© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen Studienzeiten an deutschen Hochschulen Studienguthaben Studiengebühr Probleme Informationen im.

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© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen

Studienzeiten an deutschen Hochschulen

Studienguthaben

Studiengebühr
Probleme

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)

8
7

7,7
6,6

6

6,7

6,7

6,7

5

5

6,1

6

5,8
5,3

5,4

4,8

4

Universitäten

3

Insgesamt

Fachhochschulen

2
1
0
1989

1994

1998

2000

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge

Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester

nicht
verbrauchte
Semester

weiterführende
Studiengänge

Regelstudienzeit

kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Erhöhung des Studienguthabens

Kindererziehung

... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens

Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit

... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben

... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke

Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien

... bis zu 2 Semester bei

... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Anrechnungen beim Studienguthaben

Studienzeiten vor
Sommersemester
2003

Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen

Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich

volle Anrechnung
keine Anrechnung

Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)

genehmigte Urlaubssemester

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben

... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung

... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben

... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten

keine Gebührenpflicht für

... BAFöGEmpfänger/innen

... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege

... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung

Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei

... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist

... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung

... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung

...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester

...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt

... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen

bei den
Hochschulen

bei bereits
Studierenden

bei
Studierwilligen

... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

... Sicherheit der
Studienwahl


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Studienzeiten an deutschen Hochschulen

Studienguthaben

Studiengebühr
Probleme

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Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)

8
7

7,7
6,6

6

6,7

6,7

6,7

5

5

6,1

6

5,8
5,3

5,4

4,8

4

Universitäten

3

Insgesamt

Fachhochschulen

2
1
0
1989

1994

1998

2000

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002

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Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge

Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester

nicht
verbrauchte
Semester

weiterführende
Studiengänge

Regelstudienzeit

kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis

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(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)

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Erhöhung des Studienguthabens

Kindererziehung

... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens

Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit

... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben

... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke

Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien

... bis zu 2 Semester bei

... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte

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Anrechnungen beim Studienguthaben

Studienzeiten vor
Sommersemester
2003

Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen

Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich

volle Anrechnung
keine Anrechnung

Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)

genehmigte Urlaubssemester

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Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben

... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung

... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben

... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten

keine Gebührenpflicht für

... BAFöGEmpfänger/innen

... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege

... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung

Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei

... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist

... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung

... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen

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Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung

...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester

...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt

... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen

bei den
Hochschulen

bei bereits
Studierenden

bei
Studierwilligen

... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
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Studienzeiten an deutschen Hochschulen

Studienguthaben

Studiengebühr
Probleme

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)

8
7

7,7
6,6

6

6,7

6,7

6,7

5

5

6,1

6

5,8
5,3

5,4

4,8

4

Universitäten

3

Insgesamt

Fachhochschulen

2
1
0
1989

1994

1998

2000

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2001/2002

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Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge

Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester

nicht
verbrauchte
Semester

weiterführende
Studiengänge

Regelstudienzeit

kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis

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13, 14)

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Erhöhung des Studienguthabens

Kindererziehung

... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens

Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit

... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben

... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke

Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien

... bis zu 2 Semester bei

... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte

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Anrechnungen beim Studienguthaben

Studienzeiten vor
Sommersemester
2003

Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen

Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich

volle Anrechnung
keine Anrechnung

Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)

genehmigte Urlaubssemester

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben

... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung

... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben

... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten

keine Gebührenpflicht für

... BAFöGEmpfänger/innen

... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege

... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung

Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei

... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist

... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung

... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung

...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester

...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt

... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen

bei den
Hochschulen

bei bereits
Studierenden

bei
Studierwilligen

... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS

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Studienzeiten an deutschen Hochschulen

Studienguthaben

Studiengebühr
Probleme

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)

8
7

7,7
6,6

6

6,7

6,7

6,7

5

5

6,1

6

5,8
5,3

5,4

4,8

4

Universitäten

3

Insgesamt

Fachhochschulen

2
1
0
1989

1994

1998

2000

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Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002

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Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge

Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester

nicht
verbrauchte
Semester

weiterführende
Studiengänge

Regelstudienzeit

kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis

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(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)

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Erhöhung des Studienguthabens

Kindererziehung

... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens

Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit

... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben

... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke

Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien

... bis zu 2 Semester bei

... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte

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Anrechnungen beim Studienguthaben

Studienzeiten vor
Sommersemester
2003

Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen

Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich

volle Anrechnung
keine Anrechnung

Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)

genehmigte Urlaubssemester

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben

... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung

... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben

... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten

keine Gebührenpflicht für

... BAFöGEmpfänger/innen

... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege

... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung

Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei

... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist

... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung

... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung

...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester

...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt

... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen

bei den
Hochschulen

bei bereits
Studierenden

bei
Studierwilligen

... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS

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Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen

Studienzeiten an deutschen Hochschulen

Studienguthaben

Studiengebühr
Probleme

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)

8
7

7,7
6,6

6

6,7

6,7

6,7

5

5

6,1

6

5,8
5,3

5,4

4,8

4

Universitäten

3

Insgesamt

Fachhochschulen

2
1
0
1989

1994

1998

2000

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge

Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester

nicht
verbrauchte
Semester

weiterführende
Studiengänge

Regelstudienzeit

kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Erhöhung des Studienguthabens

Kindererziehung

... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens

Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit

... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben

... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke

Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien

... bis zu 2 Semester bei

... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Anrechnungen beim Studienguthaben

Studienzeiten vor
Sommersemester
2003

Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen

Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich

volle Anrechnung
keine Anrechnung

Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)

genehmigte Urlaubssemester

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben

... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung

... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben

... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten

keine Gebührenpflicht für

... BAFöGEmpfänger/innen

... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege

... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung

Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei

... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist

... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung

... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung

...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester

...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt

... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen

bei den
Hochschulen

bei bereits
Studierenden

bei
Studierwilligen

... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
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... Studienfortsetzung
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Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen

Studienzeiten an deutschen Hochschulen

Studienguthaben

Studiengebühr
Probleme

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)

8
7

7,7
6,6

6

6,7

6,7

6,7

5

5

6,1

6

5,8
5,3

5,4

4,8

4

Universitäten

3

Insgesamt

Fachhochschulen

2
1
0
1989

1994

1998

2000

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Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge

Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester

nicht
verbrauchte
Semester

weiterführende
Studiengänge

Regelstudienzeit

kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Erhöhung des Studienguthabens

Kindererziehung

... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens

Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit

... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben

... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke

Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien

... bis zu 2 Semester bei

... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte

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Anrechnungen beim Studienguthaben

Studienzeiten vor
Sommersemester
2003

Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen

Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich

volle Anrechnung
keine Anrechnung

Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)

genehmigte Urlaubssemester

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben

... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung

... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben

... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten

keine Gebührenpflicht für

... BAFöGEmpfänger/innen

... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege

... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung

Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei

... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist

... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung

... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung

...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester

...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt

... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen

bei den
Hochschulen

bei bereits
Studierenden

bei
Studierwilligen

... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

... Sicherheit der
Studienwahl


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© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Studienguthaben und Studiengebühr in Niedersachsen

Studienzeiten an deutschen Hochschulen

Studienguthaben

Studiengebühr
Probleme

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Entwicklung der Studiendauer bei bestandener Prüfung von deutschen
Absolventinnen und Absolventen nach Hochschulart 1989 - 2000
(1989: nur altes Bundesgebiet)

8
7

7,7
6,6

6

6,7

6,7

6,7

5

5

6,1

6

5,8
5,3

5,4

4,8

4

Universitäten

3

Insgesamt

Fachhochschulen

2
1
0
1989

1994

1998

2000

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

Quelle: BMBF, Grundund Strukturdaten
2001/2002

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Umfang des Studienguthabens ab
Sommersemester 2003
grundständige
Studiengänge

Regelstudienzeit
zzgl. 4 Semester

nicht
verbrauchte
Semester

weiterführende
Studiengänge

Regelstudienzeit

kein Studienguthaben (und damit keine
Studiengebühr) bei:
gebührenpflichtigen Studiengängen
weiterbildenden Studiengängen zur
Vertiefung und Ergänzung von
Erfahrungen der beruflichen Praxis

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

(Quelle: NHG §§ 11,
13, 14)

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Erhöhung des Studienguthabens

Kindererziehung

... Zeit der Pflege und
Erziehung, höchstens jedoch
bis zur Verdoppelung des
regulären Guthabens

Bedingung: keine
Beurlaubung
während der
Tätigkeit

... für beide Elternteile, sofern
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kind
(Höchstalter: 18 Jahre) leben

... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Hochschulen
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenschaft
... Mitwirkung als gewählte
Vertreter/innen in Organen der
Studentenwerke

Mitarbeit in
hochschulischen
Gremien

... bis zu 2 Semester bei

... Tätigkeit als Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Anrechnungen beim Studienguthaben

Studienzeiten vor
Sommersemester
2003

Studienzeiten an
anderen
deutschen
Hochschulen

Auslandsstudium (auch
integriert); bei in D.
Eingeschriebenen: meistens
Beurlaubung erforderlich

volle Anrechnung
keine Anrechnung

Studienzeiten in
einem anderen
Studiengang
(Fachwechsel)

genehmigte Urlaubssemester

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

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Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Studiengebühr
500 EUR /Semester für Studierende
ohne Studienguthaben

... anderen Gründen:
Einzelfallentscheidung

... beurlaubte
Studierende ohne
Studienguthaben

... Studierende
über 60 J., die
eine Gebühr nach
NHG entrichten

keine Gebührenpflicht für

... BAFöGEmpfänger/innen

... Studierende der Nds. FH
Verwaltung/Rechtspflege

... chronischen Erkrankungen
oder Behinderungen als
Ursache von
Studienzeitverlängerung

Erlass der
Gebühr (ganz oder
teilweise/auf Antrag)
bei

... Verlängerung
der Studienzeit,
weil der/die
Studierende Opfer
einer Straftat
geworden ist

... wirtschaftlicher Notlage in
zeitlich unmittelbarer Nähe
zur Abschlussprüfung

... immatrikulierte
und zur Promotion
zugelassene
Doktoranden/innen

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

© Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen
Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen

Probleme ...
...Verbesserung von
Information und
Beratung

...Fachwechsel,
z. B. nach dem 4.
Semester

...Zweitstudium,
z. B. zur
Verbesserung der
Chancen auf dem
Arbeitsmarkt

... Studiengangsstruktur: z. B.
BA/MA, Aufbaustudien für
FH-Absolventen/innen

bei den
Hochschulen

bei bereits
Studierenden

bei
Studierwilligen

... „neuer Anlauf“
nach
abgebrochenem
Erststudium
... Studienfortsetzung
nach FH-Abschluss an
Uni: z. B. LBS

Informationen im Internet: www.studieren-in-niedersachsen.de

... Sicherheit der
Studienwahl