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Komitee für Steuern
und Rechnungslegung
Arbeitsgruppe Garantieleistungen
Präsentation, 16. Juni 2010
Definitionen
 Gewährleistungen sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte,
die vom Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden aufgrund gesetzlicher
und vertraglicher Bestimmungen geleistet werden. („warranty“).
 Garantie ist eine individuelle Ausweitung der Gewährleistung durch
Vertrag. („warranty extension“)
 Kulanz sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte, die vom
Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden ohne gesetzliche und
vertragliche Bestimmungen geleistet werden. („policy“)
2
Abwicklungsstufen
 Stufe A: Hersteller – Importeur
 Stufe B: Importeur – Händler
 Stufe C: Händler – Endkunde
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Abwicklungsstufen
 Garantieleistung durch Importeur
D
RF
Lieferungen
Importeur
Hersteller
Dienstleistungen
(Erbringung der
Garantieleistungen
Lieferungen/Garantieleistungen
für Kunden)
Kunde(n)
4
Abwicklungsstufen
 Garantieleistung durch Händler
D
RF
Lieferungen
Importeur
Hersteller
Dienstleistungen
(Erbringung der
Garantieleistungen
für Kunden)
Lieferungen
Händler
Kunde(n)
Lieferungen/Garantieleistungen
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Abwicklungsstufen
 Garantieleistung durch Serviceunternehmen
D
RF
Lieferungen
Importeur
Hersteller
Dienstleistungen
(Erbringung der
Garantieleistungen
für Kunden)
Lieferungen
Serviceunternehmen
Kunde(n)
Garantieleistungen
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Garantie-Modell Verrechnung (A)
Hersteller
Importeur
Servicegesellschaft
1. Verkauft Ware mit Garantie
3. Liefert Garantie-Teil Storno,
10. Bezahlt Rechnung des Importeurs für
Garantieleistungen
2.
4.
5.
8.
9.
importiert/verkauft Ware
Importiert Garantie-Teil: EUSt, Zoll
Liefert Garantie-Teil gratis
Bezahlt Garantieleistung: keine VSt
Berechnung an Hersteller: USt nur auf die
positive Marge?
6. Erbringt Garantieleistung gratis an
Endkunden
7. Stellt Leistung ohne USt in Rechnung an
Importeur
7
Garantie-Modell Verrechnung (A)
 Verrechnung
• Ersatzteile: Verbuchung der Gutschrift durch Storno, Teil als Garantieteil
eingebucht oder Gutschrift gegen andere Verbindlichkeit
• kein EUSt-Abzug wenn GK > 5 %
• Saldierung bei cross-border Zahlungen problematisch -> Bezahlung der
Leistung
• Doppelverzollung -> Rückgabe von Ersatzteilen
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Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 1)
 Erbringung der Leistung durch Importeur
• Gewährleistungs-Servicevertrag
über Gewährleistungsleistungen lt. Art. 149.2.13 SteuerGB
- keine USt
• kann auch Dritte beauftragen
- USt-Befreiung innerhalb der Kette auf Stufe A fraglich
- trotzdem empfohlen: eigener Agenturvertrag
9
Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 2)
Agentenvertrag
D
RF
Lieferungen
Importeur
Hersteller
Agentenvertrag
Lieferungen
Händler
Kunde(n)
Lieferungen
Garantieleistung
Dienstleister
10
Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 2)
 Beauftragung eines Dritten
• Agenturvertrag
• bei Kostenersatz-Modell
- Einzelkosten abgerechnet
- Garantieleistungen und Wert der Teile: ohne USt
- Marge/Vergütung mit USt
• bei Vergütung
- Verrechnung einer Pauschale: mit USt
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Garantie-Modell Pauschale (A)
 Risiken, weil Kosten nicht detailliert nachweisbar.
 Aber praktisch angewendet: USt-frei,
• daher bei Auslandsbeziehung empfohlen (da ausländischer Hersteller
USt nicht wiederbekommen würde)
 Push down auf Händler möglich (wie A)
• Rückstellung darf tatsächliche Kosten der letzten drei Jahre nicht
übersteigen Art. 267
• P% (Aufwand für Rückstellung) = Garantiekosten / Umsatz
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Garantie-Modell Push Down (A)
 Push down
• Importrechnung ohne Garantie
• Importeur (oder Händler) bildet Garantierückstellung
- Rückstellung darf tatsächliche Kosten der letzten drei Jahre nicht
übersteigen Art. 267
- P% (Aufwand für Rückstellung) = Garantiekosten / Umsatz
• Garantieerbringer fakturiert Teile und Arbeit (siehe B)
• keine Umsatzsteuerproblematik Hersteller-Importeur (kein EUSt-Abzug
wenn GK > 5 %)
• keine Doppelverzollung
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Gestaltung Beauftragung eines Dritten (B)
 Servicevertrag über Gewährleistungsleistungen
• ohne USt für Teile und Leistung lt. Art. 149.2.13.
• Marge auf Teile eher mit USt
 wenn Garantie < 5 % Umsatzkosten
• VSt-Abzug für Garantieteile
 wenn Garantie > 5 % Umsatzkosten
• kein VSt-Abzug für verwendete Garantieteile
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Gestaltung der Beziehung zum Endkunden (C)
 ohne USt gemäß Art. 149.2.13.
 kein Geldfluß
 Formvorschriften
• Nachweis, dass es sich um eine Gewährleistung handelt (insb. Beginn)
• Akt, dass Gewährleistung erbracht wurde
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Sonderaspekt “Rückgabe” 1
 Warenrückgabe auf Grund interner Vorschriften oder Industrieüblichkeit
• Kunde -> Importeur
• Vertragshändler -> Importeur
• Servicedienstleister -> Importeuer
• Importeur -> Hersteller
 Grenzüberschreitende Rückgabe
 Lokale Rückgabe weniger problematisch -> Vertragsgestaltung
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Sonderaspekt “Rückgabe” 2
 Re-Export nur möglich
• wenn Schlechtlieferung (Fehler besteht bereits bei Lieferung)
• innerhalb einer 6-Monats-Frist
 Export -> Doppelverzollung
• Echter Rückverkauf
• Vorbedingung – Eigentum beim Exporteur
• Preis bei Rückgabe?
• Doppelverzollung
 Bearbeitung (Reparatur) außerhalb Russlands
 Vernichtung vs. Rückgabe
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Sonderaspekt “Margenstorno”
 Der Importeur bezieht Teile zum Importpreis
 Der Importeur verkauft Teile zum Händler-(Kunden)preis und realisiert eine
Marge
 Garantieerstattung dann oft in Höhe des Importpreises (ev. plus Zoll und
sonstiger Kostenersatz, aber ohne Gewinnmarge)
 die Garantieerstattung an den Importeur ist geringer als die
Garantieerstattung an den Händler/Endkunden
 in der Bilanz ist ein Margenstorno von verkauften Teilen vorzunehmen,
die später als Garantie erstattet werden (warranty profit reversal)
steuerliche Rückstellung?
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Sonderaspekt “Kulanz”
 Kulanz auf verschiedenen Stufen möglich
 Erbringung ohne Vertrag
 Vorsteuerabzug für eingesetzte Teile und eingekaufte Leistungen fraglich
 Steuerbemessungsgrundlage für die erbrachte Leistung
 Lieferung eines Ersatzteils ohne Berechnung -> trotzdem USt-pflichtig
 Gewinnsteuer beim Kunden (Bereicherung auf Grund unentgeltlicher
Lieferungen und Leistungen)?
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Kontakt
Rödl & Partner
André Scholz
Wirtschaftspürfer/Steuerberater
Managing Partner Russland/GUS
Ul. Elektrosawodskaja 27, Geb. 2
107023 Moskau
Russische Föderation
Tel.: +7 495 933 51 20
Mob.: +7 985 773 35 74
Fax: +7 495 933 51 21
E-Mail: [email protected]
www.roedl.com/ru
BINETZKY BRAND & PARTNER
Valeria Khmelevskaya
Juristin und Steuerberaterin (RF)
Partner
Ul. Arbat 54/2
119002 Moskau
Russische Föderation
Tel.: +7 495 662 33 65
Mob.: +7 916 171 67 56
Fax: +7 963 966 33 66
E-Mail: [email protected]
www.bbpartners.ru
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