Existenzgründer

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Was kommt bei der Existenzgründung
alles auf mich zu...?
 Anmeldungspflichten
 Steuerliche Pflichten
 Fördermöglichkeiten
 Gestaltungen

Ein erster Überblick von
Dipl.-Kfm. Roland Wilm


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Ihr Referent

[email protected]
[email protected]

 Roland Wilm
 Diplom-Kaufmann
 BWL-Studium Uni Erlangen-Nürnberg,
Studienbereich „Steuern und Prüfung“
(1997 – 2002)
 eigenes Unternehmen „EasyScript“
(Verlag, Fachvorträge im öffentl. Recht,
www.easyscript.de), seit 1998
 Tätigkeit bei DATEV während Studium
 seit 10/2001: GERMANIA, ZN Hohenroth
 seit 6/2002: Fachdozent im Steuerrecht
 Oktober 2004: Steuerberaterprüfung...


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Fragen zur Rechtsform
Beispiel:
Der Maschinenbau-Student Werner Schmiedehammer (S) arbeitet nach erfolgreich
absolviertem Studium seit 3 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen der
Metallverarbeitung. Wegen der dauerhaft sehr schwachen Auftragslage muss das
Unternehmen den S betriebsbedingt kündigen.
S meldet sich daraufhin sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und erhält
Arbeitslosengeld. Schon länger spielt S mit dem Gedanken, sein eigenes Unternehmen zu gründen. Sein Hauptbetätigungsfeld wäre im Montagebau (Metall).
Für die buchhalterische Abwicklung, Rechnungserstellung und betriebswirtschaftliche
Planung des Betriebes möchte S seine Frau (F) im eigenen Unternehmen einsetzen.
S ist sich nicht sicher, welche Rechtsform er – v.a. unter steuerlichen Aspekten –
für sein Unternehmen wählen soll.


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Fragen zur Rechtsform
 Einzelunternehmen
 Personengesellschaft (OHG, KG, GbR)
 Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)

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Fragen zur Rechtsform
Gründung einer GbR
 Beteiligungsquoten S : F, z.B. 50 : 50
 Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz
 Steuern: ESt, GewSt, (USt)
 Höhe der Steuerbelastung?

Gründung eines Einzelunternehmens

 Anstellung der Frau (Lohnsteuerkarte oder MiniJob)
 Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz
 Steuern: ESt, GewSt, (USt)
 Höhe der Steuerbelastung?


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GbR
• Gewinn 30.000 €
• Gewerbesteuer: 212 €

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Einzelunternehmen

• Gewinn 30.000 €
• Anstellung der F = Betriebsausgabe
(GewE 5.500 €, StMZ 1%, HS 400%)
• Anstellung als MiniJob (400 €):
• Einkommensteuer (50:50):
– Lohnaufw. 400 € + 100 € = 500 €
zvE von S + F (Zusammenveranl.):
– jährl. Lohnaufwand: 6.000 €
15.000 € (50 % Gewinnquote S)
• Gewinn: 24.000 € (keine Bilanz nötig!)
15.000 € (50 % Gewinnquote F)
• keine Gewerbesteuer (FB 24.500 €)
./. 212 € (GewSt)
• Einkommensteuer
./. 990 € (1,8fache GewStMB)
– 24.000 € zvE (S)
= 28.798 € (Zusammenveranl.)
– 400 € x 12 = 4.800 € steuerfrei (F)
– 24.000 € zvE (Zusammenveranl.)
• Anstellung der F bei der GbR
• Steuervorteile:
würde zu Einkünften aus
– keine GewSt (212 €)
Gewerbebetrieb führen
– 4.800 € steuerfrei (F)
• Bilanzierungspflicht (bis 31.12.03)!
– 4.798 € weniger zvE (ESt)
(Gewinn > 25.000 €, ab 1.1.04: > 30.000 €)


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Gewerbeanmeldung und Finanzamt-Fragebogen
 bei Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft
 Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Formular GewA 1)
 Fragebogen für Gewerbeanmeldung
– Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit (Finanzamt)
Finanzamt: u.a. Fragen zu
 Unternehmensform (Rechtsform)
 Gewinnermittlungsart (Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz)
 Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
 Ausweis der USt in Rechnungen?
 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (auch MiniJobs)
Fördermöglichkeiten
 „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss)
 Problematik: Handwerksordnung („Meisterzwang“)


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Gewinnermittlung – Belegführung, Aufbewahrung
 Aufbewahrungspflicht aller betrieblichen Belege: 10 Jahre
 Aufzeichnungen über:
 Wareneingang (RHB, hergestellte Waren zum Wiederverkauf)
 Warenausgang (Verkauf von End-/Zwischenprodukten, RHB)
 außerdem:
 Betriebsausgaben aller Art (Bürobedarf, Betriebsbedarf, Porto,
Telefon, Anmeldegebühren, Beiträge IHK / HK, Berufsverbänden etc.)
 angeschafftes Anlagevermögen (Abschreibungen, Anlagenspiegel)
 Liste zukünftig geplanter Investitionen (evtl. Ansparabschreibung)
 Kasse (Barverkehr): Kassenbuch
 Bank: Geschäftskonto
 Einzelbelege („keine Buchung ohne Beleg“)
 Organisationshilfe: Pendelordner


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Gewinnermittlung – EÜ oder Bilanz?
 Freiberufler (nicht Gewerbetreibende): Einnahmen-Überschussrechnung
 Gewerbetreibende:
 Buchführungspflicht nach HGB
 Buchführungspflicht nach AO:
Gewinn > 30.000 € oder Umsatz > 350.000 € (ab 1.1.2004)
Einnahmen-Überschussrechnung:
 wesentlich einfacher als Bilanz (aber: amtlicher Vordruck ab 2004!)
 Einnahmen / Ausgaben (Zufluss / Abfluss) – Kasse, Bank ausreichend
 keine Periodisierung / Abgrenzung
 Abschreibungen (AfA), GWG
Bilanz:
 aufwendiger als Einnahmen-Überschussrechnung
 ausgeglichenere Abbildung des Unternehmens (Vermögen, Kapital)
 zunehmend wichtiger (Rating, Bonität, Basel II bei Kreditvergabe)


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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Systematik der Umsatzsteuer
Bei Verkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer erbringt
(„Leistungen des Unternehmers“):
 Schulden von 16 % USt auf den Netto-Rechnungsbetrag
 Steuerschuld an Finanzamt
Bei Einkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer für sein
Unternehmen verwendet (Erwerb von einem anderen Unternehmer):
 Abzug der gezahlten 16 % USt als „Vorsteuer“
 Forderung an das Finanzamt
Entrichten der USt-Zahllast als Saldo aus USt ./. VoSt im Rahmen einer
Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, vierteljährlich) bzw. im Rahmen
einer USt-Jahreserklärung


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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
einfaches Beispiel 1:
S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem
Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Maschine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt
in Rechnung.
Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast:
Steuerpflichtige Leistungen
1.600 € USt
./. 800 € VoSt (Motor)
./. 800 € USt
= Ust-Zahllast
800 € USt
Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und Überweisung
des Betrags 800 € ans Finanzamt


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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
einfaches Beispiel 2:
S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem
Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Maschine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt
in Rechnung. Im selben Monat kauft er eine Maschine für 15.000 € zzgl.
2.400 € USt für betriebliche Zwecke.
Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast:
Steuerpflichtige Leistungen
1.600 € USt
./. 800 € VoSt (Motor)
./. 2.400 € VoSt (Maschine) ./. 3.200 € USt
= Erstattung vom FA
./. 1.600 € USt
Abgabe einer UStVA; Betrag 1.600 € wird vom Finanzamt erstattet


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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG:
 Jahres-Umsätze < 17.500 € (Vorjahr) und < 50.000 € (laufendes Jahr)
(ab 1.1.2004)
 „Umsätze“ = Netto-Umsatz + USt !
 Folge: Unternehmer ist nicht umsatzsteuerpflichtig
 Praxis der Rechnungsstellung:
in sämtlichen Rechnungen darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen
werden!
 sobald unberechtigterweise in Rechnungen auch die USt ausgewiesen
wird, schuldet der Unternehmer die USt
 aus Einkaufsrechnungen darf auch keine Vorsteuer geltend gemacht
werden


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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG:
 sinnvoll bei:
 Unternehmern, die überwiegend von Nicht-Unternehmern (Private)
Leistungen beziehen
 Unternehmer, deren Leistungen (Umsätze) höher sind als ihre
Betriebsausgaben (immer USt-Zahllast)
Kleinunternehmer kann zur Umsatzsteuer-Pflicht optieren!
 sinnvoll bei:
 Unternehmern, deren Kunden überwiegend Unternehmer sind
 Unternehmern, die fast ausschließlich von Unternehmern Leistungen
beziehen
 Existenzgründern, die in den ersten Jahren hohe Anfangsverluste
erzielen, tendenziell Vorsteuer-Überhang (Erstattung der Vorsteuer!)
 Achtung! 5 Jahre Bindung an die USt-Pflicht-Option!


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Umsatzsteuerpflicht: Anforderungen an Rechnungen
 Bezeichnung des leistenden Unternehmers als Abrechnenden (tatsächliche Identität, keine Scheinfirma)
 Angabe des Leistungsempfängers
 Gegenstand der Leistung (keine unrichtige, keine ungenaue!)
 Steuernummer (StÄndG 2003: USt-Id genügt)
 Entgelt (netto)
 Steuerbetrag auf Netto-Entgelt (16 % oder 7 %)
 Brutto-Entgelt
Elektromotor
zzgl. 16 % MwSt
Rechnungsbetrag

5.000 €
800 €
5.800 €

 Kleinbetragsrechnungen (bis 100 € brutto):
Angabe eines Rechnungsbetrags - zusammengefasst mit USt - genügt


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Umsatzsteuerpflicht: Abgabe von UStVA
 Abgabezeitraum: vierteljährlich (Normalfall)
 Sonderfall: monatlich
 weil USt des Vorjahrs > 6.136 € (Gesamtumsatz > 44.486 € bei 16 %)
 weil Existenzgründer (ab 1.1.2002; § 18 II 4 UStG), für die Dauer von
insgesamt 2 Jahren (= 24 Monate lang monatliche UStVA)

 Abgabezeitraum: jährlich (wenn USt Vorjahr < 512 €, d.h. Umsatz < 3.712 €)
 Abgabefrist: bis zum 10. des Folge-Monats
 Antrag auf Dauerfristverlängerung (1 Monat Fristverlängerung)
 UStVA II/2003 (Quartal): Abgabe bis zum 10.7.2003 (10.8.2003)
 UStVA 10/2003 (monatl.): Abgabe bis zum 10.11.2003 (10.12.2003)


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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
 Existenzgründer als Arbeitgeber
 Anforderung einer Betriebsnummer beim Arbeitsamt
 Anmeldung des Beschäftigten bei Bundesknappschaft (SV-Nummer!)
 Mini-Job neben Vollzeitbeschäftigung (Steuerkarte) möglich
 Arbeitgeberbelastung (monatlich):
 400 € Lohn/Gehalt
 100 € Pauschalabgabe an Bundesknappschaft (25%)
 keine Steuerkarte
 Arbeitnehmer (monatlich):
 400 € steuerfrei
 auch nicht nachträglich über Einkommensteuererklärung nachzuerklären!
 wesentlicher Vorteil zu Beschäftigung auf Steuerkarte


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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
Gestaltungen:
 Beschäftigung von studentischen Aushilfen auf geringfügiger Basis (400 €)
oder kurzfristige Beschäftigung (50 Tage bzw. 2 Monate, steuer- und
sozialversicherungsfrei)
 ideal für saisonabhängigen Arbeitsaufwand; auch geeignet für Teilzeit
 Möglichkeit zur steuerlichen Gestaltung:
statt Gewinnbeteiligung bei GbR;
Einzelunternehmen beschäftigt Arbeitnehmer auf 400 € Basis;
doppelter Vorteil:
- Lohn + Pauschalabgabe = Aufwand (Betriebsausgaben! weniger Gewinn!)
- Arbeitnehmer hat 400 € mtl. steuerfrei (außerdem Vorteil ggü. St.-Karte!)


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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Voraussetzungen:
 Bezug von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe) oder ABM,
in Strukturanpassungsmaßnahme-Beschäftigung
 Aufnahme einer selbständigen (freiberuflichen, gewerblichen) Tätigkeit
(z.B. Gewerbeanmeldung, Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit)
 Gewinn nicht höher als 25.000 €
 Beschäftigung von Arbeitnehmern ist möglich (gilt rückwirkend zum 1.1.03)
Förderbeträge:
 600 € monatlich (1. Förderjahr)
 360 € monatlich (2. Förderjahr)
 240 € monatlich (3. Förderjahr)
 insgesamt: 14.400 € (wenn Förderung über insgesamt 3 Jahre)


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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Antrag, Bewilligung, Dauer:
 beim Arbeitsamt
 formlos, Nachweis (Gewerbeanmeldung, Anmeldung freiberufliche Tätigkeit)
 Bewilligung jeweils für 1 Jahr
 für Neu-Bewilligung muss neuer Antrag gestellt werden
 erneute Prüfung der Kriterien (Gewinnhöhe 25.000 €? Aufgabe der selbständigen Arbeit?)
 bei Überschreitung der Gewinnhöhe 25.000 € muss Fördergeld nicht zurückgezahlt werden; die Förderung wird lediglich für folgendes Jahr nicht mehr
bewilligt


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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung
 Bewilligung des Existenzgründungszuschusses beendet die Arbeitslosigkeit
 d.h. bei Arbeitslosigkeit nach Ich-AG-Förderung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld! („Arbeit fördern – nicht Arbeitslosigkeit fördern“)
Pflichtversicherung in Rentenversicherung
 mit Beginn der Ich-AG-Förderung besteht Versicherungspflicht in RV
 allerdings: bei Geringfügigkeit („Arbeitseinkommen“ bis 400 € mtl.,
d.h. Jahres-Gewinn max. 4.800 €) besteht Versicherungsfreiheit
 Existenzgründungszuschuss gehört nicht zum „Arbeitseinkommen“
 Praxis: zumindest im Gründungsjahr ist bei Kleingewerbetreibenden ein
Gewinn i.H.v. 4.800 € unrealistisch, daher i.d.R. versicherungsfrei
 LVA-Fragebogen zur Feststellung von Versicherungspflicht /-freiheit


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Fördermöglichkeiten: KfW-Mittelstandsbank
Vielzahl von Darlehen und Eigenkapitalhilfen
 Mikro-Darlehen
 StartGeld
 ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EHK)
 Beantragung u.a. abhängig von
 Kapitalbedarf (max. 25.000 € bei Mikro-Darlehen, 50.000 € bei StartGeld)
 Kumulierung mit anderen KfW-Krediten zumeist ausgeschlossen
 teilweise branchenabhängig und regional begrenzt
 Beantragung i.d.R. über die Hausbank, nicht direkt bei KfW-Mittelstandsbank
 www.kfw-mittelstandsbank.de


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Handwerksordnung: Meisterzwang?
Sonderregelungen bei Handwerksbetrieben
 Gewerbebetriebe, die handwerksmäßig betrieben werden
 entweder Gewerbe der Anlage A zur HwO („Vollhandwerk“)
 oder Tätigkeiten, die für solches Gewerbe wesentlich sind („wesentliche
Tätigkeiten“)
 Meisterzwang und Inhaberprinzip (Einzelunternehmer, Personenges.)
 Anstellung eines Meisters bei Kapitalgesellschaft
 gilt für 94 Handwerke
 unbefristete Ausnahmegenehmigung („Berufserfahrung“)
 befristete Ausnahmegenehmigung (innerhalb 3 Jahre Meister)
 Reform der HwO


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Handwerksordnung: Meisterzwang?
Reform der Handwerksordnung (Ergebnis Vermittlungsausschuss)
 obligatorischer Meister nur noch für „Gefahrenhandwerke“ = Handwerke,
bei deren Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter
entstehen können (41 Handwerke, entspricht ca. 90 % aller Betriebe des
deutschen Handwerks)
 zulassungsfreie Gewerbe (kein Meisterzwang): Anlage B Abschn. 1;
ehemals die „nicht gefahrengeneigten Gewerbe“ der Anlage A
(53 Handwerke)
 Anlage B Abschnitt 2: kein Meisterzwang (wie bisher, 57 Handwerke)
 Gesellen mit 6 J. Berufserfahrung, davon 4 J. verantwortliche oder leitende
Stellung dürfen sich auch in Meisterberufen selbständig machen


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Steuerliche Gestaltungen
Geschäfts-Pkw
 ausschließlich betriebliche Nutzung
 gemischte Nutzung (auch privat)
 1 % Methode
 Fahrtenbuch
 Privatvermögen, aber Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen km, VMA)
Existenzgründungs-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG

 Gewinnminderung und Steuer-Ersparnis in den ersten Jahren
 Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bis zu 5 Jahren vor tatsächlicher Anschaffung


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Steuerliche Gestaltungen
Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStg:
Ein Existenzgründer plant, innerhalb von 5 Jahren einen Geschäftswagen im Wert von
30.000 € anzuschaffen.

Planen der Anschaffung im Jahr 2003:
• Bildung einer Rücklage bis zur Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten:
40 % von 30.000 € = 12.000 €.
• Im Jahr 2003 muss der Existenzgründer aus 12.000 € weniger ESt bezahlen
(bei einem Durchschnittssteuersatz von 30 %: 3.600 € Steuerersparnis!)
Im Jahr 2008 schafft sich der Existenzgründer den Pkw an (AK: 30.000 €).
• Auflösung der Rücklage:
+ 12.000 € (Gewinnerhöhung)
• Sonder-AfA 20 % =
./. 6.000 € (Gewinnminderung)
• degressive AfA 20 % =
./. 6.000 € (Gewinnminderung)
= Gewinnauswirkung im Jahr der Anschaffung:
0€


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Steuerliche Gestaltungen
Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG:
Durch Rücklagen-Bildung entsteht ein Liquiditätsvorteil von 5 Jahren!
Abwandlung des Beispiels:
Der Existenzgründer verwirft im Jahr 2008 den Gedanken und möchte sich – entgegen
seiner ursprünglichen Absicht – nun doch keinen Geschäftswagen anschaffen.
Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 =

12.000 € (Gewinnerhöhung)

Wäre der Gewerbetreibende kein Existenzgründer, müsste er den Liquiditätsvorteil, den
er nachträglich zu Unrecht erhalten hatte (Steuerstundung), jährlich mit 6 % zusätzlich
gewinnerhöhend verzinsen:
6 % x 12.000 € x 5 Jahre =
Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 =

3.600 € (Gewinnerhöhung)
12.000 € (Gewinnerhöhung)


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Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung
Vorberatungen, Planungen, Wahl
der Rechtsform

Handwerkskammer, IHK
behilflich: GERMANIA

Gewerbeanmeldung

Gewerbeamt, Ordnungsamt
(Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgem.)

Anmeldung einer freiberuflichen
Tätigkeit

Finanzamt
behilflich: GERMANIA

Beantragung
Förderung als Ich-AG

Arbeitsamt
behilflich: GERMANIA

Fragebogen des Finanzamts

Finanzamt
behilflich: GERMANIA

Einstellen von Personal

Arbeitsamt (Betriebsnummer)
Sozialversicherung (Anmeldung)
behilflich: GERMANIA


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Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung
Belegsammlung, Organisation der
Finanzbuchhaltung

Existenzgründer
behilflich / Durchführung: GERMANIA
(Orga-Hilfe: Pendelordner)

Umsatzsteuervoranmeldungen
(monatlich)

Finanzamt
behilflich / Durchführung: GERMANIA

Lohnsteueranmeldungen
Beitragsnachweise (SV)
oder Meldung Bundesknappschaft

Finanzamt (Lohnsteuer)
Sozialversicherung, KV (Beitragsnw.)
Bundesknappschaft (MiniJobs)
behilflich / Durchführung: GERMANIA

Einkommensteuererklärung (Jahr)
Umsatzsteuererklärung (Jahr)
evtl. Gewerbesteuererklärung (Jahr)

bis 31.5. Folgejahr, aber
Fristverlängerung möglich
Durchführung: GERMANIA

Lohnabschluss (Lohnkonten)

Januar des Folgejahrs
Durchführung: GERMANIA


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Dipl. Kfm. Roland Wilm
Nürnberg:
Hirschelgasse 30, 90403 Nürnberg
Tel. 0911 / 5307666
[email protected]
Hohenroth:
Neulandstr. 8, 97618 Hohenroth
Tel. 09771 / 68116
Fax 09771 / 68117
[email protected]