Kostenträger II

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Äquivalenzziffernkalkulation I

Divisionskalkulationen können nur für Einprodukt Unternehmen bzw. Einprodukt-Teilbereiche angewendet werden (Voraussetzung 1). Wird die 1. Voraussetzung aufgehoben (Voraussetzung (2) und (3) bleiben bestehen): Anwendung der einstufigen Äquivalenzziffern kalkulation. Voraussetzung: Es muss sich um artverwandte Produkte handeln (Sorten).

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Äquivalenzziffernkalkulation II

Definition Äquivalenzziffer: Die Äquivalenzziffer eines Produktes gibt an, in welchem Verhältnis die Kosten dieses Produktes zu den Kosten eines Einheitsproduktes mit der Äquivalenzziffer 1 stehen. Äquivalenzziffern werden einmalig ermittelt (z.B. durch empirische Untersuchungen) und dann in den folgenden Perioden wieder verwendet. © Dr. John Hess 2

Äquivalenzziffernkalkulation IV

Beispiel: In einem Blechwalzwerk verursacht Sorte A 20% mehr Kosten als Sorte B und Sorte C 10% weniger Kosten als Sorte B. Das Verhältnis der Kostenverursachung lässt sich damit in folgender Äquivalenzziffernreihe wiedergeben: Sorte A B C Äquivalenzziffer 1,2 1,0 0,9 © Dr. John Hess 3

Äquivalenzziffernkalkulation III

Terminologie: Äquivalenzziffern = Gewichtungsziffer Wertigkeitsziffer Umrechnungsfaktor Verhältniszahl der Kosten belastung Einheitsprodukt = Einheitssorte Bezugssorte Richtsorte © Dr. John Hess 4

Äquivalenzziffernkalkulation V

Vorgehensweise bei der Kalkulation:

(1) Die produzierten Mengen der einzelnen Sorten werden mit Hilfe der Äquivalenzziffern mengenmässig auf die Einheitssorte umgerechnet. Das Ergebnis ist die den ursprünglichen Produktionsmengen äquivalente “rechnerische Ausbringungsmenge” (Produktionsmenge der Einheitssorte, Gesamtrechnungsmenge, Summe der Rechnungseinheiten, Einheitsmenge).

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Äquivalenzziffernkalkulation VI

(2) Mit der rechnerischen Ausbringungsmenge wird wie bei der Divisionskalkulation weitergerechnet, d.h. man ermittelt die Kosten pro Einheit der rechnerischen Ausbringungsmenge. (3) Diese Einheitskosten werden benötigt, um anschliessend mit Hilfe der Äquivalenzziffern die Stückkosten der ursprünglichen Sorten zu ermitteln. © Dr. John Hess 6

Äquivalenzziffernkalkulation VII

Formel einstufige Äquivalenzziffernkalkulation:

k i

a

1 

x

1 

a

2

K

x

2   

a n

x n

a i

oder

k i

K i n

  1

a i

x i

a i

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Äquivalenzziffernkalkulation VIII

mit i = Index der Produktarten n = Anzahl der Produkte a i = Äquivalenzziffer des Produktes i k i x i = Selbstkosten einer Einheit des Produktes i = Gesamtmenge des Produktes i © Dr. John Hess 8

Äquivalenzziffernkalkulation IX

Für die Anwendung der einstufigen Äquivalenz ziffernkalkulation müssen die Voraussetzungen (2) und (3) (siehe Divisionskalkulation) erfüllt sein: (1) Es dürfen keine Lagerbestandsveränderungen an Halbfabrikaten entstehen (2) Es dürfen keine Lagerbestandsveränderungen an Fertigfabrikaten entstehen Muss man Zwischen- oder Endlagerung berücksichtigen  Anwendung der mehrstufigen Äquivalenzziffernkalkulation © Dr. John Hess 9

Äquivalenzziffernkalkulation X

Ist Zwischen- oder Endlagerung zu berücksichtigen, müssen mehrere Äquivalenzziffernreihen für verschiedene Bereiche gebildet werden. Diese Reihen brauchen nicht unterschiedlich zu sein: (a) Wird z.B. zur Ermittlung der Herstellungskosten die gleiche Ziffernreihe verwendet wie zur Ermittlung der Verwaltungs- und Vertriebskosten  die Relationen der Kostenverursachung zwischen den einzelnen Sorten ist bei den Herstellungskosten die gleiche, wie bei den Verwaltungs- und Vertriebskosten © Dr. John Hess 10

Äquivalenzziffernkalkulation XI

noch zu (a) Eine mehrstufige Kalkulation ist dennoch durchzuführen, da die Endlagerung von Sorte zu Sorte unterschiedlich ausfallen kann (b) Wird für die Fertigungsstufe 1 eine andere Ziffernreihe als bspw. für die Fertigungsstufe 2 verwendet  die Relation der Kosten verursachung schwankt zwischen den einzelnen Sorten von Fertigungsstufe zu Fertigungsstufe © Dr. John Hess 11

Äquivalenzziffernkalkulation XII

Ergebnis: Alle Formeln der Divisionskalkulation können analog auf die Äquivalenzziffernkalkulation angewendet werden, indem im Nenner die mit Hilfe der Äquivalenzziffern ermittelte rechnerische Ausbringungsmenge einsetzt wird.

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