Pflegezeit: Job und Pflege

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Transcript Pflegezeit: Job und Pflege

Im Fall des Falles
Pflege von Angehörigen
Rostock, 24.06.2011
Rostock, 24.06.2011
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Inhalte
Informationen zu Aspekten von Vereinbarkeit
und Pflege
Der Pflegefall tritt ein
Wenn die Pflegesituation anhält
Unterstützung organisieren
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Pflegebedürftige in MV 2009
61 441 Personen waren pflegebedürftig (Dtl.: 2,34 Mio.)
72 % wurden zu Hause versorgt (Dtl.: 69%)
Stationäre Pflege
28%
25%
Häusliche Pflege ausschließl.
durch Angehörige
Häusliche Pflege (unterstützt)
durch ambulante Pflegedienste
(15 696)
(17 024)
47%
(28 722)
Quelle: Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2009. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 2. Bericht:
Ländervergleich – Pflegebedürftige, 2011
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Ulrich Schneekloth,
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Erwerbstätigkeit trotz Pflege kann …
Normalität im Alltag bieten
einen Ausgleich zur Pflegetätigkeit darstellen
geistige Herausforderung bieten
Zufriedenheit durch Erfolgserlebnisse schaffen
soziale Unterstützung bieten
finanziell erforderlich sein
….
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Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund
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Mangelnde Vereinbarkeit führt für
Betroffene im Berufsleben zu
Fehlzeiten
Leistungseinbußen
verringerten Karrierechancen
Schwierigkeiten mit KollegInnen und Vorgesetzten
Arbeitsreduzierung, Aufgabe des Arbeitsplatzes
….
Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund
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Vorsicht! Überlastung
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Mangelnde Vereinbarkeit birgt erhebliche
betriebliche Folgekosten in sich …
erhöhte Absentismusrate
verminderte Produktivität
verminderte Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral
vorzeitigen Ausstieg qualifizierter Arbeitskräfte
Zusatzkosten für Einstellung und Einarbeitung
neuer Arbeitskräfte
Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund
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Die Soziale Pflegeversicherung …
ist verankert im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
ist eine Versicherung, in die alle einzahlen
soll die finanziellen Belastungen der Pflege mildern
wird von Arbeitgebenden und Beschäftigten bezahlt
ist voraussichtlich bis 2014/15 gesichert
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Pflegebedürftig ist, wer
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung
für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende
Verrichtungen
im täglichen Leben voraussichtlich für mindestens
sechs Monate
in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.
(nach § 14 SGB XI)
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Pflegestufen
sind Grundlage für die Höhe der bewilligten Leistungen
orientieren sich vor allem an der für die Pflege benötigten
Zeit
(siehe § 15 SGB XI)
Pflegestufe III
Pflegestufe II
Pflegestufe I
Pflegestufe 0
Zusatzangebote
(bis zu 2400 €
jährl.) für Demenzkranke u.a.
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Pflege:
mind. 3 Stunden
Pflege rund um die
Uhr :
mind. 5 Stunden
Pflege
mind. 90 min.
davon Grundpflege
mehr als 45 min.
davon Grundpflege:
mind. 2 Stunden
davon Grundpflege:
mind. 4 Stunden
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Härtefälle
Pflege: mind.
7 Stunden
davon
Grundpflege:
mind. 6 Std.,
davon 3x
nachts mit
mehreren
Personen
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Pflegeorte und Pflegeleistungen
zu Hause durch Familie, Bekannte
Pflegegeld => Angehörige, Ehrenamtliche
zu Hause durch ambulante Pflegedienste
Sachleistungen => ambulante Dienste
Kombinationsleistung => Pflegegeld +
Sachleistungen
Pflegeheim (stationäre Pflege)
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Pflegeaufgabe
… etc.
Familie
Alltag
Freunde
Beruf / Karriere
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Erholung
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Der Pflegefall tritt ein
Und nun?
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Erste Schritte
Kontakt zur Pflegekasse der pflegebedürftigen
Person aufnehmen
Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen
Voraussetzung für eine Begutachtung zur Feststellung
der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung (MDK)
Führen Sie ein Pflegetagebuch und seien Sie beim
Hausbesuch des MDK anwesend.
Sie können bis zu 10 Tage frei nehmen, um die
Pflege zu organisieren bzw. sicherzustellen.
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Erlauben Sie sich Fragen wie:
Kann ich die Person wirklich jeden Tag pflegen bzw. was
kann/will ich und was kann/will ich nicht leisten?
Wenn ich mich für eine Pflege zu Hause entscheide, wo
liegen meine Grenzen und was mache ich dann?
Welche Erwartungen spüre ich und bin ich bereit, diese
zu erfüllen?
Was muss ich vielleicht (teilweise) aufgeben und bin ich
bereit dazu - Hobbys, Wohnung, Gewohnheiten, …?
Welche Unterstützung erwarte ich von wem und wie teile
ich dies am besten mit?
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Empfehlungen
Nehmen Sie die Ihnen gesetzlich zustehende
Pflegeberatung in Anspruch.
Besuchen Sie einen der kostenlosen Pflegekurse.
Prüfen Sie, ob für Sie eine „Familienkonferenz“ sinnvoll ist.
- Wie stehen die Beteiligten zur Situation?
- Wer kann was leisten (Besuche, finanz. Unterstützung)?
- Was will die pflegebedürftige Person?
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Wenn die Pflegesituation anhält
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Pflegezeit: Job und Pflege – was nun?
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung:
 max. 10 Tage, um Pflege zu organisieren
 Arbeitgeber/-in sofort informieren
 keine Pflegestufe notwendig („voraussichtlich“ genügt)
 Lohnfortzahlung laut Gesetzen/Vereinbarungen
Pflegezeit:
 max. 6 Monate
 weiterhin sozialversichert
 i.d.R. keine Gehaltsfortzahlung
 nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten
 Arbeitgeber/-in schriftlich zehn Tage vorher informieren!
 ab Ankündigung der PZ besteht Kündigungsschutz
(siehe Gesetz über die Pflegezeit)
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Pflegezeit: Job und Pflege – was nun?
Familienpflegezeitgesetz:
 soll am 1.1.2012 in Kraft treten
 Vertrag zwischen Beschäftigten und Arbeitgebenden
 Verringerung der AZ für max. 24 Monate auf bis zu 15 Std.
Gehaltsvorschuss während der Pflegezeit, der danach wieder
abgearbeitet werden muss
 keine finanzielle Belastung für Arbeitgebende
Arbeitnehmende müssen voraussichtlich Versicherung
abschließen 10-15 Euro im Monat
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Pflege zu Hause
Eine Pflegeperson
pflegt nicht erwerbsmäßig eine/-n Pflegebedürftige/-n […] in der
häuslichen Umgebung.
erhält Leistungen zur sozialen Sicherung, wenn sie [...] wenigstens 14
Stunden wöchentlich pflegt. (§ 19 SGB XI)
ist gesetzlich renten- und unfallversichert, wenn sie regelmäßig
weniger als 30 h/Woche erwerbstätig ist.
die nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren will,
kann bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden. (§ 44 SGB XI)
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Entlastungsmöglichkeiten
Tages- und Nachtpflege
zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege (§ 41 SGB XI)
Kurzzeitpflege im Pflegeheim
Bis zu 4 Wochen im Jahr - bei Krisensituationen oder nach einer
stationären Behandlung (§ 42 SGB XI)
Verhinderungspflege – zu Hause
bis zu 4 Wochen bezahlt bei Urlaub oder Krankheit
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Wer kann noch unterstützen?
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Was können Arbeitgebende tun?
Flexible Arbeitszeit ermöglichen
Arbeitszeitkonten
Gleitzeitmodelle
Teilzeitmodelle
Komprimierte Arbeitszeit
Sonderurlaub/Freistellung
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Was können Arbeitgebende tun?
Arbeitsorganisation
Teamarbeit
Rücksichtnahme bei Überstunden und Geschäftsreisen
Alternierende Heim- und Telearbeit
Service für Pflegende
Informationsveranstaltungen, Seminare
Gesprächskreise ermöglichen und kommunizieren
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Was können Arbeitgebende tun?
Kommunikation
Sensibilisierung der Belegschaft
Bereitstellung von Informationsmaterial/ Notfallmappe
Ansprechperson
Pflege als Bestandteil von Mitarbeitendengesprächen
Kontakthalteangebot in Freistellungsphasen
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Informationen und Kontakte
Zur Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Bundeministerium für Gesundheit
„Ratgeber Pflege – alles was Sie zur Pflege wissen müssen.“
„Pflegen zu Hause – Ratgeber für die häusliche Pflege“
„Wenn das Gedächtnis nachlässt. Ein Ratgeber für die häusliche
Betreuung demenzkranker älterer Menschen.“
www.bundesgesundheitsministerium.de - Pflege
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
„Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform.
Ein Wegweiser für ältere Menschen“
Informationen zu Pflege und Dienstleistenden in MV
www.aok-gesundheitsnavi.de/
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Informationen und Kontakte
Pflegestützpunkte der Kranken- und Pflegekassen in MV (im Aufbau)
www.PflegestuetzpunkteMV.de
Allgemeine Informationen und Austauschmöglichkeiten
www.pflege-deutschland.de
www.pflegeverantwortung.de
Vermittlung von 24-h-Pflegekräften
www.pflege-zu-hause.net
www.bb-seniorenbetreuung.de
Angebote für Angehörige Demenzkranker
www.deutsche-alzheimer.de
Selbsthilfekontaktstelle Rostock: Goerdelerstr. 50, T: 800 82 20
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV
Heiligengeisthof 3
18055 Rostock
www.vereinbarkeit-leben-mv.de
[email protected]
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