Bürgerantrag

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Der Bürgerhaushalt
Beschreibung sowie Für und Wider
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Erlangen - Finanzhaushalt 2013; Auszahlungen
Art
2013
in Mio EUR Prozentual
Personalkosten
Umlagen im Finanzausgleich
Sozial- und Jugendhilfe
Zuschüsse, Zuwendungen f. lfd. Zwecke
Grund und Boden: Unterhalt/Bewirtschaftung
Investitionen
Zinsen, Schuldendienst
Sonstige Auszahlungen
Gesamtbetrag der Auszahlungen
102,7835
38,266
49,0903
42,9196
29,0826
37,887
26,9185
19,2378
346,185
29,7%
11,1%
14,2%
12,4%
8,4%
10,9%
7,8%
5,6%
100,0%
Zinsen, Schuldendienst
7,8%
Investitionen
10,9%
Grund und Boden:
Unterhalt/Bewirtschaftung
8,4%
Zuschüsse, Zuwendungen f.
lfd. Zwecke
12,4%
Sonstige Auszahlungen
5,6%
Personalkosten
29,7%
Umlagen im
Finanzausgleich
11,1%
Sozial- und Jugendhilfe
14,2%
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Erlangen - Finanzhaushalt 2013; Einzahlungen
Art
2013
in Mio EUR
Prozentual
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
sonstige Steuern
Zuweisungen von Bund u. Land für lfd. Zwecke
Leistungsbeteiligung Bund, Erstattung Sozial-/Jugendhilfe
Gebühren und Entgelte, Kostenerstattungen
Investitionszuwendungen
Kreditaufnahme
sonstige Einzahlungen
Gesamtbetrag der Einzahlungen
Ausgabendeckung durch "Bankguthaben"
19,5%
19,6%
10,7%
14,4%
8,0%
13,9%
3,5%
6,1%
4,3%
100,0%
sonstige Einzahlungen
4,3%
Investitionszuwendungen
3,5%
Gebühren und Entgelte,
Kostenerstattungen
13,9%
61,600
62,076
33,757
45,345
25,251
43,967
11,099
19,324
13,541
315,959
30,226
Kreditaufnahme
6,1%
Gewerbesteuer
19,5%
Gemeindeanteil
Einkommensteuer
19,6%
Leistungsbeteiligung Bund,
Erstattung Sozial/Jugendhilfe
8,0%
Zuweisungen von Bund u.
Land für lfd. Zwecke
14,4%
sonstige Steuern
10,7%
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Haushaltsplanaufstellungsverfahren
• Entwurf der (Stadt)-Verwaltung
Zusammenspiel Kämmerei - Fachbereiche
Entwurf des Stadtkämmerers
• Beratung in den Fachausschüssen
• Beschluss des Stadtrates
Mittelbarer Einfluss des Bürgers durch
die Wahl von Stadtrat und
Oberbürgermeister
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Demokratieformen
• mittelbar: Bürger wählt (s)eine Vertretung,
die ihn repräsentiert
• unmittelbar: Bürger nimmt auf politische
Sachfragen direkten Einfluss
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Beispiele für unmittelbare Demokratie
(gesetzlich geregelt)
• Schweiz: Volksabstimmung (Referendum)
• Bundesrepublik Deutschland:
Instrument fehlt fast völlig
• Freistaat Bayern:
Volksbegehren/Volksentscheid
• Kommunen in Bayern:
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Bürgerversammlung
Bürgerantrag
n i c h t: Bürgerhaushalt
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Wesentliche Einschränkungen der
Antragsgegenstände (in Bayern)
• kein Volksentscheid über den Staatshaushalt
(Art. 73 Bayer. Verfassung – BV)
• kein Bürgerentscheid über die Haushaltssatzung
(Art. 18a Abs. 3 Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern – GO)
• Bürgerversammlung / Bürgerantrag:
Gemeinderat entscheidet über die Anträge
(Art. 18 Abs. 4 und Art. 18b Abs. 4 und 5 GO)
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Merkmale des Bürgerhaushalts
• Formell (gesetzlich) nicht geregelt. Folge: großer Variantenreichtum
• Gibt den Bürgern unmittelbar die Möglichkeit, sich an der Verteilung
öffentlicher Mittel zu beteiligen
weitere fünf Kriterien:
• Darstellung der Begrenztheit von Ressourcen
• Bürgerbeteiligung auf Ebene Gesamtstadt oder polit. Stadtbezirken
• Anlage auf Dauer - nicht: einmaliges Referendum
• öffentliche Diskussion von Haushaltsfragen
– also mehr als eine öffentliche Stadtratssitzung
• Rechenschaft über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses
-nach Tom Eich „der Gemeindehaushalt“ 11/2011 S. 253 ff-
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6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D)
www.buergerhaushalt.org
• Einführungsgrad (403 erfasste Kommunen)
104 „Diskussion“ (mind. eine Fraktion hat Antrag gestellt)
31 Bürgerinfo über den Haushalt (Broschüren, Internet etc.)
und andere Vorformen
15 Beschluss zur Einführung liegt vor
70 Einführung (bis zu zwei Bürgerhaushalte in Praxis)
26 Etablierung (seit mind. drei Jahren)
28 „Abstellgleis“
129 „kein Thema“
• Somit: 96 Kommunen „leben“ den Bürgerhaushalt; weitere Details:
• Gegenstand
74 gesamter Haushalt
12 ausgewählte Bereiche, wie z.B. Bildung
4 festes Budget, z.B. Verteilsumme 100.000 €
6 Mischformen
9
6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D)
• Arten von Bürgervorschlägen
9 ausgabenorientiert
23 sparorientiert (z.B. Solingen)
64 offen
• Arten von Bürgerbeteiligungen
41 vorschlagsorientiert; Bürgervorschläge werden eingebracht
und bewertet
8 feedbackorientiert; Verwaltungsvorschläge werden bewertet
40 vorschlags- und feedbackorientiert
2 entscheidungsorientiert; Rat hat sich verpflichtet, Entscheidungen umzusetzen, z.B. 10.000,-- € Jugendprojekte
5 andere
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6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D)
• Beteiligungskanäle
17 Internet ausschließlich
2 klassisch / vor Ort (Post, Fax etc., Bürgerversammlung)
43 Internet unterstützend klassisch / vor Ort
17 klassisch / vor Ort unterstützend Internet
16 gleichberechtigt alle Kanäle
• Rechenschaft
13 detailliert, bezogen auf einzelne Vorschläge
7 detailliert mit regelmäßiger Aktualisierung
37 gesammelt – wie wurde mit „den Vorschlägen“ umgegangen
39 keine (gesonderte) Rechenschaft
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Vorteile / Ziele des Bürgerhaushalts
• Statt sich mit der gesamten Haushaltspolitik
einer Partei befassen zu müssen, ist eine
Beteiligung an Einzelmaßnahmen möglich
• Aktuelle Präferenzen der Bürgerschaft
bekommen mehr Gewicht
(Kommunalwahl findet nur alle sechs Jahre statt)
• Umsetzung eines Leitbilds „Bürgerkommune“
• Haushaltsthemen werden greifbar
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Vorteile / Ziele des Bürgerhaushalts
• Politik und Verwaltung kommen auf einem weiteren
Weg mit der Bürgerschaft in einen Dialog
• Politik muss Haushaltsentscheidungen begründen,
insbesondere bei abgelehnten Vorschlägen
• Bürger fühlt sich durch das Verfahren kontinuierlich
ernst genommen
(nicht nur als Wähler alle sechs Jahre)
• Einsparvorschläge der Bürgerschaft sind billiger als
die von Beratern
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Kritik am Bürgerhaushalt
• Gemeinderat entscheidet über den Haushalt
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung
samt Anlagen in öffentl. Sitzung (Art. 65 Abs. 1 GO)
• Einzelfallbetrachtung behindert ganzheitliches Denken
Städt. Verschuldung - Einzelinvestition
• viele Anregungen der Bürgerschaft sind schon bekannt;
der Bürgerschaft gehen zunehmend die Ideen aus
• Nur wenige Aktive repräsentieren nicht die Bevölkerung.
Beteiligungsquote: Hamburg: 0,04 %, Potsdam 4,6 %
Aktive: untere Bevölkerungsschichten und Frauen
unterrepräsentiert
Gefahr: Einzelinteressen verzerren das Meinungsbild.
Problem: Feststellung der „Abstimmungsberechtigung“
Demokratie-/Legitimationsdefizit – Minderheit dominiert
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Kritik am Bürgerhaushalt
• Nur ein sehr kleiner Teil des Haushaltsvolumens wird
durch die Bürgerbeteiligung beeinflusst
Köln 2010: 2 Mio. € bei 3,5 Mrd. € Haushaltsvolumen
(=0,06 %)
• Nach Anfangseuphorie fast ausschließlich abnehmendes
Bürgerinteresse trotz Öffentlichkeitsarbeit
 Projekte werden eingestellt
• Kosten-Nutzen-Verhältnis der freiwilligen Leistung
„Bürgerhaushalt“ fällt negativ aus
Hoher zeitlicher Aufwand für Politik und Verwaltung
Hohe Kosten, Freiburg 2009: 680.000 €
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Elemente eines Bürgerhaushalts in
Erlangen
• Beschlossener („genehmigter“) Haushalt
- Internet – das Haushaltsbuch
• Aufstellungsverfahren
- Jugendparlament
- Agenda 21
- weitere Beiräte
Aber: Keine Anträge direkt im Haushaltsaufstellungsverfahren
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Wolfgang Knitl, Stadtkämmerei Erlangen, 2013
www.erlangen.de / Rathaus / Ämter und Organisation / Stadtkämmerei /
Nachgeordnete Dienststellen: Haushalt / Downloads & Formulare
 Haushaltsplan 2013
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