Unfallversicherung

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Unfallversicherung
Präsentiert von
Nina Holz
Malte Alberts
Sabina Kreiterling
Maresa Breuer
Anna Heinen
Die Gesetzliche
Unfallversicherung
• Eingeführt im Jahr 1884
• Grundlage ist das 7. Buch „ Sozialgesetzbuch“
• Gesetzlich versichert ist jeder Pflichtversicherte
• Soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren verhüten.
• Der Versicherungsschutz ist nicht universell, sondern an
bestimmte Vorraussetzungen geknüpft.
Die Gesetzliche
Unfallversicherung
• Medizinische und Berufsfördernde Leistungen werden
durch die Gesetzliche Unfallversicherung zur Rehabilitation
geleistet.
• Lohnersatz und Entschädigungsleistungen gehören
eventuell zum Leistungsumfang dazu.
• Zusätzlich befasst sie sich mit der Beratung, der Aufsicht
der Versicherten hinsichtlich des Arbeitsrechts, der
Unfallprävention und auch mit dem Gesundheitsschutz.
Die Gesetzliche
Unfallversicherung
• Wenn Versicherter durch Unfall oder Berufskrankheit geschädigt
ist, zahlt der Versicherer Rente oder andere Geldleistungen
über die 26. Woche nach Versicherungsunfall.
(Erwerbsunfähigkeit von ca. 20 %)
• Feststellung und Beurteilung der Erwerbsunfähigkeiten
unterliegt dem Versicherungsträger.
• Weitere rechtliche Grundlagen bei Berufskrankheiten ist die
Berufskrankheitenverordnung (BKV).
• Der Beitragssatz lag 2006 bei 1,33 %.
Die Private
Unfallversicherung
• Gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die eine
Privatperson haben kann.
• Ist es möglich, sich in der Freizeit gegen finanzielle Folgen
abzusichern.
• Der Todesfall, Eine Unfallrente sowie ein KrankenhausTagesgeld kann hier gesondert abgesichert werden.
Die Private
Unfallversicherung
• Besonderheit der Unfallrente ist, dass man nach einem Unfall
o. einer evtl. folgenden Erwerbsunfähigkeit, ein festes
monatliches Einkommen zusätzlich zur staatlichen
Absicherung bekommt.
• Es gibt keinen festen Beitragssatz, die Versicherungen
orientieren sich an den Leistungskompetenzen, die der
Versicherte in seinem Vertrag absichern möchte
(Individualitätsgrundlagensumme).
Wer sind die Träger der UV?
• 35 gewerbliche und 10 landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaften.
• Ferner noch Unfallkassen des Bundes, die EisenbahnUnfallkassen, die Unfallkasse der Post und Telekom, die
Unfallkassen der Länder uvm.
• Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des
Unternehmens.
Wie ist die Vorgehensweise
nach einem Unfall?
• Wenn man während, vor oder nach der Arbeit in einen
Unfall verwickelt ist, sollte man dies sofort dem
Arbeitgeber melden.
• Wenn Schüler, Studenten o. Kinder betroffen sind,
ist sofort die entsprechende Stelle zu benachrichtigen.
Wie ist die Vorgehensweise
nach einem Unfall?
• Die Unternehmen sind zur Unfallmeldung verpflichtet.
(Tod oder mehr als 3 Tage arbeitsunfähig).
• Nach Eintritt haben die Versicherten Anspruch auf
Heilbehandlung.
• Man erhält wenn nötig, Übergangsgelder, Verletztenrente,
Berufshilfe, Sterbegeld, Rente an Hinterbliebene und Abfindung.
Wem steht die
Unfallversicherung zu?
• Allen Arbeitnehmer, Behinderte, Landwirtschaftliche
Unternehmen, Hausgewerbetreibende, selbständigen
Küstenschiffer und Küstenfischer
• Kindern in Tageseinrichtungen, Schüler während des Besuchs
der Schule, Studierende währende der Aus- und Fortbildung
• Personen, die ehrenamtlich im Gesundheitswesen tätig sind,
sowie Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten
• Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer
Person einsetzten
Wem steht die
Unfallversicherung zu?
• Personen die sich auf Kosten einer Krankenkasse,
Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen
• Personen die im Rahmen der Selbsthilfe im Hausbau tätig sind
• Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen
• Beschäftigte Strafgefangene, Deutsche die im Ausland
bei einer amtlichen Vertretung beschäftigt sind, sowie
Entwicklungshelfer.
Wem steht die
Unfallversicherung zu?
Versicherungsfrei sind:
• Beamte, Satzungsmitglieder geistlicher Genossenschaften
• Nicht gewerbsmäßige tätige Binnenfischer und Imker
• Selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten
• Heilpraktiker und Apotheker
Gesetzliche UV im Rahmen
der Sozialversicherung
Pflichtversicherung:
• Zwangsversicherung
• Versicherte kann selbst keine Versicherung abschließen,
daher weder mündlich noch schriftlich kündbar
Versicherungsschutz:
• Besteht am Arbeitsplatz und auf allen direkten Fahrten dahin
oder zurück
• Bei Tätigkeiten wie Arztbesuche, Behördengänge
(auf direktem Weg), Berufskrankheiten
Gesetzliche UV im Rahmen
der Sozialversicherung
• UV bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen
wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt
Aufgaben:
• Prävention = bewahren von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten
• Rehabilitation = übernehmen die Kosten für die
Wiedergenesung
• Entschädigung = Entschädigung der Versicherten
bzw. Hinterbliebenen mittels einer Geldleistung
Gesetzliche UV im Rahmen
der Sozialversicherung
Definition: Unfall
• Zeitlich begrenzte von außen auf dem Körper einwirkende
Ereignisse, die zum Körperschaden oder Tod führen.
Gesetzliche UV im Rahmen
der Sozialversicherung
Ansprüche
• Heilbehandlung
• Verletzungsgeld
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft
• Rente
• Pflegegeld
• Sterbegeld
• Hinterbliebenenrente
• Waisenrente
Gesetzliche UV im Rahmen
der Sozialversicherung
Maßnahmen zur Unfallverhütung
• Erlass von Unfallverhütungs- bzw. Arbeitsschutzvorschriften
• Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften
• Ahndung von Verstößen gegen die UV-Vorschriften
• Durchführung von Ausbildungslehrgängen
Gesetzliche UV im Rahmen
der Sozialversicherung
Leistungen
• Wenn nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbehalten
werden.
• Bemessung erfolgt mit verschiedenen Invaliditätsgraden,
die in Gliedertaxe festgehalten werden (min. 20 %)
• Anders als bei privaten Unfallversicherungen die schon ab
1 % Invaliditätsgrad Leistungen erbringen.
Fälligkeit der Leistung:
• Generelle Ansprüche = 1 Monat
• Invaliditätsansprüche = 3 Monate
Unterschied
Berufs- & Erwerbsunfähigkeit
• Eine BU liegt vor wenn der Versicherte seinen Beruf nicht
mehr oder nur noch teilweise ausüben kann.
• Eine teilweise EU liegt vor, wenn der versicherte nur
3–6 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit).
• Ein volle EU liegt vor, wenn der Versicherte unter 3 Stunden pro
Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit).
• Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden
daher von der Versicherung diverse Untersuchungen
bzw. Gesundheitsfragen angefordert.
Unterschied zwischen
UV und BU
• Die UV zahlt nach einem Unfall, die BU hingegen zahlt immer
dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
(z.B. auch bei Allergien, Skelettverschleiß oder „Burn out“)
• Die BU sollte Priorität haben, später wird zusätzliche die
UV empfohlen.
• Eine Einmalzahlung soll helfen, die Folgekosten der Invalidität
(z.B. Umbaukosten der Wohnung oder auch Rentenzahlung
nach Unfall möglich) zu decken.
Unterschied zwischen
UV und BU
• Die BU dagegen leistet eine vereinbarte regelmäßige
Rentenzahlung bei Unfall und Krankheit, wenn der Versicherte
seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. ( = Nettoeinkommen)
• Die Unfallversicherung leistet eine vereinbarte hohe
Invaliditätssummer bei Vorkommen eine Unfalles, unabhängig
von einer Berufsunfähigkeit.
Unterschied UV und Erwerbsunfähigkeitsversicherung
• Anders als bei der BU ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht berufsabhängig.
• Somit stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine
kostengünstige Alternative dar, die nur den schlimmsten
aller Fälle absichert!
• Eine ausreichende Absicherung des gewohnten
Lebensstandards ist dringend durch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.
Finanzielle Grundlagen
• Finanziert durch die Beiträge der Mitgliedunternehmen in
einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag).
• Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Arbeitsendgeldsumme sowie nach der Gefahrenklasse des Berufes.
• Die Gefahrenklasse wird von der Vertreterversammlung in
deren Gefahrentarif festgesetzt.
• Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern erbracht.
Finanzielle Grundlagen
• Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird durch Beiträge
finanziert die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche
und der gehaltenen Tiere richtet.
• Die UV der öffentlichen Hand wird im Bereich der
Kindergartenkinder, Schüler und Studenten finanziert.
Rechtsgrundlage:
• Das 7. Sozialgesetzbuch und das BKV