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Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht FALL 7

Tony Schütz Edmond Kohler 16.12.2010

Übersicht

I.

Sachverhalt II.

Agenturvertrag III.

Kaufvertrag IV.

Speditionsvertrag 2

I. Sachverhalt

Ihr Klient ist Liquidator einer Papierfabrik in Aathal und hat nach langem Suchen endlich einen Käufer für die Papiermaschine gefunden; wegen ihrer grossen Dimensionen war er in Sorge; zudem hat er noch nie eine solche Maschien verkauft, erst recht nicht ins Ausland.

Der Käufer, ein Kombinat südlich von Jekaterinburg/Russland, hat über einen lokalen Agenten den Kaufvertrag abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt 3

Schweiz

Liquidator Agenturvertrag

Russland

Agent Vermittlung Käufer 4

II. Agenturvertrag: Art. 418a ff. OR

• • • • • Formfrei möglich Vermittlungs- / Abschlussagentur Delcredere Provision Rechtswahl 5

III. Kaufvertrag

• • • • • Form Kaufgegenstand Kaufpreis Kaufpreiszahlung • Dokumentenakkreditiv • Anweisung Rechtswahl 6

Akkreditiv

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Variante 1: Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv • Die Korrespondenzbank macht ein selbständiges Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur.

• Solidarische Haftung der Korrespondenzbank und der Akkreditivbank.

• Nach Art. 399 Abs. 3 OR kann der Importeur direkt gegen die Korrespondenzbank vorgehen.

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Variante 2: Unwiderrufliches, unbestätigtes Akkreditiv • Korrespondenzbank teilt die Akkreditiveröffnung dem Exporteur mit.

• Sie hat keine Zahlungspflicht. • Sie leitet die Dokumente an die Akkreditivbank weiter.

• Sie wird in rein technischer Funktion tätig, ohne gegenüber dem Exporteur irgendwelche Verpflichtungen einzugehen.

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Variante 3: Anweisung 10

Ablauf einer Anweisung • Der Anweisende erteilt eine Leistungsanweisung an den Angewiesenen (Bank); • Der Angewiesene akzeptiert die Anweisung; • Mit dem Akzept der Anweisung entsteht ein Forderungsanspruch des Anweisungsempfängers gegenüber dem Angewiesenen; • Der Angewiesene leistet an den Anweisungsempfänger; • Die Empfangsermächtigung des Anweisungsempfängers liegt im Valutaverhältnis.

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12 Rechtswahl Kaufvertrag: • Nach Art. 116 f. IPRG können die Parteien das Vertragsverhältnis dem Recht ihrer Wahl unterstellen.

• Subsidiär: Ort, an dem sich der Gegenstand befindet.

• Akkreditiv: Auf die ERA („Uniform Customs and Practice for Documentary Credits“, UPC) verweisen.

IV. Speditionsvertrag

Allgemeines: • Grosse Dimension von Papiermaschine / Unser Klient hat noch nie eine solche Maschine verkauft / Käufer befindet sich in Russland.

• Die Verpackungspflicht vom Frachtführer im internationalen Transport ist komplex (Luft, Strasse, See,…).

• Der Spediteur ist Experte.

• Die Spedition beschränkt die Pflichten des Versenders.

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1. Incoterms

Ex works: 14

2. Spedition

Versender Kaufvertrag Speditionsvertrag Spediteur Frachtvertrag Käufer Frachtführer 15

• Form • Funktion • Vertragsinhalt • Rechte und Pflichten des Spediteurs • Rechte und Pflichten des Versenders • Haftung des Spediteurs • Beendigung des Speditionsvertrag • Rechtswahl 16

Vorteile:

• Spediteur als Experte • Versender Pflichten sind beschränkt • Nur Bereitstellen des Frachtgutes

Nachteile:

• Teuer (Vergütung und Auslagenersatz) • Retentionsrecht des Spediteurs 17