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Komitee für Steuern
und Rechnungslegung
Arbeitsgruppe Garantieleistungen
Präsentation, 16. Juni 2010
Definitionen
Gewährleistungen sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte,
die vom Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden aufgrund gesetzlicher
und vertraglicher Bestimmungen geleistet werden. („warranty“).
Garantie ist eine individuelle Ausweitung der Gewährleistung durch
Vertrag. („warranty extension“)
Kulanz sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte, die vom
Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden ohne gesetzliche und
vertragliche Bestimmungen geleistet werden. („policy“)
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Abwicklungsstufen
Stufe A: Hersteller – Importeur
Stufe B: Importeur – Händler
Stufe C: Händler – Endkunde
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Abwicklungsstufen
Garantieleistung durch Importeur
D
RF
Lieferungen
Importeur
Hersteller
Dienstleistungen
(Erbringung der
Garantieleistungen
Lieferungen/Garantieleistungen
für Kunden)
Kunde(n)
4
Abwicklungsstufen
Garantieleistung durch Händler
D
RF
Lieferungen
Importeur
Hersteller
Dienstleistungen
(Erbringung der
Garantieleistungen
für Kunden)
Lieferungen
Händler
Kunde(n)
Lieferungen/Garantieleistungen
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Abwicklungsstufen
Garantieleistung durch Serviceunternehmen
D
RF
Lieferungen
Importeur
Hersteller
Dienstleistungen
(Erbringung der
Garantieleistungen
für Kunden)
Lieferungen
Serviceunternehmen
Kunde(n)
Garantieleistungen
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Garantie-Modell Verrechnung (A)
Hersteller
Importeur
Servicegesellschaft
1. Verkauft Ware mit Garantie
3. Liefert Garantie-Teil Storno,
10. Bezahlt Rechnung des Importeurs für
Garantieleistungen
2.
4.
5.
8.
9.
importiert/verkauft Ware
Importiert Garantie-Teil: EUSt, Zoll
Liefert Garantie-Teil gratis
Bezahlt Garantieleistung: keine VSt
Berechnung an Hersteller: USt nur auf die
positive Marge?
6. Erbringt Garantieleistung gratis an
Endkunden
7. Stellt Leistung ohne USt in Rechnung an
Importeur
7
Garantie-Modell Verrechnung (A)
Verrechnung
• Ersatzteile: Verbuchung der Gutschrift durch Storno, Teil als Garantieteil
eingebucht oder Gutschrift gegen andere Verbindlichkeit
• kein EUSt-Abzug wenn GK > 5 %
• Saldierung bei cross-border Zahlungen problematisch -> Bezahlung der
Leistung
• Doppelverzollung -> Rückgabe von Ersatzteilen
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Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 1)
Erbringung der Leistung durch Importeur
• Gewährleistungs-Servicevertrag
über Gewährleistungsleistungen lt. Art. 149.2.13 SteuerGB
- keine USt
• kann auch Dritte beauftragen
- USt-Befreiung innerhalb der Kette auf Stufe A fraglich
- trotzdem empfohlen: eigener Agenturvertrag
9
Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 2)
Agentenvertrag
D
RF
Lieferungen
Importeur
Hersteller
Agentenvertrag
Lieferungen
Händler
Kunde(n)
Lieferungen
Garantieleistung
Dienstleister
10
Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 2)
Beauftragung eines Dritten
• Agenturvertrag
• bei Kostenersatz-Modell
- Einzelkosten abgerechnet
- Garantieleistungen und Wert der Teile: ohne USt
- Marge/Vergütung mit USt
• bei Vergütung
- Verrechnung einer Pauschale: mit USt
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Garantie-Modell Pauschale (A)
Risiken, weil Kosten nicht detailliert nachweisbar.
Aber praktisch angewendet: USt-frei,
• daher bei Auslandsbeziehung empfohlen (da ausländischer Hersteller
USt nicht wiederbekommen würde)
Push down auf Händler möglich (wie A)
• Rückstellung darf tatsächliche Kosten der letzten drei Jahre nicht
übersteigen Art. 267
• P% (Aufwand für Rückstellung) = Garantiekosten / Umsatz
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Garantie-Modell Push Down (A)
Push down
• Importrechnung ohne Garantie
• Importeur (oder Händler) bildet Garantierückstellung
- Rückstellung darf tatsächliche Kosten der letzten drei Jahre nicht
übersteigen Art. 267
- P% (Aufwand für Rückstellung) = Garantiekosten / Umsatz
• Garantieerbringer fakturiert Teile und Arbeit (siehe B)
• keine Umsatzsteuerproblematik Hersteller-Importeur (kein EUSt-Abzug
wenn GK > 5 %)
• keine Doppelverzollung
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Gestaltung Beauftragung eines Dritten (B)
Servicevertrag über Gewährleistungsleistungen
• ohne USt für Teile und Leistung lt. Art. 149.2.13.
• Marge auf Teile eher mit USt
wenn Garantie < 5 % Umsatzkosten
• VSt-Abzug für Garantieteile
wenn Garantie > 5 % Umsatzkosten
• kein VSt-Abzug für verwendete Garantieteile
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Gestaltung der Beziehung zum Endkunden (C)
ohne USt gemäß Art. 149.2.13.
kein Geldfluß
Formvorschriften
• Nachweis, dass es sich um eine Gewährleistung handelt (insb. Beginn)
• Akt, dass Gewährleistung erbracht wurde
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Sonderaspekt “Rückgabe” 1
Warenrückgabe auf Grund interner Vorschriften oder Industrieüblichkeit
• Kunde -> Importeur
• Vertragshändler -> Importeur
• Servicedienstleister -> Importeuer
• Importeur -> Hersteller
Grenzüberschreitende Rückgabe
Lokale Rückgabe weniger problematisch -> Vertragsgestaltung
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Sonderaspekt “Rückgabe” 2
Re-Export nur möglich
• wenn Schlechtlieferung (Fehler besteht bereits bei Lieferung)
• innerhalb einer 6-Monats-Frist
Export -> Doppelverzollung
• Echter Rückverkauf
• Vorbedingung – Eigentum beim Exporteur
• Preis bei Rückgabe?
• Doppelverzollung
Bearbeitung (Reparatur) außerhalb Russlands
Vernichtung vs. Rückgabe
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Sonderaspekt “Margenstorno”
Der Importeur bezieht Teile zum Importpreis
Der Importeur verkauft Teile zum Händler-(Kunden)preis und realisiert eine
Marge
Garantieerstattung dann oft in Höhe des Importpreises (ev. plus Zoll und
sonstiger Kostenersatz, aber ohne Gewinnmarge)
die Garantieerstattung an den Importeur ist geringer als die
Garantieerstattung an den Händler/Endkunden
in der Bilanz ist ein Margenstorno von verkauften Teilen vorzunehmen,
die später als Garantie erstattet werden (warranty profit reversal)
steuerliche Rückstellung?
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Sonderaspekt “Kulanz”
Kulanz auf verschiedenen Stufen möglich
Erbringung ohne Vertrag
Vorsteuerabzug für eingesetzte Teile und eingekaufte Leistungen fraglich
Steuerbemessungsgrundlage für die erbrachte Leistung
Lieferung eines Ersatzteils ohne Berechnung -> trotzdem USt-pflichtig
Gewinnsteuer beim Kunden (Bereicherung auf Grund unentgeltlicher
Lieferungen und Leistungen)?
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Kontakt
Rödl & Partner
André Scholz
Wirtschaftspürfer/Steuerberater
Managing Partner Russland/GUS
Ul. Elektrosawodskaja 27, Geb. 2
107023 Moskau
Russische Föderation
Tel.: +7 495 933 51 20
Mob.: +7 985 773 35 74
Fax: +7 495 933 51 21
E-Mail: [email protected]
www.roedl.com/ru
BINETZKY BRAND & PARTNER
Valeria Khmelevskaya
Juristin und Steuerberaterin (RF)
Partner
Ul. Arbat 54/2
119002 Moskau
Russische Föderation
Tel.: +7 495 662 33 65
Mob.: +7 916 171 67 56
Fax: +7 963 966 33 66
E-Mail: [email protected]
www.bbpartners.ru
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