Rostocker Modell: Erfahrungen mit der personenzentrierten Leistungserbringung in der Hansestadt Rostock aus Sicht eines Leistungsträgers Fachkonferenz am 19.

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Transcript Rostocker Modell: Erfahrungen mit der personenzentrierten Leistungserbringung in der Hansestadt Rostock aus Sicht eines Leistungsträgers Fachkonferenz am 19.

Rostocker Modell:
Erfahrungen mit der personenzentrierten
Leistungserbringung in der Hansestadt Rostock
aus Sicht eines Leistungsträgers
Fachkonferenz am 19. Mai in Güstrow
„Personenzentrierte Leistungen in der Eingliederungshilfe-Perspektiven für M-V“
Dr. Liane Melzer
Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur der Hansestadt Rostock
Dr. Antje Wrociszewski
Sucht- und Psychiatriekoordinatorin
Gliederung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Vorbemerkungen
Rostocker Modell - Basis
Rostocker Modell - Hintergründe
Rostocker Modell - Entwicklung
Leistungs- und Prüfungsvereinbarung
Trägerübergreifende Leistungs-, Prüfungs- und
Vergütungsvereinbarung
Effekte der Finanzierungsumstellung
Dynamisierungseffekte
Vorbemerkungen
• Experten sehen in der Einrichtung regionaler psychiatrischer
Hilfesysteme einen wichtigen Schritt zur Verbesserung in
der Behandlung psychisch kranker Menschen.
• Dafür sind grundsätzliche Umstrukturierungsmaßnahmen im
Versorgungssystem notwendig.
• Fachtagung „Management – regionaler – psychiatrischer
Versorgung … ein Weg aus der Segmentierung?“
Februar 2011 in Berlin zeigte neue Wege auf:
Reduzierung der Komplexität im psychiatrischen
System durch Leistungsvernetzung auf regionaler
Ebene
 Umsetzung
Empfehlung fachlicher und organisatorischer Grundsätze im
Berliner Manifest 2011
Berliner Manifest 2011
Rostocker Modell 2011
Umsetzung
• Innovatives Management des regionalen
psychiatrischen Hilfesystems geht aus von
personenzentrierter und lebensweltbezogener
Behandlung und Rehabilitation für psychisch
kranke Menschen
Personenzentrierte, lebensweltbezogene
• vorwiegend ambulante Pflichtversorgung in der
Kommune erfolgt in Zukunft auf Grundlage
sorgfältig verhandelter Vereinbarungen, durch:
Ambulante Pflichtversorgung: 70%
–
–
–
Zusammenschluss von Leistungsträgern
und Leistungserbringern zum
Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV)
Arbeitsgemeinschaft der Leistungsträger
prospektives Jahresbudget – von jedem
Leistungsträger
–
Begleitung externer Qualitätssicherung und
Evaluation
–
kommunal geleitetes Abstimmungsgremium
Behandlung und Rehabilitation
GPV mit GPSV + GPLV
Steuerungsgruppe
Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung
Kommunales Psychiatriebudget
Evaluationsprojekt
Hilfeplankonferenz (HPK)
Grundsatz : verbindliche und koordinierte Pflichtversorgung von psychisch kranken
Menschen mit wesentlichen psychosozialen Beeinträchtigungen
Rostocker Modell - Basis
Modellprojekt Sozialpsychiatrie 1998-2001
2002-2005 Modellprojekt Kommunale Psychiatrie
2004-2007 Modellprojekt Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung
2005 - 2007 Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung
ab 2007 gemeinsame LPV und VV zwischen Leistungsträgern und
Leistungserbringern und neue Ergänzungsvereinbarung mit KSV
2006-2008 Modellprojekt Kostendämpfung i. d. Eingliederungshilfe
2011- 2013 Messung der Ergebnisqualität in der Eingliederungshilfe
Psychiatriereform in der Hansestadt Rostock mit Veränderungen
innerhalb des Versorgungs- und Hilfeplansystems
Rostocker Modell - Hintergründe
Abschluss der Zielvereinbarung zwischen
Hansestadt Rostock und Projekt Kommunale Psychiatrie
im Dezember 2003 mit Schwerpunkt Finanzierungsumstellung:
 Personenzentrierte und lebensfeldorientierte
Unterstützung aller leistungsberechtigten Bürger
innerhalb des Hilfesystems
 Loslösung der Finanzierung von Einrichtungsplatz
und bedarfsorientierter Steuerung der Hilfequantität
Rostocker Modell- Hintergründe
 Anregung kreativen Potenzials bei Trägern zur Flexibilisierung und
Dynamisierung der Hilfen durch mehr Gestaltungsspielräume
 Transparenz in der Kommunikation zwischen Leistungsträger und
Leistungserbringern: projektbegleitende Steuerungsgruppe
Erarbeitung der Vereinbarungen in regelmäßigen Treffen
 2005 - 2007 Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung
zwischen den Leistungserbringern und der Kommune auf Grundlage
eines trägerübergreifenden Budgets
 Projektbezogene Ergänzungsvereinbarung mit überörtlichen
Leistungsträger auf Grundlage Einrichtungsvereinbarungen
 ab 2007: gemeinsame Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung na. §75 SGB XII i. V. m. LRV MV gem. §79 Abs.1 SGB XII
zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern
Trägerübergreifende Leistungs- und
Prüfungsvereinbarung - Vereinbarungspartner
 Hansestadt Rostock
örtlicher Träger der Sozialhilfe
 Kommunaler Sozialverband M-V
überörtlicher Sozialhilfeträger
 Kooperationsverträge zwischen: Gemeindepsychiatrischer
AWO-Sozialarbeit gGmbH
Leistungserbringerverbund
GGP mbH
(GPLV)
Förderverein Gemeindepsychiatrie
Trägerübergreifende Leistungs- und
Prüfungsvereinbarung - Inhalt
Leistungsvereinbarung nach § 75 SGB XII für angebots- und einrichtungsübergreifenden Leistungskatalog entsprechend des Landesrahmenvertrages für MV nach § 79 SGB XII in den Leistungstypen B.1, B.3, B.4, B.5
 Gesamtauslastung des Verbundsystems orientiert sich am monatlichen
Jahresmittel (5% Über- o. Unterschreitung)
 im Einzelfall ermitteln sich Art, Umfang und Inhalt der Leistung über
IBRP und Maßnahmeplanung (Hilfeempfängergruppen), i.d.R.
Leistungskombination aus vier Leistungsbereichen, die träger- und
einrichtunsgsübergreifend erbracht werden kann:
Psychosoziale Grundleistung, Planung und Abstimmung
Sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung
Sozialpsychiatrische Leistungen zur Tages- und Kontaktgestaltung
Sozialpsychiatrische Leistungen im Bereich Arbeit und Ausbildung
Verteilung der Maßnahmen im GPLV 2009
n = 474 (Gesamtfallzahl), davon sind 21% Komplexleistungen
Einzelmaßnahmen: 79%
GGP: 13%
AWO: 3%
AWO + GGP:
5%
Verteilung der erbrachten Leistungen 2009
Im GPLV wurden in 2009 insgesamt 474 Personen unterstützt
• 591 erbrachte Leistungen
– 448 Leistungen von der GGP
– 143 Leistungen von der AWO
3%
7%
Therapeutische WG
1%
Wohnanlage
2%
Amb. Betreute WG
38%
CMA WG
EBW
EBW CMA
29%
Freiraum/ Notunterkunft
PPWH Baggermeisterrin
4% 3%
1%
12%
Psychosoziales Wohnheim
Taggesstätte
Trägerübergreifende Leistungs- und
Prüfungsvereinbarung - Umfang
 bestimmt sich individuell auf Grundlage des Gesamtplanes gem.
§ 58 SGB XII und wird mittels Maßnahmeplanungsinstrument für die
einzelnen Leistungsbereiche lt. Leistungskatalog in Minuten/ Woche
ermittelt
 Einordnung der Maßnahme entsprechend ihrem zeitlichen Umfang in
eine Hilfeempfängergruppe mit vergleichbarem Hilfebedarf gem. § 76(2)
SGB XII
 Vorhaltung eines Psychosozialen Krisendienstes zur Sicherstellung
kontinuierlicher Erreichbarkeit in einem weitgehend ambulantisierten
Versorgungssystem
 Festlegung des Verhältnisses zwischen personenbezogenen und nicht
personenbezogenen Leistungen/Ausfallzeiten von 60 : 40 %
Umsetzung
• Psychosoziale Zentren in 4 Stadtteilen
• Mehr als 90 % der Nutzer von Wohnangeboten lebt außerhalb von
stationären Einrichtungen
• Bildungs-, Arbeits-, und Beschäftigungsangebote an 7 Standorten in
5 Stadtteilen
Rostocker Modell Angebote des GPLV in der Hansestadt Rostock
Angebote im Bereich Arbeit, Tagesund Kontaktgestaltung
Hilfen zum Wohnen
Notunterkunft (für Rostocker
Bürger) u. beschütztes Wohnen
Flexible Erziehungshilfen
Tagestrukturierendes Zentrum 61
Tagesstätte Sprungfeder
Berufsvorbereitende Tagesstätte
Therapeutische Wohngruppen
Kunst-Kreativ-Tagesstätte
Psychosoziale Wohngruppen
Psychiatrisches Pflegewohnheim
mit geschl. Wohngruppe
Tagesstätte Tagewerk
Tagesstätte In der Lehmkuhl
Ambulant betreutes Wohnen in
Häuslichkeit o. in WG
Universität Rostock
KPP mit Institutsambulanz
Amt für Jugend/Soziales
Fachbereich Soziales
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Tagesstrukturierende
Einrichtungen
Hilfen zum Wohnen
Tageskliniken
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Angebote zur
Beschäftigung und Reha
Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung
Personelle Ausstattung und Qualifikation (Qualitätssicherung)
 träger- und einrichtungsbezogene Personalmindestvorhaltungskennziffern
 Ermöglichung eines bedarfsorientierten angebotsübergreifenden
Personaleinsatzes
 Definition der Fachkraft und Festlegung der Fachkraftquote von 80 %
Umsetzung
• ca. 88 VBE mit Fachkraftquote von 87 %
• 106 Weiterbildungsmaßnahmen
• Monatliche Supervision durch externe Supervisoren
Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung
Prozessqualität
 Vorrang von ambulanten und nichtpsychiatrischen Hilfen
 Festlegung von Qualitätsstandards
 Leistungsdokumentation
 Qualitätsmanagement einschließlich Zertifizierung
 geregeltes Antrags- und Hilfeplanverfahren
Ergebnisqualität
 Festlegung von 8-10 % Wiedereingliederung psychisch kranker
Menschen am Leben in der Gemeinschaft
 Erprobung einer standardisierten Feststellung des individuellen
Zielerreichungsgrades zum Vergleich der Ergebnisqualität
 Modellprojekt 2011-2013:
Messung der Ergebnisqualität in der Eingliederungshilfe
Wiedereingliederung aus GPLV 2010
526 Hilfefälle = 8,1 %
Wiedereingliederung:
43 (38%)
Wohnortwechsel
oder externe
Spezialeinrichtungen:
4 (4%)
Verstorben:
4 (4%)
Pflege-/
Suchtnachsorgeein
richtung:
7 (6%)
Abbruch in
Probezeit:
20 (17%)
Abbruch/ nicht
erfolgreich:
35 (30%)
Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung
 qualitative Bewertung der Maßnahme erfolgt im
Hilfeplangespräch
 Bildung einer Steuerungsgruppe
 Quartalsmäßiger Abgleich der Fallzahlentwicklung
und Budgetauslastung
 angebotsorientierte Bedarfsermittlung
 Evaluation der Maßnahmeplanungsqualität zum
Jahresende
 Qualitätsprüfung gem. LRV M-V
Umsetzung
• Qualitätsprüfung nach Anlage H stationär zu §20 Abs. 3 und
ambulant zu §11 LRV M-V in den Einrichtungen des GPLV
Trägerübergreifende Vergütungsvereinbarung
 Beschreibung des Umrechnungsmodells
Ermittlung des Gesamtvergütungs- und Zeitvolumens
 Festlegung des Verhältnisses
Personalkosten- und Sachkosten 75 : 25
 Festlegung des Verhältnisses
örtlicher und überörtlicher Leistungsfinanzierung
 Festlegung von
Minutenpreis, Investitionsbeträgen, Jahrespauschalen
für besondere Vorhaltungen
 Realisierung eines externen Vergleiches in
Steuerungsgruppe innerhalb eines Jahres nicht gelungen
Effekte der Finanzierungsumstellung
Mehrversorgung im GPLV über die Gesamtlaufzeit: Ø 66 Fälle p. m.
abzgl. Kapazitätserhöhung um 20 Plätze 2008: Ø 44 Fälle p. m (14%)
480
460
460
449
440
426
420
410
400
Ø Hilfefälle pro Monat
384
383
380
370
360
382
358
350
340
331
320
318
300
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Ø Belegung p.m.
Effekte der Finanzierungsumstellung
Systemflexibilisierung des GPLV 5 Jahre nach Finanzierungsumstellung
Flexibilisierung Gesamtlaufzeit: 1,30
Flexibilisierung 2008: 1,19
480
460
460
449
440
426
420
410
400
385
383
380
vereinb. Plätze
385
358
360
353
353
353
353
340
320
300
Septem ber
04
Ø 2005
Ø 2006
Ø 2007
Ø 2008
Ø 2009
Ø Belegung
Rostocker Modell - Dynamisierungseffekte
 bedarfsgerechte Hilfebemessung durch Hilfeempfängergruppen
gem. §76 (2) SGB XII
 struktureller Umbau („Virtualisierung“) der Tagesstätten
 Flexibilisierung von Anwesenheitsregelungen in den Tagesstätten
 verstärkte Verpflichtung vorrangiger Leistungsträger
 bessere Auslastung vorhandener Ressourcen durch aussagefähige
Leistungsdaten
 Modellprojekt: Messung der Ergebnisqualität in der Eingliederungshilfe
 andere Leistungserbringer der Behindertenhilfe der HRO zeigen
Interesse:
 Für den Personenkreis der geistig und körperlich behinderten
Menschen wird gegenwärtig die Umsetzung des Psychiatriemodells
geprüft  2011 Beginn der Umsetzung ist geplant
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!