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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Aufsichtspflicht
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
• Jede/r Minderjährige ist im rechtliche Sinne
aufsichtsbedürftig.
• Die Aufsichtspflicht hat zum Ziel, Minderjährige vor
Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass
Minderjährige Dritten einen Schaden zufügen.
• Beginn und Ende der Aufsichtspflicht ist per Vertrag
(schriftlich, mündlich, durch „tatsächliche Übung“)
zwischen Eltern, Vereinsvorstand und JB/ÜL/
Trainer/in geregelt.
-21 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
WestLotto
Das Unternehmen
WestLotto
Das Unternehmen
• WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren.
• Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses,
verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des
Landes Nordrhein-Westfalen.
• Folgende Lotterien und Wetten werden über ca. 3.700
Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49,
GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und
ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6
sowie plus 5.
Was leistet WestLotto für den Sport?
• Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben
einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in NordrheinWestfalen.
• Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit
dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor
allem den Breiten- und Amateursport.
• Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre
ohne Unterstützung kaum überlebensfähig.
• Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der
Sportförderung gewährleistet.
Kooperationspartner WestLotto
• Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen
Kooperationspartner WestLotto unterstützt.
• Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale
Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu
unterstützen.
WestLotto + Landessportbund NRW
Gemeinsam gut für NRW
Imagefilm WestLotto:
http://goo.gl/y61pQU
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Aufsichtspflicht
-2-
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
• Die Aufsichtsführung sollte im Team erfolgen.
• Der/Die JB/ÜL oder Trainer/in bleibt auch dann
aufsichtspflichtig, wenn er/sie für kurze Zeit die Gruppe
gar nicht im Auge behalten kann.
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
6 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Grundsätze der Aufsichtsführung
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Sexualstrafrecht
• Die Aufsichtspflicht darf nicht von der Erziehungspflicht getrennt werden.
• Kinder und Jugendliche sollen im Sportverein
u. a. lernen, kompetent mit Gefahrensituationen
umgehen zu können.
Haftung
Bezahlung
-27 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Grundsätze der Aufsichtsführung
-2-
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
• Der Umfang der Aufsichtsführung ist von verschiedenen
Faktoren abhängig, u. a. von der örtlichen Umgebung,
der Gefährlichkeit der Beschäftigung und den Mitgliedern
der Gruppe.
• Es gehört zu den Anforderungen an die Aufsichtspflicht, die Minderjährigen auf Gefahrensituation
hinzuweisen und sich zu vergewissern, ob die Minderjährigen sich einsichtig verhalten.
8 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Die vier Stufen der Aufsichtspflicht
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Sexualstrafrecht
1. Vorsorgliche Ermahnung
2. Aufstellung von Geboten und Verboten
3. Überwachung
4. Notwendiges Eingreifen
Haftung
Bezahlung
9 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Verhaltensregeln
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
• Räume vor jeder Stunde auf Besonderheiten
untersuchen
Jugendschutzgesetz
• Geräte vor ihrem Einsatz auf Funktionstüchtigkeit
überprüfen
Sexualstrafrecht
• auf allgemeine Gefahren hinweisen
Haftung
Bezahlung
-210 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Verhaltensregeln
-2-
Inhalt:
• besondere Gefahrenquellen beseitigen
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
• Kinder und Jugendliche möglichst alle im
Blickfeld halten
• Beginn und Ende der Aufsichtspflicht beachten
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
11 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Haftung
Haftpflicht
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Was bedeutet Haftpflicht?
Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung
zum Schadenersatz.
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
12 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Haftpflichtversicherung
Inhalt:
Haftpflichtversicherung
Versicherungen im
Sport
Verschulden
versicherte
Organisationen
• Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt außer Acht lässt.
versicherte
Personen
versicherte
Veranstaltungen
Grundsätze
Sparten
Wichtige Zusatzversicherungen
versichert
• Vorsätzlich handelt, wer den Erfolg der Rechtsverletzung bewusst und gewollt herbeiführt oder
als möglich voraussieht und billigend in Kauf nimmt
(bedingter Vorsatz).
nicht versichert!
14 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Rechtsschutzversicherung
Inhalt:
Versicherungen im
Sport
versicherte
Organisationen
Rechtsschutzversicherung
• für Organisationen und Personen:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
versicherte
Veranstaltungen
• für Organisationen zusätzlich:
- Arbeitsrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz
Grundsätze
• Versicherungssumme: 75.000 € je Fall
Sparten
• ggf. 200 € Selbstbeteiligung
versicherte
Personen
Wichtige Zusatzversicherungen
15 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
(bei gerichtlichen
Auseinandersetzungen)