WEEE Black Box - Lampen-Recycling und Service GmbH

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Transcript WEEE Black Box - Lampen-Recycling und Service GmbH

01.01.2013
WEEE Black Box
Europäisches Clearinghouse:
Verantwortlich für die Rückerstattung von Entsorgungskosten,
welche bei deutschen Herstellern, als Vertragspartner der LARS
GmbH, von entsorgungspflichtigen Lampen nach dem ElektroG
bezahlt wurden. Dieses gilt nur für nachweislich getätigte
Exportgeschäfte mit den betroffenen Lampen.
Eine freiwillige Dienstleistung der Vertragspartner von LARS !
In Verkehr Bringung / Berechnung der
Entsorgungskostenpauschale
LARS
1.
2.
Meldung der monatlich in
Verkehr gebrachten
Lampenmengen und NettoGewichte je Marke durch
den Hersteller an das LARSWEEE Black Box Internetportal (jeweils bis zum 10.
des Folgemonats)
Verrechnung der
Entsorgungskostenpauschale
abzüglich Skonto
Hersteller
Nachweis der Bezahlung der
Entsorgungskostenpauschale
LARS
3.
Exporteur und LARS
schließen Nutzervertrag
4.
Exporteure weisen nach, dass
sie Lampen einer bestimmter
Marke von einem bestimmten
deutschen Hersteller bezogen
haben und die
Entsorgungskostenpauschale
bezahlt wurde
Exporteure (nur Hersteller-Direktkunde)
Prüfung der Dokumente
LARS
6.
Prüfung, ob exportierte Lampen einer
bestimmten Marke bei einem bestimmten
Hersteller gekauft und die Pauschale bezahlt
wurde
Exporteur
(nur Hersteller-Direktkunde)
Prüfung des Exportnachweises
5.
WEEE Black Box
5.
Prüfung der Empfangsbestätigung des
Kunden bzw. der schriftlichen Bestätigung
des Exporteurs
Exportnachweis für exportierte
Menge je Hersteller und Marke
Kunde (Importeur) im EU-Ausland
zur Trittbrettfahrerkontrolle
Im nicht-EU-Ausland keine Nennung
des Kunden erforderlich
Rückerstattung der Entsorgungskostenpauschale
LARS
7.
Freigabe
8.
Gutschrift Menge x
Entsorgungskostenpauschale
abzüglich 3% Skonto
Abzüglich € 6,- pro Gutschrift
Abzüglich € 2,50 pro zu prüfenden
Dokument
WEEE Black Box
Exporteur
(nur Hersteller-Direktkunde)
Notwendige Dokumente
• Nachweis, dass exportierte Lampen bei einem bestimmten Hersteller mit
einer bestimmten Marke gekauft wurden und die Entsorgungskostenpauschale bezahlt wurde. (PoP = proof of payment)
• Exportnachweis mit Angabe des Herstellers und der Marke und der Menge
(PoE = proof of export)
• Kunde (nur im EU-Ausland) zur Trittbrettfahrerkontrolle
• Empfangsbestätigung des Empfängers per E-mail (nur EU-Ausland)
oder schriftliche Bestätigung des Exporteurs über die Richtigkeit
• WP Testat bis zum 15.02. des Folgejahres, welches die Richtigkeit aller
Exporte des Vorjahres pro Hersteller bestätigt. Das Testat muss den
Anforderungen der EAR genügen
Ihre Ansprechpartner:
Hans-Joachim Beuermann
Geschäftsführer der LARS GmbH
Tel
+49 (0) 40 31112-188
Fax
+49 (0) 40 31112-608
Mail
[email protected]
Thomas Mayerhöffer
Prokurist der LARS GmbH
Tel
+49 (0) 40 61135-628
Fax
+49 (0) 40 61135-110
Mail
[email protected]