© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen Studienzeiten an deutschen Hochschulen Studienguthaben Studiengebühr Probleme Informationen im.
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© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen
Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
8
7
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6,6
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6,7
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5
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6,1
6
5,8
5,3
5,4
4,8
4
Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
1
0
1989
1994
1998
2000
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Anrechnungen beim Studienguthaben
Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
... Sicherheit der
Studienwahl
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Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
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6,7
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6,1
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5,3
5,4
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Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
1
0
1989
1994
1998
2000
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Anrechnungen beim Studienguthaben
Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
... Sicherheit der
Studienwahl
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Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
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6,7
6,7
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Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
1
0
1989
1994
1998
2000
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Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
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13, 14)
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Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
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Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS
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... Sicherheit der
Studienwahl
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Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
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Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
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1989
1994
1998
2000
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Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
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Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Anrechnungen beim Studienguthaben
Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS
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... Sicherheit der
Studienwahl
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Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen
Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
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Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
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Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
1
0
1989
1994
1998
2000
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
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(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
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Anrechnungen beim Studienguthaben
Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
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Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
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Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen
Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
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Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
8
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Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
1
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1989
1994
1998
2000
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Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Anrechnungen beim Studienguthaben
Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
... Sicherheit der
Studienwahl
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© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen
Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
8
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6,6
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6,7
6,7
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Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
1
0
1989
1994
1998
2000
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Anrechnungen beim Studienguthaben
Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
... Sicherheit der
Studienwahl
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Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
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Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
8
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7,7
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6,7
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Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
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1994
1998
2000
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Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
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Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
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13, 14)
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Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
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Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
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Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
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Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
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Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
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Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
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3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
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1994
1998
2000
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Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
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Studiengebühr) bei:
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Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
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13, 14)
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Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
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Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
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Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
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Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
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Studienguthaben
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Probleme
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Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
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Insgesamt
Fachhochschulen
2
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1994
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Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
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(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
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Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
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Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
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Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
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Probleme
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Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
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3
Insgesamt
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2
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1994
1998
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Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
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Studiengänge
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nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
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kein Studienguthaben (und damit keine
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Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
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13, 14)
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Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
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Sommersemester
2003
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Hochschulen
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keine Anrechnung
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... anderen Gründen:
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... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
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Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
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Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
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3
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Fachhochschulen
2
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1994
1998
2000
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2001/2002
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
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Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
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(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
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Studentenschaft
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hochschulischen
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... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Anrechnungen beim Studienguthaben
Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
... Sicherheit der
Studienwahl
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© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen
Studienzeiten an deutschen Hochschulen
Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
8
7
7,7
6,6
6
6,7
6,7
6,7
5
5
6,1
6
5,8
5,3
5,4
4,8
4
Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
1
0
1989
1994
1998
2000
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
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Anrechnungen beim Studienguthaben
Studienzeiten vor
Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
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Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS
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Studienwahl
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Studienguthaben
Studiengebühr
Probleme
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Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)
8
7
7,7
6,6
6
6,7
6,7
6,7
5
5
6,1
6
5,8
5,3
5,4
4,8
4
Universitäten
3
Insgesamt
Fachhochschulen
2
1
0
1989
1994
1998
2000
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Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge
Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester
nicht
verbrauchte
Semester
weiterführende
Studiengänge
Regelstudienzeit
kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis
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(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Erhöhung des Studienguthabens
Kindererziehung
... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens
Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit
... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke
Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien
... bis zu 2 Semester bei
... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
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Sommersemester
2003
Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen
Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich
volle Anrechnung
keine Anrechnung
Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)
genehmigte Urlaubssemester
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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben
... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung
... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben
... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten
keine Gebührenpflicht für
... BAFöGEmpfänger/innen
... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege
... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung
Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei
... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist
... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung
... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen
Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de
© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen
Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung
...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester
...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt
... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen
bei den
Hochschulen
bei bereits
Studierenden
bei
Studierwilligen
... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
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Uni: z. B. LBS
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Studienwahl