Aktionärsdarlehen

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Sanierung
• Definition: Unter einer Sanierung versteht man alle
Massnahmen, die zur finanziellen (Liquidität) und
wirtschaftlichen (Erfolg) Gesundung eines
Unternehmens führen (B. Röösli).
•Problemstellung: Die Unternehmung ist Zahlungsunfähig, der Verlustvortrag weist auf eine Unterbilanz
hin, eine Überverschuldung (Fremdkapital übersteigt
Aktiven) liegt vor oder die Erfolgsrechnung weist eine
ungenügende Wirtschaftlichkeit aus.
•Beispiel: Mistery-Park
Dr. John Hess
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Unterbilanz
• Unterbilanz (OR 725)
Verlustvortrag < 50 % des Aktienkapitals und
gesetzlichen Reserven = keine gesetzlichen Folgen
Verlustvortrag > 50 % = GV und
Sanierungsmassnahmen
Verlustvortrag > Eigenkapital = Überschuldung. Es
muss eine Zwischenbilanz erstellt werden und der
Richter muss benachrichtigt werden.
Dr. John Hess
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Überschuldung
• Überschuldung
Echte: Es sind keinerlei stille Reserven vorhanden
Unechte: Stille Reserven können aufgelöst werden
Verdeckte: Überbewertung oder Unterbewertung
der Aktiven Passiven liegt vor.
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Finanzielle Sanierungsmassnahmen
•
Veränderung des Eigenkapitals
Herabsetzung des Aktienkapitals und neue
Aktienemission
• Veränderung des Fremdkapitals
Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
Gerichtlicher Nachlassvertrag
Dr. John Hess
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Finanzielle Sanierungsmassnahmen
•
Veränderung der Struktur der Aktiven
Zession (Abtretung von Forderungen),
Herabsetzung von Beständen (Waren,
Debitoren)
Veräusserung von langfristigen Aktiven
(Bsp. Liegenschaften)
Dr. John Hess
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Betriebswirtschaftliche
Sanierungsmassnahmen
•
•
•
•
•
Aenderung der Strategie
Redimensionierung (Abbau des Volumens)
Reorganisation (Hierarchie, Ablauf, Führung)
Verbesserung der Finanzierungsstruktur
Controlling (Planung, Kostenmanagement,
Kalkulation etc.)
• Expansion (Schritt nach vorne!)
Dr. John Hess
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