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Lebensmittelüberwachung
in
BadenWürttemberg
Detlef Huhle
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
16.11.2012
Ebenen der Gesetzgebung
Europäische Gesetzgebung
• Verordnung (EU) Nr. 178/2002
• Verordnung (EU) Nr. 882/2004
• Verordnungen (EU) Nr. 852-54/2004
(Hygienepaket)
Deutsche Gesetzgebung
• LFGB
• ergänzende Rechtsvorschriften für
Lebensmittel tierischer Herkunft und
produktspezifische Regelungen
•AVV Rahmenüberwachung
Ländergesetzgebung
• Organisation der Kontrollsysteme
• Umsetzung der Rechtsvorschriften
und Durchführung der amtlichen
Kontrollen
Fachlicher Austausch
Bundesamt
Bundesministerium
Risikomanagement
für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
Risikobewertung
Bundesinstitut
(Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz)
für Risikobewertung
Abstimmung im
Gesetzgebungsverfahren und
Risikomanagement
Fachlicher Austausch
Ministerkonferenzen
Bundesforschungsinstitute und BLE
16
Landesministerien
LAV *
Amtliche Kontrollen
Koordinierung
Betriebe
Amtliche Kontrollen
* Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz
Landesämter
Unabhängige
Überprüfung
Kreise /
Kreisfreie
Städte
Anfragen
Untersuchungsauftrag
Untersuchungsergebnisse
Untersuchungsauftrag
Untersuchungsergebnisse
Beschwerden
Verbraucherinnen / Verbraucher
Beauftragte
Laboratorien
Das deutsche Lebensmittelkontrollsystem
BVL
Inspektionen, Probennahme,
Vollstreckung
Koordination auf Bundesebene
429 Behörden der
Kreise
16 Ministerien
22 Bezirksregierungen
36 offizielle Laboratorien
Aufsicht, Organisation,
Gesetzgebung
Koordination der Lebensmittelkontrolle auf Bezirksebene
Probenanalyse,
Expertenmeinungen
Organisation der Lebensmittelüberwachung
in Baden-Württemberg
Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR)
Bericht
Weisung
4 höhere Lebensmittelüberwachungsbehörden
Regierungspräsidien
Stuttgart – Karlsruhe – Freiburg – Tübingen
4 Untersuchungsämter (CVUA)
Stuttgart – Karlsruhe – Freiburg – Sigmaringen
§§ Gutachten
Proben
44 untere Lebensmittelüberwachungsbehörden
35 Landkreise und 9 Stadtkreise
Graphik: Birgit Bienzle, MLR
Was überprüft die Lebensmittelüberwachung ?
 Lebensmittel
 kosmetische Mittel
 Bedarfsgegenstände
(Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem Menschen in
Berührung kommen)
 Wein
 Tabakerzeugnisse
 Überwachung läuft strichprobenartig und
risikoorientiert
Folie 6,
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Auf was prüft die Lebensmittelüberwachung ?
Einhaltung der Rechtsvorgaben
„Schutz der Gesundheit“
„Schutz vor Irreführung“
Fremdkörper
Hygiene
chemische
Rückstände und
Kontaminanten
mikrobiologische
Kontamination
Bestrahlung
GVO
Qualität
Verderb
Nachgemachte
Lebensmittel
Zusatzstoffe
Kennzeichnung /
Kenntlichmachung
Ernährung / Nährstoffe
Folie 7,
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Krisenmanagement
- Entstehung der Bund-Länder-Vereinbarung
 Auslöser EHEC-Epidemie 2011, Beschluss der 7. VSMK, die
Abstimmung bei länderübergreifenden Krisenfällen zu
optimieren.
 Die "Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem
Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" wurde von der 8. VSMK
einstimmig gebilligt.
 Formal noch nicht in Kraft, jedoch sinngemäß bereits während des
durch chinesische Tiefkühlerdbeeren ausgelösten NorovirenAusbruchs in Ostdeutschland im Sommer 2012 erfolgreich
angewandt.
 Derzeit im Unterzeichnungsverfahren in den Ländern
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Krisenmanagement
- Inhalte der Bund-Länder-Vereinbarung
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Krisenmanagement
- Ziele / Inhalte Bund-Länder-Vereinbarung
 Abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich Maßnahmen
und vor allem der Kommunikation
 BMELV kann Krise „ausrufen“, wenn ein Vorfall nicht mit
Routineverfahren zu beherrschen ist.
 Einberufung Krisenrat
- Lageeinschätzung / Lagebild
- grundlegende Vorgaben, Strategien
- Abstimmung wesentlicher Fragen
 Übertragung bestimmter operativer Aufgaben an die TaskForce.
- Ermittlung der Ursachen sowie Vorschläge zur Abstellung
eines Problems
- Bündelung und Koordination des Fachwissens
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Lebensmittelüberwachung
- Baden-Württemberg Zahlen 2011
232.374 registrierte Lebensmittelbetriebe
davon 72.015 mit 107.676 Kontrollbesuchen kontrolliert (= 31%)
davon 27,6 % mit Verstößen und Maßnahmen (vor allem Hygiene und
Kennzeichnung, 31 % bei Gemeinschaftsverpflegung und
Gaststätten)
Ahndung: 391 Strafverfahren, 2.450 Owi-Verfahren, 1.838
Bußgeldbescheide, 4.362 Verwarnungen
1.595 sofortige Betriebsschließungen
51.282 untersuchte Proben
davon 47.314 Lebensmittel, 1.482 Kosmetika, 2.186
Bedarfsgegenstände und 283 Tabakerzeugnisse, außerdem
Radioaktivität, Trinkwasser.
davon beanstandet: 17 % der Lebensmittel, 23% der Kosmetika, 30 %
der Bedarfsgegenstände und 6 % der Tabakerzeugnisse
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Lebensmittelüberwachung
- Baden-Württemberg Schulverpflegung Zahlen 2011
2.265 registrierte Schulverpflegungen (12.878 Küchen und Kantinen
gesamt)*
davon 836 kontrolliert (= 37 %)
davon 60,8 % mit allen Verstößen, die teilweise auch nicht zu behördliche
Maßnahmen geführt haben (im Vergleich 66,8 % bei Küchen und
Kantinen insgesamt), vor allem
 Eigenkontrollsystem, Personal- und Betriebshygiene, Bauliches,
Temperaturüberwachung, Kennzeichnung
Probenuntersuchungen in Einrichtungen zur
Gemeinschaftsverpflegungen überwiegend nur anlassbezogen
sinnvoll!
25 Betriebe beprobt, davon 6 (=24%) beanstandet.
im Vgl. Küchen und Kantinen gesamt: 552 Betriebe beprobt, davon 19 %.
* Die Zahlen sind nicht mit denen der Vorgängerfolie vergleichbar, da zum einen nicht unbedingt von einer vollständigen
Erfassung der Betriebe ausgegangen werden kann und zum anderen die „Verstoßquote“ deutlich höher ist, weil hier
auch geringfügige Verstöße enthalten sind, die nicht zu amtlichen Maßnahmen geführt haben.
Vielen Dank für Ihr Interesse!