Peter Grönwoldt

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EUROPÄISCHE UNION
Forum
„EU-Strukturfondsfinanzierung für
wissenschaftliche Einrichtungen“,
Berlin, 27. - 28.11.2013
Beiträge und Programme des ESF beim
Bund und die Bedeutung für
wissenschaftliche Einrichtungen
Peter Grönwoldt, Referat 321,
ESF-Verwaltungsstelle
EUROPÄISCHE UNION
Der Europäische Sozialfonds (ESF)
Einer von fünf Strukturfonds der EU, bekannter: EFRE
Der ESF ist der Fonds, der den Menschen im Blick hat:
Gründung 1957 - zentrales arbeitsmarktpolitisches
Förderinstrument der Europäischen Union - Alle Menschen
sollen eine berufliche Perspektive erhalten.
Programme im Bereich
 Arbeitsmarkt,
 Bildung,
 soziale Eingliederung.
Neue Förderperiode 2014 – 2020 bringt Änderungen
EUROPÄISCHE UNION
Wesentliche Neuerungen 2014 ff.
1. Thematische Konzentration (Art. 4 ESF–VO)
2. Partnerschaftsvereinbarungen (Art. 13 – 15 Allg. VO)
3. Ex-ante-Konditionalitäten (u.a. Art. 17 + Anhang IV Allg. VO)
4. Verstärkte Ergebnisorientierung (Art. 18ff. Allg. VO / Art. 5
ESF–VO)
5. Finanzkorrekturen und Zahlungsaussetzungen (Art. 20, 77
Allg. VO)
EUROPÄISCHE UNION
Thematische Ziele des ESF
(Art. 3 ESF – VO)
Vier „Thematische Ziele“:
(A)
(B)
Förderung der Beschäftigung
und Unterstützung der
Mobilität der Arbeitskräfte
Förderung der sozialen
Eingliederung und
Bekämpfung der Armut
(C)
(D)
Investitionen in Bildung,
Kompetenzen und
lebenslanges Lernen
Verbesserung der
institutionellen Kapazitäten
und Förderung einer
effizienten öffentlichen
Verwaltung
 für BMBF liegt der Schwerpunkt auf Ziel (C)
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Investitionspriorität „Humankapital“ (Ziel C)
 Einbettung in „Europa 2020“
 Priorität: Intelligentes Wachstum
 Leitideen: Innovationsunion, Jugend in Bewegung
 3% des BIP als Investition in Forschung und Entwicklung
 Senkung der Schulabbrecherquote auf unter 10%
 Steigerung des Akademikeranteils der 30 – 34 Jährigen auf mind. 40%
Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Beachtung des
demografischen Faktors
Europa 2020-Strategie – Überblick
Europa 2020-Strategie:
Vision einer europäischen
Sozialen Marktwirtschaft
des 21. Jh.
Thematischer Ansatz
mit definierten Prioritäten, Kernzielen und
Leitinitiativen
System der Länderberichte mit eigenen
Strategien der MS
Drei Prioritäten:
Intelligentes Wachstum:
Entwicklung einer auf Wissen
und Innovation gestützten
Wirtschaft
Nachhaltiges Wachstum:
Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft
Integratives Wachstum:
Förderung einer Wirtschaft
mit hoher Beschäftigung und
ausgeprägten sozialen und
territorialen Zusammenhalt
Aus Prioritäten Ableitung von fünf Kernzielen:
75% der Bev.
zw. 20-64 J.
erwerbstätig
3% des BIP
der EU für
FuE
Erreichung der
20-20-20 Klimaschutz-Ziele
Bessere Bildung
Schulabbrecher unter
10%, 40% Akademiker
bei den 30-34 Jährigen
Armutsbekämpf
-ung: mind. 20
Mio. weniger arme
Menschen
Zur Umsetzung sieben Leitinitiativen:
Jugend in Bewegung
Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Digitale Agenda Europas
Neue Kompetenzen und
Beschäftigungsmögl.
Ressourcen
schonendes Europa
Europäische Plattform zur
Bekämpfung der Armut
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Laufende ESF-Programme im aktuellen operationellen
Programm des Bundes
Rund 60 aktuell bestehende Programme im Bundes-ESF,
davon 12 Programme beim BMBF
z.B.:
 JOBSTARTER,
 Arbeiten-Lernen-Kompetenzen entwickeln,
 Perspektive Berufsabschluss,
 Lernen vor Ort,
 Neue Medien in der beruflichen Bildung,
 Bildungsprämie,
 Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“.
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Programmplanungen des BMBF ESF ab 2014
(Fokus auf fünf größere Programme im Sinne der Konzentration der Mittel und
Steigerung des „impacts“)
 JOBSTARTER plus (Ref. 311)
 Bildungsprämie III (Ref. 316)
 Bildung integriert (Fortentwicklung „Lernen vor Ort“, Ref. 321)
 Digitale Medien in der beruflichen Bildung (Ref. 327)
 „Zukunft der Arbeit“ (Fortentwicklung „Arbeiten – Lernen Kompetenzen entwickeln “, Ref. 512)
 Alle vorgesehenen BMBF-Programme adressieren die Investitionspriorität C, iii) „berufliche Bildung, lebenslanges Lernen“
 Schwerpunkt liegt somit im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung,
Anpassung der Systeme des LLL, einschl. Übergang Schule-Beruf
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ESF-Programme des BMBF, die für wissenschaftliche
Einrichtungen von Interesse sein könnten:
 Bildung integriert
 Digitale Medien in der beruflichen
Bildung
 „Zukunft der Arbeit“
 JOBSTARTER
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Programm „Bildung integriert“
zentrale Ziele:
• Verbesserte Integration lokaler Bildungsakteure und –systeme,
• Etablierung von lokalen Verantwortungsgemeinschaften für Bildung,
• Verbesserung des Zugangs zu passgenauen Bildungsangeboten.
Der Förderschwerpunkt liegt auf innovativen Konzepten für den Aufbau und
die Weiterentwicklung integrierter Bildungssysteme auf lokaler Ebene. Dabei
werden die Bedarfe der Bürger einer Region an Bildung und Weiterbildung
aufgegriffen, um koordinierte Angebote erstellen zu können, damit Bildung als
lebensbegleitender Prozess stattfinden kann.
Die Förderinitiative stützt sich auf die Erfahrungen aus „Lernen vor Ort“
(Ansatz auf der Strukturebene kommunaler Bildungssysteme) und nutzt die
Transferstruktur, die erfolgreiche Prozesse und Produkte in die kommunale
Landschaft transportiert.
Träger: Kommunen in Zusammenarbeit mit Bildungsakteuren auf lokaler Ebene
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„Digitale Medien in der beruflichen Bildung“:
Ziel ist es, mit dem Einsatz digitaler Medien in Form von
Modellprojekten und repräsentativen Beispielen zu nachhaltigen strukturellen Veränderungen (u. a. Steigerung
der Beschäftigungsfähigkeit) und zur Qualitätssicherung/
-verbesserung in der beruflichen Bildung beizutragen.
Übergreifende Ziele des Programms sind:
• Weiterentwicklung und Verbreitung digitaler
Bildungstechnologien und Schaffung moderner
beruflicher Aus- und Weiterbildungsgänge,
• Stärkung der Handlungskompetenzen von Akteuren
(Multiplikatoren) der beruflichen Bildung ,
• Informationsinfrastrukturen für die berufliche Bildung
entwickeln und bereitstellen,
• Etablierung einer neuen Lernkultur.
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„Zukunft der Arbeit“
Das Programm „Zukunft der Arbeit“ (in der bisherigen Förderperiode "Arbeiten Lernen - Kompetenzen entwickeln; Innovationsfähigkeit in einer modernen
Arbeitswelt") greift die Herausforderungen auf, die für Unternehmen, insbes. KMU,
und Menschen durch den Strukturwandel, Technisierung und zunehmende
Globalisierung in der Arbeitswelt entstehen. Ziel des Programms ist es, mit
Maßnahmen der Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung in der
Arbeitswelt die Innovationsfähigkeit zu erhöhen. In den Vorhaben werden neue
Konzepte und Modelle in enger Kooperation von Forschung, Wirtschaft und
Sozialpartnern entwickelt und pilotmässig erprobt.
Zentrale Themen:
• Arbeitsplatzintegrierte Weiterbildung und Wissenstransfer im demografischen
Wandel, Nutzung von Erfahrungswissen, Schaffung lernförderlicher Arbeitsplätze,
• Gesundheitliche Prävention zum Erhalt von Kreativität und Innovationsfähigkeit,
• Lebensphasenorientierte berufliche Entwicklung, Work-life-Balance.
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Folgende Ziele stehen beim Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER im Vordergrund:
1) Verbesserung des
Übergangs in
Ausbildung
•Unterstützungsstrukturen für
Betriebe:
•Mismatch zwischen
Ausbildungsangebot und
Ausbildungsnachfrage in
bestimmten Branchen und
Regionen,
•Erhalt der Ausbildungskultur in
KMU, hier auch in KMU mit
Inhaberinnen mit
Migrationshintergrund,
•Mobilitätsförderung zum
Ausgleich regionaler Disparitäten,
• Ausbildungsbausteine im
Übergangsbereich.
2) Erschließung aller
Fachkräftepotentiale
•Im Bereich des Themas Integration
und Berufsbildung sind Jugendliche
mit Migrationshintergrund und ihre
Eltern wichtige Zielgruppen
•Für junge Eltern ohne
abgeschlossene Berufsausbildung ist
es nach wie vor wichtig die
Teilzeitberufsausbildung auszubauen.
•Zudem können Studienabbrecher
mit einer dualen Berufsausbildung
ihre berufliche Zukunft sichern.
•An- und Ungelernte können in der
Nachqualifizierung (unter
Einbeziehung von
Ausbildungsbausteinen) zu einem
Berufsabschluss geführt werden.
3) Verzahnung von Ausund Weiterbildung
• Ausbildungsgänge werden über
die Inhalte der
Ausbildungsordnung hinaus
inhaltlich-fachlich angereichert.
Dazu werden
Zusatzqualifikationen während
der Erstausbildung entwickelt.
Ein weiteres Ziel ist das zeitliche
Vorziehen von
Weiterbildungsqualifizierungen
oder Anrechnung von in der
Ausbildung erlangten ZQ auf
eine zertifizierte Fortbildung.
• Mit der Verzahnung von Ausund Weiterbildung in KMU
ergänzt JOBSTARTER den
Bildungskettenansatz.
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Wie können wissenschaftliche Einrichtungen/Hochschulen zu den
Programmen beitragen?
Bildung integriert: Da es um die praktische Umsetzung eines kommunalen
Bildungsmanagements geht, steht wissenschaftlicher Input nicht im Fokus und ist auch
nicht zwingend notwendig. Die Wissenschaft ist aber als Partner erwünscht. Die
Hochschulen sind als Akteure im Bildungssystem gefragt, da es darum gehen wird, alle
Bildungsakteure einer Region an einen Tisch zu bekommen.
Digitale Medien in der beruflichen Bildung:
Wissenschaftliche Einrichtungen/Hochschulen können wiss. Partner für die didaktische
Konzepterstellung sein bzw. als Partner für die Evaluation der erstellten Konzepte
eingebunden werden. Die überwiegende Mehrzahl der z. Zt. laufenden Vorhaben dürfte
(mindestens) einen Partner dieser Art haben. (Eine Förderung von Materialien zum Einsatz
für den eigenen Lehrbetrieb an Hochschulen ist nicht möglich.)
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„Zukunft der Arbeit: Da es kaum KMU gibt, welche „anwendungsorientierte
Grundlagenforschung“ betreiben, enthalten die Verbundprojekte quasi immer eine
Hochschule oder ein Forschungsinstitut. Wesentliche Motivation für die Förderung
ist die spätere VERWERTUNG der F&E Ergebnisse bei den KMU. Die bei „Zukunft
der Arbeit“ favorisierte Verbundförderung (Forschungseinrichtungen in Kooperation
mit Unternehmen und auch Multiplikatoren wie Kammern, Sozialpartnern)
gewährleistet eine deutlich direktere Umsetzung der F&E Ergebnisse in
Innovationen.
JOBSTARTER: In diesem Programm ist die Einbindung von Hochschulen
themenabhängig. Für den Themenbereich um die „Studienabbrecher“ spielen die
Hochschulen eine Rolle, ebenso bei den Themen Zusatzqualifikationen oder ggfs.
duale Studiengänge. Im Übrigen haben Hochschulen strukturell eher keine
grundsätzliche Rolle im Rahmen des Programms.
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Beispiele ESF-Programme anderer Bundesressorts
(Planungen zur Förderperiode 2014 - 2020)
BMAS: Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des
Anerkennungsgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen)
BMAS: Qualifizierungsmaßnahmen für Bezieher von
Transferkurzarbeitergeld im Rahmen von Transfergesellschaften
BMAS: Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen des § 49 SGB III
BMAS: IsA – Integration statt Ausgrenzung
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BMFSFJ: Programme zur aktiven bzw. sozialen Eingliederung, z.B.
„JUGEND STÄRKEN plus“ oder „Sorgende Gemeinschaften“
BMWi: Programme im Bereich Selbständigkeit, Unternehmertum und
Existenzgründungen (Beispiele: „EXIST“, „Gründercoaching
Deutschland“) und Programme zur Anpassung an den Wandel:
(Beispiele „Unternehmensberatungen für KMU“ und „Passgenaue
Vermittlung“)
BMVBS: Programm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“
(BIWAQ)
EUROPÄISCHE UNION
Chancen/Risiken und Hürden bei der ESF-Förderung (1)
 Zusätzliche Finanzierungsquellen für innovative Maßnahmen
 Erhöhung der Mobilität in Europa
 Einführung von weiteren Vereinfachungen in der Abrechnung
(Pauschalen)
 Flexibilität im Rahmen des 7-Jahres-Zeitraums
 Nationale Kofinanzierung in Höhe von (nur) 20%, 40% bzw. von 50%
erforderlich
 Ergebnisorientierung: Zielerreichung wird über Indikatoren und
Etappenziele kontrolliert
 Wirkungszusammenhang zu „Europa2020“, kritische Masse, um
Wirkung (Impact) zu erzielen.
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Chancen/Risiken und Hürden bei der ESF-Förderung (2)
 Kohärenz der ESF-Programme von Bund und Ländern (keine
Doppelförderung)
 Berichtspflichten wie z.B. Jahresberichte
 Publizitätspflichten
 Prüfungen durch nationale und EU-Prüfbehörden (ESF-Prüfstelle
bis hin zum Europäischen Rechnungshof)
EUROPÄISCHE UNION
Chancen/Risiken und Hürden bei der ESF-Förderung (3)
Förderfähige Ausgaben?
 Wird auf nationaler Ebene festgelegt (Art. 56 Abs. 4 VO 1083/2006
sowie zukünftig Art. 55 Abs. 1 der Allg. VO Strukturfonds),
demnach Erstattung gem. nationalem Zuwendungsrecht.
 Somit lautet der Grundsatz: Es gilt nationales (Zuwendungs-)recht!
Ausnahmen, keine Erstattung aus dem ESF erfolgt für:
 Erstattungsfähige Mehrwertsteuer
 Sollzinsen
 Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur,
Immobilien, Grundstücken
(Art. 11 Abs. 2 der VO Nr. 1081/2006 bzw. zukünftig Art. 59 Abs. 3 allg.
VO und Art. 13 Abs. 3 ESF-VO)
EUROPÄISCHE UNION
Aktuelles zur neuen ESF-Förderperiode 2014-2020
 Die allgemeine Strukturfonds-VO und spezielle ESF-VO
wurden vom Europäischen Parlament am 20.11.2013
verabschiedet. Zur Zeit finden Sprachbereinigungen in allen
Amtssprachen der EU statt. Rat soll im Dezember die
Verordnungen annehmen.
 Der ESF in Deutschland teilt sich in das operationelle Programm
des Bundes (OP-Bund) und die ESF-Programme der Bundesländer.
 Kürzung der Mittel; in der ESF-Förderperiode 2007-2013 standen
seitens der EU für das Bundes-OP ca. 3,5 Mrd. € zur Verfügung, für
den Zeitraum 2014-2020 werden dem Bund insg. voraussichtlich
knapp 2,8 Mrd. € zur Verfügung stehen.
 Programme von sechs Bundesministerien sind Teil des neuen ESFBundes-OP.
 Start zum 01.01.2014, jedoch Verschiebung bis zum 01.07.1014
vorgesehen.
EUROPÄISCHE UNION
Vielen Dank!