Kaufen und Verkaufen im Außenhandel

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Transcript Kaufen und Verkaufen im Außenhandel

© Martina Eller, Daniela Vujic, Manuel
Prantl, Fabian Schnegg, Lukas Leiter
1) Fakturen im Außenhandel
Zollfaktura

◦
◦
◦

Rechnung mit Ursprungsvermerk
dient den ausländischen Zollbehörden
Grundlage für die Verzollung der Ware im
Empfängerland
Konsulatsfaktura
2) Ursprungsnachweise
Ursprungszeugnisse und
Ursprungsbestätigungen
auf Fakturen:

Ursprung der Ware wird bestätigt
Warenverkehrsbescheinigung:



Zur Inanspruchnahme von begünstigten Zöllen
notwendig
Zollfreiheit
Bestätigung durch das Zollamt
3) Zeugnisse über qualitative und quantitative
Inspektion


Ware wird durch eine unabhängige
Kontrollgesellschaft geprüft
Menge, Qualität
Weitere Dokumente:  Liefer- und
Zahlungsbedingungen


Kostenübergang wird im Kaufvertrag festgelegt
„Preisklauseln“
 Internationale Handelskammer in Paris

Hauptziel: Pflichten und Rechte von Verkäufer und
Käufer eindeutig festlegen

Ort des Risiko- bzw. Eigentumsüberganges

Ort des Kostenüberganges


Regelung, wer für die Beschaffung von
Transportmitteln und Transportpapieren
verantwortlich ist
Regelungen,wer de Ausfuhr-, Durchfuhr- und
Einfuhrformalitäten einschließlich der Verzollung
und der Nebengebühren bezahlen muss
Achtung:
Incoterms sind nicht allgemein verbindlich.
Es muss von den Vertragspartnern
vereinbart werden, dass diese Regelungen
gelten.
Gruppe E
Abholklauseln
Ex Werk
deutsche
Abkürzung
Übersetzung
ab Werk
EXW
Gruppe F
deutsche
Abkürzung
Haupttransport vom Übersetzung
Verkäufer nicht bezahlt
Free Carrier
frei
FCA
Frachtführer
Free Alongside Ship
frei Längsseite FAS
Seeschiff
Free on Board
frei an Bord
Seeschiff
FOB
Risikoübergang und
Kostenübergang
Ab Werk des Verkäufers
Risikoübergang und
Kostenübergang
Bei Übergabe an den Vertrag
benannten Frachtführer
Am Verladekai des vom
Käufer benannten Seeschiffes
im Verschiffungshafen
An Bord des vom Käufer
benannten Seeschiffes im
Verschiffungshafen
Gruppe D
Ankunftsklauseln
deutsche
Übersetzung
Delivered at Frontier frei Grenze,
unverzollt
Delivered ex Ship
Geliefert ab
Schiff,
Bestimmungshafe
n
Delivered ex Quay, Geliefert ab Kai,
Duty Paid
Bestimmungshafe
n, verzollt
Delivered, Duty
Frei
Unpaid
Bestimmungsort,
unverzollt
Delivered, Duty Paid Frei
Bestimmungsort,
verzollt
Abkürzung
Risikoübergang und
Kostenübergang
DAF
Lieferort an der Grenze
DES
An Bord des Schiffes i
Bestimmungshafen
DEQ
Am Kai im
Bestimmungshafen, verzollt
DDU
Im Bestimmungsort,
unverzollt
DDP
Im Bestimmungsort (verzollt)
Gruppe C
deutsche
Abkü Risikoübergang
Haupttransport
Übersetzung
rzun
vom Verkäufer
g
bezahlt
Cost and Freight Kosten und Fracht CFR An Bord des
bezahlt
Schiffes im
Verschiffungshaf
en
Cost, Insurance, Kosten,
CIF An Board des
Freight
Versicherung und
Schiffes im
Fracht bezahlt
Verschiffungshaf
en
Carriage Paid
frachtfrei
CPT Bei Übergabe an
to…
benannter
den ersten
Bestimmungsort
Frachtführer
Carriage an
Frachtfrei,
CIP Bei Übergabe an
Insurance Paid versichert
den ersten
to…
benannter
Frachtführer
Bestimmungsort
Kostenübergang
An Bord des
Schiffes im
Bestimmungshafen
An Bord des
Schiffes im
Bestimmungshafen
Im genannten
Bestimmungsort
Im genannten
Bestimmungsort
Zahlungsbedingungen im
Ausland
Überwiegend im
Auslandsgeschäft übliche
Bedingungen
Auch im Inlandsgeschäft
übliche Bedingungen
Dokumenten-
Dokumenteninkasso
akkreditiv
Vorauszahlung
Anzahlung
Ohne Annahme
Nachname
Offenes Ziel
D/P
D/A
und
Dubiosenrisiko
Mit Annahme-,
Mit Annahme-
und
Dubiosenrisiko
und
Dubiosenrisiko

Haben im Außenhandel folgende Bedeutung:
Vorauszahlungen: eher selten
 Anzahlungen: für spezielle Produktionen und
langer Fertigungsdauer
 Nachnahme: als Post-, Bahn-, und
Spediteurnachnahme üblich
 Offenes Ziel: bei westeuropäischen Ländern
üblich

Dokumentenakkreditiv
 Das Kreditinstitut sagt zu

Den Rechnungsbetrag
 gegen Übergabe der Dokumente
 an den Verkäufer auszuzahlen


Dokumenteninkasso
Documents against Payment (D/P)
 Dokumente werden gegen Zahlung
übergeben

Documents against Acceptance (D/A)
 Dokumente werden nur gegen Akzeptleistung
des Käufers ausgehändigt

Auftraggeber: Käufer (Importeur)
 Auftrag ergeht an Kreditinstitut (Hausbank)
 Ziel: Die Bank soll gegen einen Nachweis der
Lieferung (Dokumente) einen bestimmten
Betrag auszahlen
 Sicherheiten:

◦ Verkäufer erhält den Rechnungsbetrag, wenn er
zeitgerecht liefert
◦ Käufer muss nur zahlen, wenn die Waren rechtzeitig
eintreffen und Dokumente stimmen
unwiderruflich
 befristet
 Unterscheidung durch folgende Merkmale:

◦ Bestätigung
◦ Übertragbarkeit
◦ Teilbarkeit
Verfallfrist: Sind die Dokumente bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt nicht bei der Bank
eingetroffen verfällt der Akkreditiv
 Verladefrist: bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt muss die Ware verladet sein
 Vorlagefrist der Dokumente ab
Ausstellungsdatum: Es wird eine genau Frist
gesetzt bis wann die Dokumente ab
Ausstellungsdatum übergeben werden müssen

Importland
Bank des
Importeurs
(Eröffnende Bank)
1
Eröffnungsauftrag
8
Dokumente
und
Belastung
Exportland
2
Akkreditiveröffnung
Bank des Exporteurs
(Korrespondenzbank)
7 Dokumente und
Belastung
3 Avisierung
oder
Bestätigung
Kaufvertrag
5
D
o
k
u
m
e
n
t
e
6
Zahlung
Exporteur
(Akkreditierter)
Importeur
(Auftraggeber)
4 Versendung
der Ware
Verladedokument (Frachtbriefdoppel)
 Versicherungsdokumente
(Versicherungspolizze)
 Handelsrechnung
 Sonstige Dokumente (Ursprungszeugnis)
 Auszahlung:

◦ Sichtzahlung: Zahlung erfolgt sofort bei Übergabe
der Dokumente
◦ Hinausgeschobene Zahlung: Zahlung erst nach
einer bestimmten Frist

Vorteile für…
◦ den Exporteur: werden Dokumente termingerecht
eingereicht folgt prompte Zahlung
◦ den Importeur: Zahlung erfolgt nicht ehe die
vorgeschriebenen Dokumente eingetroffen sind

Nachteile für…
◦ den Exporteur: wird die Verladung verzögert verfällt
der Akkreditiv
◦ den Importeur: geprüft werden nur die Dokumente
nicht die Ware



beauftragt der Exporteur seine Hausbank
bestimmte Dokumente (Rechnung,
Transportdokument, etc.)
an die Bank des Importeurs (Inkassobank)
weiterzuleiten


durch Bezahlung (D/P Documents against
Payment)
Durch einen Wechsel (D/A Documents against
Acceptance)

Dokumente werden nur gegen Zahlung
ausgehändigt
€

Werden ausgefolgt, wenn der Importeur einen
auf ihn gezogenen Wechsel akzeptiert
?
Vorteile für den Exporteur:
Nachteile für den Exporteur:
• Nichtannahme der Ware
• Sicherheit, Import erst an Ware
(Kosten durch Verderb,
wenn er bezahlt hat
Rückverschiffung)• Nichtaushändigung der Ware
•Zahlung erst nach Dokumentenbei Nichtbezahlung
Annahme
• Keine Eigentumsübertragung
• Verweigerung wegen falscher
ohne Bezahlung
Dokumente
Vorteile für den Importeur:
Nachteile für den Importeur:
• Waren Veräußerungen mit Hilfe
der Dokumente
• Keine Kreditlinie wie beim
Akkreditiv benötigt
• Niedrigere Bankkosten
• Sofortige Warenleistung bei
Bezahlung (Zug-um-ZugGeschäft)
•Zahlung trotz mangelhafter
Qualität der Ware
• verspätete Lieferung
• Vorauszahlung vor Erhalt +
Prüfung der Ware











Auftraggeber
Bezogene mit genauer Adresse
Vorlegende Bank
Einzuziehender Betrag und Währungsauflistung
Auflistung der beigefügten Dok. + Ausgabe d. Anzahl
jedes Dok. (Prüfungskontrolle)
Bedingungen unter denen Zahlung u/o Akzeptierung zu
erhalten ist
Bedingungen für die Aushändigung v. Dokumenten
Einzuziehenden Gebühren und Zinsen
Art der Zahlung und Form d. Zahlung
Weisungen für den Fall von Nichtzahlung,
Nichtakzeptierung u/o Nichterfüllung ab derer Weisungen
Bank von der das Inkasso zu ging
Einreicherbank/Inkassobank