Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht

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Transcript Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht

Begriff des IPR
Internationales Einheitsrecht
Materielle Normen für Auslandssachverhalt
Kollisionsrecht
IPR Thomas Rauscher
Kollisionsrecht
Sachverhalt
SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN
Deutsches
Recht
Italienisches
Recht
IPR Thomas Rauscher
Spanisches
Recht
andere Rechtskollisionen
New York
California
Nevada
Hawaii
Florida
Interlokale Rechtsspaltung
katholisch
sunni
Interpersonale Rechtsspaltung
jüdisch
Shi‘i
Nichtehelich / Ehelich
Intertemporale Kollision
1.7.1998
IPR Thomas Rauscher
Einheitliche Kindschaft
Geschichte des IPR (1)
Griechische Stadtstaaten
Kolonien
Rom
lex fori
Griech.Gemeinrecht
//Personalität
Römisches Recht
// ius gentium
Völkerwanderung
professio
iuris
Territorialität
Statutenlehre
personalia
realia
mixta
IPR Thomas Rauscher
Geschichte des IPR (2)
Welches Statut gilt extraterritorial?
Welche Rechtsordnung beherrscht den Sachverhalt?
Joseph Story
comity of nations
domicile
Friedrich Carl
v.Savigny
Sitz des
Rechtsverhältnisses
Domizil
Nationalität
Staatsangehörigkeit
Pasquale S.
Mancini
IPR Thomas Rauscher
Kodifikationen
Art 3 Code civile
Italien disp prel 1865
Spanien c.c. 1889
Schweiz: NAG 1891
EGBGB 1900
Portugal c.c. 1966
Österreich IPRG 1982
SFRJ IPRG 1982
EGBGB 1986
Türkei IPRG 1982
Schweiz IPRG 1989
Rumänien IPRG 1992
UK IPRG 1995 Liechtenstein IPRG 1996 Italien IPRG 1995
EGBGB 1999
DDR RAG 1976 CSSR IPRG 1963
Ungarn IPRG 1979
IPR Thomas Rauscher
IPR: Abgrenzung
IZPR/IZVR: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Zustellung im Ausland/aus dem Ausland
Rechtshilfe von und für andere Staaten
Ausländer als Parteien vor deutschen Gerichten
Rechtsvergleichung: Lösung von Fällen nach fremdem Recht
Vorarbeiten für Gesetzgebungsvorhaben
Rechtsvereinheitlichung: Kollisionsrechtsvereinheitlichung
Materielle Rechtsvereinheitlichung
UN(CISG)
Haag
UNCITRAL
IPR Thomas Rauscher
UNIDROIT
EU-Ri
Kollisionsnorm
Sachnorm
Materielle Regelung
Verweisungsnorm
Sonstige
Anknüpfungsnorm
auch: materielle
Regelung bei
Auslandsbezug
Art 17 Abs 1 EGBGB
§ 1944 Abs 3 BGB
Einschränkung des
Scheidung
Scheidungsstatuts Art 17 Abs 2 EGBGB durch Gericht
IPR Thomas Rauscher
Rechtsquellen des IPR
Art. 3 – 46 EGBGB
Nebengesetze
Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB
Völkervertragliche Abkommen
Haager Abkommen
EU/EWG-Abkommen
Genfer Flüchtlingskonvention
IPR Thomas Rauscher
Geltung völkervertraglichen IPRs
Zeichnung mit Vorbehalt
Zeichnung
Ratifikation
Nur Hinweisfunktion
Geltung als
Völkervertrag
Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB
Ratifikation
Umsetzung in deutsches Gesetz
Auslegung: völkervertragliche Natur
IPR Thomas Rauscher
Selbständige Kollisionsnorm
= Verweisungsnorm
Tatbestand
Grieche verstorben
25 I
EGBGB
Anwendbare Rechtsordnung
Griechisches Recht
Unselbständige Kollisionsnorm
= sonstige Anknüpfungsregel
Tatbestand
Erblasser war
Doppelstaater
5I
EGBGB
Sonstige Rechtsfolge
deutsche bzw
effektive StA geht vor
IPR Thomas Rauscher
Einseitige Kollisionsnorm
Sachverhalt mit
deutschem Bezug
Deutscher Erblasser
24 Abs 1 aF
EGBGB
Anwendbares Recht
Deutsches Recht
Sachverhalt ohne
deutschen Bezug
?
Vollkommen allseitige Kollisionsnorm
Neutral beschriebener
Sachverhalt
Deutscher Erblasser
Italienischer Erblasser
Chinesischer Erblasser
Anwendbares Recht
Deutsches Recht
Italienisches Recht
Chinesisches Recht
IPR Thomas Rauscher
Verallseitigung
Einseitige Kollisionsnorm
Anwendbares Recht
Deutsches Tatbestands-Element
Staat X als Tatbestands-Element
Deutsches Recht
Recht X
IPR Thomas Rauscher
Anknüpfung:Staatsangehörigkeit
Personalstatut = personale Rechtsangelegenheiten
Wohnsitz
Aufenthalt
Common Law
Staatsangehörigkeit
domicile
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Doppel/Mehrstaater
...dem Recht des Staates, dem X angehört...(zB Art 25 EGBGB)
Italien
Österreich
Deutschland
?
„effektive“ StA Art 5 Abs 1 S 1
IPR Thomas Rauscher
Art 5 Abs 1 S 2
Staatenlose/Flüchtlinge/Asylanten
...dem Recht des Staates, dem X angehört...
zB:
?
Ausgebürgert
zB: Muslim aus
Kosovo
Serbe??
Art 5 Abs 2:
Art 12 Genfer
Konvention:
(gewöhnlicher)
Aufenthalt
Wohnsitz
IPR Thomas Rauscher
zB: dissidenter
Tibeter Chinese??
§ 2 Abs 1 AsylVerfG:
Rechtsstellung wie
Art 12 Genfer K.
Gewöhnlicher Aufenthalt
aus: Haager Übereinkommen
im deutschen IPR
Wohnsitz
willentlich
auch
mehrfach
Beschleunigung
Hilfsanknüpfung
Alternative Anknüpfung
Integration
Bestimmung
domicile
gew. Aufenthalt
willentlich
rein faktisch
„for ever“
Dauerhafter Soziale
Aufenthalt
Integration
IPR Thomas Rauscher
Schuldvertragsrecht
Rechtswahl
Zwingende Normen
Ehegüter/Ehewirkungsrecht
Testamentserbrecht
Nur eingeschränkt
Namensrecht
Drittinteressen
Öffentliche Interessen
Sonstige Anknüpfungskriterien
Schlichter Aufenthalt
Handlungsort
Belegenheitsort
Engste Verbindung
IPR Thomas Rauscher
Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)
Dt.IPR
Dt.
materielles
Recht
Fremdes IPR
Rechtslage bis
TT.MM.JJ
Fremdes mat. Recht
Rechtslage seit
TT.MM.JJ
Dt.IPR
Art 220, Art 236
materiell abgeschlossene Vorgänge
tatbestandlich offene Vorgänge
abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge strittig
zB bereits rechtshängige Scheidung
entstandene Dauerschuldverhältnissestrittig zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge
IPR Thomas Rauscher
Natürliche Personen
Allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Art 7
Abs 1 S 1:
Heimatrecht
Beginn der Rechtsfähigkeit (nasciturus ?)
Ende der Rechtsfähigkeit (Gehirntod ?)
Todesfeststellung bei Verschollenheit
Kommorientenvermutungen
volle und beschränkte Geschäftsfähigkeit
Entmündigung
Erweiterung durch StatusakteArt 7 Abs 1 S 2
Besondere Rechts- und Geschäftsfähigkeiten
Ehemündigkeit - Testierfähigkeit
Hoferbenfähigkeit nach HöfeO
jeweiliges Sachstatut
Art 13 Abs 1
Art 25 Abs 1
IPR Thomas Rauscher
Art 43 Abs 1
Natürliche Personen
Art 7
Wandelbarkeit
Österreicher
Deutscher
BGB
ABGB
Rechts- und
Geschäftsfähigkeit
Art 7 Abs 2
Schutz erworbener Rechtsstellung
Bleibt als Österreicher voll
geschäftsfähig
18-jähriger
Deutscher
andere StA
?
Verallseitigung
von Art 7 Abs 2
IPR Thomas Rauscher
Natürliche Personen
Art 12
Art 7
Verkehrsschutz
- Vertrag (einseitige RechtsGesch analog)
Keine Berufung auf
- im selben Staat (kein Distanzgeschäft)
Beschränkungen der
- nach Recht am Vertragsort handlungsfähig Handlungsfähigkeit
- nach Heimatrecht nicht handlungsfähig
nach dem
- Unkenntnis des Vertragspartners
Heimatrecht
gilt nicht für familien- und erbrechtliche Geschäfte !
Partei- und Prozessfähigkeit
Art 12 S 2
nicht Art 7
Bestimmt sich nach den verfahrensrechtlichen
Bestimmungen des Heimatrechts
IPR Thomas Rauscher
§§ 50 Abs 1
52 ZPO
Juristische Personen
Gesellschaft oder Juristische Person hat ein HEIMATRECHT
„Gesellschaftsstatut“
Gründungstheorie
Sitztheorie
Recht nach dem gegründet
meist auch: Satzungs-Sitz
Schutz Gründerinteressen
Schutz Verkehrsinteressen
in Anglo-US und Skandinavien
EU-Niederlassungsfreiheit?
Art 43, 48 EGV
Effektiver (nicht bloß
formaler) Verwaltungssitz
in D bisher hM:
Sitztheorie
Rückverweisung möglich
-EuGH (Daily Mail): Wegzugschranke
-EuGH (Centros): Zweigniederlassung
-EuGH (Überseering): Klagebefugnis
-EuGH (Inspire Art): formal ausld Ges.
- möglich: Übereinkommen (Art 293)
IPR Thomas Rauscher
oder EG-VO
Juristische Personen
Gesellschaftsstatut:
Qualifikation
Rechtsgeschäftliche
Außenbeziehungen
Innere Verhältnisse der Gesellschaft
- Gründung, Rechtsfähigkeit, Name, Register
- körperschaftliche Verfassung, Mitbestimmung
- innere Willensbildung, Geschäftsführung
- Organe, organschaftliche Vertretung
- Beziehung zu Mitgliedern/Gesellschaftern
- Verträge mit Dritten
- insbes: rechtsgeschäftliche Vertretung
- außervertragliche Beziehungen zu Dritten
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Internationale Konzerne
Englisches Gesellschaftsstatut
englische Inc
Beherrschung
keine Fusion
§ 293
AktG
Normen zum Schutz des
herrschenden Unternehmens
Beherrschungsbeziehung nach
Betroffenheit
Normen zum Schutz des
Beherrschten (zB§ 21 AktG)
Deutsche AG
Deutsches Gesellschaftsstatut
Verwaltungssitz: es entscheidet nicht die
faktische Beherrschung, sondern der Ort
IPR Thomas Rauscher
des Organsitzes der beherrschten AG
Rechtsgeschäfte
Wirksamkeit von WE,
Folgen von Willensmängeln
Jeweiliges Geschäftsstatut
(Erbstatut, Vertragsstatut,
Ehegüterstatut)
Stellvertretung
gesetzliche:
Statut des
zugrundeliegenden
Rechtsverhältnisses
zB Art 21,
Gesellschaftsstatut
rechtsgeschäftliche
Vertretung zulässig:
jeweiliges
Geschäftsstatut
Mangels Vertretungsmacht gibt es
IPR Thomas Rauscher
kein Vertretungsstatut
Vertretungsmacht:
Wirkungsland
(auch Anscheins-/
Duldungsvollmacht)
Vertreter ohne
Vertretungsmacht
Formstatut
Geschäftsform
1. Alt
- auch zulässig gewählte
Geschäftsform
- Formwahl erleichtert aber
nicht die Form der Re.Wahl
zB Art
15 Abs 3
alternativ
Art 11
Ortsform
2.Alt
Distanzverträge:
alternativ beide Ortsformen
Abs 5
Nicht genügend bei:
- Verfügungen/dinglichen RG
Abs 4
- [Immobiliarschuldverträgen]
Abs 5 analog ? - Gesellschaftsverträgen ?
Qualifikation
Geschäftsstatut
Prozessrecht
Über Formzwecke
hinaus beschränkend
Regelung des
Beweisverfahrens
IPR Thomas Rauscher
Substitution
lex causae:
Adoption
Ehe
Notar
?
Mut‘a
Tatbestand
notary public?
?
adopción
Tatsächlich angewendetes Recht
1: Erlaubt die lex causae die Substitution eines Tb-Merkmals ?
2: Wenn ja, ist das fremde Tb-Merkmal in concreto gleichwertig ?
IPR Thomas Rauscher
Schuldvertragsstatut
Röm. EuSchVÜ
Art 27 ff
Inkorporierungsvorbehalt Art 22 EuSchVÜ
Grundsatz: Rechtswahl (Parteiautonomie)
Art 27 Abs 1
- ausdrücklich
- oder konkludent, hinreichend sicher aus Vertrag erkennbar
- auch für Teile des Vertrags (zB Form) möglich
Art 27 Abs 1 S
- keine Rück- und Weiterverweisung
Art 353Abs 1
- Mehrrechtsstaat: Wahl, räumlich nicht Art 4 Abs 3 Art 35 Abs 2
Rechtswahlvertrag
Hauptvertrag
Vertragsstatut
Vertragsstatut?
Art 27Abs 4 iVm 31 Abs 1
Art 11, wenn nicht Art 29
Aufenthaltsrecht des
ArtThomas
31 Abs
2
Rauscher
bei AGB und Schweigen IPR
Vertragspartners
Formstatut
Schuldvertragsstatut
„engste Verbindung“
Art 28
Abs 1
Vermutungen
Gew Aufenthalt/Sitz des vertragscharakteristisch Leistenden
Abs 2
Verkäufer, Dienstleistender, Werkunternehmer, Arbeitnehmer, Vermieter
bei Fehlen: Gesamtschau - ausnahmsweise: gespaltenes Statut
Schuldvertrag über Grundstücksrecht: Belegenheitsrecht
Abs 3
was ein dingliches Recht/Grundstück ist, sagt lex rei sitae Abs 3
Schuldvertrag über Nutzung eines Grundstücks: Belegenheitsrecht
auch Miete, Pacht
Güterbeförderung: Hauptniederlassung des Beförderers, wenn dort
zusätzlich Verladeort oder Entladeort
Abs 4
Ausweichklausel:
„engere Verbidnung
Abs 5
Widerlegt im Einzelfall
IPR Thomas Rauscher
Vermutungen nach Abs 2, 3, 4
Verbraucherverträge
Vertragsabschlusssituationen
+
Art 29
Abs 1
Verbraucher
Vertragszweck nicht
Nr 1 Werbung, Angebot im Nr
beruflicher/gewerblicher
2 Bestellungsannahme im
Tätigkeit zuzurechnen
Nr 3 veranlasste Kauf-Reise
aus dem
Aufenthaltsstaat des Verbr.
+
bestimmte
Vertragstypen
-Lieferung bewgl Sachen
-Dienstleistungen
- deren Finanzierung
- mit Ausnahme von Abs 4
bei Rechtswahl
Abs 1
Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen
des gew Aufenthaltsstates greifen
alternativ zum gewählten Recht ein
ohne Rechtswahl
Abs 2
Vertragsstatut = gew. Aufenthaltsrecht des
Verbrauchers
Formstatut
Abs 3
Nicht Art 11, sondern gew. Aufenthaltsrecht
IPR Thomas Rauscher
Individualarbeitsverträge
Art 30
Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis
(abhängig, weisungsgebunden, Vergütung)
mit Rechtswahl
Abs 1
Schutz zwingender Bestimmungen im Recht
nach Abs 2 darf nicht „entzogen“ werden
=nicht derogierbar
alternative Anwendung einzelner Bestimmungen des
Rechts nach Abs 2, soweit dem A.nehmer günstiger
ohne Rechtswahl
Abs 2
Abs 2 Hs 2, 3
Vertragsstatut = Recht des Staates
- des gewöhnlichen Arbeitsortes
(Arbeit in 1 Staat)
- der einstellenden Niederlassung
(Arbeit in mehreren Staaten)
Ausweichklausel:
„engere Verbindung“
IPR Thomas Rauscher
Zwingende Vorschriften/Eingriffsnormen
Durchsetzung nicht abdingbarer Normen gegen Rechtswahl
Arbeitnehmer Art 30
Verbraucher iSd Art 29
Arta29 a EGBGB (1.6.2000) ersetzt frühere
Art 29
verbraucherschützende Kollisionsnormen
(§ 12 AGBG, § 8 TzWrG
Enger Zusammenhang zu EU oder EWR - öffentliches Angebot in EU/EWR
- gewöhnlicher Aufenthalt in EU/EWR
des Staates, zu dem
- TzWRG: Belegenheit in EU/EWR
Zusammenhang besteht
Anwendung der Normen zur Umsetzung
AGB/TzWR/Fernabsatz
von Verbraucherschutzrichtlinien
Art 27 Abs 3
Art 34
- Verbindung SV nur zu 1 Recht
Immer: Durchsetzung deutscher
- keine Typenbegrenzung
„zwingender Bestimmungen“
- Durchsetzung zwingender
„zwingend“ = Eingriffsnorm mit
(=nicht abdingbarer) NormenIPR Thomas Rauscher
internationalem Geltungsanspruch
Schuldvertragsstatut
Vertragsschluss
Art 31 Abs 1
Kein Infragestellen des
„Vertrags“statuts, wenn
Vertrag unwirksam
Auslegung
Erfüllung
Reichweite
nach dem Vertragsstatut
(Wirksamkeit unterstellt)
für Wirkungen des (rechtsgesch)
Verhaltens: Berufung auf
Aufenthaltsrecht Art 31 Abs 2
Erfüllungsgeschäfte nach eigenem
Statut (zB Sachenrechtsstatut)
Art 32 Abs 1
Art 32 Abs 2
Bei Erfüllungsmodalitäten:
Erfüllungsortrecht zu berücksichtigen
Nichterfüllung auch pVV
Erlöschen
Nichtigkeitsfolgen
c.i.c. ?
Soweit spezifische
„Vertragspartnerpflichten“
Deliktsstatut, soweit ggü Jedermann
IPR Thomas bestehende
Rauscher
Verkehrspflichten
Forderungsübergang
Abtretung
Art 33
Schuldner
Forderungsstatut
Gläubiger
Zedent
Abs 1
Abs 2
??
Kausalverhältnis +
Zessionar
Verfügung
Kausalverhältnis hat unabhängiges Statut (Vertragsstatut)
Forderungsstatut: Übertragbarkeit + Verhältnis S-Zessionar
Abtretung, abstrakt? Konstitutive Mitteilung an Schuldner?
hM: Forderungsstatut abgetr Forderung
Legalzession Übergang auf leistenden Dritten nach dem Statut, dem
seine Leistungspflicht unterliegt
Abs 3
IPR Thomas Rauscher
Leistung ohne Verpflichtung: Legalzession: Forderungsstatut
??
Deliktsstatut
Grundanknüpfung: Tatortprinzip
Art 40
Abs 1 S 1
„Auflockerung“
früher: Kasuistik Verk.unfälle
Abs 1 Absgemeinsamer
gew. Aufenthalt von
2
Handlungsort
S 2, 3
Verletztem und Verletzer
Erfolgsort nur auf Verlangen
„wesentlich engere Verbindung“
Verletzter trägt Einschätzungsrisiko
Art 41 greift nur ggü Aufenthaltsrecht!
Distanz/Streudelikte
früher: Günstigkeitsprinzip
Direktanspruch
Abwehr
ausländischer
Ansprüche
Alternativ
oder Versicherungsvertragsstatut
Abs Delikts4
früher: Schutz Deutscher Schädiger- Art 38 aF
Abs 3
Schutz gegen unangemessene Regelungen
Nr.1 höher als zur Entschädigung angemessen
Nr. 2 andere Zwecke als Entschädigung
IPR Thomas Rauscher
Nr 3 Verstoß gegen für D geltende Übereinkommen
Bereicherungsstatut
Leistungskondiktion
Art 42 (Rechtswahl)
Abs 1
Drei-Personen-Verhältnisse
G
Art 38
Akzessorisch an Statut der Leistung
Grundsatz: Kondiktionsansprüche nach
Statut, mit dem Beteiligter rechnen muß
Zahlung durch Sicherungsgeber
S
B
Sicherungsvertragsstatut
B muss sich nur auf das SicherungsVstatut
einstellen, Kondiktion bei G also nach dem
Sicherungsvertragsstatut
Zahlung auf Anweisung
ZE
Ang
Anw
Deckung
Angewiesener muss sich nur auf das
Deckungsverhältnis einstellen, also
Direktkondiktion bei ZE, wenn
Deckungsstatut diese vorsieht
aber: Fehlen einer Anweisung:
Art 38 Abs 3
IPR Thomas Rauscher
Art 38 Abs 2, 3
Bereicherungsstatut
Nichtleistungskondiktion
Bereicherung durch
Eingriff
Bei
sachenrechtlichen
Vorgängen ggf
Art 41 Abs 1
Art 42
Abs 2
Eingriffsort
Dadurch Harmonisierung
zum Deliktsstatut
Bei gemeinsamem
gew. Aufenthalt:
Bereicherung in
sonstiger Weise
Art 41 Abs 1, Abs 2 Nr 2
Abs 3
Ort des
Bereicherungseintritts
Nachträgliche
Rechtswahl
IPR Thomas Rauscher
zB: abgeirrte Leistung
Sitz des Empfängers
Geschäftsführung ohne Auftrag
Grundsatz: Ort der Geschäftsvornahme
Art 39
Abs 1
Ausnahmen (häufigere Fälle)
Leistung auf eine fremde Verbindlichkeit:
deren Statut
Geschäftsführung o.A. im Rahmen einer
rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung
Gewöhnlicher Aufenthalt im selben Staat
Nachträgliche Rechtswahl möglich
Abs 2
Art 41 Abs 1, 2 Nr 1
Art 41 Abs 1, 2 Nr 2
Art 42
GoA in staatfreiem Gebiet (hohe See)
Heimatrecht (Flagge) des
helfenden Fahrzeugs
strittig
Heimatrecht des „geholfenen“
IPR Thomas Rauscher
Fahrzeugs
Art 43
Sachenrechtsstatut
Grundsatz: lex rei sitae
Mobilien und Immobilien
„Auflockerung“ bei wesentlich engerer
Verbindung
Abs 1
Art 46
Qualifikation:
zB: Ersitzung nach
Belegenheitsrecht, auch wenn
dieses die „Ersitzung“ als
(Prozess-)Verjährung ansieht
Forderungsstatut für Recht
„aus dem Papier“
alle dinglichen Rechte
bei Qualifikationsunterschieden
entscheidet – deutsche – lex fori
Wertpapiere: lex rei sitae nur für
das „Recht am Papier“
von Grundstück ausgehende
IPR Thomas Rauscher
Deliktisch: Art 44
Immissionen
Art 43
Statutenwechsel (Mobilien)
Grundsatz: Fortbestand von Sachenrechten unter neuem Statut
Sachenrechtsstatut
Abs 2
Ausnahme für unbekannte/inkompatible Rechtsinstitute
keine Ausübung im Widerspruch zum neuen Statut
= Eingangskontrolle und Fortbestand, nicht Transformation
„Dauervoraussetzungen“ (insb: Publizitätserfordernisse)
Je nach Zweck: Nichtanerkennung, Übergangsfrist,
Transformation in Funktionsäquivalent
??
in beiden Fällen jedenfalls „Wiedererstarken“ bei Rückkehr
Abs 3
unter altem Statut nicht vollendeter Entstehungstatbestand
kann sich unter neuem Statut vollenden
keine „Heilung“ alter Tatbestände, die dem neuen, nicht dem alten, Statut entsprechen
Gutglaubenserwerb unter
neuem Statut
aber: altes Statut bestimmt über die
Zulässigkeit des Gutglaubenserwerbs
IPR Thomas Rauscher
Sachenrechtsstatut
Res in transitu
Land
A
Durch
Land C
Land
B
Bestimmt nur über sachenrechtliche Tb mit Bezug zu Land C
zB Pfändung in C
Für andere Sachenrechts-Tb
A unmittelbarer Statutenwechsel B
Luft/Wasser/Schienen- Transport/Verkehrsmittel
Art 45
Immer nach ihrem „Heimatrecht“
Luft: Registrierungsstaat
Wasser: ebenso sonst Heimathafen
IPR Thomas Rauscher
Schiene: Zulassungsstaat