Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu
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Transcript Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu
Der neue Personalausweis – Stand der Umsetzung
Frank-Rüdiger Srocke
Bundesministerium
des Innern
Referat IT 4
Pass- und Ausweiswesen,
Identifizierungssysteme
Bundesministerium des
Innern
Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu
Leipzig, den 11. Mai 2010
Muster: Der neue Personalausweis
Neu:
Scheckkartenformat
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2
Der neue Personalausweis
kommt am 1. November 2010
Sichtausweis
Elektronische Funktionen
Elektronischer Identitätsnachweis:
eID-Funktion
für E-Business- und E-Government
PIN und Berechtigungszertifikat erforderlich
Unterschriftsfunktion:
Qualifizierte elektronische Signatur
nachträglich auf den Ausweis nachladbar
Der neue Personalausweis vereint
den herkömmlichen Ausweis und
die drei neuen elektronischen Funktionen
im Scheckkartenformat.
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Hoheitliche Funktion
digitales Lichtbild und (auf Wunsch) zwei
elektronische Fingerabdrücke
ausschließlich für zur Identitätsfeststellung
berechtigte Behörden, z. B. Polizei und
Grenzkontrolle
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Funktionen eID und QES
eID - Elektronischer Identitätsnachweis
QES - Qualifizierte elektronische Signatur
Anmeldung beim Anbieter
Angebot des Anbieters
Authentisierung des Anbieters
Annahme des Angebots
Authentisierung des Ausweisinhabers
Anbringung der QES
Versand der „Annahme mit QES“
Personendaten-Freigabe mit PIN
Prüfung der QES und der Annahme
Personendaten-Übertragung
Identität des Ausweisinhabers
steht im Moment fest
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√
Rechtsgeschäft
ist nachweislich wirksam
√
4
Gegenseitiger Identitätsnachweis
Beide Seiten weisen sich aus!
Bürgerinnen
und Bürger
Kann das Unternehmen
seine elektronische
Identität beweisen?
Diensteanbieter
Diensteanbieter weist sich mit
Berechtigungszertifikat aus
Sowohl Bürger als auch Diensteanbieter
können sich bei der Nutzung des
elektronischen Personalausweises auf die
Identität des Gegenüber verlassen!
Bürger weist sich mit elektronischem
Personalausweis aus
Kann die Person ihre
elektronische Identität
beweisen?
Vorgesehene Datenfelder
für den elektronischen Identitätsnachweis
Daten, die zur Überprüfung, ob ein abgelaufener oder gesperrter Ausweis
vorliegt, immer an den Diensteanbieter übermittelt werden:
Dienste- und kartenspezifisches Sperrmerkmal
Ergebnis der Gültigkeitsprüfung des Ausweises
Abrufbare personenbezogene Daten gemäß Berechtigungszertifikat:
Vor- und Familienname(n), Doktorgrad
Ordens-, Künstlername
Geburtstag und -ort / Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder
unterschritten ist
Anschrift / Angabe, ob Wohnort mit bestimmten Wohnort übereinstimmt
Dokumentenart („Personalausweis“) und ausstellendes Land („D“)
Dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen („Pseudonym“)
Kein Abruf von biometrischen Daten möglich!
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Komponenten für die Nutzung des
elektronischen Identitätsnachweises
Welche Komponenten benötigt der
Bürger für das Ausweisen im
Internet?
Internet
Computer
a
a
Internetbrowser
Internetanbindung
Bürgerclient-Software
Kontaktloses Kartenlesegerät
Neuer Personalausweis mit
eingeschalteter eID-Funktion
Geheimnummer
a
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Identitätsnachweis im Internet (1)
Ablauf (Beispiel):
1. Bürgerin/ Bürger ruft Webseite
des Online-Dienstes auf
2. Auswahl der Funktion
„Identitätsnachweis mit dem
neuen Personalausweis“
Identitätsnachweis im Internet (2)
Ablauf (Beispiel):
3. Anzeige allgemeiner
Informationen zum
Diensteanbieter des
Berechtigungszertifikats
Identitätsnachweis im Internet (3)
Ablauf (Beispiel):
4. Abwahl von Datenfeldern
jetzt möglich
Identitätsnachweis im Internet (4)
Ablauf (Beispiel):
5. Bürger legt elektronischen Personalausweis auf das
Lesegerät
Vor PIN-Eingabe kein Auslesen oder Übertragen von
Daten!
6. Eingabe geheime PIN (6-stellig) zur Freigabe der Daten
7. Übertragung der freigegebenen Daten
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Identitätsnachweis im Internet (5)
Ablauf (Beispiel):
8. Anmeldung erfolgreich
abgeschlossen,
Dienst kann genutzt werden.
Beispielabbildung
Vorteile des elektronischen
Identitätsnachweises
Einfache und sichere Identifizierung im Internet
Erhöhung der Sicherheit bisheriger Passwortidentifizierung
darunter:
Erhöhung der Sicherheit von PIN-Verfahren
bisher:
künftig:
Passwort oder PIN
Personalausweis + PIN
= nur Wissen
= Besitz + Wissen
Sichere medienbruchfreie Abwicklung von Online-Diensten, unabhängig
von Öffnungszeiten
Berechtigungszertifikat mit Erforderlichkeitsprüfung; Datenübermittlung
nur im Rahmen des Berechtigungszertifikats
Einheitliche standardisierte Schnittstelle Î überwiegend Nutzung des
neuen Ausweises zur Authentisierung bei Online-Diensten
Richtigkeit der online übermittelten personenbezogenen Daten
Verschlüsselte Übertragung
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Anwendungsgebiete
Zugang mit Pseudonym
Altersverifikation
Altersverifikation
Bürgerdienste
Kiosksysteme / Infoterminals
Automat. Formularbefüllung
Elektronische Signatur
Online-Registrierung
Zutrittskontrollen
Barrierefreie Internetdienste
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Zugriffsberechtigung
nur mit Berechtigungszertifikaten
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
(Verwaltungsverfahren)
Antragseingang
5.
Antragsprüfung
6.a
Entscheidung
BSI
Sperrlistenbetreiber
Gebührenstelle
B
€
Berechtigung
Bescheid
7. Gebühr für
(inkl. Gebühren
Verwaltungsakt
für Verwaltungsakt)
6.b
B
Berechtigung
f
2.
3.
Diensteanbieterspezifische
Sperrmerkmale
DA-pezifischen
Sperrlisten
10.b Abruf von
Berechtigungszertifikaten
Sperrmerkmale
Akkreditierung
DV-Zertifikat
Zertifikate
zu Marktpreisen
eID-Server
8.
Diensteanbieter (DA)
1.
9. Umrechnung in
10.a Abruf von
Antrag
f
Root
CVCA
Einfache Umrechnung der
Sperrkennwörter der Sperrliste
für Trustcenter
(formell & inhaltlich)
4. Antrag auf
Akkreditierungsstelle
f
Vorlage
Berechtigung
und Bezahlung
Berechtigung
€
Öff. Schlüssel
Trustcenter (ZDA)
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Anforderungen an den Diensteanbieter
Diensteanbieter ( § 2 Abs. 3 PAuswG) sind
¾natürliche und juristische Personen,
¾die zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen
Verwaltung oder zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke
¾den Nachweis der Identität oder einzelner Identitätsmerkmale
des Ausweisinhabers benötigen
Anforderungen gemäß § 21 Abs. 2 PAuswG
¾ kein rechtswidriger Zweck
¾ keine geschäftsmäßige Übermittlung von Daten
¾ Nachweis der Erforderlichkeit der Datenkategorien für den
Geschäftszweck
¾ Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
¾ keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung
Ziele des Anwendungstests
Frühzeitige Einbindung der Diensteanbieter für E-Business/ EGovernment bei der Erprobung der Technik
Test des elektronischen Identitätsnachweises für E-Business- und
E-Government-Dienste, Automaten und Offline-Systeme
Test der Public Key Infrastructure (Berechtigungszertifikate +
Sperrmanagement)
Breite Teilnahme von Diensteanbietern unterschiedlicher
Branchen und viele potentielle Personalausweisinhaber als
Probanden
Optimierung der erforderlichen Supportstrukturen für das
Gesamtverfahren
Schaffung einer validen Anzahl attraktiver Einsatzmöglichkeiten für den elektronischen Personalausweis,
die ab dem 01.11.2010 verfügbar sind!
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Der zentral koordinierte Anwendungstest
E-Government
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E-Finanzservice
E-Business
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Testszenarien des Anwendungstests
Altersverifikation (Zugriff auf altersbeschränkte
Dienstleistungen)
Registrierung für Dienstleistungen, Portale oder
Internetbenutzerkonten
Registrierung für Dienstleistungen unter Verwendung des
Pseudonyms
Automatisches Ausfüllen von Web-Formularen
E-Government-Suiten im virtuellen Rathaus
Eröffnung eines Benutzerkontos und Anmeldung am
sicheren DE-Mail-Dienst
Zugangskontrolle (z.B. Zugang zum Firmengelände)
Online-Beantragung einer qualifizierten elektronischen
Signatur
Internetservices für behinderte Mitmenschen
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Registrierung für den offenen Anwendungstest
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Datenschutz und Datensicherheit
mit dem neuen Personalausweis
RF-Prozessorchip ist vielseitig verwendbar
Kurze Reichweite
Starke Transportverschlüsselung (kontaktlos)
Starke kryptografische Verfahren im Chip
Abgeschottete Chipbereiche für
Biometrie-, und eID- und Signaturfunktion
Kann nicht geklont werden
Grundsatz der gegenseitigen Authentisierung
Kein Auslesen ohne Berechtigungszertifikat
Zukunftssichere Kryptografie
PIN kann geändert werden
Algorithmen sind updatefähig
Vom BSI geprüfte Verfahren
Beantragungs- und Ausgabeprozess
Ausweisbehörde
Ausweishersteller
Ausweisbehörde
Ausweisinhaber
Nutzung eIDFunktion
Auflegen nPA
Beantragung des
neuen PA
Datenübermittlung
Eingabe PIN
Versand
nPA
Produktion neuer PA
Ausgabe neuer PA
Signaturanbieter
Aktivieren Signaturfunktion (QES)
Versand
PIN-Brief
Ausweisinhaber
Erhalt Brief mit PIN,
PUK, Sperrkennwort
Ausweisinhaber
Nutzung Signatur
Neue Abläufe in den Personalausweisbehörden
Datenübermittlung
Lieferung
Personalausweis
Ausweishersteller
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Ausweis
sperren
Sperrdienst
Daten
ändern
Änderungsdienst
Ausweis
abholen
Ausgabeverfahren
Ausweis
beantragen
Antragsverfahren
Personalausweisbehörde
Bürgerinnen und Bürger
Übermittlung der
Sperrinformation
Sperrlistenbetreiber
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Ausweis beantragen
ePA sperren / entsperren
Ausweis abholen
Bürger
Daten ändern
Personalausweisbehörde
Daten anzeigen
Beantragung +
Erfassung
Empfang &
Ausgabe
Visualisierungsdienst
Änderungsdienst
Erfassungssystem
Verwaltungssystem
Terminal
inkl. Lesegerät
Änderungssystem
g
Übermittlung der
erfassten
Daten an den
Ausweishersteller
Empfang der
Personalausweise
g
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von dem
Ausweishersteller
Signatur-/
Zertifikatsanfragen
Signatur-/
Zertifikatsanfragen
g
EAC-Box
g
Ausweishersteller
Zertifikatsanfragen
an DVCA für
Ausweisbehörden
Sperrdienst
Sperrsystem g
g
Empfang Übermittlung
Sperrinforma- Sperrinfortionen vom mationen an
Ausweis- Sperrlistenhersteller
betreiber
g
g
Sperrlisteng
betreiber
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Änderungsterminal für die Personalausweisbehörden
Aus- /Einschalten eID-Funktion
Neusetzung Geheimnummer
Änderung der im Chip
gespeicherten Anschrift
Breite: 22 cm
Tiefe: 19 cm
Höhe: 9 cm
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Neue Abläufe - Beantragung
Erfassung des Ordens- und Künstlernamens
Erfassung und Qualitätssicherung des Gesichtsbildes (Biometrieanforderungen wie
ePass)
Information des Bürgers über die Freiwilligkeit der Abnahme von Fingerabdrücken und
über das Benachteiligungsverbot
Schriftliche Erklärung des Antragstellers auf Nachfrage der Ausweisbehörde, ob er
Fingerabdrücke erheben und speichern lassen möchte
Ggf. Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdrücke – Verfahren wie ePass
Ausgabe des Informationsmaterials zu den neuen Funktionen (insb. eID-Funktion)
Schriftliche Bestätigung des Empfangs des Informationsmaterials durch Antragsteller
Angabe, ob der PIN-/ PUK-Brief an die Adresse des Antragstellers zu senden ist oder ob
berechtigte Gründe für die Versendung an die ausstellende Personalausweisbehörde
vorliegen
Unterschrift ab einem Alter von 10 Jahren zum Abdruck im Ausweis
Elektronische Übermittlung aller Ausweisantragsdaten
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Neue Abläufe - Ausgabe
Speicherung des Sperrkennworts im Personalausweisregister
Ausgabe des Ausweises an Antragsteller nur nach Prüfung der technischen
Funktionsfähigkeit
Schriftliche Erklärung des Bürgers zum Erhalt des PIN-Briefes, ansonsten nur Ausgabe
mit ausgeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis,
ggf. Aushändigung des PIN-Briefes
Schriftliche Erklärung des Antragstellers über 16 Jahren, ob er eID-Funktion nutzen
möchte
Ggf. Ausschalten der eID-Funktion im Chip und Speichern dieser Tatsache im PARegister
Hinweis: Ausweishersteller schaltet eID-Funktion ein (ausgeschaltet nur bei
Antragstellern unter 16 Jahren)
Anzeigen der im Chip gespeicherten Daten
Löschung der Fingerabdrücke spätestens bei Abholung des Ausweises
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Abläufe für den Änderungsdienst *)
Aus-/ Einschalten eID-Funktion
Neusetzung Geheimnummer
Änderung der Adresse
Feststellen der Identität
Feststellen der Identität
Feststellen der Identität
Abgabe einer schriftlichen
Erklärung
Änderung der Geheimnummer
durch den Ausweisinhaber in der
PA-Behörde
Änderung der Anschrift im Chip
mit Hilfe eines hoheitlichen
Berechtigungszertifikats und der
sechsstelligen Zugangsnummer
Ein- bzw. Ausschalten der eIDFunktion und Speicherung der
Tatsache im PA-Register
Bei Einschaltung: Initiierung der
Neusetzung der Geheimnummer
und auf Wunsch Mitteilung des
Sperrkennwortes
Organisatorische Sicherstellung,
dass die PA-Behörde keine
Kenntnis von der
Geheimnummer erlangt
Dokumentation des Datums und
der Uhrzeit der Ein- bzw.
Ausschaltung im PA-Register
Aufbringen eines Aufklebers mit
eindeutiger Adresse,
Dienststempel, Seriennummer
und transparenter Schutzfolie
auf der Rückseite der
Personalausweiskarte
Speicherung der geänderten
Adresse im Melderegister
*) ohne Berücksichtigung von ausstellender und nicht ausstellender Behörde
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Sperrmöglichkeiten für den elektronischen
Identitätsnachweis
Bürger
Sperr- / Entsperrmeldung
nach Identifizierung
Sperrmeldung unter Angabe Name,
Vorname, Geburtsdatum und Sperrkennwort
Sperrmeldung unter Angabe Name,
Vorname, Geburtsdatum, Sperrkennwort
Hotline
Ausweisbehörde
(Berechnung Sperrhash)
(Berechnung Sperrhash)
Sperrung/ Entsperrung mit Sperrhash
Sperrung mit Sperrhash
Sperrung mit Sperrhash
Sperrlistenbetreiber
Sperrliste mit allgemeinen Sperrmerkmalen
Zertifizierungsdiensteanbieter
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Dienstespezifische Sperrlisten
Elektronischer Identitätsnachweis
Diensteanbieter
Abgleich diensteund karten-spez.
Sperrmerkmal
Sperrliste
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Zeitplan: Rechtlicher Rahmen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
9 verkündet: 18. Juni 2009
§§
Personalausweisverordnung (PAuswV) mit Verweis auf
Technische Richtlinien
9 Kabinettbeschluss: 21. April 2010
¾ Bundesrat: 04. Juni 2010 (BR-Drucks. 240/10)
Personalausweisgebührenverordnung
¾ Bundesrat: 09. Juli 2010
Änderung der Passverordnungen
¾ Bundesrat : 09. Juli 2010
Vorläufige Durchführungshinweise
¾ 1. Entwurf: 30. Juni 2010;
¾ 2. Entwurf : 1. Oktober 2010
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Struktur und Inhalte der Personalausweisverordnungen
§
Personalausweisverordnung:
Kapitel 1:
Allgemeine Vorschriften (Normen, Begriffsdefinitionen) K
Kapitel 2:
Übermittlung der Ausweisantragsdaten
Kapitel 3:
Produktion
Kapitel 4:
Aushändigung
Kapitel 5:
Änderung von Daten
Kapitel 6:
Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises
Kapitel 7:
Sperrung und Entsperrung des elek. Identitätsnachweises
Kapitel 8:
Beantragung von Berechtigungen
Kapitel 9:
Ausgabe von Berechtigungen
Kapitel 10:
Schlussvorschriften
§
Anlagen:
Anhang 1:
Anhang 2:
Anhang 3:
Anhang 4:
Anhang 5:
Technische
Richtlinien
Technische
Verweise
Muster des Personalausweises
Muster des vorläufigen Personalausweises
Formale Anforderungen an die Einträge im Personalausweis
Übersicht über die Technischen Richtlinien des BSI
Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
K
Richtlinien
Technische
------------------Richtlinien
------------------------------------------------------------------------K
------------------------------------------------------------------------K
-------------------------------------------------------
Gesonderte Personalausweisgebührenverordnung
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Regelungen der Personalausweisverordnung (1/2)
Keine Gebührenregelungen
Muster für Personalausweis (Anhang 1) und Änderungsaufkleber,
vorläufigen Personalausweis (Anhang 2)
Keine Vorgaben für das „Wie“ der Kommunikation zwischen den
Ausweisbehörden
Bestätigung des Eingangs des Sperrkennwortes gegenüber
Ausweishersteller. Ausweishersteller fragt nach, wenn nach 3 Werktagen
keine Eingangsbestätigung vorliegt (§ 15 Abs. 3)
Dokumentationspflichten der Personalausweisbehörde (§ 4)
Erfassung der Anschrift, einschließlich Postleitzahl (§ 6)
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33
Regelungen der Personalausweisverordnung(2/2)
PIN-Brief nur an Antragsteller, die mindestens 15 Jahre und 9
Monate alt ist (§ 17 Abs. 5)
Antragsteller muss bei Abholung schriftlich bestätigen, dass er den
PIN-Brief erhalten hat (§ 17 Abs. 7); Bestätigt der Ausweisinhaber
nicht den Empfang: Ausgabe nur mit ausgeschaltetem
Identitätsnachweis (§ 18 Abs. 2)
Absender des PIN-Briefs ist die postalische Anschrift der
ausstellenden PAB (§ 17 Abs. 1)
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Technische Infrastruktur
XhD-Data Exchange Format
DOI-Zertifikate (Deutschland-Online Infrastruktur)
Einführung von XhD bis zum 1. November
2010 ohne Übergangsphase für den
neuen Personalausweis
Einführung von XhD auch für den ePass
bis zum 1. November 2013 mit einer
Übergangsphase von 3 Jahren
BIO-API 2.0
Die Nutzung der Bio-API 2.0-Software ist
sowohl für den neuen Personalausweis als
auch den ePass zum 1.November 2010
verpflichtend
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Die Nutzung der DOI-Zertifikate für elektronische
Signaturen sind verpflichtend ab dem 1. November 2010;
bereits existierende Zertifikate bleiben gültig und können
auch nach dem 1. November 2010 bis zu ihrem
Ablaufdatum weiter verwendet werden.
OSCI-Transport
Verwendung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) für OSCI-Transport
Zentrale Registrierung aller Personalausweisbehörden und
des Personalausweisherstellers im DVDV gemäß der
Technischen Richtlinie des BSI: “Sichere Szenarien für die
Kommunikationsprozesse hoheitlicher Dokumente” [TR03132]
35
Prüfliste für Personalausweis-und Passbehörden
zur neuen Kommunikation
1
Signaturkarte inklusive Kartenzertifikat
Beantragt?
Erhalten?
Freigeschaltet und Aktiviert?
2
Inhaltsdatenverschlüsselungszertifikat
Beantragt?
Erhalten?
Aktiviert?
3
OSCI-Zertifikat
Beantragt?
Erhalten?
Aktiviert?
4
Intermediärsbetreiber
Mitteilung des OSCI-Zertifikats
Einrichtung des Postfachs
5
Behörden-ID und Behördenschlüssel
6
Beauftragung der Pflegenden Stelle
7
DVDV-Eintrag durch pflegende Stelle
8
EWO-Verfahren ist XhD-fähig
9
Testantragstellung
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Bildung der Behörden-ID und des
Behördenschlüssels abgeschlossen?
Beauftragung mit dem Eintrag ins DVDV
Benennung der erforderlichen Daten?
Eintrag in das DVDV ist laut Pflegender
Stelle erfolgt und Quittierung wurde
erhalten
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
bis 31. Mai(es sei denn
die rote X-Safe-Karte ist
über den 1. 11. gültig)
31. Mai
30. Juni
4
4
4
15. Juli
30. Juli
30. September
September/
Oktober
36
Feldtest in Personalausweisbehörden
EWOHersteller
Behörde
EWOHersteller
Behörde
ADKOM
Burg – Sachsen-Anhalt
Baddeckenstedt – Niedersachsen
HSH
AKDB
Ansbach – Bayern
Potsdam – Brandenburg
Wunstorf – Niedersachsen
Neuwied – Rheinland-Pfalz
Halle – Sachsen-Anhalt
DZ BW
Taucha – Sachsen
Kornwestheim – Baden-Württemberg
Offenburg
Ravensburg – Baden Württemberg
Schleupen
Coswig – Sachsen-Anhalt
Nienburg – Sachsen-Anhalt
Mansfelder Grund-Helbra – Sachsen-Anhalt
MPS
Bergkamen - Nordrhein-Westfalen
Wadern – Saarland
EKOM 21
Hagen – Nordrhein-Westfalen
Haren - Niedersachsen
Fürstenfeldbruck - Bayern
Schenefeld – Schleswig-Holstein
Unterschleißheim (26.400) – Bayern
Kassel – Hessen
Gießen – Hessen
GES
Leverkusen – Nordrhein-Westfalen
Saskia
Bad Schlema – Sachsen
Flöha – Sachsen
KAI Gruppe
Buxtehude – Niedersachsen
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37
Ziele des Feldtests
Zeitraum
Integrationsfähigkeit
Akzeptanz
Optimierung
Komponenten
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4. Januar 2010 bis 12. Juni 2010
Nachweis der Integrationsfähigkeit der Module und Komponenten in die
Echtumgebungen:
-
zur Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
-
zum Änderungsmanagement, inkl. der Anbindung der PKI für den
Änderungsdienst am Arbeitsplatz
-
zum Sperrmanagement
Nachweis der Praxistauglichkeit, Handhabbarkeit und Akzeptanz des gesamten
Verfahrens
Optimierung der Abläufe, Module und Komponenten
Optimierung des Informations- und Schulungsmaterials bzgl. Vollständigkeit,
Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit
38
Zeitplan Feldtest (1/2)
26. April
Lieferung fehlerbereinigter Software durch BDr.
Start Pretest-Phase II (Testanträge PA/Pass+Test
Produktionsweiche)
07. Mai
Alle Kern-EWO-Behörden in Phase I
Übermittlung von XhD-Testdaten mit neuen Zertifikaten über DVDV,
XhD-Dateneingang in BDr.
17. Mai
Start Phase II (Wirkbetrieb Echtanträge PA+Pass mit XhD,
Produktion bisherige PA, Pässe
4.Juni
7. Juni
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Alle Behörden (auch DIGID-Behörden) im Wirkbetrieb Phase I+II
Lieferung fehlerbereinigter Softwaremodule durch BDr.
Start Phase III für alle Behörden (Phase II+ Anonymisierte
Testdaten auf nPA-Produktion, Übermittlungen der neuen
Nachrichtenobjekte, insb. Sperrkennwort, neue Ausweisproduktion
39
Zeitplan Feldtest (2/2)
15. Juni
Start Kommunikation mit BVA-Sperrregister
(Sperrungen/Entsperrungen/Auskünfte)
9. Juli
Lieferung Änderungsboxen für Feldtest mit finaler Version
12. Juli
19. Juli
Anschluss und Inbetriebnahme Änderungsboxen
Lieferung Softwaremodule Produktversion – (incl. Änderungs- und
Visualisierungsfunktionen – kein Integrationsaufwand)
Betriebsaufnahme PKI für Änderungsdienst
19. Juli- 23. Juli
Test Änderungsterminals mit Änderungsdienst und Visualisierung
23. Juli
Ende Feldtest
15. September
Abschlussbericht
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40
Wichtige Meilensteine der letzten Monate
Oktober 2009
9 Start Anwendungstest
November 2009:
9 Treffen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den
Landesdatenschutzbeauftragten
Dezember 2009:
9 Veröffentlichung des Musters des neuen Personalausweises
9 Start des Rollouts der Module für Feldtestbehörden
9 Informationsveranstaltung für Feldtestbehörden und Verfahrensentwickler im BMI
9 Start der Informationsmaßnahmen Personalausweisbehörden
durch Versand des ersten Newsletters
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41
Wichtige Meilensteine der letzten Monate
Januar 2010:
9 Länderversendung Personalausweisverordnung
9 Versand eines Sicherheitsleitfadens für Ausweisbehörden
9 Start des Feldtests
9 BMI-Vorschlag zur künftigen Verwaltungskostenpauschale
9 Fertigstellung eines Entwurfs des Handlungsleitfadens für Personalausweisbehörden
März 2010:
9 CEBIT
9 Anwendungstest: Alle Systemkomponenten im Echtbetrieb
9 Konzeption Schulung der Personalausweisbehörden
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42
Wichtige Meilensteine bis zur Einführung
April 2010:
9 Kabinettbeschluss Personalausweisverordnung
9 Treffen mit Verfahrensentwicklern
Mai 2010:
9 Start Beantragung Berechtigungszertifikate für Diensteanbieter der VfB
9 Kurzleitfaden „Technische Kommunikationsprozesse“
Verteilung Handlungsleitfaden (Zwischenfassung)
Festlegung der Gebühr
Treffen mit den Pflegenden Stellen im BMI (17. Mai)
Treffen Feldtestbehörden im BSI
Juli 2010:
Start der Schulungs- und Informationsmaßnahmen für Personalausweisbehörden
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43
Rollout für Personalausweisbehörden
15. Juli
Rollout der Softwaremodule an alle Behörden
1. Juni – 30.September Umstellung XhD-Betrieb in allen Behörden
September
Rollout Änderungsboxen für alle Behörden
September/Oktober
Vorgezogener Wirkbetrieb für alle Behörden
1. November 2010
9
Testantragstellung
9
Sperrwortübermittlung
9
Änderungsdienst
9
Sperrdienst mit BVA-Sperrregister
Einführung des neuen Personalausweises
Inkrafttreten des Personalausweisgesetzes
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44
Informationen für Personalausweisbehörden
Newsletter monatlich
Handlungsleitfaden für Personalausweisbehörden
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch
Multiplikatoren
Elektronisches Lernprogramm (eLearning-Module)
Website zum Personalausweis , u. a. Bereich für
Personalausweisbehörden
Informationsbroschüre für Bürgerinnen und Bürger
Film „High noon im Bürgeramt Leerbach“, Teil 2
Ausweisbroschüre
Vorläufige Durchführungshinweise
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45
Schulungsinhalte
Grundsatz: Gleicher Aufbau und Inhalte im
Handlungsleitfaden, in den e-Learningmodulen und
Multiplikatorenschulungen
Der neue Personalausweis und seine elektronischen Funktionen
Elektronischer Identitätsnachweis
Beantragung, Datenübermittlung und Produktion
Ausgabe
Änderungsdienst
Sperrdienst
Support – Welche Hilfen gibt es
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Elektronisches Lernprogramm für
Personalausweisbehörden
Inhalte: Handlungsleitfaden
Bereitstellung ab August 2010
7 Module (20 – 25 Minuten), jeweils mit Multiple-Choice-Test
Abschlusstest mit elektronischem Schulungszertifikat
Module können jederzeit unterbrochen werden.
Bereitstellung über Lernplattform der BAKÖV oder als CD-Rom
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Multiplikatorenschulungen
Konzeption abgeschlossen (Februar 2010)
Benennung von 60 Multiplikatoren durch Länder und kommunale Spitzenverbände bis
zum 30. April
Fertigstellung der Schulungsunterlagen durch BMI (Mai 2010)
3 Schulungsveranstaltungen für Multiplikatoren in Berlin mit Bereitstellung der
Schulungsunterlagen (Juni 2010)
Länder übernehmen Vorbereitung und Durchführung der regionalen Schulungen
Regionale Schulungsveranstaltungen der Ausweisbehörden durch Multiplikatoren (Juli –
Oktober 2010)
Erfahrungstreffen BMI mit Multiplikatoren (Anfang Oktober)
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www.personalausweisportal.de
Kampagnenwebsite für die Öffentlichkeit
Umfassende Information zu den neuen
Funktionen und Anwendungen, sowie
Hilfestellungen für die Bürger
Pressematerial und Download von Broschüren
Informationen für potentielle Diensteanbieter
und Zertifizierungsdiensteanbieter
Behördenbereich
Passwortgeschützter Bereich
Rechtliche Grundlagen: Gesetz und Verordnung
Hilfestellungen zu den neuen Verfahren
Newsletter
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49
Bürger-Hotline und Supportstruktur für
den neuen Personalausweis
First Level Support
Anfragen zum neuen PA
Bürgerinnen und Bürger
Servicenummer 0180-1 333 333
BürgerService neuer
Personalausweis
Direkte Kontaktierung
der zuständigen PABehörde
Lösungsquote > 60 %
Weiterleitung nicht beantworteter Anfragen
Second Level Support
Anfragen zur Antragsstellung
Bundesministerium des
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