Regelwerk im Bereich des Arbeitsschutzes

Download Report

Transcript Regelwerk im Bereich des Arbeitsschutzes

Verantwortung
 Wer hat im Betrieb Verantwortung?
Prinzipiell jeder !
 Wer hat welches Maß an Verantwortung?
Grundsätzlich kann jeder nur
für das Verantwortlich gemacht
werden, wo er die Möglichkeit
gehabt hätte, etwas zu ändern
oder mitzuentscheiden.
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
Delegation von Verantwortung auf Beauftragte Personen
 Automatische beauftragte Personen z. B.
- Vorgesetzte
- Lademeister
- Verpacker
- LkW-Fahrer
- usw.
 Besonders beauftragte Personen z. B.
- Gruppenleiter einer kurzzeitig
zusammengesetzten Arbeitsgruppe
- vom Vorgesetzten mit einer speziellen
Arbeit betrauten Person
- usw.
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
• Stellenbeschreibungen
• Funktion
Was müssen Verantwortlichen beachten?
- die vier wichtigsten Punkte -
Einsatz des geeigneten Personals
Nachweis von Unterweisungen und
Qualifizierungen
Nachweis von Prüfungen der
Maschinen und Geräten
Beseitigung von Mängeln
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
Beispiel – Reinigung der Fenster
GUV - I 659 „Gebäudereinigungsarbeiten“
Absturzsicherungen bei der Glasreinigung
• sind erforderlich an Arbeitsplätzen an Fenstern bei
mehr als 5 m Absturzhöhe.
• können aus Geländer oder Fenstergeländer
bestehen (1).
Abweichungen
• Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
(2) nur an tragfähigen Bauteilen bzw. Anschlageinrichtungen befestigen.
• Der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen
festzulegen und dafür zu sorgen, dass der
Anseilschutz benutzt wird.
• Fensterbänke nur betreten, wenn sie tragfähig und
mindestens 25
cm breit
sind. Gegebenenfalls
Kommunale
Unfallversicherung
Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Trittaufsätze benutzen (3). Geschäftsbereich I Prävention
Beispiel – Reinigung der Fenster
Beispiel Gebäudereinigungsarbeiten
Vergabe
von
Aufträgen
Einsatz von Fremdfirmen
Vergabe von Aufträgen entsprechend § 5
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der
Prävention“ (GUV - V A1) gilt:
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer (z.B. den Firmen, die die
Reinigungsarbeiten durchführen) schriftlich aufzugeben, die für die
Durchführung des Auftrags maßgeblichen Vorgaben (aus dem staatlichen und
dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger) zu beachten.
Ein entsprechender Hinweis in den Vertragsunterlagen erübrigt eine separate
schriftliche Vereinbarung.
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften
Belehren
Unternehmer / Arbeitgeber
Abmahnen
Weiterarbeit verbieten
Kündigen
Unfallversicherungsträger
Anordnungen treffen
Arbeit einstellen
Bußgeld verhängen
Versicherter / Beschäftigter
Schließt verbotwidriges Verhalten den Versicherungsschutz aus?
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
Haftung
§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch
schuldhafte Schädigung
Schädiger
Anspruch auf Schadensersatz
Geschädigter
§ 104, 105 SGB VII (Beschränkung der Haftung)
Schädiger
schuldhafte Schädigung
• Bürgermeister
Verletzter
Bauhofarbeiter
• Bauhofleiter
• Bauhofarbeiter
NICHT bei
UVT (GUVV/LUK)
VORSATZ
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
Rückgriff (Regress) § 110 SGB VII
Schädiger
schuldhafte Schädigung
durch Handeln oder Unterlassen
• Bürgermeister
• Bauhofleiter
• Bauhofarbeiter
Verletzter
Versicherter
Bauhofarbeiter
BEI
VORSATZ
und
GROBER
FAHRLÄSSIGKEIT
RÜCKGRIFF
(Regress)
UVT (GUVV/LUK)
Die Sozialversicherungsträger
können nach billigem Ermessen
... auf den Ersatzanspruch ganz
oder teilweise verzichten.
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
Unternehmerhaftung:
Haftung infolge
Amtspflichtverletzung
Beratungshaftung:
Haftung infolge
mangelhafter Beratung
Fachkraft für
Arbeitssicherheit
 Bürgermeister
 Dienststellenleiter
Betriebsarzt
 Bauhofleiter
 Vorarbeiter
Keine Haftung:
Sicherheitsbeauftragter
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
€
Strafrecht
Z.B.
Freiheitsstrafe
wegen
Tötung,
Körperverletzung
Ordnungswidrigkeitenrecht/
Sozialrecht
Bußgeld
wegen
Nichteinhaltung UVV
Zivilrecht
Arbeits- /
Dienstrecht
z.B.
Schadensersatz bei
Sachschaden
z.B.
Abmahnung,
Kündigung,
Disziplinarverfahren
Auch nebeneinander möglich
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention
Vorsatz und Fahrlässigkeit
•
Fahrlässig handelt derjenige, der diejenige Sorgfalt außer
acht lässt, zu der er nach seinen persönlichen Kenntnissen
und Fähigkeiten verpflichtet und auch imstande ist.
•
Grob fahrlässig handelt, wer einfachste, ganz naheliegende
Überlegungen nicht anstellt und leichtfertig handelt, also derjenige, der völlig unverständlich handelt oder etwas zu tun
unterlässt.
•
Vorsätzliches Handeln bedeutet, dass jemand mit Wissen und
Wollen der gesetzlichen Anordnung nicht nachkommt oder das
von einer Rechtsvorschrift geschützte Rechtsgut mit Wissen
und Wollen verletzt.
Kommunale Unfallversicherung Bayern - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I Prävention