Gernot ORTNER - Sicher Unterwegs

Download Report

Transcript Gernot ORTNER - Sicher Unterwegs

www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
REPUBLIK ÖSTERREICH
Landespolizeikommando für das Burgenland
Hauptmann
Gernot ORTNER
weiterer leitender Beamter der Logistikabteilung
Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt
TEL +43-(0)59133-10 7705
Fax +43-(0)59133-10 7109
MOBIL +43-(0)664-8107900
[email protected]
13.04.2015
Robert Feifar
1
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
13.04.2015
Bildungszentrum Wien
Robert Feifar
2
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Der „drogenauffällige Lenker“
aus der Sicht der
Sicherheitsexekutive
Von der Amtshandlung bis zur Vorführung zum
„Spezialisten“ !!!
13.04.2015
Gernot ORTNER, Hptm
3
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Begründung der Anhaltung
• Grundauftrag zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit
• Rechtliche Grundlage im SPG und in der
StVO (§97)
13.04.2015
Robert Feifar
4
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
§97. Organe der Straßenaufsicht.
(1)Die Organe der POLIZEI haben,
a) Vorbeugungsmaßnahmen gegen
drohende Verwaltungsübertretungen,
b) Maßnahmen, die für die Einleitung von
Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind,
c) Anwendung körperlichen Zwanges, soweit
er gesetzlich vorgesehen ist,
13.04.2015
Robert Feifar
5
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Wer darf ein Fahrzeug lenken?
• Grundsätze nach § 58 Abs 1 StVO
• Besonderheiten der StVO im Hinblick auf
Alkoholisierung und Drogenbeeinträchtigung gem. § 5 StVO iV mit
§99 StVO
13.04.2015
Robert Feifar
6
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Warum gilt der § 5 Abs 1
StVO?
• Ist eine Beeinträchtigung der Person
aber zumindest zum Teil auf Suchtgift
zurückzuführen, sind – im Verhältnis
zum § 58 StVO - ausschließlich nur die
Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 iVm 99
Abs. 1b StVO anwendbar (§ 58 StVO
gelangt diesfalls nicht zur Anwendung).
13.04.2015
Robert Feifar
7
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Handwerkzeug der Polizisten
• Symptomtabelle
• Weitere Hinweise – Anzeichen
• Das Drogen-check Formular
??? Drogenanalysegerät ???
??? Drogenvortester ???
13.04.2015
Robert Feifar
8
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Erkennbarkeit und Symptome
drogenbeeinträchtigter Lenker
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
krass situationsunangepasstes Verhalten,
hastige Erregtheit,
Schläfrigkeit,
Angstzustände,
Nichtgehorchen der Sinne,
außergewöhnliche Schweißneigung,
Unruhe und Zittern,
ungewöhnliche Benommenheit,
gerötete Augenbindehäute,
enge oder sehr weite oder lichtstarre Pupillen
13.04.2015
Robert Feifar
9
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Sonstige Hinweise
•
•
•
•
Plastik-Einwegspritzen im Fahrzeug,
berußte Löffel und Watte,
abgerissene Zigarettenfilter,
Bänder, Schnüre, Riemen, Gummischläuche
und Ähnliches zum Abbinden der Vene,
• Kapseln oder Behältnisse mit unbekannten
pulvrigen Substanzen etc.
13.04.2015
Robert Feifar
10
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Das Drogen-check Formular
Die beiden ersten Seiten werden von Polizeibeamten
ausgefüllt und enthalten:
Beobachtung des Fahrverhalten
Unfallsituation
Anhaltung
Pupillen
Ansprechbarkeit
Stimmung
Sprache
Gang
und das Ergebnis des Alkomattests
13.04.2015
Robert Feifar
11
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Drogenanalysegerät Drogenvortestgerät
Aussagen über eine Suchtgiftbeeinträchtigung zum Zeitpunkt
des Lenkens können daraus jedoch in Ermangelung von
Grenzwerten nicht abgeleitet werden. Somit sind solche Geräte
derzeit für den Einsatz durch Straßenaufsichtsorgane
nichtgeeignet.
Die Einsatztauglichkeit derartiger Geräte bzw. Streifen wird
derzeit u.a. wissenschaftlich untersucht. Bis zur Erlassung
einer entsprechenden Verordnung ist der Einsatz derartiger
Geräte bzw. Streifen nicht zulässig.
13.04.2015
Robert Feifar
12
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Schnittstellen
Ab welchem Zeitpunkt geht die Arbeit und die
Verantwortung auf den untersuchenden Arzt über?
Kosten für eine klinische Untersuchung sind
grundsätzlich bekannt
Kosten für eine BLUTUNTERSUCHUNG
liegt bei ca 500€
13.04.2015
Robert Feifar
13
www.bmi.gv.at
Abteilung II/5
Sicherheitsakademie
Bildungszentrum Wien
Danke für die Aufmerksamkeit
Noch Fragen ???
13.04.2015
Robert Feifar
14