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Herstellung der Defekturarzneimittel
Stand: 08.05.2012
Bedarf für
Defekturarzneimittel
Einordnung des
Defekturarzneimittels
IV/V Erstellung einer
Herstellungs- und
Prüfanweisung
II/III Vorbereitung des
Arbeitsplatzes
Verweis auf Leitlinie zur
Qualitätssicherung
- Hygienemanagement
VII/VIII Bereitstellung der
benötigten Materialien und
des Packmittels
Verweis auf Leitlinien zur
Qualitätssicherung
- Prüfung und Lagerung der
Ausgangsstoffe
- Prüfung und Lagerung der
Primärpackmittel
IX/XV Herstellung der
Defektur und
Herstellungsdokumentation
• Vorratsherstellung für Standgefäß: Arzneimittel-Bulkware
• Fertigarzneimittel ohne Zulassung: Verlängerte Rezeptur/100er
Regelung (§ 21 Abs. 2 AMG)
• Fertigarzneimittel mit Zulassung: Standardzulassung (§ 36 AMG),
echte/fiktive Zulassung, z. B. Hausspezialität, Stada-Präparate
(§ 21 Abs. 3 AMG)
IV Standardisierte Herstellungsvorschrift
Standardisierte Rezepturen, z. B. NRF, Standardzulassungen
• Herstellung entspr. standardisierter Herstellungsvorschrift
• Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte aufgrund individueller
Besonderheiten in einer schriftlichen Herstellungsanweisung und
Bestätigung durch diensthabenden Apotheker
V Nicht standardisierte Herstellungsvorschrift
Nicht standardisierte Defekturarzneimittel
• Herstellungsschritte festlegen, nach Rücksprache mit dem
diensthabenden Apotheker Herstellungsanweisung erstellen
• Im Wiederholungsfall auf Herstellungsanweisung zurückgreifen;
Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte aufgrund individueller
Besonderheiten
und Bestätigung durch diensthabenden Apotheker
XIV-2 Qualitätsprüfung der Defekturarzneimittel
Prüfanweisung mit Angaben zu:
• Probennahme
• Prüfmethode (ggf. Verweis auf standardisierte Prüfvorschrift)
• Art der Prüfung
• Zulässigen Soll- und Grenzwerten
• Unterschrift des verantwortlichen Apothekers
II Hygienemaßnahmen
Hygienepläne für Betriebsräume, Geräte und Personal beachten und
entsprechende Hygienemaßnahmen ergreifen, wie z. B.
• Vor Beginn der Arbeit oder mind. einmal täglich Desinfektion der
Arbeitsfläche
• Vor Beginn der Arbeit Hände waschen und desinfizieren
• Sauberer, geschlossener Arbeitskittel
• Ggf. Mundschutz, Haube, Handschuhe verwenden
• Einmalhandtücher verwenden
• Keine fremden Tätigkeiten im Rezeptur-/Defekturbereich
• Desinfektion der benötigten Geräte und Arbeitsflächen
• Während der Herstellung Kunden nicht bedienen
• Abfälle in geeigneten Behältern sammeln und täglich entleeren
III Arbeitsschutz
• Betriebsanweisungen beachten
• Schutzmaßnahmen ergreifen
VII Ausgangsstoffe
• Geprüfte und freigegebene Ausgangsstoffe (§ 11 ApBetrO)
• Galenische Beschaffenheit; ggf. Einwaagekorrekturfaktor
• Rezepturkonzentrate
• Herstellungsgeräte
VIII Primärpackmittel und Applikationshilfen
• Primärpackmittel und Prüfzertifikat (§ 13 ApBetrO)
• Anwendungsorientierte Auswahl treffen
• Beachtung möglicher Inkompatibilitäten zwischen PP und AM
• Gereinigte und desinfizierte Standgefäße
IX Herstellung
• Umsetzung der Herstellungsanweisung
• „Vier-Augen-Prinzip“ insbesondere in kritischen Fällen beachten
(NRF I.2.3.2.)
XV Herstellung- und Prüfprotokoll
• Dokumentation gemäß § 8 Abs. 2 ApBetrO
Herstellungsprotokoll:
• Bezeichnung
• Darreichungsform
• Ausgangsstoffe (Art, Menge, Qualität, Charge, Prüfnummer)
• Angabe der Herstellungsanweisung
• Verwendete Waagentypen
• Dokumentation der Einwaagen und der Herstellungsparameter, z. B.
Rührzeit, Drehzahl, Besonderheiten
• Ergebnisse der Inprozessprüfungen
• Herstellungsdatum oder Chargenbezeichnung
• Angabe der Aufbrauchfrist (der gebrauchsfertigen Zubereitung nach
Anbruch) bei Mehrdosenbehältnissen nach NRF oder der Laufzeit
bei Einzeldosenbehältnissen
• Ausbeute (Gesamtmenge und Anzahl der abgefüllten Gebinde)
XIV Durchführung und
Dokumentation der Inprozessprüfungen während und nach
der Herstellung gemäß der
Prüfanweisung
Mängel beseitigen
Nachbesserung
möglich
Mängel
festgestellt
Sind die Mängel
nachträglich zu
beseitigen?
Inprozessprüfungen
sind ohne Mängel?
XIV-1 Qualitätsprüfung der Defekturarzneimittel
(auch bei Zubereitungen, die mit elektrischen Rührsystemen
hergestellt werden)
• Berührungslose Temperaturbestimmung mit
Infrarot-Laser-Thermometer
• Visuelle Prüfung auf gleichmäßige Beschaffenheit und
physikalische Stabilität
• Ungelöste Teilchen (bei halbfesten Zubereitungen Ausstrich)
• Pulveragglomerate
• Farbe, Geruch
• pH-Wert
• Filterintegritätsprüfung durch Blasendrucktest bei der
Sterilfiltration
XV Herstellungs- und Prüfprotokoll
Erstellung des Prüfprotokolls gemäß § 8 Abs. 4 ApBetrO
Prüfprotokoll:
• Zugrunde liegende Prüfanweisung
• Datum der Prüfung
• Prüfergebnisse
•Bei Mängeln diensthabenden Apotheker hinzuziehen
keine
Nachbesserung
möglich
Ansatz vernichten
Abfüllung in Lager- oder
Abgabebehältnis
XIII Kennzeichnung
(§ 16 Abs. 2 ApBetrO)
XIV-3 Endprüfung
XIII Kennzeichnung der Defektur
• Zwischenlagerung im Standgefäß (Arzneimittel-Bulkware) unter
Angabe der Bezeichnung, Konservierungsmittel,
Herstellungsdatum oder Chargenbezeichnung,
Enddatum der Laufzeit, Lagerungshinweis, ggf. Hinweise
gemäß GefStoffV, ggf. Prüfnummer, Bezug zum
Herstellungsprotokoll
• Einzelabfüllung der Bulkware bei Bedarf in abgabefertige
Behältnisse und Kennzeichnung als Rezepturarzneimittel
gemäß § 14 ApBetrO
• Vorratsabfüllung in abgabefertige Behältnisse als
Fertigarzneimittel ohne Zulassung nach 100er-Regelung und
Kennzeichnung gemäß § 10, 11 AMG
• Vorratsabfüllung in abgabefertige Behältnisse als
Fertigarzneimittel mit Zulassung und Kennzeichnung gemäß
§§ 10, 11 AMG
XIV-3 Endprüfung
• Prüfung jeder Defektur durch den Apotheker auf Grundlage
der Inprozesskontrollen und der Herstellungs- und
Prüfdokumentation
• Übereinstimmung der Herstellungs-/Prüfdokumentation mit
der Herstellungs-/Prüfanweisung
• Prüfung der Kennzeichnung
keine Mängel
festgestellt
Endprüfung ist
ohne Mängel?
Mängel
festgestellt
keine
Nachbesserung
möglich
Defekturarzneimittel
vernichten
Sind die Mängel
nachträglich zu
beseitigen?
Nachbesserung
möglich
Mängel beseitigen
Freigabe des
Defekturarzneimittels
Lagerung
XV Herstellungs- und Prüfprotokoll
• Dokumentation der Freigabe im Herstellungs- und Prüfprotokoll