Kurzüberblick Sexualstrafrecht - keine-gewalt
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Transcript Kurzüberblick Sexualstrafrecht - keine-gewalt
Prävention gegen sexuelle
Übergriffe in der Jugendarbeit
- Die
polizeiliche Praxis -
Agenda
Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
Agenda
Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
Einführung
Agenda
Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Sexuelle Handlung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Sexuelle Handlung
§ 184g StGB
Im Sinne dieses Gesetzes sind sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweilige Rechtsgut
von einiger Erheblichkeit sind…..
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Sexuelle Handlung
+
-
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Sexuelle Handlung
+
Entblößen und Betasten der
Geschlechtsorgane
Anfassen des nackten
Körpers in der Nähe des
Geschlechtsteils
Greifen in die Schambehaarung
Gewaltsamer Zungenkuss
-
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Sexuelle Handlung
+
-
Entblößen und Betasten der
Umarmungen / Streicheln
Geschlechtsorgane
des Körpers
Anfassen des nackten
Flüchtiger Griff an die
Körpers in der Nähe des
Genitalien oder Brüste
Geschlechtsteils
über der Kleidung
Greifen in die Schambehaarung Streicheln des nackten
Gewaltsamer Zungenkuss
Oberschenkels
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Opfer unter 14 Jahren
Jede sexuelle Handlung
an / mit / vor
Kindern ist strafbar
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Opfer ab 18 Jahren
Sexuelle Handlungen sind nur strafbar bei
Gewaltanwendung / Gewaltandrohung
Ausnutzen einer schutzlosen Lage /
Widerstandsunfähigkeit
unter Missbrauch eines besonderen
Betreuungsverhältnisses u.ä.
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Opfer ab 14 bis unter 18 Jahren
§ 174 StGB
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 182 StGB
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 180 StGB
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Opfer ab 14 bis unter 18 Jahren
§ 174 StGB
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Strafbar sind sexuelle Handlungen, wenn das Opfer dem
Täter zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der
Lebensführung anvertraut ist und
das Opfer unter 16 Jahren ist oder
das Opfer unter 18 Jahren ist und die sexuellen Handlungen
unter Missbrauch der mit dem Betreuungsverhältnis etc.
verbundenen Abhängigkeit stattfinden
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Opfer ab 14 bis unter 18 Jahren
§ 182 StGB
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Strafbar sind sexuelle Handlungen an / mit Personen
unter 18 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage
unter 18 Jahren gegen Entgelt, wenn der
Täter über 18 Jahre ist
unter 16 Jahren unter Ausnutzung der fehlenden
Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, wenn der
Täter über 21 Jahre ist
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Opfer ab 14 bis unter 18 Jahren
§ 180 StGB
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Strafbar macht sich die (Aufsichts-)Person, die sexuelle
Handlungen an / mit Personen unter 16 Jahren
durch seine Vermittlung oder
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet
Agenda
Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
Täter und Opfer
Pädophile / Pädosexuelle
Täter und Opfer
Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind
pädosexuell veranlagt
Täter und Opfer
Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind
pädosexuell veranlagt
Hochgerechnet sind dies 2.600 Personen, die
als Trainer oder Betreuer in Vereinen tätig sind
Täter und Opfer
Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind
pädosexuell veranlagt
Hochgerechnet sind dies 2.600 Personen, die
als Trainer oder Betreuer in Vereinen tätig sind
Pädosexualität ist nicht heilbar
Täter und Opfer
Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind
pädosexuell veranlagt
Hochgerechnet sind dies 2.600 Personen, die
als Trainer oder Betreuer in Vereinen tätig sind
Pädosexualität ist nicht heilbar
Pädosexuelle könne durch Therapie lernen,
ihre Neigungen zu beherrschen
Täter und Opfer
Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind
pädosexuell veranlagt
Hochgerechnet sind dies 2.600 Personen, die
als Trainer oder Betreuer in Vereinen tätig sind
Pädosexualität ist nicht heilbar
Pädosexuelle könne durch Therapie lernen,
ihre Neigungen zu beherrschen
8 Millionen Kinder treiben Sport in Vereinen
Agenda
Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
Polizeiliche Maßnahmen
Strafanzeige
Polizeiliche Maßnahmen
Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Polizeiliche Maßnahmen
Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Verifizierung und Bewertung des Sachverhaltes
Polizeiliche Maßnahmen
Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Verifizierung und Bewertung des Sachverhaltes
Vernehmungen bzw. Anhörungen von
Zeugen und Geschädigten
Polizeiliche Maßnahmen
Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Verifizierung und Bewertung des Sachverhaltes
Vernehmungen bzw. Anhörungen von
Zeugen und Geschädigten
Maßnahmen beim Tatverdächtigen:
- Erkennungsdienstliche Behandlung,
- Erheben einer DNA-Probe,
- (Wohnungs-)durchsuchung
- Vernehmung
Polizeiliche Maßnahmen
Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Verifizierung und Bewertung des Sachverhaltes
Vernehmungen bzw. Anhörungen von
Zeugen und Geschädigten
Maßnahmen beim Tatverdächtigen:
- Erkennungsdienstliche Behandlung,
- Erheben einer DNA-Probe,
- (Wohnungs-)durchsuchung
- Vernehmung
Vorlage an die Staatsanwaltschaft
Agenda
Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
Präventionsmöglichkeiten
Gefährdungsanalyse
Präventionsmöglichkeiten
Gefährdungsanalyse
Verhaltensregeln festlegen
Präventionsmöglichkeiten
Gefährdungsanalyse
Verhaltensregeln festlegen
Selbstverpflichtungserklärung
Präventionsmöglichkeiten
Gefährdungsanalyse
Verhaltensregeln festlegen
Selbstverpflichtungserklärung
Erweitertes Führungszeugnis
Präventionsmöglichkeiten
Erweitertes Führungszeugnis
Seit 01.05.2010 möglich (§ 30a BZRG)
Präventionsmöglichkeiten
Erweitertes Führungszeugnis
Seit 01.05.2010 möglich (§ 30a BZRG)
Wird ausgestellt für Personen, die beruflich oder
ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigten, erziehen
oder ausbilden (Zielgruppe sind ausdrücklich auch
Sportvereine und –trainer)
Präventionsmöglichkeiten
Erweitertes Führungszeugnis
Seit 01.05.2010 möglich (§ 30a BZRG)
Wird ausgestellt für Personen, die beruflich oder
ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigten, erziehen
oder ausbilden (Zielgruppe sind ausdrücklich auch
Sportvereine und –trainer)
Antrag durch die betreffende Person bei der
Meldebehörde / Bescheinigung des Vereins erforderlich
Präventionsmöglichkeiten
Präventionsmöglichkeiten
Jugendreferent im Landessportbund Berlin
Dr. Heiner Brandi
Vielen Dank
für die
Aufmerksamkeit !