Vortrag am 27. und 28. Februar 2007

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Transcript Vortrag am 27. und 28. Februar 2007

Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
Überblick
1 Grußworte und
Informationen zum Gemeinschaftsprojekt
2 Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV
3 Überblick zum Regelwerk
4 Haushaltsausgleich im NKHR-MV
5 Einführung des NKHR-MV
6 Stand des Rechtssetzungsverfahrens
7 Fragen und Diskussion
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
1. Grußworte
Thomas Deiters
Stellvertretender Geschäftsführer
Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Matthias Lietz
Mitglied des Landtages
Stellvertretender Vorsitzender des
Lankreistages Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Projektteam NKHR-MV
Annette
Sewing
Christin
Dittmann
Dörthe
Kuchel
Daniel
Riemer
Externe
Beratung
Heinz
Deisenroth
Mittelrheinische
Treuhand
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern
 Seit 14. November 2003 Projektarbeitsgruppe im IM
 1. März 2005 - Kabinettsbeschluss
zur Vorbereitung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts
 11. April 2006 - Kabinettsbeschluss
zur Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts

NKHR-MV auf der Grundlage kommunaler Doppik

Umstellungszeitraum 2008 – 2012

Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV - Projektziele
 konstruktive Begleitung des Reformprozesses
 möglichst einheitliche Vorgehensweise im Land
 notwendige fachliche Unterstützung
insbesondere der vielen kleineren Kommunen
 Reduzierung des Aufwandes der einzelnen Kommune
durch die Erarbeitung von Leitfäden mit Praxishilfen und Empfehlungen
 Erarbeitung einer Empfehlung für das Regelwerk
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Gemeinschaftsprojekt
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Projektbeteiligte
 Vertreter des Innenministeriums
 Vertreter der kommunalen Landesverbände
 Frühstarter NKHR-MV
 Landkreise Ostvorpommern und Mecklenburg-Strelitz
 die öffentlichen Fortbildungsträger für Verwaltungen
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Projektstruktur
Lenkungsausschuss
NKHR-MV
Projektgruppe
Externe
Beratung
Projektleiterin
Qualitätssicherung
Projektteam
Projektmarketing
Vertreter IM und aus dem
kommunalen Bereich
Teilprojekt 1
Frühstarter
Teilprojekt 2
NKHR-MV
Teilprojekt 3
Fortbildung
Arbeitskreise
Workshops
Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen
Rückkoppelung
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Zeitplan
Teilprojekt 1
Workshops  Leitfäden mit Praxishilfen
Arbeitskreise
Teilprojekt 2
Arbeitsgruppen 
Entwurf Regelwerk
Gesetzgebungsverfahren
Landesregierung
Landtag
Teilprojekt 3
Sept.
2006
Dez./Jan.
2006/2007
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
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Sommer
2007
Okt.
2007
Dez.
2007
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Projektkommunikation
 Per Email [email protected]
 Internet (www.im.mv-regierung.de - Stichwort: Doppik)

offener Bereich mit Ergebnissen und
„Häufig gestellten Fragen“

interner Bereich mit allen Dokumenten
zu den Arbeitsgruppen und Workshops

Flächendeckendes Netzwerk von Arbeitskreisen mit Frühstartern

Newsletter NKHR-MV
(Den Newsletter NKHR-MV erhalten alle Interessierten per Mail zugesandt.)
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt
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2. Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV
Diplom-Kaufmann
Heinz Deisenroth
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Mittelrheinische Treuhand GmbH
Schwerin
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Gemeinschaftsprojekt
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Ziele der Reform des Gemeindehaushaltsrechts
 Vermögensdarstellung in einer Bilanz
 Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs
 intergenerative Gerechtigkeit
 Steuerung über Zielvereinbarungen
 Darstellung der Leistungen einer Verwaltung als Produkte
= Outputorientierung
 Unterstützung einer Kosten- und Leistungsrechnung
sowie des Controlling (Ziele des NSM = Neues Steuerungsmodell)
 Integration der Beteiligungen und
Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Weg geht über die Doppik, weil ...
 nur mit der Doppik ein einheitliches Rechnungswesen im
„Konzern Kommune“ möglich ist.
 es sich bei der Doppik um ein erprobtes, ressourcenverbrauchsorientiertes Rechnungssystem handelt.
 betriebswirtschaftliche Software genutzt werden kann.
 die Doppik KLR und Steuerung in der Kommune erleichtert.
 die Doppik aufgrund der weiten Verbreitung
eine hohe Zukunftssicherheit bietet.
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Vorgaben der IMK
zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
Empfehlungen für

GemHVO-Doppik oder
GemHVO-erweiterte Kameralistik

Produktrahmen mit Erläuterungen

Kontenrahmen
vgl. IMK-Beschluss vom 21. November 2003
Die Empfehlungen lassen Raum für länderspezifische Besonderheiten.
Hieraus ergeben sich die Konzeptunterschiede in den verschiedenen
Bundesländern.
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Gemeinschaftsprojekt
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Mögliche Konzeptunterschiede der Länder

Haushaltsausgleich

Verrechnung von Fehlbeträgen mit der Kapitalrücklage

Bewertung in der Eröffnungsbilanz

Differenzierter Vermögensausweis hinsichtlich Verwertbarkeit

Ergebnisspaltung (ordentliches und außerordentliches Ergebnis)

Gliederung des Eigenkapitals / Rücklagen

Bildung von Rückstellungen

Begleitung der Umsetzung (Umsetzungskonzept)
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Eckpunkte des NKHR-MV
• weitgehende Anlehnung des NKHR-MV an die handelsrechtlichen
und soweit erforderlich an die steuerrechtlichen Buchführungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
• Abweichungen von den handels- und steuerrechtlichen
Vorschriften, soweit die Besonderheiten der Kommunen dies
zwingend erfordern
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Gemeinschaftsprojekt
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Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Doppisches
Rechnungswesen
Haushaltsplanung
Finanzbuchhaltung
Planung / Kontrolle
Erfassung
Dokumentation
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Teilhaushalte
Stellenplan
Anlagen
Buchführung
Inventur
Jahresabschluss
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Bilanz
- Anhang
- Anlagen
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Kosten- und
Leistungsrechnung
Kontrolle/ Steuerung
Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung
Kostenträgerrechnung
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Gemeinschaftsprojekt
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Die drei Komponenten der kommunalen Doppik
Anlehnung an kaufmännische Buchführung und Handelsrecht
Bilanz
Finanzrechnung
Einzahlungen
./.
Auszahlungen
Aktiva
Vermögen
Liquide
Mittel
Passiva
Eigenkapital
(Saldo
der Bilanz)
Ergebnisrechnung
Erträge
./.
Aufwendungen
Fremdkapital
Liquiditätssaldo
Ergebnissaldo
Ermächtigungen für Verwaltungshandeln
Liquiditätsplanung
Vermögensmehrung
oder -minderung
Geschlossenes ressourcenverbrauchs-orientiertes Rechnungssystem
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung der Bilanz (§ 47 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)
1.
2.
3.
4.
5.
Aktivseite
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.2 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere
2.4 Liquide Mittel
Ausgleichsposten latente Steuern
Aktive Rechnungsabgrenzung
Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
Mittelverwendung
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Passivseite
1. Eigenkapital
1.1 Kapitalrücklage
1.2 Zweckgeb. Ergebnisrücklagen
1.3 Ergebnisvortrag
1.4 Jahresergebnis
2. Sonderposten
3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Mittelherkunft
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung der Ergebnisrechnung (§ 2 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)
Laufendes Ergebnis aus der Verwaltungstätigkeit
+ Finanzergebnis
= Ordentliches Ergebnis
+ außerordentliches Ergebnis
= Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen
+/- Veränderung der Kapitalrücklage
+/- Veränderung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich
+/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen
= Jahresergebnis
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Gemeinschaftsprojekt
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Gliederung der Finanzrechnung (§ 3 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)
Ermittlung des Finanzmittelüberschusses / Finanzmittelfehlbetrages
Laufende Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit
+/- Zins- und sonstige Finanzein- und –auszahlungen
= Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
+/- außerordentliche Ein- und Auszahlungen
= Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen
+/- Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
= Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag
Fortsetzung folgt
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung der Finanzrechnung (Fortsetzung)
Verwendung des Finanzmittelüberschusses bzw.
Abdeckung des Finanzmittelfehlbetrages
Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen
+/- Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit
+/- Veränderung der liquiden Mittel
= Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern
Besondere Darstellung der Finanzierungstätigkeit für amtsangehörigen Gemeinden.
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Gemeinschaftsprojekt
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Vier Begriffspaare
ZahlungsFinanzrechnung
mittelbestand
Doppik
Kameralistik
Ergebnisrechnung
Doppik
Einzahlungen
Geldvermögen
Einnahmen
Reinvermögen
Kostenrechnung
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Leistungen
Erträge
Auszahlungen
Ausgaben
Aufwendungen
Kosten
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NKHR-MV: Haushaltsplan und Jahresabschluss
Haushaltsplan
Haushaltssatzung
Jahresabschluss
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Einzahlungen
Erträge
Einzahlungen
Aufwendungen
Auszahlungen
Aufwendungen
Auszahlungen
Jahresergebnis
Veränderung der
liquiden Mittel
Jahresergebnis
Veränderung der
liquiden Mittel
Ergebnishaushalt
Produktbereich A
Finanzhaushalt
Produktbereich A
Erträge
Anlagen
Bilanz
Aktiva
Anhang
Passia
Anlagen
Teilergebnishaushalt
Produktbereich B
Teilfinanzhaushalt
Produktbereich B
Teilergebnisrechnung
Produktbereich B
Teilfinanzrechnung
Produktbereich B
Teilergebnishaushalt
Produktbereich A
Teilfinanzhaushalt
Produktbereich A
Teilergebnisrechnung
Produktbereich A
Teilfinanzrechnung
Produktbereich A
Erträge
Einzahlungen
Erträge
Einzahlungen
Aufwendungen
Auszahlungen
Aufwendungen
Auszahlungen
Jahresergebnis des
Teilhaushaltes
Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag
Jahresergebnis des
Teilhaushaltes
Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag
Ziele, Kennzahlen,
Erläuterungen
Ziele, Kennzahlen,
Erläuterungen
Bewirtschaftungsregeln
Ergebnis
2008
Ansatz
2009
Haushaltsplan 2010
Ansatz Planung Planung Planung
2010
2011
2012
2013
Bewirtschaftungsregeln
Ergebnis
2009
Jahresabschluss 2010
fortgeschriebener
Ist
Ansatz
2010
2010
Vergleich
Vorjahr und
Ansatz mit Ist
Ausnahmen:
- Teilfinanzrechnung
nur Plan-Ist-Vergleich
- Bilanz
nur Vorjahres-Ist-Vergleich
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)
 Die Teilhaushalte ersetzen bisherige Gliederung des Haushaltes in
Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte.
 Der Haushalt ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern.
 Die Gliederung kann funktional oder institutionell erfolgen.
 Ein oder mehrere Produkte bilden einen Teilhaushalt.
 Jeder Teilhaushalt bildet eine Bewirtschaftungseinheit.
 Die zentralen Finanzdienstleistungen sind grundsätzlich als eigener
Teilhaushalt zu zeigen.
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)
 Bei Abweichungen vom landeseinheitlichen Produktrahmenplan
sind Zusatzangaben erforderlich, die einen interkommunalen
Vergleich ermöglichen sollen.
 Übersicht über die den Teilhaushalten zugeordneten Produkte
 Gliederung der Produkte nach dem landeseinheitlichen
Produktrahmenplan unabhängig von der Bildung der
Teilhaushalte
 keine gesonderte mittelfristige Finanzplanung, da der
Planungszeitraum den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung
umfasst
 kein gesondertes Investitionsprogramm aufgrund der
Einzeldarstellung der Investitionen in den Teilhaushalten
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)
 Jeder Teilhaushalt besteht aus einem
 Teilergebnishaushalt
 Teilfinanzhaushalt
 Der Teilergebnishaushalt ist grundsätzlich gegliedert wie der
Ergebnishaushalt.
 Im Teilfinanzhaushalt sind die ordentlichen Ein- und Auszahlungen
zusammengefasst dargestellt.
 Sowohl im Teilergebnis- als auch der Teilfinanzhaushalt sind die
internen Leistungsbeziehungen auszuweisen.
 Die Zuordnung des Ressourcenverbrauchs zu den Produkten und
Leistungen erfolgt auf Ebene der Teilhaushalte.
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)
 Die Gemeindevertretung beschließt darüber, welche Produkte in
einem Teilhaushalt auszuweisen sind.
 In jedem Teilhaushalt sind zu beschreiben:
- die wesentlichen Produkte
- deren Auftragsgrundlage
- Ziele
- Leistungen und Leistungsmengen
- Kennzahlen zu Zielvorgaben
 Ziele und Kennzahlen sollen Grundlage der Gestaltung, Planung,
Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts werden.
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan
und Kontenrahmenplan
Christin Dittmann
Landkreis Ludwigslust
Daniel Riemer
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Landeshauptstadt Schwerin
beide im Projektteam
des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung und Gruppierung
Kameralistik
Gliederungsplan + Zuordnungsvorschriften
Gruppierungsplan + Zuordnungsvorschriften
Kommunale Doppik
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan
Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Landeseinheitlicher Produktrahmen
Verbindliche Vorgabe von
Hauptproduktbereich
Produktbereich
Produktgruppe
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan
Enthält zusätzlich
Produkte
Leistungen
Anforderungen Statistik
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Aufbau des Produktrahmenplans
1
Zentrale Verwaltung
Produktbereich
11
Innere Verwaltung
12
Sicherheit und Ordnung
111
Verwaltungssteuerung
112
Personal
...
11103
Öffentlichkeitsarbeit
11106
Gleichstellung
...
1110302
Amtliche
Bekanntmachungen
1110304
Medienarbeit
Produkt
Leistung
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freiwillig
Produktgruppe
verbindlich
HauptProduktbereich
...
...
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Pflicht der Gemeinden/Gemeindeverbände
 Aufstellung des gemeindlichen Produktplanes
zur Abbildung der Produkte und Leistungen
 Zuordnung zu Produktgruppen, Produktbereichen,
Hauptproduktbereichen
 Beschreibung der Produkte zwecks eindeutiger
Abgrenzung
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Bestandteile Produktbeschreibung
-
Hauptproduktbereich, Produktbereich, -gruppe
Produktverantwortung
Kurzbeschreibung des Produktes
Auftragsgrundlage
Zielgruppe
Zugehörige Leistungen
Ziele
Kennzahlen
Finanzielle Ressourcen
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Tipps für Produktdefinitionen
1. Beachtung der Steuerungsrelevanz - weniger ist mehr
2. Dezentrale Definition der Produkte und Leistungen
3. kurze, prägnante Produktbeschreibung
4. Ähnlichkeit Produktrahmenplan/Kontenrahmenplan –
Gliederungstiefe Kontenrahmenplan verwenden
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Kontenplan ...

ist Grundlage für die geordnete Erfassung der einzelnen
Geschäftsvorfälle und

kann als Nachfolger des Gruppierungsplans gesehen werden.
Der landeseinheitliche Kontenrahmen ...

stellt die Kontenklassen und –gruppen von Vermögens-, Ergebnis-,
Finanz-, Kosten- und Leistungsrechnung dar und

soll zu einer übersichtlichen Darstellung der zu verwendenden
Konten beitragen.
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Aufbau des Kontenrahmens/ Kontenrahmenplans
1
Kontenklasse
11
Kontengruppe
verbindlich für alle Kommunen
111
Kontenart
(entspricht dem Kontenrahmen im NKHR-MV)
1111
Konto
11111
Unterkonto
frei in der Unterteilung, sofern
keine besonderen statistischen
Anforderungen berührt werden
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Kontenklassen im Überblick
0-3
Bilanz (Vermögensrechnung)
4 und 5
Ergebnisrechnung
6 und 7
Finanzrechnung
8 und 9
Kosten- und Leistungsrechnung
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Kontenklasse ...
0 Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen
1 Finanzanlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive RAP
2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen
3 Kredite, Verbindlichkeiten und passive RAP
4 Erträge
Ergebnisrechnung
5 Aufwendungen
6 Einzahlungen
7 Auszahlungen
Finanzrechnung
8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Besonderheiten im Kontenrahmen/ Kontenrahmenplan
zum NKHR-MV

Angabe der Bilanzposition in den Kontenklassen 0 bis 3

Angabe der Position der Ergebnisrechnung in den Kontenklassen 4
und 5

Angabe der Position der Finanzrechnung in den Kontenklassen 6
und 7
Durch diese Angaben ist eine einfache Zuordnung zu den
entsprechenden Rechnungen durch die eingesetzte Finanzsoftware
automatisiert möglich.
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Statistik
Bei der Erstellung des Kontenrahmenplans sind die z. Zt. bekannten
Erfordernisse der Landes- und Bundesstatistik berücksichtigt worden.
So können die an die statistischen Ämter zu liefernden Daten bei
entsprechender Hinterlegung in der jeweiligen Haushaltssoftware
ohne weitere manuelle Arbeiten generiert werden.
Die Konten der BundesKontenrahmenplan integriert.
und
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Landesstatistik
sind
in
den
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
3. Überblick zum Regelwerk
Annette Sewing
Diplomfinanzwirtin (FH)
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht
Dörthe Kuchel
Stadt Goldberg
zur Zeit im Projektteam
des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Ergebnisse zum 24. Januar 2007
 Entwurf Einführungsgesetz (Übergangsvorschriften)
 Entwurf zu Änderungen der Kommunalverfassung M-V
 Entwurf GemHVO – Doppik M-V
 Entwurf Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan mit Statistik
 Entwurf Landeseinheitlicher Produktrahmenplan mit Statistik
 Entwurf Muster für Haushaltssatzung, Haushaltsplanung,
Jahresabschluss und Gesamtabschluss
 Anpassung Kommunalprüfungsgesetz
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Das Regelwerk des NKHR-MV
Einführungsgesetz NKHR-MV
Änderung KV M-V
(Neufassung Teil 1 Abschnitt 4 – Haushaltswirtschaft)
Anpassung anderer Gesetze (z.B. KPG)
Übergangsvorschriften
GemHVO – Doppik
(Muster zum Haushalt, Jahresabschluss, Gesamtabschluss)
GemKVO?
Anpassung EigVO und andere VO
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48
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Das Regelwerk des NKHR-MV (Fortsetzung)
Verwaltungsvorschriften
Landeseinheitlicher Kontenrahmen- und Produktrahmenplan,
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen
Vermögens mit Abschreibungstabelle,
usw.
Praxishilfen
z.B. Muster für Dienstanweisungen, Empfehlungen zur
Ausgestaltung des produktorientierten Haushalts und der KLR,
Musterprüfungsbericht usw.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
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49
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Das Regelwerk des NKHR-MV

Ein neues Rechnungssystem,
 aber kein neues System des kommunalen Haushaltsrechts.

Die Rechte der Gemeindeorgane bleiben unangetastet.

Mit Hilfe des neuen Rechnungssystems werden
die Vorgänge in der Verwaltung abgebildet / dargestellt.

Das neue Rechnungssystem bringt andere Rechengrößen
und andere Auswertungen.
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
vor Beginn des Hj
Haushaltssatzung
- Rechengrößen zum
Haushaltsplan
- Höchstbetrag der
Haushaltsplanung
Liquiditätskredite
Jahresabschluss
Gesamtabschluss
Stichtag
31.12.Hj
Stichtag
31.12.Hj
Frist zur
Aufstellung
6 Monate
Frist zur
Aufstellung
9 Monate
- Steuersätze
- Stellen lt. Stellenplan
- Eigenkapitalentwicklung
Beschluss Gemeindevertretung
und Vorlage Rechtsaufsicht
Örtliche
Prüfung
Feststellung
bzw.
Kenntnisnahme
der geprüften
Abschlüsse
bis 31.12. d.
Folgejahres
Nachtragshaushaltssatzung
Allgemeine
Haushalts+
Haushaltsgrundsätze
wirtschaft
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Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung
51
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Der neue Haushaltsplan
Vergleich kameraler / doppischer Haushalt
Kameralistik
hierarchische Gliederung:
- Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt
- Einzelplan
- Abschnitt
- Unterabschnitt
Kommunale Doppik
Änderung der Struktur
hinsichtlich der Begrifflichkeiten
hinsichtlich der Stellung und Bedeutung der Ansätze
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Vergleich kameraler / doppischer Haushalt
Haushaltsansätze
•
Kameralistik vierstufige Struktur
•
kommunale Doppik mindestens zweistufige Struktur
- Abkehr von Inputsteuerung der einzelnen Haushaltsstelle
- Leistungen = Zentrum der Steuerung
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Vergleich kameraler / doppischer Haushalt
•
Ergebnis- und Finanzhaushalt anstatt
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
•
Änderung des Aufbaus des Haushaltsplanes
(Detaillierungsgrad und Darstellungsform)
•
produktorientierte Gliederung (funktional oder institutionell)
ersetzt die aufgabenbezogene Gliederung nach Einzelplänen,
Abschnitten und Unterabschnitten
•
Gruppierung der Einnahmen / Ausgaben nach Arten
wird ersetzt durch einen Kontenplan
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
54
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Allgemeines zum neuen Haushaltsplan
§ 46 KV M-V i.V.m. § 1 GemHVO–Doppik M-V (Entwürfe v. 24.01.07)
•
Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde
•
Kernstück des Budgetrechts der Vertretung
•
ist Bestandteil der Haushaltssatzung
•
enthält für alle Ermächtigungen sachliche Festlegungen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
55
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Haushaltsplan
Ergebnishaushalt
S
A
T
Z
U
N
G
Erträge / Aufwendungen
- Veränderung der Rücklagen
-
TP für Teilergebnishaushalte
Erträge / Aufwendungen
- interne
Leistungsverrechnungen
-
Keine Veränderung der Rücklagen
Finanzhaushalt
Einzahlungen / Auszahlungen
-
ordentliche u. außerordentliche
Investitionstätigkeit
Finanzierungstätigkeit
TP für Teilfinanzhaushalte
Einzahlungen / Auszahlungen
-
ordentliche u. außerordentliche
Investitionstätigkeit
interne Leistungsverrechnung
Finanzierungstätigkeit fakultativ
Finanzdaten, Ziele, Kennzahlen, Leistungsmengen,
Beschreibung je Produkt / Produktgruppe
Anlagen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
56
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Bestandteile des Haushaltsplanes
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Teilhaushalte
Anlagen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
57
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Ergebnishaushalt
§ 2 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
•
führende Komponente des neuen Haushaltswesens
•
Planungskomponente zur Ergebnisrechnung = Ermächtigung für
Verwaltungshandeln
•
Erträge bilden das Ressourcenaufkommen der Periode ab
Aufwendungen bilden Ressourcenverbrauch der Periode ab

Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens des Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauches entscheidend
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
58
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Ergebnishaushalt
§ 2 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
• Laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit
• Laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit
• Zinserträge und ähnliche Erträge
• Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen
• Außerordentliche Erträge
• Außerordentliche Aufwendungen
•
•
•
Veränderung der Kapitalrücklage
Veränderung der Rücklage für den kommunalen Finanzausgleich
Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
59
Ergebnishaushalt
lfd.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Ertrags- und Aufwandsarten
(gem. § 2 Abs. 1 GemHVO)
+ Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und
sonstige Transfererträge
+ Erträge der sozialen Sicherung
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Erhöhungen des Bestandes an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
- Verminderungen des Bestandes an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
+ Andere aktivierte Eigenleistungen
+ Sonstige laufende Erträge
Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9)
Ansätze
Ergebnisse
des
PlanungsAnsatz des
des
Haushaltsdaten des
HaushaltsHaushalts- vorjahres
Haushaltsjahres
vorvorjahres einschl.
folgejahres
Nachträge
in €1
Erläuterung
Planungsdaten des
zweiten
Haushaltsfolgejahres
Planungsdaten des
dritten
Haushaltsfolgejahres
Kontonummer
40
41
42
43
441
442
451
452
46
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Ergebnishaushalt
•
Zuordnung der Ertrags- und Aufwandsarten zu den einzelnen
Positionen auf Grundlage des Kontenrahmenplanes
Grundlage für fundierte Beurteilung der Haushaltswirtschaft
und für eine interkommunale Vergleichbarkeit
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
61
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Finanzhaushalt
§ 3 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
• Darstellung der Zahlungsvorgänge
• fehlende Informationen aus Ergebnishaushalt:
- geplante Investitionen
- tatsächliche Finanzlage
- die Finanzierungsquellen insgesamt die Zahlungsströme und die
daraus resultierende Veränderung des Zahlungsmittelbestandes
•
Steuerungsinstrument für das Finanzmanagement fehlt
ergänzende Komponente notwendig = Finanzhaushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
62
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Finanzhaushalt
§ 3 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)
•
Summen der laufenden Ein- und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeit
•
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (aus Zinsen u.ä.)
•
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
•
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
•
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
•
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
63
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Finanzhaushalt
lfd.
Nr.
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
(gem. § 3 Abs. 1 GemHVO)
Erläuterung
Ansätze
Ergebnisse
des
Ansatz des
des
HaushaltsHaushaltsHaushalts- vorjahres
jahres
vorvorjahres einschl.
Nachträge
PlanungsPlanungsdaten des
daten des
zweiten
HaushaltsHaushaltsfolgejahres
folgejahres
Planungsdaten des
dritten
Haushaltsfolgejahres
Kontonummer
in €1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
+ Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige
Transfereinzahlungen
+ Einzahlungen der sozialen Sicherung
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Erhöhungen des Bestandes an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
- Verminderungen des Bestandes an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
+ Andere aktivierte Eigenleistungen
+ Sonstige laufende Einzahlungen
Summe der laufenden Einzahlungen aus VerInformationsveranstaltungen
zum
waltungstätigkeit (Summe der Numern
1 bisNKHR-MV
9)
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
60
61
62
63
641
642
651
652
66 ./. 669
64
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Finanzhaushalt
Zielsetzungen
•
Informationen über die Art, Zusammensetzung und Veränderungen
sämtlicher Zahlungsmittelströme der Gemeinde
•
Entwicklung des Bestandes an Zahlungsmitteln erkennbar
•
Höhe der Finanzierungskraft der Gemeinde erkennbar
•
Auskunft über mittelfristige finanzwirtschaftliche Entwicklung durch
festgelegten Planungszeitraum
•
Finanzstatistik  Grundlage = Daten des Finanzhaushaltes
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
65
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte
§ 4 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)
• Haushalt der Gemeinde ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern
•
Bestandteile = Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt
•
gegliedert wie Ergebnis- und Finanzhaushalt
•
zusätzlich enthalten: Aufwendungen und Erträge / Aus- und Einzahlungen
aus internen Leistungsbeziehungen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
66
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte
§ 4 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)
•
mindestens 2 Teilhaushalte
•
Beschreibung der wesentlichen Produkte, Ziele sowie Kennzahlen zur
Messung der Zielerreichung sind anzugeben
•
Gliederung aufgrund des Produktrahmenplanes
(funktional oder institutionell)
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
67
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Anlagen des Haushaltsplanes
§ 1 Abs. 2 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)
•
•
•
•
•
•
•
Vorbericht (§ 5 GemHVO – Doppik M-V)
Bilanz des letzten Haushaltsjahres für das ein Jahresabschluss
vorliegt (Vorvorjahr)
Gesamtabschluss des letzten Haushaltsjahres für das ein
Gesamtabschluss vorliegt (Vorvorjahr)
(ohne Gesamtanhang und ohne Anlagen)
Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
Übersicht über Stand der Verbindlichkeiten
Übersicht über Zuwendungen an Fraktionen
Investitionsprogramm
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
68
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Anlagen des Haushaltsplanes
•
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger
Sondervermögen mit Sonderrechnungen
weitere Wirtschaftspläne
•
Übersicht Teilhaushalte gem. § 4 Abs. 5 GemHVO – Doppik M-V
•
Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten
gem. § 4 Abs. 6 GemHVO – Doppik M-V
•
Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit
•
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
69
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Haushaltssatzung
§§ 45 und 47 KV M-V (Entwurf v. 24.02.07)
•
für jedes Haushaltsjahr
•
Summe der Aufwendungen und Erträge
Summe der Ein- und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
•
Summe der Ein- und Auszahlungen für Investitionen
•
Summe der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
•
Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
70
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Haushaltssatzung
•
Höhe Verpflichtungsermächtigungen
•
Hebesätze Steuern
•
Gesamtzahl Stellen im Stellenplan
•
Eigenkapitalentwicklung
•
Vorschriften zum Erlass der Haushaltssatzung
entsprechen der bisherigen Regelung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
71
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Nachtragshaushaltsplan und -satzung
§ 48 KV M-V i.V.m. § 7 GemHVO-Doppik M-V (Entwürfe v. 24.01.07)
•
Bestimmungen wie für HH-Satzung gelten entsprechend
•
HH-Satzung kann nur bis zum Ablauf des HH-Jahres durch
Nachtragshaushaltssatzung geändert werden
•
§ 48 Abs. 2 KV M-V Tatbestandsvoraussetzungen für
Nachtragssatzung  entsprechen bisheriger Regelung
•
§ 48 Abs. 3 KV M-V Ausnahmetatbestände
Nr. 1 Konkretisierung der geringfügigen oder unabweisbaren
Aufwendungen und Auszahlungen
Nr. 2 und 3 Erweiterung der Ausnahmetatbestände
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
72
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Nachtragshaushaltsplan und -satzung
•
Änderung der Erträge und Aufwendungen sowie
Ein- und Auszahlungen sowie Änderung der Ziele und Kennzahlen
sind im Nachtragshaushaltsplan darzustellen
(Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Teilhaushalte)
•
gesonderte Darstellung der bereits geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
•
bei neuen Verpflichtungsermächtigungen
Auswirkungen auf Planungsdaten im Ergebnis- und
Finanzhaushalt angeben
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
73
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Jahresabschluss § 60 KV M-V (Entwurf v. 24.01.07)
… hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
zu vermitteln.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
74
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Bestandteile des Jahresabschlusses
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen
Der Plan-Ist-Vergleich bezieht sich auch
auf die Leistungsmengen und die Kennzahlen.
Bilanz
Grundlage für die Erstellung der Bilanz ist die Inventur.
Anhang
Anlagen
Rechenschaftsbericht, Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht,
Übertragene Haushaltsermächtigungen
Bei einem doppischen Jahresabschluss entfällt der Beteiligungsbericht.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
75
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Jahresabschluss –
Fristen für die Aufstellung, Prüfung und Feststellung
zeitliche Abfolge
bis 6 Monate
Haushaltsjahr
Aufstellungszeitraum
2008
Stichtag Jahresabschluss
31.12. des Haushaltsjahres
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
Prüfung, Feststellung des
Jahresabschlusses
2009
Feststellung / Entlastung bis
31.12. des Folgejahres
76
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Gesamtabschluss (§ 61 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)
 ... ist die Zusammenfassung (Konsolidierung) des Einzelabschlusses
der Gemeinde (Kernhaushalt) und der Einzelabschlüsse aller
ausgegliederten Vermögensmassen (Tochterorganisationen).
 … ersetzt nicht die Einzelabschlüsse,
sie sind die Datenbasis für den Gesamtabschluss.
 … erfordert die Vergleichbarkeit der Einzelabschlüsse.
Voraussetzung für die Erstellung eines Gesamtabschlusses
ist die Aufstellung der Einzelabschlüsse nach einheitlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsregeln.
… stellt die wirtschaftliche Lage ohne Doppelzählung dar.
Im konsolidierten Abschluss werden die „konzerninternen“ Geschäfte
eliminiert.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
77
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Gesamtabschluss
 … hat die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des „Konzerns Kommune“ zu vermitteln.
 ... hat eine reine Informationsfunktion.
Durch die Zusammenfassung entsteht keine eigene
Rechtspersönlichkeit, es bedarf deshalb keiner Feststellung durch die
Gemeindevertretung, sondern es genügt die Vorlage zur
Kenntnisnahme an das Gremium.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
78
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Tochterorganisationen
Öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten
Anstalten
Eigenbetriebe
des
und
öffentlichen
sonstige
Zweckverbände
Rechts
Sondervermögen
(ausgenommen
mit
Sparkassen)
Sonderrechnung
Privatrechtliche
Beteiligungen
Kapitalgesellschaften
(GmbH, AG)
und
Personengesellschaften
(KG, OHG, GbR)
beherrschender oder maßgeblicher Einfluss,
kaufmännische Rechnungslegung oder kommunale Doppik
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
79
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Bestandteile des Gesamtabschlusses
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Gesamtbilanz
Gesamtanhang
Anlagen
Geamtrechenschaftsbericht
Gesamtanlagenübersicht
Gesamtforderungsübersicht
Gesamtverbindlichkeitenübersicht
Eigenkapitalspiegel
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
80
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Grundsatz des einheitlichen Gesamtabschlussstichtages
Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterorganisationen
Grundsatz
Stichtag des Einzel-JA
der TO entspricht
dem Stichtag des GA
Ausnahmen
Stichtag des Einzel-JA der TO
liegt mehr als 6 Monate
vor dem Stichtag des GA
Zwischenabschluss
§ 61 Abs. 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
weniger als 6 Monate
kein Zwischenabschluss
aber Vorgänge von besonderer
Bedeutung sind im GA zu
berücksichtigen und anzugeben
81
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Der erste Gesamtabschluss
2007
spätestens
2010
2008
2009
laufende Buchhaltung
laufende Buchhaltung
Inventur
Eröffnungsbilanz
01.01.08
laufende Buchhaltung
Inventur
Inventur
Inventur
JA
JA
JA
Schlussbilanz
31.12.2008
EröffnungsBilanz
01.01.2009
Schlussbilanz
31.12.2009
EröffnungsBilanz
01.01.2010
§ 13 des Artikel 7 EinfG NKHR-MV – Entwurf v. 24.01.07
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
Schlussbilanz
31.12.2009
Gesamtabschluss
31.12.2010
82
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Gesamtabschluss - Aufstellungsfristen
zeitliche Abfolge
spätestes
Haushaltsjahr
erster GA
bis 11 Monate
Aufstellungszeitraum
2010
Prüfung und
Kenntnisnahme
2011
Stichtag Gesamtabschluss
31.12. des Haushaltsjahres
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
Kenntnisnahme Gemeindevertretung
bis 31.12. des Folgejahres
83
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Örtliche Prüfung
Kommunalprüfungsgesetz – Abschnitt 1 (Entwurf v. 24.01.07)

§1
Zuständigkeit

§2
Stellung des Rechnungsprüfungsamtes

§3
Aufgaben der örtlichen Prüfung

§ 3a Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses

§ 3b Anwendungsbereich
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
84
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Zuständigkeit - § 1 KPG
Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband
Rechnungsprüfungsausschuss
eigener oder
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
bei Bedarf
Sachverständige
Dritte
Rechnungsprüfungsamt
Pflicht bei Landkreisen
und Gemeinden > 20 000 Einwohnern
oder freiwillig bei anderen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
85
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Aufgaben der örtlichen Prüfung - § 3 KPG

Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Anlagen

Prüfung des Gesamtabschlusses einschließlich der Anlagen

Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Prüfung, ob Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt

Prüfung Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
der Verwaltung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
86
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Aufgaben der örtlichen Prüfung - § 3 KPG (Fortsetzung)

laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung

regelmäßige und unvermutete Prüfung der Kassen und Sonderkassen

Prüfung, ob HKR-Software geprüft und freigegeben

Prüfung mindestens 1/10 der Auftragsvergaben

Prüfung der Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
87
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Prüfung Jahresabschlusses und Gesamtabschlusses
- § 3a KPG

Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk über Gegenstand,
Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfung

Stellungnahme des Bürgermeisters

Abschließender Prüfungsvermerk jeweils vom RPA
und Rechnungsprüfungsausschuss

Vorlage (Bericht und Vermerke) an Gemeindevertretung mit
Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Entlastung
des Bürgermeisters

Unverzügliche Unterrichtung der Gemeindevertretung
bei Unregelmäßigkeiten
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
88
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
4. Haushaltsausgleich im NKHR-MV
Diplom-Kaufmann
Heinz Deisenroth
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Mittelrheinische Treuhand GmbH
Schwerin
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
89
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 43 KV M-V (Entwurf v. 24.01.07)

Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung durch
entsprechende Planung und Führung der Haushaltswirtschaft

Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene
Liquiditätsplanung

Verbot der Überschuldung

Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nach den
Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Haushaltsausgleich in jedem Haushaltsjahr in Planung und
Rechnung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
90
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Der Haushalt ist ausgeglichen,
wenn im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung
unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen
aus Haushaltsvorjahren ein Haushaltssausgleich erreicht wird.

Kamerale Fehlbeträge bleiben unberücksichtigt.

Ein negatives Jahresergebnis führt immer zu einem unausgeglichenen
Haushalt, auch bei ausreichenden positiven Ergebnisvorträgen aus
Haushaltsvorjahren.

Keine Verrechnung von Fehlbeträgen oder Überschüssen mit der
Kapitalrücklage nach einem bestimmten Zeitablauf.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
91
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Beispiel:
 positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren
Fehlbetrag Haushaltsjahr

Fehlbetrag Haushaltsjahr
= 500
= 100
unausgeglichener Haushalt
 positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren
Überschuss Haushaltsjahr

= 600
unausgeglichener Haushalt
 positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren

= 500
= 500
= 600
ausgeglichener Haushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
92
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Beispiel:
 negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren
Fehlbetrag Haushaltsjahr

Überschuss Haushaltsjahr
= 500
= 100
unausgeglichener Haushalt
 negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren
Überschuss Haushaltsjahr

= 600
unausgeglichener Haushalt
 negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren

= 500
= 500
= 500
ausgeglichener Haushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
93
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Exkurs: Jahresergebnis
Definition des Jahresergebnisses
(§ 2 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf):
ordentliches Ergebnis
+ außerordentliches Ergebnis
= Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen
+/- Veränderung der Kapitalrücklage
+/- Veränderung der Rücklagen für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich
+/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen
= Jahresergebnis (Grundlage der Beurteilung des Haushaltsausgleichs)
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
94
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Exkurs: Rücklagenbildung
Rücklagenbildung (§ 18 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf)
Verpflichtung zur Bildung / Auflösung von Kapitalrücklagen

Aufwendungen / Erträge aus der Übertragung von
Vermögensgegenständen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften
(Schulgesetz, Landesstraßengesetz)
Möglichkeit der Bildung / Auflösung von Kapitalrücklagen

bestimmte Aufendungen / Erträge, die in einer Verwaltungsvorschrift
näher bestimmt werden (Genehmigung durch Rechtsaufsichtsbehörde)
Möglichkeit der Bildung / Auflösung von zweckgebundenen
Ergebnisrücklagen
Rücklagenbildung = begrenzte Einflussnahme auf den Haushaltsausgleich
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
95
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO – Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Der Haushalt ist ausgeglichen,
wenn im Finanzhaushalt und in der Finanzrechnung
unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Überschüssen aus
Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht zur Deckung
der planmäßigen Tilgungsauszahlungen für Investitionskredite.

Zweckgebundene kamerale Überschüsse können berücksichtigt
werden.

Ein negativer Saldo kann bei ausreichenden positiven Vorträgen
aus Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
96
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Beispiel:
 positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren
negativer Saldo Haushaltsjahr

negativer Saldo Haushaltsjahr
= 500
= 100
ausgeglichener Haushalt
 positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren
positiver Saldo Haushaltsjahr

= 600
unausgeglichener Haushalt
 positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren

= 500
= 500
= 600
ausgeglichener Haushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
97
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Beispiel:
 negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren
negativer Saldo Haushaltsjahr

positiver Saldo Haushaltsjahr
= 500
= 100
unausgeglichener Haushalt
 negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren
positiver Saldo Haushaltsjahr

= 600
unausgeglichener Haushalt
 negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren

= 500
= 500
= 500
ausgeglichener Haushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
98
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Folgen eines unausgeglichenen Haushalts
Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts
(§ 43 Abs. 7 und 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)

Beschreibung der Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt

Darstellung der Maßnahmen durch die der Haushaltsausgleich und
eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden

Angabe des Konsolidierungszeitraums

Beschluss durch die Gemeindevertretung

Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
99
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Folgen eines unausgeglichenen Haushalts
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts
(§ 43 Abs. 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)

mindestens jährliche Fortschreibung

bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen und
genehmigten Haushaltssicherungskonzept


erneute Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung

erneute Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
Pflicht entfällt beim Erreichen der Konsolidierung des Haushalts
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
100
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Folgen eines unausgeglichenen Haushalts
Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und
Auszahlungen (§ 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf v. 24.01.07)

ganz oder teilweise Übertragung

innerhalb eines Teilhaushalts

soweit nicht durch Haushaltsvermerk eingeschränkt

Übertragungsmöglichkeit (noch in der Diskussion)

nur bei ausgeglichenem Haushalt

auch angemessene Teilbeträge bei unausgeglichenem Haushalt

bei unausgeglichenem Haushalt höchstens 20% der nicht
ausgeschöpften Ansätze
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
101
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
5. Einführung des NKHR-MV
Annette Sewing
Diplomfinanzwirtin (FH)
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
102
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Einführungsgesetz NKHR-MV (Entwurf vom 24.01.07)
Übergangsvorschriften
 ab 2012 alle Kommunen kommunale Doppik
 vorzeitige Umstellung ab 2008 – Beschluss Gemeindevertretung
 innerhalb eines Amtes nur einheitliche Umstellung
 Genehmigungsvorbehalt für vorzeitige Umstellung
bei kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden, die nach
§ 78 Funktional- und Kreisstrukturreformgesetz wechseln
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
103
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Übergangsvorschriften (Fortsetzung)
 Eröffnungsbilanz mit Anhang zu Beginn des ersten Haushaltsjahres
 Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung
bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres
 Korrekturmöglichkeit für fehlerhafte Eröffnungsbilanz bis 2016
 Gesamtabschluss erstmalig für das dritte Haushaltsjahr mit Doppik
 Überleitung von der Kameralistik zur Doppik
 Weitergelten von Vorschriften
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
104
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Eröffnungsbilanz mit Anhang

zum Beginn des ersten Haushaltsjahres mit kommunaler Doppik

Anwendung der Vorschriften für die Schlussbilanz
Besonderheiten:
- Wertansätze in der Eröffnungsbilanz
(fortgeführte AHK oder Ersatzwert, siehe Leitfaden)
- Inhalt des Anhangs (insbesondere Begründung der Wertansätze)
- Anlagen (siehe Formblättern)

Prüfung wie bei der Schlussbilanz

Feststellung durch Gemeindevertretung bis 30.11. des ersten Hj
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
105
Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik
Leitfaden mit Fallbeispielen zur Überleitung ist in Arbeit

Die letzte kamerale Jahresrechnung hat stichtagsgenau zu erfolgen.

Im letzten kameralen Jahr gibt es keine Haushaltsausgabereste.

Im letzten kameralen Jahr gibt es Haushaltseinnahmereste im VermHH
nur soweit sie für den Haushaltsausgleich erforderlich sind.

Nach der Umstellung auf die kommunale Doppik
kann auf die Darstellung von Vorjahreszahlen verzichtet werden,
soweit sich diese auf Jahre mit kameraler Rechnungslegung beziehen.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Jetzt geht‘s los - Projektorganisation

Ziele und Erwartungen klären

Nutzen und Bedeutung der Reform
für die eigene Verwaltung herausarbeiten

Ressourcen- und Kapazitätsplanung
Freistellung von Mitarbeiter/innen und/oder
Prioritätensetzung zwischen Projektarbeit und Tagesgeschäft?!

Kosten- und Finanzplanung

Fortbildungskonzept

Zeitplan - Umsetzungsprozess nicht zu sehr in die Länge ziehen

Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf die kommunale Doppik
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Beispiel für eine Umstellung auf den 01.01.2009
2009
Projektvorbereitung und -planung
Zieldefinition
Projektaufbau und
-organisation
Personalkonzept
Beratung in den Gremien
mit Beschlussfassung
Projektrealisierung
Mitarbeiterschulung V+B
Vermögenserfassung und –bewertung (V+B)
mind. 12 Monate, ggf. vorgezogenes Teilprojekt
Mitarbeiterschulung
Fortführung der Vermögenswerte mit
Anlagenbuchhaltung / Vorb. Eröffnungsbilanz
Kontenplanung
Leistungserfassung
Produktdefinition
Organisationsentwicklung
Einrichtung der Software
mind. 15 Monate
Probebetrieb
Aufstellung
Haushaltsplan
Integration der KLR
Stichtag 01.01.2009
2008
Umstellung auf Doppik
2007
Projektmarketing
Projektcontrolling
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
6. Stand des Rechtssetzungsverfahrens
Dieter Niesen
Referatsleiters
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren
Ziel: 1. Lesung vor der Sommerpause

Dezember 2006
erste Entwürfe zum Regelwerk des NKHR-MV

24. Januar 2007
Beschluss im Lenkungsausschuss NKHR-MV

Februar 2007
Abstimmung Referentenentwurf im Innenministerium

März/April 2007
Ressortanhörung (4 Wochen)

8. Mai 2007
1. Kabinettsbefassung

Mai/Juni 2007
Verbandsanhörung (4 Wochen)

26. Juni 2007
2. Kabinettsbefassung

11./12. Juli 2007
Landtagssitzung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
7. Fragen und Diskussion
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt
zur Umsetzung des NKHR-MV
NKHR-MV
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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