Wie kann die Region Stuttgart trotz Globalisierung auf einem

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Das Arbeitnehmererfindergesetz –
Was bedeutet es für Angestellte von Hochschulen?
oder: Coca Cola, geheim – aber nicht geschützt
Was mache ich aus meinen Ideen?
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ArbErfG – die Bedeutung für Hochschulen
Ulrich Eggert, 09.11.10
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Inhalt
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Grundlage an der Uni: §42 Arbeitnehmererfindergesetz ArbErfG
Von der Erfindung zur Vermarktung: der Ablauf
Die Technologie-Lizenzbüro (TLB) der Baden-Württembergischen Hochschulen
GmbH
Patentierung vs. Veröffentlichung – der Interessenkonflikt von Wirtschaft und
Wissenschaft in der Kooperation
Start-Up: Strategische Überlegungen zu Patentierung, Vermarktung und
Kooperationen
Ihre Fragen und Anregungen
Kontakt
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§42 Arbeitnehmererfindergesetz - Hochschulbedienstete
§ 42 - Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
Für Erfindungen der an einer Hochschule Beschäftigten gelten folgende besonderen
Bestimmungen:
Der Erfinder ist berechtigt, die Diensterfindung im Rahmen seiner Lehr- und
Forschungstätigkeit zu offenbaren, wenn er dies dem Dienstherrn rechtzeitig, in der
Regel zwei Monate zuvor, angezeigt hat. § 24 Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.
Lehnt ein Erfinder aufgrund seiner Lehr- und Forschungsfreiheit die Offenbarung seiner
Diensterfindung ab, so ist er nicht verpflichtet, die Erfindung dem Dienstherrn zu melden.
Will der Erfinder seine Erfindung zu einem späteren Zeitpunkt offenbaren, so hat er dem
Dienstherrn die Erfindung unverzüglich zu melden.
Dem Erfinder bleibt im Fall der Inanspruchnahme der Diensterfindung ein
nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Diensterfindung im Rahmen seiner Lehrund Forschungstätigkeit.
Verwertet der Dienstherr die Erfindung, beträgt die Höhe der Vergütung 30 vom Hundert
der durch die Verwertung erzielten Einnahmen. [...]
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Von der Erfindung zur Vermarktung: aus Sicht der/s Erfinder/in …
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Idee - Erfindung
Erfindungsmeldung
Keine Offenlegung
Inanspruchnahme
Freigabe
Aufgabe
Anmeldung
Anmeldung
Patent
Patent
Verwertung
Erfindervergütung
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Verwertung
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Die Technologie-Lizenzbüro (TLB) der BadenWürttembergischen Hochschulen GmbH
Die Universität hat mit der TLB GmbH eine Vereinbarung über die Bearbeitung von
Schutzrechten getroffen. TLB berät und unterstützt danach die Hochschulen und ihre
Mitglieder in Fragen des Schutzes und der Verwertung von geistigem Eigentum und
vergibt Lizenzen an innovativen Technologien. Das TLB unterhält eine Außenstelle in
Vaihingen und bietet den Mitarbeiter/inne/n der Universität folgende Leistungen an:
 Kostenlose und vertrauliche Beratung für alle Mitglieder der württembergischen
Hochschule (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter oder sonstige
Angestellte, Studenten) in Fragen über Erfindungen, Software, Marken, Designs
usw.
 Durchführung von Patentrecherchen für Hochschulangehörige und Institute
 Finanzielle Förderung des Erwerbs von gewerblichen Schutzrechten in
Kooperation mit der Patentstelle für die deutsche Forschung der FraunhoferGesellschaft
 Kommerzielle Verwertung von Erfindungen, Software, Marken, Designs usw.
Kontakt: www.tlb.de
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Selbständige Patentierung und Vermarktung
Vorteile:
 eigene Verantwortlichkeit für Fristen und Abläufe, Mitwirkung an
Offenlegungsschrift und direkter Kontakt zu Patentanwälten
 Nutzen von eigenen Kontakten zur Vermarktung
 Komplette Einnahmen für mich
Nachteile:
 eigene Verantwortlichkeit für Kosten, Fristen und Abläufe (!)
 Keine BMBF-Fördermittel
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Patentierung vs. Veröffentlichung – der Interessenskonflikt von Wirtschaft und
Wissenschaft (1) – nach: Speidel-Speer
Universität (Hochschuloffensive 2002)
 Schaffen von IP
 Schutz und Erhalt des IP
 Wertschöpfung aus IP
Daraus folgt:
 IP soll an Universität verbleiben
 IPR in eigenem Namen
 Möglichst beschränkte,
entgeltliche Lizenzierung von
IPR
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Industriepartner (Sicherung von
Wettbewerbsvorteilen)
 Schaffen von IP
 Schutz und Erhalt des IP
 Wertschöpfung aus IP
Daraus folgt:
 Eigentum an IP und IPR
 Uneingeschränkte
Verwertungsrechte
 Kein gesondertes Entgelt neben
Vergütung
 Wettbewerbsverbot /
Geheimhaltungspflichten
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Patentierung vs. Veröffentlichung – der Interessenskonflikt von Wirtschaft und
Wissenschaft (2) nach: Speidel-Speer
Kooperationsmodell 1 Institut – 1 Industriepartner:
Gegenseitiger Austausch:
 Der generellen Strategien
 Der konkreten Interessen bezüglich der geplanten Forschungskooperation
Verhandlung der Positionen mit dem Ziel eines ‚win-win‘
Beachtung von Förderbestimmungen bei Inanspruchnahme von
Forschungsförderung!
Ziel des Instituts könnte sein: eigene nichtausschließliche Lizenz für Forschung und
Lehre sowie Publikationen, Alleininhaberschaft von IPR mit Lizenzierung (ggf.
schwer durchzusetzen!)
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Patentierung vs. Veröffentlichung – der Interessenskonflikt von Wirtschaft und
Wissenschaft (3) nach: Speidel-Speer
Kooperationsmodell 1 Institut – mehrere Industriepartner:
 Definition abgegrenzter Interessensgebiete (exklusive IPR) aller Partner und von
Überschneidungen (nichtausschließliche IPR)
 IPR: jeder Partner in Bezug auf seine Alleinerfindungen
 IPR-Strategie: bei gemeinsamen Erfindungen bestimmt der Partner, dessen
Interessensgebiet betroffen ist!
 Marktübliche Lizenzen für Institut
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Patentierung vs. Veröffentlichung – der Interessenskonflikt von Wirtschaft und
Wissenschaft (4) nach: Speidel-Speer
Kooperationsmodell mehrere Institute (3) – mehrere Industriepartner (10) –
Beispiel BMWi-gefördertes Verbundvorhaben:
Einigung:
 IPR: Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern durch die beiden
marktführenden Industriepartner
 Verwertungsrechte:
 ausschließliche Produktions- und Vertriebsrechte bei den beiden
Industriepartnern
 KMU-Betriebe dürfen Prototypen für bestimmten Zeitraum exklusiv nutzen
 Erfindervergütung für Institute wie Arbeitnehmer der Industriepartner +
Lizenzgebühr
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Start-Up: Strategische Überlegungen zu
Patentierung, Vermarktung und Kooperationen
Wichtige Fragen:
1. Ist meine Idee so einzigartig, dass sie ‚sicher‘ ist – und will ich kein Auslaufen des
Schutzes?
2. Habe ich Partner, die Know-How selbst nutzen könnten (firmenintern oder bei
Kooperationen)?
3. Bin ich in einem Angestelltenverhältnis zur Universität? – Möchte ich mich danach
selbständig machen?
4. Möchte ich mich schon direkt nach dem Studium selbständig machen?
5. Was ist zu beachten, wenn ich mein Wissen mit dem eines anderen
gewinnbringend verbinden möchte in einer Zusammenarbeit?
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Start-Up: Strategische Überlegungen zu
Patentierung, Vermarktung und Kooperationen
Antworten, über die Sie sich Gedanken machen sollten:
1. Ich schließe meine Idee in den ‚Safe‘ und veröffentliche sie gar nicht erst
2. Wir grenzen die Aufgabenfelder untereinander klar ab und regeln den Umgang
mit den jeweiligen Ergebnissen
3. Ich melde meine Erfindung und nehme die für Existenzgründer günstigen
Lizenzierungsangebote der Universität an
4. Ich wende mich an die Forschungsabteilung der Universität und bespreche das
taktisch beste Vorgehen (Hinweis: die Mitarbeiter der Uni sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet!)
5. Der Umgang mit den Ergebnissen muss, wie auch die bereits mit eingebrachte IP,
festgehalten werden!
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Hilfestellung bei Fragen zur Patentierung
Regierungspräsidium Stuttgart, Haus der Wirtschaft
Informationszentrum Patente
Willi-Bleicher-Str. 19
D-70174 Stuttgart
Kontaktmöglichkeiten
 Telefon Informationszentrum 0711- 123-25 58
 Auftragsrecherchen 0711-123-25 55
 Normen und Zeitschriften 0711-123-27 85
 Telefax 0711-123-25 60
 [email protected]
 www.patente-stuttgart.de
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Ihr Kontakt an der Universität
Dr.-Ing. Ulrich Eggert
Dez I/1 – Forschung
Keplerstr. 7
70174 Stuttgart
Telefon: 0711-685-82276
Telefax: 0711-685-72276
[email protected]
http://www.uni-stuttgart.de/forschung
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Die Notwendigkeit ist die Mutter der Erfindung.
Plato, (427 - 348 od. 347 v. Chr.), lateinisch Platon, griechischer Philosoph,
Begründer der abendländischen Philosophie
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