Transcript Vortrag - Patentanwältin Weisse
Kostenmanagement im Patentwesen
4cost Kongress am 9.Oktober 2014 Dr. Renate Weisse
Zur Person
Renate Weisse Physikstudium (Diplom) an der TU Berlin Chemiestudium (Vordiplom) an der TU Berlin Promotion bei Perkin Elmer – Bodenseewerk Überlingen Institut für Spektroskopie und Spektrochemie in Adlershof Ausbildung zur Patentanwältin in der väterlichen Kanzlei Praktische Tätigkeit bei McLachlan & Donaldson, Dublin Patentanwältin – Deutsches Patent- und Markenamt Europäische Patentvertreterin – Europäisches Patentamt Masterstudiengang „Europäischer gewerblicher Rechtsschutz“ Fernuniversität Hagen 3 Kinder
Mehr
Fragen?
http://www.weisse-patent.de
Schutzrechtsarten
• • • • • • Registerrechte Patent Gebrauchsmuster Designs (früher: Geschmacksmuster) Marken (ganz früher: Warenzeichen) Sortenschutz Schutz von Topographien von Mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen
Schutzrechtsarten
• • • • • Nicht – eingetragene Schutzrechte: Urheberrecht Wettbewerbsrecht Namensrecht §12 BGB Nicht-eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Schutz von berühmten Marken Entstehen ohne gesonderten Antrag automatisch
Schutzrechtsarten
• Registerrechte Patent Technisches Schutzrecht Schützt Erfindungen
Schutzrechtsarten
• Registerrechte Gebrauchsmuster Technisches Schutzrecht Schützt Erfindungen
Schutzrechtsarten
• Registerrechte Design Schützt die äußere Formgebung eines Gegenstands
Schutzrechtsarten
• Registerrechte Marke Schützt Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden – Beispiel: Coca Cola, Afri Cola, Pepsi Cola
Motivation
• • • • Patente sind teuer und bringen nichts Patente kann man nicht durchsetzen Patentchinesisch versteht sowieso keiner Wir entwickeln schneller als der Wettbewerb – wenn etwas kopiert wird, haben wir bereits etwas Neues
Motivation
Gewerblicher Rechtschutz hat das Ziel Geld zu verdienen • • • • • Kein Schutzrecht erforderlich, wenn Nur wissenschaftliche Ehre erreicht werden soll Viel Know-How erforderlich ist und der Bedarf begrenzt (Marktsättigung) Erfindung ist nicht zu erkennen Erfindung ist kurzlebig Kein oder nur wenig Geld verdient werden kann
Motivation
• • • • • • • Schutzrechtsanmeldung sinnvoll: Monopol bewirkt Wettbewerbsvorsprung Schutz vor unmittelbarem Nachbau Lizenzvergabe Sicherung eines Investments Publikation schafft Stand der Technik IP ist übertragbarer Vermögensgegenstand Umgehung macht eigene Entwicklung notwendig (Preis!)
Motivation
Es gibt keine Verpflichtung Ideen zum Schutzrecht anzumelden.
• • • • • Passive Schutzrechtspolitik: Ggf. Einspruch Ggf. Nichtigkeitsklage Geltendmachung eines Vorbenutzungsrecht Geheimhaltung Lizenznahme
Motivation
• • • Risiken der passiven Schutzrechtspolitik: Verletzungsprozesse Lizenzzahlungen für nicht-rechtsbeständige Schutzrechte Schlecht dokumentierter Stand der Technik
Motivation
• • • • • • Aktive Schutzrechtspolitik: Schutz der eigenen Innovationen und Investments Beobachtung des Marktes Beobachtung der Schutzrechte des Wettbewerbs Einspruch oder Widerspruch gegen störende Schutzrechte Berücksichtigung der Veröffentlichungen und Schutzrechte auf dem Technologiegebiet vermeidet Schutzrechtsverletzungen Inspirieren der eigenen Entwickler zu eigenen Ideen durch Beobachtung der Innovationen des Wettbewerbs
Auswahl des Anmeldezeitpunkts
• „First-to-File“-Prinzip in Europa Wer zu erst anmeldet bekommt das Schutzrecht.
• Neuheitserfordernis: Die Erfindung darf nicht vor dem Anmeldetag veröffentlicht werden
Auswahl des Anmeldezeitpunkts
• • Früher Anmeldetag: Bewirkt weniger Stand der Technik Schützt vor eigenen und fremden Veröffentlichungen
Auswahl des Anmeldezeitpunkts
• • • • • Später Anmeldetag: Verschiebt Fristen, zum Beispiel im Prüfungsverfahren und für Auslandsanmeldungen und die zugehörigen Kosten Stellt sicher, dass alle Weiterentwicklungen berücksichtigt werden Schiebt Kosten Erlaubt Zeit um die Erfindung technisch zu testen Schutzdauer läuft später ab
Auswahl des Anmeldezeitpunkts
Anmeldung ist bei Patenten und wenn Auslandsanmeldungen geplant sind vor der ersten Veröffentlichung oder öffentlichen Benutzung einzureichen, bei Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern innerhalb der Neuheitsschonfrist.
Patente
Erfindungen
§1 Patentgesetz: Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Patente
•
Patentansprüche
Patentansprüche geben an, was durch das Patent geschützt werden soll. Sie bestimmen den Schutzumfang und die Basis für die Prüfung der Patentanmeldung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Dabei werden die Patentansprüche mit dem Verletzungsgegenstand bzw. Stand der Technik verglichen.
• Aufzählungen von Merkmalen, die den „Kern der Erfindung“ beschreiben und unbedingt erforderlich sind, um die Erfindung zu verwirklichen
Patente
Prüfungsverfahren
• • • • Patentanmeldung wird auf Antrag geprüft. Unterlassungsanspruch wird erst nach der Durchführung des Prüfungsverfahrens und nach Erteilung gewährt. Prüfungsantrag innerhalb von 7 Jahren nach Anmeldetag (Antrag und Gebühren)
Patente
Veröffentlichung
• Veröffentlichung 18 Monate nach dem Prioritätstag als Offenlegungsschrift egal, ob Prüfungsantrag gestellt wurde und in welchem Stadium sich die Anmeldung befindet. Einen Unterlassungsanspruch begründet die Offenlegungsschrift nicht.
• Anmelder kann mit Offenlegung der Erfindung von einem Benutzer eine Entschädigung (kein Schadensersatz) verlangen.
Patente
Jahresgebühren
• • Aufrechterhaltung durch Jahresgebühren: jedes Jahr im voraus sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen bzw. verfällt das Patent.
Jahresgebühren steigen mit der Laufdauer des Patentes an. Die maximale Laufdauer eines Patents ist 20 Jahre.
Patente
Optional: Rechercheantrag statt Prüfungsantrag
• • • Recherche liefert die Druckschriften mit einem Vermerk, dem die Relevanz zu entnehmen ist. X: neuheitsschädlich Y: fehlende erfinderische Tätigkeit A: allgemeiner Stand der Technik ohne Relevanz
Patente
•
Recherche- oder Prüfungsverfahren:
Prüfer im Patentamt recherchiert und prüft Neuheit und Erfinderische Tätigkeit. Üblicherweise findet der Prüfer einige Druckschriften aus dem In- und Ausland, z.B. Veröffentlichungen von Patentanmeldungen oder Patenten oder wissenschaftliche Artikel. Bei der Prüfung kommt es nicht darauf an, wie alt der gefundene Stand der Technik ist, in welcher Sprache und in welchem Land er veröffentlicht wurde und ob und was das entgegengehaltene Patent schützt. Es kommt lediglich auf den sogenannten „Offenbarungsgehalt“ der Druckschrift an. Es ist die Frage zu beantworten: Zeigt die Druckschrift irgendwo das, was in Anspruch 1 der zu prüfenden Patentanmeldung beansprucht ist?
Prüfungsverfahren:
Patente
Amtsbescheid mit Frist von üblicherweise 4 Monaten zur Äußerung (normal) oder Erteilung (selten) „nicht schutzfähig“, „im Rahmen des fachüblichen Handelns“
Prüfungsverfahren:
Patente
Schutzfähigkeit hängt von der Formulierung des Patentanspruchs ab. Bei technisch und/oder rechtlich komplexen Sachverhalten Anhörung vor Ort mit dem Prüfer.
Patente
• Vermeidung von unnötigen Patentanmeldungen durch Recherche
Gebrauchsmuster
Recherche Schutzvoraussetzung Stand der Technik Anforderung erf. Tätigk.
max. Schutzdauer Priorität Verfahrensdauer Verlängerung
Gebrauchsmuster
nur formale Prüfung auf Antrag Eintragung Nur Vorrichtung nur schriftlich oder Inland wie Patent 10 Jahre wie Patent ca. einige Wochen nach 3 - 3- 2 Jahren Neuheitsschonfrist 6 Monate Prüfung Patentfähigkeit im Verletzungsverfahren ja
Patent
Prüfungsverfahren auf Antrag Erteilung durch Beschluss Vorrichtung oder Verfahren alles wie Gebrauchsmuster 20 Jahre wie Patent ca. 1-2 Jahre (ggf. mehr) jährlich keine nein
Kosten bei Schutzrechten
• Marke Anmeldung ggf: Bescheid Eintragung ggf: Widerspruchsverfahren danach: keine Kosten bis zur Verlängerung in 10 Jahren • Keine Neuheit erforderlich: Nachanmeldungen jederzeit möglich • • • Konsequenz: Marken großzügig anmelden Verschiedene Länder Wort- und Bildmarke Verschiedene Waren und Dienstleistungen
Kosten bei Schutzrechten
• • Gebrauchsmuster Anmeldung ggf: Bescheid Eintragung danach: keine Kosten bis zur Verlängerung nach 3-3-2-Jahren Entscheidung, ob Patente oder internationale Anmeldungen erforderlich sind, kann ein Jahr (Prioritätsfrist) hinausgezögert werden Konsequenz: Gebrauchsmuster spart Geld am Anfang
Kosten bei Schutzrechten
• • • Design Anmeldung ggf: Bescheid Eintragung danach: keine Kosten bis zur Verlängerung nach je 5 Jahren Entscheidung, ob internationale Anmeldungen erforderlich sind, kann ein halbes Jahr (Prioritätsfrist) hinausgezögert werden Gemeinschaftsgeschmacksmuster lohnt auch als Erstanmeldung Konsequenz: Design kostengünstiges, einfach zu erlangendes
Schutzrecht, das ebenfalls einen Unterlassungsanspruch bewirkt.
Kosten bei Schutzrechten
• • • • Patent Anmeldung ein oder mehrere Bescheide Erteilung danach: Jahresgebühren, die jährlich steigen Entscheidung, ob internationale Anmeldungen erforderlich sind, kann ein Jahr (Prioritätsfrist) hinausgezögert werden Internationale Anmeldung nach PCT schiebt Kosten nach hinten bis 30 Monate ab Prioritätstag Neuheitserfordernis macht frühe Entscheidungen erforderlich Konsequenz: Patente sind teuer und lohnen nur, wenn die Erfindung
„Geld verdient“
Kosteneffizienz bei Patenten
• • • • • • • Rechnungen: Bearbeitungshonorar (nach Stunden) Grundhonorare Amtsgebühren Kosten für ausländische Kollegen Kosten für Übersetzungen Verspätungszuschläge Jahresgebühren
Kosteneffizienz bei Patenten
• Rechnungen:
Bearbeitungshonorar (nach Stunden)
Je nach Anwalt mehrere hundert Euro/Stunde Verhandeln?
Geringeres Honorar = mehr Stunden Pauschale (z.B. pro Anmeldung) => Bearbeitung durch Sachbearbeiter, Kollegenarbeiter und Kandidaten Konsequenz: Bearbeitungshonorare verhandeln
birgt Risiken
Kosteneffizienz bei Patenten
• Rechnungen:
Grundhonorar
Feste Beträge für wohl definierte Leistungen Verhandeln?
Risiko: Grundhonorare werden konsequenter berechnet Konsequenz: Grundhonorare verhandeln lohnt
Kosteneffizienz bei Patenten
• Rechnungen:
Amtsgebühren
Nicht verhandelbar – allenfalls vermeidbar durch gute Patentstrategien
Kosteneffizienz bei Patenten
Rechnungen: • • • •
Kosten für ausländische Kollegen
Große (teure) Kanzleien haben Verträge mit ausländischen Großkanzleien und bekommen Gegenaufträge. Je nach Auftragsvolumen ist ein Mandat in einer Großkanzlei nicht hinreichend „wichtig“ Kleine und mittlere Kanzleien oft erheblich günstiger und behandeln ein Mandat besser (weil persönlich) Konsequenz: es lohnt sich genau hinzugucken und ggf.
eine andere Kanzlei vorzuschlagen
Kosteneffizienz bei Patenten
Rechnungen: • • • •
Kosten für Übersetzungen
Können auch geliefert werden.
Risiko: Übersetzungsfehler verursachen Folgekosten, die dann vom Mandant zu tragen sind Übersetzungen, die der bearbeitende Patentanwalt macht sind qualitativ in der Regel fachlich in Ordnung Konsequenz: es lohnt sich hinzuschauen, wer die
Übersetzung anfertigt. Wenn der Anwalt nicht selber übersetzt, kann die Übersetzung geliefert werden
Kosteneffizienz bei Patenten
Rechnungen: •
Kosten für Verspätungszuschläge
Vermeiden durch sofortige Bearbeitung der Korrespondenz (Entscheidungen zügig treffen)
Kosteneffizienz bei Patenten
Rechnungen: • •
Jahresgebühren
Einzahlungsdienstleister sind kostengünstiger als Patentanwälte Risiko: es gibt (ohne zusätzliche Fristüberwachung) keine Widereinsetzung Konsequenz: Es lohnt sich, die Honorare für die
Einzahlung der Jahresgebühren mit dem Anwalt zu verhandeln
Zusammenfassung
• • • • • • • • Patente sollten „Geld verdienen“ Anmeldezeitpunkt aktiv bestimmen Recherchieren Internationale Anmeldung schiebt Kosten nach hinten Grundhonorare und Jahresgebühren verhandeln Ausländische Anwälte aktiv auswählen Übersetzungen ggf. selber liefern Entscheidungen rechtzeitig treffen
The End
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit