Vortrag von Herrn Schneckmann - DAeC Luftfahrtverband Berlin eV

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Transcript Vortrag von Herrn Schneckmann - DAeC Luftfahrtverband Berlin eV

Vorstandssitzung
Luftfahrtverband Berlin e.V.
Versicherungen im
LSB Berlin
4.11.2014
1. Vorstellung Versicherungspartner des LSB
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Versicherungsmakler, VDVM-Mitglied
Qualifizierte Beratung in Versicherungsprozessen
Partner der Landessportbünde Berlin und Brandenburg
Schadenmanagement / Schadenservice
Große Produktwelt rund um den Sport und die Sportler
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Defendo ist ein Unternehmen der
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Schwerpunkte von defendo
neben dem Sport
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Gesundheit & Soziales
Immobilienversicherungen
Industrie, Handel und Gewerbe
Windkraft-, Solar- und Biogasenergie
Betriebliche Altersversorgung
Private Versicherungen
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Grundsätze
Der Versicherungsmakler ist der Interessenvertreter des Kunden.
Er analysiert die Risiken, schlägt Versicherungslösungen vor, die
er auf Wunsch des Kunden dann am Markt platziert.
Preis
Leistung
bessere Bedingungen
Einsparung von Prämie
Probleme bei der
Schadenbearbeitung
Zusatznutzen
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Ansprechpartner
defendo Assekuranzmakler GmbH
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
www.defendo-assekuranzmakler.de
beim LSB Brandenburg
Schopenhauer Str. 34
14467 Potsdam
in der Regel
Mittwochs
9:30 bis 16:30 Uhr
Außendienst
Vertrags- und Schadenbearbeitung
Philipp Schneckmann
Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin
Tel
+49 (30) 3744296-12
Fax
+49 (30) 3744296-60
Mobile
+49 (151) 677 050 94
[email protected]
Regine Bandermann
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel
+49 (30) 3744296-14
Fax
+49 (30) 3744296-60
Mobile
+49 (173) 31 353 51
[email protected]
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Sportversicherungsvertrag des LSB
Unfallversicherung
Versicherer:
Laufzeit des Vertrages:
Haftpflichtversicherung
Feuersozietät Berlin Brandenburg
1.7.2014 bis 1.7.2019
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Unfall - Versicherte Personen über LSB-Verträge
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Aktive und Passive Mitglieder, auch bei Bauprojekten, Wartungsund Instandsetzungsarbeiten ihres Vereins
Ehrenamtlich Tätige, Funktionäre, Übungsleiter und Trainer
Nichtmitglieder
• bei der Teilnahme am Übungsbetrieb, mit dem Ziel dem Verein
beizutreten (4 Wochen)
• bei organisierten Freizeit- und Breitensportveranstaltungen
(Unfall ohne Wege)
• in Betreuungsfunktion
(bei Kindern/Jugendlichen und behinderten Sportlern,
einschließlich der Wege)
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Versicherte Aktivitäten über LSB-Verträge
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sämtliche sportliche Aktivitäten
Training, Wettkampf,
Vorstands- und Ausschusssitzungen, Mitgliederversammlungen
Lehrgänge, Tagungen, Seminare
vereinsinterne (nicht öffentliche) gesellschaftliche oder gesellige
Veranstaltungen/Reisen
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Unfall-Begriff
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Ein Unfall liegt vor,
wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf
seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
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Unfall-Zusammenwirken der Versicherungen
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Sozialversicherung
Übernahme der Heilbehandlungskosten durch die jeweilige
Krankenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Pflichtversicherung, Berufsgenossenschaftliche Absicherung für
arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sportverein (Übungsleiter, Platzwarte etc.)
Pauschale Beitragszahlung über den LSB, wenn Aufwandsentschädigung nicht
größer als 2.400,- € im Jahr
Sportunfallversicherung
Gruppenunfallversicherung über die Mitgliedschaft im LSB
Private Unfallversicherung
(ein Muss im Sport!)
individuelle, bedarfsgerechte persönliche Absicherung
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Unfall–Leistungen des LSB-Vertrages
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Invalidität:
Tod:
Bergungskosten:
Kosmetische Operationen:
Kurkostenhilfe:
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eine Invaliditätsschädigung wird nur fällig, wenn der
Invaliditätsgrad mehr als 15% beträgt
ab einer Invalidität von mehr als 75% verdoppelt sich die
Invaliditätsleistung
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35.000,- €
5.000,- €
50.000,- €
50.000,- €
1.000,- €
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Unfall–Gliedertaxe des LSB-Vertrages
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Arm im Schultergelenk
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks
Hand im Handgelenk
Ein Daumen
Ein Zeigefinger
Ein anderer Finger
Ein Auge
Gehör auf einem Ohr
80 %
75 %
65 %
25 %
15 %
10 %
55 %
35 %
(70)
(65)
(60)
(20)
(10)
(5)
(50)
(30)
Die Höhe der Leistung richtet sich nach
dem Grad der Invalidität.
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Unfall-versichert, sofern keine anderweitige
Erstattungsmöglichkeit besteht
Zahnschäden
250,- Euro pro künstlichem Zahn, incl. Inlays, Onlays und Kronen
auch Reparatur von Zahnspangen bis 500,- €
5.000,- € pro natürlichem Zahn, alles andere
bleibt.
für bei der aktiven Sportausübung
beschädigte Hörgeräte Reparaturen bis
zu 400,- €
für bei der aktiven
Sportausübung beschädigte
Brillen oder Kontaktlinsen bis zu 75,- €
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Unfall–Verhalten im Schadenfall
Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht
Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten
Summe.
Schäden sind sofort mit dem Unfallschadenformular dem Versicherer zu melden!
Download
www.defendo-assekuranzmakler.de
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Der Verunfallte muss innerhalb von 4 Tagen einen Arzt aufsuchen.
Die Invaliditätsleistung muss innerhalb von 12 Monaten eingetreten sein
und
ist innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag, unter Vorlage
eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
• Todesfälle sind sofort telefonisch anzuzeigen!
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Haftpflicht
§ 823 BGB Schadenersatzpflicht
1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet.
2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den
Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem
Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne
Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des
Verschuldens ein.
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Versicherungssummen
5.000.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
dreifach maximiert pro Versicherungsjahr
2.000.000 Euro pauschal in der Umwelthaftpflicht
Für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin:
Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!!!
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Haftpflichtversicherung LSB-Gegenstand
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts und soweit
vereinbart, vertragliche Haftpflicht
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aus dem gewöhnlichen, satzungsgemäßen Zweck und daraus resultierenden
Tätigkeiten und Veranstaltungen (wie z.B. Sportveranstaltungen,
Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene
Wettbewerbe, Jugendbegegnungen, Wanderrudertreffen, Turniere u.a.)
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Haftpflichtversicherung LSB-Umfang
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Betriebshaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Internet-Nutzung, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung
KFZ-Haftpflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Mietsachschäden bis 10.000.000,- € (bei Feuer), Schlüsselverlust bis 100.000,-€
Veranstaltungshaftpflicht
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Tierhalterhaftpflicht für vereinseigene Hunde und Pferde
Bootshaftpflicht für vereinseigene Boote
Haftpflicht für den Schießsport gemäß Waffengesetz
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Haftpflichtversicherung LSB-nicht versichert
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Öltanks
Beherbergungsrisiko (bei Wassersportvereinen bis 8 Schlafplätze jetzt
mitversichert!)
Trainer, die nicht Mitglied in einem Verein sind
Trainer, die zusätzlich in kommerziellen Anlagen arbeiten (für ihre Arbeit dort)
Gastronomie in der kommerziellen Nutzung
Gewerbebetriebe
Kommerzielle Unternehmungen
Nationale / internationale Veranstaltungen eines Spitzenverbandes oder
internationalen Verbandes
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Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport
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Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport
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Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport
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Haftpflichtversicherung-Verhalten im Schadenfall
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Schäden bzw. Ansprüche Dritter sind sofort mit dem
Haftpflichtschadenformular über defendo dem Versicherer zu melden.
Download www.defendo-assekuranzmakler.de
Keine Schuldanerkenntnisse bzw. Zahlungen an den geschädigten Dritten!!!
Die gesamte Abwicklung des Haftpflichtschadens obliegt dem Versicherer
leiten Sie sämtlichen Schriftwechsel an ihn weiter
für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin:
Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!!!
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Haftpflichtversicherung-Verhalten im Schadenfall
Versicherer prüft im Schadensfall ob Versicherungsschutz besteht
Bei bestehendem Versicherungsschutz wird überprüft ob u.a. nach BGB eine
Haftung besteht
–
berechtigte Ansprüche werden befriedigt
–
unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt
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Fragen ?
4. Zusatzversicherungen / Rahmenverträge des LSB
a)
b)
c)
d)
e)
D & O und Vermögensschadenhaftpflicht
Rechtsschutzversicherung / Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Sportfahrten Kaskoversicherung für Vereine und Verbände
Gebäude-, Inhalts- und Elektronikversicherung
und weitere
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Herzlich Willkommen bei defendo
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