Transcript Die Wirtschaftsschule - Staatliche Schulberatung in Bayern
Informationsabend zum Übertritt
Übertritt an die Wirtschaftsschule
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis November 2012 Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold
Die Bayerische Wirtschaftsschule
Zu den Besonderheiten des bayerischen Schulwesens zählt eine Schulart, die seit Generationen
kaufmännische Nachwuchskräfte
ausbildet:
Die Wirtschaftsschule
.
Sie ist eine
berufsvorbereitende Schule
, die eine
allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung
im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Rund 24.000 Schüler besuchen derzeit eine Wirtschaftsschule. Sie zählt gemäß Art. 14 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zu den beruflichen Schulen (Berufsfachschule).
Die Wirtschaftsschule
umfasst
- je nach Art -
die Jahrgangsstufen 7 bis 10, 8 bis 10 oder 10 bis 11
. Abschluss:
Mittlerer Schulabschluss
Die Wirtschaftsschule richtet den Fokus auf die
kaufmännische Grundbildung
. Deshalb kann mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem
mittleren Schulabschluss
, die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf verkürzt werden.
Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden: Homepage des Kultusministeriums: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/wirtschaftsschule.html
Flyer: Die Beruflichen Schulen in Bayern
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Drei Formen der Wirtschaftsschule
Es werden
drei verschiedene Formen
der Wirtschaftsschule unterschieden: die
vierstufige Wirtschaftsschule
im Anschluss an die Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die
Jahrgangstufen 7 - 10
die
dreistufige Wirtschaftsschule
im Anschluss an die Jahrgangsstufe 7 der Mittelschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die
Jahrgangsstufen 8 - 10
die
zweistufige Wirtschaftsschule
nach der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die
Jahrgangsstufen 10 - 11
; Die
zweistufige Wirtschaftsschule
richtet sich
besonders an Mittelschul absolventen mit Quali
. Noch mehr als bei der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule konzentriert sich der Unterricht der zweistufigen Wirt schaftsschule - neben Deutsch und Englisch auf die "Wirtschaftsfächer".
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Ausbildungsrichtungen der Wirtschaftsschule
An der vier und dreistufigen Wirtschaftsschule können ab der Jahrgangsstufe 8
zwei Ausbildungsrichtungen
eingerichtet werden: In der
Wahlpflichtfächergruppe H
Rechnungswesen, Text wird die
berufliche Grundbildung vertieft
lediglich im Rahmen der Wahlpflichtfächer angeboten wird. Dieser Zweig . Der Schwerpunkt liegt auf kaufmännischen bzw. wirtschaftskundlichen Fächern (wie z. B. und Datenverarbeitung), während das Fach Mathematik
eignet sich vor allem für Schüler
, die später eine Berufsausbildung in einem
kaufmännischen Beruf oder einen Verwaltungsberuf
anstreben. In der
Wahlpflichtfächergruppe M
Fachoberschule.
wird die
berufliche Grundbildung
im wirtschaftlichen Bereich
durch naturwissenschaftlich-mathematische Inhalte (Mathematik und Physik) ergänzt
. Damit bildet diese Ausbildungsrichtung eine gute Grundlage für eine
spätere kaufmännische oder technische Berufsausbildung
, sie ist aber auch ge eignet für eine
Fortsetzung des schulischen Bildungswegs
, zum Beispiel an einer Schüler, die eine
Fortsetzung ihres schulischen Bildungsweges
, etwa an einer Fach oberschule, anstreben, sollten sich für die Wahlpflichtfächergruppe M der vier- und dreistufigen Wirtschaftsschule entscheiden. Wenn sie die Wahlpflichtfächergruppe H gewählt haben, ist es hilfreich, das
Wahlpflichtfach Mathematik
zu belegen.
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Praxisorientierung der Wirtschaftsschule
Die
Praxisorientierung
zeigt sich vor allem in den Fächern: Textverarbeitung, Datenverarbeitung und in den Wahlpflichtfächern. Im
Wahlpflichtfach Übungsfirmenarbeit
lernen die Schüler in schuleigenen Übungsfirmen die Ausführung wichtiger kaufmänn ischer Tätigkeiten. Sie kaufen und verkaufen Waren, übernehmen die Buchführung, führen die Geschäftskorrespondenz mit anderen Übungsfirmen, Banken usw. Auch der Unterricht im
Fach Datenverarbeitung
trägt zur Qualifi zierung der Schüler bei. Praxisgemäße Anwendersoftware (z. B. Finanzbuchhaltung, Kalkulation, Auftragsbearbeitung) steht an Wirtschaftsschulen zur Verfügung.
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Unterschiede zur Realschule Ausbildungsrichtung „H“ (Handelszweig):
• Mathematik nur 7. Kl. / Wirtschaftsrechnen 8. Kl. • mehr Wirtschaftsfächer (dafür kein Chemie/Physik) • Übungsfirmenarbeit: “Praxis durch das Lehrbüro“ • Umfangreiche Textverarbeitung und EDV mit kfm. Anwendungen • Projektarbeit mit interessanten Themen und selbstverantwortlichem Lernen • WS = „Berufsfachschule“, d.h. ½ bis zu 1 Jahr Ausbildungsverkürzung in kaufm./verw. Berufen
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Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Mittelschule an die Wirtschaftsschule Wirtschaftsschule
7. Jgst.
Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht an der WS
(Der Probeunterricht ist bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können die Eltern entscheiden.)
Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der MS für den M-Zweig
Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS
Ø 2,66
aus D, M, Englisch im
Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis Mittelschule 6. Klasse > Ø 2,66
aus D, M, Englisch im
Zwischenzeugnis
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Aufnahmevoraussetzungen
Der Eintritt in die
vier- oder dreistufige Wirtschaftsschule
Notendurchschnitt von
mindestens 2,66
setzt einen
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
im
Zwischen- oder Jahreszeugnis der Mittelschule
oder die
erfolgreiche Absolvierung des Probeunterrichts im Mai
voraus. Der Eintritt in die
zweistufige Wirtschaftsschule
setzt den
qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
sowie mindestens die
Note 3 im Fach Englisch
voraus. Von der Realschule oder dem Gymnasium kommend die Note 4,00 in D und E.
Aus dem M-Zug der Mittelschule, aus der 6. Jgst. der Realschule oder des Gymnasiums
mit Vorrückungserlaubnis in die 7. bzw. 8. Kl. oder in Deutsch, Englisch und Mathe mind. die Note 4 in Einzelfällen beraten lassen!
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Übertritt von einer Privatschule an die Wirtschaftsschule
Die
Übertrittsbedingungen
für Schüler
aus Privatschulen
sind
abhängig vom rechtlichen Status
der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden.
Staatlich anerkannte Mittelschulen
Diese Schulen stellen anerkanntes Zeugnisse aus. Die Übertrittsbedingungen entsprechen den staatlichen Vorgaben.
Staatlich genehmigte Haupt/Mittelschule
Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. (Beispiel in München: alle Montessorischulen)
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Probezeit und Elternwille
Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch?
Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich
unter bestimmten Bedingungen
(
Probeunterricht
jeweils die
Note 4 in Deutsch und Mathematik
§ 27 der Wirtschaftsschulordnung (WSO) die ) auch über eine Empfehlung der Wirt schaftsschule hinwegsetzen und selbst entscheiden können, ob Ihr Kind die Wirtschafts schule besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach
Aufnahme in die Wirtschaftsschule beantragen
.
Gibt es eine Probezeit für ein Kind?
Eine
generelle Probezeit
, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche Wirtschafts schule beginnt,
gibt es nicht
.
Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Wirtschaftsschulordnung § 30 (WSO) geregelt haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine
Probezeit
, in der über die end gültige Aufnahme
in eine höhere Jahrgangsstufe
dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamt persönlichkeit der Schüler. entschieden wird. Ausschlaggebend 10
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Wie sieht der Probeunterricht aus?
Der
Probeunterricht
dauert
drei Tage
.
Er wird in den Fächern
Deutsch
und
Mathematik
abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe unter Berück sichtigung der Aufgabe der Wirtschaftsschule.
Zur Bildung der Prüfungsnote werden
schriftliche und mündliche Leistungen
herangezogen. Der Probeunterricht kann für mehrere Wirtschaftsschulen gemeinsam durchgeführt werden. Er findet für Ab solventen der Mittelschulen Anfang Mai statt bzw. für die übrigen Schülerinnen und Schüler in den letzten Tagen der Sommerferien.
Der Probeunterricht kann im selben Kalenderjahr nicht wiederholt werden!
Das Schüler hat am Probeunterricht
erfolgreich
teilgenommen, wenn er in einem Prüfungsfach mindestens die
Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4
erreicht hat. Wird
in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht
, gilt der Probeunterricht zwar als
nicht bestanden
- der
Übertritt
an die Wirtschaftsschule ist jedoch nach § 27 der Wirtschaftsschulordnung (WSO)
auf Antrag der Eltern möglich
. Die Eltern treffen die Entscheidung. Erreicht der Schüler in einem der
Prüfungsfächer
Probeunterricht
nicht bestanden
Wirtschaftsschule möglich.
lediglich die
Note 5 oder 6
, so ist der und es ist momentan
kein Übertritt
an die
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Weiterführende Schulen nach der Wirtschaftsschule
Berufsfachschule Fachschule nach einer Berufsausbildung Fachakademie nach einer Berufsausbildung Fachoberschule Berufsoberschule nach einer Berufsausbildung Kolleg nach einer Berufsausbildung Gymnasium (Einführungsklasse oder Direkteinstieg)
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Unsere Wirtschaftsschule stellt sich vor
Individueller Text der Nachbarwirtschaftsschule
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen?
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