Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht
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Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht IPR Thomas Rauscher Kollisionsrecht Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN Deutsches Recht Italienisches Recht IPR Thomas Rauscher Spanisches Recht andere Rechtskollisionen New York California Nevada Hawaii Florida Interlokale Rechtsspaltung katholisch sunni Interpersonale Rechtsspaltung jüdisch Shi‘i Nichtehelich / Ehelich Intertemporale Kollision 1.7.1998 IPR Thomas Rauscher Einheitliche Kindschaft Geschichte des IPR (1) Griechische Stadtstaaten Kolonien Rom lex fori Griech.Gemeinrecht //Personalität Römisches Recht // ius gentium Völkerwanderung professio iuris Territorialität Statutenlehre personalia realia mixta IPR Thomas Rauscher Geschichte des IPR (2) Welches Statut gilt extraterritorial? Welche Rechtsordnung beherrscht den Sachverhalt? Joseph Story comity of nations domicile Friedrich Carl v.Savigny Sitz des Rechtsverhältnisses Domizil Nationalität Staatsangehörigkeit Pasquale S. Mancini IPR Thomas Rauscher Kodifikationen Art 3 Code civile Italien disp prel 1865 Spanien c.c. 1889 Schweiz: NAG 1891 EGBGB 1900 Portugal c.c. 1966 Österreich IPRG 1982 SFRJ IPRG 1982 EGBGB 1986 Türkei IPRG 1982 Schweiz IPRG 1989 Rumänien IPRG 1992 UK IPRG 1995 Liechtenstein IPRG 1996 Italien IPRG 1995 EGBGB 1999 DDR RAG 1976 CSSR IPRG 1963 Ungarn IPRG 1979 IPR Thomas Rauscher IPR: Abgrenzung IZPR/IZVR: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte Anerkennung ausländischer Entscheidungen Zustellung im Ausland/aus dem Ausland Rechtshilfe von und für andere Staaten Ausländer als Parteien vor deutschen Gerichten Rechtsvergleichung: Lösung von Fällen nach fremdem Recht Vorarbeiten für Gesetzgebungsvorhaben Rechtsvereinheitlichung: Kollisionsrechtsvereinheitlichung Materielle Rechtsvereinheitlichung UN(CISG) Haag UNCITRAL IPR Thomas Rauscher UNIDROIT EU-Ri Kollisionsnorm Sachnorm Materielle Regelung Verweisungsnorm Sonstige Anknüpfungsnorm auch: materielle Regelung bei Auslandsbezug Art 17 Abs 1 EGBGB § 1944 Abs 3 BGB Einschränkung des Scheidung Scheidungsstatuts Art 17 Abs 2 EGBGB durch Gericht IPR Thomas Rauscher Rechtsquellen des IPR Art. 3 – 46 EGBGB Nebengesetze Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB Völkervertragliche Abkommen Haager Abkommen EU/EWG-Abkommen Genfer Flüchtlingskonvention IPR Thomas Rauscher Geltung völkervertraglichen IPRs Zeichnung mit Vorbehalt Zeichnung Ratifikation Nur Hinweisfunktion Geltung als Völkervertrag Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB Ratifikation Umsetzung in deutsches Gesetz Auslegung: völkervertragliche Natur IPR Thomas Rauscher Selbständige Kollisionsnorm = Verweisungsnorm Tatbestand Grieche verstorben 25 I EGBGB Anwendbare Rechtsordnung Griechisches Recht Unselbständige Kollisionsnorm = sonstige Anknüpfungsregel Tatbestand Erblasser war Doppelstaater 5I EGBGB Sonstige Rechtsfolge deutsche bzw effektive StA geht vor IPR Thomas Rauscher Einseitige Kollisionsnorm Sachverhalt mit deutschem Bezug Deutscher Erblasser 24 Abs 1 aF EGBGB Anwendbares Recht Deutsches Recht Sachverhalt ohne deutschen Bezug ? Vollkommen allseitige Kollisionsnorm Neutral beschriebener Sachverhalt Deutscher Erblasser Italienischer Erblasser Chinesischer Erblasser Anwendbares Recht Deutsches Recht Italienisches Recht Chinesisches Recht IPR Thomas Rauscher Verallseitigung Einseitige Kollisionsnorm Anwendbares Recht Deutsches Tatbestands-Element Staat X als Tatbestands-Element Deutsches Recht Recht X IPR Thomas Rauscher Anknüpfung:Staatsangehörigkeit Personalstatut = personale Rechtsangelegenheiten Wohnsitz Aufenthalt Common Law Staatsangehörigkeit domicile IPR Thomas Rauscher Doppel/Mehrstaater ...dem Recht des Staates, dem X angehört...(zB Art 25 EGBGB) Italien Österreich Deutschland ? „effektive“ StA Art 5 Abs 1 S 1 IPR Thomas Rauscher Art 5 Abs 1 S 2 Staatenlose/Flüchtlinge/Asylanten ...dem Recht des Staates, dem X angehört... zB: ? Ausgebürgert zB: Muslim aus Kosovo Serbe?? Art 5 Abs 2: Art 12 Genfer Konvention: (gewöhnlicher) Aufenthalt Wohnsitz IPR Thomas Rauscher zB: dissidenter Tibeter Chinese?? § 2 Abs 1 AsylVerfG: Rechtsstellung wie Art 12 Genfer K. Gewöhnlicher Aufenthalt aus: Haager Übereinkommen im deutschen IPR Wohnsitz willentlich auch mehrfach Beschleunigung Hilfsanknüpfung Alternative Anknüpfung Integration Bestimmung domicile gew. Aufenthalt willentlich rein faktisch „for ever“ Dauerhafter Soziale Aufenthalt Integration IPR Thomas Rauscher Schuldvertragsrecht Rechtswahl Zwingende Normen Ehegüter/Ehewirkungsrecht Testamentserbrecht Nur eingeschränkt Namensrecht Drittinteressen Öffentliche Interessen Sonstige Anknüpfungskriterien Schlichter Aufenthalt Handlungsort Belegenheitsort Engste Verbindung IPR Thomas Rauscher Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln) Dt.IPR Dt. materielles Recht Fremdes IPR Rechtslage bis TT.MM.JJ Fremdes mat. Recht Rechtslage seit TT.MM.JJ Dt.IPR Art 220, Art 236 materiell abgeschlossene Vorgänge tatbestandlich offene Vorgänge abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge strittig zB bereits rechtshängige Scheidung entstandene Dauerschuldverhältnissestrittig zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge IPR Thomas Rauscher Natürliche Personen Allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit Art 7 Abs 1 S 1: Heimatrecht Beginn der Rechtsfähigkeit (nasciturus ?) Ende der Rechtsfähigkeit (Gehirntod ?) Todesfeststellung bei Verschollenheit Kommorientenvermutungen volle und beschränkte Geschäftsfähigkeit Entmündigung Erweiterung durch StatusakteArt 7 Abs 1 S 2 Besondere Rechts- und Geschäftsfähigkeiten Ehemündigkeit - Testierfähigkeit Hoferbenfähigkeit nach HöfeO jeweiliges Sachstatut Art 13 Abs 1 Art 25 Abs 1 IPR Thomas Rauscher Art 43 Abs 1 Natürliche Personen Art 7 Wandelbarkeit Österreicher Deutscher BGB ABGB Rechts- und Geschäftsfähigkeit Art 7 Abs 2 Schutz erworbener Rechtsstellung Bleibt als Österreicher voll geschäftsfähig 18-jähriger Deutscher andere StA ? Verallseitigung von Art 7 Abs 2 IPR Thomas Rauscher Natürliche Personen Art 12 Art 7 Verkehrsschutz - Vertrag (einseitige RechtsGesch analog) Keine Berufung auf - im selben Staat (kein Distanzgeschäft) Beschränkungen der - nach Recht am Vertragsort handlungsfähig Handlungsfähigkeit - nach Heimatrecht nicht handlungsfähig nach dem - Unkenntnis des Vertragspartners Heimatrecht gilt nicht für familien- und erbrechtliche Geschäfte ! Partei- und Prozessfähigkeit Art 12 S 2 nicht Art 7 Bestimmt sich nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Heimatrechts IPR Thomas Rauscher §§ 50 Abs 1 52 ZPO Juristische Personen Gesellschaft oder Juristische Person hat ein HEIMATRECHT „Gesellschaftsstatut“ Gründungstheorie Sitztheorie Recht nach dem gegründet meist auch: Satzungs-Sitz Schutz Gründerinteressen Schutz Verkehrsinteressen in Anglo-US und Skandinavien EU-Niederlassungsfreiheit? Art 43, 48 EGV Effektiver (nicht bloß formaler) Verwaltungssitz in D bisher hM: Sitztheorie Rückverweisung möglich -EuGH (Daily Mail): Wegzugschranke -EuGH (Centros): Zweigniederlassung -EuGH (Überseering): Klagebefugnis -EuGH (Inspire Art): formal ausld Ges. - möglich: Übereinkommen (Art 293) IPR Thomas Rauscher oder EG-VO Juristische Personen Gesellschaftsstatut: Qualifikation Rechtsgeschäftliche Außenbeziehungen Innere Verhältnisse der Gesellschaft - Gründung, Rechtsfähigkeit, Name, Register - körperschaftliche Verfassung, Mitbestimmung - innere Willensbildung, Geschäftsführung - Organe, organschaftliche Vertretung - Beziehung zu Mitgliedern/Gesellschaftern - Verträge mit Dritten - insbes: rechtsgeschäftliche Vertretung - außervertragliche Beziehungen zu Dritten IPR Thomas Rauscher Internationale Konzerne Englisches Gesellschaftsstatut englische Inc Beherrschung keine Fusion § 293 AktG Normen zum Schutz des herrschenden Unternehmens Beherrschungsbeziehung nach Betroffenheit Normen zum Schutz des Beherrschten (zB§ 21 AktG) Deutsche AG Deutsches Gesellschaftsstatut Verwaltungssitz: es entscheidet nicht die faktische Beherrschung, sondern der Ort IPR Thomas Rauscher des Organsitzes der beherrschten AG Rechtsgeschäfte Wirksamkeit von WE, Folgen von Willensmängeln Jeweiliges Geschäftsstatut (Erbstatut, Vertragsstatut, Ehegüterstatut) Stellvertretung gesetzliche: Statut des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses zB Art 21, Gesellschaftsstatut rechtsgeschäftliche Vertretung zulässig: jeweiliges Geschäftsstatut Mangels Vertretungsmacht gibt es IPR Thomas Rauscher kein Vertretungsstatut Vertretungsmacht: Wirkungsland (auch Anscheins-/ Duldungsvollmacht) Vertreter ohne Vertretungsmacht Formstatut Geschäftsform 1. Alt - auch zulässig gewählte Geschäftsform - Formwahl erleichtert aber nicht die Form der Re.Wahl zB Art 15 Abs 3 alternativ Art 11 Ortsform 2.Alt Distanzverträge: alternativ beide Ortsformen Abs 5 Nicht genügend bei: - Verfügungen/dinglichen RG Abs 4 - [Immobiliarschuldverträgen] Abs 5 analog ? - Gesellschaftsverträgen ? Qualifikation Geschäftsstatut Prozessrecht Über Formzwecke hinaus beschränkend Regelung des Beweisverfahrens IPR Thomas Rauscher Substitution lex causae: Adoption Ehe Notar ? Mut‘a Tatbestand notary public? ? adopción Tatsächlich angewendetes Recht 1: Erlaubt die lex causae die Substitution eines Tb-Merkmals ? 2: Wenn ja, ist das fremde Tb-Merkmal in concreto gleichwertig ? IPR Thomas Rauscher Schuldvertragsstatut Röm. EuSchVÜ Art 27 ff Inkorporierungsvorbehalt Art 22 EuSchVÜ Grundsatz: Rechtswahl (Parteiautonomie) Art 27 Abs 1 - ausdrücklich - oder konkludent, hinreichend sicher aus Vertrag erkennbar - auch für Teile des Vertrags (zB Form) möglich Art 27 Abs 1 S - keine Rück- und Weiterverweisung Art 353Abs 1 - Mehrrechtsstaat: Wahl, räumlich nicht Art 4 Abs 3 Art 35 Abs 2 Rechtswahlvertrag Hauptvertrag Vertragsstatut Vertragsstatut? Art 27Abs 4 iVm 31 Abs 1 Art 11, wenn nicht Art 29 Aufenthaltsrecht des ArtThomas 31 Abs 2 Rauscher bei AGB und Schweigen IPR Vertragspartners Formstatut Schuldvertragsstatut „engste Verbindung“ Art 28 Abs 1 Vermutungen Gew Aufenthalt/Sitz des vertragscharakteristisch Leistenden Abs 2 Verkäufer, Dienstleistender, Werkunternehmer, Arbeitnehmer, Vermieter bei Fehlen: Gesamtschau - ausnahmsweise: gespaltenes Statut Schuldvertrag über Grundstücksrecht: Belegenheitsrecht Abs 3 was ein dingliches Recht/Grundstück ist, sagt lex rei sitae Abs 3 Schuldvertrag über Nutzung eines Grundstücks: Belegenheitsrecht auch Miete, Pacht Güterbeförderung: Hauptniederlassung des Beförderers, wenn dort zusätzlich Verladeort oder Entladeort Abs 4 Ausweichklausel: „engere Verbidnung Abs 5 Widerlegt im Einzelfall IPR Thomas Rauscher Vermutungen nach Abs 2, 3, 4 Verbraucherverträge Vertragsabschlusssituationen + Art 29 Abs 1 Verbraucher Vertragszweck nicht Nr 1 Werbung, Angebot im Nr beruflicher/gewerblicher 2 Bestellungsannahme im Tätigkeit zuzurechnen Nr 3 veranlasste Kauf-Reise aus dem Aufenthaltsstaat des Verbr. + bestimmte Vertragstypen -Lieferung bewgl Sachen -Dienstleistungen - deren Finanzierung - mit Ausnahme von Abs 4 bei Rechtswahl Abs 1 Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des gew Aufenthaltsstates greifen alternativ zum gewählten Recht ein ohne Rechtswahl Abs 2 Vertragsstatut = gew. Aufenthaltsrecht des Verbrauchers Formstatut Abs 3 Nicht Art 11, sondern gew. Aufenthaltsrecht IPR Thomas Rauscher Individualarbeitsverträge Art 30 Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis (abhängig, weisungsgebunden, Vergütung) mit Rechtswahl Abs 1 Schutz zwingender Bestimmungen im Recht nach Abs 2 darf nicht „entzogen“ werden =nicht derogierbar alternative Anwendung einzelner Bestimmungen des Rechts nach Abs 2, soweit dem A.nehmer günstiger ohne Rechtswahl Abs 2 Abs 2 Hs 2, 3 Vertragsstatut = Recht des Staates - des gewöhnlichen Arbeitsortes (Arbeit in 1 Staat) - der einstellenden Niederlassung (Arbeit in mehreren Staaten) Ausweichklausel: „engere Verbindung“ IPR Thomas Rauscher Zwingende Vorschriften/Eingriffsnormen Durchsetzung nicht abdingbarer Normen gegen Rechtswahl Arbeitnehmer Art 30 Verbraucher iSd Art 29 Arta29 a EGBGB (1.6.2000) ersetzt frühere Art 29 verbraucherschützende Kollisionsnormen (§ 12 AGBG, § 8 TzWrG Enger Zusammenhang zu EU oder EWR - öffentliches Angebot in EU/EWR - gewöhnlicher Aufenthalt in EU/EWR des Staates, zu dem - TzWRG: Belegenheit in EU/EWR Zusammenhang besteht Anwendung der Normen zur Umsetzung AGB/TzWR/Fernabsatz von Verbraucherschutzrichtlinien Art 27 Abs 3 Art 34 - Verbindung SV nur zu 1 Recht Immer: Durchsetzung deutscher - keine Typenbegrenzung „zwingender Bestimmungen“ - Durchsetzung zwingender „zwingend“ = Eingriffsnorm mit (=nicht abdingbarer) NormenIPR Thomas Rauscher internationalem Geltungsanspruch Schuldvertragsstatut Vertragsschluss Art 31 Abs 1 Kein Infragestellen des „Vertrags“statuts, wenn Vertrag unwirksam Auslegung Erfüllung Reichweite nach dem Vertragsstatut (Wirksamkeit unterstellt) für Wirkungen des (rechtsgesch) Verhaltens: Berufung auf Aufenthaltsrecht Art 31 Abs 2 Erfüllungsgeschäfte nach eigenem Statut (zB Sachenrechtsstatut) Art 32 Abs 1 Art 32 Abs 2 Bei Erfüllungsmodalitäten: Erfüllungsortrecht zu berücksichtigen Nichterfüllung auch pVV Erlöschen Nichtigkeitsfolgen c.i.c. ? Soweit spezifische „Vertragspartnerpflichten“ Deliktsstatut, soweit ggü Jedermann IPR Thomas bestehende Rauscher Verkehrspflichten Forderungsübergang Abtretung Art 33 Schuldner Forderungsstatut Gläubiger Zedent Abs 1 Abs 2 ?? Kausalverhältnis + Zessionar Verfügung Kausalverhältnis hat unabhängiges Statut (Vertragsstatut) Forderungsstatut: Übertragbarkeit + Verhältnis S-Zessionar Abtretung, abstrakt? Konstitutive Mitteilung an Schuldner? hM: Forderungsstatut abgetr Forderung Legalzession Übergang auf leistenden Dritten nach dem Statut, dem seine Leistungspflicht unterliegt Abs 3 IPR Thomas Rauscher Leistung ohne Verpflichtung: Legalzession: Forderungsstatut ?? Deliktsstatut Grundanknüpfung: Tatortprinzip Art 40 Abs 1 S 1 „Auflockerung“ früher: Kasuistik Verk.unfälle Abs 1 Absgemeinsamer gew. Aufenthalt von 2 Handlungsort S 2, 3 Verletztem und Verletzer Erfolgsort nur auf Verlangen „wesentlich engere Verbindung“ Verletzter trägt Einschätzungsrisiko Art 41 greift nur ggü Aufenthaltsrecht! Distanz/Streudelikte früher: Günstigkeitsprinzip Direktanspruch Abwehr ausländischer Ansprüche Alternativ oder Versicherungsvertragsstatut Abs Delikts4 früher: Schutz Deutscher Schädiger- Art 38 aF Abs 3 Schutz gegen unangemessene Regelungen Nr.1 höher als zur Entschädigung angemessen Nr. 2 andere Zwecke als Entschädigung IPR Thomas Rauscher Nr 3 Verstoß gegen für D geltende Übereinkommen Bereicherungsstatut Leistungskondiktion Art 42 (Rechtswahl) Abs 1 Drei-Personen-Verhältnisse G Art 38 Akzessorisch an Statut der Leistung Grundsatz: Kondiktionsansprüche nach Statut, mit dem Beteiligter rechnen muß Zahlung durch Sicherungsgeber S B Sicherungsvertragsstatut B muss sich nur auf das SicherungsVstatut einstellen, Kondiktion bei G also nach dem Sicherungsvertragsstatut Zahlung auf Anweisung ZE Ang Anw Deckung Angewiesener muss sich nur auf das Deckungsverhältnis einstellen, also Direktkondiktion bei ZE, wenn Deckungsstatut diese vorsieht aber: Fehlen einer Anweisung: Art 38 Abs 3 IPR Thomas Rauscher Art 38 Abs 2, 3 Bereicherungsstatut Nichtleistungskondiktion Bereicherung durch Eingriff Bei sachenrechtlichen Vorgängen ggf Art 41 Abs 1 Art 42 Abs 2 Eingriffsort Dadurch Harmonisierung zum Deliktsstatut Bei gemeinsamem gew. Aufenthalt: Bereicherung in sonstiger Weise Art 41 Abs 1, Abs 2 Nr 2 Abs 3 Ort des Bereicherungseintritts Nachträgliche Rechtswahl IPR Thomas Rauscher zB: abgeirrte Leistung Sitz des Empfängers Geschäftsführung ohne Auftrag Grundsatz: Ort der Geschäftsvornahme Art 39 Abs 1 Ausnahmen (häufigere Fälle) Leistung auf eine fremde Verbindlichkeit: deren Statut Geschäftsführung o.A. im Rahmen einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung Gewöhnlicher Aufenthalt im selben Staat Nachträgliche Rechtswahl möglich Abs 2 Art 41 Abs 1, 2 Nr 1 Art 41 Abs 1, 2 Nr 2 Art 42 GoA in staatfreiem Gebiet (hohe See) Heimatrecht (Flagge) des helfenden Fahrzeugs strittig Heimatrecht des „geholfenen“ IPR Thomas Rauscher Fahrzeugs Art 43 Sachenrechtsstatut Grundsatz: lex rei sitae Mobilien und Immobilien „Auflockerung“ bei wesentlich engerer Verbindung Abs 1 Art 46 Qualifikation: zB: Ersitzung nach Belegenheitsrecht, auch wenn dieses die „Ersitzung“ als (Prozess-)Verjährung ansieht Forderungsstatut für Recht „aus dem Papier“ alle dinglichen Rechte bei Qualifikationsunterschieden entscheidet – deutsche – lex fori Wertpapiere: lex rei sitae nur für das „Recht am Papier“ von Grundstück ausgehende IPR Thomas Rauscher Deliktisch: Art 44 Immissionen Art 43 Statutenwechsel (Mobilien) Grundsatz: Fortbestand von Sachenrechten unter neuem Statut Sachenrechtsstatut Abs 2 Ausnahme für unbekannte/inkompatible Rechtsinstitute keine Ausübung im Widerspruch zum neuen Statut = Eingangskontrolle und Fortbestand, nicht Transformation „Dauervoraussetzungen“ (insb: Publizitätserfordernisse) Je nach Zweck: Nichtanerkennung, Übergangsfrist, Transformation in Funktionsäquivalent ?? in beiden Fällen jedenfalls „Wiedererstarken“ bei Rückkehr Abs 3 unter altem Statut nicht vollendeter Entstehungstatbestand kann sich unter neuem Statut vollenden keine „Heilung“ alter Tatbestände, die dem neuen, nicht dem alten, Statut entsprechen Gutglaubenserwerb unter neuem Statut aber: altes Statut bestimmt über die Zulässigkeit des Gutglaubenserwerbs IPR Thomas Rauscher Sachenrechtsstatut Res in transitu Land A Durch Land C Land B Bestimmt nur über sachenrechtliche Tb mit Bezug zu Land C zB Pfändung in C Für andere Sachenrechts-Tb A unmittelbarer Statutenwechsel B Luft/Wasser/Schienen- Transport/Verkehrsmittel Art 45 Immer nach ihrem „Heimatrecht“ Luft: Registrierungsstaat Wasser: ebenso sonst Heimathafen IPR Thomas Rauscher Schiene: Zulassungsstaat