Schulung von Ehrenamtlichen Prävention, Stand 01/15
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Transcript Schulung von Ehrenamtlichen Prävention, Stand 01/15
Miteinander achtsam leben
Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und
erwachsenen Schutzbefohlenen – Schulung für Ehrenamtliche
Inhalt
Was muss ich wissen?
Was kann ich tun?
Wo hole ich mir Hilfe?
Was muss ich tun?
Was muss ich wissen?
Begriffsdefinition: Grenzverletzungen
Handlungen, die unterhalb der Schwelle der
Strafbarkeit liegen
Ob eine Handlung unangemessen ist, hängt ab
von objektiven Kriterien UND
vom Erleben des betroffenen Menschen
Begriffsdefinition: Sexuelle Übergriffe
unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch die
Massivität und / oder die Häufigkeit,
gehören zu den typischen Strategien von
Täter_innen.
Begriffsdefinition: Strafbare Handlungen
Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14
Jahren sind verboten.
Sie werden mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe
bestraft.
Statistik – was sagen uns die Zahlen?
Die meisten Fälle geschehen innerhalb der Familien.
13 - 29 % der Mädchen und 5 - 8 % der Jungen sind
betroffen, davon sind zwei Drittel bei der Tat jünger
als 12 Jahre.
Ein Drittel der Täter_innen sind jünger als 21 Jahre.
85 % aller Täter sind heterosexuelle Männer.
Missbrauch geschieht in allen sozialen Schichten.
Strategien von Täter_innen
tadelloser Ruf, engagiertes und einfühlsames Auftreten
gezielte Suche nach Nähe zu Kindern / Jugendlichen und
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses
Gestaltung einer Anbahnungsphase
Einsatz von Verunsicherung, Schuldgefühlen, Drohungen
Täter_innen nutzen ihre Autoritäts- und Machtposition
aus, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen!
Mögliche Auswirkungen auf Betroffene
Die Folgen für die Betroffenen können sehr
unterschiedlich sein.
gedanklich – körperlich – gefühlsmäßig –
verhaltensbezogen
Es gibt keine eindeutigen Anzeichen für sexuellen
Missbrauch!
Warum melden sich die Betroffenen nicht?
Die meisten Betroffenen sprechen aus Angst oder
Scham nicht über das, was sie erlebt haben.
Viele Kinder fühlen sich mitschuldig am sexuellen
Übergriff.
Was kann ich tun?
Was kann ich tun, wenn ein Kind / ein(e) Jugendliche(r)
auf mich zukommt und von sexualisierter Gewalt erzählt?
Ruhe bewahren!
Zuhören und Glauben schenken
Vertraulichkeit zusichern
Keine unhaltbaren Versprechungen
Gespräch dokumentieren
Träger kontaktieren
Hilfe holen!
Was kann ich tun, wenn ich etwas beobachte, mir etwas
über Dritte erzählt wird und ich sexualisierte Gewalt
vermute?
Wahrnehmen und dokumentieren!
Keine eigenen Ermittlungen oder Befragungen!
Sich selbst Hilfe holen!
Weiterleiten!
Was kann ich tun, wenn ich sexualisierte Gewalt unter
Kindern und Jugendlichen beobachte?
Schreiten Sie gegen sexualisierte Sprache und Bilder ein!
Vorgehensweise wie bei Übergriffen durch Erwachsene:
Ruhe bewahren, Zuhören, Hilfe holen!
Beziehen Sie deutlich Stellung gegenüber übergriffigen
Jugendlichen!
Standards für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche bestärken, sich zu wehren!
Grenzverletzungen frühzeitig ansprechen und aufarbeiten
Keine finanziellen Zuwendungen und Geschenke
Berührungen - altersgerecht und angemessen
Sprache - altersangemessen und wertschätzend
Männliche und weibliche Leiter_innen und
Ansprechpersonen
Standards für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Leiter_innen und Teilnehmer_innen, Mädchen und
Jungen schlafen getrennt
Transparenz und Klarheit bzgl. Einzelkontakten
Kinder / Jugendliche und Leiter_innen duschen getrennt
Kinder / Jugendlichen haben ein Recht am eigenen Bild
Rituale und Traditionen überprüfen
Kinderrechte
Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, sich wohl zu fühlen.
Alle Kinder dürfen Ideen einbringen, wie die Gemeinschaft für alle
angenehm und fair gestaltet werden kann.
Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, fair und gerecht
behandelt zu werden.
Dein Körper gehört DIR!
Wenn jemand deine Gefühle verletzt, darfst du NEIN sagen und
dich wehren!
Hilfe holen ist kein Petzen!
Wo hole ich mir Hilfe?
Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem
Missbrauch der Erzdiözese München und Freising
Gisela Prechtl und Peter Bartlechner
Ansprechpersonen bei Missbrauchsverdacht der
Erzdiözese München-Freising
Ute Dirkmann und Dr. Martin Miebach
Beratungs- und Fachstellen
Was muss ich tun?
Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung und
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
erweitertes Führungszeugnis beantragen
Führungszeugnis zur Einsichtnahme schicken
Vorlage bei der Einsatzstelle
– Bescheinigung über die Einsichtnahme des erweiterten
Führungszeugnisses
– Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
– Einverständniserklärung zur Datenspeicherung