Transcript Existenzgründer
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Praxistipps
zur Existenzgründung
www.germania-stb.de
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Praxistipps
zur Existenzgründung
www.germania-stb.de
Was kommt bei der Existenzgründung
alles auf mich zu...?
Anmeldungspflichten
Steuerliche Pflichten
Fördermöglichkeiten
Gestaltungen
Ein erster Überblick von
Dipl.-Kfm. Roland Wilm
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Praxistipps
zur Existenzgründung
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Ihr Referent
[email protected]
[email protected]
Roland Wilm
Diplom-Kaufmann
BWL-Studium Uni Erlangen-Nürnberg,
Studienbereich „Steuern und Prüfung“
(1997 – 2002)
eigenes Unternehmen „EasyScript“
(Verlag, Fachvorträge im öffentl. Recht,
www.easyscript.de), seit 1998
Tätigkeit bei DATEV während Studium
seit 10/2001: GERMANIA, ZN Hohenroth
seit 6/2002: Fachdozent im Steuerrecht
Oktober 2004: Steuerberaterprüfung...
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Praxistipps
zur Existenzgründung
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Fragen zur Rechtsform
Beispiel:
Der Maschinenbau-Student Werner Schmiedehammer (S) arbeitet nach erfolgreich
absolviertem Studium seit 3 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen der
Metallverarbeitung. Wegen der dauerhaft sehr schwachen Auftragslage muss das
Unternehmen den S betriebsbedingt kündigen.
S meldet sich daraufhin sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und erhält
Arbeitslosengeld. Schon länger spielt S mit dem Gedanken, sein eigenes Unternehmen zu gründen. Sein Hauptbetätigungsfeld wäre im Montagebau (Metall).
Für die buchhalterische Abwicklung, Rechnungserstellung und betriebswirtschaftliche
Planung des Betriebes möchte S seine Frau (F) im eigenen Unternehmen einsetzen.
S ist sich nicht sicher, welche Rechtsform er – v.a. unter steuerlichen Aspekten –
für sein Unternehmen wählen soll.
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Praxistipps
zur Existenzgründung
Fragen zur Rechtsform
Einzelunternehmen
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR)
Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
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Fragen zur Rechtsform
Gründung einer GbR
Beteiligungsquoten S : F, z.B. 50 : 50
Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz
Steuern: ESt, GewSt, (USt)
Höhe der Steuerbelastung?
Gründung eines Einzelunternehmens
Anstellung der Frau (Lohnsteuerkarte oder MiniJob)
Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz
Steuern: ESt, GewSt, (USt)
Höhe der Steuerbelastung?
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GbR
• Gewinn 30.000 €
• Gewerbesteuer: 212 €
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Einzelunternehmen
• Gewinn 30.000 €
• Anstellung der F = Betriebsausgabe
(GewE 5.500 €, StMZ 1%, HS 400%)
• Anstellung als MiniJob (400 €):
• Einkommensteuer (50:50):
– Lohnaufw. 400 € + 100 € = 500 €
zvE von S + F (Zusammenveranl.):
– jährl. Lohnaufwand: 6.000 €
15.000 € (50 % Gewinnquote S)
• Gewinn: 24.000 € (keine Bilanz nötig!)
15.000 € (50 % Gewinnquote F)
• keine Gewerbesteuer (FB 24.500 €)
./. 212 € (GewSt)
• Einkommensteuer
./. 990 € (1,8fache GewStMB)
– 24.000 € zvE (S)
= 28.798 € (Zusammenveranl.)
– 400 € x 12 = 4.800 € steuerfrei (F)
– 24.000 € zvE (Zusammenveranl.)
• Anstellung der F bei der GbR
• Steuervorteile:
würde zu Einkünften aus
– keine GewSt (212 €)
Gewerbebetrieb führen
– 4.800 € steuerfrei (F)
• Bilanzierungspflicht (bis 31.12.03)!
– 4.798 € weniger zvE (ESt)
(Gewinn > 25.000 €, ab 1.1.04: > 30.000 €)
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Gewerbeanmeldung und Finanzamt-Fragebogen
bei Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft
Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Formular GewA 1)
Fragebogen für Gewerbeanmeldung
– Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit (Finanzamt)
Finanzamt: u.a. Fragen zu
Unternehmensform (Rechtsform)
Gewinnermittlungsart (Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz)
Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Ausweis der USt in Rechnungen?
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (auch MiniJobs)
Fördermöglichkeiten
„Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss)
Problematik: Handwerksordnung („Meisterzwang“)
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Gewinnermittlung – Belegführung, Aufbewahrung
Aufbewahrungspflicht aller betrieblichen Belege: 10 Jahre
Aufzeichnungen über:
Wareneingang (RHB, hergestellte Waren zum Wiederverkauf)
Warenausgang (Verkauf von End-/Zwischenprodukten, RHB)
außerdem:
Betriebsausgaben aller Art (Bürobedarf, Betriebsbedarf, Porto,
Telefon, Anmeldegebühren, Beiträge IHK / HK, Berufsverbänden etc.)
angeschafftes Anlagevermögen (Abschreibungen, Anlagenspiegel)
Liste zukünftig geplanter Investitionen (evtl. Ansparabschreibung)
Kasse (Barverkehr): Kassenbuch
Bank: Geschäftskonto
Einzelbelege („keine Buchung ohne Beleg“)
Organisationshilfe: Pendelordner
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Gewinnermittlung – EÜ oder Bilanz?
Freiberufler (nicht Gewerbetreibende): Einnahmen-Überschussrechnung
Gewerbetreibende:
Buchführungspflicht nach HGB
Buchführungspflicht nach AO:
Gewinn > 30.000 € oder Umsatz > 350.000 € (ab 1.1.2004)
Einnahmen-Überschussrechnung:
wesentlich einfacher als Bilanz (aber: amtlicher Vordruck ab 2004!)
Einnahmen / Ausgaben (Zufluss / Abfluss) – Kasse, Bank ausreichend
keine Periodisierung / Abgrenzung
Abschreibungen (AfA), GWG
Bilanz:
aufwendiger als Einnahmen-Überschussrechnung
ausgeglichenere Abbildung des Unternehmens (Vermögen, Kapital)
zunehmend wichtiger (Rating, Bonität, Basel II bei Kreditvergabe)
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Systematik der Umsatzsteuer
Bei Verkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer erbringt
(„Leistungen des Unternehmers“):
Schulden von 16 % USt auf den Netto-Rechnungsbetrag
Steuerschuld an Finanzamt
Bei Einkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer für sein
Unternehmen verwendet (Erwerb von einem anderen Unternehmer):
Abzug der gezahlten 16 % USt als „Vorsteuer“
Forderung an das Finanzamt
Entrichten der USt-Zahllast als Saldo aus USt ./. VoSt im Rahmen einer
Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, vierteljährlich) bzw. im Rahmen
einer USt-Jahreserklärung
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
einfaches Beispiel 1:
S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem
Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Maschine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt
in Rechnung.
Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast:
Steuerpflichtige Leistungen
1.600 € USt
./. 800 € VoSt (Motor)
./. 800 € USt
= Ust-Zahllast
800 € USt
Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und Überweisung
des Betrags 800 € ans Finanzamt
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
einfaches Beispiel 2:
S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem
Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Maschine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt
in Rechnung. Im selben Monat kauft er eine Maschine für 15.000 € zzgl.
2.400 € USt für betriebliche Zwecke.
Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast:
Steuerpflichtige Leistungen
1.600 € USt
./. 800 € VoSt (Motor)
./. 2.400 € VoSt (Maschine) ./. 3.200 € USt
= Erstattung vom FA
./. 1.600 € USt
Abgabe einer UStVA; Betrag 1.600 € wird vom Finanzamt erstattet
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG:
Jahres-Umsätze < 17.500 € (Vorjahr) und < 50.000 € (laufendes Jahr)
(ab 1.1.2004)
„Umsätze“ = Netto-Umsatz + USt !
Folge: Unternehmer ist nicht umsatzsteuerpflichtig
Praxis der Rechnungsstellung:
in sämtlichen Rechnungen darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen
werden!
sobald unberechtigterweise in Rechnungen auch die USt ausgewiesen
wird, schuldet der Unternehmer die USt
aus Einkaufsrechnungen darf auch keine Vorsteuer geltend gemacht
werden
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG:
sinnvoll bei:
Unternehmern, die überwiegend von Nicht-Unternehmern (Private)
Leistungen beziehen
Unternehmer, deren Leistungen (Umsätze) höher sind als ihre
Betriebsausgaben (immer USt-Zahllast)
Kleinunternehmer kann zur Umsatzsteuer-Pflicht optieren!
sinnvoll bei:
Unternehmern, deren Kunden überwiegend Unternehmer sind
Unternehmern, die fast ausschließlich von Unternehmern Leistungen
beziehen
Existenzgründern, die in den ersten Jahren hohe Anfangsverluste
erzielen, tendenziell Vorsteuer-Überhang (Erstattung der Vorsteuer!)
Achtung! 5 Jahre Bindung an die USt-Pflicht-Option!
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Umsatzsteuerpflicht: Anforderungen an Rechnungen
Bezeichnung des leistenden Unternehmers als Abrechnenden (tatsächliche Identität, keine Scheinfirma)
Angabe des Leistungsempfängers
Gegenstand der Leistung (keine unrichtige, keine ungenaue!)
Steuernummer (StÄndG 2003: USt-Id genügt)
Entgelt (netto)
Steuerbetrag auf Netto-Entgelt (16 % oder 7 %)
Brutto-Entgelt
Elektromotor
zzgl. 16 % MwSt
Rechnungsbetrag
5.000 €
800 €
5.800 €
Kleinbetragsrechnungen (bis 100 € brutto):
Angabe eines Rechnungsbetrags - zusammengefasst mit USt - genügt
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Umsatzsteuerpflicht: Abgabe von UStVA
Abgabezeitraum: vierteljährlich (Normalfall)
Sonderfall: monatlich
weil USt des Vorjahrs > 6.136 € (Gesamtumsatz > 44.486 € bei 16 %)
weil Existenzgründer (ab 1.1.2002; § 18 II 4 UStG), für die Dauer von
insgesamt 2 Jahren (= 24 Monate lang monatliche UStVA)
Abgabezeitraum: jährlich (wenn USt Vorjahr < 512 €, d.h. Umsatz < 3.712 €)
Abgabefrist: bis zum 10. des Folge-Monats
Antrag auf Dauerfristverlängerung (1 Monat Fristverlängerung)
UStVA II/2003 (Quartal): Abgabe bis zum 10.7.2003 (10.8.2003)
UStVA 10/2003 (monatl.): Abgabe bis zum 10.11.2003 (10.12.2003)
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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
Existenzgründer als Arbeitgeber
Anforderung einer Betriebsnummer beim Arbeitsamt
Anmeldung des Beschäftigten bei Bundesknappschaft (SV-Nummer!)
Mini-Job neben Vollzeitbeschäftigung (Steuerkarte) möglich
Arbeitgeberbelastung (monatlich):
400 € Lohn/Gehalt
100 € Pauschalabgabe an Bundesknappschaft (25%)
keine Steuerkarte
Arbeitnehmer (monatlich):
400 € steuerfrei
auch nicht nachträglich über Einkommensteuererklärung nachzuerklären!
wesentlicher Vorteil zu Beschäftigung auf Steuerkarte
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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
Gestaltungen:
Beschäftigung von studentischen Aushilfen auf geringfügiger Basis (400 €)
oder kurzfristige Beschäftigung (50 Tage bzw. 2 Monate, steuer- und
sozialversicherungsfrei)
ideal für saisonabhängigen Arbeitsaufwand; auch geeignet für Teilzeit
Möglichkeit zur steuerlichen Gestaltung:
statt Gewinnbeteiligung bei GbR;
Einzelunternehmen beschäftigt Arbeitnehmer auf 400 € Basis;
doppelter Vorteil:
- Lohn + Pauschalabgabe = Aufwand (Betriebsausgaben! weniger Gewinn!)
- Arbeitnehmer hat 400 € mtl. steuerfrei (außerdem Vorteil ggü. St.-Karte!)
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Voraussetzungen:
Bezug von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe) oder ABM,
in Strukturanpassungsmaßnahme-Beschäftigung
Aufnahme einer selbständigen (freiberuflichen, gewerblichen) Tätigkeit
(z.B. Gewerbeanmeldung, Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit)
Gewinn nicht höher als 25.000 €
Beschäftigung von Arbeitnehmern ist möglich (gilt rückwirkend zum 1.1.03)
Förderbeträge:
600 € monatlich (1. Förderjahr)
360 € monatlich (2. Förderjahr)
240 € monatlich (3. Förderjahr)
insgesamt: 14.400 € (wenn Förderung über insgesamt 3 Jahre)
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Antrag, Bewilligung, Dauer:
beim Arbeitsamt
formlos, Nachweis (Gewerbeanmeldung, Anmeldung freiberufliche Tätigkeit)
Bewilligung jeweils für 1 Jahr
für Neu-Bewilligung muss neuer Antrag gestellt werden
erneute Prüfung der Kriterien (Gewinnhöhe 25.000 €? Aufgabe der selbständigen Arbeit?)
bei Überschreitung der Gewinnhöhe 25.000 € muss Fördergeld nicht zurückgezahlt werden; die Förderung wird lediglich für folgendes Jahr nicht mehr
bewilligt
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung
Bewilligung des Existenzgründungszuschusses beendet die Arbeitslosigkeit
d.h. bei Arbeitslosigkeit nach Ich-AG-Förderung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld! („Arbeit fördern – nicht Arbeitslosigkeit fördern“)
Pflichtversicherung in Rentenversicherung
mit Beginn der Ich-AG-Förderung besteht Versicherungspflicht in RV
allerdings: bei Geringfügigkeit („Arbeitseinkommen“ bis 400 € mtl.,
d.h. Jahres-Gewinn max. 4.800 €) besteht Versicherungsfreiheit
Existenzgründungszuschuss gehört nicht zum „Arbeitseinkommen“
Praxis: zumindest im Gründungsjahr ist bei Kleingewerbetreibenden ein
Gewinn i.H.v. 4.800 € unrealistisch, daher i.d.R. versicherungsfrei
LVA-Fragebogen zur Feststellung von Versicherungspflicht /-freiheit
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Fördermöglichkeiten: KfW-Mittelstandsbank
Vielzahl von Darlehen und Eigenkapitalhilfen
Mikro-Darlehen
StartGeld
ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EHK)
Beantragung u.a. abhängig von
Kapitalbedarf (max. 25.000 € bei Mikro-Darlehen, 50.000 € bei StartGeld)
Kumulierung mit anderen KfW-Krediten zumeist ausgeschlossen
teilweise branchenabhängig und regional begrenzt
Beantragung i.d.R. über die Hausbank, nicht direkt bei KfW-Mittelstandsbank
www.kfw-mittelstandsbank.de
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Handwerksordnung: Meisterzwang?
Sonderregelungen bei Handwerksbetrieben
Gewerbebetriebe, die handwerksmäßig betrieben werden
entweder Gewerbe der Anlage A zur HwO („Vollhandwerk“)
oder Tätigkeiten, die für solches Gewerbe wesentlich sind („wesentliche
Tätigkeiten“)
Meisterzwang und Inhaberprinzip (Einzelunternehmer, Personenges.)
Anstellung eines Meisters bei Kapitalgesellschaft
gilt für 94 Handwerke
unbefristete Ausnahmegenehmigung („Berufserfahrung“)
befristete Ausnahmegenehmigung (innerhalb 3 Jahre Meister)
Reform der HwO
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Handwerksordnung: Meisterzwang?
Reform der Handwerksordnung (Ergebnis Vermittlungsausschuss)
obligatorischer Meister nur noch für „Gefahrenhandwerke“ = Handwerke,
bei deren Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter
entstehen können (41 Handwerke, entspricht ca. 90 % aller Betriebe des
deutschen Handwerks)
zulassungsfreie Gewerbe (kein Meisterzwang): Anlage B Abschn. 1;
ehemals die „nicht gefahrengeneigten Gewerbe“ der Anlage A
(53 Handwerke)
Anlage B Abschnitt 2: kein Meisterzwang (wie bisher, 57 Handwerke)
Gesellen mit 6 J. Berufserfahrung, davon 4 J. verantwortliche oder leitende
Stellung dürfen sich auch in Meisterberufen selbständig machen
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Steuerliche Gestaltungen
Geschäfts-Pkw
ausschließlich betriebliche Nutzung
gemischte Nutzung (auch privat)
1 % Methode
Fahrtenbuch
Privatvermögen, aber Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen km, VMA)
Existenzgründungs-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG
Gewinnminderung und Steuer-Ersparnis in den ersten Jahren
Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bis zu 5 Jahren vor tatsächlicher Anschaffung
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Steuerliche Gestaltungen
Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStg:
Ein Existenzgründer plant, innerhalb von 5 Jahren einen Geschäftswagen im Wert von
30.000 € anzuschaffen.
Planen der Anschaffung im Jahr 2003:
• Bildung einer Rücklage bis zur Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten:
40 % von 30.000 € = 12.000 €.
• Im Jahr 2003 muss der Existenzgründer aus 12.000 € weniger ESt bezahlen
(bei einem Durchschnittssteuersatz von 30 %: 3.600 € Steuerersparnis!)
Im Jahr 2008 schafft sich der Existenzgründer den Pkw an (AK: 30.000 €).
• Auflösung der Rücklage:
+ 12.000 € (Gewinnerhöhung)
• Sonder-AfA 20 % =
./. 6.000 € (Gewinnminderung)
• degressive AfA 20 % =
./. 6.000 € (Gewinnminderung)
= Gewinnauswirkung im Jahr der Anschaffung:
0€
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Steuerliche Gestaltungen
Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG:
Durch Rücklagen-Bildung entsteht ein Liquiditätsvorteil von 5 Jahren!
Abwandlung des Beispiels:
Der Existenzgründer verwirft im Jahr 2008 den Gedanken und möchte sich – entgegen
seiner ursprünglichen Absicht – nun doch keinen Geschäftswagen anschaffen.
Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 =
12.000 € (Gewinnerhöhung)
Wäre der Gewerbetreibende kein Existenzgründer, müsste er den Liquiditätsvorteil, den
er nachträglich zu Unrecht erhalten hatte (Steuerstundung), jährlich mit 6 % zusätzlich
gewinnerhöhend verzinsen:
6 % x 12.000 € x 5 Jahre =
Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 =
3.600 € (Gewinnerhöhung)
12.000 € (Gewinnerhöhung)
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Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung
Vorberatungen, Planungen, Wahl
der Rechtsform
Handwerkskammer, IHK
behilflich: GERMANIA
Gewerbeanmeldung
Gewerbeamt, Ordnungsamt
(Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgem.)
Anmeldung einer freiberuflichen
Tätigkeit
Finanzamt
behilflich: GERMANIA
Beantragung
Förderung als Ich-AG
Arbeitsamt
behilflich: GERMANIA
Fragebogen des Finanzamts
Finanzamt
behilflich: GERMANIA
Einstellen von Personal
Arbeitsamt (Betriebsnummer)
Sozialversicherung (Anmeldung)
behilflich: GERMANIA
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Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung
Belegsammlung, Organisation der
Finanzbuchhaltung
Existenzgründer
behilflich / Durchführung: GERMANIA
(Orga-Hilfe: Pendelordner)
Umsatzsteuervoranmeldungen
(monatlich)
Finanzamt
behilflich / Durchführung: GERMANIA
Lohnsteueranmeldungen
Beitragsnachweise (SV)
oder Meldung Bundesknappschaft
Finanzamt (Lohnsteuer)
Sozialversicherung, KV (Beitragsnw.)
Bundesknappschaft (MiniJobs)
behilflich / Durchführung: GERMANIA
Einkommensteuererklärung (Jahr)
Umsatzsteuererklärung (Jahr)
evtl. Gewerbesteuererklärung (Jahr)
bis 31.5. Folgejahr, aber
Fristverlängerung möglich
Durchführung: GERMANIA
Lohnabschluss (Lohnkonten)
Januar des Folgejahrs
Durchführung: GERMANIA
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Dipl. Kfm. Roland Wilm
Nürnberg:
Hirschelgasse 30, 90403 Nürnberg
Tel. 0911 / 5307666
[email protected]
Hohenroth:
Neulandstr. 8, 97618 Hohenroth
Tel. 09771 / 68116
Fax 09771 / 68117
[email protected]
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(1997 – 2002)
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seit 6/2002: Fachdozent im Steuerrecht
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Beispiel:
Der Maschinenbau-Student Werner Schmiedehammer (S) arbeitet nach erfolgreich
absolviertem Studium seit 3 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen der
Metallverarbeitung. Wegen der dauerhaft sehr schwachen Auftragslage muss das
Unternehmen den S betriebsbedingt kündigen.
S meldet sich daraufhin sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und erhält
Arbeitslosengeld. Schon länger spielt S mit dem Gedanken, sein eigenes Unternehmen zu gründen. Sein Hauptbetätigungsfeld wäre im Montagebau (Metall).
Für die buchhalterische Abwicklung, Rechnungserstellung und betriebswirtschaftliche
Planung des Betriebes möchte S seine Frau (F) im eigenen Unternehmen einsetzen.
S ist sich nicht sicher, welche Rechtsform er – v.a. unter steuerlichen Aspekten –
für sein Unternehmen wählen soll.
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Gründung einer GbR
Beteiligungsquoten S : F, z.B. 50 : 50
Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz
Steuern: ESt, GewSt, (USt)
Höhe der Steuerbelastung?
Gründung eines Einzelunternehmens
Anstellung der Frau (Lohnsteuerkarte oder MiniJob)
Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz
Steuern: ESt, GewSt, (USt)
Höhe der Steuerbelastung?
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GbR
• Gewinn 30.000 €
• Gewerbesteuer: 212 €
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• Gewinn 30.000 €
• Anstellung der F = Betriebsausgabe
(GewE 5.500 €, StMZ 1%, HS 400%)
• Anstellung als MiniJob (400 €):
• Einkommensteuer (50:50):
– Lohnaufw. 400 € + 100 € = 500 €
zvE von S + F (Zusammenveranl.):
– jährl. Lohnaufwand: 6.000 €
15.000 € (50 % Gewinnquote S)
• Gewinn: 24.000 € (keine Bilanz nötig!)
15.000 € (50 % Gewinnquote F)
• keine Gewerbesteuer (FB 24.500 €)
./. 212 € (GewSt)
• Einkommensteuer
./. 990 € (1,8fache GewStMB)
– 24.000 € zvE (S)
= 28.798 € (Zusammenveranl.)
– 400 € x 12 = 4.800 € steuerfrei (F)
– 24.000 € zvE (Zusammenveranl.)
• Anstellung der F bei der GbR
• Steuervorteile:
würde zu Einkünften aus
– keine GewSt (212 €)
Gewerbebetrieb führen
– 4.800 € steuerfrei (F)
• Bilanzierungspflicht (bis 31.12.03)!
– 4.798 € weniger zvE (ESt)
(Gewinn > 25.000 €, ab 1.1.04: > 30.000 €)
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bei Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft
Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Formular GewA 1)
Fragebogen für Gewerbeanmeldung
– Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit (Finanzamt)
Finanzamt: u.a. Fragen zu
Unternehmensform (Rechtsform)
Gewinnermittlungsart (Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz)
Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Ausweis der USt in Rechnungen?
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (auch MiniJobs)
Fördermöglichkeiten
„Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss)
Problematik: Handwerksordnung („Meisterzwang“)
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Gewinnermittlung – Belegführung, Aufbewahrung
Aufbewahrungspflicht aller betrieblichen Belege: 10 Jahre
Aufzeichnungen über:
Wareneingang (RHB, hergestellte Waren zum Wiederverkauf)
Warenausgang (Verkauf von End-/Zwischenprodukten, RHB)
außerdem:
Betriebsausgaben aller Art (Bürobedarf, Betriebsbedarf, Porto,
Telefon, Anmeldegebühren, Beiträge IHK / HK, Berufsverbänden etc.)
angeschafftes Anlagevermögen (Abschreibungen, Anlagenspiegel)
Liste zukünftig geplanter Investitionen (evtl. Ansparabschreibung)
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Bank: Geschäftskonto
Einzelbelege („keine Buchung ohne Beleg“)
Organisationshilfe: Pendelordner
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Gewinnermittlung – EÜ oder Bilanz?
Freiberufler (nicht Gewerbetreibende): Einnahmen-Überschussrechnung
Gewerbetreibende:
Buchführungspflicht nach HGB
Buchführungspflicht nach AO:
Gewinn > 30.000 € oder Umsatz > 350.000 € (ab 1.1.2004)
Einnahmen-Überschussrechnung:
wesentlich einfacher als Bilanz (aber: amtlicher Vordruck ab 2004!)
Einnahmen / Ausgaben (Zufluss / Abfluss) – Kasse, Bank ausreichend
keine Periodisierung / Abgrenzung
Abschreibungen (AfA), GWG
Bilanz:
aufwendiger als Einnahmen-Überschussrechnung
ausgeglichenere Abbildung des Unternehmens (Vermögen, Kapital)
zunehmend wichtiger (Rating, Bonität, Basel II bei Kreditvergabe)
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Systematik der Umsatzsteuer
Bei Verkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer erbringt
(„Leistungen des Unternehmers“):
Schulden von 16 % USt auf den Netto-Rechnungsbetrag
Steuerschuld an Finanzamt
Bei Einkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer für sein
Unternehmen verwendet (Erwerb von einem anderen Unternehmer):
Abzug der gezahlten 16 % USt als „Vorsteuer“
Forderung an das Finanzamt
Entrichten der USt-Zahllast als Saldo aus USt ./. VoSt im Rahmen einer
Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, vierteljährlich) bzw. im Rahmen
einer USt-Jahreserklärung
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
einfaches Beispiel 1:
S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem
Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Maschine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt
in Rechnung.
Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast:
Steuerpflichtige Leistungen
1.600 € USt
./. 800 € VoSt (Motor)
./. 800 € USt
= Ust-Zahllast
800 € USt
Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und Überweisung
des Betrags 800 € ans Finanzamt
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
einfaches Beispiel 2:
S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem
Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Maschine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt
in Rechnung. Im selben Monat kauft er eine Maschine für 15.000 € zzgl.
2.400 € USt für betriebliche Zwecke.
Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast:
Steuerpflichtige Leistungen
1.600 € USt
./. 800 € VoSt (Motor)
./. 2.400 € VoSt (Maschine) ./. 3.200 € USt
= Erstattung vom FA
./. 1.600 € USt
Abgabe einer UStVA; Betrag 1.600 € wird vom Finanzamt erstattet
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG:
Jahres-Umsätze < 17.500 € (Vorjahr) und < 50.000 € (laufendes Jahr)
(ab 1.1.2004)
„Umsätze“ = Netto-Umsatz + USt !
Folge: Unternehmer ist nicht umsatzsteuerpflichtig
Praxis der Rechnungsstellung:
in sämtlichen Rechnungen darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen
werden!
sobald unberechtigterweise in Rechnungen auch die USt ausgewiesen
wird, schuldet der Unternehmer die USt
aus Einkaufsrechnungen darf auch keine Vorsteuer geltend gemacht
werden
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG:
sinnvoll bei:
Unternehmern, die überwiegend von Nicht-Unternehmern (Private)
Leistungen beziehen
Unternehmer, deren Leistungen (Umsätze) höher sind als ihre
Betriebsausgaben (immer USt-Zahllast)
Kleinunternehmer kann zur Umsatzsteuer-Pflicht optieren!
sinnvoll bei:
Unternehmern, deren Kunden überwiegend Unternehmer sind
Unternehmern, die fast ausschließlich von Unternehmern Leistungen
beziehen
Existenzgründern, die in den ersten Jahren hohe Anfangsverluste
erzielen, tendenziell Vorsteuer-Überhang (Erstattung der Vorsteuer!)
Achtung! 5 Jahre Bindung an die USt-Pflicht-Option!
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Umsatzsteuerpflicht: Anforderungen an Rechnungen
Bezeichnung des leistenden Unternehmers als Abrechnenden (tatsächliche Identität, keine Scheinfirma)
Angabe des Leistungsempfängers
Gegenstand der Leistung (keine unrichtige, keine ungenaue!)
Steuernummer (StÄndG 2003: USt-Id genügt)
Entgelt (netto)
Steuerbetrag auf Netto-Entgelt (16 % oder 7 %)
Brutto-Entgelt
Elektromotor
zzgl. 16 % MwSt
Rechnungsbetrag
5.000 €
800 €
5.800 €
Kleinbetragsrechnungen (bis 100 € brutto):
Angabe eines Rechnungsbetrags - zusammengefasst mit USt - genügt
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Umsatzsteuerpflicht: Abgabe von UStVA
Abgabezeitraum: vierteljährlich (Normalfall)
Sonderfall: monatlich
weil USt des Vorjahrs > 6.136 € (Gesamtumsatz > 44.486 € bei 16 %)
weil Existenzgründer (ab 1.1.2002; § 18 II 4 UStG), für die Dauer von
insgesamt 2 Jahren (= 24 Monate lang monatliche UStVA)
Abgabezeitraum: jährlich (wenn USt Vorjahr < 512 €, d.h. Umsatz < 3.712 €)
Abgabefrist: bis zum 10. des Folge-Monats
Antrag auf Dauerfristverlängerung (1 Monat Fristverlängerung)
UStVA II/2003 (Quartal): Abgabe bis zum 10.7.2003 (10.8.2003)
UStVA 10/2003 (monatl.): Abgabe bis zum 10.11.2003 (10.12.2003)
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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
Existenzgründer als Arbeitgeber
Anforderung einer Betriebsnummer beim Arbeitsamt
Anmeldung des Beschäftigten bei Bundesknappschaft (SV-Nummer!)
Mini-Job neben Vollzeitbeschäftigung (Steuerkarte) möglich
Arbeitgeberbelastung (monatlich):
400 € Lohn/Gehalt
100 € Pauschalabgabe an Bundesknappschaft (25%)
keine Steuerkarte
Arbeitnehmer (monatlich):
400 € steuerfrei
auch nicht nachträglich über Einkommensteuererklärung nachzuerklären!
wesentlicher Vorteil zu Beschäftigung auf Steuerkarte
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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
Gestaltungen:
Beschäftigung von studentischen Aushilfen auf geringfügiger Basis (400 €)
oder kurzfristige Beschäftigung (50 Tage bzw. 2 Monate, steuer- und
sozialversicherungsfrei)
ideal für saisonabhängigen Arbeitsaufwand; auch geeignet für Teilzeit
Möglichkeit zur steuerlichen Gestaltung:
statt Gewinnbeteiligung bei GbR;
Einzelunternehmen beschäftigt Arbeitnehmer auf 400 € Basis;
doppelter Vorteil:
- Lohn + Pauschalabgabe = Aufwand (Betriebsausgaben! weniger Gewinn!)
- Arbeitnehmer hat 400 € mtl. steuerfrei (außerdem Vorteil ggü. St.-Karte!)
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Voraussetzungen:
Bezug von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe) oder ABM,
in Strukturanpassungsmaßnahme-Beschäftigung
Aufnahme einer selbständigen (freiberuflichen, gewerblichen) Tätigkeit
(z.B. Gewerbeanmeldung, Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit)
Gewinn nicht höher als 25.000 €
Beschäftigung von Arbeitnehmern ist möglich (gilt rückwirkend zum 1.1.03)
Förderbeträge:
600 € monatlich (1. Förderjahr)
360 € monatlich (2. Förderjahr)
240 € monatlich (3. Förderjahr)
insgesamt: 14.400 € (wenn Förderung über insgesamt 3 Jahre)
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Antrag, Bewilligung, Dauer:
beim Arbeitsamt
formlos, Nachweis (Gewerbeanmeldung, Anmeldung freiberufliche Tätigkeit)
Bewilligung jeweils für 1 Jahr
für Neu-Bewilligung muss neuer Antrag gestellt werden
erneute Prüfung der Kriterien (Gewinnhöhe 25.000 €? Aufgabe der selbständigen Arbeit?)
bei Überschreitung der Gewinnhöhe 25.000 € muss Fördergeld nicht zurückgezahlt werden; die Förderung wird lediglich für folgendes Jahr nicht mehr
bewilligt
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung
Bewilligung des Existenzgründungszuschusses beendet die Arbeitslosigkeit
d.h. bei Arbeitslosigkeit nach Ich-AG-Förderung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld! („Arbeit fördern – nicht Arbeitslosigkeit fördern“)
Pflichtversicherung in Rentenversicherung
mit Beginn der Ich-AG-Förderung besteht Versicherungspflicht in RV
allerdings: bei Geringfügigkeit („Arbeitseinkommen“ bis 400 € mtl.,
d.h. Jahres-Gewinn max. 4.800 €) besteht Versicherungsfreiheit
Existenzgründungszuschuss gehört nicht zum „Arbeitseinkommen“
Praxis: zumindest im Gründungsjahr ist bei Kleingewerbetreibenden ein
Gewinn i.H.v. 4.800 € unrealistisch, daher i.d.R. versicherungsfrei
LVA-Fragebogen zur Feststellung von Versicherungspflicht /-freiheit
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Fördermöglichkeiten: KfW-Mittelstandsbank
Vielzahl von Darlehen und Eigenkapitalhilfen
Mikro-Darlehen
StartGeld
ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EHK)
Beantragung u.a. abhängig von
Kapitalbedarf (max. 25.000 € bei Mikro-Darlehen, 50.000 € bei StartGeld)
Kumulierung mit anderen KfW-Krediten zumeist ausgeschlossen
teilweise branchenabhängig und regional begrenzt
Beantragung i.d.R. über die Hausbank, nicht direkt bei KfW-Mittelstandsbank
www.kfw-mittelstandsbank.de
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Handwerksordnung: Meisterzwang?
Sonderregelungen bei Handwerksbetrieben
Gewerbebetriebe, die handwerksmäßig betrieben werden
entweder Gewerbe der Anlage A zur HwO („Vollhandwerk“)
oder Tätigkeiten, die für solches Gewerbe wesentlich sind („wesentliche
Tätigkeiten“)
Meisterzwang und Inhaberprinzip (Einzelunternehmer, Personenges.)
Anstellung eines Meisters bei Kapitalgesellschaft
gilt für 94 Handwerke
unbefristete Ausnahmegenehmigung („Berufserfahrung“)
befristete Ausnahmegenehmigung (innerhalb 3 Jahre Meister)
Reform der HwO
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Handwerksordnung: Meisterzwang?
Reform der Handwerksordnung (Ergebnis Vermittlungsausschuss)
obligatorischer Meister nur noch für „Gefahrenhandwerke“ = Handwerke,
bei deren Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter
entstehen können (41 Handwerke, entspricht ca. 90 % aller Betriebe des
deutschen Handwerks)
zulassungsfreie Gewerbe (kein Meisterzwang): Anlage B Abschn. 1;
ehemals die „nicht gefahrengeneigten Gewerbe“ der Anlage A
(53 Handwerke)
Anlage B Abschnitt 2: kein Meisterzwang (wie bisher, 57 Handwerke)
Gesellen mit 6 J. Berufserfahrung, davon 4 J. verantwortliche oder leitende
Stellung dürfen sich auch in Meisterberufen selbständig machen
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Steuerliche Gestaltungen
Geschäfts-Pkw
ausschließlich betriebliche Nutzung
gemischte Nutzung (auch privat)
1 % Methode
Fahrtenbuch
Privatvermögen, aber Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen km, VMA)
Existenzgründungs-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG
Gewinnminderung und Steuer-Ersparnis in den ersten Jahren
Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bis zu 5 Jahren vor tatsächlicher Anschaffung
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Steuerliche Gestaltungen
Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStg:
Ein Existenzgründer plant, innerhalb von 5 Jahren einen Geschäftswagen im Wert von
30.000 € anzuschaffen.
Planen der Anschaffung im Jahr 2003:
• Bildung einer Rücklage bis zur Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten:
40 % von 30.000 € = 12.000 €.
• Im Jahr 2003 muss der Existenzgründer aus 12.000 € weniger ESt bezahlen
(bei einem Durchschnittssteuersatz von 30 %: 3.600 € Steuerersparnis!)
Im Jahr 2008 schafft sich der Existenzgründer den Pkw an (AK: 30.000 €).
• Auflösung der Rücklage:
+ 12.000 € (Gewinnerhöhung)
• Sonder-AfA 20 % =
./. 6.000 € (Gewinnminderung)
• degressive AfA 20 % =
./. 6.000 € (Gewinnminderung)
= Gewinnauswirkung im Jahr der Anschaffung:
0€
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Steuerliche Gestaltungen
Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG:
Durch Rücklagen-Bildung entsteht ein Liquiditätsvorteil von 5 Jahren!
Abwandlung des Beispiels:
Der Existenzgründer verwirft im Jahr 2008 den Gedanken und möchte sich – entgegen
seiner ursprünglichen Absicht – nun doch keinen Geschäftswagen anschaffen.
Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 =
12.000 € (Gewinnerhöhung)
Wäre der Gewerbetreibende kein Existenzgründer, müsste er den Liquiditätsvorteil, den
er nachträglich zu Unrecht erhalten hatte (Steuerstundung), jährlich mit 6 % zusätzlich
gewinnerhöhend verzinsen:
6 % x 12.000 € x 5 Jahre =
Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 =
3.600 € (Gewinnerhöhung)
12.000 € (Gewinnerhöhung)
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Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung
Vorberatungen, Planungen, Wahl
der Rechtsform
Handwerkskammer, IHK
behilflich: GERMANIA
Gewerbeanmeldung
Gewerbeamt, Ordnungsamt
(Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgem.)
Anmeldung einer freiberuflichen
Tätigkeit
Finanzamt
behilflich: GERMANIA
Beantragung
Förderung als Ich-AG
Arbeitsamt
behilflich: GERMANIA
Fragebogen des Finanzamts
Finanzamt
behilflich: GERMANIA
Einstellen von Personal
Arbeitsamt (Betriebsnummer)
Sozialversicherung (Anmeldung)
behilflich: GERMANIA
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Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung
Belegsammlung, Organisation der
Finanzbuchhaltung
Existenzgründer
behilflich / Durchführung: GERMANIA
(Orga-Hilfe: Pendelordner)
Umsatzsteuervoranmeldungen
(monatlich)
Finanzamt
behilflich / Durchführung: GERMANIA
Lohnsteueranmeldungen
Beitragsnachweise (SV)
oder Meldung Bundesknappschaft
Finanzamt (Lohnsteuer)
Sozialversicherung, KV (Beitragsnw.)
Bundesknappschaft (MiniJobs)
behilflich / Durchführung: GERMANIA
Einkommensteuererklärung (Jahr)
Umsatzsteuererklärung (Jahr)
evtl. Gewerbesteuererklärung (Jahr)
bis 31.5. Folgejahr, aber
Fristverlängerung möglich
Durchführung: GERMANIA
Lohnabschluss (Lohnkonten)
Januar des Folgejahrs
Durchführung: GERMANIA
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Dipl. Kfm. Roland Wilm
Nürnberg:
Hirschelgasse 30, 90403 Nürnberg
Tel. 0911 / 5307666
[email protected]
Hohenroth:
Neulandstr. 8, 97618 Hohenroth
Tel. 09771 / 68116
Fax 09771 / 68117
[email protected]