Schulische Uebergaenge – ein holpriger Weg

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Transcript Schulische Uebergaenge – ein holpriger Weg

Schulische Übergänge –
ein holpriger Weg !?
Herbstplenartagung des
Landeselternrates
12. November 2010
Übergang vom Kindergarten in die
Grundschule
gesetzliche Grundlagen:
• SGB VIII
• Kindertagesförderungsgesetz M-V einschließlich
der entsprechenden Verordnungen und Erlasse
(Abstimmung Kita – Schule)
• Schulgesetz M-V, § 13 Abs. 2 einschließlich der
entsprechenden Verordnungen und Erlasse
(Anknüpfen an vorschulische Erfahrungen
und individuelle Ausgangslagen)
• Die Arbeit in der Grundschule
Verwaltungsvorschrift des BM vom
10. August 2009 Ziffer 2
(Übergang in die Grundschule
- Kontinuität
- Information der Eltern über den
Übergang und die neuen Anforderungen)
Kindertageseinrichtung und Schule haben
je einen eigenen gesetzlich bestimmten
Bildungs- und Erziehungsauftrag
Mittelpunkt Kita:
• individuelle Interessen
• Eigenthemen
• individueller Lern- und
Entwicklungsfortschritt
• Kompetenzerwerb und
die Entwicklung und
Stärkung persönlicher
Ressourcen
Mittelpunkt Schule:
• institutioneller Rahmen
für formale Bildung
• Unterricht in klar
definierten Strukturen
• Lernhaltung
• Arbeitstechniken
• Bewertung
Zusammenarbeit von Schule und
Kindergarten
(zwingend zu regeln in
Kooperationsvereinbarungen)
•
•
•
•
Inhalte
Besonderheiten des Übergangs
Ziele, Inhalte und Formen der Zusammenarbeit
Aufgaben von Kitas und Schulen
Geeignete Maßnahmen, um den
Übergang zu erleichtern:
• Kindergartenkinder besuchen die Schule
• gemeinsame Tage der offenen Türen
• gemeinsame Vorbereitung und Durchführung
von Projekten
• gemeinsame Informationsabende für Eltern
• gemeinsame Veranstaltungen wie Feiern,
Spielnachmittage …
• gegenseitiger Austausch von Lern- und
Lehrmaterialen
• gemeinsame Fort- und Weiterbildungen
Ziele der Zusammenarbeit mit den Eltern
Eltern durch umfassende Beratung in den
Übergangsprozess einbeziehen wie
beispielsweise:
• Hilfen für den Übergangsprozess aufzeigen
• Möglichkeiten der Mitgestaltung des
Übergangsprozesses erläutern
• Stärkung der Fähigkeit, die erhöhten
Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie
Beruf und Schule zu erfüllen
Qualitätskriterien
• Es gibt ein gemeinsames Grundverständnis vom
Kind und von Bildungs- und
Erziehungsprozessen.
• Der Übergang wird gemeinsam unter
Einbeziehung der Eltern gestaltet.
• Sowohl die Fachkräfte in den
Kindertageseinrichtungen als auch die Lehrkräfte
in der Schule kennen die Inhalte der
Bildungskonzeption als Grundlage für die Arbeit in
Kindertageseinrichtungen und die Inhalte der
Rahmenpläne für die Schule.
• Eine Kooperationsvereinbarung ist abzuschließen
und umzusetzen.
Grundsätzlich gilt:
• Kinder werden individuell gefördert und an ihrem
Entwicklungsstand abgeholt
• Grundsätze der Zusammenarbeit von
Kindergarten und Schule sind im
Schulprogramm festzulegen
(SchulG M-V, §13 Abs.2)
Übergang von der Grundschule in die
Orientierungsstufe
gesetzliche Grundlagen:
• Schulgesetz M-V, § 13 Abs. 2, einschließlich der
entsprechenden Verordnungen und Erlasse
(Vorbereitung der Schüler auf die
Orientierungsstufe)
• Die Arbeit in der Grundschule Ziff. 14
(Vorbereitung des Übergangs in Klasse 4)
Vorbereitung des Übergangs
Klasse 4:
• Information der Eltern über Ziele und Aufgaben
der schulartunabhängigen Orientierungsstufe
• Information der Eltern über den Ablauf des
Übergangsverfahrens
Klasse 4
• Informationsveranstaltungen der aufnehmenden
Schulen zu Zielen, Anforderungen und
Arbeitsweisen der schulartunabhängigen
Orientierungsstufe
Grundschulen übermitteln die
Veranstaltungstermine
• Anmeldeverfahren (letzter Werktag im Februar)
Übergang von der Orientierungsstufe in
die weiterführende Schule
gesetzliche Grundlagen:
• Schulgesetz M-V, § 15 Abs. 2 und § 66
(Vorbereitung auf Wahl des Bildungsgangs ab
Klasse 7;
Entscheidung durch Erziehungsberechtigte,
ev. Probezeit)
• Die Arbeit in der schulartunabhängigen
Orientierungsstufe Verwaltungsvorschrift des BM
vom 10. August 2009 Ziff. 6
(die nachfolgenden Regelungen für Klasse 6)
Klasse 6
• Klassenkonferenz berät und entscheidet über
die Schullaufbahnempfehlung
• Beratung der Eltern durch Klassenlehrer und
Fachlehrer bezüglich der Wahl des
weiterführenden Bildungsganges
• Schullaufbahnempfehlung; eventuell
Probehalbjahr in Klasse 7
Grundsätzlich gilt:
• aufnehmende Schule hat den Übergang durch
geeignete Fördermaßnahmen zu erleichtern
• aufnehmende und abgebende Schule arbeiten
bei Übergängen zusammen
Übergänge im Förderschulbereich
gesetzliche Grundlagen:
• Schulgesetz M-V, § 36 Abs. 2 u. 5,
(flexibler Schuleingangsbereich, wenn möglich
Einschulung an Grundschule;
frühestmöglicher Wechsel in allgemeine Schule,
einschließlich der entsprechenden Verordnungen
und Erlasse
• Verordnung zur Ausgestaltung der
sonderpädagogischen Förderung vom
2. 9.2009, insbesondere §§ 8, 10, 11
u.19
(Gemeinsamer Unterricht, Übergang an
allgemeine Schule, berufliche Orientierung)
Zielstellungen
• integrativer Unterricht hat Vorrang
• Ziel der sonderpädagogischen Förderung an
Förderschulen ist die Vorbereitung der Schüler
auf den Übergang an die allgemeine Schule
• Nutzung alternativer Lernformen an den
allgemeinen Schulen (beispielsweise
produktives Lernen, flexible
Schulausgangsphase)
• Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt,
Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen,
Arbeitsämtern und betrieblichen Einrichtungen
Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Gesetzliche Grundlagen:
• Mittlere Reife-Verordnung v. 17.11.2009,
§ 12 Abs. 3
• (Berechtigung zum Besuch einer dreijährigen
gymnasialen Oberstufe)
Grundsätzlich gilt:
• aufnehmende Schule hat den Übergang durch
geeignete Fördermaßnahmen zu erleichtern
• aufnehmende und abgebende Schule arbeiten
bei Übergängen zusammen
Übergang in das Berufsleben bzw. zum
Studium
• Berufliche Frühorientierung Kl. 5 u. 6
• Berufsorientierung im nichtgymnasialen
Bildungsgang Kl. 7 – 10
- flexible Schulausgangsphase
- produktives Lernen
• Studienorientierung im gymnasialen
Bildungsgang Kl. 9 – 11
Verweis auf Vortrag Al 2 beim Landeselternrat
vom 14.3.2009
Wie können Eltern zu erfolgreichen
Übergängen beitragen?
• Nutzen aller Informations- und
Beratungsmöglichkeiten in den abgebenden und
aufnehmenden Bildungseinrichtungen
• Das Gespräch mit Lehrern, Erziehern und
Elternvertretern als Entscheidungshilfe suchen
• Zeit für die Kinder nehmen und deren
Vorstellungen erkennen
• realistische Entscheidungen treffen
• den Kindern die Angst vor neuen
Klassenverbänden nehmen
• die Kinder in der Auffassung bestärken, dass
Übergänge neue Entwicklungschancen eröffnen
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit