Transcript Flussdiagramm im Power-Point
Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
Stand: 08.05.2012
II Durchführung der Wareneingangskontrolle II Wareneingangskontrolle
• Kontrolle des Lieferscheins (Vergleich mit Bestelldaten und Angaben auf dem Gebinde) • Vorhandensein des Prüfzertifikats • Sichtprüfung der Verpackung/des Gebindes • Kontrolle der Einhaltung der Transportbedingungen • Bei Abweichungen Apotheker hinzuziehen
III Weiterleitung der ungeprüften Ware in den Quarantänebereich zur Prüfung der Ausgangsstoffe ( § 16 Abs. 1 ApBetrO) IV Durchführung der Eingangsprüfung und Probenziehung und Erstellung des ( Prüfprotokolls §§ 6, 11 ApBetrO) Qualitätsmängel bei der Prüfung?
Mängel festgestellt keine Mängel erkennbar
V Maßnahmen einleiten und Sperrung der Ware IV Eingangsprüfung
• Prüfzertifikat überprüfen (§ 6 ApBetrO) • Entscheidung über die Prüfmethode • Prüfung der Identität (§11 ApBetrO) • Ggf. zusätzliche Qualitätsmerkmale prüfen
VII 1 Erstellung des Prüfprotokolls in der Apotheke
• Interne Prüfnummer festlegen • Prüfzertifikat aufkleben oder anheften • Ergebnis der Prüfung des Prüfzertifikates dokumentieren • Lagerungsbedingungen, Laufzeit und Verwendbarkeitsfrist festlegen • Ggf. Faktor zur Einwaagekorrektur vermerken • Prüfvorschrift, -methoden und –ergebnisse vermerken • Name des Prüfenden • Geeingnete Kennzeichnung der geprüften Ware ( § 16 Abs. 1 ApBetrO) • Archivierung der Prüfprotokolle (§ 22 ApBetrO)
V Verfahren bei Qualitätsmängeln (§ 21 ApBetrO)
• Mitteilung an die zuständige Behörde und AMK • Dokumentation/Berichterstattung der Qualitätsmängel unter Verwendung der AMK (Ausnahme BtM) Berichtsbögen • Ggf. Einsendung der beanstandeten Probe an die AMK • Verbleib der nicht einwandfreien Ware im Quarantänebereich bis zur endgültigen Entscheidung
Verweis auf Leitlinie zur Qualitätssicherung
– Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke
Dokumentation der Maßnahmen Entscheidung über die Ware treffen
Fortsetzung
VI Festlegung der Verwendbarkeitsfrist oder des Nachprüfdatums Freigabe der geprüften Ausgangsstoffe IX/VIII Ordnungsgemäße Kennzeichnung und Lagerung der Ausgangsstoffe Entnahme von Teilmengen zur Herstellung von Rezepturen und Defekturen Verweis auf Leitlinie zur Qualitätssicherung
– Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen An wendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel • Bewertung der Ergebnisse • Datum und Unterschrift des Apothekers im Prüfprotokoll
IX Beschriftung und Kennzeichnung der Behältnisse
• Gut lesbar und dauerhaft • Vorzugsweise in deutscher Sprache • Bezeichnung des Ausgangstoffes • Verfallsdatum, ggf. Verwendbarkeitsfrist oder Nachprüfdatum • Soweit mgl., Normdosierung, Höchstmenge oder Richtkonzentration • Richtkonzentration • Einwaagekorrekturfaktor • Interne Prüfnummer • Lieferant/PZN • Lagertemperatur • Gemäß GefStoffV, ggf. vereinfachte Kennzeichnung
VIII Ordnungsgemäße Lagerung der Ausgangsstoffe ( § 16 ApBetrO, §§ 8, 11 GefStoffV)
• Lagerungsbedingungen (Ph. Eur., DAB) • Getrennte Lagerung von Ausgangsstoffen und Chemikalien • Dicht schließende Behältnisse • Vor Licht geschützt • Ggf. Trocknungsmittel verwenden • Ggf. unter Verschluss (§ 8 Abs. 7 GefStoffV) keine Nachprüfung möglich, Verwendbarkeitsfrist erreicht
Nachprüfung möglich?
Nachprüfdatum erreicht
X Durchführung von Wiederholungsprüfung en X Wiederholungsprüfung
• Überprüfung der Identität, des Gehalts, Wasser, resp.
Trocknungsverlust sowie Reinheitsprüfungen • Konformität mit der Arzneibuch-Monographie • Ergänzung im Prüfprotokoll • Unter Berücksichtigung der Kosten/Nutzen-Relation keine Mängel erkennbar
Qualitätsmängel bei der Prüfung?
Mängel festgestellt
XI Vernichtung der Ausgangsstoffe XI Vernichtung
• Sachgerechte/umweltgerechte Entsorgung (Entsorgungssysteme der Rezeptur und des Laboratoriums verwenden)