ergebnisse. Dabei stärken die Realschüler

Kompetenzen, die insbesondere im späteren Berufsleben von großer Bedeutung

sind. 10

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Der Unterricht in der Realschule

Neben einer breiten Allgemeinbildung , die weitere schulische

Bildungsgänge bis hin zur Hochschulreife

und anschließendem Studium ermöglicht, bietet die Realschule auch eine

Vielzahl an berufsorientierten Fächern

. In diesen werden die Schüler in Theorie und Praxis auf hohem Niveau auf die verschiedensten Ausbildungsberufe vorbereitet.

In etwa zwei Drittel der Realschulabsolventen streben auf den Ausbildungsmarkt

. Einen breiten Raum nimmt die Thematik der „

Berufswahlvorbereitung

Arbeit und Unternehmen der Wirtschaft fördert die Realschule die “ ein, die fächerübergreifend bearbeitet wird. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Auseinandersetzung der Schüler mit der Arbeitswelt und verschafft ihnen Einblick in deren Strukturen und Entwicklungstendenzen.

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Berufsvorbereitung der Realschüler

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Schulische Anschlussmöglichkeiten

Der Realschulabschluss bietet

vielfältige Anschlussmöglichkeiten

. Neben dem Beginn einer Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Wege über weiterführende Schulen bis zur Aufnahme eines Studiums eingeschlagen werden.

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Der Übertritt an die Realschule

bis

Ø

Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.

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Gymnasium

5. Jgst.

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule

in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule

Realschule

5. Jgst.

Mittelschule 6. Jgst.

Ø bis 2,0

(aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis)

Ø 2,5

(aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis)

Mittelschule 5. Klasse Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien § 49 MSO

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Gymnasium

6. Jgst.

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule in die 6. Jgst.

des Gymnasiums und der Realschule

Realschule

6. Jgst.

Mittelschule 6. Jgst.

Nur mit Aufnahmeprüfung!

Ø bis 2,0 aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmeprüfung

Mittelschule 5. Klasse

Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien § 49 MSO

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Gymnasium

7. Jgst.

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Mittelschule an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder den M-Zweig der Mittelschule Realschule

7. Jgst.

Wirtschaftsschule

7. Jgst.

Mittelschule M 7-Klasse Mittelschule 7. Jgst.

Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht an der WS

(Der Probeunterricht ist bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können die Eltern entscheiden.)

Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der MS für den M-Zweig

Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS

Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Aufnahmeprü fung und Probezeit Ø 2,0 aus D, M, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmepr.

Ø 2,66

aus D, M, Englisch im

Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis > Ø 2,66

aus D, M, Englisch im

Zwischenzeugnis Ø 2,66

aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis oder

Jahreszeugnis > Ø 2,66

aus D, M, E im Zwischenzeugnis o.

Jahreszeugnis Mittelschule 6. Klasse

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Übertrittsbestimmungen nach der 4. und 5. Jgst.

Übertritt von - nach von 4. Jgst. GS In 5. Jgst.

von 5. Jgst MS in 5. Jgst. von 5. Jgst MS in 6. Jgst. von 5. Jgst RS in 5. Jgst. von 5. Jgst RS in 6. Jgst.

Realschule Übertrittszeugnis

im Mai bis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,66 -> Probeunterricht

Jahreszeugnis

im Juli bis

Ø 2,50

(D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit)

Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai)! Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai.

Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien.

Jahreszeugnis

im Juli bis

Ø 2,00

(D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung möglich ---

Gymnasium Übertrittszeugnis

im Mai bis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht

Jahreszeugnis

im Juli bis

Ø 2,0

(D/M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit))

Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai) Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai.

Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien.

Nur mit Aufnahmeprüfung!

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---

Jahreszeugnis

im Juli bis

Ø 2,5

(D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz

Anmeldemodus wie 5. Jgst. HS -> 5. Jgst. Gy Jahreszeugnis

bis

Ø 2,00

im Juli (D,M,E) 18

Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jgst. der RS

Die

Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe

einer Realschule (vgl. § 26 RSO) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler   für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist (Übertrittsnoten oder bestandener Probeunterricht) und das

12. Lebensjahr

am 30. September noch

nicht vollendet

hat (steht noch nicht in der RSO, wird aber analog zur GSO festgelegt)

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Die 5. Jahrgangsstufe als Gelenkklasse an allen Schularten

Die

5. Jahrgangsstufe

folgenden Aufgaben: hat in allen Schularten die Funktion einer

Gelenkklasse

mit  Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl  Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen  Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen  Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Mittelschule, Realschule, Gymnasium)

Begleit und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte

:  Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen)  Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen)

Angebote der Realschulen

: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch, Mathematik und Englisch; Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für den Wechsel ans Gymnasium

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Dokumente für die Anmeldung

Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen:  das

Original des Übertrittszeugnisses

der Grundschule bzw. die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt,    das

Original des Geburtsscheines

oder der Geburtsurkunde,

ggf.

der

Nachweis über die Erziehungsberechtigung

(v.a. bei geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen) und

ggf.

die

Bescheinigung über Teilleistungsstörungen

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Übertritt von einer Privatschule an die Realschule

Die

Übertrittsbedingungen

für Schüler

aus Privatschulen

sind

abhängig vom rechtlichen Status

der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden.

Staatlich anerkannte Grund/Mittelschulen

Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus, in der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule)

Staatlich genehmigte Grund/Mittelschule

Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Auch für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein Probeunterricht angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen) 22

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Probezeit und Elternwille

Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch?

Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich

unter bestimmten Bedingungen Mathematik

) (

Probeunterricht

jeweils die

Note 4 in Deutsch und

auch über eine Empfehlung der Realschule hinwegsetzen und selbst entscheiden können, ob Ihr Kind die Realschule besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach § 26 der Realschulordnung (RSO) die

Aufnahme in die Realschule beantragen

.

Gibt es eine Probezeit für ein Kind?

Eine

generelle Probezeit

, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche Realschule beginnt und für alle Realschüler gilt,

gibt es nicht

.

Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Realschulordnung § 29 und § 31 (RSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine

Probezeit

, in der über die endgültige Aufnahme

in eine höhere Jahrgangsstufe

entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler. 23

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Wie sieht der Probeunterricht aus?

Der

Probeunterricht

dauert grundsätzlich

drei Tage

.

Er wird in den Fächern

Deutsch

und

Mathematik

Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe.

mündliche Leistungen

herangezogen. abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Zur Bildung der Prüfungsnote werden

schriftliche und Rechtschreibung

Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:

Ein Diktat

wie bisher gehört

nicht mehr

zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die

Rechtschreibkenntnisse werden

verbessernder Fehlertext)

geprüft.

jedoch

in anderen Aufgaben

(Wortdiktat mit Bildern; und zu Das Kind hat am Probeunterricht

erfolgreich

teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die

Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4

erreicht hat. Wird

in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht

, gilt der Probeunterricht zwar als

nicht bestanden

der

Übertritt

an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO)

auf Antrag der Eltern möglich

. Die Eltern treffen die Entscheidung. Erreicht das Kind in einem der

Prüfungsfächer bestanden

lediglich die

Note 5 oder 6

, so ist der Probeunterricht

nicht

und es ist momentan

kein Übertritt

an die Realschule möglich.

Die Eltern

werden von der Schule

schriftlich informiert

über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.

Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies

auf dem Übertrittszeugnis vermerkt

.

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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht

Alle Probeunterrichtsunterlagen unter: http://www.isb.bayern.de/realschule/leistungserhebungen/probeunterricht-realschule/

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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht

Probeunterricht Deutsch-Rechtschreiben 2012

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Was ist eine Aufnahmeprüfung?

Aufnahmeprüfungen

werden in den

letzten Tagen der Sommerferien

durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf

alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule

.  Eine Aufnahmeprüfung

entfällt

in Fächern, in denen der Schüler an der bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte,    

im Jahreszeugnis des Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der Mittlere-Reife-Klassen

der Mittelschule

mindestens die Note 4

,

im Jahreszeugnis der Hauptschule

mindestens die

Note 2

(außerhalb der Mittlere-Reife-Klassen) nachgewiesen wird. In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden, wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese Lücken in absehbarer Zeit schließen kann.

Die Prüfung wird in den Fächern

Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich, in den übrigen Fächern mündlich

durchgeführt.

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Unsere Realschule stellt sich vor

Individueller Text der Nachbarrealschule

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen?

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