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Die Verantwortung
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
Die Verantwortung der JB, ÜL
und Trainer/innen
• JB, ÜL und Trainer/innen tragen eine hohe rechtliche und
moralische Verantwortung.
• JB, ÜL und Trainer/innen müssen alle Aktivitäten im Verein
mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
vorbereiten, durchführen und auswerten.
• JB, ÜL und Trainer/innen sind Minderjährigen gegenüber
aufsichtspflichtig.
1 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
WestLotto
Das Unternehmen
WestLotto
Das Unternehmen
• WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren.
• Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses,
verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des
Landes Nordrhein-Westfalen.
• Folgende Lotterien und Wetten werden über ca. 3.700
Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49,
GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und
ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6
sowie plus 5.
Was leistet WestLotto für den Sport?
• Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben
einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in NordrheinWestfalen.
• Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit
dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor
allem den Breiten- und Amateursport.
• Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre
ohne Unterstützung kaum überlebensfähig.
• Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der
Sportförderung gewährleistet.
Kooperationspartner WestLotto
• Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen
Kooperationspartner WestLotto unterstützt.
• Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale
Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu
unterstützen.
WestLotto + Landessportbund NRW
Gemeinsam gut für NRW
Imagefilm WestLotto:
http://goo.gl/y61pQU
Die Verantwortung
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
Die Verantwortung der JB, ÜL
und Trainer/innen
• Aktivitäten im Sportverein sind mit einem
kalkulierbaren Risiko behaftet.
• Gesetzestexte sind allgemein formuliert und
bedürfen der Auslegung und Interpretation im
Einzelfall.
• Fehler sind menschlich. JB, ÜL und Trainer/innen
dürfen Fehler machen.
6 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Haftung
Haftpflicht
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Was bedeutet Haftpflicht?
Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung
zum Schadenersatz.
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
7 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Versicherungen im Sport
Inhalt:
Versicherungen im Sport
Versicherungen im
Sport
Institutionen
versicherte
Organisationen
versicherte
Personen
versicherte
Veranstaltungen
Grundsätze
Sparten
Sporthilfe
NRW e.V.
VBG
Gesetzliche
Unfallversicherung
• Krankenhaus
Hellersen
• Prävention
• Sportversicherungsvertrag
• Entschädigung
Wichtige Zusatzversicherungen
8 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
• Rehabilitation
Versicherungen im Sport
Inhalt:
Versicherungen im
Sport
versicherte
Organisationen
Versicherungen im Sport
Sporthilfe
NRW e.V.
versicherte
Personen
privater Vertrag
versicherte
Veranstaltungen
zwischen der
Sporthilfe NRW e.V.
und der ARAG/
EUROPA
Grundsätze
Sparten
Wichtige Zusatzversicherungen
9 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
VBG
Gesetzliche
Unfallversicherung
Zweig der gesetzlichen
Sozialversicherung
Sozialgesetzbuch VII
Grundsätze
Inhalt:
Versicherungen im
Sport
versicherte
Organisationen
versicherte
Personen
versicherte
Veranstaltungen
Grundsätze der Sportversicherung
• Beihilfefunktion, kein Ersatz für
- private Vorsorge
- individuelle Risiken
- gesundheitliche Bagatellschäden
• Gleichbehandlungsgrundsatz
• Subsidiarität - vor allem zum
Sozialversicherungsbereich
Grundsätze
Sparten
Wichtige Zusatzversicherungen
10 | Thema der Präsentation, Ort DD.MM.YYYY
Sparten
Inhalt:
Versicherte Sparten
Versicherungen im
Sport
• Unfallversicherung
versicherte
Organisationen
• Haftpflichtversicherung
versicherte
Personen
• Vertrauensschadenversicherung
versicherte
Veranstaltungen
Grundsätze
Sparten
• Reisegepäckversicherung
• Rechtsschutzversicherung
• Krankenversicherung
Wichtige Zusatzversicherungen
11 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013